Sicherheitsdatenblatt Methacrylsäure stabilisiert

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Sicherheitsdatenblatt
gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
ABSCHNITT 1:
1.1.
Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Produktidentifikator
Handelsname
Methacrylsäure stabilisiert
1.2.
Name des Stoffs
REACH-Registrierungsnummer:
Methacrylsäure stabilisiert
01-2119463884-26.
Identifikationsnummern
CAS-Nummer
EG-Nummer
Index-Nummer
79-41-4
201-204-4
607-088-00-5
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten
wird
Relevante identifizierte Verwendungen
Ausgangsstoff für die Herstellung von Dispersionen, Harzen und Kunststoffen zur Verwendung in
Lacken, Farben, Druckfarben, Beschichtungsstoffen, Klebstoffen, Folien und ähnlichen Applikationen.
Comonomer in der Herstellung spezieller Polymerisate. Herstellung von Harzen. Hilfsmittel in der
Kunststoff-, Kunstharz-, Lack-, Klebstoff- und Druckfarbenindustrie. Herstellung von Folien,
Klebstoffen, Dichtungsmassen und ähnlichen Produkten.
Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Daten vorhanden.
1.3.
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
SysKem Chemie GmbH
Brucknerweg 26
D-42289 Wuppertal
Telefon-Nummer
Fax-Nummer
Email
+49 (0) 202/30999510
+49 (0) 202/87088403
[email protected]
Email-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist
[email protected]
1.4.
Notrufnummer
+49 (0)30 19240 (Giftinformationszentrale Berlin)
ABSCHNITT 2:
2.1.
Mögliche Gefahren
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Akute Toxizität: Akut Tox. 3 H311 Giftig bei Hautkontakt
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Akute Toxizität: Akut Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere
Augenschäden.
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 H335 Kann die Atemwege reizen.
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gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG
Xn, Gesundheitsschädlich
R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
C, Ätzend
R35 Verursacht schwere Verätzungen.
2.2.
Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
GHS06
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H302
H311
H332
H314
H335
Sicherheitshinweise
P280
P301+P312
P303+P361+P353
P305+P351+P338
P310
P501
2.3.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Giftig bei Hautkontakt.
Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Kann die Atemwege reizen.
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierte Kleidungsstücke
sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3:
3.1.
Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
Stoffe
Chemische Charakterisierung
Monomer
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
Bezeichnung
CAS-Nr.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Index-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
201-204-4
Methacrylsäure
79-41-4
C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich R21/22-35
Acute Tox. 3, Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Skin Corr. 1A, Eye Dam. 1, STOT SE 3;
H311 H302 H332 H314 H318 H335
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
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Anteil
> 95 %
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Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
ABSCHNITT 4:
4.1.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Bei
Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung, Etikett oder dieses Sicherheitsdatenblatt
vorzeigen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten . Ärztliche Überwachung
mindestens 48 Stunden. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat
einholen.
Nach Einatmen:
Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Warm und an einem ruhigen Ort halten.
In ernsten Fällen einen Arzt rufen. Gegebenenfalls Sauerstoff verabreichen oder künstliche Beatmung
durchführen. Keine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder
Beatmungsgerät verwenden.
Nach Hautkontakt:
Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Sofort ärztliche Behandlung notwendig,
da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen .
Nach Augenkontakt:
Kontaktlinsen entfernen. Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern.
Unverletztes Auge schützen. Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter ausspülen .
Augenspülflasche empfohlen. Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebeschäden und
Blindheit verursachen.
Nach Verschlucken:
Eine sich erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die stabile Seitenlage bringen. Nie einer
ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Wenn das Opfer bei Bewusstsein ist, viel
Wasser zu trinken geben. Keine Milch, alkoholische Getränke oder Rizinusöl verabreichen. KEIN
Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle
verständigen.
4.2.
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebeschäden und Blindheit verursachen.
Gefährliche Mengen können über die Haut aufgenommen werden.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen
Kreislauf überwachen, evtl. Schockbehandlung. Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und
Lungenödem. Nach Verschlucken muss der Magen durch Schlundsonde unter ärztlicher Überwachung
entleert werden.
ABSCHNITT 5:
5.1.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wassersprühstrahl, ABC-Pulver, Sand,
Kohlendioxid (CO2), Alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel:
Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu
unterdrücken.
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Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Da das Produkt brennbare, organische Bestandteile enthält, bildet sich im Brandfall dichter, schwarzer
Rauch, der gefährliche Verbrennungsprodukte enthält (siehe Abschnitt 10). Im Brandfall können
gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden: Org.
Crackprodukte, Gesundheitsschädliche Gase, Kohlenstoffoxide, Ätzende Dämpfe, Dämpfe können mit
Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
5.3.
Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Je nach Brandgröße
ggf. Vollschutz.
Zusätzliche Hinweise
Behälter und Umgebung mit Wassersprühnebel kühlen. Ablaufendes Wasser von der
Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen. Brandrückstände und
kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden. Bei großflächigen Bränden soll man das Feuer ausbrennen lassen, wenn es die
Gegebenheiten gestatten, um die Kontamination der Umgebung durch Löschwasser zu vermeiden.
ABSCHNITT 6:
6.1.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Bei
unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Personen in
Sicherheit bringen. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Verunreinigung des Grundwassers durch das Material
vermeiden. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen
die lokalen Behörden benachrichtigt werden. Eventuelle Alarmierung der Nachbarschaft. Bei der
Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen .
6.3.
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Das verschüttete
Material eindämmen, mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur,
Vermiculit) aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen
Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Durchtränktes Erdreich aufnehmen. Falls das Produkt in
der Nähe wertvoller Pflanzen oder Bäume verschüttet wurde, nach der Reinigung 5 cm der oberen
Bodenschicht abtragen. Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich
reinigen. Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben .
ABSCHNITT 7:
7.1.
Handhabung und Lagerung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang:
Nur in Räumen mit geeigneter Absaugvorrichtung verwenden. Nur saubere und trockene Geräte
verwenden. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Produkt und entleerte Behälter
von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Nur Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
Nie ungebrauchtes Material in die Lagerbehälter zurückgeben. Behälter vorsichtig öffnen und
handhaben. Produkt nur in geschlossenen Systemen benutzen.
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gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten . Es ist ein Gebot
der Arbeitshygiene, den Kontakt mit Lösungsmitteln durch geeignete Schutzmaßnahmen möglichst zu
vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Das Material nur an
Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Von
offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Vor Hitze schützen. Elektrische
Einrichtungen müssen den Normen entsprechend explosionsgeschützt sein. Bei der Lagerung sind die
Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern. An einem Ort mit lösemittelsicherem
Boden aufbewahren. Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen,
kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Bei der Lagerung sind die Bestimmungen der BetrSichV
einzuhalten. Geeignete Werkstoffe: Rostfreier Stahl, Glas, Aluminium, Polyethylen.
Zusammenlagerungshinweise:
Nicht zusammen mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen lagern. Nicht zusammen mit
Säuren lagern. Nicht zusammen mit Alkalien lagern. Trennvorschriften einhalten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von
Feuchtigkeit zu vermeiden. Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Bei Temperaturen zwischen 18 °C und
40 °C aufbewahren. Nicht unter Inertgas aufbewahren .
Lagerklasse gemäß TRGS 510:
8A
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Keine bekannt.
ABSCHNITT 8:
8.1.
Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Keine Daten vorhanden.
DNEL/DMEL-Werte
CAS-Nr.
Bezeichnung
DNEL Typ
79-41-4
Methacrylsäure
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig
Verbraucher DNEL, langzeitig
Verbraucher DNEL, langzeitig
Expositionsweg
Wirkung
Wert
inhalativ
inhalativ
inhalativ
inhalativ
systemisch
lokal
systemisch
lokal
29,6 mg/m³
88 mg/m³
6,3 mg/m³
6,55 mg/m³
PNEC-Werte
CAS-Nr.
Bezeichnung
Umweltkompartiment
79-41-4
Methacrylsäure
Süßwasser
Meerwasser
Mikroorganismen in Kläranlagen
Boden
Wert
0,82 mg/l
0,82 mg/l
10 mg/l
1,2 mg/kg
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Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
Dämpfe sind schwerer als Luft und können durch Verdrängung des Luftsauerstoffs zu Erstickungen führen.
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für angemessene Lüftung sorgen. Wo immer vernünftigerweise möglich, sollte dies durch lokale
Absaugung oder durch gute Be- und Entlüftung erreicht werden. Produkt nur in geschlossenen
Systemen benutzen.
Persönliche Schutzausrüstung
Atemschutz
Atemschutz mit Dampffilter (EN 141) Filterausrüstung mit A -Filter Bei unzureichender Belüftung
Atemschutzgerät anlegen.
Augen-/Gesichtsschutz
Dicht schließende Schutzbrille. Bei Verarbeitungsschwierigkeiten Gesichtsschild und Schutzanzug
tragen. Augenspülflasche mit reinem Wasser
Handschutz
Keine Lederhandschuhe benutzen. Keine Handschuhe aus Baumwolle benutzen. FKM
(Fluorkautschuk) Handschuhe (Handschuhe aus VITON®): 0,4mm|8h. Die einzusetzenden
Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/689/EWG und der sich daraus
ergebenden Norm EN 374 genügen. Die Angaben bei Durchbruchzeit/Materialstärke sind Richtwerte!
Die genaue Durchbruchzeit/Materialstärke ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfragen. Es ist zu
beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis
wegen der vielen Einflussfaktoren (z.B Temperatur) deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte
Permeationszeit sein kann. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den
Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.
Sonstige Schutzmaßnahmen
Flammenhemmende Schutzkleidung, Antistatische Stiefel, Lösemittelbeständige Schürze.
Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am Arbeitsplatz
ausgewählt werden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
Aus Umweltschutzgründen sind alle verunreinigten Schutzausrüstungen vor Wiedergebrauch zu
entfernen und zu reinigen.
ABSCHNITT 9:
9.1.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschafen
Form
Farbe
Geruch
Geruchsschwelle
Flüssig
Farblos
Stark, stechend.
Keine Daten vorhanden.
pH-Wert
Sauer bei 20 °C
Siedepunkt/Siedebereich
Schmelzpunkt/Schmelzbereich
Zersetzungspunkt/Zersetzungsbereich
Flammpunkt
Zündtemperatur
Selbstentzündungstemperatur
162 °C
15 °C.
Keine Daten vorhanden.
67 °C
400 °C
Keine Daten vorhanden.
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Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Oxidierende Eigenschaften
Explosive Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest, gasförmig)
Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze
Keine Daten vorhanden.
Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Nicht anwendbar.
1,6 % (V)
8,7 % (V)
Dampfdruck
Dampfdichte
Verdampfungsgeschwindigkeit
Relative Dichte
Dichte
0,97 hPa bei 20 °C
< 200 hPa bei 50 °C
ca. 2,9
Keine Daten vorhanden.
Keine Daten vorhanden.
1,01 g/cm3 bei 20 °C.
Wasserlöslichkeit
Löslichkeit(en)
Vollkommen mischbar bei 20 °C.
Keine Daten vorhanden.
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser
log Pow: 0,93 (IUCLID).
Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <1).
1,3 mPa.s bei 20 °C (dynamisch)
Viskosität
9.2.
Sonstige Angaben
Lösemittelgehalt
ABSCHNITT 10:
10.1.
100 %
Stabilität und Reaktivität
Reaktivität
Eine gefährliche Polymerisation kann nach der Erschöpfung des Hemmstoffs eintreten . Nicht unter
Inertgas aufbewahren.
10.2.
Chemische Stabilität
Das Produkt wird normalerweise in stabilisierter Form geliefert. Wenn die erlaubte Lagerzeit und/oder
Lagertemperatur deutlich überschritten wird, kann das Produkt unter Hitzeabgabe polymerisieren.
Stabilisatoren vorhanden: >200ppm MEHQ. Unstabil nach Erschöpfung des Hemmstoffs.
10.3.
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Eine gefährliche Polymerisation kann nach der Erschöpfung des Hemmstoffs eintreten.
10.4.
Zu vermeidende Bedingungen
Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer
Lagerung und Anwendung. Feuer oder starke Hitze kann heftiges Zerplatzen der Verpackung
verursachen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Heftige Polymerisation
kann ausgelöst werden durch: Direktes Erhitzen, Schmutz, chemische Verunreinigung, Sonnenlicht,
UV oder ionisierende Strahlung. Polymerisiert mit Feuer- und Explosionsgefahr.
10.5.
Unverträgliche Materialien
Von Oxidationsmitteln, stark sauren oder alkalischen Substanzen fernhalten, um exotherme
Reaktionen zu vermeiden. Produkt greift die meisten Metalle an. Kontakt mit anderen Chemikalien
meiden. Reagiert heftig im Kontakt mit Säuren, Aminen, Trocknungsmitteln,
Polymerisationsbeschleunigern und leicht oxidierbaren Materialien. Pulverförmige Metalle, Basen.
10.6.
Gefährliche Zersetzungsprodukte
Kohlenstoffoxide. Im Brandfall: Bildung von org. Crackprodukten möglich. Heftige Polymerisation
möglich.
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gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Weitere Angaben
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von
Feuchtigkeit zu vermeiden. Nicht unter Inertgas aufbewahren.
ABSCHNITT 11:
11.1.
Toxikologische Angaben
Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Keine Informationen verfügbar.
Akute Toxizität
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Beim Verschlucken kann es zu Magenreizungen, Übelkeit,
Erbrechen und Durchfall kommen. Verschlucken größerer Mengen kann zu Störungen des zentralen
Nervensystems führen (z.B. Schwindelgefühle, Kopfschmerzen).
Giftig bei Berührung mit der Haut. Bestandteile des Produkts können durch Hautkontakt vom Körper
absorbiert werden.
Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Bestandteile des Produkts können durch Einatmen vom Körper
absorbiert werden.
CAS-Nr.
79-41-4
Bezeichnung
Expositionswege
Methacrylsäure
oral
dermal
inhalativ Dampf
inhalativ (4 h) Aerosol
Methode
Dosis
Spezies
LD50
LD50
ATE
LC50
1320 mg/kg
Ratte
500 - 1000 mg/kg Kaninchen
11 mg/l
7,1 mg/l
Ratte
Quelle
Reiz- und Ätzwirkung
Verschlucken kann zu Übelkeit, Erbrechen, Halsentzündung, Magenschmerzen und sogar zu einer
Perforation des Darmes führen. Verschlucken führt zu Verätzungen des oberen Verdauungs- und
Atmungstraktes.
Flüssiges Produkt führt zu schweren Verätzungen, Reizung des Verdauungstraktes und schlecht
heilenden Wunden. Verätzt das Atemsystem.
Verursacht schwere Augen- und Hautverätzungen. Kann Blindheit verursachen.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Verursacht keine Sensibilisierung.
Keimzell-Mutagenität
Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
Reproduktionstoxizität
Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
Karzinogenität
Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Verursacht Reizung des Atemtrakts.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Keine Daten vorhanden.
Aspirationsgefahr
Keine Daten vorhanden.
Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender
Exposition
Keine Daten vorhanden.
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Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Sonstige Beobachtungen
Die toxischen Wirkungen beruhen im wesentlichen auf den ätzenden Eigenschaften des Materials.
Stark ätzend und gewebezerstörend.
Weitere Angaben:
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten.
ABSCHNITT 12:
12.1.
Umweltbezogene Angaben
Toxizität
Schädlich für aquatische Lebewesen wegen des sauren pH-Wertes.
CAS-Nr.
79-41-4
12.2.
Bezeichnung
Aquatische Toxizität
Methacrylsäure
Akute Fischtoxizität
Methode
Dosis
LC50
85 mg/l 96 h
Akute Algentoxizität
ErC50
Akute Crustaceatoxizität
EC50
Fischtoxizität
Crustaceatoxizität
NOEC
NOEC
[h] | [d] Spezies
Quelle
Oncorhynchus mykiss
(Regenbogenforelle)
45 mg/l 72 h
Pseudokirchneriella
subcapitata (Grünalge)
> 130 mg/l 48 h Daphnia magna (Großer
Wasserfloh)
10 mg/l 35 d
53 mg/l 21 d
Daphnia magna (Großer
Wasserfloh)
Persistenz und Abbaubarkeit
Nach den Kriterien der OECD biologisch leicht abbaubar.
Theoretischer Sauerstoffbedarf (ThSB) = 1,67g/g
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) = 1,61g/g
Biochemischer Sauerstoffbedarf innerhalb 5 Tagen (BSB5) = 0,89g/g
CAS-Nr.
79-41-4
12.3.
Bezeichnung
Methode
Bewertung
Methacrylsäure
OECD 301D
Leicht biologisch abbaubar
Wert
86%
d
Quelle
28
Bioakkumulationspotential
Dieses Produkt ist mit Wasser mischbar und sowohl in Wasser wie im Boden leicht biologisch
abbaubar. Eine Akkumulation ist nicht zu erwarten.
12.4.
Mobilität im Boden
Adsorption am Boden nicht zu erwarten.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieser Stoff wird weder als persistent, bioakkumulierend noch toxisch (PBT) betrachtet. Dieser Stoff
wird weder als sehr persistent noch als sehr bioakkumulativ (vPvB) betrachtet.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht
ausgeschlossen werden. Neutralisation vermindert ökotoxische Wirkung.
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Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Weitere Hinweise
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
ABSCHNITT 13:
13.1.
Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen.
Abfälle zur Verwertung sind einzustufen und zu kennzeichnen . Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über
Abfälle und über gefährliche Abfälle. Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften
abgelagert oder verbrannt werden. Die Abfallschlüsselnummer soll vom Verbraucher, aufgrund des
Verwendungszwecks des Produkts, festgelegt werden. Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur
als Empfehlung gedacht:
Abfallschlüssel Produkt
070104 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und
Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten
und Mutterlaugen
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
070104 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und
Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten
und Mutterlaugen
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter nicht verbrennen oder mit Schneidbrenner
bearbeiten. Völlig entleerte Behälter (tropffrei und spachtelsauber) können wie Industrieabfall
behandelt werden, möglicherweise auch wiederverwertet werden.
ABSCHNITT 14:
14.1.
Angaben zum Transport
UN-Nummer
ADR
IMDG
IATA
14.2.
Ordnungsgemäße Versandbezeichnung
ADR
IMDG
IATA
14.3.
2531
2531
2531
Methacrylsäure, stabilisiert, 8, II
METHACRYLIC ACID, STABILIZED, 8, II
METHACRYLIC ACID, STABILIZED, 8, II
Transportgefahrenklassen
ADR
Klasse:
Gefahrzettel:
8; Ätzende Stoffe
8
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Sicherheitsdatenblatt
gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
IMDG
Class:
Label:
8 Corrosive substances
8
IATA
Class:
Label:
14.4.
Verpackungsgruppe
ADR
IMDG
IATA
14.5.
NEIN
NO
NO
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: Ätzende Stoffe
Kemler-Zahl
EMS-Nummer
14.7.
II
II
II
Umweltgefahren
ADR
IMDG
IATA
14.6.
8 Corrosive substances
8
80
F-A, S-B
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
Transport/weitere Angaben:
ADR
Freigestellte Mengen (EQ)
Begrenzte Mengen (LQ)
Beförderungskategorie
Tunnelbeschränkungscode
Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Postsonderbestimmungen beachten.
E2
1l
2
E
Lufttransport (ICAO)
Begrenzte Menge (LQ) Passenger:
0.5 L
IATA-Verpackungsanweisung-Passenger 851
IATA-Maximale Menge - Passenger
1L
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo
855
IATA-Maximale Menge - Cargo
30 L
Freigestellte Menge
E2
Passenger-LQ
Y840
UN „Model Regulation“:
UN 2531, Methacrylsäure, stabilisiert, 8, II
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Sicherheitsdatenblatt
gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
ABSCHNITT 15:
15.1.
Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
oder das Gemisch
EU Vorschriften
Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU (VOC)
100 % (1010 g/l)
Angaben zur VOC-Richtlinie 2004/42/EG:
100 % (1010 g/l)
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkung
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG).
Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV).
Beschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV).
Technische Anleitung Luft I:
5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³
Anteil: 100%
Wassergefährdungsklasse
1 - schwach wassergefährdend
Status: gemäß VwVwS Anhang 2
Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: 1252
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
ABSCHNITT 16:
Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von
Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden:
EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung.
EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2990/161/EG
Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung.
Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung.
Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt werden,
sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben.
Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext)
21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken .
35 Verursacht schwere Verätzungen.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H311 Giftig bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
Datenblatt ausstellender Bereich:
SysKem Chemie GmbH
Abt. Produktsicherheit
Telefon-Nummer +49 (0) 202/30999510
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Sicherheitsdatenblatt
gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert
Druckdatum: 28. April 2015
Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015
Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015
Region: DE
Abkürzungen und Akronyme:
VwVwS
Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
TRGS 510
Technische Regel Gefahrstoffe 510
ADR
Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
IMDG
International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA
International Air Transport Association
OECD
Organisation for Economic Co-operation and Development
Schulungshinweise:
Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisungen (TRGS 555).
Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
Gründe für Änderungen:
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich komplett überprüft/überarbeitet.
Abschnitt 2 - Mögliche Gefahren.
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