Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE ABSCHNITT 1: 1.1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Methacrylsäure stabilisiert 1.2. Name des Stoffs REACH-Registrierungsnummer: Methacrylsäure stabilisiert 01-2119463884-26. Identifikationsnummern CAS-Nummer EG-Nummer Index-Nummer 79-41-4 201-204-4 607-088-00-5 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen Ausgangsstoff für die Herstellung von Dispersionen, Harzen und Kunststoffen zur Verwendung in Lacken, Farben, Druckfarben, Beschichtungsstoffen, Klebstoffen, Folien und ähnlichen Applikationen. Comonomer in der Herstellung spezieller Polymerisate. Herstellung von Harzen. Hilfsmittel in der Kunststoff-, Kunstharz-, Lack-, Klebstoff- und Druckfarbenindustrie. Herstellung von Folien, Klebstoffen, Dichtungsmassen und ähnlichen Produkten. Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine Daten vorhanden. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Lieferant SysKem Chemie GmbH Brucknerweg 26 D-42289 Wuppertal Telefon-Nummer Fax-Nummer Email +49 (0) 202/30999510 +49 (0) 202/87088403 [email protected] Email-Adresse der sachkundigen Person, die für das Sicherheitsdatenblatt zuständig ist [email protected] 1.4. Notrufnummer +49 (0)30 19240 (Giftinformationszentrale Berlin) ABSCHNITT 2: 2.1. Mögliche Gefahren Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Akute Toxizität: Akut Tox. 3 H311 Giftig bei Hautkontakt Akute Toxizität: Akut Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Akute Toxizität: Akut Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 H335 Kann die Atemwege reizen. Seite 1 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Xn, Gesundheitsschädlich R21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. C, Ätzend R35 Verursacht schwere Verätzungen. 2.2. Kennzeichnungselemente Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Gefahrenpiktogramme GHS05 GHS06 Signalwort Gefahr Gefahrenhinweise H302 H311 H332 H314 H335 Sicherheitshinweise P280 P301+P312 P303+P361+P353 P305+P351+P338 P310 P501 2.3. Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Giftig bei Hautkontakt. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT: Nicht anwendbar. vPvB: Nicht anwendbar. ABSCHNITT 3: 3.1. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen Stoffe Chemische Charakterisierung Monomer Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. Bezeichnung CAS-Nr. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG Index-Nr. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] 201-204-4 Methacrylsäure 79-41-4 C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich R21/22-35 Acute Tox. 3, Acute Tox. 4, Acute Tox. 4, Skin Corr. 1A, Eye Dam. 1, STOT SE 3; H311 H302 H332 H314 H318 H335 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. Seite 2 von 13 Anteil > 95 % Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE ABSCHNITT 4: 4.1. Erste-Hilfe-Maßnahmen Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung, Etikett oder dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten . Ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen. Nach Einatmen: Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Warm und an einem ruhigen Ort halten. In ernsten Fällen einen Arzt rufen. Gegebenenfalls Sauerstoff verabreichen oder künstliche Beatmung durchführen. Keine Mund-zu-Mund oder Mund-zu-Nasen Beatmung. Beatmungsbeutel oder Beatmungsgerät verwenden. Nach Hautkontakt: Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen. Sofort ärztliche Behandlung notwendig, da nicht behandelte Verätzungen zu schwer heilenden Wunden führen . Nach Augenkontakt: Kontaktlinsen entfernen. Sorgfältig mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern. Unverletztes Auge schützen. Während des Transportes zum Krankenhaus Augen weiter ausspülen . Augenspülflasche empfohlen. Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebeschäden und Blindheit verursachen. Nach Verschlucken: Eine sich erbrechende, auf dem Rücken liegende Person in die stabile Seitenlage bringen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Wenn das Opfer bei Bewusstsein ist, viel Wasser zu trinken geben. Keine Milch, alkoholische Getränke oder Rizinusöl verabreichen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Kleine Spritzer in die Augen können irreversible Gewebeschäden und Blindheit verursachen. Gefährliche Mengen können über die Haut aufgenommen werden. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlungen Kreislauf überwachen, evtl. Schockbehandlung. Nachträgliche Beobachtung auf Pneumonie und Lungenödem. Nach Verschlucken muss der Magen durch Schlundsonde unter ärztlicher Überwachung entleert werden. ABSCHNITT 5: 5.1. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Löschmittel Geeignete Löschmittel: Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Wassersprühstrahl, ABC-Pulver, Sand, Kohlendioxid (CO2), Alkoholbeständiger Schaum. Ungeeignete Löschmittel: Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Seite 3 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Da das Produkt brennbare, organische Bestandteile enthält, bildet sich im Brandfall dichter, schwarzer Rauch, der gefährliche Verbrennungsprodukte enthält (siehe Abschnitt 10). Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. Im Brandfall kann Folgendes freigesetzt werden: Org. Crackprodukte, Gesundheitsschädliche Gase, Kohlenstoffoxide, Ätzende Dämpfe, Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Je nach Brandgröße ggf. Vollschutz. Zusätzliche Hinweise Behälter und Umgebung mit Wassersprühnebel kühlen. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Bei großflächigen Bränden soll man das Feuer ausbrennen lassen, wenn es die Gegebenheiten gestatten, um die Kontamination der Umgebung durch Löschwasser zu vermeiden. ABSCHNITT 6: 6.1. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Alle Zündquellen entfernen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Personen in Sicherheit bringen. Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Verunreinigung des Grundwassers durch das Material vermeiden. Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht eingedämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benachrichtigt werden. Eventuelle Alarmierung der Nachbarschaft. Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen . 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Das verschüttete Material eindämmen, mit nicht brennbarem, absorbierendem Material (z.B. Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit) aufnehmen und in Behälter zur Entsorgung gemäß lokalen / nationalen gesetzlichen Bestimmungen geben (siehe Abschnitt 13). Durchtränktes Erdreich aufnehmen. Falls das Produkt in der Nähe wertvoller Pflanzen oder Bäume verschüttet wurde, nach der Reinigung 5 cm der oberen Bodenschicht abtragen. Verunreinigte Flächen gründlich reinigen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben . ABSCHNITT 7: 7.1. Handhabung und Lagerung Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Nur in Räumen mit geeigneter Absaugvorrichtung verwenden. Nur saubere und trockene Geräte verwenden. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Produkt und entleerte Behälter von Hitze- und Zündquellen fernhalten. Nur Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden. Nie ungebrauchtes Material in die Lagerbehälter zurückgeben. Behälter vorsichtig öffnen und handhaben. Produkt nur in geschlossenen Systemen benutzen. Seite 4 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten . Es ist ein Gebot der Arbeitshygiene, den Kontakt mit Lösungsmitteln durch geeignete Schutzmaßnahmen möglichst zu vermeiden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Von offenen Flammen, heißen Oberflächen und Zündquellen fernhalten. Vor Hitze schützen. Elektrische Einrichtungen müssen den Normen entsprechend explosionsgeschützt sein. Bei der Lagerung sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern. An einem Ort mit lösemittelsicherem Boden aufbewahren. Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren. Bei der Lagerung sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Geeignete Werkstoffe: Rostfreier Stahl, Glas, Aluminium, Polyethylen. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern. Nicht zusammen mit Alkalien lagern. Trennvorschriften einhalten. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen. Bei Temperaturen zwischen 18 °C und 40 °C aufbewahren. Nicht unter Inertgas aufbewahren . Lagerklasse gemäß TRGS 510: 8A 7.3. Spezifische Endanwendungen Keine bekannt. ABSCHNITT 8: 8.1. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte Keine Daten vorhanden. DNEL/DMEL-Werte CAS-Nr. Bezeichnung DNEL Typ 79-41-4 Methacrylsäure Arbeitnehmer DNEL, langzeitig Arbeitnehmer DNEL, langzeitig Verbraucher DNEL, langzeitig Verbraucher DNEL, langzeitig Expositionsweg Wirkung Wert inhalativ inhalativ inhalativ inhalativ systemisch lokal systemisch lokal 29,6 mg/m³ 88 mg/m³ 6,3 mg/m³ 6,55 mg/m³ PNEC-Werte CAS-Nr. Bezeichnung Umweltkompartiment 79-41-4 Methacrylsäure Süßwasser Meerwasser Mikroorganismen in Kläranlagen Boden Wert 0,82 mg/l 0,82 mg/l 10 mg/l 1,2 mg/kg Seite 5 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten Dämpfe sind schwerer als Luft und können durch Verdrängung des Luftsauerstoffs zu Erstickungen führen. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen: Für angemessene Lüftung sorgen. Wo immer vernünftigerweise möglich, sollte dies durch lokale Absaugung oder durch gute Be- und Entlüftung erreicht werden. Produkt nur in geschlossenen Systemen benutzen. Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz Atemschutz mit Dampffilter (EN 141) Filterausrüstung mit A -Filter Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille. Bei Verarbeitungsschwierigkeiten Gesichtsschild und Schutzanzug tragen. Augenspülflasche mit reinem Wasser Handschutz Keine Lederhandschuhe benutzen. Keine Handschuhe aus Baumwolle benutzen. FKM (Fluorkautschuk) Handschuhe (Handschuhe aus VITON®): 0,4mm|8h. Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/689/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Die Angaben bei Durchbruchzeit/Materialstärke sind Richtwerte! Die genaue Durchbruchzeit/Materialstärke ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfragen. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.B Temperatur) deutlich kürzer als die nach EN 374 ermittelte Permeationszeit sein kann. Die arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden. Sonstige Schutzmaßnahmen Flammenhemmende Schutzkleidung, Antistatische Stiefel, Lösemittelbeständige Schürze. Die Art der Schutzausrüstung muss je nach Konzentration und Menge des gefährlichen Stoffes am Arbeitsplatz ausgewählt werden. Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Aus Umweltschutzgründen sind alle verunreinigten Schutzausrüstungen vor Wiedergebrauch zu entfernen und zu reinigen. ABSCHNITT 9: 9.1. Physikalische und chemische Eigenschaften Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschafen Form Farbe Geruch Geruchsschwelle Flüssig Farblos Stark, stechend. Keine Daten vorhanden. pH-Wert Sauer bei 20 °C Siedepunkt/Siedebereich Schmelzpunkt/Schmelzbereich Zersetzungspunkt/Zersetzungsbereich Flammpunkt Zündtemperatur Selbstentzündungstemperatur 162 °C 15 °C. Keine Daten vorhanden. 67 °C 400 °C Keine Daten vorhanden. Seite 6 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Oxidierende Eigenschaften Explosive Eigenschaften Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze Obere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenze Keine Daten vorhanden. Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Nicht anwendbar. 1,6 % (V) 8,7 % (V) Dampfdruck Dampfdichte Verdampfungsgeschwindigkeit Relative Dichte Dichte 0,97 hPa bei 20 °C < 200 hPa bei 50 °C ca. 2,9 Keine Daten vorhanden. Keine Daten vorhanden. 1,01 g/cm3 bei 20 °C. Wasserlöslichkeit Löslichkeit(en) Vollkommen mischbar bei 20 °C. Keine Daten vorhanden. Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser log Pow: 0,93 (IUCLID). Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten (log Pow <1). 1,3 mPa.s bei 20 °C (dynamisch) Viskosität 9.2. Sonstige Angaben Lösemittelgehalt ABSCHNITT 10: 10.1. 100 % Stabilität und Reaktivität Reaktivität Eine gefährliche Polymerisation kann nach der Erschöpfung des Hemmstoffs eintreten . Nicht unter Inertgas aufbewahren. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt wird normalerweise in stabilisierter Form geliefert. Wenn die erlaubte Lagerzeit und/oder Lagertemperatur deutlich überschritten wird, kann das Produkt unter Hitzeabgabe polymerisieren. Stabilisatoren vorhanden: >200ppm MEHQ. Unstabil nach Erschöpfung des Hemmstoffs. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Eine gefährliche Polymerisation kann nach der Erschöpfung des Hemmstoffs eintreten. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. Feuer oder starke Hitze kann heftiges Zerplatzen der Verpackung verursachen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Heftige Polymerisation kann ausgelöst werden durch: Direktes Erhitzen, Schmutz, chemische Verunreinigung, Sonnenlicht, UV oder ionisierende Strahlung. Polymerisiert mit Feuer- und Explosionsgefahr. 10.5. Unverträgliche Materialien Von Oxidationsmitteln, stark sauren oder alkalischen Substanzen fernhalten, um exotherme Reaktionen zu vermeiden. Produkt greift die meisten Metalle an. Kontakt mit anderen Chemikalien meiden. Reagiert heftig im Kontakt mit Säuren, Aminen, Trocknungsmitteln, Polymerisationsbeschleunigern und leicht oxidierbaren Materialien. Pulverförmige Metalle, Basen. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlenstoffoxide. Im Brandfall: Bildung von org. Crackprodukten möglich. Heftige Polymerisation möglich. Seite 7 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Weitere Angaben Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Nicht unter Inertgas aufbewahren. ABSCHNITT 11: 11.1. Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Keine Informationen verfügbar. Akute Toxizität Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Beim Verschlucken kann es zu Magenreizungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen. Verschlucken größerer Mengen kann zu Störungen des zentralen Nervensystems führen (z.B. Schwindelgefühle, Kopfschmerzen). Giftig bei Berührung mit der Haut. Bestandteile des Produkts können durch Hautkontakt vom Körper absorbiert werden. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Bestandteile des Produkts können durch Einatmen vom Körper absorbiert werden. CAS-Nr. 79-41-4 Bezeichnung Expositionswege Methacrylsäure oral dermal inhalativ Dampf inhalativ (4 h) Aerosol Methode Dosis Spezies LD50 LD50 ATE LC50 1320 mg/kg Ratte 500 - 1000 mg/kg Kaninchen 11 mg/l 7,1 mg/l Ratte Quelle Reiz- und Ätzwirkung Verschlucken kann zu Übelkeit, Erbrechen, Halsentzündung, Magenschmerzen und sogar zu einer Perforation des Darmes führen. Verschlucken führt zu Verätzungen des oberen Verdauungs- und Atmungstraktes. Flüssiges Produkt führt zu schweren Verätzungen, Reizung des Verdauungstraktes und schlecht heilenden Wunden. Verätzt das Atemsystem. Verursacht schwere Augen- und Hautverätzungen. Kann Blindheit verursachen. Sensibilisierung der Atemwege/Haut Verursacht keine Sensibilisierung. Keimzell-Mutagenität Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. Reproduktionstoxizität Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. Karzinogenität Nicht erbgutverändernd im Ames-Test. Zeigte keine fruchtschädigende Wirkung im Tierversuch. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Verursacht Reizung des Atemtrakts. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Keine Daten vorhanden. Aspirationsgefahr Keine Daten vorhanden. Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Keine Daten vorhanden. Seite 8 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Zusätzliche toxikologische Hinweise: Sonstige Beobachtungen Die toxischen Wirkungen beruhen im wesentlichen auf den ätzenden Eigenschaften des Materials. Stark ätzend und gewebezerstörend. Weitere Angaben: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. ABSCHNITT 12: 12.1. Umweltbezogene Angaben Toxizität Schädlich für aquatische Lebewesen wegen des sauren pH-Wertes. CAS-Nr. 79-41-4 12.2. Bezeichnung Aquatische Toxizität Methacrylsäure Akute Fischtoxizität Methode Dosis LC50 85 mg/l 96 h Akute Algentoxizität ErC50 Akute Crustaceatoxizität EC50 Fischtoxizität Crustaceatoxizität NOEC NOEC [h] | [d] Spezies Quelle Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle) 45 mg/l 72 h Pseudokirchneriella subcapitata (Grünalge) > 130 mg/l 48 h Daphnia magna (Großer Wasserfloh) 10 mg/l 35 d 53 mg/l 21 d Daphnia magna (Großer Wasserfloh) Persistenz und Abbaubarkeit Nach den Kriterien der OECD biologisch leicht abbaubar. Theoretischer Sauerstoffbedarf (ThSB) = 1,67g/g Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) = 1,61g/g Biochemischer Sauerstoffbedarf innerhalb 5 Tagen (BSB5) = 0,89g/g CAS-Nr. 79-41-4 12.3. Bezeichnung Methode Bewertung Methacrylsäure OECD 301D Leicht biologisch abbaubar Wert 86% d Quelle 28 Bioakkumulationspotential Dieses Produkt ist mit Wasser mischbar und sowohl in Wasser wie im Boden leicht biologisch abbaubar. Eine Akkumulation ist nicht zu erwarten. 12.4. Mobilität im Boden Adsorption am Boden nicht zu erwarten. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Dieser Stoff wird weder als persistent, bioakkumulierend noch toxisch (PBT) betrachtet. Dieser Stoff wird weder als sehr persistent noch als sehr bioakkumulativ (vPvB) betrachtet. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. Neutralisation vermindert ökotoxische Wirkung. Seite 9 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Weitere Hinweise Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten. ABSCHNITT 13: 13.1. Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Die Wiederverwertung (Recycling) ist, wenn möglich, der Entsorgung oder Verbrennung vorzuziehen. Abfälle zur Verwertung sind einzustufen und zu kennzeichnen . Entsorgung gemäß EG-Richtlinien über Abfälle und über gefährliche Abfälle. Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften abgelagert oder verbrannt werden. Die Abfallschlüsselnummer soll vom Verbraucher, aufgrund des Verwendungszwecks des Produkts, festgelegt werden. Die folgenden Abfallschlüsselnummern sind nur als Empfehlung gedacht: Abfallschlüssel Produkt 070104 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Als gefährlicher Abfall eingestuft. Abfallschlüssel Produktreste 070104 Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen. Leere Behälter nicht verbrennen oder mit Schneidbrenner bearbeiten. Völlig entleerte Behälter (tropffrei und spachtelsauber) können wie Industrieabfall behandelt werden, möglicherweise auch wiederverwertet werden. ABSCHNITT 14: 14.1. Angaben zum Transport UN-Nummer ADR IMDG IATA 14.2. Ordnungsgemäße Versandbezeichnung ADR IMDG IATA 14.3. 2531 2531 2531 Methacrylsäure, stabilisiert, 8, II METHACRYLIC ACID, STABILIZED, 8, II METHACRYLIC ACID, STABILIZED, 8, II Transportgefahrenklassen ADR Klasse: Gefahrzettel: 8; Ätzende Stoffe 8 Seite 10 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE IMDG Class: Label: 8 Corrosive substances 8 IATA Class: Label: 14.4. Verpackungsgruppe ADR IMDG IATA 14.5. NEIN NO NO Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Achtung: Ätzende Stoffe Kemler-Zahl EMS-Nummer 14.7. II II II Umweltgefahren ADR IMDG IATA 14.6. 8 Corrosive substances 8 80 F-A, S-B Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar. Transport/weitere Angaben: ADR Freigestellte Mengen (EQ) Begrenzte Mengen (LQ) Beförderungskategorie Tunnelbeschränkungscode Postversand nicht oder nur eingeschränkt möglich. Postsonderbestimmungen beachten. E2 1l 2 E Lufttransport (ICAO) Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 0.5 L IATA-Verpackungsanweisung-Passenger 851 IATA-Maximale Menge - Passenger 1L IATA-Verpackungsanweisung - Cargo 855 IATA-Maximale Menge - Cargo 30 L Freigestellte Menge E2 Passenger-LQ Y840 UN „Model Regulation“: UN 2531, Methacrylsäure, stabilisiert, 8, II Seite 11 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE ABSCHNITT 15: 15.1. Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU (VOC) 100 % (1010 g/l) Angaben zur VOC-Richtlinie 2004/42/EG: 100 % (1010 g/l) Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22 JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV). Beschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV). Technische Anleitung Luft I: 5.2.5: Organische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff bei m >= 0.50 kg/h: Konz. 50 mg/m³ Anteil: 100% Wassergefährdungsklasse 1 - schwach wassergefährdend Status: gemäß VwVwS Anhang 2 Kenn-Nummer gemäß Katalog wassergefährdender Stoffe: 1252 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Datenquellen, die zur Erstellung des Datenblattes verwendet wurden: EG-Richtlinie 67/548/EG bzw. 99/45/EG in der jeweils gültigen Fassung. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), 1272/2008 (CLP) in der jeweils gültigen Fassung. EG-Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG, 2990/161/EG Nationale Arbeitsplatzgrenzwertlisten der jeweiligen Länder in der jeweils gültigen Fassung. Transportvorschriften gemäß ADR, RID, IMDG, IATA in der jeweils gültigen Fassung. Datenquellen, die zur Ermittlung von physikalischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten benutzt werden, sind direkt in den jeweiligen Abschnitten angegeben. Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken . 35 Verursacht schwere Verätzungen. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H311 Giftig bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. Datenblatt ausstellender Bereich: SysKem Chemie GmbH Abt. Produktsicherheit Telefon-Nummer +49 (0) 202/30999510 Seite 12 von 13 Sicherheitsdatenblatt gem. Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Handelsname: Methacrylsäure stabilisiert Druckdatum: 28. April 2015 Aktuelle Version: 2.1, erstellt am: 28.04.2015 Ersetzte Version: 1.1, erstellt am: 08.04.2015 Region: DE Abkürzungen und Akronyme: VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe TRGS 510 Technische Regel Gefahrstoffe 510 ADR Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route IMDG International Maritime Code for Dangerous Goods IATA International Air Transport Association OECD Organisation for Economic Co-operation and Development Schulungshinweise: Unterweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisungen (TRGS 555). Die Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Gründe für Änderungen: Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich komplett überprüft/überarbeitet. Abschnitt 2 - Mögliche Gefahren. Seite 13 von 13