3.6 Klima / Luft 3.6.1 Allgemeines Für die Bearbeitung der

Werbung
3.6 Klima / Luft
3.6.1 Allgemeines
Für die Bearbeitung der Schutzgüter Klima/Luft gelten als grundsätzliche Zielsetzung die klima- und immissionsökologischen Qualitätsansprüche des Menschen an die Funktionen Wohnen und Erholen sowie die Ansprüche der Flora
und Fauna an das mikroklimatische Milieu.
Im Rahmen der Landschaftsplanung werden folgende Ziele verfolgt:
- Berücksichtigung der Auswirkungen geplanter Nutzungen auf das Klima aufgrund ihrer Lage (in den für den Luftaustausch bedeutsamen Bereichen) bzw.
ihres Einflusses auf die Luftqualität benachbarter Wirkungsräume (aufgrund von
Emissionen)
- Sicherung von für den Luftaustausch bedeutsamen Bereichen durch Darstellung von Flächennutzungen, die dieser Funktion dienen (Grünflächen, Flächen
für die Landwirtschaft)
- Schutz und Entwicklung innerörtlicher Freiräume bzw. eines Freiraumsystems
als klimatische Ausgleichsfläche im bebauten Bereich; Vermeidung von Bauflächenausweisungen in klimatisch ungünstigen Bereichen (z.B. feuchten
Niederungen)
- Vermeidung neuer bzw. Beseitigung bestehender Emittenten in Luftaustauschbahnen und deren Einzugsbereich
- Erhalt von Waldgebieten (mit Klimaschutzfunktionen)
- Schutz und Entwicklung von Vegetationsbeständen mit besonderer Bedeutung
für die Luftregeneration (mit lmmissionsschutzfunktion)
Als belasteter Raum wird ein bebautes (oder zur Bebauung vorgesehenes) Gebiet
bezeichnet, welches lufthygienisch und/oder bioklimatisch (durch Über-
wärmung)
belastet ist1. Ein entsprechender Ausgleichsraum ist ein grünge-
prägter unbebauter Raum, der an einen belasteten Raum angrenzt oder über
rauhigkeitsarme Strukturen angebunden ist. Durch Bildung kühlerer und frischerer Luft sowie über funktionsfähige Austauschbeziehungen trägt dieser Außenraum zum Abbau der Belastungen bei.
Im Westteil des Untersuchungsgebietes (Ostsauerländer Gebirgsrand) können
aufgrund der schlechteren Austauschbedingungen theoretisch auch kleinere
Siedlungsräume mit Emittenten (einschließlich Hauptverkehrsstraßen) Belastungsräume bilden.
Die grobmaßstäblichen Aussagen im Regionalplan und Landschaftsrahmenplan
werden berücksichtigt. Spezielle Untersuchungen zum Stadtklima liegen nicht
vor.
3.6.2 Bestandsaufnahme und Bewertung
Bedingt durch die vorherrschend offene Bauweise und intensive Durchgrünung
(Hausgärten, öffentliche Grünanlagen) besteht im Stadtgebiet Korbach in weiten Teilbereichen eine ausreichende Luftzirkulation. Vor allem durch die
Höhenlage von 360 m bis 418 m ü. NN und der damit verbundenen Rauhigkeit
des Klimas entstehen
kaum austauscharme Wetterlagen, bei denen es zu
Smog- oder Schwülebildung kommen könnte. Dementsprechend ist Smog, der
zur Auslösung des Smogalarms mit Einschränkung des Kraftfahrzeugverkehrs
führen könnte, in Korbach von nachrangiger Bedeutung.
Das Stadtgebiet selbst ist als potentiell überwärmter Stadtraum einzustufen.
Insbesondere
das
bestehende
Gewerbegebiet
und
dessen
geplante
Erweiterung nordwestlich von Korbach sind als Belastungsraum zu bewerten
1
Potenzielle Belastungsräume sind Siedlungs- bzw. Gewerbeflächen mit hohen Versiegelungsgraden ab
ca. 1 km² Größe1
und ihren negativen Auswirkungen auf die klimatischen und lufthygienischen
Bedingungen ist durch geeignete Maßnahmen zu begegnen.
3.6.3 Beeinträchtigungen / Defizite
Aufgrund der makroklimatischen Rahmenbedingungen und den eher lokal konzentrierten Emissionen treten klimatische und/oder lufthygienische Belastungen
nicht flächendeckend auf. Dies bedeutet, dass die Schutzgüter Klima/Luft nur
auf Teilflächen bearbeitet werden und die Aussagen der Themenkarte sich auf
das lufthygienisch und teils durch Überwärmung gefährdete Gebiet nordwestlich
Korbachs beschränken. Insgesamt spielen die Schutzgüter Klima/Luft im Untersuchungsgebiet eine untergeordnete Rolle. Erhebliche Defizite sind bei Beachtung der im Folgenden dargestellten Entwicklungsziele nicht erkennbar.
3.6.4 Entwicklungsziele
Im Regional- und Landschaftsrahmenplan sind „Freizuhaltende Flächen aus
Gründen des Klimaschutzes“ auf dem Stadtgebiet Korbach dargestellt. Das in
den übergeordneten Plänen dargestellte Gebiet nordwestlich von Korbach ist
als Kaltluftentstehungsgebiet einzustufen und nimmt daher wichtige Funktionen
im Sinne eines effizienten Klimaschutzes ein. Aufgrund der großen Gewerbeflächen werden direkt angrenzende Grünflächen mittels Baustopplinien von einer
zukünftigen Bebauung freigehalten, so dass in Verbindung mit den RLKFlächen an der „Alten Badeanstalt“ sowie dem Bachlauf der Kuhbach ein großes zusammenhängendes aktives Kaltluftentstehungsgebiet langfristig Bestand
hat. Diese Freifläche mit hoher Produktion wenig belasteter Kaltluft stellt einen
wichtigen Ausgleichsraum dar.
Weiterhin dient der Vorschlag im Westen des Stadtgebietes bestehende Grünflächen in den Flächennutzungsplan zu übernehmen, der Schaffung eines Korridors mit Funktionen eines Frischluftentstehungsgebietes.
Lufthygienisch relevante Austauschbarrieren, die die Austauschprozesse behindern (z.B. Verkehrsdämme und Industriekomplexe), sind im Untersuchungsgebiet von untergeordneter Bedeutung. Lediglich die Umgehungsstraße (Bun-
desstraße 251) im Nordwesten wird aufgrund des Verlaufs der Kuhbach in
Richtung Stadtmitte bedingt als Barriere eingestuft.
Die Konkretisierung der übergeordneten Planungen verdeutlicht, dass die geplanten Gewerbegebietserweiterungsflächen durch diesen Bereich für besondere Klimafunktionen nicht behindert und eine ausreichende Belüftung auch bei
extremen Wetterlagen weitgehend sichergestellt wird.
Waldbestände, die in der Flächenschutzkarte als „Wälder mit Immissionsschutzfunktionen“ gekennzeichnet sind, sind in der Themenkarte Klima/Luft
dargestellt. Es handelt sich um Waldstandorte, die in einem Windrichtungssektor liegen, aus dem häufig Luftmassen mit höheren Immissionsbelastungen an
Wohn- und Erholungsräume herangeführt werden oder Bestände die eine
Emissionsquelle umgeben.
Weiterhin sind unter klimatisch und lufthygienischen Gesichtspunkten vor allem
folgende Zielsetzungen zu formulieren:
-
Erhaltung und Förderung der Durchgrünung der Ortschaften
-
Insbesondere für Gewerbegebiete grünordnerische Festsetzungen auf der
Bebauungsplanebene (Dachbegrünungen, Fassadenbegrünungen)
-
Förderung von Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Verkehrs
(Ausbau des Radwegenetzes, Verkehrsberuhigung, Ausbau des ÖPNV)
-
Förderung von Energiesparmaßnahmen
Herunterladen