Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Vertragsbedingungen
zur Teilnahme an der Essensversorgung im Bildungszentrum Tor zur Welt
Grundlage der Vereinbarung ist der Bewirtschaftungsvertrag, der zwischen der Rebional GmbH und dem Bildungszentrum „Tor zur
Welt“ geschlossen wurde. Die Essengeldkassierung erfolgt im Auftrag der Rebional GmbH durch die Firma GiroWeb Nord GmbH Am
Pferdemarkt 9D, 30853 Langenhagen mittels eines bargeldlosen Abrechnungssystems.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?
Zuerst müssen Sie den Vertrag mit Anlagen (Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung)unterschreiben. Dabei handelt es sich bei
Schülern bis zur 6. Klasse in jedem Fall um einen Abonnements-Vertrag. Schülerinnen und Schüler ab der 7.Klassen und Erwachsene
(Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im TzW) sollten nach Möglichkeit ebenfalls einen Abo-Vertrag einrichten, können aber auch ein
Online-Konto mit Chip-Berechtigung für eine individuell bestimmte Nutzung des Mensa-Angebotes in ihrem Vertrag vereinbaren.
Danach erhalten Sie ein Datenblatt mit Zugangsdaten für Ihr Onlinekonto. Das Internetkonto wird durch die Firma GiroWeb Nord
bereitgestellt.
Wie wird bezahlt?
Die Zahlung in der Mensa erfolgt ausschließlich per Chip (Gruppen-/Klassenchips für die Klassenstufen 0-4 – individuelle Chips für
Schüler ab Klasse 5 und Erwachsene).
Nur mit ausreichend Guthaben auf dem Online-Konto kann Ihr Kind/können Sie an der Mittagsversorgung in der Mensa
teilnehmen.Daher überweisen Sie bis zum 15. Tag des Vormonats einen ausreichenden Beitrag auf das Ihnen bekannt-gegebene
Treuhandkonto der GiroWeb Nord GmbH. Um eine Verzögerung durch Banklaufzeiten und Bearbeitungszeiten zu umgehen, sollten
Sie der Einfach-heit halber einen Dauerauftrag einrichten. Wichtiger Hinweis: Auf der Überweisung geben Sie ausschließlich den
persönlichen Verwendungszweck an, der auf IhremDatenblatt mit der Bankverbindung steht.Zusätzlich steht in der Mensa ein
Chip-Auf-wertungsautomatfür Bargeld zur Verfügung, an dem das Online-Konto aufgefüllt werden kann.
Warum ein Onlinekonto?
Für jede/-n Essensteilnehmer/-in wird ein virtuelles Guthabenkonto eingerichtet, wo Sie via Internet den aktuellen Guthabenstand
einsehen können.
Was tun bei Chip-Verlust?
Um einen Missbrauch des Guthabens durch Dritte zu verhindern, müssen Sie den Verlust (Beschädigung oder Defekt) umgehend in
der Mensa melden. Einen neuen Chip können Sie dort nach ca. 1 Arbeitstag abholen. Der Preis für den Chip (5,00 €) ist bar zu
bezahlen.
Was tun bei vergessenen Chips?
Sollte ein Chip vergessen worden sein, können sich die Inhaber im Sekretariat eine Bestätigung abholen, mit der sie sich in der
Mensa ausweisen können.
Wie lange ist die Vertragszeit?
Der Vertrag wird unbefristet geschlossen.
Wann kann gekündigt werden?
Eine Kündigung kann schriftlich per Post oder E-Mail zum 31.12. jeden Jahres oder 1 Woche vor Verlassen der Schule erfolgen.
Bestehende Guthaben werden von GiroWeb Nord GmbH zurück überwiesen. Hinweis: Bitte geben Sie bei Ihrer Kündigung Ihre
Bankdaten und den Verwendungszweck mit an. Rückwirkende Kündigungen werden nicht akzeptiert. Sollte der Rahmenvertrag von
Rebional mit der Schule beendet werden, erlischt automatisch auch dieser Vertrag.
Gibt es für Abo-Inhaber eine Rückerstattung bei Fehlzeiten?
Sollte ein Abo-Inhaber aufgrund schulischer Veranstaltungen nicht am Mittagessen teilnehmen, meldet ihn die Schule ab und
bestellt evtl. ein Lunchpaket anstatt des Essens. Sollte die schulische Veranstaltung 7 Schultage oder länger dauern (Klassenreise),
erhalten Sie eine entsprechende Rückerstattung. Diese erhalten Sie auch, wenn der Abo-Inhaber ab dem Tag der schriftlichen
Krankmeldung(an: [email protected] oder Rebional Briefkasten in der Mensa) 7 Schultage und länger am Stück fehlt und uns
danach ein ärztliches Attest über diesen Zeitraum zugestellt wird. Sonstige Krankheitstage sind in der Berechnung des AbonnementPreises pauschal berücksichtigt.
Was passiert mit meinen Daten?
Sämtliche Daten werden grundsätzlich entsprechend der Landes-DSVO (Datenschutzverordnung) vertraulich behandelt. Es werden
nur die Daten gespeichert und verwendet, die für den Vertragszweck unbedingt erforderlich sind.
Welche Änderungen muss ich mitteilen?
Sämtliche Änderungen der Personendaten bedürfen der Schriftform (z.B. Adressänderungen) und sind GiroWeb Nord GmbH, unter
Angabe des persönlichen Verwendungszwecks (siehe oben) mitzuteilen. Nebenabreden sind unzulässig.
Für was wird gehaftet?
Rebional haftet nur für Schäden, die seine gesetzlichen Vertreter, seine Angestellten oder seine Erfüllungsgehilfen grobfahrlässig
oder vorsätzlich verursacht haben. Grundsätzlich gilt § 7 (Sorgfaltspflichten und Haftung) des zwischen dem Bildungszentrum Tor zur
Welt und Rebional geschlossenen Vertrages.
Wo ist der Gerichtsstand?
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Herdecke.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Registrierungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
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