Vertragsbedingungen zur Teilnahme an der Essensversorgung im Bildungszentrum Tor zur Welt Grundlage der Vereinbarung ist der Bewirtschaftungsvertrag, der zwischen der Rebional GmbH und dem Bildungszentrum „Tor zur Welt“ geschlossen wurde. Die Essengeldkassierung erfolgt im Auftrag der Rebional GmbH durch die Firma GiroWeb Nord GmbH Am Pferdemarkt 9D, 30853 Langenhagen mittels eines bargeldlosen Abrechnungssystems. Welche Voraussetzung muss ich erfüllen? Zuerst müssen Sie den Vertrag mit Anlagen (Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung)unterschreiben. Dabei handelt es sich bei Schülern bis zur 6. Klasse in jedem Fall um einen Abonnements-Vertrag. Schülerinnen und Schüler ab der 7.Klassen und Erwachsene (Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im TzW) sollten nach Möglichkeit ebenfalls einen Abo-Vertrag einrichten, können aber auch ein Online-Konto mit Chip-Berechtigung für eine individuell bestimmte Nutzung des Mensa-Angebotes in ihrem Vertrag vereinbaren. Danach erhalten Sie ein Datenblatt mit Zugangsdaten für Ihr Onlinekonto. Das Internetkonto wird durch die Firma GiroWeb Nord bereitgestellt. Wie wird bezahlt? Die Zahlung in der Mensa erfolgt ausschließlich per Chip (Gruppen-/Klassenchips für die Klassenstufen 0-4 – individuelle Chips für Schüler ab Klasse 5 und Erwachsene). Nur mit ausreichend Guthaben auf dem Online-Konto kann Ihr Kind/können Sie an der Mittagsversorgung in der Mensa teilnehmen.Daher überweisen Sie bis zum 15. Tag des Vormonats einen ausreichenden Beitrag auf das Ihnen bekannt-gegebene Treuhandkonto der GiroWeb Nord GmbH. Um eine Verzögerung durch Banklaufzeiten und Bearbeitungszeiten zu umgehen, sollten Sie der Einfach-heit halber einen Dauerauftrag einrichten. Wichtiger Hinweis: Auf der Überweisung geben Sie ausschließlich den persönlichen Verwendungszweck an, der auf IhremDatenblatt mit der Bankverbindung steht.Zusätzlich steht in der Mensa ein Chip-Auf-wertungsautomatfür Bargeld zur Verfügung, an dem das Online-Konto aufgefüllt werden kann. Warum ein Onlinekonto? Für jede/-n Essensteilnehmer/-in wird ein virtuelles Guthabenkonto eingerichtet, wo Sie via Internet den aktuellen Guthabenstand einsehen können. Was tun bei Chip-Verlust? Um einen Missbrauch des Guthabens durch Dritte zu verhindern, müssen Sie den Verlust (Beschädigung oder Defekt) umgehend in der Mensa melden. Einen neuen Chip können Sie dort nach ca. 1 Arbeitstag abholen. Der Preis für den Chip (5,00 €) ist bar zu bezahlen. Was tun bei vergessenen Chips? Sollte ein Chip vergessen worden sein, können sich die Inhaber im Sekretariat eine Bestätigung abholen, mit der sie sich in der Mensa ausweisen können. Wie lange ist die Vertragszeit? Der Vertrag wird unbefristet geschlossen. Wann kann gekündigt werden? Eine Kündigung kann schriftlich per Post oder E-Mail zum 31.12. jeden Jahres oder 1 Woche vor Verlassen der Schule erfolgen. Bestehende Guthaben werden von GiroWeb Nord GmbH zurück überwiesen. Hinweis: Bitte geben Sie bei Ihrer Kündigung Ihre Bankdaten und den Verwendungszweck mit an. Rückwirkende Kündigungen werden nicht akzeptiert. Sollte der Rahmenvertrag von Rebional mit der Schule beendet werden, erlischt automatisch auch dieser Vertrag. Gibt es für Abo-Inhaber eine Rückerstattung bei Fehlzeiten? Sollte ein Abo-Inhaber aufgrund schulischer Veranstaltungen nicht am Mittagessen teilnehmen, meldet ihn die Schule ab und bestellt evtl. ein Lunchpaket anstatt des Essens. Sollte die schulische Veranstaltung 7 Schultage oder länger dauern (Klassenreise), erhalten Sie eine entsprechende Rückerstattung. Diese erhalten Sie auch, wenn der Abo-Inhaber ab dem Tag der schriftlichen Krankmeldung(an: [email protected] oder Rebional Briefkasten in der Mensa) 7 Schultage und länger am Stück fehlt und uns danach ein ärztliches Attest über diesen Zeitraum zugestellt wird. Sonstige Krankheitstage sind in der Berechnung des AbonnementPreises pauschal berücksichtigt. Was passiert mit meinen Daten? Sämtliche Daten werden grundsätzlich entsprechend der Landes-DSVO (Datenschutzverordnung) vertraulich behandelt. Es werden nur die Daten gespeichert und verwendet, die für den Vertragszweck unbedingt erforderlich sind. Welche Änderungen muss ich mitteilen? Sämtliche Änderungen der Personendaten bedürfen der Schriftform (z.B. Adressänderungen) und sind GiroWeb Nord GmbH, unter Angabe des persönlichen Verwendungszwecks (siehe oben) mitzuteilen. Nebenabreden sind unzulässig. Für was wird gehaftet? Rebional haftet nur für Schäden, die seine gesetzlichen Vertreter, seine Angestellten oder seine Erfüllungsgehilfen grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Grundsätzlich gilt § 7 (Sorgfaltspflichten und Haftung) des zwischen dem Bildungszentrum Tor zur Welt und Rebional geschlossenen Vertrages. Wo ist der Gerichtsstand? Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Herdecke. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Registrierungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.