ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT BEI DER VERSAMMLUNG DER EUROPÄISCHEN WEINBAUREGIONEN (AREV) Die im Juni 1988 gegründete Versammlung der Europäischen Weinbauregionen verfolgt das Ziel, die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen der Weinbauregionen in Europa und weltweit zu vertreten. In dieser Funktion ist es ihre Hauptaufgabe, den Dialog und die Abstimmung untereinander und gemeinsame Untersuchungen und die Aktivitäten der europäischen Weinbauregionen zu organisieren und zu fördern, die Vertretung dieser Regionen bei den europäischen Institutionen zu verstärken und ihre Beteiligung am Aufbau Europas und an den Entscheidungsprozessen auf Gemeinschaftsebene bei allem, was sie in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips betrifft, zu erleichtern. Die Länder und Regionen mit Weinbau in Europa können ihr als Mitglied beitreten. Die Besonderheit der AREV ist ihre „duale“ Organisation, denn jede Region / jedes Land verfügt in ihr über - einen politischen Vertreter und - einen berufsständischen Vertreter. KÖRPERSCHAFT: □ Region □ Land □ Andere Verwaltungseinheit □ Bezeichnung: ……………………………………………………………….. Adresse: …………………………………………………………………………………………..……………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………..……………………………………………………………………………… Name des Präsidenten/ der Präsidentin………………..……………………………………………………………………………………........ Name und Funktion des berufsständischen Vertreters, der mit Fragen des Weinbaus betraut ist: ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. KURZE CHARAKTERISIERUNG IHRES GEBIETES (diese Kriterien werden zur Festlegung des Beitrags verwendet) □ BIP der Region……………………………………………………..…………………………………………………………………………………………. □ Wirtschaftliche Bedeutung des Weinbaus für die Landwirtschaft der Region (in %)………………………………………… □ Rebland (in Hektar)………………………………………..……………………………………………………………………………………………….. □ Exportanteil am Umsatz …………………………………………………………………………………………………………………………………. Wir haben von der Satzung der AREV in der Anlage Kenntnis genommen und möchten der AREV beitreten (Ort)………………………………………………………………………..(Datum) ………………………………………………………………………….. UNTERSCHRIFT UND STEMPEL/SIEGEL Der Beitritt von neuen Mitgliedern wird im Rahmen der Vollversammlung (jeweils im Mai oder Juni jedes Kalenderjahres) bestätigt, und die Höhe des Beitrags wird entsprechend den Kriterien festgelegt, die in der Charakterisierung Ihrer Körperschaft genannt sind.