Erklärung der Regierung der Tschechischen Republik gegenüber aktiven Gegnern des Nazismus, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit den, gegenüber der sog. feindlichen Bevölkerung in der Tschechoslowakei, ergriffenen Maßnahmen gelitten hatten Die Regierung der Tschechischen Republik erklärt Ihre tiefe Anerkennung gegenüber all denjenigen ehemaligen tschechoslowakischen Staatsbürgern, insbesondere denjenigen deutscher Abstammung, die vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik lebten, während des Zweiten Weltkriegs der Tschechoslowakischen Republik treu blieben und aktiv an dem Kampf für deren Befreiung beteiligt waren oder unter dem nazistischen Terror litten. Zugleich erklärt sie ihr großes Bedauern, dass einigen dieser Personen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs keine angemessene Würdigung zuteil wurde. Stattdessen wurden sie im Widerspruch zu der damals gültigen Gesetzeslage behandelt und waren von Maßnahmen betroffen, die in der Nachkriegstschechoslowakei gegenüber sog. feindlichen Bevölkerungsschichten ergriffen wurden. Die Regierung der Tschechischen Republik erklärt gegenüber allen in dieser Weise betroffenen aktiven Gegnern des Nazismus, gleich welche Staatsangehörigkeit und welchen Aufenthaltsort sie später hatten, ihre Entschuldigung. Mit der Absicht, aktive Gegner des Nazismus, die nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Zusammenhang mit den, gegenüber der sog. feindlichen Bevölkerung in der Tschechoslowakei, ergriffenen Maßnahmen gelitten hatten, symbolisch zu würdigen, und in der Bemühung, zur Vertiefung der historischen Erinnerung beizutragen, wird die Regierung der Tschechischen Republik ein Dokumentationsprojekt initiieren und unterstützen, in welchem die Schicksale einzelner in dieser Weise betroffener Personen aufgearbeitet werden. Die Regierung ruft deshalb alle in dieser Weise betroffenen Personen oder ihre Verwandten und Bekannten auf, sich nach Möglichkeit und Interesse direkt oder mit Hilfe einer der Auslandsvertretungen der Tschechischen Republik mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik in Verbindung zu setzen.