Zahnschaden – wir begleiten Sie ein Leben lang

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Zahnschaden bei einem Schulunfall
Jeder kennt die Situation: Das Klingeln zur großen Pause ertönt und alle Schüler
strömen Richtung Schulhof, da wird gedrängelt und geschubst. Wie schnell ist
jemand dabei auf das Gesicht gestürzt und der Zahn ist abgebrochen.
Was nun?
Zunächst sollte die Schülerin oder der Schüler den Unfall umgehend im Sekretariat der
melden. Die Sekretärin schickt dann eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz,
die die Behandlungskosten übernimmt. Wichtig ist es, bereits den Namen und evtl. die
Anschrift des Zahnarztes anzugeben, die Unfallkasse sich mit ihm in Verbindung setzen
kann. Den Zahnarzt aufgesucht sollte man beim ersten Besuch ausdrücklich darauf
hinweisen, dass es sich um die Folge eines Schulunfalls handelt.
Ein Besuch beim Zahnarzt kann auch dann erfolgen, wenn kein offensichtlicher Schaden an
den Zähnen entstanden ist. Denn oft zeigen sich die Folgendes Unfalls auf die Zähne erst
Jahre später.
Wer zahlt?
Der Zahnarzt untersucht die Zähne und berichtet der Unfallkasse über den Zahnstatus. Er
entscheidet über die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen. Sofern keine prothetische
Versorgung (z. B. Krone, Brücke) notwendig ist, rechnet er die Behandlung direkt ab. Eine
Praxisgebühr muss man nicht zahlen.
Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, als zuständiger Kostenträger für Unfälle in Schulen und
Tagesstätten, übernimmt die Kosten einer unfallbedingten Zahnbehandlung im Rahmen der
gültigen Abrechnungsgrundlagen in voller Höhe, ohne Eigenbeteiligung des Versicherten.
Der Zahnarzt rechnet die Kosten der prothetischen Versorgung ebenfalls direkt mit uns ab.
Vor Beginn der Behandlung ist der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ein Heil- und Kostenplan
zuzusenden.
Bei Sonderleistungen, z. B. einer besonderen Krone aus ästhetischen Gründen oder bei
einer Privatbehandlung kann die Unfallkasse nur die Kosten nach den für sie maßgebenden
Sätzen erstatten, der Restbetrag verbleibt beim Versicherten. Es besteht dann ggf. die
Möglichkeit einer weiteren Kostenerstattung durch die private Krankenkasse.
Und später?
Gerade prothetisch versorgte Zahnverletzungen machen auch in späteren Lebensjahren
immer wieder Behandlungen notwendig. Für diese Folgebehandlungen trägt die Unfallkasse
Rheinland-Pfalz ebenfalls die Kosten – ein Leben lang!
Was ist mit dem Ersatz der Zahnspange?
Auch unfallbedingte Reparaturkosten bzw. der Ersatz einer Zahnspange übernimmt die
Unfallkasse Rheinland-Pfalz, wenn das Kind die Zahnspange zum Unfallzeitpunkt getragen
hat.
Haben Sie Fragen?
Ihr Ansprechpartner:
Detlev Napp,  02632/960-291
[email protected]
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