Zahnschaden bei einem Schulunfall Jeder kennt die Situation: Das Klingeln zur großen Pause ertönt und alle Schüler strömen Richtung Schulhof, da wird gedrängelt und geschubst. Wie schnell ist jemand dabei auf das Gesicht gestürzt und der Zahn ist abgebrochen. Was nun? Zunächst sollte die Schülerin oder der Schüler den Unfall umgehend im Sekretariat der melden. Die Sekretärin schickt dann eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, die die Behandlungskosten übernimmt. Wichtig ist es, bereits den Namen und evtl. die Anschrift des Zahnarztes anzugeben, die Unfallkasse sich mit ihm in Verbindung setzen kann. Den Zahnarzt aufgesucht sollte man beim ersten Besuch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich um die Folge eines Schulunfalls handelt. Ein Besuch beim Zahnarzt kann auch dann erfolgen, wenn kein offensichtlicher Schaden an den Zähnen entstanden ist. Denn oft zeigen sich die Folgendes Unfalls auf die Zähne erst Jahre später. Wer zahlt? Der Zahnarzt untersucht die Zähne und berichtet der Unfallkasse über den Zahnstatus. Er entscheidet über die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen. Sofern keine prothetische Versorgung (z. B. Krone, Brücke) notwendig ist, rechnet er die Behandlung direkt ab. Eine Praxisgebühr muss man nicht zahlen. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, als zuständiger Kostenträger für Unfälle in Schulen und Tagesstätten, übernimmt die Kosten einer unfallbedingten Zahnbehandlung im Rahmen der gültigen Abrechnungsgrundlagen in voller Höhe, ohne Eigenbeteiligung des Versicherten. Der Zahnarzt rechnet die Kosten der prothetischen Versorgung ebenfalls direkt mit uns ab. Vor Beginn der Behandlung ist der Unfallkasse Rheinland-Pfalz ein Heil- und Kostenplan zuzusenden. Bei Sonderleistungen, z. B. einer besonderen Krone aus ästhetischen Gründen oder bei einer Privatbehandlung kann die Unfallkasse nur die Kosten nach den für sie maßgebenden Sätzen erstatten, der Restbetrag verbleibt beim Versicherten. Es besteht dann ggf. die Möglichkeit einer weiteren Kostenerstattung durch die private Krankenkasse. Und später? Gerade prothetisch versorgte Zahnverletzungen machen auch in späteren Lebensjahren immer wieder Behandlungen notwendig. Für diese Folgebehandlungen trägt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ebenfalls die Kosten – ein Leben lang! Was ist mit dem Ersatz der Zahnspange? Auch unfallbedingte Reparaturkosten bzw. der Ersatz einer Zahnspange übernimmt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, wenn das Kind die Zahnspange zum Unfallzeitpunkt getragen hat. Haben Sie Fragen? Ihr Ansprechpartner: Detlev Napp, 02632/960-291 [email protected]