Rechnungsrevision

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Rechnungsrevision
1. Rechnungsrevision
1.1 Ziel
Das Hauptziel der Rechnungsrevision ist, mit geeigneten Prüfungen festzustellen, ob
Buchhaltung und Jahresrechnung übereinstimmen, ordnungsgemäss geführt sind
und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Rechnungsrevisoren bestätigen
mit ihrem Bericht, dass sie die abgeschlossene Rechnung geprüft haben und
empfehlen der Vereinsversammlung je nach Ergebnis der Prüfung die Rechnung
anzunehmen oder zurückzuweisen.
1.2 Wahl der Rechnungsrevisoren
Die Revisoren sind der Vereinsversammlung gegenüber verantwortlich für eine
seriöse Prüfung der Rechnung. Sie werden von der Versammlung gewählt und sind
nur dieser Rechenschaft schuldig. In der Praxis werden sie jedoch immer zuerst den
Vorstand informieren, damit dieser Stellung nehmen bzw. eine Verbesserung
einleiten kann.
Die meisten Samaritervereine wählen Vereinsmitglieder oder Personen, die dem
Verein nahestehen, als Rechnungsrevisor. Von Vorteil sind das Personen, welche
sich mit Buchhaltung und Rechnungslegung auskennen, damit eine seriöse Prüfung
gemacht werden kann. Dies ist in keinem Fall ein Misstrauensvotum dem Kassier
gegenüber, im Gegenteil. Jeder Kassier freut sich über das Lob seiner kompetenten
Revisoren. Verein und Kassier sind ebenfalls dankbar, wenn Mängel rechtzeitig
entdeckt und behoben werden können.
1.3 Prüfungsverfahren
Die Prüfung der Vereinsrechnung umfasst folgende Arbeiten:
 Bestandesprüfung:
Sind die bilanzierten Aktiven tatsächlich vorhanden?
Wurden die Passiven vollständig erfasst?
 Bewertungsprüfung: Entsprechen die Wertansätze von Aktiven und Passiven
den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften?
 Verkehrsprüfung:
Prüfung des Buchhaltungsverkehrs über einen
bestimmten Zeitabschnitt. Wurden alle Buchungen korrekt
erfasst?
 Belegprüfung:
Sind die Belege vorhanden? Sind sie formell in Ordnung
(Ort, Datum, Adresse, Betrag, Skonto, Visum)?
 Rechnerische Prüfung: Korrekte Addition der Beträge (wichtig bei manuell
erfassten Buchhaltungen)
 Übertragsprüfung:
Wurden die richtigen Zahlen ins Hauptbuch übertragen?
Wurde auf die richtigen Konten gebucht?
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1.4 Bericht der Rechnungsrevisoren / Revisionsstelle
Bevor die Jahresrechnung der Vereinsversammlung zur Genehmigung vorgelegt
werden kann, muss sie von einer externen Revisionsstelle oder von den von der
Vereinsversammlung gewählten Rechnungsrevisoren geprüft werden. Die Revisoren
geben zuhanden der Versammlung einen Bericht ab. Wenn die Rechnung Mängel
oder Unstimmigkeiten aufweist, muss das im Revisorenbericht vermerkt werden. Auf
Grund ihrer Prüfung empfehlen die Revisoren der Vereinsversammlung die
Jahresrechnung zu genehmigen oder zurückzuweisen.
2. Beispiel eines Revisorenberichts
Revisorenbericht zuhanden der Vereinsversammlung des SV Muster
Als gewählte Revisoren haben wir die Jahresrechnung des SV Muster für das
Vereinsjahr 20.. mit der Bilanzsumme von CHF ….. und einem Einnahmenüberschuss von CHF …. geprüft. Ausgangspunkt unserer Prüfung bildete die von
der Vereinsversammlung genehmigte Bilanz per 31.12.20….
Die Rechnung wurde aufgrund von Stichproben und Analysen geprüft. Bilanz und
Erfolgsrechnung stimmen mit der Buchhaltung überein. Gemäss unserer Beurteilung
entsprechen die Buchführung und die Jahresrechnung den gesetzlichen und
statutarischen Vorschriften.
Wir beantragen, der Vereinsversammlung die vorliegende Jahresrechnung 20… zu
genehmigen.
Ort / Datum ……..
Unterschriften der Revisoren
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