Aufgaben zum Wortschatz und Strukturen (IPR) Text 1“Einführung“ 1. Ergänzen Sie die Lücken: Materielles Einheitsrecht auf dem Gebiet des Privatrechts sind privatrechtliche (1) ________, die in wenigstens zwei Staaten gleichlautend (2) ________. Das Einheitskollisionsrecht ist eine optimale Regelungsmethode für (3) ________ mit internationalem (4) ________, die sich wegen Rechtstraditionen, sozialen und geschichtlichen (5) ________ schwer materiell (6) ________ lassen. Bei non self executing treaties findet Art. 3. Abs. 2 EGBGB keine (7) ________ . Art. 3 Abs. 2 EGBGB gilt, um der internationalen (8) ________ bei der Rechtsanwendung (9) ________ zu tragen. Der räumliche Anwendungsbereich wird meist durch einseitige Kollisionsnormen (10) ________. 1. a) Rechtsfolgen b) Rechtssätze c) Rechtswege d) Rechtsmittel 2. a) gelten b) verstehen c) schreiben d) heißen 3. a) Anknüpfungspunkte b) Verträge c) Sachverhalte d) Entscheidungen 4. a) Beleg b) Bezug c) Beweis d) Begriff 5. a) Hinterziehungen b) Hinterlegungen c) Hinterlassungen d) Hintergründen 6. a) vereinigen b) vereinfachen c) vereinheitlichen d) vereinbaren 7. a) Anwendung b) Verwendung c) Aufwendung d) Zuwendung 8. a) Ankunft b) Auskunft c) Zukunft d) Herkunft 9. a) Rechnung b) Richtung c) Reibung d) Regelung 10. a) belegt b) bekannt c) bestimmt d) bewegt 2. Ergänzen Sie die Präpositionen: 1. Einheit _____ allen Einzelheiten 2. Verhaltensregeln _____ den Wirtschaftsverkehr 3. Abkommen _____ Vereinheitlichung des Wechselprivatrechts 4. Privatrecht _____ spezifische internationale Sachverhalte 5. _____ Privatrechtsbeziehungen anwendbar sein 6. Es wird eine Beziehung _____ einem Vertragsstaat vorausgesetzt. Auf, an, für, für, in, mit, zu, zu 3. Verbalisieren Sie die Redewendungen, bilden Sie dabei Passiv: 1. Vereinheitlichung des Wechselprivatrechts 2. Sicherung eines inhaltlichen Standards 3. Erleichterung des internationalen Handels 4. Verdrängung des innerstaatlichen Rechts 5. Auslegung von Regelungen 4. Formen Sie die unterstrichenen Strukturen um: 1. Wie Lücken zu füllen sind, bestimmt Einheitsrecht selbst. 2. Hier ist den sachlichen Anwendungsbereich der EU-Verordnungen zu prüfen. 3. International durch die Wirtschaft geschaffene Verhaltensregeln.