Kapitel 1: Rechtsgeschäftslehre

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Kapitel 1: Rechtsgeschäftslehre
Ergänzen Sie die Substantive
Die WE ist die (1) ___________________ eines rechtlich erheblichen Willens, die auf einen
rechtlichen (2)___________________ hinzielt. Das BGB geht von diesem im Gesetz nicht näher
definierten Begriff aus und enthält über Voraussetzungen und (3)___________________ der WE
zahlreiche Bestimmungen. Die WE hat zwei Voraussetzungen:
a) Wille. aa) Zunächst muss ein Handlungswille gegeben sein, d. h. der Wille, die zur WE führende
(4)___________________ überhaupt vornehmen zu wollen.
bb) Weiter ist Voraussetzung ein Erklärungswille, d. h. das (5)___________________, durch das
Handeln irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben zu wollen.
cc) Schließlich muss die Erklärung mit Kundmachungswillen auf einen bestimmten Erfolg
gerichtet sein (Geschäftswille). Fehlt die Geschäftsabsicht, so tritt regelmäßig
(6)___________________ ein; ein (7)___________________ über den Umfang des Geschäftswillens
führt zur (8)___________________.
b) Erklärung. aa) Der Wille muss erklärt werden, d. h. nach außen erkennbar gemacht werden. Eine
bestimmte Form (z. B. Schriftform) ist hierfür nur in Ausnahmefällen vorgesehen; es ist lediglich
erforderlich, dass der Wille nicht nur eine rein innere (9)___________________ bleibt, sondern
irgendwie hinreichend deutlich zum (10)___________________ kommt. So kann der Wille
ausdrücklich, unmittelbar erklärt. Es reicht aber regelmäßig auch aus, dass das Gewollte
„stillschweigend“ d. h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln zum Ausdruck kommt.
Anfechtung, Ausdruck, Äußerung, Bewusstsein, Erfolg, Handlung, Irrtum, Nichtigkeit, Tatsache,
Wirksamkeit
Ergänzen Sie die Verben
Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der mindestens aus einer oder mehreren Willenserklärungen
und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der
Willenserklärung bezweckten Erfolg (1)___________________.
Die Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge
(2)___________________ ist.
Fehlt der Handlungswille, so ist keine wirksame Willenserklärung (3)___________________ worden.
Fehlt der Geschäftswille, so gibt der Gesetzgeber dem Betroffenen die Möglichkeit, seine
Willenserklärung wegen Irrtums (4)___________________ und so vom Vertrag
(5)___________________.
(6)___________________ man nur auf die Interessen des Erklärenden ab, so___________________
man dessen wirklichen Willen.
Die empfangsbedürftigen Willenserklärungen (7)___________________ die Interessen des
Empfängers, da dieser in der Lage sein muss, sich auf die durch die Erklärung geschaffene Rechtslage
(8)___________________.
Wenn hier der äußere Erklärungswert vom tatsächlichen Willen des Erklärenden
(9)___________________, so fragt sich, ob der Erklärungsempfänger in seinem Vertrauen auf das
Erklärte zu schützen ist.
Das Testament muss durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung
(10)___________________ werden.
Im Unterschied zur Beglaubigung (11)___________________ die notarielle Beurkundung den
gesamten Inhalt der Urkunde.
Wird die Schriftform für die Kündigung eines Mietverhältnisses nicht (12)___________________, so
ist die Kündigung nichtig.
Die Willenserklärungen müssen inhaltlich (13)___________________.
Eine Formvereinbarung kann von den Parteien jederzeit (14)___________________ werden.
Öffentliche Beglaubigung verlangt, dass die Erklärung schriftlich (15)___________________ und die
Unterschrift des Erklärenden von einem Notar (16) ___________________ wird.
abgeben, abfassen, abweichen, anfechten, aufheben, beglaubigen, berühren, einhalten, erfassen,
ermitteln, errichten, einstellen, herbeiführen, loskommen, richten, stellen, übereinstimmen
Ergänzen Sie die Präpositionen
Die Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die (1) _______ die Erzielung einer
Rechtsfolge gerichtet ist.
Fehlt der Geschäftswille, so gibt der Gesetzgeber dem Betroffenen die Möglichkeit, seine
Willenserklärung (2)_______ Irrtums anzufechten und so (3)_______ Vertrag loszukommen.
(4)_______ dem schlüssigen Verhalten des Betreffenden kann man (5)_______ dessen
Geschäftswillen schließen.
Stellt man nur (6)_______ die Interessen des Erklärenden ab, so ermittelt man dessen wirklichen
Willen.
Die empfangsbedürftigen Willenserklärungen berühren die Interessen des Empfängers, da dieser
(7)_______ der Lage sein muss, sich (8)_______ die durch die Erklärung geschaffene Rechtslage
einzustellen.
Wenn hier der äußere Erklärungswert (9)_______ tatsächlichen Willen des Erklärenden abweicht, so
fragt sich, ob der Erklärungsempfänger in seinem Vertrauen (10)_______ das Erklärte zu schützen ist.
Das Testament muss (11) _______ eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung
errichtet werden.
Auf, auf , auf , auf, auf , aus, durch, in, wegen, vom, vom
Umformungen
Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der mindestens aus einer oder mehreren Willenserklärungen
und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der
Willenserklärung bezweckten Erfolg herbeizuführen.
Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts sind die Interessen des Erklärenden und - soweit ein solcher
existiert - die des Erklärungsempfängers zu berücksichtigen.
Eine Willenserklärung ist für diesen Fall so auszulegen, wie sie vom Empfänger nach den konkreten
Umständen des Einzelfalles unter Beachtung der ihm zumutbaren Sorgfalt zu verstehen war.
Entscheidend ist der von einem objektiven Empfängerhorizont aus zu ermittelnde äußere
Erklärungswert.
Der Erklärungsempfänger ist dann nicht schutzbedürftig, wenn er trotz der vom tatsächlichen Willen
des Erklärenden abweichenden Erklärung erkennt, was der Erklärende wirklich gewollt hat.
Wenn der Erklärungsempfänger zwar nicht erkennt, was mit der Erklärung wirklich gewollt ist, er dies
aber bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt hätte erkennen können, dann ist er im Vertrauen auf
das Erklärte ebenfalls nicht schutzwürdig.
Zugehörige Unterlagen
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