Kapitel 1: Rechtsgeschäftslehre Ergänzen Sie die Substantive Die WE ist die (1) ___________________ eines rechtlich erheblichen Willens, die auf einen rechtlichen (2)___________________ hinzielt. Das BGB geht von diesem im Gesetz nicht näher definierten Begriff aus und enthält über Voraussetzungen und (3)___________________ der WE zahlreiche Bestimmungen. Die WE hat zwei Voraussetzungen: a) Wille. aa) Zunächst muss ein Handlungswille gegeben sein, d. h. der Wille, die zur WE führende (4)___________________ überhaupt vornehmen zu wollen. bb) Weiter ist Voraussetzung ein Erklärungswille, d. h. das (5)___________________, durch das Handeln irgendwelche rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben zu wollen. cc) Schließlich muss die Erklärung mit Kundmachungswillen auf einen bestimmten Erfolg gerichtet sein (Geschäftswille). Fehlt die Geschäftsabsicht, so tritt regelmäßig (6)___________________ ein; ein (7)___________________ über den Umfang des Geschäftswillens führt zur (8)___________________. b) Erklärung. aa) Der Wille muss erklärt werden, d. h. nach außen erkennbar gemacht werden. Eine bestimmte Form (z. B. Schriftform) ist hierfür nur in Ausnahmefällen vorgesehen; es ist lediglich erforderlich, dass der Wille nicht nur eine rein innere (9)___________________ bleibt, sondern irgendwie hinreichend deutlich zum (10)___________________ kommt. So kann der Wille ausdrücklich, unmittelbar erklärt. Es reicht aber regelmäßig auch aus, dass das Gewollte „stillschweigend“ d. h. durch schlüssiges oder konkludentes Handeln zum Ausdruck kommt. Anfechtung, Ausdruck, Äußerung, Bewusstsein, Erfolg, Handlung, Irrtum, Nichtigkeit, Tatsache, Wirksamkeit Ergänzen Sie die Verben Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der mindestens aus einer oder mehreren Willenserklärungen und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der Willenserklärung bezweckten Erfolg (1)___________________. Die Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge (2)___________________ ist. Fehlt der Handlungswille, so ist keine wirksame Willenserklärung (3)___________________ worden. Fehlt der Geschäftswille, so gibt der Gesetzgeber dem Betroffenen die Möglichkeit, seine Willenserklärung wegen Irrtums (4)___________________ und so vom Vertrag (5)___________________. (6)___________________ man nur auf die Interessen des Erklärenden ab, so___________________ man dessen wirklichen Willen. Die empfangsbedürftigen Willenserklärungen (7)___________________ die Interessen des Empfängers, da dieser in der Lage sein muss, sich auf die durch die Erklärung geschaffene Rechtslage (8)___________________. Wenn hier der äußere Erklärungswert vom tatsächlichen Willen des Erklärenden (9)___________________, so fragt sich, ob der Erklärungsempfänger in seinem Vertrauen auf das Erklärte zu schützen ist. Das Testament muss durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung (10)___________________ werden. Im Unterschied zur Beglaubigung (11)___________________ die notarielle Beurkundung den gesamten Inhalt der Urkunde. Wird die Schriftform für die Kündigung eines Mietverhältnisses nicht (12)___________________, so ist die Kündigung nichtig. Die Willenserklärungen müssen inhaltlich (13)___________________. Eine Formvereinbarung kann von den Parteien jederzeit (14)___________________ werden. Öffentliche Beglaubigung verlangt, dass die Erklärung schriftlich (15)___________________ und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar (16) ___________________ wird. abgeben, abfassen, abweichen, anfechten, aufheben, beglaubigen, berühren, einhalten, erfassen, ermitteln, errichten, einstellen, herbeiführen, loskommen, richten, stellen, übereinstimmen Ergänzen Sie die Präpositionen Die Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die (1) _______ die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Fehlt der Geschäftswille, so gibt der Gesetzgeber dem Betroffenen die Möglichkeit, seine Willenserklärung (2)_______ Irrtums anzufechten und so (3)_______ Vertrag loszukommen. (4)_______ dem schlüssigen Verhalten des Betreffenden kann man (5)_______ dessen Geschäftswillen schließen. Stellt man nur (6)_______ die Interessen des Erklärenden ab, so ermittelt man dessen wirklichen Willen. Die empfangsbedürftigen Willenserklärungen berühren die Interessen des Empfängers, da dieser (7)_______ der Lage sein muss, sich (8)_______ die durch die Erklärung geschaffene Rechtslage einzustellen. Wenn hier der äußere Erklärungswert (9)_______ tatsächlichen Willen des Erklärenden abweicht, so fragt sich, ob der Erklärungsempfänger in seinem Vertrauen (10)_______ das Erklärte zu schützen ist. Das Testament muss (11) _______ eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Auf, auf , auf , auf, auf , aus, durch, in, wegen, vom, vom Umformungen Das Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der mindestens aus einer oder mehreren Willenserklärungen und sonstigen Wirksamkeitsvoraussetzungen besteht, die erforderlich sind, um den mit der Willenserklärung bezweckten Erfolg herbeizuführen. Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts sind die Interessen des Erklärenden und - soweit ein solcher existiert - die des Erklärungsempfängers zu berücksichtigen. Eine Willenserklärung ist für diesen Fall so auszulegen, wie sie vom Empfänger nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unter Beachtung der ihm zumutbaren Sorgfalt zu verstehen war. Entscheidend ist der von einem objektiven Empfängerhorizont aus zu ermittelnde äußere Erklärungswert. Der Erklärungsempfänger ist dann nicht schutzbedürftig, wenn er trotz der vom tatsächlichen Willen des Erklärenden abweichenden Erklärung erkennt, was der Erklärende wirklich gewollt hat. Wenn der Erklärungsempfänger zwar nicht erkennt, was mit der Erklärung wirklich gewollt ist, er dies aber bei Anwendung der ihm zumutbaren Sorgfalt hätte erkennen können, dann ist er im Vertrauen auf das Erklärte ebenfalls nicht schutzwürdig.