Pensionsvertrag

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Vertrag für die Hundepension von Keschla
zwischen
Hundepension von-Keschla
Allmeindstrasse 32
8716 Schmerikon
Tel. 076 / 501 03 51
und dem Hundehalter
Name, Vorname..........................................................................................................................
Adresse........................................................................................................................................
Telefon- Handynummer...............................................................................................................
Notfallnummer……………………..…..................................................................................................
Tierarzt………………………………………................................................................................................
Rasse / Namen/ Alter des Hundes…............................................................................................
Betreuungszeitraum des Ferien / Tageshund……........................................................................
Medikamente…………………………………………………………………..…………………………………………………
Besonderes …………………..…………...............................................................................................
Allgemeine wichtige Info zum Hund, Sozialverhalten ect………………….………………….......................
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§ 1 Der Hundebesitzer versichert, dass für den Hund eine gültige
Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt in vollem Umfang die Kosten für
eventuelle Schäden (Mensch/Tier/Sachen) die sein Hund verursacht, sofern diese nicht
von seiner Haftpflicht ausgeglichen werden.
§ 2 Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige (3j.) Impfung gegen
Hepatitis, Parvovirose, Staupe, Leptospirose (jährlich) vorliegt.
Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben / vorzuzeigen.
Besitzer von Hunden, die in der Pension betreut werden,
übernehmen die Verantwortung dafür dass die Impfungen und Wurmkuren regelmäßig
getätigt werden, ohne dass die Hundepension dies kontrolliert.
§ 3 Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben über das Verhalten, den
Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheit, …). Insbesondere über die
Verabreichung von Medikamenten und des Futters.
§ 4 Die Hundepension nimmt den Hund für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut.
Bei Tageshunden muss im Vorfeld (spätestens Anfang des Monat) die Betreuungsdaten des
ganzen Monats verbindlich Durchgegeben werden.
Bei Ferienhunden nach Absprache.
Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt.
§ 5 Für den Notfall hat der Besitzer des Hundes die nötigen Kontaktdaten hinterlegt.
§ 6 Der Besitzer erlaubt der Hundepension ausdrücklich u.a. im Notfall auch ohne vorherige
Rücksprache einen Tierarzt zu konsultieren. Alle Kosten / notwendigen Auslagen werden
vom Besitzer getragen und beim Abholen des Hundes sofort beglichen.
§ 7 Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und
verlässt sich auf die Angaben des Abgebers/ Vertragsunterzeichner und die Eintragungen im
Impfpass/ Amicus.
§ 8 Wenn der Besitzer nicht sein eigenes Hundefutter mitbringt, dann erhält der Hund das
eigene Altersgerechte Futter. Aktuell ist dies u.a. Royal Canine Produkte.
Knabbersachen, Fellpflege, Krallenschneiden ist im Preis inbegriffen.
§ 9 Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte
Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.).
§ 10 Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder
abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in
Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens eine Woche nach Ablauf des
vereinbarten Abholungstermins und ohne Rückmeldung des Besitzers, ist es der
Hundepension vorbehalten, den Hund dem Veterinäramt zu melden und dem Vetamt zu
übergeben. Für die entstandenen Kosten und Umtriebe werden Ferientagestarife dem
Besitzer in Rechnung gestellt.
§ 11 Die anfallenden Kosten sind im Voraus oder gemäss Vereinbarung § 12 zu bezahlen.
Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des
Hundes beglichen werden.
§ 12 Öffnungszeiten & Kosten
Tageshunde:
Montag bis Freitag
Bring / Abholzeiten n. Absprache: Kosten: 1 Tag 35.-Sfr.,
½ Tag 25.-Sfr
nur Samstag / Sonntag
Bring / Abholzeiten n. Absprache:
Kosten: 1 Tag 45.-Sfr.
½ Tag 30.-Sfr
Zuschlag kurzfristige Übernachtungen: + 10.-Sfr.
Zuschlag Feiertage / Einzel/ Spezialbetreuung + 10.- Sfr (bei Läufigkeit, ect)
Ferienhunde :
Bringzeiten ab : 08:00 / Abholzeiten n.Absprache / Kosten 45.-Fr.
Feiertagszuschlag pro Tag + 10.-Sfr (gilt für: Weihnachten/Ostern/Auffahrt/ 1,Aug/Neujahr)
Bei Ferienhunden wird der Bring und der Abreisetag als Voller Tag Berechnet.
Da die Plätze Beschränkt sind:
gilt bei Kurzfristige Absagen unter 12std. 100%, ab 2.Tage vor Beginn wird 50% in Rechnung
gestellt.
Hunde aus meiner Zucht die “Keschla`s “ erhalten 20% Reduktion auf den Ferientarif.
Mit der Unterschrift akzeptiert der Tierhalter den Pensionsvertrag in allen teilen.
Ort und Datum…………………………………………………….
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Hundepension von-Keschla
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Tierhalter
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