Vertrag für die Hundepension von Keschla zwischen Hundepension von-Keschla Allmeindstrasse 32 8716 Schmerikon Tel. 076 / 501 03 51 und dem Hundehalter Name, Vorname.......................................................................................................................... Adresse........................................................................................................................................ Telefon- Handynummer............................................................................................................... Notfallnummer……………………..….................................................................................................. Tierarzt………………………………………................................................................................................ Rasse / Namen/ Alter des Hundes…............................................................................................ Betreuungszeitraum des Ferien / Tageshund……........................................................................ Medikamente…………………………………………………………………..………………………………………………… Besonderes …………………..…………............................................................................................... Allgemeine wichtige Info zum Hund, Sozialverhalten ect………………….…………………....................... ………………………………………………………………………………………………..………………………………………………………… ……………………………………………………………………….…………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… § 1 Der Hundebesitzer versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Der Besitzer übernimmt in vollem Umfang die Kosten für eventuelle Schäden (Mensch/Tier/Sachen) die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von seiner Haftpflicht ausgeglichen werden. § 2 Der Besitzer versichert, dass sein Hund gesund ist und eine gültige (3j.) Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Staupe, Leptospirose (jährlich) vorliegt. Der Impfausweis ist bei Unterbringungsbeginn abzugeben / vorzuzeigen. Besitzer von Hunden, die in der Pension betreut werden, übernehmen die Verantwortung dafür dass die Impfungen und Wurmkuren regelmäßig getätigt werden, ohne dass die Hundepension dies kontrolliert. § 3 Der Besitzer macht zuverlässige und klare Angaben über das Verhalten, den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheit, …). Insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters. § 4 Die Hundepension nimmt den Hund für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Bei Tageshunden muss im Vorfeld (spätestens Anfang des Monat) die Betreuungsdaten des ganzen Monats verbindlich Durchgegeben werden. Bei Ferienhunden nach Absprache. Der Hund wird während seines Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt. § 5 Für den Notfall hat der Besitzer des Hundes die nötigen Kontaktdaten hinterlegt. § 6 Der Besitzer erlaubt der Hundepension ausdrücklich u.a. im Notfall auch ohne vorherige Rücksprache einen Tierarzt zu konsultieren. Alle Kosten / notwendigen Auslagen werden vom Besitzer getragen und beim Abholen des Hundes sofort beglichen. § 7 Die Hundepension ist nicht verpflichtet die Besitzverhältnisse des Hundes zu klären und verlässt sich auf die Angaben des Abgebers/ Vertragsunterzeichner und die Eintragungen im Impfpass/ Amicus. § 8 Wenn der Besitzer nicht sein eigenes Hundefutter mitbringt, dann erhält der Hund das eigene Altersgerechte Futter. Aktuell ist dies u.a. Royal Canine Produkte. Knabbersachen, Fellpflege, Krallenschneiden ist im Preis inbegriffen. § 9 Die Hundepension übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.). § 10 Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Hundes, spätestens eine Woche nach Ablauf des vereinbarten Abholungstermins und ohne Rückmeldung des Besitzers, ist es der Hundepension vorbehalten, den Hund dem Veterinäramt zu melden und dem Vetamt zu übergeben. Für die entstandenen Kosten und Umtriebe werden Ferientagestarife dem Besitzer in Rechnung gestellt. § 11 Die anfallenden Kosten sind im Voraus oder gemäss Vereinbarung § 12 zu bezahlen. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen vom Besitzer bei Abholung des Hundes beglichen werden. § 12 Öffnungszeiten & Kosten Tageshunde: Montag bis Freitag Bring / Abholzeiten n. Absprache: Kosten: 1 Tag 35.-Sfr., ½ Tag 25.-Sfr nur Samstag / Sonntag Bring / Abholzeiten n. Absprache: Kosten: 1 Tag 45.-Sfr. ½ Tag 30.-Sfr Zuschlag kurzfristige Übernachtungen: + 10.-Sfr. Zuschlag Feiertage / Einzel/ Spezialbetreuung + 10.- Sfr (bei Läufigkeit, ect) Ferienhunde : Bringzeiten ab : 08:00 / Abholzeiten n.Absprache / Kosten 45.-Fr. Feiertagszuschlag pro Tag + 10.-Sfr (gilt für: Weihnachten/Ostern/Auffahrt/ 1,Aug/Neujahr) Bei Ferienhunden wird der Bring und der Abreisetag als Voller Tag Berechnet. Da die Plätze Beschränkt sind: gilt bei Kurzfristige Absagen unter 12std. 100%, ab 2.Tage vor Beginn wird 50% in Rechnung gestellt. Hunde aus meiner Zucht die “Keschla`s “ erhalten 20% Reduktion auf den Ferientarif. Mit der Unterschrift akzeptiert der Tierhalter den Pensionsvertrag in allen teilen. Ort und Datum……………………………………………………. ………………………….………………………… Hundepension von-Keschla ……………………………….…………………… Tierhalter