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§1
Information über den 11. Kinder- und Jugendbericht
(Drucksache 46/2002)
Landrat Fuchs verweist auf die der Beratung zu Grunde liegende Drucksache und begrüßt
Herrn Werner Miehle-Fregin vom Landesjugendamt.
Herr Miehle-Fregin erläutert den „Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – 11. Kinder- und Jugendbericht“.
Insbesondere führt er aus, der im Februar 2002 erschienene 11. Kinder- und Jugendbericht
sei der erste Gesamtbericht seit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und
seit dem Inkrafttreten des Kinder und Jugendhilfegesetzes. Der Bericht gliedere sich in drei
Teile: Grundlagen der Kinder und Jugendhilfe, Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen
und Jugendpolitik als Lebenslagenpolitik. Das Leitmotiv des Berichts reklamiere für die
Zukunft eine neue Form der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern
und Jugendlichen sowie die politische Gestaltung und Sicherung der sozialen Infrastruktur.
Dabei sei die Rolle des Jugendhilfeausschusses im fachlich regulierten Qualitätswettbewerb
die eines zentralen Organs einer kommunalen Kinder und Jugend(hilfe)politik.
Herausforderungen für das Jugendamt seien ein neues Verständnis des staatlichen
Wächteramts und eine jugendpolitische Anwaltsfunktion. Das Jugendamt sei auch gefordert,
die Jugendhilfeplanung aufzuwerten, die Angebote konsequent zu evaluieren sowie
regelmäßige Sozialberichte zu erstatten. Durch die drei Standorte der Jugendhilfe in
Backnang, Waiblingen und Schorndorf sei der Rems-Murr-Kreis geradezu vorbildlich bei der
Sozialraumorientierung als fachlicher Arbeitsweise. Der Bericht fordere darüber hinaus, dass
der in § 79 KJHG genannte „angemessene Anteil“ der Mittel für die Jugendhilfe mindestens
15 % aus den Gesamtmitteln betragen solle. Der tatsächliche Anteil bewege sich bei
lediglich 6-7 %. Dabei erkenne der Bericht durchaus, das Finanzierungsproblem und fordere
demnach gemäß dem Konnexitätsprinzip, dass derjenige für die Mittel zu sorgen habe, der
die Aufgabe zuweise. Der Bericht und die darin genannten Maßnahmen und Empfehlungen
hätten den Zweck, eine demokratische Kultur des Aufwachsens mit verlässlichen
Zukunftschancen für die nachfolgende Generation zu schaffen.
Kreisrat Seibold begrüßt, dass in dem Bericht ein fehlender Familienlastenausgleich
angemahnt werde. Der Bericht mache deutlich, dass der Jugendhilfeausschuss und das
Jugend-amt die Aufgabe hätten, Mitbegleiter der Erziehung von Kindern und Jugendlichen
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zu sein. Seines Erachtens komme in dem Bericht jedoch zu kurz, dass die dort genannte
Kultur von Gerechtigkeit und Solidarität auf christlichen Grundwerten beruhe. Er halte es für
wichtig aufzuzeigen, dass dort die Wurzeln unserer Kultur lägen.
Auf Frage von Herrn Hestler antwortet Kreiskämmerer Karsten, die in dem Bericht
genannten 15 % Anteil der Jugendhilfe an den Gesamtausgaben beinhalteten auch die
Ausgaben der Städte und Gemeinde für die Jugendhäuser. Von daher könne auf Anhieb
nicht der entsprechende Anteil im Rems-Murr-Kreis genannt werden. Im Übrigen wolle er
darauf hinweisen, dass der Jugendhilfebereich außerordentliche Zuwächse zu verzeichnen
habe. Dies sei im Hinblick auf die zunehmend angespannte Haushaltssituation zu
überprüfen.
Kreisrätin Bodamer hält es für ein Ärgernis an solchen Berichten, dass zwar viele gute Ideen
aufgezeigt würden, aber nirgends erwähnt werde, wie dies finanziert werden könne.
Landrat Fuchs erklärt, der Rems-Murr-Kreis habe eine solide Jugendhilfeplanung
geschaffen, die ein Aktionsbündel definiert habe und sich in der sukzessiven Umsetzung der
Teilpläne verwirkliche. Dabei könne man allerdings nur an Brennpunkten aktiv sein und
müsse Prioritäten setzten.
Herr Miehle-Fregin erklärt, in dem Bericht der Sachverständigenkommission werde darauf
hingewiesen, dass auf neue Problemlagen durch eine veränderte Jugendhilfeplanung
reagiert werden könne, wobei nicht immer zusätzliche Mittel erforderlich seien.
Auf Frage von Kreisrätin Altpeter nach dem Kinderbetreuungsbedarf im Rems-Murr-Kreis
antwortet Jugendamtsleiter Wieland, das Kreisjugendamt sehe die Bearbeitung des SPDAntrags zu den Betreuungsangeboten für Kinder als Einstieg in die weitere Planung. Er
verweist auf die Tagespflege, die auch einen Baustein zur Lösung des Problems darstelle.
Ohne weitere Beratung nimmt der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis.
Auszüge:
2 Kreisjugendamt
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