Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2010 Bauanträge und Bauvoranfragen Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses – auf dem Grundstück Fl.Nr. 891/14 der Gkg. Langensendelbach Beschluss: 9 : 6 Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 31.03.2010 wird erteilt. Die Befreiungen hinsichtlich der Grenzbebauung an der nördlichen Grundstücksgrenze gem. Art. 6 Abs. 9 S. 1 Nr. 1 BayBO (Carport plus Fahrradunterstand = 10,75 m) sowie das vorhandene Nivellement (Auskofferung) von 0,36 m auf 0,12 m anzupassen, wird erteilt. Die Stellplatz- und Garagensatzung vom 17.01.2006 mit 13 Stellplätzen für dieses Bauvorhaben ist einzuhalten. Erweiterte Bauvoranfrage zwecks Änderung der Firstausrichtung und der Erweiterung des an die Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 555/10 der Gkg. Langensendelbach anschließenden Restgrundstückes um 8 m (Baugebiet „Honingser Straße-Ost“) Beschluss: 8 : 6 (1 Enthaltung) Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung der Restteilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 555/10 um 8 m in Richtung Osten sowie die Änderung der Firstausrichtung entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 06.04.2010 wird nicht erteilt. Erneute Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 2349 der Gkg. Langensendelbach mit 3 Einfamilienwohnhäusern Beschluss: 15 : 0 Das gemeindliche Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage für die Errichtung von 3 Einfamilienwohnhäusern entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 06.04.2010 wird unter folgenden Auflagen erteilt: Der Bauherr hat sich durch eine Erschließungsvereinbarung zu verpflichten, alle Kosten der Erschließung zu übernehmen. Das Wasser und Abwasser ist in die Dorfbrunnenstraße zu leiten. Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im Erdgeschoss soll 60 cm über der Oberkante des Geländeniveaus liegen. Abwasserbeseitigung im Trennsystem Die Straße soll eine Mindestbreite von 4,50 m erhalten. Die Straßeneinmündung in die Dorfbrunnenstraße in beiden Richtungen soll verkehrsfreundlicher gestaltet werden, da der Gehweg entlang des Grundstücks als Schulweg benutzt wird. Des Weiteren sollte das Maß der baulichen Nutzung wie folgt aussehen: Zahl der Vollgeschosse (I) Erdgeschoss + Dachgeschoss (I + D) Satteldach (45 ° +/- 5), Kniestock bis 50 cm zugelassen, Dachgeschoss als Vollgeschoss ausbaubar. Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 2699 der Gkg. Langensendelbach in Bräuningshof mit 2 Einfamilienwohnhäusern Beschluss: 15 : 0 Das gemeindliche Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage für die Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 06.04.2010 wird unter Einhaltung der Garagen- und Stellplatzsatzung vom 17.01.2006 (2 Stellplätze pro Einfamilienwohnhaus), Abstandsflächenregelung entsprechend der BayBO sowie der Errichtung einer 4,0 m breiten Zufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2699 der Gkg. Langensendelbach erteilt. Die Einmündung in den Höhenweg in beiden Richtungen ist aufgrund des durchfahrenden Anliegerverkehrs verkehrsfreundlicher zu gestalten (Anbringung eines Einmündungstrichters). Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im Erdgeschoss kann 60 cm über der Oberkante des Geländeniveaus liegen. Des Weiteren sollte das Maß der baulichen Nutzung wie folgt aussehen: Zahl der Vollgeschoss (I) Erdgeschoss und Dachgeschoss (I + D) Satteldach (45 ° +/- 5), Kniestock bis 50 cm zugelassen, Dachgeschoss als Vollgeschoss ausbaubar. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 fand durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 18. und 25.11.2009 stichprobenmäßig statt (Art. 103 Abs. 4 GO). Die Jahresrechnung wurde am 20.03.2009 erstellt (Art. 102 Abs. 1 GO). Bei der Prüfung wurde nach Art. 106 Abs. 1 GO verfahren. So werden zu den einzelnen Feststellungen des Prüfungsberichtes vom 06.03.2010, die vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in einen öffentlichen und nichtöffentlichen Teil unterschieden werden, Stellung genommen. Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 Die Kämmerei legt den fertig gestellten Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 dem Gremium vor. So würde der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.421.400 € (Hj 2009: 3.712.450 €) und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.934.500 € (2.476.210 €) abschließen. Kreditaufnahmen für Investitionen wären nicht vorgesehen. Die Verschuldung würde sich damit von 901.588,57 € bis zum Jahresende auf 771.942,74 € reduzieren (Pro-Kopf-Verschuldung von 266,65 € / Landesdurchschnitt liegt bei 655,00 €). Der Kassenkredit würde wieder bei 800.000 € liegen. Die gesetzliche Mindestrücklage ist vorhanden. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B verändern sich in diesem Haushaltsjahr nicht. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde bereits mit Beschluss vom 01.03.2010 auf 380 v.H. angehoben. Alle wichtigen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes werden nun besprochen. Es ergibt sich nur eine Änderung, da heute der Kreistag den Kreishaushalt beschloss und die Gemeinde Langensendelbach bei einem Hebesatz von 48,5 v.H. jetzt eine Umlage in Höhe von 1.065.465,36 € an den Landkreis zahlen muss (Ansatz: 1.080.000 €). Alle vorgesehenen Baumaßnahmen des Vermögenshaushaltes werden besprochen und zur Diskussion gestellt. Bei den Investitionen werden die vorgesehenen Haushaltsmittel für die Auswechslung der Fenster an der Schule von 65.000 € auf 30.000 € reduziert; für den offenen Jugendtreff in Bräuningshof auf 20.000 € und für die Anschaffung eines Schleppers für den Bauhof auf 30.000 € jeweils angehoben. Der Vermögenshaushalt wird daher nochmals neu durchgerechnet, damit der o.g. Gesamthaushalt in Höhe von 1.934.500 € nicht verändert wird. Die Kämmerei kann nach diesen Hinweisen bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am 17.05.2010 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorlegen. Kein Beschluss Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul zur Zaunerneuerung im Kindergarten Langensendelbach Die Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul beantragte mit Schreien vom 30.03.2010 einen Zuschuss zur Zaunerneuerung im Kindergarten Langensendelbach in Höhe von 50 % der Kosten von 1.919,71 € brutto. Der Maschendrahtzaun an der Nordseite des Kindergartenaußenbereichs muss dringend erneuert werden. Daher hat sich die Kirchenverwaltung entschlossen, das alte Drahtgeflecht durch einen Doppelstabgitterzaun zu ersetzen. Haushaltsmittel sind im Gemeindehaushalt vorhanden (4640.9840). Beschluss: 15 : 0 Die Gemeinde gewährt für die Zaunerneuerung im Kindergarten Langensendelbach einen Zuschuss in Höhe von 50 % der genannten Kosten von 1.919,71 € brutto. Der dort vorhandene Gehweg ist nach Anbringung des Doppelstabgitterzaunes entsprechend in der Höhe anzupassen. Diese Arbeiten werden vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt.