Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12

Werbung
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.04.2010
Bauanträge und Bauvoranfragen

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses – auf dem Grundstück Fl.Nr. 891/14 der
Gkg. Langensendelbach
Beschluss: 9 : 6
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines
Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten entsprechend der eingereichten
Planunterlagen vom 31.03.2010 wird erteilt.
Die Befreiungen hinsichtlich der Grenzbebauung an der nördlichen Grundstücksgrenze gem.
Art. 6 Abs. 9 S. 1 Nr. 1 BayBO (Carport plus Fahrradunterstand = 10,75 m) sowie das
vorhandene Nivellement (Auskofferung) von 0,36 m auf 0,12 m anzupassen, wird erteilt. Die
Stellplatz- und Garagensatzung vom 17.01.2006 mit 13 Stellplätzen für dieses Bauvorhaben
ist einzuhalten.

Erweiterte Bauvoranfrage zwecks Änderung der Firstausrichtung und der
Erweiterung des an die Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 555/10 der Gkg.
Langensendelbach anschließenden Restgrundstückes um 8 m (Baugebiet
„Honingser Straße-Ost“)
Beschluss: 8 : 6 (1 Enthaltung)
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung der Restteilfläche des
Grundstückes Fl.Nr. 555/10 um 8 m in Richtung Osten sowie die Änderung der
Firstausrichtung entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 06.04.2010 wird nicht
erteilt.

Erneute Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 2349 der
Gkg. Langensendelbach mit 3 Einfamilienwohnhäusern
Beschluss: 15 : 0
Das gemeindliche Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage für die Errichtung von 3
Einfamilienwohnhäusern entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 06.04.2010
wird unter folgenden Auflagen erteilt:

Der Bauherr hat sich durch eine Erschließungsvereinbarung zu verpflichten, alle
Kosten der Erschließung zu übernehmen.

Das Wasser und Abwasser ist in die Dorfbrunnenstraße zu leiten.

Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im Erdgeschoss soll 60 cm über der
Oberkante des Geländeniveaus liegen.

Abwasserbeseitigung im Trennsystem

Die Straße soll eine Mindestbreite von 4,50 m erhalten.

Die Straßeneinmündung in die Dorfbrunnenstraße in beiden Richtungen soll
verkehrsfreundlicher gestaltet werden, da der Gehweg entlang des Grundstücks als
Schulweg benutzt wird.
Des Weiteren sollte das Maß der baulichen Nutzung wie folgt aussehen:

Zahl der Vollgeschosse (I)

Erdgeschoss + Dachgeschoss (I + D)

Satteldach (45 ° +/- 5), Kniestock bis 50 cm zugelassen, Dachgeschoss als
Vollgeschoss ausbaubar.

Bauvoranfrage für die Bebauung des Grundstückes Fl.Nr. 2699 der Gkg.
Langensendelbach in Bräuningshof mit 2 Einfamilienwohnhäusern
Beschluss: 15 : 0
Das gemeindliche Einvernehmen zur formlosen Bauvoranfrage für die Errichtung von 2
Einfamilienwohnhäusern entsprechend der eingereichten Planunterlagen vom 06.04.2010
wird unter Einhaltung der Garagen- und Stellplatzsatzung vom 17.01.2006 (2 Stellplätze pro
Einfamilienwohnhaus), Abstandsflächenregelung entsprechend der BayBO sowie der
Errichtung einer 4,0 m breiten Zufahrt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2699 der Gkg.
Langensendelbach erteilt. Die Einmündung in den Höhenweg in beiden Richtungen ist
aufgrund des durchfahrenden Anliegerverkehrs verkehrsfreundlicher zu gestalten
(Anbringung eines Einmündungstrichters). Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens im
Erdgeschoss kann 60 cm über der Oberkante des Geländeniveaus liegen.
Des Weiteren sollte das Maß der baulichen Nutzung wie folgt aussehen:

Zahl der Vollgeschoss (I)

Erdgeschoss und Dachgeschoss (I + D)

Satteldach (45 ° +/- 5), Kniestock bis 50 cm zugelassen, Dachgeschoss als
Vollgeschoss ausbaubar.
Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008
Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2008 fand durch den
Rechnungsprüfungsausschuss am 18. und 25.11.2009 stichprobenmäßig statt (Art. 103 Abs. 4
GO).
Die Jahresrechnung wurde am 20.03.2009 erstellt (Art. 102 Abs. 1 GO).
Bei der Prüfung wurde nach Art. 106 Abs. 1 GO verfahren.
So werden zu den einzelnen Feststellungen des Prüfungsberichtes vom 06.03.2010, die vom
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses in einen öffentlichen und nichtöffentlichen
Teil unterschieden werden, Stellung genommen.
Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010
Die Kämmerei legt den fertig gestellten Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr
2010 dem Gremium vor.
So würde der Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.421.400 € (Hj
2009: 3.712.450 €) und der Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.934.500 € (2.476.210 €) abschließen.
Kreditaufnahmen für Investitionen wären nicht vorgesehen.
Die Verschuldung würde sich damit von 901.588,57 € bis zum Jahresende auf 771.942,74 €
reduzieren (Pro-Kopf-Verschuldung von 266,65 € / Landesdurchschnitt liegt bei 655,00 €).
Der Kassenkredit würde wieder bei 800.000 € liegen.
Die gesetzliche Mindestrücklage ist vorhanden.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B verändern sich in diesem Haushaltsjahr nicht. Der
Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde bereits mit Beschluss vom 01.03.2010 auf 380 v.H.
angehoben.
Alle wichtigen Haushaltsstellen des Verwaltungshaushaltes werden nun besprochen.
Es ergibt sich nur eine Änderung, da heute der Kreistag den Kreishaushalt beschloss und die
Gemeinde Langensendelbach bei einem Hebesatz von 48,5 v.H. jetzt eine Umlage in Höhe
von 1.065.465,36 € an den Landkreis zahlen muss (Ansatz: 1.080.000 €).
Alle vorgesehenen Baumaßnahmen des Vermögenshaushaltes werden besprochen und zur
Diskussion gestellt.
Bei den Investitionen werden die vorgesehenen Haushaltsmittel für die Auswechslung der
Fenster an der Schule von 65.000 € auf 30.000 € reduziert; für den offenen Jugendtreff in
Bräuningshof auf 20.000 € und für die Anschaffung eines Schleppers für den Bauhof auf
30.000 € jeweils angehoben.
Der Vermögenshaushalt wird daher nochmals neu durchgerechnet, damit der o.g.
Gesamthaushalt in Höhe von 1.934.500 € nicht verändert wird.
Die Kämmerei kann nach diesen Hinweisen bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates am
17.05.2010 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zur Beschlussfassung vorlegen.
Kein Beschluss
Zuschussantrag der Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul zur Zaunerneuerung im
Kindergarten Langensendelbach
Die Kath. Kirchenstiftung St. Peter und Paul beantragte mit Schreien vom 30.03.2010 einen
Zuschuss zur Zaunerneuerung im Kindergarten Langensendelbach in Höhe von 50 % der
Kosten von 1.919,71 € brutto.
Der Maschendrahtzaun an der Nordseite des Kindergartenaußenbereichs muss dringend
erneuert werden. Daher hat sich die Kirchenverwaltung entschlossen, das alte Drahtgeflecht
durch einen Doppelstabgitterzaun zu ersetzen.
Haushaltsmittel sind im Gemeindehaushalt vorhanden (4640.9840).
Beschluss: 15 : 0
Die Gemeinde gewährt für die Zaunerneuerung im Kindergarten Langensendelbach einen
Zuschuss in Höhe von 50 % der genannten Kosten von 1.919,71 € brutto.
Der dort vorhandene Gehweg ist nach Anbringung des Doppelstabgitterzaunes entsprechend
in der Höhe anzupassen. Diese Arbeiten werden vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt.
Herunterladen