VWA-Köln, Dr - VWA

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VWA-Köln, Dr. Zieseniß, WS 2004/2005
Mitschrift zur Vorlesung „Betriebliches Rechnungswesen I - Kosten- und Erlösrechnung“
Betriebliches Rechnungswesen I
(Kosten- und Erlösrechnung)
I.
KLR als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
Aufgabe der Unternehmen
 ist es Leistungen zu erzielen
 dazu werden Sachgüter / Produktionsfaktoren eingesetzt (Produktionsfaktoren)
 mit dem Ziel: weniger Einsatz als Umsatz
 Zur Nachvollziehung der Vorgänge ist ein Informationssystem ist erforderlich, das
den Wertefluss aufzeichnet . Deshalb hat jedes Unternehmen ein betriebliches
Rechnungswesen (ReWe)
Das betriebliche Rechnungswesen
1. zeichnet auf:
a. alle Geldbewegungen (Forderungen / Verbindlichkeiten)
b. jeden Güterverzehr
c. jeden Wertzuwachs
2. ist gegliedert in
1. Buchführung
Zeitrechnung
a) Buchführung und
Bilanzierung
Gesetzesvorlage: HGB
b) Finanz- und
Geschäftsbuchführung
2. Kostenrechnung
(KR)
Kalkulation mit
Betriebsabrechnung
a)Kostenermittlung
b)Kostenüberwachung
c)Grundlage für die
Preiskalkulation
(ACHTUNG: der Markt
bestimmt den Preis!)
3. Statistik
Vergleichsrechnung
 dient primär der Ermittlung der Bestände
(Buchführung)
 ermittelt Vorgänge nach der Zeit ihres
Entstehens; rechnet sie entsprechend auf
 Ermittlung der Gewinne und Verluste
(Bilanz)
 Gegenüberstellung von Vermögen und
Schulden gibt als Ergebnis Aufschluss
über das Eigenkapital
 Gegenüberstellung von Aufwänden und
Erträgen in der G + V – Rechnung
(Erfolgsrechnung)
 wird idR. jährlich durchgeführt
 Stückrechnung
 Aufzeichnung und Verrechnung der
Kosten, die in einem Produktionsvorgang
entstehen,
 müssen aufgewendet werden, um
bestimmte Leistungen zu erreichen.
 betrieblicher Werteverzehr (Kosten)
 gruppenweise Zusammenfassung zu einer Vergleichsrechnung
 dient der Überwachung des Betriebsgebarens
4. Planung
 betriebliche Vorausrechnung für die Zukunft
 Grundlage für die Disposition
Vorschaurechnung
Die Kostenrechung (2.) entnimmt die Zahlen der Finanzbuchhaltung (1.) und liefert die
Ergebnisse an Statistik (3.) und Planung (4.). Die KR beginnt da, wo Leistungen in den Betrieb
hineingegeben werden und endet, wenn die Leistung erstellt ist und zum Verkauf bereits steht.
-1-
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II.
Zentrale Begriffe der KLR
1. Ausgaben
Begriff der Bilanz
2. Verbindlichkeiten
3. Aufwand
Begriff der Erfolgsrechnung
 erscheinen nur in der
Bilanz
 jeder Abgang flüssiger
Mittel, völlig unabhängig
vom Grund der
Zahlungen
 jede negative
Veränderung auf Kasse
und Bankkonten,
 zukünftige / potenzielle  Aufwand ist alles was zu einer
Ausgaben
Vermögensminderung führt
 bewerteter Verbrauch bzw.
bewertete Inanspruchnahme von
Sachgütern, Dienstleistungen,
Rechnungen usw.
 ist auf die Periode bezogen, der
Zweck ist gleichgültig
 Sollseite der G + V (Werteverzehr),
hat mit Anschaffungskosten nichts
zu tun
 wird mit dem Anschaffungspreis
bewertet; Bewertung erfolgt nach
den Regeln des Handels- und des
Steuerrechts
 Es gibt einen neutralen Aufwand,
der mit Betriebszwecken nichts zu
tun hat
Aufwand und Ausgaben fallen nicht in die gleiche Periode,
 sind aber aufeinander zurückzuführen
 beides hat das Unternehmen selbst zu tragen
 Werteverzehr hat mit den Anschaffungskosten nichts zu tun
Beispiele:
1. Miete
Ausgaben pro Quartal: 3000,00 €
Aufwand pro Monat: 1000,00 €
2. Bereits gekauftes Material (Ausgaben) wir verbraucht (Aufwand)
3. Anmieten einer Fabrikhalle (Ausgaben und Aufwand)
 Ausnahme: staatliche subventionierte Güter!
In diesem Fall hat das Unternehmen nur Aufwand.
4. Kosten
Begriff der Kalkulation
 Werteverzehr zur Erfüllung des Betriebszwecks
 alles, das aufgewendet wird, um ein Wirtschaftsgut herzustellen;
z.B.. Herstellungskosten eines Produktes, wobei hier immer mit
Wiederbeschaffungskosten gerechnet werden muss (sonst Beeinflussung der Bilanz),
Materialverbrauch, Arbeitskraft, Leistungen Fremder, Strom, Wasser, usw
 sind im Gegenteil zu Aufwand nur solcher Wertverzehr, welcher der Erfüllung des
Betriebszwecks dient werden mit Anschaffungs- und Wiederbeschaffungspreis
bewertet
 Kosten müssen kalkuliert werden
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a) Vergleich: Ausgaben, Aufwand und Kosten
Ausgaben, Aufwand und Kosten können gleich sein,
 z.B. Löhne, Gehälter, Miete, soweit sie auf dieselbe Periode
fallen
! ABER ! nicht alles was Aufwand ist, sind gleichzeitig auch
Kosten und
nicht alle Kosten sind gleichzeitig ein Aufwand
 dienen nicht dem Betriebszweck
 Unterschlagung
 Steuerzahlungen
 Spenden
 kalkulatorischer Unternehmerlohn
 Eigentümer einer OHG/ eines Einzelunternehmen
entnimmt Gewinne aus dem Unternehmen, da er
sich kein Gehalt auszahlt. Dies ist ein
Werteverzehr zur Erreichung von
Unternehmenszielen
 Komplementäre sind am Gewinn beteiligt, erhalten
aber kein Gehalt
 kalkulatorische Zinsen
 Eigenkapital wird in der G&V nicht verzinst
 kalkulatorische Abschreibungen
 kalkulatorisches Wagnis
 kalkulatorische Miete
 in eigenen Räumen produzieren oder handeln ist
Güterverzehr, der kalkulatorische berechnet wird
 Kauf einer Maschine für 42.000 €,
Kosten pro Stunde: 5,25 €
 Abschreibungen:
Kauf einer Maschine für 40.000 €
Abschreibung pro Jahr 4.000 €
Nach dem Handelsrecht (HR) erfolgt die
Orientierung an den Beschaffungskosten.
 Anmietung einer Fabrikhalle
 Verbrauch nicht bezahlter Rohstoffe
Aufwand
Kosten
ja
nein
nein
ja
ja
ja
Ausgaben
Aufwand
ja
ja
nein
ja
Bei der Kostenrechnung sollte man Wiederbeschaffungskosten einkalkulieren. Sie
orientieren sich an den Beschaffungskosten. Sollte der Marktwert jedoch höher sein als die
Beschaffungskosten, orientiert man sich bei der Kalkulation der Wiederbeschaffungskosten
an dem höheren Betrag. (Vorsichtsprinzip)
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Bewertung nach HGB:
Anlagevermögen ist zu bewerten nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
Umlaufvermögen (Produktionsgüter) ist nach dem Niederwertprinzip zu bewerten
Bilanzstichtag: Nach Vergleich des Anschaffungs- und Marktpreises muss mit dem
niedrigsten Preis bewertet werden.
Vermögen und Schulden sind einzeln zu bewerten
Ausnahme:
Vermögensgegenstände, die ständig ersetzt werden (Rohstoffe,
Hilfsstoffe) und von nachrangiger Bedeutung sind, können mit
gleichem Preis kalkuliert werden.
laut Handelsbilanz: Gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens,
können zu einer Gruppe zusammengefasst werden und mit dem
gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden
(z.B. Fertigungsmaterial)
b) kalkulatorische Kosten
 Zusatzkosten, denen kein Aufwand gegenüber steht.
(1) kalkulatorischer Unternehmerlohn
(z.B. Komplementäre erhalten kein Gehalt, sondern sind am Gewinn beteiligt
(2) kalkulatorische Zinsen (kalkulatorischer Kapitaldienst)
Kosten für die angemessene Verzinsung des im Anlagevermögen gebundenen
betriebsnotwendigen Kapitals (Eigen- und Fremdkapital), das zur Erreichung der
betrieblichen Leistung eingesetzt wird
(3) kalkulatorische Abschreibung
entweder Gemein- oder Einzelkosten für nur eine Maschine
Beispiel
2001
 Anschaffung einer Maschine für 40.000 €;
 das Nutzungspotential beträgt 8.000 Betriebsstunden
=> Abschreibung 5 € je Betriebsstunde
2004
 der aktuelle Wiederbeschaffungswert beträgt 42.000 €
=> Abschreibung beträgt 5,25 € je Betriebsstunde
≠ in der Finanzbuchhaltung beträgt die Abschreibung
weiter 5 €.
In der KLR wird mit Wiederbeschaffungskosten gerechnet, um Scheingewinne oder verluste zu vermeiden
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(4) kalkulatorisches Wagnis / betriebliche Risiken
kostenloser Ersatz für Produktionsfehler ist Werteverzehr für die Produktion
Beispiel:
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
Umsatz
Ausfall
Umsatz
Ausfall
Umsatz
Ausfall
100.000 €
10.000 €
150.000 €
7.000 €
120.000 €
15.000 €
10 %
27,1%
4,6 %
3 Ausfälle
= 9,1 %
12,5 %
Kalkulatorisches Wagnis: durchschnittliche Ausfallquote
9%
(5) kalkulatorische Miete
in eigenen Räumen produzieren oder handeln; dieser Güterverzehr
muss kalkulatorisch berechnet werden
c) Ermittlung des Wiederbeschaffungspreises gleichartiger
Vermögensgegenstände
§ 240 Abs.4 HGB Gleichartige Vermögensgegenstände können zu einer Gruppe
zusammengefasst werden und im Durchschnitt gewogen werden
(gewogener Durchschnittswert)
Durchschnittswert:  nach jedem Einkauf wird der Kostendurchschnitt errechnet
(1) Durchschnittsrechnung
(1.1) einfache Durchschnittsrechnung
Einheiten
Stück-Preis
Gesamt-Preis
10
5€
50 €
5
8€
40 €
168 €
3
10 €
30 €
= 5,60 €
12
4€
48 €
30
Gesamt
30
5,60 €
168,00 €
================================
 30 Einheiten zu 168 € = je Einheit durchschnittlich 5,60
Anschaffungskosten: 5,60 €
Marktpreisen:
5,00 €
 Für den Bestand wird mit
Anfangsbestand:
Verbrauch

dem niedrigsten Wert
gerechnet,
für die Kostenrechnung
(Kalkulation der
Wiederbeschaffung) mit
dem höchsten Wert
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(1.2) permanente Durchschnittsrechnung
Lagerbuchhaltung = permanente Durchschnittsrechnung.
Sie ist in der Finanzbuchhaltung zulässig. Am Bilanzstichtag muss der Preis mit dem
Marktpreis verglichen werden; gemäß dem Niedrigstwertprinzip muss der niedrigste
Preis genommen werden.
Einheiten
Anfangsbestand
- Verbrauch
Rest
+ Zugang
=
- Produktion
=
+ Zugang
=
Stück-Preis Gesamt-Preis
100
15 €
1.500 €
- 30
15 €
450 €
70
15 €
1.050 €
+ 50
19,80 €
990 €
= 120
17 €
2.040 €
- 70
17 €
1.190 €
= 50
17 €
850 €
+10
35 €
350 €
= 60
20 €
1.200 €
=================================
Zahlungen werden für aktuelle Kostenrechnung ständig angepasst
=> Annäherungsrechnung
2.040 €
= 17 €
120
1.200 €
60
= 20 €
(2) Last in - first out-Verfahren (Lifo-Verfahren)
In der Finanzbuchhaltung sind zwei weitere Verfahren zulässig. Es sind die
Verbrauchsfolgeverfahren Lifo und Fifo.
 Nur das Lifo-Verfahren ist für die KLR zulässig.
(2.1) einfaches Lifo-Verfahren
Einheiten Stück-Preis
Gesamt-Preis
50
5€
250 €
20
6€
120 €
30
8€
240 €
100
-60
40
5€
200 €
=============================
Was als letztes herein gekommen ist, geht als erstes raus.
(Was als erstes herein gekommen ist, geht als letztes raus.)
Anfangsbestand
+ Zugang
+ Zugang
=
- Verkauf
Endbestand
Geht als
erstes ' raus
für die KLR
Einheiten
Stück-Preis
Gesamt-Preis
30
8€
240 €
20
6€
120 €
10
5€
50 €
= 60
410 €
===========================
In der Lifo wird nicht laufend fortgeschrieben, deshalb ist die Lagermethode besser.
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In der Buchhaltung wird vom Anschaffungswert abgeschrieben. Der Abschreibungssatz ist in
der Handelsbilanz frei wählbar, in der Steuerbilanz nicht.
Die Daten, welche die Buchhaltung liefert, ist in er Handelsbilanz nicht zu verwenden;
deshalb müssen die kalkulatorischen Anschreibungen verwendet werden.
b). permanentes Lifo-Verfahren
Anfangsbestand
+ Zugang
=
- Verbrauch
=
+ Zugang
=
- Verbrauch
=
Geht als
erstes ' raus
Einheiten
Stück-Preis
Gesamt-Preis
200
5€
1.000 €
100
6€
600 €
= 300
5,33 €
1.600 €
160
= 140
5€
700 €
100
7€
700 €
= 240
5,83 €
1.400 €
100
7€
700 €
140
5€
700 €
==============================
100 à 6 € = 600 €
60 à 5 € = 300 €
geht as nächstes raus
permanentes Lifo-Verfahren = die aktuellste, aber auch aufwendigste Lösung!
(3) First in –first out- (Fifo-) Verfahren
Anfangsbestand
Verkauf
Endbestand
Einheiten
Stück-Preis Gesamt-Preis
50
5€
250 €
20
6€
120 €
30
8€
240 €
= 100
60
40
40
7,50 €
300 €
=========================
Geht als
erstes ' raus
50 à 5 € = 250 €
10 à 6 € = 60 €
Was als erstes herein gekommen ist, geht als erstes raus.
(Was als letztes herein gekommen ist, geht als letztes raus.)
Diese Methode ist näher am steigenden Preisniveau angelehnt und
damit dem Marktwert am nächsten
5. Einnahmen und Erlöse
a) Einnahmen
 jeder Zugang an flüssigen Mitteln, also jede positive Veränderung auf Bank,
Kasse usw. unabhängig vom Zahlungsgrund
 Sie sind das Gegenstück zu den Ausgaben.
b) Forderungen
 Zukünftige / potentielle Einnahmen (die evtl. auch nicht bezahlt werden)
 da Ausfälle möglich sind, werden Forderungen nicht in voller Höhe zu Einnahmen
gerechnet
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c) Umsatzerlöse
§ 275 HGB: die von einem Unternehmen für seine betriebstypischen Lieferungen
und Leistungen in Rechnung gestellten Beträge, vermindert um die Mehrwertsteuer,
Skonti, Boni und andere Gutschriften.
6. Ertrag und Leistung
a) Ertrag
Begriff aus der
Buchhaltung
b) Leistung
 ein in einer Phase erwirtschafteter Brutto-Wert-Zuwachs, egal aus
welchem Grund und von welcher Herkunft
 er ist das Gegenstück zum Aufwand
 Brutto-Wert-Zuwachs, welcher der Erfüllung des Betriebszwecks
dient
Terminologie

verkaufte
Erzeugnisse = Umsatzerlöse
aus der KLR
Erträge, die sie erbringen,
( - ) vermindert um → Umsatzsteuer → Boni / Skonti
(+)
zuzüglich → Verpackung und Fracht, die man selber
leistet und vom Kunden bezahlt wird
die auf Lager produzierten, fertigen und unfertigen Erzeugnisse
selbst hergestellte Erzeugnisse
die aktiven Eigenleistungen, die dem Betrieb dienen
z.B. eine Maschine wird zur Verwendung in der Fertigung selbst
hergestellt,
ein eigenes Gebäude wird für die Fertigung errichtet.
c) kalkulatorische
Leistungen
(1) Leistungen
 Nebenleistungen, die in der Finanzbuchhaltung nicht einsehbar
sind
- z.B. in der Pharma-Industrie die Ärztemuster:
sie erscheine in der Bilanz mit 0.
 werden als Ergänzung zu den Hauptleistungen erbracht.
 Verpachtung
 Transport usw.
 müssen Umsatzerlös zugeschlagen werden
(2) Kuppelprodukt  Entstehung in einem technischen und wirtschaftlichen
Zusammenhang mit der Hauptleistung und fallen als
Nebenprodukte an.
 Diese Nebenleistungen werden zusätzlich am Markt angeboten.
 es besteht kein besonderer Aufwand für das Kuppelprodukt
 die Leistung muss kalkuliert werden
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d) Herstellungskosten im Sinne des HGB
(In der KLR kennt man nur Herstellkosten)
Es gibt bestimmte Vorschriften im HR, wie aktivierte Eigenleistungen zu aktivieren bzw.
als Herstellkosten zu bewerten sind. Im § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die
Herstellungskosten benannt. Dieser Begriff wird in der Kostenrechnung nicht verwendet;
dort heißen sie Herstellkosten.
(1) Aktivierungspflicht (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB)
 Das HGB schreibt vor was zu aktivieren ist
A. Materialkosten
(KLR = Fertigungsmaterial)
B. Fertigungskosten
(KLR = Fertigungslohn)
C. Sonderkosten der Fertigung
(KLR = Sondereinzelkosten der Fertigung)
(2) Aktivierungswahl (§ 255 Abs. 2 Satz 3-5 HGB)
 Bestimmte Kosten können wahlweise aktiviert werden
(soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen):
A. Materialgemeinkosten (in angemessenem Teil)
B. Fertigungsgemeinkosten (in angemessenem Teil)
C. Abschreibungen auf Anlagen (soweit durch die Fertigung veranlasst, § 255
Abs. 2 Satz 5 HGB)):
D. Kosten der allg. Verwaltung
E. Aufwendungen für soziale Leistungen des Betriebs
F. freiwillige soziale Leistungen
G. betriebliche Altersversorgung (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB)
(3) Aktivierungsverbot (§ 255 Abs. 2 Satz 6 HGB)
#
 Vertriebskosten sind Aktivierungskosten und dürfen nicht aktiviert werden).
Die KLR kann alles rechnen
dagegen die Finanzbuchhaltung nicht,
denn sie dient dem Schutz des Gläubigers.
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7. Begriffliche Ergänzungen
a) Einzelkosten
Unter Einzelkosten versteht man direkte Kosten. Sie sind Werteverzehr und können einzeln
und unmittelbar einem Kostenträger zugeordnet werden. Sie können für das einzelne Stück
direkt zugerechnet werden.
Beispiel: Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne, Sonderkosten der Fertigung, Sonderkosten
des Vertriebs (z.B. Verkaufsprovision).
Einzelkosten können in ihrer Höhe für jede Lieferung und Leistung nachgewiesen werden.
(1) Materialkosten
(2) Personalkosten
(3) Sondereinzelkosten
der Fertigung
(4) Sondereinzelkosten
des Vertriebs
Rohstoffe, Wareneinsatz
= Fertigungsmaterial
die direkt und ausschließlich mit der Leistung
zusammenhängen und einzeln nachweisbar sind
= Fertigungslöhne
z.B. Änderung der Anschläge einer Tür
Porto, Provisionen, Transportversicherung
b) Gemeinkosten
Unter Gemeinkosten versteht man die Kosten, die nicht direkt auf die einzelne Leistung –
einen bestimmten Kostenträger – zugeordnet werden können. Sie werden auf den
Kostenstellen gesammelt und mit einem Verteilerschlüssel auf Kostenstellen gebucht. Sie
werden dem Erzeugnis indirekt zugeschlagen.
Beispiel: Gehalt des Buchhalters, des GeFü, Urlaubslöhne, Miete, Telefonkosten,
Lagerkosten, Lagerverwaltung, Energie, Betriebsstoffe: Öl, Gas;)
Gemeinkosten können sich nicht in voller Höhe einer bestimmten Lieferung oder Leistung
zugeordnet werden. Sie werden gemeinschaftlich vom gesamten Betrieb getragen.
(1) Personalgemeinkosten allgemeine Verwaltung, Buchhaltung, Auszubildende,
Vertriebsmitarbeiter, ggf. Meister in der Fertigung usw.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (jeweils verteilt auf
(2) Sozialaufwand
Verwaltung, Fertigung und Vertrieb
jeweils verteilt auf Verwaltung, Fertigung und Vertrieb
(3) Raumkosten
Strom, Wasser, Gas
(4) Betriebsstoffe
Telefon, Porto, Büromaterial
(5)Verwaltungskosten
Verpackung, Porto
(6) Vertriebskosten
nach Leistung abschreiben (z.B. Auto nach gefahrenen
(7) kalkulatorische
km, Maschine nach Maschinenstunden
Abschreibung
Ausschuss, Produkte die nicht verkauft werden können
(8) kalkulatorisches
Wagnis
wenn in eigenen Räumen produziert wird
(9) kalkulatorische Miete
c) Grenzkosten
Kostenzuwachs der Gemeinkosten, der bei einem Produktionsprozess entsteht, wenn
die Ausbringungsmenge um 1 Einheit erhöht wird.
= Zuwachs der Gesamtkosten, der durch die Erhöhung der Ausbringung um 1 Einheit
entsteht
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V. Gliederung der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Kostenrechnung
 gibt Hilfestellung für betriebliche Dispositionen
 liefert immer Infos. Sie erfasst die Kosten und verteilt sie auf die Kostenstellen (den
Kostenverursacher). Hierdurch hat man die Möglichkeit die Kosten zu überwachen und
bringt diese letztendlich auf den Kostenträger (z.B. Endprodukt).
Gesetzliche Grundlagen für die Kostenrechnung gibt es nicht, es handelt sich um einen rein
innerbetrieblichen Vorgang. Sie vergleicht die fertigen, halb- und unfertigen Erzeugnisse am
31.12. mit dem Bestand des Vorjahres. Der Bestand der unfertigen Erzeugnisse wird mit
Hilfe der KLR bewertet.
1. Gliederung nach Objekten:
 Kostenarten
 Kostenstellen
 Kostenträger
Rechnung
a) Kostenartenrechnung:
geordnete Kostenerfassung des betrieblichen Werteverzehrs in einer Abrechnung
 beantwortet, welche Kosten sind entstanden
 Umformung des Aufwands in Kosten und kalkulatorische Kosten
Kostenarten
direkte Kosten
indirekte Kosten
Einzelkosten
Gemeinkosten
werden voll der Kostenstelle. zugerechnet
werden der Kostenstelle. anteilig zugerechnet
Kostenstelle
Kostenträger
Kostenbeispiele: Lohnkosten, Kosten f. Sozialleistungen, Mieten, Porto, Materialaufwand.
Einzelkosten
Material
Löhne
Sondereinzelkosten
Einzelkosten gesamt
Januar
1.000 €
2.500 €
0€
3.500 €
Februar
1.200 €
2.480 €
0€
3.680 €
März
1.250 €
2.520 €
0€
3.770 €
Gemeinkosten
Raumkosten
Gehälter
Verwaltung
Vertrieb
Gemeinkosten gesamt
% an den Einzelkosten
Januar
500 €
1.200 €
700 €
200 €
2.600 €
74,3 %
Februar
500 €
1.200 €
600 €
220 €
2.520 €
68,5 %
März
550 €
1.200 €
750 €
210 €
2.710 €
71,9 %
Entwicklung der Gemeinkosten
im Verhältnis zu den Einzelkosten
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b) Kostenstellenrechnung:
 Organisatorisch abgegrenzte Funktionsbereiche eines Unternehmens
 beantwortet, wo die Kosten entstanden sind.
Kostenstellen
 sind meistens räumlich begrenzt, z.B. Abteilungen des Betriebes oder ein ganzes
Werks
 dienen der Überwachung des Betriebes = Kontrolle des Betriebsgebarens.
 sind so zu entwickeln, dass die Kosten gerecht verteilt werden.
 Die Kosten werden auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Es gibt hierzu Haupt- und
Hilfskostenstellen. Im Endeffekt müssen die Kosten dem Kostenträger zugerechnet
werden.
 Grundsätzlich ist die Kostenrechnung umso genauer, je kleiner die
Kostenstellenunterteilung ist.
Je mehr Kostenstellen es gibt, umso größer ist die Kostenrechnung, aber auch umso
genauer können die Kostenarten den Kostenstellen zugeordnet werden und umso
besser ist das Info-Material für die KLR
Verteilung der Kosten auf Kostenstellen
Zahl der
Buchhaltung
Gehälter 10.000
Löhne 30.000
Kst.
Fertigung
5.000
20.000
+ 3.000
Kst.
Kst
Verwaltung
Vertrieb
3.000
2.000
3.000
1.000
+ 2.000
+ 1.000
H-Kst
Reparatur
6.000
- 3.000
- 2.000
- 1.000
Die Beträge der Buchhaltung werden den einzelnen Kostenstellen (Kst.) zugeordnet. Die
Beträge der Hilfskostenstelle „Reparatur“ werden auf die übrigen Kostenstellen aufgeteilt
(graue Zahlen).
c) Kostenträger
 alle Kosten müssen auf den Kostenträger gebucht werden Kostenträger, d.h. sie
Tragen letztendlich alle Kosten des Betriebs.
 ist das Produkt, fertig und unfertig
 ist die Leistung, die der Betrieb hervorbringt
Welche Kosten sind auf den Kostenträger entfallen? Dabei ist zu unterscheiden
Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) und Kostenträgerzeitrechnung (Ermittlung des
Leistungsergebnisses für einen bestimmten Zeitraum)
(1) Kostenträgerrechnung
Bezieht sich auf diejenigen Güter und Dienstleistung, die der Betrieb hervorbringt,
sofern sie dem Betriebszweck dienen.
 beantwortet, welche Kosten auf die Kostenträger entfallen.
 alle Kosten müssen auf den Kostenträgen
 Ergebnis des Betriebes
(2) Kostenträgerzeitrechnung
 ermittelt das Leistungsergebnis für einen bestimmten Abrechnungszeitraum.
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2. Gliederung nach dem Zeitbezug:
 Vorkalkulation
 Zwischenkalkulation
 Nachkalkulation
 Synchronkalkulation
a) Vorkalkulation:
Angebotskalkulation = Vorausberechnung einer in Angriff
genommenen Produktion; voraussichtlich anfallende Kosten für die Erstellung eines
bestimmten Produkts .
Das Betriebsabrechungsbuch besteht aus den Betriebsabrechnungsbögen (BAB).
Der BAB wird – idR. außerhalb der Buchführung von der Statistik – jeden Monat erstellt:
Betriebsabrechnungsbogen
Kostenstellen
GemeinkostenArten
Zahlen
der
Buchhalt
ung
Hilfsstoffe
18.398 €
Hilfslöhne
Abschreibungen1
usw.
Summe aller
Gemeinkosten
Verteilerschlüssel
Material FertigungVerwaltung Vertrieb
1.850 €
16.350,00 €
0€
198 €
14.150 €
26.580,00 €
520 €
480 €
6.210 €
…
43.450,00 €
…
6.380 €
…
7.420 €
…
245.396 € aufgeschlüsselt
23.903 €3
142.700 €4
60.610 €
18.183 €
in %
bezogen auf
11 %
Fertigungsmaterial
217.300 €5
84 %
Fertigungslöhne
170.000 €6
41.730 €
Materialentnahmeschein2
Lohnlisten2
63.460 €
…
1
Buchhalterische Abschreibungen
durch kalkulatorische ersetzen
Kalkulatorische Abschreibungen
basieren auf jetzigen Werten;
buchhalterische auf Werten der
Vergangenheit
Anlagenkartei2
…
3Gesamtkosten
10,94 %
3, 28 %
Gesamtkosten der
Herstellung
553.903 €7
Material
Fertigung
5Fertigungsmaterial
6Fertigungslöhne
7Herstellkosten
4Gesamtkosten
2unanfechtbarer
Verteilungsschlüssel
Bei Mieten sind qm der Verteilerschlüssel
und werden auf die Gesamtkosten der
Herstellung zugeschlagen
23.903
142.700
217.300
170.000
553.903
€
€
€
€
€
11 % Zuschlag
84 % Zuschlag
Kalkulation für die Fertigung von 100 Stück:
Fertigungsmaterial
Materialgemeinkosten
Sonderkosten der Fertigung
Herstellungskosten
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Vertriebsgemeinkosten
= Selbstkosten
4.230,00 €
465,30 €
4.695,30 €
4.005,00 €
3.364,20 €
7.414,20 €
235,50 €
12.300,00 €
1.345,62 €
403,44 €
14.049,06 €
Gewinn 10%
104,91 €
Fertigungslöhne
Fertigungsgemeinkosten
(11 %)
Materialkosten
(84 %)
Fertigungskosten
(10,94 %)
(3,28 %)
- 13 -
VWA-Köln, Dr. Zieseniß, WS 2004/2005
Mitschrift zur Vorlesung „Betriebliches Rechnungswesen I - Kosten- und Erlösrechnung“
b) Nachkalkulation:
Berechnung der Kosten nach Beendigung der Produktion.
Fertigungsmaterial
Materialgemeinkosten 11 %
Fertigungslöhne
Fertigungsgemeinkosten 84 %
Sonderkosten der Fertigung
Herstellkosten
Verwaltung 11 %
Vertrieb 4 %
Selbstkosten
Kostenunterdeckung
4.230,00 €
465,30 €
4.050,00 €
3.364,20 €
235,50 €
7.649,70 €
4.650,30 €
Materialkosten
7.414,20 €
235,50 €
Fertigungskosten
12.300,00 €
1.353,00 €
492,00 €
14.145,00 €
95,94 €
c) Zwischenkalkulation wird bei Großprojekten angewendet (Bau einer Brücke);
bei großen Aufträgen, die länger andauern, werden die Kosten zwischendurch neu
kalkuliert.
d) Synchronkalkulation = mitlaufende Nachkalkulation, die als die effektivste Form
der Nachkalkulation gilt. Sie kann für jeden Arbeitsgang unmittelbar nach dessen
Beendigung und somit parallel zum Produktionsfortschritt, durchgeführt werden. Sie
stellt hohe Ansprüche an die Qualität der Betriebsdatenerfassung und der
Datenverarbeitung. Sie eignet sich vor allem für komplexe und langfristig laufende
Fertigungen.
Gegenüberstellung von Vor- und Nachkalkulation ergibt die Kostenüber- oder -unterdeckung.
e) Weitere Kalkulationsarten:
(1) Kostenkalkulation
Ermittlung der tatsächliche angefallenen kosten für eine Leistung.
(2) Preiskalkulation
Das Festlegen des Verkaufspreises, hierfür gilt die Kostenkalkulation als Grundlage.
(3) Gesamtkalkulation
Gesamter Verbrauch an Fertigungsmaterial, Materialkosten, Fertigungslöhnen,
Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten die insgesamt in einem
Zeitabschnitt für alle Kostenträger anfallen.
(4) Gruppenkalkulation
Die Kosten die für die Sorte angefallen sind.
(5) Vollkostenkalkulation
Sämtliche Kosten gehen in die Kalkulation ein.
(6) Teilkostenkalkulation
Man verzichtet auf Teile der Kosten, auf die fixen Kosten.
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VWA-Köln, Dr. Zieseniß, WS 2004/2005
Mitschrift zur Vorlesung „Betriebliches Rechnungswesen I - Kosten- und Erlösrechnung“
3. Gliederung nach dem Grad der Kostenzuweisung:
 Ist-Rechnung
 Normalrechnung
 Plankostenrechnung
a) Ist-Rechnung Mit den realen Daten arbeitet die Ist-Kostenrechnung.
 Sie ermittelt die Kosten und Leistungen der Periode, wie sie wirklich
angefallen sind. Abgrenzungen, z. B. zwischen den unterschiedlichen
Perioden oder zwischen Kosten und kalkulatorischem Aufwand, finden nicht
statt.
 Ist-Kosten sind in einer bestimmten Periode entstanden, d.h. es muss ein
tatsächlicher Mengenverbrauch vorliegen, der auch erfasst werden kann und
die erfassten Verbrauchsmengen müssen einer realisierten Leistung i.w.S.
zugeordnet werden können. Dabei muss aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
der Kostenrechnung eine gewisse Ungenauigkeit hinsichtlich der
Mengenerfassung hingenommen werden. Als Grundlage dienen die Belege
und Kostenberechnungen
b) Plankosten sind Kosten, bei denen Mengen und Preise der für eine geplante
Beschäftigung (Ausbringung) benötigten Produktionsfaktoren geplante Größen
sind.
 Die Ermittlung von Plankosten erfolgt im voraus unter weitgehender
Loslösung von vergangenheitsorientierten Werten mit Hilfe von
wirtschaftlichen Überlegungen, technischen Berechnungen und
Verbrauchsmessungen
(Analytische Kostenplanung).
Plankosten
haben Vorgabecharakter.

 Sie sind als Bestandteil der betrieblichen Planung für einen bestimmten
Planungszeitraum festgelegt.
4. Gliederung nach dem Volumen der zugeteilten Kosten
a) Vollkostenrechnung
alle anfallenden Kosten werden dem Kostenträger
zugerechnet. Der Kostenträger trägt die vollen Kosten.
b) Teilkostenrechnung
dem Kostenträger wird nur ein Teil der anfallenden
Kosten zugerechnet (in der Regel die variablen)
c) Deckungsbeitragsrechnung
Bei der Deckungsbeitragsrechnung ermittelt man nicht - wie bei der
Vollkostenrechnung den Gewinn als Differenz aus Erlös und Selbstkosten, sondern
errechnet welche Differenz sich aus Erlös und variablen Kosten ergibt und welcher
Betrag für die Deckung der fixen Kosten bleibt.
Beispiel: Vermietung eines Autos Verrechnung der Kosten des Kostenträgers (Kfz-Kosten)
gefahrene fixe
km
Kosten
1000
2000
3000
4000
300 €
300 €
300 €
300 €
variable
Kosten
160 €
320 €
480 €
640 €
gesamt
460 €
620 €
780 €
940 €
je km
0,46
0,31
0,26
0,235
0,30 €
Erlös/km
300 €
600 €
900 €
1.200 €
Gewinn (+)
Verlust (-)
160 € (-)
20 € (-)
120 € (+)
260 € (+)
Mit steigender Produktion sinken die Kosten pro Einheit. Solange der über die variablen
Kosten erstattete Betrag die fixen Kosten nicht erreicht, liegt Verlust vor.
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VWA-Köln, Dr. Zieseniß, WS 2004/2005
Mitschrift zur Vorlesung „Betriebliches Rechnungswesen I - Kosten- und Erlösrechnung“
Übungsaufgabe: Ein Wagen kann
zu 0,30 € nur für 1000 km vermietet werden,
zu 0,20 € je km ist es jedoch möglich, den Wagen für weitere 3000
km zu vermieten.
Rechnet sich das?
-
Kilometer
1000
3000
gesamt
Erlös
300 €
600 €
900 €
- fixe Kosten
- 300 €
-.-.- 300 €
Gesamtkosten
- variable Kosten
- 160 €
- 480 €
- 640 €
Gewinn / Verlust (-)
- 160 €
120 €
- 40 €
940 €
Die variablen Kosten von 640 € sind gedeckt, die fixen Kosten von 300 € sind nur zu 260 €
gedeckt, somit ergibt sich ein Verlust von 40 €.
Variable Kosten müssen immer gedeckt sein. Solange der über die variablen Kosten
erstattete Betrag die fixen Kosten nicht erreicht, liegt Verlust vor.
Gesamtkosten
variable Kosten
Fixe Kosten
940 €
640 €
300 €
- 40 €
gedeckte Kosten
z. T gedeckte Kosten iHv. 260
Unterdeckung
Verminderung der Kosten um 120 € , da für 100 km = 300 € fixe Kosten
160 € variable kosten
 Deckungsbetrag um 120 € gemindert
Lösung: Der Verlust wird gegenüber einer Vermietung für 1.000 KM zu je 0,30 € um 120 €
(3 x 40 € je 1.000 km) gemindert, da für 1.000 km 300 € fixe
und 160 € variable Kosten
= 460 € entstehen.
V. Aufgaben und Prinzipien der Kostenrechnung
1. Aufgaben der Kostenrechnung (KR)
a) Kostenrechungsgrundlage für die Preisermittlung
Den Preis bestimmt der Markt. Die Kostenrechung zeigt die Untergrenze für den
Preis, den man erzielen muss, sonst muss die Produktion des Produkts eingestellt
oder anhand der KR ermittelt werden, wo man die Kosten senken kann.
b) Kontrolle der Betriebsgebühren
Erfassung der Kostenarten und Verteilung an die Kostenstellen. Durch die
Beobachtung der Kosten besteht die Möglichkeit zu handeln.
c) richtige Betriebsdisposition und -politik
 Sie gibt Auskunft über die Rentabilität der Kostenstellen und gibt somit eine
Hilfestellung für die Betriebsdisposition;
 sie ermöglicht die Kontrolle der Betriebsdisposition:
z.B. Kostenstelle Fuhrpark: Ware wird mit eigenem Kfz transportiert; es kann
kalkuliert werden, ob eine Spedition ggfls billiger ist
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Mitschrift zur Vorlesung „Betriebliches Rechnungswesen I - Kosten- und Erlösrechnung“
2. Prinzipien der Kostenrechnung
Gesetzliche Grundlagen gibt es keine, weil es sich nur um eine innerbetriebliche
Berechnung handelt. Es muss kein Dritter geschützt werden.
§ 255 Abs.2
Satz 3 HGB
Nur im Einzelfall, bei den Herstellungskosten schreibt der Gesetzgeber vor,
wie die fertigen und die 7unfertigen Erzeugnisse in der Handelsbilanz
bewertet werden dürfen. → Herstellkosten, die aktiviert werden dürfen
(Herstellungskosten)
In der Bilanz gibt es acht Prinzipien für die Vermögensbewertung – entweder durch
Gesetz oder ordnungsgemäße Buchführung.
(1) Prinzip der Relevanz, Flexibilität und der Transparenz
a) Relevanz
zur Lösung eines Problems müssen relevante Infos geliefert
werden;
b) Flexibilität Die Lösungen müssen schnell errechnet werden können, die
Kostenrechnung muss flexibel, aber darf nicht unwirtschaftlich sein
c) Transparenz ein fachkundiger Dritter muss die Kostenrechnung nachvollziehen
können
(2) Prinzip der Periodengerechtigkeit
alle Kosten und Leistungen sind der Abrechnungsperiode zuzurechnen, zu der sie
wirtschaftlich gehören
(3) Prinzip der Wertkongruenz
Kosten und Leistungen werden mit den Werten angesetzt, die sie am Tag der
Herstellung bzw. Umsatzes haben
= Begründung für die kalkulatorischen Abschreibung, sie basiert auf den
Wiederbeschaffungswerten
≠ buchhalterische Abschreibung basiert auf den Anschaffungskosten (Güter im
Einsatz der Produktion, z.B. Rohstoffe)
(4) Verursachungsprinzip und Prinzip der Plausibilität
jedem Kostenträger sind die Kosten zuzuordnen, de zur Herstellung des betreffenden
Kostenträgers notwendig sind = Plausibilität, nicht Willkür. Kostenrechung muss
nachvollziehbar sein.
(5) Prinzip der Ausschaltung außergewöhnlichen Ereignisse
außergewöhnlichen Ereignisse sind betrieblicher Aufwand, aber keine Kosten
z.B. Brand, Sturmschaden
(6) Prinzip der Wirtschaftlichkeit
Die Kostenrechnung muss das wiedergeben, was für die Berechnung der
Wirtschaftlichkeit notwendig ist. (das was der Entscheidungsträger an Informationen
benötigt).
Das zentrales Prinzip ist, mit gegebenem Aufwand, höchsten Gewinn erzielen.
Mitarbeiter, die dispositiv tätig sind, geben die Daten für die Kostenrechnung vor. Die
Entscheidungsträger verlangen die Dateninformationen.
(7) Prinzip der Objektivität oder Vollständigkeit
Wertverzehr, der auf gleichen Ursachen beruht, muss gleich behandelt werden.
 z.B. GeFü und Gesellschafter in OHG und Gesellschaft: er bekommt so zu sagen
keinen Gehalt, sondern dies drückt sich in der Privatentnahme oder
Gewinnentnahme aus. Dies wird als kalkulatorisches Gehalt beschrieben.
Bei der Verwendung von Eigenkapital errechnet man kalkulatorische Zinsen
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(8) Prinzip der Aktualität und der Adäquanz
jede Information ist umso aktueller, je kürzer der Zeitraum zwischen bekannt werden und
dem Ereignis; wichtig für kurzfristige Entscheidungen!
Kosten kann man nicht nach dem Tragfähigkeitsprinzip verteilen (hohe Umsätze = hohe
Kosten), das wäre sonst ein Verstoß gegen die Plausibilität
VI. Hinweise für die praktische Anwendung
In der Finanzbuchhaltung ist der Kostenrahmen die systematische Ordnung der Konten auf
die Bedürfnisse des Betriebes abgestimmt.
Damit die Konten nicht ausufern wurde für Handel - Handwerk – Industrie ein Kostenrahmen
geschaffen, innerhalb dessen sie ihre eigenen Bedürfnisse anhand von Kontenplänen
ausrichten können.
Je differenzierten der Kontenplan, desto besser für die KLR.
1. Kontenrahmen des Einzelhandels
Klasse 3
 Wareneinkaufskonten
 Ausgaben für Verpackung, Fracht, Zölle
 Rabatte, Skonti , Boni
30 – 36 Wareneinkauf idR. nach Warengruppen geordnet
Diese Klasse ist im Einzelhandel zusammengefasst in der Warengruppe als
Kostenträger, da die Klasse 3 auch Nebenkosten enthält.
 Konten der Kostenarten
Personalkosten – Miete – Energie – Telefon – Porto
–Sachkosten für Geschäftsräume – Werbekosten
Klasse 4
In dieser Klasse sind die Konten der Kostenarten
 Konten der Klasse 4 können als können in der KLR übernommen werden, die dann
auf die Kostenträger (Warengruppen) aufgeteilt werden müssen
Die Kostenarten müssen aufbereitet werden:
umwandeln
hinzurechnen
 Abschreibung in kalkulatorische Abschreibung
 Miete in kalkulatorische Miete
 kalkulatorische Unternehmerlohn zu Personalkosten
2. Kontenrahmen für den Groß– und Außenhandel
Die Klassen 3 und 4 sind wie im Einzelhandel
3. Kontenrahmen für Handwerk und Industrie
Klasse 3
 Material- und Warenbestände
 Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe
 diese Konten werden als reine Bestandskonten geführt
 wenn Material oder Waren in den Produktionsprozess geht, bucht man sie in
die Klasse 4 um
= Buchungsverbrauch (Klasse 4) an Rohstoffverbrauch (Klasse 3)
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Klasse 4
Kostenarten, die in der Finanzbuchhaltung in der G + V als Aufwand erscheinen
 Miete, Energie
Klasse 7
hat die Bestände als fertige und unfertige Erzeugnisse
 sie müssen nach den Vorschriften des Handelrechts bewertet werden
 Herstellungskosten sind die Bewertungsrichtlinie des HR
4. Abschluss der Vorrätekonten im Fertigungsbetrieb
Übliche Kosten-Konten
a) Rohstoffe
Einzelkosten
Produkt eingehen
 Anfangsbestand und alle Zugänge
 Verbrauch
 In der KLR  Einzelkosten = Kosen, die dem KT
unmittelbar zugerechnet werden können
Klasse 3
Klasse 4
b) Hilfsstoffe
Klasse 3
Klasse 4
 Güter die unmittelbar als Hauptbestandteil in das
nach Möglichkeit  Güter die unmittelbar in ein Produkt eingehen,
Einzelkosten,
aber nicht Hauptbestandteil sind
sonst
 bei Möbeln  Leim, Nägel, Lack
Gemeinkosten
 bei Textilien  Garn, Knöpfe
 Verbrauch
Einzelkosten
 besser, denn um so genauer ist die Kalkulation
möglich
 nicht immer möglich, da in der Möbelindustrie z.B.
der Leim nicht jedem Gut einzeln zugeordnet
werden kann
c) Betriebsstoffe Gemeinkosten
Klasse 3
Klasse 3 und 4
 alle mittel- oder unmittelbar verbrauchten Güter,
die keine Bestandteile der erzeugten Produkte
darstellen
 Strom, Brennstoff, Schmiermittel
 Verbrauch
d) unfertige
Erzeugnisse
Klasse 7
Kostenträger
 alle Produkte, für deren Be- oder Verarbeitung
Kosten entstanden sind, die aber noch keine
verkaufsfähigen – keine fertigen Produkte - sind.
e) Fertigerzeugnisse
Klasse 7
Kostenträger
 alle Produkte, die im Unternehmen hergestellt
wurden und verkaufsfähig sind
f) Waren
Kostenträger
 Handelsartikel fremder Herkunft, die ohne
nennenswerte Be- oder Verarbeitung weiterveräußert werden
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8. Kalkulationsschema des Handels
Listenpreis
- 10 % Rabatt
= Zieleinkaufspreis
- 2 % Skonti
= Bareinkaufspreis
+ Bezugskosten
= Einstandspreis
+ Handlungskosten
= Selbstkosten
+ 10 % Gewinn
= Barverkaufspreis
+ Vertreterprovision
=
+ 2 % Skonti auf ZVP
= Zielverkaufspreis
+10 Kundenrabatt vom NVP
= Nettoverkaufspreis
+ 10 % Ust.
= Bruttoverkaufspreis
Bezugskosten
800,00 €
kalkulation
80,00 €
720,00 €
14,40 €
705,60 €
44,40 €
750,00 €
3.000,00 €
3.750,00 €
4.537,00 / 98 * 2 = 92,59
375,00 €
4.125,00 €
412,00 €
4:537,00 € (98 % für die Berechnung des Skonti)
92,59 €
4.629.59 € 90 % für die Berechnung des Rabatts)
514,40 €
5.143,99 €
514,40 €
5.658,39 €
4.629,95 / 90 * 10 = 514,40
===========
Handlungskostenzuschlag
Die Handlungskosten sind in der Bilanz zusammengefasst. Zweckmäßig ist, diese auf die
einzelnen Kostenträger zu vereilen.
Um den Handlungskostenzuschlag ermitteln zu können, wird wie folgt gerechnet:
Handlungskosten in %
Handlungskosten x 100
=%
Einstandspreis
Handlungskosten 3.000 €
3.000 x 100
= 400 %
750
Der Handlungskostenzuschlag muss beobachtet werden.
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Mitschrift zur Vorlesung „Betriebliches Rechnungswesen I - Kosten- und Erlösrechnung“
Kalkulationszuschlag
Der Kalkulationszuschlagssatz dient zur schnellen Kalkulation des Nettoverkaufspreises auf
der Grundlage des Einstandspreises
Nettoverkaufspreis – Einstandpreis x 100
=%
Einstandspreis
5.143,98 – 750 x 100
= 585,864 %
750
Kalkulationsfaktor
Der Kalkulationsfaktor ergibt den Nettoverkaufspreis sofort, er ergibt sich aus dem
Nettoverkaufspreis dividiert durch den Einstandspreis.
Nettoverkaufspreis
5.143,98
= 6,858 %
= %
750
Einstandpreis
Für vorstehende Kalkulation:
Kalkulation mit diesem Kalkulationsfaktor:
5.143,99 / 750,00 = 6,858
750,00 x 6,858 = 5.143,50 €
Handelsspanne
Möchte man vom Nettoverkaufspreis auf den Einstandspreis schließen, so bedient man sich
der Handelsspanne:
Nettoverkaufspreis – Einstandspreis x 100
(5.143,99 – 750) x 100
=%
Nettoverkaufspreis
= 85,42 %
5.143,99
Die Handelsspanne beträgt also 85,42 %
Die aktuellsten Zahlen erhält man, wenn man 1 x monatlich nach diesem Zahlenschema
ermittelt hat.
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VII. Verfahren der Kostenträgerrechnung auf Vollkostenbasis
bei einfach strukturierten Produktionsverhältnissen
Kosten müssen nach plausiblen und gerechten Grundsätzen auf die Kostenträger verteilt
werden
1. Einzelkosten
sie können in ihrer Höhe für jeden Kostenträger einzeln nachgewiesen werden (Material,
Rohstoffe, Wareneinsatz)
a) Personalkosten  Löhne und Gehälter, die direkt und ausschließlich mit der
Leistung zusammenhängen und einzeln nachweisbar sind
b) Sondereinzelkosten der Fertigung
 Serienproduktion wird vorübergehend geändert;
Spezialwerkzeug für einen Auftrag; spezielle Foren für einen
Auftrag
2. Gemeinkosten
Kosten‚ die sich in ihrer Höhe nicht einem bestimmten Kostenträger zurechnen lassen.
Sie werden gemeinschaftlich vom gesamten Betrieb getragen
Bsp. Personalgemeinkosten (Auszubildende), Raumkosten, Parkplätze für
Belegschaft, Hilfsstoffe (Teil der fertigen Produkte, aber kein wesentlicher Bestand
teil, z.B. Verpackung von Schokolade)
 die Aufteilung erfolgt nach einem bestimmten Schlüssel,
 das Verfahren ist verschieden, abhängig von
 Organisation der Fertigung
 dem Fertigungsverfahren
 Fertigungsprogramm
3
Grundtypen von Fertigungsprogrammen
a) Massenproduktion
eine einzige Produktionsart wird in großen Mengen über eine lange Zeitspanne
erzeugt  z.B. Wasser in einem Wasserwerk
Bier in einer Brauerei
b) Sortenproduktion
Es werden mehrere nur in Qualität und Dimension verschiedene Produktarten in
Massenfertigung entweder parallel oder nacheinander hergestellt
 mehrere Sorten werden in Massen hergestellt
z. B. verschiednen Papiersorten auf einer Maschine
c) Serienproduktion
Erzeugung einer größeren Menge gleichartiger Produkte, die nach gewisser Zeit
durch ähnliche Produkte ersetzt werden.
d) Einzelproduktion
Produktion jeweils eines einzigen Stücks
 z.B. Brückenbau
e) Kuppelproduktion
bei einem Produktionsprozess fallen zwangsläufig mehr als eine Produktart an
 z.B. Koks  Gas bei der Destillation von Kohle
Daraus ergeben sich verschiedene Kalkulationsformeln.
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VIII. Kalkulationsformeln
1. Divisionskalkulation
Finden Anwendung immer bei Massen- sowie bei Serie- und wenn eine zeitliche
Abgrenzung der Produktion möglich ist, bei Sortenfertigung. Findet keine Anwendung bei
Einzel- und Koppelproduktion
a) einfache Divisionskalkulation
z.B. Brauerei
Materialaufwand
Malzverbrauch
+ Hopfenverbrauch
= Fertigungsmaterial
+ Fertigungslöhne
= Herstellkosten
+ Gemeinkosten
Selbstkosten
45.000
15.000
60.000
25.000
85.000
25.000
45.000
130.000
========
b) einstufige Divisionskalkulation
Ein Unternehmen stellt 20.Mio Trinkampullen her,
die Gesamtkosten betragen 5, 6 Mio €, davon
Materialkosten
Personalkosten
sonstige Kosten
Gesamtkosten
2.400.000 €
1.200.000 €
2.000.000 €
5.600.000 €
===========
5.600.000 €
0,28 € (
Die Selbstkosten pro Stück betragen:
20.000.000 Stck.
c) differenzierte einstufige Divisionskalkulation
(am Beispiel der einstufigen Divisionskalkulation)
Kostenart
Kosten / Menge
Materialkosten
2,4 Mio. / 20 Mio.
Personalkosten
1,2 Mio. / 20 Mio.
Sonstige Kosten
2 Mio. / 20 Mio.
Gesamtkosten pro Stück
Kosten pro Stück
= 0,12 €
= 0,06 €
= 0,10 €
0,28 €
=====
- 23 -
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d) mehrstufige Divisionskalkulation
Sie findet Anwendung bei reiner Massenproduktion
Produktion
- Lager
nach Produktionsabschluss
Herstellkosten
Verwaltungskosten (Vertrieb)
Verwaltungskosten (Sonstige)
Vertriebskosten
25.000.000 Stück
- 1.000.000 Stück
24.000.000 Stück
Kosten
5.000.000 €
480.000 €
500.000 €
720.000 €
Stückzahl
25.000.000 Stück
24.000.000 Stück
25.000.000 Stück
24.000.000 Stück
Stückkosten
0,20 €
0,02 €
0,02 €
0,03 €
e) Einstufige Äquivalenzziffern-Kalkulation
 Sie wird angewendet, wenn verschiedene Sorten produziert werden.
 Methode wird angewendet, wenn das Kostenverhältnis zu der Hauptsorte nicht bekannt
ist.
 Je genauer man die Differenz zur Hauptsorte kennt, um so genauer spiegelt sich das
Kostenverhältnis wieder.
 Sorten werden zu einer Einheitssorte zusammengefasst iSd. Äquivalenzziffer
 mit Hilfe der Äquivalenzziffern wandelt man alle Sorten zu einer – gleichwertigen - Sorte
um
Beispiel: 3 Sorten rechnerisch zu 1 machen (quantitativ) → Gesamtkosten 23.600.000 €
Sorte
A
B
C
Werden nach dem Mengenoder Kostenverhältnis
abgeleitet
Produktion
Äquivalenzziffern
26.000.000
1
12.000.000
0,9
8.000.000
1,3
Die Äquivalenzziffern spiegeln das Kostenverhältnis von A zu B und A zu C wieder.
Hauptsorte (A) gibt die Äquivalenzziffer 1 (100 %) vor. Die andern Sorten richten sich
danach
Sorte
A
B
C
Produktion x Äquivalenzziffer
26.000.000 x 1
12.000.000 x 0,9
8.000.000 x 1,3
Summe der Umrechnungszahl
Kosten
26.000.000 €
10.800.000 €
10.400.000
€
47.200.000 €
==========
 Berechnung nach dem Mengenverhältnis, einfach
 Berechnung nach dem Kostenverhältnis, genauer
 Stückkosten x Äquivalenzziffer = Stückkosten je Sorte
- 24 -
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23.600.000 € / 47.200.000 € = 0,50 €
Stückkosten pro Stück der
Hauptsorte A
Sorte B
Sorte C
0,45 €
0,65 €
0,50 €
0,45 €
0,65 €
0,50 x 0,9
0,50 x 1,3
x 26.000.000
x 12.000.000
x 8.000.000
= 13.000.000 €
= 5.400.000 € Stückkosten und Produktionsmenge
= 5.200.000 €
23.600.000 €
============
Übungsaufgaben
(1) einfache Divisionskalkulation
Aufgrund einer Kostenartenrechnung wurde festgestellt, dass die im letzten Jahr
- Kosten der Müllverbrennung 5.676.835 € ausmachten
- Erlöse
4.728.978 €
- Verbrauch
125.867 €
a) Wie hoch sind die Kosten je Verbrennung?
b) Wie hoch ist die Kostenunter- oder –überdeckung?
Kosten der Müllverbrennung
5.676.835 €
Kosten je
Verbrennung
a)
= 45,10 €
125.867 €
Verbrauch
b)
Kosten der Müllverbrennung
- Erlöse
= Kostenunterdeckung
947.847 €
5.676.835 €
- 4.728.978 €
947.847 €
=========
= 7,53 €
125.867 €
Unterdeckung je Tonne = 7,53 €
(2) differenzierte Divisionskalkulation
Wie lassen sich die Zinsen für 1 Jahr berechnen bei der Ermittlung der Kosten 1 LKW zum
Anschaffungspreis von 150.000 € ,
a) wenn der LKW ausschließlich mit Eigenkapital finanziert wird?
b) ausschließlich mit Fremdkapital?
c) 60% Eigenkapital / 40% Fremdkapital
Kalkulatorischer Zinssatz:
Eigenkapital =
Fremdkapital =
Kapital x jährliche Zinssatz
100
6%
7,5%
150.000 x 6 %
jährliche Zinsen für
150.000 x 7,5 %
= 9.000 €
a)
= 11.250 €
b)
100
100
Eigenkaptial
=======
Fremdkapital
========
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c)
Jährliche Zinsen x Zinssatz
100
9.000 x 60 %
11.250 x 40 %
= 5.400 €
100
jährliche Zinsen für
= 9.400 €
100
60% Eigenkapital
==========
40% Fremdkapital
===========
(3) Äquivalenzziffern-Kalkulation
Kosten der HNO-Station einer Klinik in einem Zeitabschnitt
555.600 €
ermittelt mit der Kostenartenrechung, hier: Kostenstellenrechung (Abteilung)
Während dieser Zeit werden registriert:
2.200 Erwachsenenpflegetage
650 Kinderpflegetage
Durch Kostenanalyse wurde festgestellt: erfordern Kinder 90% der Kosten von Erwachsenen
Wie hoch sind die kosten je Pflegetag für Erwachsene und Kinder?
Äquivalenzziffer
Erwachsne 1
Kinder
0,9
Pflegetage
Äquivalenzziffer Summe der Äquivalenzzahl
2.200
1
2.200
650
0,9
585
2.785
Kosten
= Kosten je Pflegetag
Äquivalenzzahl
552.600 €
= 198,42 €
2.785 €
Patient
Erwachsener
Kind
Äquivalenzziffer
1
0,9
Kosten je Pflegetag
198,42 €
178,58 €
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2. Zuschlagskalkulation
a) Einfache Zuschlagskalkulation
 wird angewendet für die Einzelfertigung
 Einzelkosten werden für das Produkt ermittelt
 Gemeinkosten werden diesen Einzelkosten mit einem ermittelten %Satz zugeschlagen
= Zuschlagsgrundlage (Gegenteil zur Divisionskalkulation)
z.B. Fertigungsmaterial  Materialgemeinkosten
 Fertigungsmaterialkosten und Fertigungslöhne werden dem Kostenträger direkt
zugerechnet.
Fertigungsmaterialkosten
+ Fertigungslöhne
= Herstellungskosten
27.000,00 €
Gemeinkosten
Zuschlagssatz
8.000,00 €
10.000,00 €
18.000 €
==========
100 % Herstellkosten
= 150% der Herstellungskosten
Fertigungsmaterial + Fertigungslohn
8.000 € + 10.000 € = 18.000 €
Auf die 18.000 € müssen 150 % aufgeschlagen werden, um die 27.000,00 €
Gemeinkosten „unterzubringen“
18.000 €
x 150 = 27.000 €
100
Herstellungskosten
+ Gemeinkosten
= Selbstkosten
18.000 €
27.000 €
45.000 €
=========
Stückkalkulation:
Fertigungslöhne
+ Fertigungsmaterial
= Herstellkosten
+ Gemeinkosten
= Selbstkosten
Fertigungsmaterial
+ Fertigungslöhne
= Herstellkosten
+ Gemeinkosten
= Selbstkosten
50 €
25 €
75 €
112 €
187 €
=======
50 €
300 €
350 €
525 €
187 €
=======
150 % auf 75 €
150 % auf 300 €
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b) Differenzierte Zuschlagskalkulation
Ermittlung der Gemeinkosten
Fertigungsmaterial
+ Materialgemeinkosten
= Materialkosten
+ Fertigungslöhne
+ Fertigungsgemeinkosten
= Fertigungskosten
Materialkosten
+ Fertigungskosten
= Herstellkosten
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Vertriebsgemeinkosten
= Selbstkosten
+ 10 % Gewinnzuschlag
= Nettoverkaufspreis
+ Sondereinzelkosten des Vertriebs
= Bruttoverkaufspreis
100.000,00 €
10 % Zuschlag auf Fertigungsmaterial
10.000,00 €
1
110.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 € 133,33 % Zuschlag auf Fertigungslöhne
140.000,00 €2
1
2
110.000,00 €
140.000,00 €
250.000,00 €
20.000,00 € 8 % auf Herstellkosten
30.000,00 € 12 % auf Herstellkosten
300.000,00 €
30.000,00 €
330.000,00 €
20.000,00 €
350.000,00 €
===========
IX. Kalkulationsarten
Kostenkalkulation
Ermittlung der tatsächliche angefallenen kosten für eine Leistung.
Preiskalkulation
Das Festlegen des Verkaufspreises, hierfür gilt die Kostenkalkulation als Grundlage.
Vorkalkulation
Die Kosten werden mit „alten“ Zahlen kalkuliert.
Nachkalkulation
Wenn das Produkt fertig ist, werden die Kosten im Nachhinein kalkuliert.
Zwischenkalkulation
Bei großen Aufträgen, die länger andauern, werden die Kosten zwischendurch neu
kalkuliert.
Gesamtkalkulation
Gesamter Verbrauch an Fertigungsmaterial, Materialkosten, Fertigungslöhnen,
Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten die insgesamt in einem
Zeitabschnitt für alle Kostenträger anfallen.
Gruppenkalkulation
Die Kosten die für die Sorte angefallen sind.
Vollkostenkalkulation
Sämtliche Kosten gehen in die Kalkulation ein.
Teilkostenkalkulation
Man verzichtet auf Teile der Kosten, auf die fixen Kosten. Es handelt sich um eine
Deckungsbeitragsrechnung
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VWA-Köln, Dr. Zieseniß, WS 2004/2005
Mitschrift zur Vorlesung „Betriebliches Rechnungswesen I - Kosten- und Erlösrechnung“
X. Ermittlung der Kosten
Wie viel kostet die Herstellung eines Einzelstücks?
Ein Einzelstück wird gefertigt:
- von einem Arbeiter
- in 3 Arbeitsstunden
- zu je 10 €
Die Gemeinkosten (pro Monat) setzen sich folgendermaßen zusammen:
Miete
100 €
Strom
150 €
Abschreibung Maschinen
20 €
Verzinsung Kapital
30 €
Gemeinkosten pro Monat
300€
========================================
Die Löhne belaufen sich insgesamt auf 3.000 € im Monat.
Die Gemeinkosten entsprechen somit 10 % (300 x 100 / 3000=10) der Gesamtlöhne.
Lohnkosten pro Stück
Gemeinkosten pro Stück10%)
Einzelkosten
30 €
3€
33 €
=======
spezielle Formel für einen Auftrag
Die Kosten pro
Einzelstück betragen 33 €
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