P2 Objekt Grün® Inh. Boris Wossidlo Fidicinstraße 3, 10965 Berlin Tel. +49(0)30/303016-60, Fax +49(0)30/303016-70 E-Mail: [email protected], www.p2objektgruen.de Überwinterung von Kübelpflanzen 2015/2016 Durch die erfolgreiche Kooperation von P2 Objekt Grün® mit der Parkgärtnerei Britz können wir Ihnen auch in der Saison 2015/2016 wieder die Überwinterung von Kübelpflanzen anbieten. Konditionen Der Überwinterungspreis (inkl. Pflege) richtet sich nach dem Flächenbedarf der Pflanze. Für 1 m² Überwinterungsfläche werden 98,00 € (inkl. 19% MwSt.) für den gesamten Überwinterungszeitraum berechnet. Der Platzbedarf errechnet sich aus dem mittleren Kronendurchmesser der Einzelpflanze. Ist das Gefäß breiter als die Pflanze, so sind dessen Maße preisbestimmend. Maßgeblich ist die vom Auftragnehmer ermittelte Fläche. Die Mindestfläche beträgt 0,5 m². Der Flächenbedarf wird jährlich vom Auftragnehmer wie folgt ermittelt: A 1. Messung des Kronendurchmessers von oben an der breitesten Stelle der Pflanze (A) und im 90° Winkel mittig zur ersten Messung (B). 2. Aus dem Mittleren Kronendurchmesser (MK= A+B:2) ergibt sich der Radius (r = MK:2). 3. Aus dem Radius lässt sich der Flächenbedarf wie 2 folgt ermitteln: Fläche = Pi (3,14) x r 2 1 B B A 3 B A 1 Ermittlung Mittlerer Kronendurchmesser Seitenansicht, 2 und 3 verschiedene Kronenformen Draufsicht Beispiele Flächenbedarf (Flächen unter 0,5 m² werden aufgerundet) Mittlerer Kronendurchmesser MK (in m) m² Flächenbedarf Preis inkl. MwSt. zzgl. Transport 0,50 0,20 45,00 € 0,90 0,39 45,00 € 1,20 1,13 110,74 € 1,60 2,01 196,98 € 2,00 3,14 307,72 € P2 Objekt Grün® Inh. Boris Wossidlo Fidicinstraße 3, 10965 Berlin Tel. +49(0)30/303016-60, Fax +49(0)30/303016-70 E-Mail: [email protected], www.p2objektgruen.de Aufbewahrungsbedingungen Die Überwinterung (von Oktober 2015 bis April/Mai 2016) erfolgt an einem der Pflanze entsprechenden Standort unter Berücksichtigung von Licht und Temperatur. Die Pflanzen werden mit gärtnerischer Sorgfalt gepflegt, nach Bedarf geschnitten und gedüngt. Pflanzarbeit, Zubehör, Substrate und die Bekämpfung von Schaderregern mit amtlich zugelassenen Pflanzenschutzmitteln wird nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt. Der Gesamtpreis für die Überwinterung ist im Voraus nach Rechnungserhalt zu entrichten. Bei Nichtabholung/Nichtzustellbarkeit über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wird für Pflanzen und Gefäße keine Gewähr übernommen. Eine Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt und durch Naturalersatz nur bis zum jeweiligen Schätzwert übernommen. Pflanzen die stark von Schaderregern befallen sind können zurückgewiesen werden. Anlieferung/Transport Die Anlieferung der Pflanze/n durch den Auftraggeber kann ab dem 01.10.2015 nach Absprache erfolgen. Übernimmt P2 Objekt Grün® den Transport (diese Leistung ist wirtschaftlich nur regional darstellbar), werden die Transportkosten unter Berücksichtigung von Entfernung, Zuwegung, Arbeitszeit, Anzahl und Gewicht der Pflanze/n ermittelt (ab 71,40 € pro Fahrt inkl. 19% MwSt.). Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Verladung erfolgt ab Grundstücksgrenze oder maximal 20 m von dieser entfernt. Das Grundstück muss eine mit LKW erreichbare Straßenanbindung besitzen. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und unseres Partners der Parkgärtnerei Britz. Pflanzenart, -größe, -beschaffenheit und Zubehör Es werden nur Kalthauspflanzen überwintert (kein Hibiskus, Mandevilla, Zimmerpflanzen etc.). Pflanzen mit Topfdurchmessern unter 20 cm werden nicht angenommen. Bitte sehen Sie von der Überwinterung von Pflanzen mit einem geringen Wiederbeschaffungswert, wie z.B. Geranien und andere kleine Beet- und Balkonpflanzen ab. Pflanzen mit einer Höhe über 3 m werden nur nach Absprache unter Berücksichtigung möglicher Zusatzkosten angenommen bzw. transportiert. Untersetzer und Übertöpfe bleiben besser zu Hause. Das Zusammenbinden von Pflanzen ist im Ausnahmefall nur zu Transportzwecken gestattet. Für Stäbe, Bänder, Untersetzer und anderes Zubehör übernehmen wir keine Haftung. Die erfolgreiche Überwinterung von Unterpflanzungen kann nicht garantiert werden und diese werden bei Notwendigkeit ersatzlos entfernt. Den Transport schwerer Terrakotta- oder Steingefäße mit über 50 cm Durchmesser lehnen wir in der Regel ab.