Bezirksgruppe Südwest © Arbeitsgruppe „ Innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft „ die innerbetriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Mitglied in Ihrem Team und Ihr Schlüssel zum Erfolg ! zur Problemerkennung Lösungssuche direkten Beratung Die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft ist nicht Zwang, sondern Gelegenheit ............ ! Argumente helfen ! Darum lesen Sie weiter . . . Um was geht es ? Es geht um die Behauptung, externe Kräfte sind billiger und effektiver als angestellte innerbetriebliche Fachkräfte für Arbeitsicherheit ! Es geht um die optimale Organisation der Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen / Ihrer Behörde ! Es geht um Kostenvorteile und Wettbewerbsvorteile ! Es geht um einen guten Draht zu Ihrer Sicherheitsfachkraft ! Haben Sie Handlungsbedarf ? Wir geben Ihnen eine Entscheidungshilfe und nennen Ihnen Fakten, wie Sie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen/Ihrer Behörde optimal organisieren. Wissen Sie , welche Faktoren für eine wirkungsvolle Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit beim Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung auch wichtig sind ? • Betriebliche Kenntnisse • Einbindung in die Betriebsorganisation - schnelle Erreichbarkeit - ständiger Kontakt / internes Vertrauensverhältnis - interne betriebliche Kommunikation - Anwesenheit vor Ort • Zusätzliche Leistungen / Randgebiete - Schulungen - Zusatzaufgaben • Externe Zusammenarbeit • Kostenfaktoren • Wesentliche Aspekte bei Einsatz von außerbetrieblichen Sicherheitsfachkräften Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 2 von 13 Jetzt folgen die Fakten : 1. Betriebliche Kenntnisse Durch Einbindung in das Team der Mitarbeiter und Führungskräfte im Betrieb besitzt die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft wichtige betriebliche Kenntnisse : • Ortskenntnis • Prozesskenntnis • Produktkenntnisse • Kenntnis der Betriebsstruktur • Besonderheiten der Bereiche - Personen • Besonderheiten der Bereiche – Funktionen • Kenntnisse der Betriebsentwicklung / Bestandsschutz • Zugang zu internen Abläufen und Betriebsgeheimnissen • Betriebsbezogene Umsetzung der Vorschriften ( in der Auswahl der Anwendung ) • Maßgeschneiderte Problemlösungen • Einheitliche Beurteilung / einheitliche Verfahrensweisen bei mehreren Betriebsteilen / Standorten • Synergieeffekte durch Nutzung interner Erfahrungen anderer innerbetrieblicher Bereiche • Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsschutzorganisation im Konzern und mit anderen Bereichen des Betriebes (national und international) • Zugang zu allen Bereichen des Betriebes ohne Begleitung und Anmeldung (Vertrauensstellung mit Schlüsselgewalt) Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 3 von 13 2. Einbindung in die Betriebsorganisation Durch Kenntnis der Betriebsabläufe, Zuständigkeiten sowie persönliche Kontakte als Belegschaftsmitglied wird Vertrauen geschaffen, die Beratung vertieft und die Umsetzung von Maßnahmen erleichtert. 2.1 Erreichbarkeit • Kleiner Dienstweg, • Schnelle • Problemfälle (auch akute) können sofort bearbeitet werden unkomplizierte Beratung Erreichbarkeit durch ständige Anwesenheit 2.2 Ständiger Kontakt / internes Vertrauensverhältnis • Kontinuität in der Bearbeitung durch die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft • Effekte durch Nutzung interner Erfahrungen anderer innerbetrieblicher Bereiche • Konfliktkoordinator in der internen Organisation • Identifikation mit dem Unternehmen • Bessere Abarbeitung von Mängeln durch Einleitung von Maßnahmen • Anvertrauen von internen Informationen • Problemerkennung im Vorfeld, dadurch bessere Prävention durch permanente Beobachtung • Information über Beinaheunfälle durch internes Vertrauensverhältnis und Hintergrundinformationen • Hoher Bekanntheitsgrad • Persönlicher Kontakt zu Mitarbeitern, Führungskräften und Unternehmensleitung • Enger Kontakt zu Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat / Personalrat • Soziale Funktion bei z.B. Suchtkrankheiten (Erkennen und Hilfestellung) • Moderator / Vermittler in der Organisation bei der Beseitigung von Problemen • Bei globalen Unternehmen Ansprechpartner von internen Mitarbeitern aus anderen Ländern Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 4 von 13 2.3 Interne Betriebskommunikation • Zugang zu vertraulichen Betriebsdaten • Betriebsbezogene Information für die Mitarbeiter werden von der innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft erarbeitet und zur Verfügung gestellt (interne Vorschriften, Merkblätter , Richtlinien, Handbücher, usw. ) • Zugang zu internen Daten erleichtert die Arbeit und spart Zeit / Kosten • Betriebszeitschrift, Intranet und andere interne Medien können zur Sensibilisierung der Mitarbeiter im Rahmen der Prävention eingesetzt werden 2.4 Anwesenheit vor Ort • Erkennen von Mängeln und Einleitung von Maßnahmen im "Vorübergehen" • Begehungen unangemeldet möglich • Höhere Begehungsdichte • Unterlagen und Hilfsmittel zum Arbeitsschutz sind vor Ort bei der innerbetrieblichen SiFa aktuell und ständig verfügbar, z. B. Vorschriften, gesetzliche Regelwerke, interne Sicherheitshandbücher, Information, Medien Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 5 von 13 3. Zusätzliche Leistungen / Randgebiete Die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft setzt Schwerpunkte für eine erfolgreiche Arbeit zum Gesundheitsschutz und für die Unfallverhütung und kann notwendige Zusatzleistungen im Rahmen der regulären Tätigkeit anbieten. 3.1 Schulungen • Betriebsspezifische Schulungen im Arbeitsschutz ausgerichtet auf Problemschwerpunkte • Aus- und Weiterbildung im Arbeitsschutz ( Koordination, Organisation, Terminverfolgung ) • Erstellen und Bereitstellen von Hilfsmitteln zur betriebsnahen Unterweisung 3.2 Zusatzaufgaben • Zeitersparnis bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der Tätigkeit nach Arbeitssicherheitsgesetz • Vorkenntnisse erleichtern die Bearbeitung von zusätzlichen Tätigkeiten wie Umweltschutz, Qualitätsmanagement, Brandschutz, Werkschutz, usw. • Übernahme weiterer Tätigkeiten außerhalb der Aufgabenstellung vom § 6 Arbeitssicherheitsgesetz wie z.B. : - • Lärmmessungen, Lärmminderungsmaßnahmen Gefahrstoffmessungen Berufskrankheitenanzeigen Gesundheitsförderung Geschäftsführung im Arbeitsschutzausschuss Unfallmeldungen Sicherheitswissen kann im Rahmen des Synergieeffektes in die Produktion und zur Produktherstellung von der innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft mit angebracht werden Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 6 von 13 4. Externe Zusammenarbeit Beständigkeit in den Kontakten zu Menschen, Organisationen und Behörden fördert die Verständigung, das Vertrauen und den Wissensaustausch. • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Behörden, z. B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Baubehörde, Feuerwehr, vorbeugender Brandschutz, Amt für öffentliche Ordnung • Mitarbeit in Gremien und Verbänden zum Vorteil des Unternehmens • Austausch von Wissen und Information unter innerbetrieblichen Sicherheitsfachkräften erfolgt frei von Wettbewerb im Sinne des Arbeitsschutzes 5. Kostenfaktoren Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kosten vordergründig Geld. Durch die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft wird das Einsparpotential optimal genutzt. € • Die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft ist frei von Gewinnzwängen aus Unternehmertätigkeit • Kein interner Ansprechpartner zur Begleitung bei der Tätigkeit notwendig ( „Blindenhund“ ) • Arbeitssicherheitswissen aus der Firma/Branche kann dem Kunden des eigenen Unternehmens mit angeboten werden ( Kundenbindung, Vertriebsunterstützung ) • Beitragsersparnis durch optimale Zuordnung der Mitarbeiter zu den Gefahrtarifen aus Kenntnis der Gefährdungsstruktur Das Verhüten von Unfällen darf nicht als Vorschrift des Gesetzes aufgefaßt werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft. - Werner v. Siemens, 1885 - Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 7 von 13 6. Wesentliche Aspekte bei Einsatz von überbetrieblichen Sicherheitsfachkräften Wissen ist kostbar ! In der Entwicklung von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen sind Mittel und Wissen des Betriebes gebunden. Der Schutz dieses Wissens kann für das Unternehmen lebenswichtig sein. Die überbetriebliche Sicherheitsfachkraft muss einen Gewinn erwirtschaften. Diese Mittel bringt Ihr Unternehmen zusätzlich auf. Eine externe Person kann auf dem Betriebsgelände vielfach nicht allein tätig werden; für den Begleiter aus dem Betrieb fallen also zusätzliche Kosten an. Durch ständige Anwesenheit im Betrieb erarbeitet sich die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft das Vertrauen der Betriebsangehörigen als Berater. Externe Dienstleister werden oft nur als Prüfer gesehen. Arbeitnehmervertretungen haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung von Sicherheitsfachkräften. Wird ein Dienstleister beauftragt, kann die Entscheidung über die Person des Betreuers nicht mehr mitbestimmt werden. Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 8 von 13 Das können Sie nicht beeinflussen : Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift BGV A6 §2 (1) (alt : VBG 122) hat der Unternehmer Sicherheitsfachkräfte zur Wahrnehmung der im ASiG §6 bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Die Entscheidung, interne oder externe Sicherheitsfachkräfte dafür einzusetzen, ist offen und liegt im Ermessen des Unternehmens. Der gesetzlich notwendige Umfang der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich nach der Betriebsart und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Daraus errechnet sich die Einsatzzeit der Fachkräfte. Nach dem ASiG §8 (2) ist die Sicherheitsfachkraft bzw. die leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit dem Leiter des Betriebes bzw. dem obersten Verwaltungschef einer Verwaltung des öffentlichen Dienstes unmittelbar unterstellt. Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 9 von 13 Übrigens... Bisher haben wir Ihnen Argumente dargelegt, warum es besser ist, die Arbeitssicherheit einer innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft anzuvertrauen. Gibt es noch andere Lösungen ? Externe Dienstleister bewerben sich bei den Unternehmen um die Ausführung dieser sicherheitstechnischen Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz. Bei geringen jährlichen Einsatzzeiten fallen die Kosten für Aus- und Weiterbildung einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit im Verhältnis zu den zu leistenden Mindesteinsatzzeiten stark ins Gewicht. Einsatzstunden Einer Sicherheitsfachkraft mit wenig jährlichen Einsatzstunden fehlt bei schwierigen Aufgaben die Praxis und Erfahrung. Anzahl Mitarbeiter Unternehmermodell externe interne Sicherheitsfachkraft Unter diesen Aspekten kann es sinnvoll sein, einen externen Dienst zu beauftragen oder das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaften zu nutzen. Viele Berufsgenossenschaften bieten für Kleinfirmen (bis 20 bzw. 50 Beschäftigte) als Möglichkeit für die arbeitssicherheitstechnische Betreuung das Unternehmermodell an. Das bedeutet, dass der Unternehmer selbst an Schulungen durch die Berufsgenossenschaft teilnimmt. Das sollten Sie immer beachten ! Man kann davon ausgehen, dass sich der Arbeitsaufwand bei einer sicherheitstechnischen Betreuung wie folgt verteilt : • • • 1/3 Planungsberatung 1/3 Betriebsbegehung 1/3 Verwaltung Interne sicherheitstechnische Dienste leisten durch ihre kontinuierliche Einbindung in die Prozesse mehr als externe Dienste anbieten können. Sie sorgen zusätzlich zu den Aufgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz dafür, dass Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden und stellen das Verbindungsglied zu externen Stellen dar. Diese Leistungen sind bei einer externen Betreuung zusätzlich notwendig und müssen mit 30% der Mindesteinsatzzeiten veranschlagt werden. Dieser Faktor ist bei der Kostenbetrachtung zu berücksichtigen. Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 10 von 13 Und Sie ? ??? Und SIE ??? Haben wir Sie mit unseren Argumenten erreicht ? Stimmt Ihre Organisation der Arbeitssicherheit ? ... oder mit Shakespeare gefragt : Ändern oder nicht ändern ..... .... das ist hier die Frage ! Antworten müssen Sie ! denn ... !!! Es geht um sichere Arbeitsplätze !!! Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 11 von 13 Unsere Meinung : Durch innerbetriebliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat das Unternehmen Vorteile, die nicht immer sofort erkennbar sind : Kostenvorteile Entstehen durch eine eigene optimale Arbeitschutzorganisation als Teil des Betriebes Bindeglied ist die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft in Ihrem Team mit vielen zusätzlichen Funktionen Wettbewerbsvorteile bietet Ihnen die Arbeitssicherheit mit integrierten Fachkräften im Gesamtpaket mit Ihrem Produkt zu vermarkten Vertrauen / die Person der Arbeitssicherheit kennen und einschätzen zu persönliche Kontakte können, ist ein wichtiger Faktor im innerbetrieblichen Umgang Nutzen Sie die Kompetenz aus Ihren eigenen Reihen Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 12 von 13 Wer sind wir ? Die vorausgehenden Ausführungen haben in Ihnen vielleicht die Frage geweckt : Wer ist der Verfasser ? Auch werden Sie vielleicht bemerkt haben, dass der Inhalt dieser Schrift nicht ganz wertfrei dargestellt ist?! Das ist unsere vollste Absicht. Wir möchten Sie davon überzeugen, dass (ab einer bestimmten Betriebsgröße und den damit zu leistenden Einsatzstunden) der Einsatz einer innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft auch in Ihrem Unternehmen die beste Wahl ist. Womit überzeugt man Sie am besten? Na klar – mit sachlichen Argumenten. Die haben Sie bereits gelesen und entscheiden nun selbst, welche Art der sicherheitstechnischen Betreuung für Sie die beste Wahl ist. Wir sind eine Arbeitsgruppe innerhalb der Bezirksgruppe Südwest (Raum Württemberg) des VDSI (Verband deutscher Sicherheitsingenieure). Wir sind durch unsere aktive Arbeit in der Bezirksgruppe Südwest des VDSI hautnah am Geschehen. Wir wissen durch vielfältige Kontakte zu anderen Unternehmen, was eine gute Organisation der Arbeitssicherheit leisten kann. Wir sind der Meinung : nur ein Betrieb mit gesunden Mitarbeitern ist ein gesunder Betrieb. und ........ Wir sind Sicherheitsfachkräfte – selbstverständlich innerbetriebliche !!! Name Firma E-mail-Adresse Telefon – Durchwahl Pia Dellmann Michael Franke Roland Fröhlich Siegfried Kölmel Michael Kraushaar Folker Probst Neckarwerke Stuttgart AG Solectron GmbH Siemens AG Trumpf GmbH&Co. SWR Südwestrundfunk Cegelec AT GmbH &Co.KG [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] 0711 / 289 - 47801 07032 / 998 - 127 0711 / 137 - 6410 07156 / 303 - 352 0711 / 929 - 2112 07031 / 6668 - 708 Stand : Mai 2002 Falls Sie Fragen oder Anregungen haben – wir sind gerne für Sie da ! Mailen oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen ! Informationsschrift der VDSI-Bezirksgruppe Südwest AG „Innerbetr. Sicherheitsfachkraft“ Seite 13 von 13