Die innerbetriebliche Fachkraft

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Bezirksgruppe Südwest
© Arbeitsgruppe „ Innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft „
die innerbetriebliche Fachkraft
für Arbeitssicherheit ist
Mitglied in Ihrem Team
und Ihr Schlüssel zum Erfolg !
zur
Problemerkennung
Lösungssuche
direkten Beratung
Die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft ist nicht Zwang,
sondern Gelegenheit ............ !
Argumente helfen ! Darum lesen Sie weiter . . .
Um was geht es ?
Es geht um
die Behauptung, externe Kräfte sind billiger und effektiver als
angestellte innerbetriebliche Fachkräfte für Arbeitsicherheit !
Es geht um
die optimale Organisation der Arbeitssicherheit in Ihrem
Unternehmen / Ihrer Behörde !
Es geht um
Kostenvorteile und Wettbewerbsvorteile !
Es geht um
einen guten Draht zu Ihrer Sicherheitsfachkraft !
Haben Sie Handlungsbedarf ?
Wir geben Ihnen eine Entscheidungshilfe und nennen Ihnen Fakten, wie Sie die
Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen/Ihrer Behörde
optimal organisieren.
Wissen Sie ,
welche Faktoren für eine wirkungsvolle Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit beim
Gesundheitsschutz und bei der Unfallverhütung auch wichtig sind ?
• Betriebliche Kenntnisse
• Einbindung in die Betriebsorganisation
- schnelle Erreichbarkeit
- ständiger Kontakt / internes Vertrauensverhältnis
- interne betriebliche Kommunikation
- Anwesenheit vor Ort
• Zusätzliche Leistungen / Randgebiete
- Schulungen
- Zusatzaufgaben
• Externe Zusammenarbeit
• Kostenfaktoren
• Wesentliche Aspekte bei Einsatz von außerbetrieblichen
Sicherheitsfachkräften
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Jetzt folgen die Fakten :
1. Betriebliche Kenntnisse
Durch Einbindung in das Team der Mitarbeiter und Führungskräfte im Betrieb besitzt die
innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft wichtige betriebliche Kenntnisse :
• Ortskenntnis
• Prozesskenntnis
• Produktkenntnisse
• Kenntnis der Betriebsstruktur
• Besonderheiten der Bereiche - Personen
• Besonderheiten der Bereiche – Funktionen
• Kenntnisse der Betriebsentwicklung / Bestandsschutz
• Zugang zu internen Abläufen und Betriebsgeheimnissen
• Betriebsbezogene Umsetzung der Vorschriften
( in der Auswahl der Anwendung )
• Maßgeschneiderte Problemlösungen
• Einheitliche Beurteilung / einheitliche Verfahrensweisen bei mehreren Betriebsteilen /
Standorten
• Synergieeffekte durch Nutzung interner Erfahrungen anderer innerbetrieblicher
Bereiche
• Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit innerhalb der Arbeitsschutzorganisation im
Konzern und mit anderen Bereichen des Betriebes (national und international)
• Zugang zu allen Bereichen des Betriebes ohne Begleitung und Anmeldung
(Vertrauensstellung mit Schlüsselgewalt)
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2. Einbindung in die Betriebsorganisation
Durch Kenntnis der Betriebsabläufe, Zuständigkeiten sowie persönliche Kontakte als
Belegschaftsmitglied wird Vertrauen geschaffen, die Beratung vertieft und die Umsetzung
von Maßnahmen erleichtert.
2.1 Erreichbarkeit
•
Kleiner Dienstweg,
•
Schnelle
•
Problemfälle (auch akute) können sofort bearbeitet werden
unkomplizierte Beratung
Erreichbarkeit durch ständige Anwesenheit
2.2 Ständiger Kontakt / internes Vertrauensverhältnis
•
Kontinuität in der Bearbeitung durch die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft
•
Effekte durch Nutzung interner Erfahrungen anderer innerbetrieblicher Bereiche
•
Konfliktkoordinator in der internen Organisation
•
Identifikation mit dem Unternehmen
•
Bessere Abarbeitung von Mängeln durch Einleitung von Maßnahmen
•
Anvertrauen von internen Informationen
•
Problemerkennung im Vorfeld, dadurch bessere Prävention durch permanente
Beobachtung
•
Information über Beinaheunfälle durch internes Vertrauensverhältnis und
Hintergrundinformationen
•
Hoher Bekanntheitsgrad
•
Persönlicher Kontakt zu Mitarbeitern, Führungskräften und Unternehmensleitung
•
Enger Kontakt zu Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat /
Personalrat
•
Soziale Funktion bei z.B. Suchtkrankheiten (Erkennen und Hilfestellung)
•
Moderator / Vermittler in der Organisation bei der Beseitigung von Problemen
•
Bei globalen Unternehmen Ansprechpartner von internen Mitarbeitern aus
anderen Ländern
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2.3 Interne Betriebskommunikation
•
Zugang zu vertraulichen Betriebsdaten
•
Betriebsbezogene Information für die Mitarbeiter werden
von der innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft erarbeitet
und zur Verfügung gestellt (interne Vorschriften, Merkblätter ,
Richtlinien, Handbücher, usw. )
•
Zugang zu internen Daten erleichtert die Arbeit und spart Zeit / Kosten
•
Betriebszeitschrift, Intranet und andere interne Medien können zur Sensibilisierung
der Mitarbeiter im Rahmen der Prävention eingesetzt werden
2.4 Anwesenheit vor Ort
•
Erkennen von Mängeln und Einleitung von Maßnahmen
im "Vorübergehen"
•
Begehungen unangemeldet möglich
•
Höhere Begehungsdichte
•
Unterlagen und Hilfsmittel zum Arbeitsschutz sind vor Ort bei der innerbetrieblichen
SiFa aktuell und ständig verfügbar, z. B. Vorschriften, gesetzliche Regelwerke, interne
Sicherheitshandbücher, Information, Medien
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3. Zusätzliche Leistungen / Randgebiete
Die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft setzt Schwerpunkte für eine erfolgreiche Arbeit
zum Gesundheitsschutz und für die Unfallverhütung und kann notwendige Zusatzleistungen im Rahmen der regulären Tätigkeit anbieten.
3.1 Schulungen
•
Betriebsspezifische Schulungen im Arbeitsschutz ausgerichtet auf
Problemschwerpunkte
•
Aus- und Weiterbildung im Arbeitsschutz
( Koordination, Organisation, Terminverfolgung )
•
Erstellen und Bereitstellen von Hilfsmitteln zur betriebsnahen Unterweisung
3.2 Zusatzaufgaben
•
Zeitersparnis bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit der
Tätigkeit nach Arbeitssicherheitsgesetz
•
Vorkenntnisse erleichtern die Bearbeitung von zusätzlichen Tätigkeiten wie
Umweltschutz, Qualitätsmanagement, Brandschutz, Werkschutz, usw.
•
Übernahme weiterer Tätigkeiten außerhalb der Aufgabenstellung vom
§ 6 Arbeitssicherheitsgesetz
wie z.B. :
-
•
Lärmmessungen, Lärmminderungsmaßnahmen
Gefahrstoffmessungen
Berufskrankheitenanzeigen
Gesundheitsförderung
Geschäftsführung im Arbeitsschutzausschuss
Unfallmeldungen
Sicherheitswissen kann im Rahmen des Synergieeffektes in die Produktion und zur
Produktherstellung von der innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft mit angebracht
werden
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4. Externe Zusammenarbeit
Beständigkeit in den Kontakten zu Menschen, Organisationen und Behörden fördert die
Verständigung, das Vertrauen und den Wissensaustausch.
•
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu Behörden, z. B.
Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Baubehörde, Feuerwehr,
vorbeugender Brandschutz, Amt für öffentliche Ordnung
•
Mitarbeit in Gremien und Verbänden zum Vorteil des Unternehmens
•
Austausch von Wissen und Information unter innerbetrieblichen Sicherheitsfachkräften
erfolgt frei von Wettbewerb im Sinne des Arbeitsschutzes
5. Kostenfaktoren
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kosten vordergründig Geld. Durch die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft wird das Einsparpotential optimal genutzt.
€
•
Die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft ist frei von Gewinnzwängen aus
Unternehmertätigkeit
•
Kein interner Ansprechpartner zur Begleitung bei der Tätigkeit notwendig
( „Blindenhund“ )
•
Arbeitssicherheitswissen aus der Firma/Branche kann dem Kunden des eigenen
Unternehmens mit angeboten werden ( Kundenbindung, Vertriebsunterstützung )
•
Beitragsersparnis durch optimale Zuordnung der Mitarbeiter zu den Gefahrtarifen aus
Kenntnis der Gefährdungsstruktur
Das Verhüten von Unfällen darf nicht als Vorschrift des Gesetzes aufgefaßt werden,
sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.
- Werner v. Siemens, 1885 -
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6. Wesentliche Aspekte bei Einsatz von überbetrieblichen
Sicherheitsfachkräften
Wissen ist kostbar !
In der Entwicklung von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen sind
Mittel und Wissen des Betriebes gebunden. Der Schutz dieses Wissens
kann für das Unternehmen lebenswichtig sein.
Die überbetriebliche Sicherheitsfachkraft muss einen Gewinn erwirtschaften. Diese Mittel
bringt Ihr Unternehmen zusätzlich auf.
Eine externe Person kann auf dem Betriebsgelände vielfach nicht allein tätig
werden; für den Begleiter aus dem Betrieb fallen also zusätzliche Kosten an.
Durch ständige Anwesenheit im Betrieb erarbeitet sich die innerbetriebliche
Sicherheitsfachkraft das Vertrauen der Betriebsangehörigen als Berater. Externe
Dienstleister werden oft nur als Prüfer gesehen.
Arbeitnehmervertretungen haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Bestellung von
Sicherheitsfachkräften. Wird ein Dienstleister beauftragt, kann die Entscheidung über die
Person des Betreuers nicht mehr mitbestimmt werden.
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Das können Sie nicht beeinflussen :
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der entsprechenden Unfallverhütungsvorschrift BGV A6 §2 (1) (alt : VBG 122) hat der Unternehmer Sicherheitsfachkräfte zur
Wahrnehmung der im ASiG §6 bezeichneten Aufgaben für die erforderlichen Einsatzzeiten
schriftlich zu bestellen oder zu verpflichten. Die Entscheidung, interne oder externe
Sicherheitsfachkräfte dafür einzusetzen, ist offen und liegt im Ermessen des
Unternehmens.
Der gesetzlich notwendige Umfang der Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet
sich nach der Betriebsart und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Daraus errechnet
sich die Einsatzzeit der Fachkräfte.
Nach dem ASiG §8 (2) ist die Sicherheitsfachkraft bzw. die leitende Fachkraft für
Arbeitssicherheit dem Leiter des Betriebes bzw. dem obersten Verwaltungschef einer
Verwaltung des öffentlichen Dienstes unmittelbar unterstellt.
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Übrigens...
Bisher haben wir Ihnen Argumente dargelegt, warum es besser ist, die Arbeitssicherheit
einer innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft anzuvertrauen.
Gibt es noch andere Lösungen ?
Externe Dienstleister bewerben sich bei den Unternehmen um die Ausführung dieser
sicherheitstechnischen Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz.
Bei geringen jährlichen Einsatzzeiten fallen die Kosten für Aus- und Weiterbildung einer
eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit im Verhältnis zu den zu leistenden Mindesteinsatzzeiten stark ins Gewicht.
Einsatzstunden
Einer Sicherheitsfachkraft mit wenig
jährlichen Einsatzstunden fehlt bei
schwierigen Aufgaben die Praxis
und Erfahrung.
Anzahl
Mitarbeiter
Unternehmermodell
externe
interne
Sicherheitsfachkraft
Unter diesen Aspekten kann es sinnvoll sein, einen externen Dienst zu beauftragen oder
das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaften zu nutzen.
Viele Berufsgenossenschaften bieten für Kleinfirmen (bis 20 bzw. 50 Beschäftigte) als
Möglichkeit für die arbeitssicherheitstechnische Betreuung das Unternehmermodell an.
Das bedeutet, dass der Unternehmer selbst an Schulungen durch die
Berufsgenossenschaft teilnimmt.
Das sollten Sie immer beachten !
Man kann davon ausgehen, dass sich der Arbeitsaufwand bei einer sicherheitstechnischen Betreuung wie folgt verteilt :
•
•
•
1/3 Planungsberatung
1/3 Betriebsbegehung
1/3 Verwaltung
Interne sicherheitstechnische Dienste leisten durch ihre kontinuierliche Einbindung in die
Prozesse mehr als externe Dienste anbieten können. Sie sorgen zusätzlich zu den
Aufgaben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz dafür, dass Maßnahmen im Betrieb umgesetzt
werden und stellen das Verbindungsglied zu externen Stellen dar.
Diese Leistungen sind bei einer externen Betreuung zusätzlich notwendig und müssen mit
30% der Mindesteinsatzzeiten veranschlagt werden. Dieser Faktor ist bei der
Kostenbetrachtung zu berücksichtigen.
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Und Sie ?
??? Und SIE ???
Haben wir Sie mit unseren Argumenten erreicht ?
Stimmt Ihre Organisation der Arbeitssicherheit ?
... oder mit Shakespeare gefragt :
Ändern oder nicht ändern .....
.... das ist hier die Frage !
Antworten müssen Sie !
denn ...
!!! Es geht um sichere Arbeitsplätze !!!
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Unsere Meinung :
Durch innerbetriebliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit hat das Unternehmen Vorteile,
die nicht immer sofort erkennbar sind :
Kostenvorteile
Entstehen durch eine eigene optimale Arbeitschutzorganisation
als Teil des Betriebes
Bindeglied
ist die innerbetriebliche Sicherheitsfachkraft in Ihrem Team mit
vielen zusätzlichen Funktionen
Wettbewerbsvorteile
bietet Ihnen die Arbeitssicherheit mit integrierten Fachkräften im
Gesamtpaket mit Ihrem Produkt zu vermarkten
Vertrauen /
die Person der Arbeitssicherheit kennen und einschätzen zu
persönliche Kontakte können, ist ein wichtiger Faktor im innerbetrieblichen Umgang
Nutzen Sie die Kompetenz
aus Ihren eigenen Reihen
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Wer sind wir ?
Die vorausgehenden Ausführungen haben in Ihnen vielleicht die Frage geweckt :
Wer ist der Verfasser ?
Auch werden Sie vielleicht bemerkt haben, dass der Inhalt dieser Schrift nicht ganz
wertfrei dargestellt ist?!
Das ist unsere vollste Absicht. Wir möchten Sie davon überzeugen, dass (ab einer
bestimmten Betriebsgröße und den damit zu leistenden Einsatzstunden) der Einsatz einer
innerbetrieblichen Sicherheitsfachkraft auch in Ihrem Unternehmen die beste Wahl ist.
Womit überzeugt man Sie am besten? Na klar – mit sachlichen Argumenten. Die haben
Sie bereits gelesen und entscheiden nun selbst, welche Art der sicherheitstechnischen
Betreuung für Sie die beste Wahl ist.
Wir sind eine Arbeitsgruppe innerhalb der Bezirksgruppe Südwest (Raum Württemberg)
des VDSI (Verband deutscher Sicherheitsingenieure).
Wir sind durch unsere aktive Arbeit in der Bezirksgruppe Südwest des VDSI hautnah am
Geschehen.
Wir wissen durch vielfältige Kontakte zu anderen Unternehmen, was eine gute
Organisation der Arbeitssicherheit leisten kann.
Wir sind der Meinung : nur ein Betrieb mit gesunden Mitarbeitern ist ein gesunder
Betrieb.
und ........
Wir sind Sicherheitsfachkräfte – selbstverständlich innerbetriebliche !!!
Name
Firma
E-mail-Adresse
Telefon – Durchwahl
Pia Dellmann
Michael Franke
Roland Fröhlich
Siegfried Kölmel
Michael Kraushaar
Folker Probst
Neckarwerke Stuttgart AG
Solectron GmbH
Siemens AG
Trumpf GmbH&Co.
SWR Südwestrundfunk
Cegelec AT GmbH &Co.KG
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
0711 / 289 - 47801
07032 / 998 - 127
0711 / 137 - 6410
07156 / 303 - 352
0711 / 929 - 2112
07031 / 6668 - 708
Stand : Mai 2002
Falls Sie Fragen oder Anregungen haben – wir sind gerne für Sie da !
Mailen oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen !
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