Visum häufig gestellte Fragen

Werbung
Brauche ich überhaupt ein Visum?
Sie brauchen ein Visum, wenn Sie sich für einen Zeitraum von über 90 Tagen in Deutschland aufhalten
möchten oder sich zwar weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten, aber während des
Aufenthalts einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten.
Achtung: Falls Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union haben, benötigen
Sie kein Visum.
Falls Sie die Staatsangehörigkeit von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland
oder den USA haben, müssen Sie kein Visum beantragen. Sie können sich nach Einreise direkt an die für
Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde wenden, und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Falls Sie einen Permesso di soggiorno per soggiornanti di lungo periodo CE haben, lesen Sie bitte die
Antwort auf die nächste Frage.
Ich habe einen Permesso di soggiorno per soggiornanti di lungo periodo CE. Muss ich trotzdem ein Visum
beantragen?
Nein. Sie können in den meisten Fällen mit Ihrem Permesso ohne Visum nach Deutschland gehen und dort
direkt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bitte beachten Sie dringend, dass Sie in Deutschland erst dann eine Arbeit aufnehmen dürfen, wenn Sie von
der Ausländerbehörde die Erlaubnis dafür erhalten haben. Bitte beachten Sie auch das Merkblatt zum
Daueraufenthalt-EG.
Was muss ich mitbringen, was darf ich nicht mitbringen?
Schauen Sie sich unsere Merkblätter an und nehmen Sie die Dokumente mit, die dort aufgelistet sind.
Selbstverständlich müssen alle Arten von gefährlichen Gegenständen außerhalb des Gebäudes bleiben.
Mobiltelefone, Kameras, Fotokameras, Diktiergeräte, Laptops, MP3 Player, CD-Player dürfen ebenfalls nicht
mit in die Botschaft gebracht werden. Diese Geräte können am Eingang in Schließfächern abgelegt werden.
Wie lange muss ich auf das Visum warten?
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens sechs bis acht Wochen zu rechnen. Entsprechend
frühzeitig sollten Sie Ihr Visum beantragen.
Was kostet das Visum?
Die Gebühr für das Visum beträgt 60 €. Kinder bis 5 Jahre sind von der Gebühr befreit. Minderjährige
zwischen 6 und 18 Jahren zahlen eine verringerte Gebühr von 30 €.
Wo kann ich ein Antragsformular bekommen und muss ich dafür zahlen?
Die Antragsformulare können Sie auf unserer Internetseite herunterladen, ausdrucken und schon zu Hause
ausfüllen. Sie können die Formulare auch direkt am Schalter erhalten. Alle Antragsformulare sind kostenlos
erhältlich.
Wann habe ich das Recht, bei der Botschaft Rom ein Visum zu beantragen, wann ist die Botschaft für
mich zuständig?
Sie können nur dann ein Visum bei uns beantragen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Italien
haben. Dies ist dann der Fall, wenn die Umstände erkennen lassen, dass Sie sich hier seit mindestens 6
Monate aufhalten.
Sollten Sie sich nur vorübergehend in Italien aufhalten, beispielsweise zu einer Urlaubsreise, können Sie
kein Visum bei der Botschaft Rom beantragen. In diesem Fall müssen Sie sich an die deutsche
Auslandsvertretung wenden, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Mein italienischer Aufenthaltstitel ist abgelaufen, kann ich trotzdem beantragen?
Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach wie vor in Italien haben, können Sie trotzdem ein
Visum beantragen. Bringen Sie dann bitte eine Kopie Ihres abgelaufenen Permesso di soggiorno mit. Die
Botschaft braucht auch eine Kopie der Postquittung, die belegt, dass Sie die Verlängerung beantragt haben.
Achtung: Für den Fall, dass die italienischen Behörden Ihren Antrag auf Verlängerung bereits abgelehnt
haben, können Sie kein Visum bei uns beantragen.
Kann ich jemanden zur Vorsprache mitbringen?
Leider nein. Zugang zur Visastelle kann nur den Antragstellern selbst gewährt werden. Begleitpersonen
können grundsätzlich nicht vorgelassen werden. Sie sind am Visumverfahren nicht beteiligt und demnach
auch nicht auskunftsberechtigt. Natürlich dürfen Minderjährige zusammen mit ihrem gesetzlichen
Vertreter vorsprechen. Auch Personen, die auf Grund einer Behinderung oder einer Krankheit
Unterstützung benötigen, können begleitet werden. Für den Fall, dass Sie weder Deutsch noch Italienisch
noch Englisch sprechen, kann ein Dolmetscher mitgebracht werden.
Was ist das AZR, was ist das SIS?
AZR ist die Abkürzung für „Ausländerzentralregister“. Dieses wird beim Bundesverwaltungsamt in Köln
geführt. Jeder Antragsteller wird im AZR überprüft. Unter Umständen gibt es bereits Informationen, dass
eine Person in Deutschland bei einem vorherigen Besuch z. B. straffällig geworden ist. Solche Personen
können unter Umständen nicht nach Deutschland einreisen.
SIS ist das „Schengen Information System“. Das ist in etwa das gleiche wie das AZR, nur auf Ebene der
Schengenstaaten.
Müssen auch Minderjährige zur Beantragung eines Visums persönlich vorsprechen?
Ja. Auch Minderjährige müssen persönlich vorsprechen, damit bei Antragstellung die Identität geprüft
werden kann.
Ich kenne jemanden, der die Kosten für meinen Aufenthalt tragen will. Wie kann er eine
Verpflichtungserklärung machen?
Die Person, die sich für Sie verpflichten möchte, kann eine Verpflichtungserklärung bei der für den Wohnort
in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Dort muss die Bonität nachgewiesen werden. In
der Regel wird bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung eine Gebühr von 25€ erhoben.
Wenn die Person, die sich für Sie verpflichten möchte, nicht in Deutschland wohnt, kann die
Verpflichtungserklärung auch gegenüber der deutschen Auslandsvertretung abgegeben werden, die für den
Wohnort zuständig ist.
Von mir wurden Unterlagen gefordert, die nicht im Merkblatt stehen. Wie kann das sein?
Die Botschaft muss jeden Antrag individuell prüfen. In den Merkblättern kann aber nur eine generelle
Auskunft gegeben werden, die die meisten, jedoch nicht alle Fallkonstellationen abdeckt. Daher kann es
sein, dass in Ihrem Fall ein Dokument erbeten wird, welches nicht im Merkblatt steht. Die Tatsache, dass
Unterlagen nachgefordert werden, bedeutet nicht, dass ein Visum nicht erteilt wird.
Ich habe bereits vor Wochen Unterlagen an die Botschaft geschickt. Was ist mit den Unterlagen
geschehen?
Unaufgefordert an die Botschaft geschickte Unterlagen können leider keine Berücksichtigung finden.
Angesichts einer Vielzahl von Anträgen ist eine zweifelsfreie Zuordnung von Dokumenten zu den jeweiligen
Einzelfällen oft nicht möglich.
Mein Antrag wurde abgelehnt, was kann ich jetzt tun?
Sofern Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Botschaft falsch war, legen Sie uns bitte schriftlich
dar, warum Sie dieser Ansicht sind und bitten um Überprüfung der Ablehnung.
Gehen Sie bitte auf die Ablehnungsgründe, die Ihnen schriftlich mitgeteilt wurden, bei Ihrer Bitte um
Überprüfung (Remonstration) ein. Die Bearbeitung einer Remonstration nimmt mehrere Wochen in
Anspruch. Die Botschaft wird hierbei auf Ihre Remonstration eingehen und den Antrag erneut betrachten.
Sofern wir Ihren Gründen folgen können, erhalten Sie ein Visum.
Sofern wir Ihren Gründen nicht folgen können, erhalten Sie einen ausführlichen schriftlichen Bescheid per
Post, gegen den Sie, sofern Sie mit dessen Inhalt nicht einverstanden sind, Klage beim Verwaltungsgericht
in Berlin erheben können.
Im Fall, dass Sie einen schriftlichen Bescheid im Anschluss an die Remonstration erhalten, haben Sie nach
Eingang des Schreibens zur Klageerhebung beim Verwaltungsgericht in Berlin einen Monat Zeit. Bitte
warten Sie den Eingang des Bescheides in jedem Fall ab.
Sie können auch alternativ einen neuen Antrag stellen und sollten hierbei besonders auf die vorherigen
Ablehnungsgründe eingehen und versuchen, diese dokumentarisch zu klären.
Erhalte ich die Gebühr von 60 € bei Ablehnung zurück?
Es handelt sich bei dem Betrag um eine Gebühr für den Verwaltungsaufwand, der unabhängig von der
Entscheidung für die Bearbeitung des Visumantrages anfällt. Die Gebühr kann also nicht erstattet werden,
wenn der Visumantrag abgelehnt wird.
Herunterladen