Neunundfünfzigste veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsyereins Fulda im Alten Reich Vortragsreihe des Fuldaer Geschichtsvereins 1994 Herausgegeben von Berthold Jäger Verlag Parzeller ~i !;1g+0 Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen von DIETER GEUENICH* I. "Fulda ist ... eine Stätte uralter, in sich zusammenhängender Tradition. Dennoch kann kein Zweifel daran bestehen, daß es den eigentlichen Epochentag seiner Geschichte in jenem zwölften März 744 besitzt, an dem Sturmi, der Schüler des Bonifatius, in dessen Auftrag endgültig hier seinen Einzug hielt; die ganze geschichtliche Leistung Fuldas nimmt von da ihren Ausgang, und wer sich die Aufgabe stellt, zu umreißen, was das Kloster des Bonifatius fur Deutschland bedeutet hat, wird gleichfalls immer wieder von diesem Anfang ausgehen müssen'Tl. Mit diesen Worten leitete einer der besten Kenner der Fuldaer Geschichte und Quellen des Mittelalters, Edmund E. STENGEL,vor fast genau 50 Jahren - am 2l. März des Jahres 1944 - im Marmorsaal des Fuldaer Stadtschlosses seinen Festvortrag anläßlich der 1200-Jahrfeier der Reichsabtei Fulda ein. Heute, 50 Jahre später, unternimmt es der Fuldaer Geschichtsverein erneut, dieses historische Datum zum Anlaß fur einen Rückblick auf die mittelalterliche Geschichte der Abtei zu nehmen. Allerdings ruht der Blick nun nicht mehr einseitig und vordergründig auf dem Gründungsdaturn und der Gründungssituation, die untrennbar mit der Person des Bonifatius verbunden sind. Neue Forschungen der letzten Jahrzehnte-J haben unseren Blick vielmehr auf die Mönchsgemeinschaft von Fulda gelenkt, die, beginnend am 12. März 744, als Sturmi mit sieben Gefährten von Fritzlar über Hersfeld hierher in die Waldeinsamkeit der Buchonia kam, eine rasante Entwicklung nahm: Mehr als 600 Mönche waren es 80 10 Dieter Geuenich Jahre später, die unter Fuldas wohl berühmtesten Abt Hrabanus Maurus den Konvent am Bonifatiusgrab bildeten. Durch die grundlegenden und eindringenden Forschungen Karl SCHMIDs und seiner Mitarbeiter+' sind die Äbte der Klostergemeinschaft und vor allem die Mönche selbst fur uns besser faßbar und in ihren sozialen, politischen und monastischen Bezügen konkreter greifbar geworden. Zugleich sind die monastischen Beziehungen des Bonifatiusklosters zu den Fuldaer Nebenklöstern und Zellen in Hameln, Brunshausen, Großburschla, Rasdorf, Hünfeld und Holzkirchen'O, aber auch zu den verbrüderten Mönchsgemeinschaften etwa in Prürn5) oder auf der Bodensecinsel Reichcnau'v - deutlicher geworden. Schließlich sind durch die Auswertung der in Fulda von den Anfangen bis zum Jahre 1065 kontinuierlich geführten Totenannalen aber auch die Könige, Herzöge und Grafen, die Päpste, Bischöfe und Äbte anderer Klöster erkennbar geworden, denen die Fuldaer Mönche durch die Übernahme des Totengedenkens verpflichtet waren 7). Damit haben diese Forschungen nicht unwesentlich auch zur Erhellung des Themas beigetragen, das sich der Fuldaer Geschichtsverein in diesem Jubiläumsjahr gestellt hat: Die Stellung der Abtei Fulda im Reich. 11. Es ist nicht leicht, in der hier gebotenen Kürze die Stellung der Abtei im Karolinger- und Ottonenreich, das heißt konkret unter den ersten 21 Fuldaer Äbten, zu beleuchten. Denn dazu wäre es erforderlich, einerseits die Reichsgeschichte und Reichspolitik von König Pippin (751-768), dem ersten Karolinger auf dem Thron, bis hin zu Kaiser Heinrich 11. (10021024), mit dem die Ottonenzeit endet, darzulegen; andererseits müßte die Entwicklung der Mönchsgemeinschaft skizziert werden, die, je nachdem, ob sie sich gegen oder hinter ihren Abt stellte, dessen politischen Handlungsspielraum wesentlich mitbestimmte. Insofern ist die Frage nach der Stellung der Abtei im Reich der Karolinger und Ottonen keineswegs schon mit einer Antwort auf die Frage nach der Stellung der Fuldaer Äbte im Reich beantwortet, auch wenn die Ausführungen der älteren Forschung - von Johann Friedrich SCHANNATbis zu Konrad LüBECK8)diesen Eindruck erwecken. So spricht LüBECK in seiner "Abtcigeschichte"9) weniger von der Gemeinschaft der Mönche als vom "Abt, in Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 11 dessen Hand die inneren und äußeren Geschicke der Abtei und ihres Konventes beruhten. Er ... bewirkte durch die Macht oder Unfähigkeit seiner Persönlichkeit den Aufstieg oder Niedergang der ihm unterstehenden Abtei"10). Solche Formulierungen täuschen darüber hinweg, daß auch die Mönchsgemeinschaft die Stellung der Abtei im Reich wesentlich mitbestimmte und der Abt nicht unabhängig von dieser agieren konnte. Die Geschichte der Abtei Fulda ist in der Karolinger- und Ottonenzeit eine Geschichte der Spannungen zwischen der Mönchsgemeinschaft und ihren Äbten, eine Geschichte der Krisen und Auseinandersetzungen: Allein im 9. Jahrhundert gaben fünf Äbte vorzeitig ihr Amt auf}}), und damit ist die Zahl der abgesetzten beziehungsweise abgetretenen Fuldaer Äbte noch längst nicht erschöpft: Bis zum Jahre 1165 verzichteten 13 der insgesamt 38 Äbte vorzeitig auf ihr Amt; das heißt, daß ein Drittel der Äbte dieses Zeitraumes abgesetzt wurde oder resignierte. Oftmals waren es politische Parteiungen, wirtschaftliche Krisen oder auch zwischenmenschliche Zerwürfnisse innerhalb der Mönchsgemeinschaft, die den Anlaß boten, was angesichts der vielfältigen Probleme, die das Zusammenleben von bis zu 700 Mönchen unter den doch noch recht schwierigen Lebensbedingungen im Frühmittelalter hervorrief, nicht weiter verwunderlich ist. Das bekannteste Beispiel für eine solche Spaltung der Mönchsgemeinschaft in Fulda, für einen schwerwiegenden und offensichtlich unüberbrückbaren Streit zwischen dem Abt und einem Großteil der Brüder, für Zwietracht und Unfrieden im Konvent ist durch die berühmte Beschwerdeschrift des Supplex Libel/us monachorum Fuldensium Carolo imperatori porrectus dokumentiertlD. Wie der etwas umständliche Titel sagt, handelt es sich um eine Klageschrift der Fuldaer Mönche, die zwölf Brüder im Jahre 812 Karl dem Großen vorlegten. Sie beschwerten sich darin vor allem über die aufwendige und ihrer Meinung nach überflüssige Bautätigkeit des Abtes Ratger, durch die sie sich selbst körperlich überfordert sahen und die vermutlich auch die Wirtschaftskraft der Klostergemeinschaft überforderte. Facta est conturbatio non minima in monasterio sancti Bontfatii, heißt es zum Jahr 812 in den Lorscher Annalen13}: ein nicht geringes Zerwürfnis sei im Bonifatiuskloster entstanden. Die Aegil-Vita des Brun-Candidus rügt dagegen die superbia und austeritas des Abtes, seinen Stolz und seine übertriebene Strenge also, die den 12 Dieter Geuenich Unwillen der Mitbrüder hervorgerufen und schließlich zu seiner Absetzung und Verbannung geführt hätten 14). Daß es der Kaiser - hier 817 Ludwig der Fromme - war, der letztlich die Absetzung und Verbannung verfugte und durchsetzte, macht allerdings auch wieder die Abhängigkeit der Fuldaer Mönchsgemeinschaft von der Reichsgewalt deutlich, die das Kloster als Reichsabtei oder Königskloster einerseits schützte, andererseits aber auch in dessen innere Belange eingreifen konnte. Angesichts dieser Eingriffsmöglichkeit durch den Herrscher ist es erstaunlich, daß sämtliche Äbte unseres Untersuchungszeitraumes, der Karolinger- und der Ottonenzeit also, vielleicht bis auf eine einzige Ausnahmel5) aus der Fuldaer Mönchsgemeinschaft selbst hervorgegangen sind. Das war trotz des Privilegs der freien Abtswahl in den Reichsklöstern dieser Zeit keineswegs die RegeI16). Auch in Fulda haben die verschiedenen Herrscher zwar immer wieder ihren Einfluß bei den Abtswahlen zur Geltung gebracht; aber die Mönche des Bonifatiusklosters haben zumindest nicht wie die meisten vergleichbaren großen Reichsabteien in der Karolingerzeit Äbte von außen hinnehmen müssen, die vom Herrscher auf diese Weise für ihre politische Tätigkeit am und für den Hof belohnt wurden. Man denke nur an Saint-Dcnis bei Paris, wo Waldo und nach ihm Hilduin vom Kaiser eingesetzt wurden, an Grimald, den Erzkapellan und Kanzler des Ostfrankenkönigs Ludwig der Deutsche, dem die Leitung der Reichsklöster St. Gallen und Weißenburg übertragen wurde, oder an den kaiserlichen Seneschall Adalhard, dem die Klöster in Echtemach, Stablo, St. Maximin in Trier usw. anvertraut wurdenl7). Hier in Fulda kann in diesem Zusammenhang vielleicht noch auf Einhard, den Biographen Karls des Großen, verwiesen werden, der im Bonifatiuskloster erzogen und zum Urkundenschreiber ausgebildet, im Verlauf seines bewegten Lebens aber weder Mönch noch Kleriker wurde18). Gleichwohl übertrug ihm Kaiser Ludwig der Fromme, der ihm die Erziehung seines Sohnes Lothar anvertraut hatte, die Leitung von insgesamt sieben Klöstern, von Gent über Maastricht bis Paris und Fritzlar, bevor Einhard dann im Jahre 828 noch sein Lieblingskloster in . Seligenstadt gründetel''), Man kann sich leicht vorstellen, welche Abwehrhaltung innerhalb einer Mönchsgemeinschaft entstehen konnte, wenn ihr ein Abt kraft kaiserlicher Vollmacht sozusagen "vor die Nase gesetzt" wurde, der nicht Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 13 einmal Mönch, geschweige denn ein Mönch der eigenen Gemeinschaft war. Wenn er darüber hinaus, wie Einhard, Adalhard oder Grimald, nicht einmal dem geistlichen Stand angehörte2°), läßt sich die oppositionelle Einstellung und Ablehnung durch die Mönchsgemeinschaft leicht nachvollziehen. In Fulda dagegen, das auch in dieser Hinsicht eine rühmliche Ausnahme bildet, waren etwa 50% der Äbte unseres Untersuchungszeitraumes vor ihrer Wahlzum Priester geweiht, die anderen waren zumindest zuvor schon, wie wir gehört haben, Mönche des eigenen Klosters. Oft haben sie bereits vor ihrer Wahl zum Abt herausragende Ämter im Kloster innegehabt: Huoggi (891-915) und vielleicht auch Hatto I. (842-856) waren zuvor Pröpste; Ratger (802-817) war vor seiner Wahl bereits als Baumeister, Hraban (822-842) bekanntlich als Lehrer hervorgetreten; Helmfrid, der 915 für ein Jahr Abt wurde, war zuvor Magister im Nebenkloster Holzkirchen-D, Hat also die Mönchsgemeinschaft von Fulda mehr als die meisten anderen Reichsklöster der Karolinger- und Ottonenzeit das vom König verliehene Recht, einen Abt selbst aus der eigenen Gemeinschaft wählen zu dürfen22), für sich in Anspruch nehmen können, so blieb sie doch andererseits nicht von Eingriffen der Herrscher verschont, ja, sie war oftmals auf diese Eingriffe von außen geradezu angewiesen. Mehr als einmal nicht nur bei der eben erwähnten spektakulären Absetzung des Abtes Ratger im Jahre 817 - nahmen die Fuldaer Mönche die Hilfe des Königs oder auch des Papstes in Anspruch, um die Absetzung eines mißliebigen oder unbequemen Abtes zu erreichen. Um Spaltungen innerhalb der Mönchsgemeinschaft zu vermeiden, mußten oftmals der König oder der Papst erst den Klosterleiter zum Verzicht bewegen23). Denn anders ließ sich offensichtlich die Disziplin nicht einhalten, zumal es mehrfach vorkam, daß ein Teil der Mönche mit dem Auszug aus dem Kloster drohte. Mit dem Ende unseres Untersuchungszeitraumes setzt dann eine Zeit der von außen kommenden Äbte ein, die, meist gegen den Willen der Mönchsgemeinschaft, vom Herrscher mit der Leitung des Klosters betraut wurden. Im Jahre 1013 versuchte Heinrich 11. im Rahmen seiner Kirchen- und Klosterreform, auch das Bonifatiuskloster im neuen monastischen Geiste zu reformieren. Ein Zeitgenosse, der sächsische Chronist Thietmar von Merseburg, berichtet knapp und lapidar: In diesen Tagen wurde Abt Branthoh von Fulda abgesetzt; ihm folgte der damalige 14 Dieter Geuenich Hirte von Lorsch, der Konverse Poppo; das beeinträchtigte den Zustand im Kloster schwer, dessen Mönche sich weithin verstreutenl+), Was sich hinter diesen nüchternen Bemerkungen verbirgt, läßt sich verdeutlichen25): Abt Branthoh, der wie seine Vorgänger aus dem Konvent hervorgegangen und von den Brüdern gewählt worden war, wurde Vom König kurzerhand abgesetzt. An seine Stelle setzte er den ehemaligen St. Emmeramer Mönch Poppo, der zuvor schon erfolgreich das Kloster Lorsch reformiert hatte. Daß Poppo der Lorscher Mönchsgemeinschaft bereits seit 1005 als Abt vorstand und die Leitung dieses Reichsklosters auch nicht aus der Hand gab, als er nun 1013 auch Abt in Fulda wurde, dürfte die Spannungen zu den Mönchen des Bonifatiusklosters zusätzlich erhöht und seine Akzeptanz sicher erschwert haben. Der vom König abgesetzte Abt Branthoh verließ daraufhin mit einem Teil der Mönche das Kloster und fand mit ihnen im kurz zuvor gegründeten Kloster Ilsenburg (im Harz) Aufuahme. Ein solcher Auszug - oder auch Teilauszug - von Mönchen war nicht neu in der langen Geschichte des Bonifatiusklosters: ein Gedicht des Abtes Hrabanus Maurus berichtet uns beispielsweise unter dem Titel Metrum de transitu monachorum über den Auszug der oppositionellen Mönche, die sich 817 gegen ihren Abt Ratger stellten26). War dem Protest unter Ratger am Anfang des 9. Jahrhunderts noch Erfolg beschieden, da es zur Abtabsetzung und zur Neuwahl eines den Mönchen genehmen Abtes aus ihren eigenen Reihen kam, so blieb die Opposition zu Beginn des 11. Jahrhunderts gegen den vom König eingesetzten Reformabt Poppo ohne greifbaren Erfolg27). Die ausgezogenen Mönche kehrten ohne ihren Abt Branthoh zurück und mußten sich schließlich den reformerischen Neuerungen der Kreise um Poppo beugen. Auch als Poppo vier Jahre später, am 6. April 1018, starb, wurde ihre Hoffnung, nun Branthoh wieder auf den Fuldacr Abtsstuhl zurückholen zu können, zunichte gemacht: Heinrich 11. schickte ihnen als Nachfolger wiederum einen den Reformkreisen angehörenden Abt, nämlich Richard von Amorbach28), und offensichtlich fugten sich die Mönche diesmal dem Wunsch des Herrschers, obwohl Richard zeitlebens auch zugleich Abt von Amorbach blieb. Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 15 Ill. Diese Ereignisse am Ende der Ottonenzeit, die im Zusammenhang mit der Kirchenreform Heinrichs II. stehen, zeigen exemplarisch, daß neben der Reichsgewalt des jeweiligen Herrschers zwei weitere Faktoren die Stellung des Klosters bestimmen und auch in das Verhältnis von Abt und Konvent eingreifen konnten: die bischöfliche und die päpstliche Gewalt. Die erstere mischte sich 1013/14 in Gestalt des Mainzer Erzbischofs Erkanbald ein, der zuvor selbst Abt von Fulda (997-1011) gewesen war. Er, der schon als Abt treu zu Heinrich II. gestanden und ihn 1002 zur Wahl und zur Krönung begleitet hatte, war inzwischen zum Erzkapellan und Erzkanzler des Reiches aufgestiegen und unterstützte dessen Reformpolitik - in diesem Falle auch gegen seine ehemaligen Mitbrüder=". Das gibt uns Anlaß, die Stellung Fuldas gegenüber der bischöflichen Gewalt kurz zu charakterisieren. Ob Fulda ursprünglich zur Diözese Würzburg gehörte oder ob die Mainzer Erzbischöfe für Weihehandlungen im Kloster zuständig waren, darüber scheint es schon in der Frühzeit der Abtei Auseinandersetzungen gegeben haben. Mehr noch ist aber in der Forschung über diese Frage und über die Bedeutung und Auswirkung des sogenannten Zachariasprivilegs auf die Diözesanzugehörigkeit diskutiert und gestritten wordcn30). Die grundsätzliche Problematik, die in der Karolinger- und Ottonenzeit immer wieder zu Reibereien und Rechtsstreitigkeiten zwischen den beiden Bischofssitzen und den Fuldaer Äbten geführt hatte, wurde im Jahre 1049 auf einer Reichssynode zu Mainz vor dem Papst und dem Kaiser verhandelt, aber erst 1752 durch die Erhebung Fuldas zum selbständigen exemten Bistum wirklich beigelegt3l). Wenn diese beiden Daten auch außerhalb unseres Untersuchungszeitraumes liegen, so spielte die Rechtsfrage bereits in den ersten Jahrhunderten der Klostergeschichte eine nicht unerhebliche Rolle, so daß sie kurz beleuchtet werden soll. Am Anfang dieser Auseinandersetzungen stand ein außergewöhnliches Privileg, das Papst Zacharias am 4. November des Jahres 751 auf Bitten des Bonifatius für das neu gegründete Kloster Fulda ausgestellt hat32). Es stellte für seine Zeit eine "unerhörte Neuerung"33) und einen Einbruch in die bis dahin gültige fränkische Kirchenverfassung dar. Während nämlich noch die von Bonifatius selbst einberufenen Synoden das sogenannte Concilium Germanicum des Jahres 742 und eine fränki- 16 Dieter Geuenich scheSynode des Jahres 747 - den Bischöfen die Visitation und die Aufsicht in den Klöstern besonders ans Herz gelegt hatten34), wurde in diesem Papstprivileg des Jahres 751 jeder bischöfliche Eingriff in das Kloster ausdrücklich und unter Androhung des päpstlichen Bannes untersagt. Durch die unmittelbare Unterstellung des Klosters unter den apostolischen Stuhl wurde es jeder geistlichen Gerichtsbarkeit - auch und gerade durch den Diözesanbischoft-I - entzogen. Und somit verbieten wir kraft dieser Urkunde, heißt es wörtlich in diesem Diplom, jedem Priester irgendeiner Kirche, den apostolischen Stuhl ausgenommen, in dem genannten Kloster irgendwelche Herrschergewalt auszuüben, in der Weise, daß einer unter keinen Umständen auch nur die Feier der Messe dort zu begehen sich unterfangen soll, außer wenn er vom Abt des Klosters dazu aufgefordert worden ist (nisi ab abbate monasterti fuerit invitatus), damit es wirklich, als dem apostolischen Stuhl unterstellt, gestützt auf die Festigkeit des Privilegs unangefochten bevorzugt bleibe36). Damit war Fulda das erste und für lange Zeit auch das einzige Kloster im Reich, welches ein solches päpstliches Exemtionsprivileg besaß, das dem Abt ein Invitationsrecht37) einräumte. Aufgrund dieser Tatsache ist die Echtheit der Papsturkunde auch des öfteren bezweifelt worden. Aber Bonifatius hat wohl in weiser Voraussicht und in Kenntnis des fränkischen Episkopats, in dem er, wie er sehr wohl wußte, auch Gegner hatte, dieses Privileg vom Papst erbeten. Und mindestens in zweierlei Hinsicht war ihm an einer sicheren Zukunft des Klosters besonders gelegen: zum einen, weil ihm eine zentrale Rolle in der Mission zugedacht war, und zum anderen, weil er dieses Kloster zu seiner Begräbnisstätte bestimmt hatte, wo seiner im Gebet gedacht werden sollte38). Daß der fränkische Episkopat diese fuldische Sonderstellung nicht hinnehmen würde, war jedoch abzusehen; der erste, der dagegen vorging, war des Bonifatius eigener Schüler Lul. Er versuchte als Rechtsnachfolger des Bonifatius auf dem Mainzer Erzbischofsstuhl die Rechte eines Eigenkirchenherrn geltend zu machen, verband diesen Anspruch aber zugleich auch mit dem Rechtsanspruch auf die bischöfliche Jurisdiktion im Kloster39). Sturmi konnte die junge Gründung nach dem Bericht der von Eigil verfaßten Vita nur dadurch dem Zugriff des Mainzer Erzstuhles entziehen, indem er Schutz und Rechte beim König suchte, denn Rom Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 17 war zu weit entfernt und in der Zeit des Aufstiegs der Karolinger gegen diese nicht zu mobilisieren. Auf diese Weise gelang es dem ersten Abt nach zweijähriger Verbannung, in sein Kloster zurückzukehren, das sich nun von 765 ab Königskloster nennen durfte40). Karl der Große war es dann, der Fulda 774 mit Immunität und dem Recht der freien Abtswahl ausstattete, die im Papstprivileg von 751 noch nicht enthalten war41). Neue Streitigkeiten brachten dann in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts die Anspruche des Würzburger Bischofs, der darauf verweisen konnte, daß das Gebiet rechts des Flusses Fulda von altershe,42) zu Würzburg und das links des Flusses zum Mainzer Sprengel gehörte. Da ein großer Teil der Klosterbesitzungen rechts der Fulda und damit innerhalb der Würzburger Bistumsgrenzen lag, kam es unter anderem wegen des Kirchenzehnten zum Streit, der aber 815 durch einen gütlichen Vergleich beigelegt werden konnte43). Kurz darauf, 822/3, hat man dann in Fulda versucht, das Privileg des Papstes von 751 zu falschen, indem man einen Passus über den Zehnten nachträglich einfugte. In Rom wurde die Fälschung aber als solche erkannt, und die Bestätigung wurde verweigert44). Hrabanus Maurus veranlaßte, nachdem er Bischof von Mainz geworden war und das Kloster enger an seinen Bischofsstuhl binden wollte, nochmals eine Abänderung des Zachariasprivilegs, die von den Päpsten Benedikt Ill. und Nikolaus I. auch bestätigt wurde. Darin war nun von einer völligen Exemtion des Klosters von der bischöflichen Gewalt keine Rede mehr, und sie hätte sich auch in der Zeit des Niedergangs der karolingischen Königsgewalt nicht mehr durchsetzen lassen45). Es ist an dieser Stelle nicht möglich, die wechselnde Politik der Fuldaer Äbte gegenüber den drei Gewalten während der drei Jahrhunderte unseres Betrachtungszeitraumes im einzelnen nachzuzeichnen, die Anspruche auf das Kloster erhoben: die Reichsgewalt des Königs, die bischöfliche Diözesangewalt, die einmal mehr von Mainz aus, dann wieder mehr von Würzburg aus in Anspruch genommen wurde, und schließlich die päpstliche Gewalt, die von der Mönchsgemeinschaft immer dann bemüht wurde, wenn der bischöfliche Zugriff zu bedrohlich wurde. Dies war beispielsweise gegenüber dem mächtigen Mainzer Erzbischof Hatto (891-913) der Fall, der bereits unter Amulfvon Kärnten, dann aber erst recht nach dessen Tod als Vormund Ludwigs des Kindes größten Einfluß im zu Ende gehenden Karolingerreich erlangte46). Nicht von ungefähr fallen in diese Zeit die päpstlichen Privilegienbestätigungen durch Johann 18 Dieter Geuenich VIII. (875), Stephan V. (891), Benedikt IV. (901), Johann X. (917) und Leo VII. (936)47). Als die Reichsgewalt dann mit Otto dem Großen wieder erstarkte, ließ sich der Fuldaer Abt Hadamar (927-956) noch im Jahr der Thronsetzung Ottos in Aachen die Immunität des Klosters, den Zehntbezug von den Klostergütern und das Wahlrecht bestätigen48). Nun, an der Seite des energisch durchgreifenden Königs, war es wieder möglich, sich gegen die Mainzer Ansprüche mit Hilfe der Reichsgewalt durchzusetzen. Als Otto der Große in politischen Gegensatz zum Mainzer Erzbischof Friedrich (937-954) geriet, stand Abt Hadamar an der Seite des Königs. Der Erzbischof kam nach Fulda in Haft, das zum Stützpunkt der königlichen Politik gegen die Teile des Episkopats wurde, die in Opposition zum Herrscher standen. Folgerichtig weihte zwölf Jahre später, im Jahre 948, auch nicht der Erzbischof von Mainz die neu errichtete Fuldaer Klosterkirche, sondern der Legat des Papstes Agapit 11. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch Otto der Große 948 dieser Kirchweihe in Fulda selbst beiwohnte49). Die in diesem Jahr ausgestellte Privilegienbestätigung des Papstes Agapit hatte wieder die Form des überarbeiteten Zachariasprivilegs, die den Eindruck der völligen Unabhängigkeit von jeder bischöflichen Gewalt erweckte50). Wie sich die Situation des Bonifatiusklosters dann gegen Ende der Ottonenzeit unter Heinrich H. schlagartig veränderte, als sich der Mainzer Erzbischof Erkanbald (l011-102l) und Kaiser Heinrich H. gemeinsam um eine Reform des Fuldaer Klosterlebens bemühten, haben wir oben51) schon vorweg behandelt. In dieser Situation ließ sich die Exemtion von der bischöflichen Gewalt nicht behaupten, zumal der Papst, der Kaiser und der Mainzer Erzbischof nun an einem Strang zogen. Es ist die Zeit, in der die Fuldaer Mönche ihren rechtmäßig gewählten Abt Branthoh 11. (1011-1013) nicht zu halten vermochten, sondern den Lorscher Reformabt Poppo (1013-1018) und nach diesem Richard von Amorbach (1018-1039) als Leiter der Klostergemeinschaft akzeptieren mußten. Die Maitage des Jahres 1020, an denen Papst Benedikt VIII. gemeinsam mit Kaiser Heinrich H. im Kloster Fulda weilte, hat Konrad LüBECK "als die glänzendste Begebenheit der ganzen Fuldaer Geschichte" bezeichnet52). Auch Abt Richard und seine Mönche waren sich der Bedeutung dieses historischen Augenblicks wohl bewußt, da sie dieses Ereignis in der ansonsten recht wortkargen Aufzeichnung der Totenanna- Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 19 len ausfuhriich würdigten53). Gleichwohl war es mit der Unabhängigkeit des Klosters zu dieser Zeit nicht zum besten bestellt, und von der Exemtion von bischöflicher Gewalt und Jurisdiktion ist in den Privilegien dieser Jahre, die Kaiser und Papst ausstellten, keine Rede mehr. In diese Zeit fällt auch die Schenkung des Klosters durch den Kaiser an den Papst. vielleicht ist sie anläßlich des gemeinsamen Besuches von Heinrich 11. und Benedikt VIII. in feierlicher Weise verabredet worden. An der rechtlichen Stellung Fuldas, auch bezüglich der Frage der bischöflichen Gewalt, hat diese Schenkung nichts geändert. Es ist aus heutiger Sicht heraus schwer verständlich, daß die Privilegierung des königlichen Schutzes und die des päpstlichen Schutzes damals nicht miteinander konkurrierten oder sich gar wechselseitig ausschlossen, sondern ergänzten. Durch Unterstellung unter den Papst wurde die reichsunmittelbare Stellung des Klosters - zumindest in Zeiten des mehr oder weniger harmonischen Miteinanders von König und Papst wie im Jahre 1020 - nur noch unterstrichen. Aber schon bald wurde aus dem Miteinander ein Gegeneinander, und das kirchenreformerische Ideal der libertas ecclesiae, der Freiheit der Klöster von jeder weltlichen Gewalt, fuhrte zur alternativen Scheidung zwischen papsttreuen Klöstern, die sich den Zielen der gregorianischen Reform verpflichtet fuhlten, und den kaisertreuen Reichsklöstern. Mit den Auseinandersetzungen infolge des Investiturstreites. in die auch das Bonifatiuskloster hineingezogen wurde. haben wir aber unseren Untersuchungszeitraum bereits verlassen. IV. Zwei Aspekte der Stellung des Klosters Fulda im Reich der Karolinger und Ottonen sind in den bisherigen Ausfuhrungen jedoch zu kurz gekommen, so daß sie abschließend noch kurz beleuchtet werden sollen. Dies sind zum einen die besonderen Verpflichtungen, die sich aus Fuldas Status als Reichskloster ergaben. und zum anderen die kulturellen Leistungen der Mönchsgemeinschaft, durch die sie sich "einen Ruhmestitel.der nie welken wird, erworben hat"54}. Welchen Verpflichtungen hatten die Reichsklöster im Frühmittelalter im allgemeinen und das Reichskloster Fulda im besonderen gegenüber dem Herrscher nachzukommen? Die zum Jahr 819 überlieferte Notitia de 20 Dieter Geuenich servitio monasteriorum berichtet von einer Regelung des Königsdienstes der Reichsklöster55) und teilt die 84 im Anschluß namentlich aufgelisteten Reichsabteien unter Ludwig dem Frommen in drei Abteilungen ein: erstens in Klöster, die dona et militia, Abgaben und Militärdienst, leisten mußten; zweitens in solche, die dona ohne militia - also nur Abgaben ohne Militärdienst - leisten mußten; und in eine dritte Gruppe von Klöstern, die weder Abgaben noch Militärdienst, sondern nur oraciones, Gebete fur den Herrscher und das Reich, zu leisten hatten. Daß Fulda damals zu Beginn des 9. Jahrhunderts vorn Militärdienst, das heißt: von der Stellung eines militärischen Aufgebots fur Kriegszüge des Herrschers, befreit werden sollte, dürfte seinen Grund allein darin gehabt haben, daß das junge Missionskloster zu dieser Zeit noch alle militärischen Kräfte zur Verteidigung der eigenen Stellung gegenüber den Sachsen benötigte. Die spätere Geschichte zeigt aber, daß Fulda als Reichskloster alle drei Arten von Verpflichtungen gegenüber dem Reich wahrzunehmen hatte. Es mußte: - Abgaben, vor allem in Form des sogenannten servitium regis, der Gastungsverpflichtung gegenüber dem Königshof, leisten, - weiterhin Militärdienst, womit die Stellung eines militärischen Aufgebotes gemeint ist, wann immer der König den Abt von Fulda zur Teilnahme an einer Heerfahrt aufforderte, - und schließlich das Gebet fur den Herrscher und das Reich, eine vertragliche Regelung, die von den Mönchen ebenso ernstgenommen wurde wie die beiden anderen Bestimmungen. Einige Beispiele zu diesen drei Formen der Belastungen, die auf das Kloster als Reichs- und Königskloster zukamen, müssen hier genügen. Die Gastungsverpflichtung, das servittum regis56), war aus der Sicht des Herrschers eine unerläßliche Notwendigkeit, weil das Königtum des Frühmittelalters ein Reisekönigtum war. Es gab im Reich keinen festen Königshof, keine Königsresidenz auf Dauer, sondern der Herrscher war ständig unterwegs: er reiste von Ort zu Ort, das heißt von Pfalz zu Pfalz, oder eben von Kloster zu Kloster. Auf diese Weise, die zur Geltendmachung seines Herrscheranspruchs überall im Reich unerläßlich war, nutzte er das Reichs- und Königsgut und lebte mit seinem mitreisenden Hof von den Ressourcen, die von den Klöstern und Pfalzen vorn Reichsgut erwirtschaftet wurden. Eine Auflistung aller Königsaufenthalte im Kloster Fulda zeigt, daß die frühmittelalterlichen, aber auch die hochmit- Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 21 telalterliehen Herrscher sich mit besonderer Vorliebe im Bonifatiuskloster aufgehalten haben. Man hat bis zum 14. Jahrhundert - also so lange der Königshof in ständiger Bewegung das Reich bereiste - über 50 solcher Aufenthalte in Fulda nachgewiesen-Ü, "Fast alle deutschen Könige haben wenigstens einmal in Fulda Station gemacht"S8). Gelegentlich gingen die Ansprüche des Herrschers, zumal gegenüber einer reichen Abtei wie Fulda, auch über den reinen Nießbrauch hinaus: Heinrich 11. soll im Jahre 1014, als sich, wie oben geschildert wurde, die Fuldaer Mönche der Einsetzung des Reformabtes Poppo widersetzten, Besitz des Klosters an sich gezogen und anderweitig vergeben haben59). Zum servitium regis, zum Königsdienst, gehörte aber auch die Verpflichtung, am Königshof zu erscheinen, wann immer der König den Abt rief. Hans-Peter WEHLT hat in seiner 1970 erschienenen Dissertation die Aufenthalte der Fuldaer Äbte am Königshof, soweit sie sich aus den Quellen ermitteln lassen, zusammengestellt. Es sind rund 100 Zusammenkünfte von König und Abt in unserem Zeitraum bis 1024, die sich mehr oder weniger sicher aufgrund von Urkunden oder chronikalischen Quellen nachweisen lassen60). Berücksichtigt man die Lückenhaftigkeit unserer Überlieferung, so ist durchschnittlich jeder Abt von Fulda mindestens runfinal persönlich mit dem König zusammengetroffen. Für Hrabanus Maurus (822-842) und Sigehard (869-891), die beide eine verhältnismäßig lange Zeit von mehr als zwei Jahrzehnten den Konvent leiteten, sind sogar mehr als zehn Aufenthalte an den verschiedenen Königshöfen nachweisbarsl). Insgesamt ergibt sich der Befund, daß die Äbte von Fulda mindestens jedes zweite Jahr mit dem Herrscher wo auch immer im Reich zusammengetroffen sind, wobei, wie gesagt, zu beachten ist, daß nur die in den Quellen nachweisbaren Treffen berücksichtigt wurden. Die Anlässe waren sowohl Angelegenheiten, die im Interesse der Abtei und des Abtes lagen - wie Bestätigung der Privilegien vom neuen Herrscher, Beschwerden gegen Eingriffe und dergleichen -, als auch Angelegenheiten, in denen der König die Anwesenheit des Abtes forderte: Reichstage, Kriegsfahrten und Romzüge, bei denen der Herrscher nicht auf die Anwesenheit des Reichsabtes einschließlich seines Gefolges verzichten wollte. Hinzu kommen zahlreiche Romfahrten der Fuldaer Äbte im Auftrag, aber nicht in Begleitung des Königs; denn durch die traditionell engen Beziehungen der Reichsabtei zur Kurie, auf die oben hinge- 22 Dieter Geuenich wiesen wurde, bot sich der Fuldaer Abt geradezu fur diplomatische Missionen des Königs in Rom an. Bei diesen Gelegenheiten haben die Fuldaer Äbte in der Regel dann in Rom die klösterlichen Privilegien bestätigen und sich, wenn es sich ergab, auch vom Papst zum Abt weihen lassen, - ein Recht, das ihnen vonalters her zustand. Als eines von vielen Beispielen fur die Teilnahme des Fuldaer Abtes an militärischen Operationen des Königs sei auf Abt Werinheri (968982) hingewiesen, der Kaiser Otto 11. im Jahre 982 mit 60 bewaffneten Rittern, die Fulda zu stellen hatte, auf einem Kriegszug in Süditalien begleitete62). Nachdem das kaiserliche Heer bereits das byzantinische Apulien erobert hatte, stieß es am 13. Juli am Capo Colonna südlich von Cortone auf die arabischen Sarazenen. Nach anfänglichen Erfolgen kam es dann zu jener katastrophalen Niederlage, über die der schon erwähnte Chronist Thietmar von Merseburg63) ausfuhrlieh berichtet. Der Kaiser selbst konnte nur durch eine List der Gefangenschaft entgehen, und Abt Werinheri gelangte noch bis Lucca, wo er am 30. Oktober dieses Jahres 982 den Anstrengungen und Entbehrungen des Feldzuges erlag. Sein Name und die zahlreicher dem Kloster nahestehender Gefallener wurden in die Fuldaer Totenannalen zum Jahre 982 eingetragen und unter der Überschrift Diese wurden von den Sarazenen erschlagen64) dem Gebetsgedenken der Mönchsgemeinschaft anvertraut. Ein Diagramm in dem von KarI SCHMID herausgegebenen fünfbändigen Werk über "Die Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter" zeigt die jährlich in die Totenannalen eingetragenen Namen in Form einer Graphik65). Diese weist aus, daß die Zahl der Verstorbenen, derer die Mönchsgemeinschaft in besonderer Weise gedachte, nur ein einziges Mal in den ersten drei Jahrhunderten der Klostergeschichte den Höchststand von 45 Eintragungen pro Jahr erreicht hat: Es ist das Jahr 982, in dem viele der bei Cortone gefallenen Laien und der Fuldaer Abt Werinheri Aufnahme in das Totengedenken des Klosters gefunden haben. Die Tatsache, daß die Fuldaer Mönche nicht nur die eigenen Mitbrüder in ihr liturgisches Totengedenken einbezogen haben, sondern auch im fernen Cortone Gefallene des deutschen Heereskontingents, darüber hinaus aber auch über unseren gesamten Zeitraum hinweg sämtliche Herrscher des karolingischen und ottonischen Königshauses, verdeutlicht den dritten Aspekt der Verpflichtungen des Klosters gegenüber dem Reich, der im Gebet fur den Herrscher und seine Familie bestand und, wie die Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 23 über drei Jahrhunderte kontinuierlich und mit größter Sorgfalt gefuhrten Fuldaer Totenannalen zeigen, von den Mönchen sehr ernst genommen wurde66). Dies haben die Forschungen zur "Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter" deutlich gemacht, die vornehmlich das Ziel verfolgen, "die gesamten, auf die Pflege der memoria gegründeten Bindungen und Verbindungen Fuldas zu erfassen, die wegen der damit eingegangenen immensen Gebetsleistungen und Fürbitten vom Fuldaer Konvent nicht als schmückender Zierat, sondern als fundamentales, das Denken und Handeln bestimmendes Lebensgut betrachtet worden sein müssen"67). V. Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen wäre aber nicht ausreichend charakterisiert und gewürdigt, wenn die kultur- und geistesgeschichtliche Leistung der Mönchsgemeinschaft nicht angesprochen würde. Dies soll abschließend in der gebotenen Kürze68) geschehen. Oft genug ist auf die angelsächsische Tradition im Bonifatiuskloster hingewiesen worden, die Hrabanus Maurus, nachdem er den Angelsachsen Alkuin in Tours besucht und schätzen gelernt hatte, wieder aufgegriffen hat69). Auch die Erhebung der Volkssprache zur Schriftlichkeit ist mit dem Namen Fulda und wiederum mit Abt Hraban verbunden 70). Die althochdeutsche Evangelienharmonie des Tatian mag hier als Beispiel eines religiösen Textes, das Fragment des Hildebrandsliedcs als Beispiel eines alten germanischen Heldenliedes genügen, - beides Aufzeichnungen, die in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts in Fulda aufPergament gebracht wurden7l). Ob man soweit gehen soll, Fulda als "die Wiege der althochdeutschen Literatur" zu bezeichnen, wie STENGELdies in seinem Festvortrag vor 50 Jahren getan hat72), sei dahingestellt. Vieles sicher Geglaubte wird inzwischen von der Forschung in Frage gestellt73). Zu sporadisch ist das aus althochdeutscher Zeit Erhaltene und zu unsicher die Zuweisung der alten Schriftzeugnisse, als daß wir die Bildungswelt und die Kulturlandschaft des 9. und 10. Jahrhunderts im Frankenreich auch nur annähernd vollständig rekonstruieren könnten. Aber schon ein Blick in die alten mittelalterlichen Bibliothekskataloge des Klosters Fulda, in denen rund 1.000 Bände nachweisbar sind74), läßt die fuhrende 24 Dieter Geuenich Stellung der Abtei im Geistesleben der Karolinger- und Ottonenzeit erahnen. Und die Namen der Schüler, die in Fulda ihre Ausbildung und Prägung erhalten haben, bevor sie das dort Erlernte andernorts weitervennittelten, wie etwa Walahfrid Strabo im Kloster Reichenau oder der EvangeIiendichter Otfrid im Kloster Weißenburg, sowie die der zahlreichen "prominenten" Fuldaer Zöglinge wie Einhard von Seligenstadt, der Biograph Karls des Großen, wie Gottschalk, der in den Verdacht der Ketzerei geratene sächsische Theologe, und viele andere mehr75) legen Zeugnis ab vom Niveau der Fuldaer Bildungsstätte. Das oben erwähnte Diagramm der jährlichen Eintragungen Fuldaer Konventsmitglieder in die Totenannalen zeigt das sprunghafte Anwachsen der Zahl der Mönche unter Abt Hraban (822-842), dessen Auswirkungen sich in den Verstorbeneneinträgen bis in die sechziger und siebziger Jahre des 9. Jahrhunderts hinein ablesen lassen76). Die annähernd errechnete Zahl von nahezu 700 Mönchen unter diesem vermutlich bedeutendsten Abt77) des Bonifatiusklosters weist in eindeutiger Weise auf die Attraktivität des Klosters unter diesem Praeceptor Germaniae, der Schüler aus allen Gebieten des Reiches anzog, aber zugleich auch um die Verbesserung und Erweiterung der wirtschaftlichen Basis des Klosters bemüht war78). Wenn man sich vor Augen führt, welche Infrastruktur - wie man heute sagen würde - erforderlich war und vorhanden sein mußte, um mehr als 600 Mönche so zu versorgen, damit sie, befreit von der Sorge um Kleidung, Unterkunft und das tägliche Brot, Bücher lesen und schreiben konnten, dann wird man in etwa die historische Leistung der Klostergemeinschaft von Fulda und ihrer Äbte ermessen können, derer wir in diesem Jahr der 1250. Wiederkehr des Gründungsdatums gedenken. Und für Sie, hier in Fulda, die Sie das Glück haben, den Ort ihre Heimat nennen zu können, an dem vor 1250 Jahren die Klostergemeinschaft gegründet wurde, die zu den bedeutendsten Bildungsstätten Europas zu zählen ist, gilt nach wie vor das, was STENGELin seiner Festansprache vor 50 Jahren - vielleicht für unseren heutigen Geschmack etwas zu emphatisch und pathetisch - folgendermaßen formulierte: "Geschichte haben und sich als Träger geschichtlicher Tradition fühlen ist ein untrügliches Kennzeichen echter Kultur und eine unentbehrliche Voraussetzung des Kulturbewußtseins, ein Vorzug, der Ruhm und Verpflichtung zugleich einschließt"79). ---- ---.-- --------- - -----------. . ~ . =_ Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen ::::---::-:c-:=-----_ 25 Anmerkungen * Mit Anmerkungen versehener Text eines Vortrages, der am 25. Februar 1994 vor dem Fuldaer Geschichtsverein gehalten wurde. Die Vortragsform wurde beibehalten. Edmund E. STENGEL:Die Reichsabtei Fulda in der deutschen Geschichte, Weimar 1948, S. 6. 2 Vor allem das fünfbändige Werk Die Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter,unter Mitwirkung von Gerd ÄLTIlOFF, Eckhard FREISE, Dieter GEUENICH,Franz-Josef JAKOBI,Hermann KAMP, Otto Gerhard OEXLE, Mechthild SANDMANN,Joachim WOLLASCHund Siegfried ZÖRKENDÖRFER hrsg. von Karl SCHMID, München 1978 (Münstersche Mittelalter-Schriften, 8/1-3), aber auch Hans-Peter WEHLT: Reichsabtei und König, dargestellt am Beispiel der Abtei Lorsch mit Ausblicken auf Hersfeld, Stablo und Fulda, Göttingen 1970 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 28), besonders S. 234-316 und S. 359379; Karl SCHMID:Die Mönchsgemeinschaft von Fulda als sozialgeschichtliches Problem, in: Frülunitte1alterliche Studien 4 (1970), S. 173-200; DERS.: Personenforschung und Namenforschung am Beispiel der Klostergemeinschaft von Fulda, in: Frühmittelalterliche Studien 5 (1971), S. 235-267; Franz BRUNHöLZL:Fuldensia, in: Historische Forschungen für Waiter Schlesinger, hrsg, von Helmut BEUMANN,Köln, Wien 1974, S. 536-547; Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek. Beiträge zum zweihundertjährigen Bestehen der Hessischen Landesbibliothek Fulda, hrsg. von Artur BRALL, Stuttgart 1978 (Bibliothek des Buchwesens, 6); Eckhard FREISE:Die Anfänge der Geschichtsschreibung im Kloster Fulda, Münster 1979; Josef SEMMLER:Die Anfänge Fuldas als Benediktiner- und als Königskloster, in: Fuldaer Geschichtsblätter 56 (1980), S. 181-200; Karl HEINEMEYER:Die Gründung des Klosters Fulda im Rahmen der bonifatianischen Klosterorganisation, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 30 (1980), S. 1-45 und in: Fuldaer Geschichtsblätter 56 (1980), S. 83-132; Karl SCHMID, Gerd ÄLTIlOFF: Rückblick auf die Fuldaer Klostergemeinschaft. Zugleich ein Ausblick, in: Frühmittelalterliche Studien 14 (1980), S. 188-218; Mechthild SANDMANN:Die Äbte von Fulda im Gedenken ihrer Mönchsgemeinschaft, in: Frülunittelalterliche Studien 17 (1983), S. 393-444; Ulrich HUSSONG: Studien zur Geschichte der Reichsabtei Fulda bis zur Jahrtausendwende, 2 Teile, in: Archiv für Diplomatik 31 (1985), S. 1-225,32 (1986), S. 129-304; WaIter HETNEMEYER:Zum frühmittelalterlichen Urkundenwesen des Klosters Fulda, in: Geschichte und ihre Quellen. Festschrift für Friedrich Hausmann zum 70. Geburtstag, hrsg. von Reinhard HÄRTEL, Graz 1987, S. 403-412; Gereon BECHT-JÖRDENS:Neue Hinweise zum Rechtsstatus des Klosters Fulda aus der Vita Aegil des Brun Candidus, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 41 (1991), S. 11-29; DERS.: Die Vita Aegil abbatis Fuldensis des Brun Candidus. Ein Opus gerninum aus dem Zeitalter der anianischen Reform in biblisch-figuralem Hintergrundstil, Frankfurt am Main 1992 (Fuldaer Hochschulschriften, 17); DERS.: Die Vita Aegil des Brun Candidus als Quelle zu Fragen aus der Geschichte Fuldas im Zeitalter der anianischen Re- 26 3 4 5 6 7 8 9 Dieter Geuenich form, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 42 (1992), S. 19-48; Ulrich HUSSONG:Die Reichsabtei Fulda im frühen und hohen Mittelalter, in: Fulda in seiner Geschichte, hrsg. von Waiter HEINEMEYERund Berthold JÄGER, Fulda und Marburg 1995 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 57), S. 89-179 [erschien erst nach der Abfassung des vorliegenden Vortrags und konnte für diese Veröffentlichung nicht mehr berücksichtigt werden); Kloster Fulda in der Welt der Karolinger und Ottonen, hrsg. von Gangolf SCHRIMPF , Frankfurt am Main 1996 [im Druck). Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2); grundlegend für unser Thema darin vor allem: Karl SCHMID: Die Frage nach den Anfangen der Mönchsgemeinschaft von Fulda, Band 1, S. 108-135; OUo Gerhard OEXLE: Memorialüberlieferung und Gebetsgedächtnis in Fulda vom 8. bis zum 11. Jahrhundert, Band I, S. 136-177; Mechthild SANDMANN:Die Folge der Äbte, Band 1, S. 178204; Karl SCHMID: Mönchslisten und Klosterkonvent von Fulda zur Zeit der Karolinger, Band 2.2, S. 571-639; Otto Gerhard OEXLE: Mönchslisten und Konvent von Fulda im 10. Jahrhundert, Band 2.2, S. 640-691; Mechthild SANDMANN: Wirkungsbereiche fuldischer Mönche, Band 2.2, S. 692-791; Eckhard FREISE: Studien zum Einzugsbereich der Klostergemeinschaft von Fulda, Band 2.3, S. 1003-1269. SCHMID, Mönchslisten und Klosterkonvent (wie Anm. 3), S. 597-610. S. auch Klaus NASS: Untersuchungen zur Geschichte des Bonifatiusstifts Hameln, Göttingen 1986 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, 83; Studien zur Germania Sacra, 16). Gerd ALrnoFF: Die Beziehungen zwischen Fulda und Prüm im 11. Jahrhundert, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2, S. 888-930. Eckhard FREISE: Zur Datierung und Einordnung fuldischer Namengruppen und Gedenkeinträge, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2, S. 526-570; SCHMID,ALrnoFF, Rückblick (wie Anm. 2), S. 188-218. Otto Gerhard OEXLE: Die Überlieferung der fuldischen Totenannalen, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2, S. 447-504; Franz-Josef JAKOBI:Die geistlichen und weltlichen Magnaten in den Fuldaer Totenannalen, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), S. 792-887. Vgl, Johann Friedrich SCHANNAT:Historia Fuldensis in tres partes divisa, Frankfurt am Main 1729; Konrad LOBECK:Die Fuldaer Äbte und Fürstäbte des Mittelalters, Fulda 1952 (Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins, 31); JosefLEINWEBER:Die Fuldaer Äbte und Bischöfe, Frankfurt am Main 1989. In diesen, aber auch in vielen anderen Darstellungen - auch neueren Datums -, wird die Klostergeschichte als Äbtegeschichte gesehen. Vgl. dagegen Karl SCHMID: Zum interdisziplinären Ansatz, zur Durchführung und zum Anliegen des Fulda-Projekts, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), S. 11: "Insofern die Mönchsgemeinschaft ... als geschichtliche Größe betrachtet wird, liegt der Akzent des Unternehmens auf der Erforschung der Gemeinschaft, die als soziale Erscheinung zu begreifen ist". So bezeichnet LOBECKsein (in Anm. 8) zitiertes Werk im Vorwort (S. 5). Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 27 10 LÜBECK,Die Fuldaer Äbte (wie Anm. 8), S. 14. 11 Die Äbte Baugulf, Hraban und Sigihart resignierten 802, 842 und 891, während die Äbte Ratger und Thioto 817 bzw. 869 abgesetzt wurden. Vg!. dazu im einzelnen SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 182-188; DIEs., Die Äbte von Fulda im Gedenken ihrer Mönchsgemeinschaft (wie Anm. 2), S. 402. 12 Supplex Libellus monachorum Fuldensium Carolo imperatori porrectus, hrsg. von Josef SEMMLER,in: Initia consuetudinis benedictinae. Consuetudines saeculi octavi et noni, hrsg. von Kassius HALLINGER,Siegburg 1963 (Corpus consuetudinum monasticarum, I), S. 319-327. Vg!. dazu JosefSEMMLER: Studien zum Supplex LibelIus und zur anianischen Reform in Fulda, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte 69 (1958), S. 268-298; Wolf gang HESSLER:Petitionis exemplar. Urfassung und Zusätze beim Fuldaer Supplex Libel/us von 812117, in: Archiv für Diplomatik 8 (1962), S. 1-11. 13 Chronicon Laurissense breve, hrsg. von Hans SCHNORRVONCAROLSFELD, in: Neues Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde 36 (1911), S. 37. Vg!. zu dieser Quelle FREISE,Die Anfänge der Geschichtsschreibung (wie Anm. 2), S. 67ff. 14 BECHT-JÖRDENS,Die Vita Aegil des Brun Candidus als Quelle (wie Anm. 2), S. 21. 15 Diese Ausnahme bildet Abt Hiltibert (923-927), der nach Franz-Josef JAKOBI:Zu den Amtsträgerlisten in der Überlieferung der Fuldaer Totenannalen, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Antn. 2), Band 2.2, S. 524f. vermutlich aus dem Kloster St. Alban in Mainz nach Fulda kam. Nach Widukind (Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei, hrsg. von Paul HIRSCH und Hans-Eberhard LOHMANN,Hannover 5. Aufl, 1935 [Monumenta Germaniae Historica. Scriptores rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi], IT,I, S. 65) war HiItibert jedoch nutritus vel doctus in Vuldo monasterio. Vg!. auch SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 189f. 16 Vg!. Dieter GEUENICH:Zur Stellung und Wahl des Abtes in der Karolingerzeit, in: Person und Gemeinschaft im Mittelalter. Karl Schmid zum ftlnfundsechzigsten Geburtstag, hrsg. von Gerd ÄLTHOFF,Dieter GEUENICH,Otto Gerhard OEXLEund Joachim WOLLASCH,Sigmaringen 1988, S. 171-186. 17 Einzelnachweise bei GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16) S. 177f. (WaldolHilduin), 182-184 (Grimald), 179 (Adalhard). 18 Vg!. JosefFLECKENSTEIN:Einhard, seine Gründung und sein Vermächtnis in Seligenstadt, in: Das Einhardkreuz. Vorträge und Studien der Münsterer Diskussion zum arcus Einhardi, hrsg. von Karl HAUCK, Göttingen 1974 (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Phi!.-hist. Klasse, 3. Folge, Nr. 87), S. 96-121, besonders S. 68-70; Franz JosefFELTEN: Äbte und Laienäbte im Frankenreich, Stuttgart 1980 (Monographien zur Geschichte des Mittelalters, 20), S. 285f.; GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16), S. 180f. 19 FLECKENSTEIN, Einhard (wie Anm. 18), S. 103; GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16), S. 180. 20 Quellennachweise und Literatur bei GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16), S. 179fT. 28 Dieter Geuenich 21 Nachweise im einzelnen bei SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 181ff. 22 Zur licentia eligendi ex seipso abbatem vgl. Josef SEMMLER:Iussit ... princeps renovare ... praecepta. Zur verfassungsrechtlichen Einordnung der Hochstifte und Abteien in die karolingische Reichskirche, in: Consuetudines Monasticae. Eine Festgabe für Kassius Hallinger aus Anlaß seines 70. Geburtstages, hrsg. von Joachirn F. ANGERERund JosefLENZENWEGER,Rom 1982 (Studia Anselmiana, 85), S. 119ff.; GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16), S. 174ff. 23 Vgl. das Verzeichnis der "abgesetzten oder zum Rücktritt gedrängten Äbte ... in Fulda" bei WEHLT, Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 377f. Zu den Vorgängen irn einzelnen: S. 259 (a. 763 Absetzung Sturmis durch König Pippin), S. 268 (a. 869 Absetzung Thiotos durch den Ostfrankenkönig Ludwig den Deutschen), S. 283 (a. 1013 Absetzung Branthohs durch König Heinrich Il.) usw. Vgl, auch HUSSONG,Studien (wie Anm. 2), Teil l , S. 157-166. 24 Übersetzung: Thietmar von Merseburg, Chronik, hrsg. von Werner TRILLMICH, Darmstadt 1966 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, 9), S. 341 (Thietmar Chron. VI, 91). 25 Quellennachweis bei SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 194f.; dort auch die entsprechenden Literaturhinweise. 26 Metrum de transitu monachorum, in: Monumenta Germaniae Historica. Poetae Latini aevi Carolini 2, hrsg. von Ernst DüMMLER, Berlin 1884, Neudruck 1978, S. 204f. Vgl, dazu OEXLE, Memorialüberlieferung (wie Anm. 3), S. 156ff. und zuletzt BECHT-JÖRDENS,Die Vita Aegil des Brun Candidus (wie Anm. 2), S. 19ff. 27 Zu den Vorgängen um die Absetzung Branthohs Il, und die Einsetzung des Reformabtes Poppo vgl. WEHLT, Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 283ff.; SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 194f. (mit Quellen und Litera- tur). 28 Zum Wirken dieses Abtes (1018-1039) vg!. Kassius HALLINGER:Gorze - Kluny. Studien zu den monastischen Lebensformen und Gegensätzen im Hochmittelalter, Rom 1950/51 (Studia Anselmiana 22-25), S. 199f.; Quellen und Literatur: SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 195f. 29 Vg!. Helmut MÜGGE: Studien zur Geschichte der fuldisch-mainzischen Beziehungen vom 8. bis zum 11. Jahrhundert, phil, Dissertation Marburg 1951, S. 101ff.; WEHLT, Reichsabtei und König (wie Anm, 2), S. 283f.; SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 193f. 30 Neuere Literatur (mit Diskussion der älteren Forschungsmeinungen): HUSSONG, Studien (wie Anm. 2), Teil1, S. 47ff.; Mogens RATHSACK:Die Fuldaer Fälschungen. Eine rechtshistorische Analyse der päpstlichen Privilegien des Klosters Fulda von 751 bis ca. 1158,2 Bände, Stuttgart 1989 (Päpste und Papsttum, 24), Band I, S. 156ff.; BECHT-JÖRDENS,Neue Hinweise (wie Anm. 2), S. 15ff. 31 Peter Joseph JÖRG: Würzburg und Fulda. Rechtsverhältnis zwischen Bistum und Abtei bis zum 11. Jahrhundert, Würzburg 1951 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg. 4), S. 54-92. Zu den fuldischmainzischen Beziehungen MÜGGE, Studien (wie Anm. 29). Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 29 32 Urkundenbuch des Klosters Fulda, hrsg. von Edmund E. STENGEL,Band I: Die Zeit der Äbte Sturrni und Baugulf, Marburg 1958 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck 10.1), Nr. 15/16. Vg!. dazu HUSSONG, Studien (wie Anm. 2), Teil l , S. 61-85; RATHSACK,Die Fuldaer Fälschungen (wie Anm. 30), S. 41 fT. 33 Albert HAUCK:Kirchengeschichte Deutschlands, Band 1,6. Aufl, Berlin, Leipzig 1952, S. 542. Vg!. JÖRG, Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 26ff.; HUSSONG, Studien (wie Anm. 2), Teill, S. 61fT. 34 Concilia aevi Karolini, hrsg. von Albert WERMINGHOFF,Hannover, Leipzig 1906, Neudruck 1979 (Monurnenta Gennaniae Historica. Concilia, 2.1), S. I ff. und S. 371. 35 Gegen die Interpretation des Zachariasprivilegs als Exemtion, das heißt als Suspendierung der Amtsgewalt des Diözesanbischofs. wenden sich RATHSACK,Die Fuldaer Fälschungen (wie Anm. 30), S. 48fT. und 59ff. sowie BECHT-JöRDENS, Neue Hinweise (wie Anm. 2), S. 17ff. 36 Übersetzung nach: Briefe des Bonifatius, Willibalds Leben des Bonifatius, hrsg. von Reinhold RAu, Darmstadt 1968 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, 4b), S. 307. 37 BEcHf-JöRDENS, Neue Hinweise (wie Anm. 2), S. 20fT. betont gegenüber der "Exemtionsthese" mehr das Invitationsrecht des Abtes; dort auch die weitere Literatur. 38 Vg!. SCHMID,Die Frage nach den Anfängen (wie Anm. 3), S. 108ff.; Petra KEHL: Kult und Nachleben des heiligen Bonifatius im Mittelalter, Fulda 1993 (Quellen und Abhandlungen zur Geschichte der Abtei und der Diözese Fulda, 26), S. 20 und 91ff. 39 JÖRG, Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 29f. (mit den Quellen und der vorgängigen Literatur). 40 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 259. 41 Urkundenbuch des Klosters Fulda (wie Anm. 32), Nr. 67f. 42 Christoph BROWER:Fuldensiurn Antiquitatum Illl, Antwerpen 1612, S. 8: Hinc adeo antiquitus orta ilia Dioeeesium distributio, ut, quod in Thuringos pateseit trans amnem (se. Fuldam), Moguntiam, quod in Franciam, orientem versus, Wireeburgensem episeopum speetaret. Vg!. dazu JÖRG, Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 34f. 43 JÖRG,Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 37 (mit Quellen und Literatur). 44 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 265. 45 Vg!. Hans GoETTING: Die klösterliche Exemtion in Nord- und Mitteldeutschland vom 8. bis 15. Jahrhundert, in: Archiv für Urkundenforschung 14 (1936), S. 114; JÖRG,Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 38f. (jeweils mit den Quellen). 46 Vg!. Friedrich KNÖPP: Hatto, Abt von Reichenau, Ellwangen und Weißenburg. Erzbischof von Mainz, in: Die Reichsabtei Lorsch. Festschrift zum Gedenken an ihre Stiftung 764, hrsg. von Friedrich KNöpp, Darmstadt 1973, S. 261-267. 30 Dieter Geuenich 47 Traditiones et antiquitates Fuldenses, hrsg. von Ernst Friedrich Johann DRONKE, Fulda 1844, Nr. 618, S. 279 - Nr. 642, S. 292 - Nr. 649, S. 298 - Nr. 665, S. 308 Nr. 681, S. 315. 48 Urkunde Ottos I. Nr. 2 vom 14. Oktober 936 (Monumenta Gennaniae Historica. Diplomata Conradi I., Heinrici I. et Ottonis I., hrsg. von Theodor Sicket Hannover 1879-1884, Neudruck 1980). 49 Quellen und Literatur zu diesen Vorgängen bei JORG,Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 42ff.; WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 274f. und 361f. 50 DRONKE,Traditiones (wie Anm. 47), Nr. 687, S. 320f. VgI. GoETTING,Die klösterliche Exemtion (wie Anm. 45), S. 121 Anm. 3. 51 Oben S. 13. 52 Konrad LÜBECK: Die Fuldaer Äbte (wie Anm. 8), S. 88. Vg!. auch WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 239 und 285f. 53 Wiedergabe des Textes in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 1, S. 354. 54 STENGEL, Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. 1), S. 24. 55 Notitia de servitio monasteriorum, hrsg. von Petrus BECKER,in: lnitia consuetudinis benedictinae (wie Anm. 12), S. 483-499. Während die monastische Forschung den Text der Notitia seit Emile LESNE:Les ordonnances monastiques de Louis le Pieux et la Notitia de servitio monasteriorum, in: Revue d'histoire de lEglise de France 11 (1920), S. 321-338, besonders S. 323 und 337, als Bestandteil der Aachener Gesetzgebung von 818/19 interpretiert - so auch die Einleitung zur oben zitierten Edition - wäre zu prüfen, ob die Notitia überhaupt vom Kaiser promulgiert wurde: vg!. Dieter GEUENICH: Kritische Anmerkungen zur sogenannten "anianisehen Reform", in: Das fränkische Reich 750-1000. Herrschaft - Kirche - Mönchtum. Festschrift fur Josef Semmler, hrsg. von Sönke LORENz,Sigmaringen 1996 [im Druck). Eine in Vorbereitung befmdliche Duisburger Dissertation von Waiter KETTEMANN beschäftigt sich kritisch mit der Überlieferungsgeschichte der Notitia und weiterer Texte der "anianischen Reform". 56 Dazu grundlegend Carlrichard BRÜHL:Fodrum, gistum, servitium regis. Studien zu den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den fränkischen Nachfolgestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, Köln 1968 (Kölner Historische Abhandlungen, 14.1-2) Vg!. zu Fulda HUSSONG, Studien (wie Anm, 2), Teil2, S. 276-304. 57 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anrn. 2), S. 235-250. 58 STENGEL, Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. 1), S. 11. 59 Dies berichten jedenfalls die Annales Quedlinburgenses, hrsg. von Georg Heinrich PERTZ,in: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores 3, Hannover 1839, Neudruck Stuttgart, New York 1963, S. 82: Rexfuldensis monasterii bona miserabiliter diripuit, dum sibi fratrum vita displicuit. Vg!. dazu LÜBECK, Die Fuldaer Äbte (wie Anm. 8), S. 86. WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 284 hält die in den Quedlinburger Annalen geschilderte Konfiskation dagegen fur "unwahrscheinlich". Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen 31 60 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 235-250 (Königsaufenthalte in der Abtei) und S. 359-365 (Aufenthalte Fuldaer Äbte am Königshof). 61 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 360f. 62 Zum folgenden vgl. JAKOBI,Die geistlichen und weltlichen Magnaten (wie Anm. 7), S. 872-875 (mit Quellen- und Literaturangaben); HUSSONG,Studien (wie Anm. 2), Teil2, S. 286. 63 Thietmar von Merseburg, Chronik (wie Anm. 24), Ill, 20 (S. 18Of.) 64 ISTI OCeISI S(UNI) bzw. Occisus est a Sarracenis ... Vgl, Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band I, S. 343 (mit AnmerIrungsapparat) und JAKOBI,Die geistlichen und weltlichen Magnaten (wie Anm. 7), S. 873. 65 Diagramm B der jährlichen Eintragsquoten in die Totenannalen (FT), Anlage (Faltblatt) zum Beitrag von Siegfried ZöRKENOORFER: Statistische Untersuchungen über die Mönchslisten und Totenannalen des Klosters Fulda, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2, S. 988-1002. Eine frühere Version des Diagramms fmdet sich bei SCHMID,Die Mönchsgemeinschaft von Fulda als sozialgeschichtliches Problem (wie Anm. 2), nach S. 176 (Faltblatt). Wiederabdrucke des von ZORKENOORFER erstellten Diagramms: Karl SCHMID:Auf der Suche nach den Mönchen im mittelalterlichen Fulda, in: Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 144; Dieter GEUENlCH:Die personelle Entwicklung der Klostergemeinschaft bis zum Jahr 1000, in: Kloster Fulda in der Welt der Karolinger und Ottonen (wie Anm. 2), im Druck. 66 Vgl, Otto Gerhard OEXLE:Memorialüberlieferung und Gebetsgedächtnis in Fulda vom 8. bis zum 11. Jahrhundert, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 1, S. 136-177; DERS., Die Überlieferung der fuldischen Totenannalen (wie Anm. 7), S. 447-504. Besonders die a.a.O., S. 393 als Abbildung 6 wiedergegebene Seite aus dem Codex Vaticanus Ottobonianus latinus 2531 (fol. 6r) mit dem Verzeichnis der verstorbenen Mitglieder der Königsfamilie (Nomina defunctorum regum) läßt die Bedeutung, welche die Fuldaer Mönche dem Gebetsgedenken für die Königsfamilie beimaßen, erkennen. Vgl. zur Interpretation dieser Seite OEXLE,Die Überlieferung der fuldischen Totenannalen (wie Anm. 7), S. 477480. Allgemein: Eugen EWIG:Der Gebetsdienst der Kirchen in den Urkunden der späteren Karolinger, in: Festschrift für Berent Schwineköper zu seinem siebzigsten Geburtstag, hrsg. von Helmut MAURERund Hans PATZE,Sigmaringen 1982, S. 45-86. 67 Eduard HLAWITSCHKA: Zur Erschließung der Memorialüberlieferung aus dem Kloster Fulda, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 38 (1982), S. 167. 68 Ausfllhrlichere Beiträge sind zuletzt erschienen in: Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek (wie Anm, 2); Hrabanus Maurus und seine Schule. Festschrift der Rabanus-Maurus-Schule, hrsg. von Wilfried BOHNE, Fulda 1980; Hrabanus Maurus. Lehrer, Abt und Bischof, hrsg. von Raymund KOTTm und Harald ZIMMERMANN, Mainz, Wiesbaden 1982 (Akademie der Wissenschaften und der Literatur. Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftliehen Klasse. EinzelveröfTentlichung 4); Kloster Fulda in der Welt der Karolinger und Ottonen (wie Anm. 2). 32 Dieter Geuenich 69 Vgl, Herrad SPILLING:Angelsächsische Schrift in Fulda, in: Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 47-98 (mit der vorgängigen Literatur). 70 Vgl, Dieter GEUENICH:Die volkssprachige Überlieferung der Karolingerzeit aus der Sicht des Historikers, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 39 (1983), S. 104-130, besonders S. 118. 71 Bernhard Brscnors: Paläographische Fragen deutscher Denkmäler der Karolingerzeit, in: Frühmittelalterliche Studien 5 (1971), S. 105f. und S. 112; Dieter GEUENICH: Die Personennamen der Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter, München 1976 (Münstersche Mittelalter-Schriften, 5), S. 260-262 und S. 272-274; DERs.: Zur althochdeutschen Literatur aus Fulda, in: Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 109-111 und S. 119-122. Zum Tatian zuletzt: Eckhard MEINEKE: Fulda und der althochdeutsche Tatian, in: Kloster Fulda in der Welt der Karolinger und Ottonen (wie Anm. 2 [im Druck)). 72 STENGEL,Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. I), S. 28. 73 Vgl, GEUENICH,Die volkssprachige Überlieferung (wie Anm. 70), mit der Literatur zum Stand der Forschung. 74 STENGEL,Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. I), S. 26f. Vgl. Paul LEHMANN:Quot et quorum libri fuerint in libraria Fuldensi, in: Bok- och bibliothekshistoriska studier tillägnade Isak Colljn, Uppsala 1925, S. 47-57, besonders S. 52tI; DERS.: Die aIte Klosterbibliothek Fulda und ihre Bedeutung, in: Mitteilungen aus der Landesbibliothek Fulda, Band 2, 1928, S. 5-12, wiederabgedruckt in: DERs.: Erforschung des Mittelalters. Ausgewählte Abhandlungen und Aufsätze, Band I, Leipzig 1941, Neudruck Stuttgart 1959, S. 213-231; Mittelalterliche Bücherverzeichnisse des Klosters Fulda und andere Beiträge zur Geschichte der Bibliothek des Klosters Fulda im Mittelalter, hrsg. von Gangolf SCHRIMPFin Zusammenarbeit mit JosefLEINWEBER und Thomas MARTIN, Frankfurt am Main 1992 (Fuldaer Studien, 4). 75 Vgl, dazu ausfil.hrlicher Mechthild SANDMANN,Wirkungsbereiche fuldischer Mönche, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 8/2.2, S. 692-791. 76 Wie Anm. 65. 77 Zu Abt Hraban zuletzt: Karl SCHMID:Hrabanus Maurus und seine Mönche im Spiegel der Memorialüberlieferung, in: Hrabanus Maurus. Lehrer, Abt und Bischof (wie Anm. 68), S. 102-117, besonders S. 107; Mechthild SANDMANN: Hraban als Mönch, Abt und Erzbischof, in: Fuldaer Geschichtsblätter 56 (1980), S. 133-180 (jeweils mit der vorgängigen Literatur). 78 Vgl. dazu Karl SCHMID:Auf der Suche nach den Mönchen im mittelalterlichen Fulda, in: Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 153 mit Hinweis auf die Aufzeichnung der weitverstreuten klösterlichen Grundherrschaft in Cartularen. 79 STENGEL,Die Reichsabtei Fulda (wie Anm, I), S. 32.