Fulda im Alten Reich

Werbung
Neunundfünfzigste
veröffentlichung
des Fuldaer Geschichtsyereins
Fulda im Alten Reich
Vortragsreihe des
Fuldaer Geschichtsvereins 1994
Herausgegeben von
Berthold Jäger
Verlag Parzeller
~i !;1g+0
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger
und Ottonen
von
DIETER GEUENICH*
I.
"Fulda ist ... eine Stätte uralter, in sich zusammenhängender Tradition. Dennoch kann kein Zweifel daran bestehen, daß es den eigentlichen Epochentag seiner Geschichte in jenem zwölften März 744 besitzt,
an dem Sturmi, der Schüler des Bonifatius, in dessen Auftrag endgültig
hier seinen Einzug hielt; die ganze geschichtliche Leistung Fuldas nimmt
von da ihren Ausgang, und wer sich die Aufgabe stellt, zu umreißen, was
das Kloster des Bonifatius fur Deutschland bedeutet hat, wird gleichfalls
immer wieder von diesem Anfang ausgehen müssen'Tl. Mit diesen
Worten leitete einer der besten Kenner der Fuldaer Geschichte und Quellen des Mittelalters, Edmund E. STENGEL,vor fast genau 50 Jahren - am
2l. März des Jahres 1944 - im Marmorsaal des Fuldaer Stadtschlosses
seinen Festvortrag anläßlich der 1200-Jahrfeier der Reichsabtei Fulda
ein.
Heute, 50 Jahre später, unternimmt es der Fuldaer Geschichtsverein
erneut, dieses historische Datum zum Anlaß fur einen Rückblick auf die
mittelalterliche Geschichte der Abtei zu nehmen. Allerdings ruht der
Blick nun nicht mehr einseitig und vordergründig auf dem Gründungsdaturn und der Gründungssituation, die untrennbar mit der Person des Bonifatius verbunden sind. Neue Forschungen der letzten Jahrzehnte-J haben unseren Blick vielmehr auf die Mönchsgemeinschaft von Fulda gelenkt, die, beginnend am 12. März 744, als Sturmi mit sieben Gefährten
von Fritzlar über Hersfeld hierher in die Waldeinsamkeit der Buchonia
kam, eine rasante Entwicklung nahm: Mehr als 600 Mönche waren es 80
10
Dieter Geuenich
Jahre später, die unter Fuldas wohl berühmtesten Abt Hrabanus Maurus
den Konvent am Bonifatiusgrab bildeten. Durch die grundlegenden und
eindringenden Forschungen Karl SCHMIDs und seiner Mitarbeiter+' sind
die Äbte der Klostergemeinschaft und vor allem die Mönche selbst fur
uns besser faßbar und in ihren sozialen, politischen und monastischen
Bezügen konkreter greifbar geworden. Zugleich sind die monastischen
Beziehungen des Bonifatiusklosters zu den Fuldaer Nebenklöstern und
Zellen in Hameln, Brunshausen, Großburschla, Rasdorf, Hünfeld und
Holzkirchen'O, aber auch zu den verbrüderten Mönchsgemeinschaften etwa in Prürn5) oder auf der Bodensecinsel Reichcnau'v - deutlicher geworden. Schließlich sind durch die Auswertung der in Fulda von den Anfangen bis zum Jahre 1065 kontinuierlich geführten Totenannalen aber
auch die Könige, Herzöge und Grafen, die Päpste, Bischöfe und Äbte
anderer Klöster erkennbar geworden, denen die Fuldaer Mönche durch
die Übernahme des Totengedenkens verpflichtet waren 7). Damit haben
diese Forschungen nicht unwesentlich auch zur Erhellung des Themas
beigetragen, das sich der Fuldaer Geschichtsverein in diesem Jubiläumsjahr gestellt hat: Die Stellung der Abtei Fulda im Reich.
11.
Es ist nicht leicht, in der hier gebotenen Kürze die Stellung der Abtei
im Karolinger- und Ottonenreich, das heißt konkret unter den ersten 21
Fuldaer Äbten, zu beleuchten. Denn dazu wäre es erforderlich, einerseits
die Reichsgeschichte und Reichspolitik von König Pippin (751-768), dem
ersten Karolinger auf dem Thron, bis hin zu Kaiser Heinrich 11. (10021024), mit dem die Ottonenzeit endet, darzulegen; andererseits müßte die
Entwicklung der Mönchsgemeinschaft skizziert werden, die, je nachdem,
ob sie sich gegen oder hinter ihren Abt stellte, dessen politischen Handlungsspielraum wesentlich mitbestimmte. Insofern ist die Frage nach der
Stellung der Abtei im Reich der Karolinger und Ottonen keineswegs
schon mit einer Antwort auf die Frage nach der Stellung der Fuldaer
Äbte im Reich beantwortet, auch wenn die Ausführungen der älteren
Forschung - von Johann Friedrich SCHANNATbis zu Konrad LüBECK8)diesen Eindruck erwecken. So spricht LüBECK in seiner "Abtcigeschichte"9) weniger von der Gemeinschaft der Mönche als vom "Abt, in
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
11
dessen Hand die inneren und äußeren Geschicke der Abtei und ihres
Konventes beruhten. Er ... bewirkte durch die Macht oder Unfähigkeit
seiner Persönlichkeit den Aufstieg oder Niedergang der ihm unterstehenden Abtei"10).
Solche Formulierungen täuschen darüber hinweg, daß auch die
Mönchsgemeinschaft die Stellung der Abtei im Reich wesentlich mitbestimmte und der Abt nicht unabhängig von dieser agieren konnte. Die
Geschichte der Abtei Fulda ist in der Karolinger- und Ottonenzeit eine
Geschichte der Spannungen zwischen der Mönchsgemeinschaft und ihren
Äbten, eine Geschichte der Krisen und Auseinandersetzungen: Allein im
9. Jahrhundert gaben fünf Äbte vorzeitig ihr Amt auf}}), und damit ist
die Zahl der abgesetzten beziehungsweise abgetretenen Fuldaer Äbte
noch längst nicht erschöpft: Bis zum Jahre 1165 verzichteten 13 der insgesamt 38 Äbte vorzeitig auf ihr Amt; das heißt, daß ein Drittel der Äbte
dieses Zeitraumes abgesetzt wurde oder resignierte. Oftmals waren es
politische Parteiungen, wirtschaftliche Krisen oder auch zwischenmenschliche Zerwürfnisse innerhalb der Mönchsgemeinschaft, die den
Anlaß boten, was angesichts der vielfältigen Probleme, die das Zusammenleben von bis zu 700 Mönchen unter den doch noch recht schwierigen Lebensbedingungen im Frühmittelalter hervorrief, nicht weiter verwunderlich ist.
Das bekannteste Beispiel für eine solche Spaltung der Mönchsgemeinschaft in Fulda, für einen schwerwiegenden und offensichtlich unüberbrückbaren Streit zwischen dem Abt und einem Großteil der Brüder,
für Zwietracht und Unfrieden im Konvent ist durch die berühmte Beschwerdeschrift des Supplex Libel/us monachorum Fuldensium Carolo
imperatori porrectus dokumentiertlD. Wie der etwas umständliche Titel
sagt, handelt es sich um eine Klageschrift der Fuldaer Mönche, die zwölf
Brüder im Jahre 812 Karl dem Großen vorlegten. Sie beschwerten sich
darin vor allem über die aufwendige und ihrer Meinung nach überflüssige Bautätigkeit des Abtes Ratger, durch die sie sich selbst körperlich
überfordert sahen und die vermutlich auch die Wirtschaftskraft der Klostergemeinschaft überforderte. Facta est conturbatio non minima in monasterio sancti Bontfatii, heißt es zum Jahr 812 in den Lorscher Annalen13}: ein nicht geringes Zerwürfnis sei im Bonifatiuskloster entstanden.
Die Aegil-Vita des Brun-Candidus rügt dagegen die superbia und austeritas des Abtes, seinen Stolz und seine übertriebene Strenge also, die den
12
Dieter Geuenich
Unwillen der Mitbrüder hervorgerufen und schließlich zu seiner Absetzung und Verbannung geführt hätten 14).
Daß es der Kaiser - hier 817 Ludwig der Fromme - war, der letztlich
die Absetzung und Verbannung verfugte und durchsetzte, macht allerdings auch wieder die Abhängigkeit der Fuldaer Mönchsgemeinschaft
von der Reichsgewalt deutlich, die das Kloster als Reichsabtei oder Königskloster einerseits schützte, andererseits aber auch in dessen innere
Belange eingreifen konnte.
Angesichts dieser Eingriffsmöglichkeit durch den Herrscher ist es erstaunlich, daß sämtliche Äbte unseres Untersuchungszeitraumes, der Karolinger- und der Ottonenzeit also, vielleicht bis auf eine einzige Ausnahmel5) aus der Fuldaer Mönchsgemeinschaft selbst hervorgegangen
sind. Das war trotz des Privilegs der freien Abtswahl in den Reichsklöstern dieser Zeit keineswegs die RegeI16). Auch in Fulda haben die verschiedenen Herrscher zwar immer wieder ihren Einfluß bei den Abtswahlen zur Geltung gebracht; aber die Mönche des Bonifatiusklosters haben
zumindest nicht wie die meisten vergleichbaren großen Reichsabteien in
der Karolingerzeit Äbte von außen hinnehmen müssen, die vom Herrscher auf diese Weise für ihre politische Tätigkeit am und für den Hof
belohnt wurden. Man denke nur an Saint-Dcnis bei Paris, wo Waldo und
nach ihm Hilduin vom Kaiser eingesetzt wurden, an Grimald, den Erzkapellan und Kanzler des Ostfrankenkönigs Ludwig der Deutsche, dem die
Leitung der Reichsklöster St. Gallen und Weißenburg übertragen wurde,
oder an den kaiserlichen Seneschall Adalhard, dem die Klöster in
Echtemach, Stablo, St. Maximin in Trier usw. anvertraut wurdenl7).
Hier in Fulda kann in diesem Zusammenhang vielleicht noch auf Einhard, den Biographen Karls des Großen, verwiesen werden, der im
Bonifatiuskloster erzogen und zum Urkundenschreiber ausgebildet, im
Verlauf seines bewegten Lebens aber weder Mönch noch Kleriker
wurde18). Gleichwohl übertrug ihm Kaiser Ludwig der Fromme, der ihm
die Erziehung seines Sohnes Lothar anvertraut hatte, die Leitung von
insgesamt sieben Klöstern, von Gent über Maastricht bis Paris und
Fritzlar, bevor Einhard dann im Jahre 828 noch sein Lieblingskloster in
. Seligenstadt gründetel''),
Man kann sich leicht vorstellen, welche Abwehrhaltung innerhalb einer Mönchsgemeinschaft entstehen konnte, wenn ihr ein Abt kraft kaiserlicher Vollmacht sozusagen "vor die Nase gesetzt" wurde, der nicht
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
13
einmal Mönch, geschweige denn ein Mönch der eigenen Gemeinschaft
war. Wenn er darüber hinaus, wie Einhard, Adalhard oder Grimald, nicht
einmal dem geistlichen Stand angehörte2°), läßt sich die oppositionelle
Einstellung und Ablehnung durch die Mönchsgemeinschaft leicht nachvollziehen.
In Fulda dagegen, das auch in dieser Hinsicht eine rühmliche Ausnahme bildet, waren etwa 50% der Äbte unseres Untersuchungszeitraumes vor ihrer Wahlzum Priester geweiht, die anderen waren zumindest
zuvor schon, wie wir gehört haben, Mönche des eigenen Klosters. Oft
haben sie bereits vor ihrer Wahl zum Abt herausragende Ämter im Kloster innegehabt: Huoggi (891-915) und vielleicht auch Hatto I. (842-856)
waren zuvor Pröpste; Ratger (802-817) war vor seiner Wahl bereits als
Baumeister, Hraban (822-842) bekanntlich als Lehrer hervorgetreten;
Helmfrid, der 915 für ein Jahr Abt wurde, war zuvor Magister im Nebenkloster Holzkirchen-D,
Hat also die Mönchsgemeinschaft von Fulda mehr als die meisten anderen Reichsklöster der Karolinger- und Ottonenzeit das vom König verliehene Recht, einen Abt selbst aus der eigenen Gemeinschaft wählen zu
dürfen22), für sich in Anspruch nehmen können, so blieb sie doch andererseits nicht von Eingriffen der Herrscher verschont, ja, sie war oftmals
auf diese Eingriffe von außen geradezu angewiesen. Mehr als einmal nicht nur bei der eben erwähnten spektakulären Absetzung des Abtes
Ratger im Jahre 817 - nahmen die Fuldaer Mönche die Hilfe des Königs
oder auch des Papstes in Anspruch, um die Absetzung eines mißliebigen
oder unbequemen Abtes zu erreichen. Um Spaltungen innerhalb der
Mönchsgemeinschaft zu vermeiden, mußten oftmals der König oder der
Papst erst den Klosterleiter zum Verzicht bewegen23). Denn anders ließ
sich offensichtlich die Disziplin nicht einhalten, zumal es mehrfach vorkam, daß ein Teil der Mönche mit dem Auszug aus dem Kloster drohte.
Mit dem Ende unseres Untersuchungszeitraumes setzt dann eine Zeit
der von außen kommenden Äbte ein, die, meist gegen den Willen der
Mönchsgemeinschaft, vom Herrscher mit der Leitung des Klosters betraut wurden. Im Jahre 1013 versuchte Heinrich 11. im Rahmen seiner
Kirchen- und Klosterreform, auch das Bonifatiuskloster im neuen monastischen Geiste zu reformieren. Ein Zeitgenosse, der sächsische Chronist Thietmar von Merseburg, berichtet knapp und lapidar: In diesen Tagen wurde Abt Branthoh von Fulda abgesetzt; ihm folgte der damalige
14
Dieter Geuenich
Hirte von Lorsch, der Konverse Poppo; das beeinträchtigte den Zustand im Kloster schwer, dessen Mönche sich weithin verstreutenl+),
Was sich hinter diesen nüchternen Bemerkungen verbirgt, läßt sich verdeutlichen25): Abt Branthoh, der wie seine Vorgänger aus dem Konvent
hervorgegangen und von den Brüdern gewählt worden war, wurde Vom
König kurzerhand abgesetzt. An seine Stelle setzte er den ehemaligen St.
Emmeramer Mönch Poppo, der zuvor schon erfolgreich das Kloster
Lorsch reformiert hatte. Daß Poppo der Lorscher Mönchsgemeinschaft
bereits seit 1005 als Abt vorstand und die Leitung dieses Reichsklosters
auch nicht aus der Hand gab, als er nun 1013 auch Abt in Fulda wurde,
dürfte die Spannungen zu den Mönchen des Bonifatiusklosters zusätzlich
erhöht und seine Akzeptanz sicher erschwert haben. Der vom König
abgesetzte Abt Branthoh verließ daraufhin mit einem Teil der Mönche
das Kloster und fand mit ihnen im kurz zuvor gegründeten Kloster
Ilsenburg (im Harz) Aufuahme.
Ein solcher Auszug - oder auch Teilauszug - von Mönchen war nicht
neu in der langen Geschichte des Bonifatiusklosters: ein Gedicht des
Abtes Hrabanus Maurus berichtet uns beispielsweise unter dem Titel
Metrum de transitu monachorum über den Auszug der oppositionellen
Mönche, die sich 817 gegen ihren Abt Ratger stellten26).
War dem Protest unter Ratger am Anfang des 9. Jahrhunderts noch
Erfolg beschieden, da es zur Abtabsetzung und zur Neuwahl eines den
Mönchen genehmen Abtes aus ihren eigenen Reihen kam, so blieb die
Opposition zu Beginn des 11. Jahrhunderts gegen den vom König eingesetzten Reformabt Poppo ohne greifbaren Erfolg27). Die ausgezogenen
Mönche kehrten ohne ihren Abt Branthoh zurück und mußten sich
schließlich den reformerischen Neuerungen der Kreise um Poppo beugen.
Auch als Poppo vier Jahre später, am 6. April 1018, starb, wurde ihre
Hoffnung, nun Branthoh wieder auf den Fuldacr Abtsstuhl zurückholen
zu können, zunichte gemacht: Heinrich 11. schickte ihnen als Nachfolger
wiederum einen den Reformkreisen angehörenden Abt, nämlich Richard
von Amorbach28), und offensichtlich fugten sich die Mönche diesmal
dem Wunsch des Herrschers, obwohl Richard zeitlebens auch zugleich
Abt von Amorbach blieb.
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
15
Ill.
Diese Ereignisse am Ende der Ottonenzeit, die im Zusammenhang mit
der Kirchenreform Heinrichs II. stehen, zeigen exemplarisch, daß neben
der Reichsgewalt des jeweiligen Herrschers zwei weitere Faktoren die
Stellung des Klosters bestimmen und auch in das Verhältnis von Abt und
Konvent eingreifen konnten: die bischöfliche und die päpstliche Gewalt.
Die erstere mischte sich 1013/14 in Gestalt des Mainzer Erzbischofs Erkanbald ein, der zuvor selbst Abt von Fulda (997-1011) gewesen war.
Er, der schon als Abt treu zu Heinrich II. gestanden und ihn 1002 zur
Wahl und zur Krönung begleitet hatte, war inzwischen zum Erzkapellan
und Erzkanzler des Reiches aufgestiegen und unterstützte dessen Reformpolitik - in diesem Falle auch gegen seine ehemaligen Mitbrüder=".
Das gibt uns Anlaß, die Stellung Fuldas gegenüber der bischöflichen
Gewalt kurz zu charakterisieren.
Ob Fulda ursprünglich zur Diözese Würzburg gehörte oder ob die
Mainzer Erzbischöfe für Weihehandlungen im Kloster zuständig waren,
darüber scheint es schon in der Frühzeit der Abtei Auseinandersetzungen
gegeben haben. Mehr noch ist aber in der Forschung über diese Frage
und über die Bedeutung und Auswirkung des sogenannten Zachariasprivilegs auf die Diözesanzugehörigkeit diskutiert und gestritten wordcn30). Die grundsätzliche Problematik, die in der Karolinger- und Ottonenzeit immer wieder zu Reibereien und Rechtsstreitigkeiten zwischen
den beiden Bischofssitzen und den Fuldaer Äbten geführt hatte, wurde im
Jahre 1049 auf einer Reichssynode zu Mainz vor dem Papst und dem
Kaiser verhandelt, aber erst 1752 durch die Erhebung Fuldas zum selbständigen exemten Bistum wirklich beigelegt3l). Wenn diese beiden Daten auch außerhalb unseres Untersuchungszeitraumes liegen, so spielte
die Rechtsfrage bereits in den ersten Jahrhunderten der Klostergeschichte
eine nicht unerhebliche Rolle, so daß sie kurz beleuchtet werden soll.
Am Anfang dieser Auseinandersetzungen stand ein außergewöhnliches Privileg, das Papst Zacharias am 4. November des Jahres 751 auf
Bitten des Bonifatius für das neu gegründete Kloster Fulda ausgestellt
hat32). Es stellte für seine Zeit eine "unerhörte Neuerung"33) und einen
Einbruch in die bis dahin gültige fränkische Kirchenverfassung dar.
Während nämlich noch die von Bonifatius selbst einberufenen Synoden das sogenannte Concilium Germanicum des Jahres 742 und eine fränki-
16
Dieter Geuenich
scheSynode des Jahres 747 - den Bischöfen die Visitation und die Aufsicht in den Klöstern besonders ans Herz gelegt hatten34), wurde in diesem Papstprivileg des Jahres 751 jeder bischöfliche Eingriff in das Kloster ausdrücklich und unter Androhung des päpstlichen Bannes untersagt. Durch die unmittelbare Unterstellung des Klosters unter den
apostolischen Stuhl wurde es jeder geistlichen Gerichtsbarkeit - auch und
gerade durch den Diözesanbischoft-I - entzogen. Und somit verbieten
wir kraft dieser Urkunde, heißt es wörtlich in diesem Diplom, jedem
Priester irgendeiner Kirche, den apostolischen Stuhl ausgenommen, in
dem genannten Kloster irgendwelche Herrschergewalt auszuüben, in
der Weise, daß einer unter keinen Umständen auch nur die Feier der
Messe dort zu begehen sich unterfangen soll, außer wenn er vom Abt
des Klosters dazu aufgefordert worden ist (nisi ab abbate monasterti
fuerit invitatus), damit es wirklich, als dem apostolischen Stuhl unterstellt, gestützt auf die Festigkeit des Privilegs unangefochten bevorzugt
bleibe36).
Damit war Fulda das erste und für lange Zeit auch das einzige
Kloster im Reich, welches ein solches päpstliches Exemtionsprivileg
besaß, das dem Abt ein Invitationsrecht37) einräumte. Aufgrund dieser
Tatsache ist die Echtheit der Papsturkunde auch des öfteren bezweifelt
worden. Aber Bonifatius hat wohl in weiser Voraussicht und in Kenntnis
des fränkischen Episkopats, in dem er, wie er sehr wohl wußte, auch
Gegner hatte, dieses Privileg vom Papst erbeten. Und mindestens in
zweierlei Hinsicht war ihm an einer sicheren Zukunft des Klosters
besonders gelegen: zum einen, weil ihm eine zentrale Rolle in der Mission zugedacht war, und zum anderen, weil er dieses Kloster zu seiner
Begräbnisstätte bestimmt hatte, wo seiner im Gebet gedacht werden
sollte38).
Daß der fränkische Episkopat diese fuldische Sonderstellung nicht
hinnehmen würde, war jedoch abzusehen; der erste, der dagegen vorging,
war des Bonifatius eigener Schüler Lul. Er versuchte als Rechtsnachfolger des Bonifatius auf dem Mainzer Erzbischofsstuhl die Rechte eines
Eigenkirchenherrn geltend zu machen, verband diesen Anspruch aber
zugleich auch mit dem Rechtsanspruch auf die bischöfliche Jurisdiktion
im Kloster39). Sturmi konnte die junge Gründung nach dem Bericht der
von Eigil verfaßten Vita nur dadurch dem Zugriff des Mainzer Erzstuhles entziehen, indem er Schutz und Rechte beim König suchte, denn Rom
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
17
war zu weit entfernt und in der Zeit des Aufstiegs der Karolinger gegen
diese nicht zu mobilisieren. Auf diese Weise gelang es dem ersten Abt
nach zweijähriger Verbannung, in sein Kloster zurückzukehren, das sich
nun von 765 ab Königskloster nennen durfte40). Karl der Große war es
dann, der Fulda 774 mit Immunität und dem Recht der freien Abtswahl
ausstattete, die im Papstprivileg von 751 noch nicht enthalten war41).
Neue Streitigkeiten brachten dann in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts die Anspruche des Würzburger Bischofs, der darauf verweisen
konnte, daß das Gebiet rechts des Flusses Fulda von altershe,42) zu
Würzburg und das links des Flusses zum Mainzer Sprengel gehörte. Da
ein großer Teil der Klosterbesitzungen rechts der Fulda und damit innerhalb der Würzburger Bistumsgrenzen lag, kam es unter anderem wegen
des Kirchenzehnten zum Streit, der aber 815 durch einen gütlichen Vergleich beigelegt werden konnte43). Kurz darauf, 822/3, hat man dann in
Fulda versucht, das Privileg des Papstes von 751 zu falschen, indem man
einen Passus über den Zehnten nachträglich einfugte. In Rom wurde die
Fälschung aber als solche erkannt, und die Bestätigung wurde verweigert44). Hrabanus Maurus veranlaßte, nachdem er Bischof von Mainz
geworden war und das Kloster enger an seinen Bischofsstuhl binden
wollte, nochmals eine Abänderung des Zachariasprivilegs, die von den
Päpsten Benedikt Ill. und Nikolaus I. auch bestätigt wurde. Darin war
nun von einer völligen Exemtion des Klosters von der bischöflichen Gewalt keine Rede mehr, und sie hätte sich auch in der Zeit des Niedergangs der karolingischen Königsgewalt nicht mehr durchsetzen lassen45).
Es ist an dieser Stelle nicht möglich, die wechselnde Politik der
Fuldaer Äbte gegenüber den drei Gewalten während der drei Jahrhunderte unseres Betrachtungszeitraumes im einzelnen nachzuzeichnen, die
Anspruche auf das Kloster erhoben: die Reichsgewalt des Königs, die bischöfliche Diözesangewalt, die einmal mehr von Mainz aus, dann wieder
mehr von Würzburg aus in Anspruch genommen wurde, und schließlich
die päpstliche Gewalt, die von der Mönchsgemeinschaft immer dann bemüht wurde, wenn der bischöfliche Zugriff zu bedrohlich wurde. Dies
war beispielsweise gegenüber dem mächtigen Mainzer Erzbischof Hatto
(891-913) der Fall, der bereits unter Amulfvon Kärnten, dann aber erst
recht nach dessen Tod als Vormund Ludwigs des Kindes größten Einfluß
im zu Ende gehenden Karolingerreich erlangte46). Nicht von ungefähr
fallen in diese Zeit die päpstlichen Privilegienbestätigungen durch Johann
18
Dieter Geuenich
VIII. (875), Stephan V. (891), Benedikt IV. (901), Johann X. (917) und
Leo VII. (936)47).
Als die Reichsgewalt dann mit Otto dem Großen wieder erstarkte, ließ
sich der Fuldaer Abt Hadamar (927-956) noch im Jahr der Thronsetzung
Ottos in Aachen die Immunität des Klosters, den Zehntbezug von den
Klostergütern und das Wahlrecht bestätigen48). Nun, an der Seite des
energisch durchgreifenden Königs, war es wieder möglich, sich gegen die
Mainzer Ansprüche mit Hilfe der Reichsgewalt durchzusetzen. Als Otto
der Große in politischen Gegensatz zum Mainzer Erzbischof Friedrich
(937-954) geriet, stand Abt Hadamar an der Seite des Königs. Der Erzbischof kam nach Fulda in Haft, das zum Stützpunkt der königlichen
Politik gegen die Teile des Episkopats wurde, die in Opposition zum
Herrscher standen. Folgerichtig weihte zwölf Jahre später, im Jahre 948,
auch nicht der Erzbischof von Mainz die neu errichtete Fuldaer Klosterkirche, sondern der Legat des Papstes Agapit 11. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch Otto der Große 948 dieser Kirchweihe in Fulda
selbst beiwohnte49). Die in diesem Jahr ausgestellte Privilegienbestätigung des Papstes Agapit hatte wieder die Form des überarbeiteten
Zachariasprivilegs, die den Eindruck der völligen Unabhängigkeit von jeder bischöflichen Gewalt erweckte50).
Wie sich die Situation des Bonifatiusklosters dann gegen Ende der
Ottonenzeit unter Heinrich H. schlagartig veränderte, als sich der Mainzer Erzbischof Erkanbald (l011-102l) und Kaiser Heinrich H. gemeinsam um eine Reform des Fuldaer Klosterlebens bemühten, haben wir
oben51) schon vorweg behandelt. In dieser Situation ließ sich die Exemtion von der bischöflichen Gewalt nicht behaupten, zumal der Papst, der
Kaiser und der Mainzer Erzbischof nun an einem Strang zogen. Es ist die
Zeit, in der die Fuldaer Mönche ihren rechtmäßig gewählten Abt Branthoh 11. (1011-1013) nicht zu halten vermochten, sondern den Lorscher
Reformabt Poppo (1013-1018) und nach diesem Richard von Amorbach
(1018-1039) als Leiter der Klostergemeinschaft akzeptieren mußten.
Die Maitage des Jahres 1020, an denen Papst Benedikt VIII. gemeinsam mit Kaiser Heinrich H. im Kloster Fulda weilte, hat Konrad LüBECK "als die glänzendste Begebenheit der ganzen Fuldaer Geschichte"
bezeichnet52). Auch Abt Richard und seine Mönche waren sich der
Bedeutung dieses historischen Augenblicks wohl bewußt, da sie dieses
Ereignis in der ansonsten recht wortkargen Aufzeichnung der Totenanna-
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
19
len ausfuhriich würdigten53). Gleichwohl war es mit der Unabhängigkeit
des Klosters zu dieser Zeit nicht zum besten bestellt, und von der Exemtion von bischöflicher Gewalt und Jurisdiktion ist in den Privilegien dieser Jahre, die Kaiser und Papst ausstellten, keine Rede mehr.
In diese Zeit fällt auch die Schenkung des Klosters durch den Kaiser
an den Papst. vielleicht ist sie anläßlich des gemeinsamen Besuches von
Heinrich 11. und Benedikt VIII. in feierlicher Weise verabredet worden.
An der rechtlichen Stellung Fuldas, auch bezüglich der Frage der
bischöflichen Gewalt, hat diese Schenkung nichts geändert. Es ist aus
heutiger Sicht heraus schwer verständlich, daß die Privilegierung des
königlichen Schutzes und die des päpstlichen Schutzes damals nicht
miteinander konkurrierten oder sich gar wechselseitig ausschlossen,
sondern ergänzten. Durch Unterstellung unter den Papst wurde die
reichsunmittelbare Stellung des Klosters - zumindest in Zeiten des mehr
oder weniger harmonischen Miteinanders von König und Papst wie im
Jahre 1020 - nur noch unterstrichen. Aber schon bald wurde aus dem
Miteinander ein Gegeneinander, und das kirchenreformerische Ideal der
libertas ecclesiae, der Freiheit der Klöster von jeder weltlichen Gewalt,
fuhrte zur alternativen Scheidung zwischen papsttreuen Klöstern, die
sich den Zielen der gregorianischen Reform verpflichtet fuhlten, und den
kaisertreuen Reichsklöstern. Mit den Auseinandersetzungen infolge des
Investiturstreites. in die auch das Bonifatiuskloster hineingezogen wurde.
haben wir aber unseren Untersuchungszeitraum bereits verlassen.
IV.
Zwei Aspekte der Stellung des Klosters Fulda im Reich der
Karolinger und Ottonen sind in den bisherigen Ausfuhrungen jedoch zu
kurz gekommen, so daß sie abschließend noch kurz beleuchtet werden
sollen. Dies sind zum einen die besonderen Verpflichtungen, die sich aus
Fuldas Status als Reichskloster ergaben. und zum anderen die kulturellen
Leistungen der Mönchsgemeinschaft, durch die sie sich "einen Ruhmestitel.der nie welken wird, erworben hat"54}.
Welchen Verpflichtungen hatten die Reichsklöster im Frühmittelalter
im allgemeinen und das Reichskloster Fulda im besonderen gegenüber
dem Herrscher nachzukommen? Die zum Jahr 819 überlieferte Notitia de
20
Dieter Geuenich
servitio monasteriorum berichtet von einer Regelung des Königsdienstes
der Reichsklöster55) und teilt die 84 im Anschluß namentlich aufgelisteten Reichsabteien unter Ludwig dem Frommen in drei Abteilungen ein:
erstens in Klöster, die dona et militia, Abgaben und Militärdienst, leisten
mußten; zweitens in solche, die dona ohne militia - also nur Abgaben
ohne Militärdienst - leisten mußten; und in eine dritte Gruppe von Klöstern, die weder Abgaben noch Militärdienst, sondern nur oraciones,
Gebete fur den Herrscher und das Reich, zu leisten hatten. Daß Fulda
damals zu Beginn des 9. Jahrhunderts vorn Militärdienst, das heißt: von
der Stellung eines militärischen Aufgebots fur Kriegszüge des Herrschers, befreit werden sollte, dürfte seinen Grund allein darin gehabt haben, daß das junge Missionskloster zu dieser Zeit noch alle militärischen
Kräfte zur Verteidigung der eigenen Stellung gegenüber den Sachsen benötigte. Die spätere Geschichte zeigt aber, daß Fulda als Reichskloster
alle drei Arten von Verpflichtungen gegenüber dem Reich wahrzunehmen
hatte. Es mußte:
- Abgaben, vor allem in Form des sogenannten servitium regis, der
Gastungsverpflichtung gegenüber dem Königshof, leisten,
- weiterhin Militärdienst, womit die Stellung eines militärischen
Aufgebotes gemeint ist, wann immer der König den Abt von Fulda zur
Teilnahme an einer Heerfahrt aufforderte,
- und schließlich das Gebet fur den Herrscher und das Reich, eine vertragliche Regelung, die von den Mönchen ebenso ernstgenommen wurde
wie die beiden anderen Bestimmungen.
Einige Beispiele zu diesen drei Formen der Belastungen, die auf das
Kloster als Reichs- und Königskloster zukamen, müssen hier genügen.
Die Gastungsverpflichtung, das servittum regis56), war aus der Sicht
des Herrschers eine unerläßliche Notwendigkeit, weil das Königtum des
Frühmittelalters ein Reisekönigtum war. Es gab im Reich keinen festen
Königshof, keine Königsresidenz auf Dauer, sondern der Herrscher war
ständig unterwegs: er reiste von Ort zu Ort, das heißt von Pfalz zu Pfalz,
oder eben von Kloster zu Kloster. Auf diese Weise, die zur Geltendmachung seines Herrscheranspruchs überall im Reich unerläßlich war,
nutzte er das Reichs- und Königsgut und lebte mit seinem mitreisenden
Hof von den Ressourcen, die von den Klöstern und Pfalzen vorn Reichsgut erwirtschaftet wurden. Eine Auflistung aller Königsaufenthalte im
Kloster Fulda zeigt, daß die frühmittelalterlichen, aber auch die hochmit-
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
21
telalterliehen Herrscher sich mit besonderer Vorliebe im Bonifatiuskloster aufgehalten haben. Man hat bis zum 14. Jahrhundert - also so lange
der Königshof in ständiger Bewegung das Reich bereiste - über 50 solcher Aufenthalte in Fulda nachgewiesen-Ü, "Fast alle deutschen Könige
haben wenigstens einmal in Fulda Station gemacht"S8). Gelegentlich
gingen die Ansprüche des Herrschers, zumal gegenüber einer reichen
Abtei wie Fulda, auch über den reinen Nießbrauch hinaus: Heinrich 11.
soll im Jahre 1014, als sich, wie oben geschildert wurde, die Fuldaer
Mönche der Einsetzung des Reformabtes Poppo widersetzten, Besitz des
Klosters an sich gezogen und anderweitig vergeben haben59).
Zum servitium regis, zum Königsdienst, gehörte aber auch die Verpflichtung, am Königshof zu erscheinen, wann immer der König den Abt
rief. Hans-Peter WEHLT hat in seiner 1970 erschienenen Dissertation die
Aufenthalte der Fuldaer Äbte am Königshof, soweit sie sich aus den
Quellen ermitteln lassen, zusammengestellt. Es sind rund 100 Zusammenkünfte von König und Abt in unserem Zeitraum bis 1024, die sich
mehr oder weniger sicher aufgrund von Urkunden oder chronikalischen
Quellen nachweisen lassen60). Berücksichtigt man die Lückenhaftigkeit
unserer Überlieferung, so ist durchschnittlich jeder Abt von Fulda mindestens runfinal persönlich mit dem König zusammengetroffen. Für Hrabanus Maurus (822-842) und Sigehard (869-891), die beide eine verhältnismäßig lange Zeit von mehr als zwei Jahrzehnten den Konvent
leiteten, sind sogar mehr als zehn Aufenthalte an den verschiedenen
Königshöfen nachweisbarsl). Insgesamt ergibt sich der Befund, daß die
Äbte von Fulda mindestens jedes zweite Jahr mit dem Herrscher wo auch
immer im Reich zusammengetroffen sind, wobei, wie gesagt, zu beachten
ist, daß nur die in den Quellen nachweisbaren Treffen berücksichtigt
wurden.
Die Anlässe waren sowohl Angelegenheiten, die im Interesse der Abtei und des Abtes lagen - wie Bestätigung der Privilegien vom neuen
Herrscher, Beschwerden gegen Eingriffe und dergleichen -, als auch Angelegenheiten, in denen der König die Anwesenheit des Abtes forderte:
Reichstage, Kriegsfahrten und Romzüge, bei denen der Herrscher nicht
auf die Anwesenheit des Reichsabtes einschließlich seines Gefolges verzichten wollte. Hinzu kommen zahlreiche Romfahrten der Fuldaer Äbte
im Auftrag, aber nicht in Begleitung des Königs; denn durch die traditionell engen Beziehungen der Reichsabtei zur Kurie, auf die oben hinge-
22
Dieter Geuenich
wiesen wurde, bot sich der Fuldaer Abt geradezu fur diplomatische Missionen des Königs in Rom an. Bei diesen Gelegenheiten haben die
Fuldaer Äbte in der Regel dann in Rom die klösterlichen Privilegien bestätigen und sich, wenn es sich ergab, auch vom Papst zum Abt weihen
lassen, - ein Recht, das ihnen vonalters her zustand.
Als eines von vielen Beispielen fur die Teilnahme des Fuldaer Abtes
an militärischen Operationen des Königs sei auf Abt Werinheri (968982) hingewiesen, der Kaiser Otto 11. im Jahre 982 mit 60 bewaffneten
Rittern, die Fulda zu stellen hatte, auf einem Kriegszug in Süditalien
begleitete62). Nachdem das kaiserliche Heer bereits das byzantinische
Apulien erobert hatte, stieß es am 13. Juli am Capo Colonna südlich von
Cortone auf die arabischen Sarazenen. Nach anfänglichen Erfolgen kam
es dann zu jener katastrophalen Niederlage, über die der schon erwähnte
Chronist Thietmar von Merseburg63) ausfuhrlieh berichtet. Der Kaiser
selbst konnte nur durch eine List der Gefangenschaft entgehen, und Abt
Werinheri gelangte noch bis Lucca, wo er am 30. Oktober dieses Jahres
982 den Anstrengungen und Entbehrungen des Feldzuges erlag. Sein
Name und die zahlreicher dem Kloster nahestehender Gefallener wurden
in die Fuldaer Totenannalen zum Jahre 982 eingetragen und unter der
Überschrift Diese wurden von den Sarazenen erschlagen64) dem
Gebetsgedenken der Mönchsgemeinschaft anvertraut.
Ein Diagramm in dem von KarI SCHMID herausgegebenen fünfbändigen Werk über "Die Klostergemeinschaft von Fulda im früheren Mittelalter" zeigt die jährlich in die Totenannalen eingetragenen Namen in
Form einer Graphik65). Diese weist aus, daß die Zahl der Verstorbenen,
derer die Mönchsgemeinschaft in besonderer Weise gedachte, nur ein
einziges Mal in den ersten drei Jahrhunderten der Klostergeschichte den
Höchststand von 45 Eintragungen pro Jahr erreicht hat: Es ist das Jahr
982, in dem viele der bei Cortone gefallenen Laien und der Fuldaer Abt
Werinheri Aufnahme in das Totengedenken des Klosters gefunden haben.
Die Tatsache, daß die Fuldaer Mönche nicht nur die eigenen Mitbrüder in ihr liturgisches Totengedenken einbezogen haben, sondern auch im
fernen Cortone Gefallene des deutschen Heereskontingents, darüber hinaus aber auch über unseren gesamten Zeitraum hinweg sämtliche Herrscher des karolingischen und ottonischen Königshauses, verdeutlicht den
dritten Aspekt der Verpflichtungen des Klosters gegenüber dem Reich,
der im Gebet fur den Herrscher und seine Familie bestand und, wie die
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
23
über drei Jahrhunderte kontinuierlich und mit größter Sorgfalt gefuhrten
Fuldaer Totenannalen zeigen, von den Mönchen sehr ernst genommen
wurde66). Dies haben die Forschungen zur "Klostergemeinschaft von
Fulda im früheren Mittelalter" deutlich gemacht, die vornehmlich das
Ziel verfolgen, "die gesamten, auf die Pflege der memoria gegründeten
Bindungen und Verbindungen Fuldas zu erfassen, die wegen der damit
eingegangenen immensen Gebetsleistungen und Fürbitten vom Fuldaer
Konvent nicht als schmückender Zierat, sondern als fundamentales, das
Denken und Handeln bestimmendes Lebensgut betrachtet worden sein
müssen"67).
V.
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen wäre aber nicht
ausreichend charakterisiert und gewürdigt, wenn die kultur- und geistesgeschichtliche Leistung der Mönchsgemeinschaft nicht angesprochen
würde. Dies soll abschließend in der gebotenen Kürze68) geschehen.
Oft genug ist auf die angelsächsische Tradition im Bonifatiuskloster
hingewiesen worden, die Hrabanus Maurus, nachdem er den Angelsachsen Alkuin in Tours besucht und schätzen gelernt hatte, wieder aufgegriffen hat69). Auch die Erhebung der Volkssprache zur Schriftlichkeit ist
mit dem Namen Fulda und wiederum mit Abt Hraban verbunden 70). Die
althochdeutsche Evangelienharmonie des Tatian mag hier als Beispiel eines religiösen Textes, das Fragment des Hildebrandsliedcs als Beispiel
eines alten germanischen Heldenliedes genügen, - beides Aufzeichnungen, die in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts in Fulda aufPergament
gebracht wurden7l). Ob man soweit gehen soll, Fulda als "die Wiege der
althochdeutschen Literatur" zu bezeichnen, wie STENGELdies in seinem
Festvortrag vor 50 Jahren getan hat72), sei dahingestellt. Vieles sicher
Geglaubte wird inzwischen von der Forschung in Frage gestellt73). Zu
sporadisch ist das aus althochdeutscher Zeit Erhaltene und zu unsicher
die Zuweisung der alten Schriftzeugnisse, als daß wir die Bildungswelt
und die Kulturlandschaft des 9. und 10. Jahrhunderts im Frankenreich
auch nur annähernd vollständig rekonstruieren könnten. Aber schon ein
Blick in die alten mittelalterlichen Bibliothekskataloge des Klosters
Fulda, in denen rund 1.000 Bände nachweisbar sind74), läßt die fuhrende
24
Dieter Geuenich
Stellung der Abtei im Geistesleben der Karolinger- und Ottonenzeit erahnen. Und die Namen der Schüler, die in Fulda ihre Ausbildung und Prägung erhalten haben, bevor sie das dort Erlernte andernorts weitervennittelten, wie etwa Walahfrid Strabo im Kloster Reichenau oder der EvangeIiendichter Otfrid im Kloster Weißenburg, sowie die der zahlreichen
"prominenten" Fuldaer Zöglinge wie Einhard von Seligenstadt, der Biograph Karls des Großen, wie Gottschalk, der in den Verdacht der Ketzerei geratene sächsische Theologe, und viele andere mehr75) legen Zeugnis
ab vom Niveau der Fuldaer Bildungsstätte.
Das oben erwähnte Diagramm der jährlichen Eintragungen Fuldaer
Konventsmitglieder in die Totenannalen zeigt das sprunghafte Anwachsen der Zahl der Mönche unter Abt Hraban (822-842), dessen Auswirkungen sich in den Verstorbeneneinträgen bis in die sechziger und siebziger Jahre des 9. Jahrhunderts hinein ablesen lassen76). Die annähernd errechnete Zahl von nahezu 700 Mönchen unter diesem vermutlich bedeutendsten Abt77) des Bonifatiusklosters weist in eindeutiger Weise auf die
Attraktivität des Klosters unter diesem Praeceptor Germaniae, der
Schüler aus allen Gebieten des Reiches anzog, aber zugleich auch um die
Verbesserung und Erweiterung der wirtschaftlichen Basis des Klosters
bemüht war78).
Wenn man sich vor Augen führt, welche Infrastruktur - wie man
heute sagen würde - erforderlich war und vorhanden sein mußte, um
mehr als 600 Mönche so zu versorgen, damit sie, befreit von der Sorge
um Kleidung, Unterkunft und das tägliche Brot, Bücher lesen und
schreiben konnten, dann wird man in etwa die historische Leistung der
Klostergemeinschaft von Fulda und ihrer Äbte ermessen können, derer
wir in diesem Jahr der 1250. Wiederkehr des Gründungsdatums gedenken. Und für Sie, hier in Fulda, die Sie das Glück haben, den Ort ihre
Heimat nennen zu können, an dem vor 1250 Jahren die Klostergemeinschaft gegründet wurde, die zu den bedeutendsten Bildungsstätten Europas zu zählen ist, gilt nach wie vor das, was STENGELin seiner Festansprache vor 50 Jahren - vielleicht für unseren heutigen Geschmack etwas
zu emphatisch und pathetisch - folgendermaßen formulierte: "Geschichte
haben und sich als Träger geschichtlicher Tradition fühlen ist ein untrügliches Kennzeichen echter Kultur und eine unentbehrliche Voraussetzung des Kulturbewußtseins, ein Vorzug, der Ruhm und Verpflichtung
zugleich einschließt"79).
----
---.--
---------
- -----------.
.
~
. =_
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
::::---::-:c-:=-----_
25
Anmerkungen
*
Mit Anmerkungen versehener Text eines Vortrages, der am 25. Februar 1994 vor
dem Fuldaer Geschichtsverein gehalten wurde. Die Vortragsform wurde beibehalten.
Edmund E. STENGEL:Die Reichsabtei Fulda in der deutschen Geschichte, Weimar
1948, S. 6.
2 Vor allem das fünfbändige Werk Die Klostergemeinschaft
von Fulda im früheren
Mittelalter,unter
Mitwirkung von Gerd ÄLTIlOFF, Eckhard FREISE, Dieter GEUENICH,Franz-Josef JAKOBI,Hermann KAMP, Otto Gerhard OEXLE, Mechthild SANDMANN,Joachim WOLLASCHund Siegfried ZÖRKENDÖRFER
hrsg. von Karl SCHMID,
München 1978 (Münstersche Mittelalter-Schriften,
8/1-3), aber auch Hans-Peter
WEHLT: Reichsabtei und König, dargestellt am Beispiel der Abtei Lorsch mit
Ausblicken auf Hersfeld, Stablo und Fulda, Göttingen 1970 (Veröffentlichungen
des Max-Planck-Instituts
für Geschichte, 28), besonders S. 234-316 und S. 359379; Karl SCHMID:Die Mönchsgemeinschaft
von Fulda als sozialgeschichtliches
Problem, in: Frülunitte1alterliche
Studien 4 (1970), S. 173-200; DERS.: Personenforschung und Namenforschung am Beispiel der Klostergemeinschaft
von Fulda,
in: Frühmittelalterliche
Studien 5 (1971), S. 235-267; Franz BRUNHöLZL:Fuldensia, in: Historische Forschungen für Waiter Schlesinger, hrsg, von Helmut BEUMANN,Köln, Wien 1974, S. 536-547; Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek. Beiträge zum zweihundertjährigen
Bestehen der Hessischen Landesbibliothek Fulda, hrsg. von Artur BRALL, Stuttgart 1978 (Bibliothek des Buchwesens, 6);
Eckhard FREISE:Die Anfänge der Geschichtsschreibung
im Kloster Fulda, Münster
1979; Josef SEMMLER:Die Anfänge Fuldas als Benediktiner- und als Königskloster, in: Fuldaer Geschichtsblätter
56 (1980), S. 181-200; Karl HEINEMEYER:Die
Gründung des Klosters Fulda im Rahmen der bonifatianischen Klosterorganisation, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte
30 (1980), S. 1-45 und in:
Fuldaer Geschichtsblätter
56 (1980), S. 83-132; Karl SCHMID, Gerd ÄLTIlOFF:
Rückblick auf die Fuldaer Klostergemeinschaft.
Zugleich ein Ausblick, in:
Frühmittelalterliche
Studien 14 (1980), S. 188-218; Mechthild SANDMANN:Die
Äbte von Fulda im Gedenken ihrer Mönchsgemeinschaft,
in: Frülunittelalterliche
Studien 17 (1983), S. 393-444; Ulrich HUSSONG: Studien zur Geschichte der
Reichsabtei Fulda bis zur Jahrtausendwende, 2 Teile, in: Archiv für Diplomatik 31
(1985), S. 1-225,32 (1986), S. 129-304; WaIter HETNEMEYER:Zum frühmittelalterlichen Urkundenwesen
des Klosters Fulda, in: Geschichte und ihre Quellen.
Festschrift für Friedrich Hausmann zum 70. Geburtstag, hrsg. von Reinhard
HÄRTEL, Graz 1987, S. 403-412; Gereon BECHT-JÖRDENS:Neue Hinweise zum
Rechtsstatus des Klosters Fulda aus der Vita Aegil des Brun Candidus, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 41 (1991), S. 11-29; DERS.: Die Vita Aegil
abbatis Fuldensis des Brun Candidus. Ein Opus gerninum aus dem Zeitalter der
anianischen Reform in biblisch-figuralem
Hintergrundstil,
Frankfurt am Main
1992 (Fuldaer Hochschulschriften,
17); DERS.: Die Vita Aegil des Brun Candidus
als Quelle zu Fragen aus der Geschichte Fuldas im Zeitalter der anianischen Re-
26
3
4
5
6
7
8
9
Dieter Geuenich
form, in: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 42 (1992), S. 19-48; Ulrich
HUSSONG:Die Reichsabtei Fulda im frühen und hohen Mittelalter, in: Fulda in seiner Geschichte, hrsg. von Waiter HEINEMEYERund Berthold JÄGER, Fulda und
Marburg 1995 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, 57),
S. 89-179 [erschien erst nach der Abfassung des vorliegenden Vortrags und konnte
für diese Veröffentlichung nicht mehr berücksichtigt werden); Kloster Fulda in der
Welt der Karolinger und Ottonen, hrsg. von Gangolf SCHRIMPF
, Frankfurt am Main
1996 [im Druck).
Die Klostergemeinschaft
von Fulda (wie Anm. 2); grundlegend für unser Thema
darin vor allem: Karl SCHMID: Die Frage nach den Anfangen der Mönchsgemeinschaft von Fulda, Band 1, S. 108-135; OUo Gerhard OEXLE: Memorialüberlieferung und Gebetsgedächtnis in Fulda vom 8. bis zum 11. Jahrhundert,
Band I, S. 136-177; Mechthild SANDMANN:Die Folge der Äbte, Band 1, S. 178204; Karl SCHMID: Mönchslisten und Klosterkonvent von Fulda zur Zeit der
Karolinger, Band 2.2, S. 571-639; Otto Gerhard OEXLE: Mönchslisten und Konvent von Fulda im 10. Jahrhundert, Band 2.2, S. 640-691; Mechthild SANDMANN:
Wirkungsbereiche
fuldischer Mönche, Band 2.2, S. 692-791; Eckhard FREISE:
Studien zum Einzugsbereich
der Klostergemeinschaft
von Fulda, Band 2.3, S.
1003-1269.
SCHMID, Mönchslisten und Klosterkonvent (wie Anm. 3), S. 597-610. S. auch
Klaus NASS: Untersuchungen zur Geschichte des Bonifatiusstifts Hameln, Göttingen 1986 (Veröffentlichungen
des Max-Planck-Instituts
für Geschichte, 83; Studien zur Germania Sacra, 16).
Gerd ALrnoFF: Die Beziehungen zwischen Fulda und Prüm im 11. Jahrhundert, in:
Die Klostergemeinschaft
von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2, S. 888-930.
Eckhard FREISE: Zur Datierung und Einordnung fuldischer Namengruppen und
Gedenkeinträge, in: Die Klostergemeinschaft
von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2,
S. 526-570; SCHMID,ALrnoFF, Rückblick (wie Anm. 2), S. 188-218.
Otto Gerhard OEXLE: Die Überlieferung der fuldischen Totenannalen, in: Die Klostergemeinschaft
von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2, S. 447-504; Franz-Josef
JAKOBI:Die geistlichen und weltlichen Magnaten in den Fuldaer Totenannalen, in:
Die Klostergemeinschaft
von Fulda (wie Anm. 2), S. 792-887.
Vgl, Johann Friedrich SCHANNAT:Historia Fuldensis in tres partes divisa, Frankfurt am Main 1729; Konrad LOBECK:Die Fuldaer Äbte und Fürstäbte des Mittelalters, Fulda 1952 (Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins, 31); JosefLEINWEBER:Die Fuldaer Äbte und Bischöfe, Frankfurt am Main 1989. In diesen, aber
auch in vielen anderen Darstellungen - auch neueren Datums -, wird die Klostergeschichte als Äbtegeschichte gesehen. Vgl. dagegen Karl SCHMID: Zum interdisziplinären Ansatz, zur Durchführung und zum Anliegen des Fulda-Projekts, in:
Die Klostergemeinschaft
von Fulda (wie Anm. 2), S. 11: "Insofern die Mönchsgemeinschaft ... als geschichtliche Größe betrachtet wird, liegt der Akzent des
Unternehmens auf der Erforschung der Gemeinschaft, die als soziale Erscheinung
zu begreifen ist".
So bezeichnet LOBECKsein (in Anm. 8) zitiertes Werk im Vorwort (S. 5).
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
27
10 LÜBECK,Die Fuldaer Äbte (wie Anm. 8), S. 14.
11 Die Äbte Baugulf, Hraban und Sigihart resignierten 802, 842 und 891, während
die Äbte Ratger und Thioto 817 bzw. 869 abgesetzt wurden. Vg!. dazu im einzelnen SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 182-188; DIEs., Die Äbte
von Fulda im Gedenken ihrer Mönchsgemeinschaft (wie Anm. 2), S. 402.
12 Supplex Libellus monachorum Fuldensium Carolo imperatori porrectus, hrsg. von
Josef SEMMLER,in: Initia consuetudinis benedictinae. Consuetudines saeculi octavi
et noni, hrsg. von Kassius HALLINGER,Siegburg 1963 (Corpus consuetudinum monasticarum, I), S. 319-327. Vg!. dazu JosefSEMMLER: Studien zum Supplex LibelIus und zur anianischen Reform in Fulda, in: Zeitschrift für Kirchengeschichte 69
(1958), S. 268-298; Wolf gang HESSLER:Petitionis exemplar. Urfassung und Zusätze beim Fuldaer Supplex Libel/us von 812117, in: Archiv für Diplomatik 8
(1962), S. 1-11.
13 Chronicon Laurissense breve, hrsg. von Hans SCHNORRVONCAROLSFELD,
in: Neues
Archiv für ältere deutsche Geschichtskunde 36 (1911), S. 37. Vg!. zu dieser Quelle
FREISE,Die Anfänge der Geschichtsschreibung (wie Anm. 2), S. 67ff.
14 BECHT-JÖRDENS,Die Vita Aegil des Brun Candidus als Quelle (wie Anm. 2), S.
21.
15 Diese Ausnahme bildet Abt Hiltibert (923-927), der nach Franz-Josef JAKOBI:Zu
den Amtsträgerlisten in der Überlieferung der Fuldaer Totenannalen, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Antn. 2), Band 2.2, S. 524f. vermutlich aus dem
Kloster St. Alban in Mainz nach Fulda kam. Nach Widukind (Die Sachsengeschichte des Widukind von Korvei, hrsg. von Paul HIRSCH und Hans-Eberhard
LOHMANN,Hannover 5. Aufl, 1935 [Monumenta Germaniae Historica. Scriptores
rerum Germanicarum in usum scholarum separatim editi], IT,I, S. 65) war HiItibert
jedoch nutritus vel doctus in Vuldo monasterio. Vg!. auch SANDMANN,Die Folge
der Äbte (wie Anm. 3), S. 189f.
16 Vg!. Dieter GEUENICH:Zur Stellung und Wahl des Abtes in der Karolingerzeit, in:
Person und Gemeinschaft im Mittelalter. Karl Schmid zum ftlnfundsechzigsten
Geburtstag, hrsg. von Gerd ÄLTHOFF,Dieter GEUENICH,Otto Gerhard OEXLEund
Joachim WOLLASCH,Sigmaringen 1988, S. 171-186.
17 Einzelnachweise bei GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16) S. 177f.
(WaldolHilduin), 182-184 (Grimald), 179 (Adalhard).
18 Vg!. JosefFLECKENSTEIN:Einhard, seine Gründung und sein Vermächtnis in Seligenstadt, in: Das Einhardkreuz. Vorträge und Studien der Münsterer Diskussion
zum arcus Einhardi, hrsg. von Karl HAUCK, Göttingen 1974 (Abhandlungen der
Akademie der Wissenschaften in Göttingen. Phi!.-hist. Klasse, 3. Folge, Nr. 87),
S. 96-121, besonders S. 68-70; Franz JosefFELTEN: Äbte und Laienäbte im Frankenreich, Stuttgart 1980 (Monographien zur Geschichte des Mittelalters, 20), S.
285f.; GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16), S. 180f.
19 FLECKENSTEIN,
Einhard (wie Anm. 18), S. 103; GEUENICH,Zur Stellung und Wahl
(wie Anm. 16), S. 180.
20 Quellennachweise und Literatur bei GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm.
16), S. 179fT.
28
Dieter Geuenich
21 Nachweise im einzelnen bei SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S.
181ff.
22 Zur licentia eligendi ex seipso abbatem vgl. Josef SEMMLER:Iussit ... princeps renovare ... praecepta. Zur verfassungsrechtlichen
Einordnung der Hochstifte und
Abteien in die karolingische Reichskirche, in: Consuetudines Monasticae. Eine
Festgabe für Kassius Hallinger aus Anlaß seines 70. Geburtstages, hrsg. von Joachirn F. ANGERERund JosefLENZENWEGER,Rom 1982 (Studia Anselmiana, 85), S.
119ff.; GEUENICH,Zur Stellung und Wahl (wie Anm. 16), S. 174ff.
23 Vgl. das Verzeichnis der "abgesetzten oder zum Rücktritt gedrängten Äbte ... in
Fulda" bei WEHLT, Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 377f. Zu den Vorgängen irn einzelnen: S. 259 (a. 763 Absetzung Sturmis durch König Pippin), S. 268
(a. 869 Absetzung Thiotos durch den Ostfrankenkönig Ludwig den Deutschen), S.
283 (a. 1013 Absetzung Branthohs durch König Heinrich Il.) usw. Vgl, auch
HUSSONG,Studien (wie Anm. 2), Teil l , S. 157-166.
24 Übersetzung: Thietmar von Merseburg, Chronik, hrsg. von Werner TRILLMICH,
Darmstadt 1966 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters.
Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe,
9), S. 341 (Thietmar Chron. VI, 91).
25 Quellennachweis bei SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 194f.; dort
auch die entsprechenden Literaturhinweise.
26 Metrum de transitu monachorum, in: Monumenta Germaniae Historica. Poetae
Latini aevi Carolini 2, hrsg. von Ernst DüMMLER, Berlin 1884, Neudruck 1978, S.
204f. Vgl, dazu OEXLE, Memorialüberlieferung
(wie Anm. 3), S. 156ff. und zuletzt
BECHT-JÖRDENS,Die Vita Aegil des Brun Candidus (wie Anm. 2), S. 19ff.
27 Zu den Vorgängen um die Absetzung Branthohs Il, und die Einsetzung des Reformabtes Poppo vgl. WEHLT, Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 283ff.;
SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 194f. (mit Quellen und Litera-
tur).
28 Zum Wirken dieses Abtes (1018-1039) vg!. Kassius HALLINGER:Gorze - Kluny.
Studien zu den monastischen Lebensformen und Gegensätzen im Hochmittelalter,
Rom 1950/51 (Studia Anselmiana 22-25), S. 199f.; Quellen und Literatur:
SANDMANN,Die Folge der Äbte (wie Anm. 3), S. 195f.
29 Vg!. Helmut MÜGGE: Studien zur Geschichte der fuldisch-mainzischen Beziehungen vom 8. bis zum 11. Jahrhundert, phil, Dissertation Marburg 1951, S. 101ff.;
WEHLT, Reichsabtei und König (wie Anm, 2), S. 283f.; SANDMANN,Die Folge der
Äbte (wie Anm. 3), S. 193f.
30 Neuere Literatur (mit Diskussion der älteren Forschungsmeinungen):
HUSSONG,
Studien (wie Anm. 2), Teil1, S. 47ff.; Mogens RATHSACK:Die Fuldaer Fälschungen. Eine rechtshistorische Analyse der päpstlichen Privilegien des Klosters Fulda
von 751 bis ca. 1158,2 Bände, Stuttgart 1989 (Päpste und Papsttum, 24), Band I,
S. 156ff.; BECHT-JÖRDENS,Neue Hinweise (wie Anm. 2), S. 15ff.
31 Peter Joseph JÖRG: Würzburg und Fulda. Rechtsverhältnis zwischen Bistum und
Abtei bis zum 11. Jahrhundert, Würzburg 1951 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg. 4), S. 54-92. Zu den fuldischmainzischen Beziehungen MÜGGE, Studien (wie Anm. 29).
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
29
32 Urkundenbuch des Klosters Fulda, hrsg. von Edmund E. STENGEL,Band I: Die
Zeit der Äbte Sturrni und Baugulf, Marburg 1958 (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck 10.1), Nr. 15/16. Vg!. dazu HUSSONG,
Studien (wie Anm. 2), Teil l , S. 61-85; RATHSACK,Die Fuldaer Fälschungen (wie
Anm. 30), S. 41 fT.
33 Albert HAUCK:Kirchengeschichte Deutschlands, Band 1,6. Aufl, Berlin, Leipzig
1952, S. 542. Vg!. JÖRG, Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 26ff.; HUSSONG,
Studien (wie Anm. 2), Teill, S. 61fT.
34 Concilia aevi Karolini, hrsg. von Albert WERMINGHOFF,Hannover, Leipzig 1906,
Neudruck 1979 (Monurnenta Gennaniae Historica. Concilia, 2.1), S. I ff. und S.
371.
35 Gegen die Interpretation des Zachariasprivilegs
als Exemtion, das heißt als Suspendierung der Amtsgewalt des Diözesanbischofs.
wenden sich RATHSACK,Die
Fuldaer Fälschungen (wie Anm. 30), S. 48fT. und 59ff. sowie BECHT-JöRDENS,
Neue Hinweise (wie Anm. 2), S. 17ff.
36 Übersetzung nach: Briefe des Bonifatius, Willibalds Leben des Bonifatius, hrsg.
von Reinhold RAu, Darmstadt 1968 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe,
4b), S. 307.
37 BEcHf-JöRDENS, Neue Hinweise (wie Anm. 2), S. 20fT. betont gegenüber der
"Exemtionsthese" mehr das Invitationsrecht des Abtes; dort auch die weitere Literatur.
38 Vg!. SCHMID,Die Frage nach den Anfängen (wie Anm. 3), S. 108ff.; Petra KEHL:
Kult und Nachleben des heiligen Bonifatius im Mittelalter, Fulda 1993 (Quellen
und Abhandlungen zur Geschichte der Abtei und der Diözese Fulda, 26), S. 20
und 91ff.
39 JÖRG, Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 29f. (mit den Quellen und der vorgängigen Literatur).
40 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 259.
41 Urkundenbuch des Klosters Fulda (wie Anm. 32), Nr. 67f.
42 Christoph BROWER:Fuldensiurn Antiquitatum Illl, Antwerpen 1612, S. 8: Hinc
adeo antiquitus orta ilia Dioeeesium distributio, ut, quod in Thuringos pateseit
trans amnem (se. Fuldam), Moguntiam, quod in Franciam, orientem versus, Wireeburgensem episeopum speetaret. Vg!. dazu JÖRG, Würzburg und Fulda (wie
Anm. 31), S. 34f.
43 JÖRG,Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 37 (mit Quellen und Literatur).
44 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 265.
45 Vg!. Hans GoETTING: Die klösterliche Exemtion in Nord- und Mitteldeutschland
vom 8. bis 15. Jahrhundert, in: Archiv für Urkundenforschung
14 (1936), S. 114;
JÖRG,Würzburg und Fulda (wie Anm. 31), S. 38f. (jeweils mit den Quellen).
46 Vg!. Friedrich KNÖPP: Hatto, Abt von Reichenau, Ellwangen und Weißenburg.
Erzbischof von Mainz, in: Die Reichsabtei Lorsch. Festschrift zum Gedenken an
ihre Stiftung 764, hrsg. von Friedrich KNöpp, Darmstadt 1973, S. 261-267.
30
Dieter Geuenich
47 Traditiones et antiquitates Fuldenses, hrsg. von Ernst Friedrich Johann DRONKE,
Fulda 1844, Nr. 618, S. 279 - Nr. 642, S. 292 - Nr. 649, S. 298 - Nr. 665, S. 308 Nr. 681, S. 315.
48 Urkunde Ottos I. Nr. 2 vom 14. Oktober 936 (Monumenta Gennaniae Historica.
Diplomata Conradi I., Heinrici I. et Ottonis I., hrsg. von Theodor Sicket Hannover
1879-1884, Neudruck 1980).
49 Quellen und Literatur zu diesen Vorgängen bei JORG,Würzburg und Fulda (wie
Anm. 31), S. 42ff.; WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 274f. und
361f.
50 DRONKE,Traditiones (wie Anm. 47), Nr. 687, S. 320f. VgI. GoETTING,Die klösterliche Exemtion (wie Anm. 45), S. 121 Anm. 3.
51 Oben S. 13.
52 Konrad LÜBECK:
Die Fuldaer Äbte (wie Anm. 8), S. 88. Vg!. auch WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 239 und 285f.
53 Wiedergabe des Textes in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band
1, S. 354.
54 STENGEL,
Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. 1), S. 24.
55 Notitia de servitio monasteriorum, hrsg. von Petrus BECKER,in: lnitia consuetudinis benedictinae (wie Anm. 12), S. 483-499. Während die monastische Forschung
den Text der Notitia seit Emile LESNE:Les ordonnances monastiques de Louis le
Pieux et la Notitia de servitio monasteriorum, in: Revue d'histoire de lEglise de
France 11 (1920), S. 321-338, besonders S. 323 und 337, als Bestandteil der Aachener Gesetzgebung von 818/19 interpretiert - so auch die Einleitung zur oben zitierten Edition - wäre zu prüfen, ob die Notitia überhaupt vom Kaiser promulgiert
wurde: vg!. Dieter GEUENICH:
Kritische Anmerkungen zur sogenannten "anianisehen Reform", in: Das fränkische Reich 750-1000. Herrschaft - Kirche - Mönchtum. Festschrift fur Josef Semmler, hrsg. von Sönke LORENz,Sigmaringen 1996
[im Druck). Eine in Vorbereitung befmdliche Duisburger Dissertation von Waiter
KETTEMANN beschäftigt sich kritisch mit der Überlieferungsgeschichte der Notitia
und weiterer Texte der "anianischen Reform".
56 Dazu grundlegend Carlrichard BRÜHL:Fodrum, gistum, servitium regis. Studien zu
den wirtschaftlichen Grundlagen des Königtums im Frankenreich und in den
fränkischen Nachfolgestaaten Deutschland, Frankreich und Italien vom 6. bis zur
Mitte des 14. Jahrhunderts, Köln 1968 (Kölner Historische Abhandlungen, 14.1-2)
Vg!. zu Fulda HUSSONG,
Studien (wie Anm, 2), Teil2, S. 276-304.
57 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anrn. 2), S. 235-250.
58 STENGEL,
Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. 1), S. 11.
59 Dies berichten jedenfalls die Annales Quedlinburgenses, hrsg. von Georg Heinrich
PERTZ,in: Monumenta Germaniae Historica. Scriptores 3, Hannover 1839, Neudruck Stuttgart, New York 1963, S. 82: Rexfuldensis monasterii bona miserabiliter diripuit, dum sibi fratrum vita displicuit. Vg!. dazu LÜBECK,
Die Fuldaer Äbte
(wie Anm. 8), S. 86. WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 284 hält die
in den Quedlinburger Annalen geschilderte Konfiskation dagegen fur
"unwahrscheinlich".
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen
31
60 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 235-250 (Königsaufenthalte in
der Abtei) und S. 359-365 (Aufenthalte Fuldaer Äbte am Königshof).
61 WEHLT,Reichsabtei und König (wie Anm. 2), S. 360f.
62 Zum folgenden vgl. JAKOBI,Die geistlichen und weltlichen Magnaten (wie Anm.
7), S. 872-875 (mit Quellen- und Literaturangaben); HUSSONG,Studien (wie Anm.
2), Teil2, S. 286.
63 Thietmar von Merseburg, Chronik (wie Anm. 24), Ill, 20 (S. 18Of.)
64 ISTI OCeISI S(UNI) bzw. Occisus est a Sarracenis ... Vgl, Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band I, S. 343 (mit AnmerIrungsapparat) und
JAKOBI,Die geistlichen und weltlichen Magnaten (wie Anm. 7), S. 873.
65 Diagramm B der jährlichen Eintragsquoten in die Totenannalen (FT), Anlage
(Faltblatt) zum Beitrag von Siegfried ZöRKENOORFER:
Statistische Untersuchungen
über die Mönchslisten und Totenannalen des Klosters Fulda, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm. 2), Band 2.2, S. 988-1002. Eine frühere Version
des Diagramms fmdet sich bei SCHMID,Die Mönchsgemeinschaft von Fulda als
sozialgeschichtliches Problem (wie Anm. 2), nach S. 176 (Faltblatt). Wiederabdrucke des von ZORKENOORFER
erstellten Diagramms: Karl SCHMID:Auf der Suche
nach den Mönchen im mittelalterlichen Fulda, in: Von der Klosterbibliothek zur
Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 144; Dieter GEUENlCH:Die personelle Entwicklung der Klostergemeinschaft bis zum Jahr 1000, in: Kloster Fulda in der Welt der
Karolinger und Ottonen (wie Anm. 2), im Druck.
66 Vgl, Otto Gerhard OEXLE:Memorialüberlieferung und Gebetsgedächtnis in Fulda
vom 8. bis zum 11. Jahrhundert, in: Die Klostergemeinschaft von Fulda (wie Anm.
2), Band 1, S. 136-177; DERS., Die Überlieferung der fuldischen Totenannalen
(wie Anm. 7), S. 447-504. Besonders die a.a.O., S. 393 als Abbildung 6 wiedergegebene Seite aus dem Codex Vaticanus Ottobonianus latinus 2531 (fol. 6r) mit
dem Verzeichnis der verstorbenen Mitglieder der Königsfamilie (Nomina defunctorum regum) läßt die Bedeutung, welche die Fuldaer Mönche dem Gebetsgedenken für die Königsfamilie beimaßen, erkennen. Vgl. zur Interpretation dieser Seite
OEXLE,Die Überlieferung der fuldischen Totenannalen (wie Anm. 7), S. 477480.
Allgemein: Eugen EWIG:Der Gebetsdienst der Kirchen in den Urkunden der späteren Karolinger, in: Festschrift für Berent Schwineköper zu seinem siebzigsten Geburtstag, hrsg. von Helmut MAURERund Hans PATZE,Sigmaringen 1982, S. 45-86.
67 Eduard HLAWITSCHKA:
Zur Erschließung der Memorialüberlieferung aus dem Kloster Fulda, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 38 (1982), S.
167.
68 Ausfllhrlichere Beiträge sind zuletzt erschienen in: Von der Klosterbibliothek zur
Landesbibliothek (wie Anm, 2); Hrabanus Maurus und seine Schule. Festschrift
der Rabanus-Maurus-Schule,
hrsg. von Wilfried BOHNE, Fulda 1980; Hrabanus
Maurus. Lehrer, Abt und Bischof, hrsg. von Raymund KOTTm und Harald ZIMMERMANN, Mainz, Wiesbaden 1982 (Akademie der Wissenschaften
und der Literatur.
Abhandlungen der geistes- und sozialwissenschaftliehen Klasse. EinzelveröfTentlichung 4); Kloster Fulda in der Welt der Karolinger und Ottonen (wie Anm. 2).
32
Dieter Geuenich
69 Vgl, Herrad SPILLING:Angelsächsische Schrift in Fulda, in: Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 47-98 (mit der vorgängigen Literatur).
70 Vgl, Dieter GEUENICH:Die volkssprachige Überlieferung der Karolingerzeit aus
der Sicht des Historikers, in: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 39
(1983), S. 104-130, besonders S. 118.
71 Bernhard Brscnors: Paläographische Fragen deutscher Denkmäler der Karolingerzeit, in: Frühmittelalterliche
Studien 5 (1971), S. 105f. und S. 112; Dieter GEUENICH: Die Personennamen
der Klostergemeinschaft
von Fulda im früheren Mittelalter, München 1976 (Münstersche Mittelalter-Schriften,
5), S. 260-262 und S.
272-274; DERs.: Zur althochdeutschen Literatur aus Fulda, in: Von der Klosterbibliothek zur Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 109-111 und S. 119-122. Zum
Tatian zuletzt: Eckhard MEINEKE: Fulda und der althochdeutsche Tatian, in: Kloster Fulda in der Welt der Karolinger und Ottonen (wie Anm. 2 [im Druck)).
72 STENGEL,Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. I), S. 28.
73 Vgl, GEUENICH,Die volkssprachige Überlieferung (wie Anm. 70), mit der Literatur zum Stand der Forschung.
74 STENGEL,Die Reichsabtei Fulda (wie Anm. I), S. 26f. Vgl. Paul LEHMANN:Quot
et quorum libri fuerint in libraria Fuldensi, in: Bok- och bibliothekshistoriska
studier tillägnade Isak Colljn, Uppsala 1925, S. 47-57, besonders S. 52tI; DERS.: Die
aIte Klosterbibliothek
Fulda und ihre Bedeutung, in: Mitteilungen aus der Landesbibliothek Fulda, Band 2, 1928, S. 5-12, wiederabgedruckt
in: DERs.: Erforschung des Mittelalters. Ausgewählte Abhandlungen und Aufsätze, Band I, Leipzig 1941, Neudruck Stuttgart 1959, S. 213-231; Mittelalterliche Bücherverzeichnisse des Klosters Fulda und andere Beiträge zur Geschichte der Bibliothek des
Klosters Fulda im Mittelalter, hrsg. von Gangolf SCHRIMPFin Zusammenarbeit mit
JosefLEINWEBER und Thomas MARTIN, Frankfurt am Main 1992 (Fuldaer Studien,
4).
75 Vgl, dazu ausfil.hrlicher Mechthild SANDMANN,Wirkungsbereiche fuldischer Mönche, in: Die Klostergemeinschaft
von Fulda (wie Anm. 2), Band 8/2.2, S. 692-791.
76 Wie Anm. 65.
77 Zu Abt Hraban zuletzt: Karl SCHMID:Hrabanus Maurus und seine Mönche im
Spiegel der Memorialüberlieferung,
in: Hrabanus Maurus. Lehrer, Abt und
Bischof (wie Anm. 68), S. 102-117, besonders S. 107; Mechthild SANDMANN:
Hraban als Mönch, Abt und Erzbischof, in: Fuldaer Geschichtsblätter 56 (1980), S.
133-180 (jeweils mit der vorgängigen Literatur).
78 Vgl. dazu Karl SCHMID:Auf der Suche nach den Mönchen im mittelalterlichen
Fulda, in: Von der Klosterbibliothek
zur Landesbibliothek (wie Anm. 2), S. 153
mit Hinweis auf die Aufzeichnung der weitverstreuten klösterlichen Grundherrschaft in Cartularen.
79 STENGEL,Die Reichsabtei Fulda (wie Anm, I), S. 32.
Zugehörige Unterlagen
Herunterladen