Arten von Glubigerpapieren beschreiben 1

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1.7.10.5 Arten von Gläubigerpapieren beschreiben
Gläubigerpapiere werden zur Kapitalbeschaffung verwendet.
Anleihensobligation
Anleihensobligationen sind für jedermann. Der Ertrag besteht aus einem Zins.
Anleihensobligationen können an der Börse jederzeit verkauft werden.
Emittent = Herausgeber:
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Eidgenossenschaft, Kantone, Gemeinden
Banken
Finanzgesellschaften
Kraftwerke und Elektrizitätsgesellschaften
Industriegesellschaften
Transportunternehmen
Auch ausländische Unternehmen (höherer Zins)
Die Anleihensobligation besteht aus einem Mantel, welcher die Schuld des Unternehmer
verkörpert, und dem Couponbogen.
Kassenobligation
Kassenobligationen sind mittelfristige, festverzinsliche Schuldverschreibungen, die
laufend nach den Bedürfnissen der emittierenden Bank ausgegeben werden.
Meistens ein Inhaberpapier. Emission = Herausgabe. Die Stückelung beträgt mindestens
CHF 1000.– und wird in 1000er Schritten erhöht. Die Zinsen unterliegen der
Verrechnungssteuer von 35%. Die Laufzeit ist meistens zwischen 2 und 8 Jahren.
Kassenobligationen werden nicht an der Börse gehandelt. Bei vorzeitigem Geldbedarf des
Kunden hilft die Bank ihm die Titel ausserbörslich zu verkaufen.
Kassenobligationen bilden den natürlichen Übergang zwischen dem Kontosparen und dem
Wertpapiersparen.
Pfandbrief
Der Pfandbrief ist ein mit besonderen Sicherheiten ausgestattetes und zweckgebundenes
obligationenähnliches Wertpapier. Er dient der Finanzierung des schweizerischen
Hypothekargeschäfts der Banken. Der Herausgeber (Emittenten) dürfen nur 2 Institute
sein:
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Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute (Grossbanken,
Regionalbanken, Sparkassen, Raiffeisenbanken)
Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbank
Sie werden nur neu herausgegeben wenn von Seiten der Mitglieder Geldbedarf besteht.
Die Mitgliedbanken dürfen mit dem Darlehen aus dem Erlös nur erstklassige
Liegenshaften finanzieren. Die Pfandbriefe sind so gut gesichert, weil das Institut und die
Mitgliedbanken für das Vermögen haften. Der Pfandbriefgläubiger (Käufer) hat auch das
Pfandrecht an dem Darlehen das die Mitgliedbanken erhalten.
Mündelsicher: Ein Vormund muss laut ZGB die Gelder seines Mündels in sehr sichere
Werte, insbesondere inländische Staatsanleihe, Pfandbrief und Spareinlagen anlegen.
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Floating rate bonds (Anleihen mit variablem Zinssatz)
Bei diesen Anleihen ist der Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt, sondern
wird periodisch, meist alle sechs Monate, neu angepasst nach dem Londoner
Interbankensatz (LIBOR).
Die Ausgabe von Floaters ist vor allem in Zeiten hoher Kapitalmarktzinsen für den
Schuldner attraktiv.
Zero bonds
Das sind couponlose Obligationen mit einer Null-Prozent-Verzinsung. Jedoch werden sie
weit unter dem Nennwert ausgegeben, und bei Fälligkeit zahlt der Schuldner den
Nennwert zurück. Die Differenz zwischen Ausgabepreis und Nennwert ist als Einkommen
zu versteuern.
Euroanleihe (Euro bonds)
Sie werden von internationalen Emissionskonsortien gleichzeitig in mehreren Ländern
platziert.
Doppelwährungsanleihen
Die Ausgabe und die Zinszahlung erfolgen in einer Währung und die Rückzahlung erfolgt
in einer anderen Währung. Somit erfolgt eine Währungsspekulation. Meistens zahlt der
Emittent so weniger Zins und der Anleger erhält meist mehr Zins.
Notes und Kassascheine
Kassascheine sind privat platzierte, in Wertpapierform verbriefte, mittelfristige
Schuldverschreibungen schweizerischer Schuldner. Entsprechende Titel ausländischer
Schuldner heissen Notes.
Beides sind Inhaberpapiere. Die Laufzeit beträgt in der Regel 3-8 Jahre. Sie werden
wegen der beschränkten Handelbarkeit nicht an der Börse gehandelt. Sie lauten auf hohe
Nominalwerte, im Minimum CHF 50000.–. Die Zinsen unterliegen auch der
Verrechnungssteuer.
Wandelanleihe (Convertible Bonds)
Wandelanleihen sind Anleihen, die innerhalb einer gewissen Zeit zu einem festgesetzten
Preis in Beteiligungspapiere (z.B. Aktien) derselben Gesellschaft umgewandelt werden
können.
Der Zins liegt unter dem Satz der normalen Obl.. Wenn keine Umwandlung erfolgt wird
die Obligation normal zurück bezahlt. Wandelanleihen werden an der Börse gehandelt.
Die Wandelfrist ist meistens von einigen Monaten nach der Emission bis zum Verfall der
Obligation. Das Umwandlungsverhältnis gibt an, wie viele Wandelobligationen für den
umtausch in ein oder mehrere Beteiligungspapiere notwendig sind.
Die Wandelparität zeigt, wie teuer einem ein Beteiligungspapier durch die Ausübung des
Wandelrechts zu stehen kommt. Die Wandelprämie gibt an, um wie viele Prozente teurer
die Aktien zu stehen kommen, wenn sie mit der Wandelobligation umgetauscht werden,
anstatt die Aktien direkt an der Börse zu kaufen.
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Aufgeld = Agio
Emissionspreis (100%) + Aufgeld = Wandelpreis
Aktueller Kurs + Aufgeld = Wandelparität
Wandelparität * 100
-------------------------------------aktueller Börsenkurs Aktie
- 100 = Wandelprämie
Eine Umwandlung ist nur dann attraktiv, wenn die Wandelprämie möglichst tief bzw.
negativ ist. Wenn durch eine Aktienkapitalerhöhung der Kurs der Aktien sinkt, wird der
Wandelpreis um den umgerechneten Aktienkurs-Rückgang herabgesetzt.
Optionsanleihen
Sind Obligationen, die dem Besitzer das Recht geben, innert einer bestimmten Zeit gegen
Abgabe des Optionsscheins ein regelmässig an einer Börse gehandelter Wert zu einem
festen Preis zu kaufen. Dieser Wert kann zusätzlich zur Obligation erworben werden.
Der Zins liegt unter den normalen Obligationen. Das Optionsrecht ist losgelöst von der
Obligation, das heisst, wenn man seine Option ausübt, erwirbt man Aktien/PS zusätzlich.
Die Obligation bleibt bestehen. Die Obligation wird normal zurück bezahlt.
Optionsanleihen werden an der Börse gehandelt. Die Optionsanleihen können losgelöst
von der Obl. gehandelt werden.
Es gibt also:
• Obl. mit Optionsschein (cum Warrant)
in % des Nennwertes
• Obl. ohne Optionsschein (ex Warrant)
in % des Nennwertes
• Optionsschein (Warrant)
in Franken je Stück
Der Ausübungspreis wird im Voraus ausgehandelt und gibt an, wie teuer der Bezug des
Basiswertes mittels Optionsschein ist.
Die Optionsparität zeigt, wie viel man für den Kauf einer Aktie mittels Optionsschein
bezahlen muss.
Die Optionsprämie gibt an, um wie viel Prozent teurer zurzeit einer Aktie mittels
Optionsschein gegenüber einer Direktanlage (via Börse) zu stehen kommt.
Die Obligationäre werden bei Kapitalerhöhungen durch den Verwässerungsschutz vor
Kurseinbussen auf ihrem Optionsrecht geschützt.
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