Lernender.ch – Das Infoportal für Lernende 1.7.10.5 Arten von Gläubigerpapieren beschreiben Gläubigerpapiere werden zur Kapitalbeschaffung verwendet. Anleihensobligation Anleihensobligationen sind für jedermann. Der Ertrag besteht aus einem Zins. Anleihensobligationen können an der Börse jederzeit verkauft werden. Emittent = Herausgeber: • • • • • • • Eidgenossenschaft, Kantone, Gemeinden Banken Finanzgesellschaften Kraftwerke und Elektrizitätsgesellschaften Industriegesellschaften Transportunternehmen Auch ausländische Unternehmen (höherer Zins) Die Anleihensobligation besteht aus einem Mantel, welcher die Schuld des Unternehmer verkörpert, und dem Couponbogen. Kassenobligation Kassenobligationen sind mittelfristige, festverzinsliche Schuldverschreibungen, die laufend nach den Bedürfnissen der emittierenden Bank ausgegeben werden. Meistens ein Inhaberpapier. Emission = Herausgabe. Die Stückelung beträgt mindestens CHF 1000.– und wird in 1000er Schritten erhöht. Die Zinsen unterliegen der Verrechnungssteuer von 35%. Die Laufzeit ist meistens zwischen 2 und 8 Jahren. Kassenobligationen werden nicht an der Börse gehandelt. Bei vorzeitigem Geldbedarf des Kunden hilft die Bank ihm die Titel ausserbörslich zu verkaufen. Kassenobligationen bilden den natürlichen Übergang zwischen dem Kontosparen und dem Wertpapiersparen. Pfandbrief Der Pfandbrief ist ein mit besonderen Sicherheiten ausgestattetes und zweckgebundenes obligationenähnliches Wertpapier. Er dient der Finanzierung des schweizerischen Hypothekargeschäfts der Banken. Der Herausgeber (Emittenten) dürfen nur 2 Institute sein: • • Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute (Grossbanken, Regionalbanken, Sparkassen, Raiffeisenbanken) Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbank Sie werden nur neu herausgegeben wenn von Seiten der Mitglieder Geldbedarf besteht. Die Mitgliedbanken dürfen mit dem Darlehen aus dem Erlös nur erstklassige Liegenshaften finanzieren. Die Pfandbriefe sind so gut gesichert, weil das Institut und die Mitgliedbanken für das Vermögen haften. Der Pfandbriefgläubiger (Käufer) hat auch das Pfandrecht an dem Darlehen das die Mitgliedbanken erhalten. Mündelsicher: Ein Vormund muss laut ZGB die Gelder seines Mündels in sehr sichere Werte, insbesondere inländische Staatsanleihe, Pfandbrief und Spareinlagen anlegen. Lernender.ch – Das Infoportal für Lernende Floating rate bonds (Anleihen mit variablem Zinssatz) Bei diesen Anleihen ist der Zinssatz nicht für die gesamte Laufzeit festgelegt, sondern wird periodisch, meist alle sechs Monate, neu angepasst nach dem Londoner Interbankensatz (LIBOR). Die Ausgabe von Floaters ist vor allem in Zeiten hoher Kapitalmarktzinsen für den Schuldner attraktiv. Zero bonds Das sind couponlose Obligationen mit einer Null-Prozent-Verzinsung. Jedoch werden sie weit unter dem Nennwert ausgegeben, und bei Fälligkeit zahlt der Schuldner den Nennwert zurück. Die Differenz zwischen Ausgabepreis und Nennwert ist als Einkommen zu versteuern. Euroanleihe (Euro bonds) Sie werden von internationalen Emissionskonsortien gleichzeitig in mehreren Ländern platziert. Doppelwährungsanleihen Die Ausgabe und die Zinszahlung erfolgen in einer Währung und die Rückzahlung erfolgt in einer anderen Währung. Somit erfolgt eine Währungsspekulation. Meistens zahlt der Emittent so weniger Zins und der Anleger erhält meist mehr Zins. Notes und Kassascheine Kassascheine sind privat platzierte, in Wertpapierform verbriefte, mittelfristige Schuldverschreibungen schweizerischer Schuldner. Entsprechende Titel ausländischer Schuldner heissen Notes. Beides sind Inhaberpapiere. Die Laufzeit beträgt in der Regel 3-8 Jahre. Sie werden wegen der beschränkten Handelbarkeit nicht an der Börse gehandelt. Sie lauten auf hohe Nominalwerte, im Minimum CHF 50000.–. Die Zinsen unterliegen auch der Verrechnungssteuer. Wandelanleihe (Convertible Bonds) Wandelanleihen sind Anleihen, die innerhalb einer gewissen Zeit zu einem festgesetzten Preis in Beteiligungspapiere (z.B. Aktien) derselben Gesellschaft umgewandelt werden können. Der Zins liegt unter dem Satz der normalen Obl.. Wenn keine Umwandlung erfolgt wird die Obligation normal zurück bezahlt. Wandelanleihen werden an der Börse gehandelt. Die Wandelfrist ist meistens von einigen Monaten nach der Emission bis zum Verfall der Obligation. Das Umwandlungsverhältnis gibt an, wie viele Wandelobligationen für den umtausch in ein oder mehrere Beteiligungspapiere notwendig sind. Die Wandelparität zeigt, wie teuer einem ein Beteiligungspapier durch die Ausübung des Wandelrechts zu stehen kommt. Die Wandelprämie gibt an, um wie viele Prozente teurer die Aktien zu stehen kommen, wenn sie mit der Wandelobligation umgetauscht werden, anstatt die Aktien direkt an der Börse zu kaufen. Lernender.ch – Das Infoportal für Lernende Aufgeld = Agio Emissionspreis (100%) + Aufgeld = Wandelpreis Aktueller Kurs + Aufgeld = Wandelparität Wandelparität * 100 -------------------------------------aktueller Börsenkurs Aktie - 100 = Wandelprämie Eine Umwandlung ist nur dann attraktiv, wenn die Wandelprämie möglichst tief bzw. negativ ist. Wenn durch eine Aktienkapitalerhöhung der Kurs der Aktien sinkt, wird der Wandelpreis um den umgerechneten Aktienkurs-Rückgang herabgesetzt. Optionsanleihen Sind Obligationen, die dem Besitzer das Recht geben, innert einer bestimmten Zeit gegen Abgabe des Optionsscheins ein regelmässig an einer Börse gehandelter Wert zu einem festen Preis zu kaufen. Dieser Wert kann zusätzlich zur Obligation erworben werden. Der Zins liegt unter den normalen Obligationen. Das Optionsrecht ist losgelöst von der Obligation, das heisst, wenn man seine Option ausübt, erwirbt man Aktien/PS zusätzlich. Die Obligation bleibt bestehen. Die Obligation wird normal zurück bezahlt. Optionsanleihen werden an der Börse gehandelt. Die Optionsanleihen können losgelöst von der Obl. gehandelt werden. Es gibt also: • Obl. mit Optionsschein (cum Warrant) in % des Nennwertes • Obl. ohne Optionsschein (ex Warrant) in % des Nennwertes • Optionsschein (Warrant) in Franken je Stück Der Ausübungspreis wird im Voraus ausgehandelt und gibt an, wie teuer der Bezug des Basiswertes mittels Optionsschein ist. Die Optionsparität zeigt, wie viel man für den Kauf einer Aktie mittels Optionsschein bezahlen muss. Die Optionsprämie gibt an, um wie viel Prozent teurer zurzeit einer Aktie mittels Optionsschein gegenüber einer Direktanlage (via Börse) zu stehen kommt. Die Obligationäre werden bei Kapitalerhöhungen durch den Verwässerungsschutz vor Kurseinbussen auf ihrem Optionsrecht geschützt.