Grauammer Feldlerche Heidelerche - AL

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stark gefährdet*
kleiner Napf aus
Gras am Boden
Heidelerche
Ankunft: Ende Februar, Höhepunkt in der
ersten Märzhälfte.
Lebensraum: Randbereiche trockener und
sandiger Kiefernwälder, Erdaufschlüsse,
Streuobstwiesen, Brachflächen.
Brutzeit: dauert 13-15 Tage. Beginnt
Anfang April mit der Eiablage.
Die Jungvögel können mit 7 Tagen laufen
und mit 12 Tagen schon kurze Strecken
fliegen, nach 16 Tagen sind sie flügge.
Gelege: 2-7 Eier (auf weißlichem Grund sehr
fein und dicht bräunlich gepunktet).
Flugruf: weich flötend
„tütlü-üit“
stark gefährdet*
kleiner Napf
aus Gras
am Boden
Haubenlerche
Lebensraum: Besiedelt offenes trockenes
Grasland: hauptsächlich Flächen mit
niedriger und schütterer Vegetation.
Günstig sind trockenwarme Flächen mit
niedriger und lückenhafter Vegetationsde‑
cke vorzugsweise auf lehmigen Sandböden.
Quartier: Hält sich ganzjährig in ihrem Brut‑
gebiet und dessen näherer Umgebung auf.
Brutzeit: dauert elf bis vierzehn Tage.
Die Jungen verlassen das Nest neun bis
elf Tage nach dem Schlüpfen.
Gelege: 2-5 Eier
„düh-die-drija“ und
weich ansteigend „djui“
gefährdet*
Vom Aussterben bedroht*
Napfnest aus
Halmen am
Boden
Grauammer
Ankunft: ab Mitte März Besetzung der
Reviere. Bis Anfang Mai abgeschlossen.
Lebensraum: offene Landschaft. Wiesen,
Felder mit geeigneten Singwarten wie
Hecken, Feldgehölze, einzelne Bäume,
Zaunpfosten o.ä.
Brutzeit: 11 bis 13 Tage. Die Jungvögel
verlassen mit 9 bis 11 Tagen das Nest und
werden danach noch sehr variabel 20 bis
etwa 33 Tage lang gefüttert.
Gelege: 3 bis 7, i.d.R. 4 bis 5 Eier
(auf hell‑beigem, blass rötlichbraunem oder
blass lilafarbenem Grund eine unregel­
mäßige Zeichnung aus dunkleren Kritzeln,
Stricheln, Punkten und Flecken)
rauh und hart: tik oder tsik“
„Zum Schutz der am Boden brütenden Vögel gilt
vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres in den Feldern, Wiesen und Wäldern Rödermarks eine
Anleinpflicht für Hunde.“
Rebhuhn
Brutbeginn: meist Ende April - Anfang Mai.
Lebensraum: offenes strukturreiches Ackerund Weideland sowie Brachflächen.
Brutzeit: Das Weibchen legt in eintägigen
Abständen in der Regel zwischen 10 und 20
Eier. Erst nachdem das letzte Ei gelegt ist,
beginnt allein das Weibchen die Eier etwa
24 bis 25 Tage lang auszubrüten.
Gelege: zwischen 10 und 20 Eier, manchmal
auch nur 8 oder bis zu 24. (spindelförmig
bis kurzoval, einfarbig (blass-) olivbraun
bis bräunlichgrau und glänzen
manchmal leicht)
Balzruf: „kirrr-eck“, wiederholt
Bodenmulde
aus Halmen
und Gräsern
Vom Aussterben bedroht *
Nestnapf
im Gras
verborgen
gefährdet*
Napfnest aus
Halmen am
Boden
zum Teil dramatischer
Rückgang des Bestands
Mulde,
reichlich
ausgekleidet
Braunkehlchen
Langstreckenzieher in fast ganz Europa verbreitet.
Feldlerche
Ankunft: Anfang Februar bis Anfang Mai
Lebensraum: offene Kulturlandschaft.
Bewohnt nicht zu feuchte, weiträumige
Offenflächen aller Art mit niedriger und
gerne lückenhafter Vegetation.
Brutzeit: 11 bis 12 Tage. Die Jungvögel
verlassen mit 7 bis 11 Tagen das Nest und
können nach 15 bis 20 Tagen schon kurze
Strecken fliegen, nach 30 Tagen sind sie
selbständig.
Gelege: 2-6 Eier (auf weißlichem bis hell
bräunlichem Grund dicht grau bis bräunlich
gefleckt)
Flugruf: „trü-e“ oder „tschirrup“
Wachtelkönig
Ankunft: Ende April, Anfang Mai
Lebensraum: halboffene Auenlandschaft,
deckungsreiche Vegetation mit mindestens
35 cm Wuchshöhe. Auch extensiv genutzte
Agrarflächen, insbesondere Weidewiesen,
sowie Verlandungszonen kann die Art
besiedeln.
Brutzeit: Nach 16 bis 19 Tagen schlüpfen
die Jungen. Mit 34 bis 38 Tagen sind die jun‑
gen voll flugfähig, sind aber schon vorher
selbstständig. Es kommt zu zwei Jahres­
bruten, wobei Nachgelege vorkommen.
Gelege: 6-19 Eier
monoton/anhaltend
„rrrep-rrrep“
Ankunft: Mitte April bis September.
Lebensraum: Feuchte, blütenreiche
Wiesengebiete.
Brutzeit: Die Eier werden 12 bis 15 Tage
lang vom Weibchen gebrütet. Die Jungvögel
verlassen das Nest nach 12 bis 13 Tagen,
flügge werden sie 3 bis 4 Tage später.
Gelege: vier bis sieben
blaugrüne Eier
Alarmruf: „wie-teck-teck“
*Rote Liste von Stadt und Kreis Offenbach
Vom Aussterben bedroht*
Nestnapf aus
Halmen und
Blättern
gefährdet
flache Mulde am
Boden
Schafstelze
Ankunft: April bis Mai.
Lebensraum: Grünland, Wiesen, auch
brachliegende Felder, Sand- und Kiesgruben.
Brutzeit: Eier werden 11–12 Tage lang
ausgebrütet. Die Brut wird häufig zur
Nahrungssuche unterbrochen. Beide Eltern
Waldschnepfe
füttern die Nestlinge 11–13 Tage.
Gelege: vier bis sechs weißliche Eier mit
dichten graubraunen Flecken.
melodisch: „pssüih“ (zweisilbig)
Vom Aussterben bedroht*
flache
Nestmulde
Balzruf der Männchen beim Singflug:
ein tiefes „orrt-orrt“, dem ein hohes
„quitz“ oder „pssip“ folgt
Gelege auf bloßem
Boden
gefährdet*
schrill und nasal: „kie-wit“
Tiefer Napf, meist
eingeflochten
zwischen drei
Schilfhalme
Ankunft: Anfang Mai.
Lebensraum: Waldlandschaft mit warmen
Böden und freien Bereichen wie Lichtungen,
Windwurfflächen, Kahlschlägen, breiten
Schneisen oder Schonungen.
Brutzeit: Eier werden 18 Tage bebrütet.
Die Jungen schlüpfen in einem relativ weit
fortgeschrittenen Entwicklungszustand. Bei
der Fütterung übergeben die Eltern einen
Insektenballen. Ein Futterballen kann bis zu
150 Einzelinsekten umfassen.
Pro Nacht finden etwa 10 Fütterungen statt.
Ziegenmelker sind nachtaktiv. Weicher,
falkenartiger Flug. Sie fangen in der
Dämmerung mit weit geöffnetem Schnabel
fliegende Insekten. Jagdrevier sind Wald‑
lichtungen.
Gelege: zwei langelliptische helle Eier mit
dunklen Flecken, selten Dreierund Vierergelege.
nächtlicher Balzgesang
der Männchen „errr-örrr-errr-örrr“
*Rote Liste von Stadt und Kreis Offenbach
Teichrohrsänger
Ankunft: Ende April bis Anfang Mai
Lebensraum: Schilfröhricht an Seen,
Teichen und Fließgewässern.
Brutzeit: Die Eier werden 11 bis 14 Tage
lang abwechselnd von beiden Partnern
gewärmt. Die Jungvögel bleiben 10 bis 14
Als Bodenbrüter werden Vogelarten bezeichnet, die ihre Nester nicht in
Nistkästen oder in luftigen Baumwipfeln bauen, sondern am Erdboden
anlegen. Diese Vogelarten haben Bodennester in Wiesen, Feldern, auf
dem Waldboden oder auch im Schilfrohr. Die meisten dieser bodenbrü‑
tenden Arten bauen ein mehr oder weniger ausgestaltetes Nest.
Auch die Materialien, die zum Nestbau verwendet werden, variieren
stark. Sie reichen von Ästchen über Halme, Blätter, Gräser und Federn.
Der Ziegenmelker kommt sogar völlig ohne Nest aus und legt seine Eier
ohne jegliche Polsterung auf die nackte Erde.
Die Eier dieser Bodenbrüter sind noch höheren Risiken ausgesetzt,
als die Gelege der sicherheitsbedachteren Baumeister, die ihre Nester
in Baumkronen, Nistkästen, Höhlen und Nischen verbergen.
Ausgeprägter Fernzieher.
satzgelege möglich. Letzte Junge schlüpfen
Ende Juni. Mit 35 Tagen sind die Küken
vollbefiedert und flugfähig.
Gelege: fast immer vier Eier
(beigefarben bis braun gefleckt).
Gefährdet *
Drittel des Nachwuchses überlebt das erste
Lebensjahr.
Bodenbrüter in Rödermark und Umgebung
Ziegenmelker
Kiebitz
Ankunft: Februar bis März
Lebensraum: Kulturlandschaft, offenes
Gelände auf Wiesen- und Weidelandschaft.
Ursprünglicher Charaktervogel feuchter
Wiesen.
Brutzeit: 26 bis 29 Tage. Die ersten Jungen
schlüpfen in Deutschland Mitte April. Er‑
Lebensraum: Ackerflächen, Grünland,
Sand- Kiesgruben, brachliegende Felder.
Gelege: vier Eier
Brutdauer: Drei Wochen. Nach einem
Monat sind die Jungvögel flügge. Nur ein
Vielfalt im Feld
Tage im Nest. Teichrohrsänger brüten
2–3-mal im Jahr.
Gelege: drei bis fünf Eier
rauh: „tschäk“ oder „krreck“
Andere Liste / Die Grünen Rödermark
www.die-rödermark-partei.de
Wilde Tiere wie Füchse, Waschbären, Marder, Dachse und Krähen stellen
eine natürliche Bedrohung für diese bodenbrütenden Vögel dar. Aber
auch Menschen, und vor allem Spaziergänger mit freilaufenden Hunden,
bilden aus Wiesenvogel-Sicht ein großes Störpotenzial. Um diese zum
Teil vom Aussterben bedrohten bodenbrütenden Vogelarten während
der sensiblen Brut- und Aufzucht-Phase besser zu schützen, gilt in Rö‑
dermark vom 1. März bis 15. Juni jeden Jahres eine Leinenpflicht für
Hunde außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feldund Flurgemarkung.
ter
r Bodenbrü
Schonzeit fü
ni.
z bis 15. Ju
vom 1. Mär
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