Beeinflussung formeller und informeller Gruppen Wie bereits dargestellt, befriedigt die Zugehörigkeit zu einer informellen Gruppe im Betrieb wichtige soziale Bedürfnisse des Mitarbeiters, wodurch sein subjektives Wohlempfinden gefördert wird. Da zufriedene, sich wohl fühlende Mitarbeiter meist leistungsfähiger und leistungsbereiter sind, wäre zu folgern, dass der Betrieb an der Entstehung informeller Gruppen geradezu interessiert sein müsste. Dies ist aber nicht uneingeschränkt der Fall. Nur unter der Bedingung, dass sich die Ziele und Aktivitäten der Gruppe mit den Betriebsinteressen vereinbaren lassen, sind gute zusammenhaltende informelle Gruppen aus betrieblicher Sicht wünschenswert und förderungswürdig. So dürfen sie beispielsweise folgende Betriebsziele nicht gefährden: Quantitativ wie qualitativ hochwertige Leistungen konzentriert arbeitender Mitarbeiter Ungestörter Fluss betriebsrelevanter Informationen zwischen kooperierenden Mitarbeitern und Abteilungen Angenehmes Betriebsklima Konfliktarmut zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten („Betriebsfrieden“) Geringe Fehlzeiten und Fluktuation usw. Organisatorische Maßnahmen zur Förderung informeller Gruppen im Betrieb Ist ein Betrieb nicht nur an der Leistung, sondern auch an der Zufriedenheit seiner Mitarbeiter interessiert, sollte er die Entstehung und den Zusammenhalt bereits existierender informeller Gruppen fördern, deren Handeln mit den Betriebszielen im Einklang stehen. Denkbare betriebsorganisatorische Maßnahmen dazu sind beispielsweise: 1. Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten Dies kann in erster Linie dadurch erreicht werden, dass im Betrieb die Voraussetzungen für eine größere Kommunikations- und Interaktionsdichte zwischen den Mitarbeitern geschaffen werden. Konkrete Maßnahmen dazu sind z. B. Räumliche Annäherung entfernt arbeitender Personen Maßnahmen zur Lärmreduktion Einrichtung von Pausen, Kantinen- und anderen Gemeinschaftsräumen Organisation von Feiern 2. Zusammenstellung kleiner Arbeitsgruppen Je weniger Mitglieder Arbeitsgruppen haben, desto größer ist erfahrungsgemäß ihr Zusammenhalt. Wie erläutert, ist Letzteres aus betrieblicher Sicht allerdings nur unter der Bedingung wünschenswert, dass Gruppen- und Arbeitsziele „unter einen Hut“ zu bringen sind. Untersuchungen zeigten nämlich, dass hoher Gruppenzusammenhalt bei gleichzeitig negativer Einstellung der Gruppe zum Unternehmen die Wahrscheinlichkeit von Cliquenbildungen und „Bremsen“ der Leistung (Leistungsrestriktion) erhöht. 3. Übertragen eines Aufgabenzusammenhangs Damit ist die Schaffung von Gruppenarbeitsplätzen und die Übertragung von Aufgaben gemeint, die von der gesamten Gruppe zu bewältigen sind. Ziel ist es dabei, den Handlungsspielraum der Mitarbeiter zu erhöhen. Dies wird erreicht durch die Erweiterung ihres Tätigkeitsspielraumes: regelmäßiger Aufgabenwechsel zwischen den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Entscheidungs- und Kontrollspielraumes: Die Gruppe entscheidet selbst, wer wann welche Aufgaben verrichtet, und kontrolliert die Ergebnisse ihrer Arbeit selbst. Kontaktspielraumes: Die Gruppenarbeit ermöglicht ständigen Informationsaustausch, also Kommunikation und Interaktion, wie es in „teilautonomen Arbeitsgruppen“ der Fall ist. Die Übertragung eines Aufgabenzusammenhangs ist so nicht nur eine Möglichkeit, die Bindung der Mitarbeiter an die Aufgabeninhalte, sondern auch die Gruppenkohäsion zu verbessern. 4. Partizipation der Mitarbeiter Darunter wird die Beteiligung der Gruppenmitglieder an für sie relevanten Entscheidungen durch Mitberatung oder Mitbestimmung verstanden. Die Teilhabe an betrieblichen Entscheidungen ist eine wirkungsvolle Strategie, die Identifikation der Gruppe mit dem Sachziel zu erreichen, dass subjektive Wohlbefinden der Gruppe und den Gruppenzusammenhalt zu steigern. Partizipation setzt allerdings ein hinreichendes Maß an Sachkompetenz und persönlicher Reife (u. a. Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein) der Mitarbeiter voraus. Behandlung störender informeller Gruppen Stehen informelle Gruppierungen den Betriebsinteressen positiv oder neutral gegenüber, sind durch ihr Handeln keine negativen Effekte auf die Betriebsziele zu erwarten, können ihre Aktivitäten betrieblicherseits gefördert bzw. geduldet werden. Führen sie allerdings zu „Problemverhalten“, wie nicht mehr tolerierbar häufige private Kontakte während der Arbeitszeit, quantitativer oder qualitativer Leistungsabfall durch Konzentrationsmangel, Missachtung im Betrieb geltender Bestimmungen, Störungen der Zusammenarbeit durch Konflikte rivalisierender Mitarbeiter oder Cliquen oder Gefährdung des Betriebsfriedens usw., muss der verantwortliche Vorgesetzte durch geeignete Führungsmittel gegensteuern. Beispiele dafür sind: Räumliche Trennung der Arbeitsplätze von Gruppenmitgliedern Vermehrte Übertragung von Einzelaufgaben Mitarbeitergespräche mit einflussreichen Gruppenmitgliedern, insbesondere dem informellen Gruppenführer Umsetzung, Verlegung einzelner Gruppenmitglieder (z. B. Herausnahme von Schlüsselpersonen) Entlassung des Mitarbeiters, sollten Kritik, Appelle, Ermahnungen und Abmahnungen erfolglos geblieben sein. (entnommen: Eckert Schulen, ZIB-3(IM)2, S. 13 ff.)