Pfarrer Emanuel Tischhauser Stiftung Kriterien für den Eintritt ins Quartieraltersheim Aussersihl Aufgenommen werden: • • • • • • • • • Menschen aus der Kirchgemeinde Aussersihl und Hard. Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität sowie ihrer religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung Menschen, die weitgehend mobil sind Menschen, die einen geringen Bedarf an Unterstützung in den alltäglichen Verrichtungen des Lebens benötigen Menschen, denen es auf Grund ihres Lebensstils schwer fällt, sich in eine Gruppe oder Gemeinschaft zu integrieren Menschen in einer instabilen Situation in Bezug auf Wohnung und soziale Beziehungen Menschen, die mit einer langjährigen oder lang andauernden psychischen Beeinträchtigung leben und dadurch keinen Platz in einer altersgerechten Institution finden Menschen, die in einer beständigen und anhaltenden Suchtmittelabhängigkeit stehen (insbesondere Alkohol, aber auch andere Suchtmittel) und nicht die Abstinenz anstreben Menschen, die suchtmittelabhängig sind und oft, in Kombination damit, psychische Störungen erleben Die Personen, die gegenwärtig bei uns wohnen, sind zwischen 50 und 80 Jahre alt. Nimmt der eintretende Bewohner* regelmässig Medikamente ein, die durch Hausarzt oder Psychiater verordnet sind, so muss diese therapeutische Massnahme bis auf Weiteres fortgesetzt werden. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf oder Menschen, die an Demenz leiden, können wir leider nicht aufnehmen. Eine Verschlechterung des Allgemeinzustandes und erhöhte Pflegebedürftigkeit sind Gründe für eine Verlegung in ein Pflegeheim. Weitere Kriterien Finanzierung Die Aufnahme-Kriterien vom Quartieraltersheim Aussersihl richten sich nach den Bestimmungen des Bundes für Sozialversicherungen (BSV). Der Aufenthalt wird durch die IV, AHV, eine allfällige Ergänzungsleistung (EL) oder eigene Mittel finanziert. Die Finanzierung ist bei Heimeintritt sichergestellt. Ein entsprechender Nachweis muss erbracht sein, oder in Absprache mit der Heimleitung sofort in die Wege geleitet werden. Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die doppelte Schreibweise (männlich/weiblich) verzichtet 1 Pfarrer Emanuel Tischhauser Stiftung Formalitäten • Die Anmeldung zur Aufnahme ins Quartieraltersheim Aussersihl erfolgt schriftlich, durch den Bewohner selbst oder seinen gesetzlichen Vertreter. Ein Anmeldeformular steht zur Verfügung. • Der Bewohner hat seine finanziellen Angelegenheiten geregelt. Er selbst, Angehörige oder Beistand, sind für die Finanzierung des Heimaufenthaltes zuständig. • Der Bewohner zeigt Kooperationsbereitschaft und ist mit Therapiemassnahmen einverstanden. • Der Bewohner verpflichtet sich zur kontinuierlichen Einnahme von Medikamenten, die durch Hausarzt oder Psychiater verordnet sind. Besuchstermin Wenn immer möglich ist ein Besuch vor dem Eintritt anzustreben, damit der Bewohner eine Möglichkeit hat, sich seinen zukünftigen Lebensraum vorzustellen. Bei diesem Besuch kann die Eintrittsprozedere besprochen werden. Die Pflegedienstleitung ist bezüglich Bezugstermine sehr flexibel. Anmeldung Zuständig für die Aufnahme sind Pflegedienstleitung und Heimleitung. Schriftliche Anmeldung an: Quartieraltersheim Aussersihl Pflegedienstleitung Engelstrasse 63 8004 Zürich [email protected] Tel. 044 298 60 60 Aufnahmezeiten: Montag – Freitag 10.00 – 15.00 Uhr Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf die doppelte Schreibweise (männlich/weiblich) verzichtet 2