Düsseldorf, 15. Juni 2012, 64. Jahrgang Nr. 6 Vermittlung von emotionaler und sozialer Kompetenz 0612 Inklusion Unterricht als gemeinsame Gestaltungsaufgabe Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen Mängel erkennen – Maßnahmen ergreifen Das duale System Mobbing in der Schule Mit mehrsprachigen Kindern arbeiten Gute Schule Eduard-Dietrich-Grundschule in Ratingen IdeenPark in Essen Wahlkalender 2012/2013 www.schulministerium.nrw.de Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen T I T E LT H E M A Prof. Dr. Clemens Hillenbrand, Carl-von-Ossietzky Universität Oldenburg Vermittlung emotionaler und sozialer Kompetenz zum Schulbeginn Ist es denn überhaupt die Aufgabe der Schule, soziale und emotionale Kompetenzen zu vermitteln? Gehört das nicht zum Erziehungsauftrag der Eltern? Kann die Schule diese Aufgabe siehe oben erfolgreich leisten? Die Förderung sozialer Fähigkeiten und emotionaler Kompetenzen gehört auf jeden Fall zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule dazu. Sozial-emotionales Lernen leistet einen wirksamen Beitrag zu einer psychisch gesunden Entwicklung und zum Schulerfolg von Schülerinnen und Schülern Für alle Kinder stellt der Erwerb sozialer Fähigkeiten und emotionaler Kompetenzen eine wichtige Entwicklungsaufgabe dar. Durch kompetentes Sozialverhalten gelingt in positiver Weise der Kontakt zu Gleichaltrigen, die Lösung von Konfliktsituationen, die Beachtung sozialer Normen und Regeln sowie die sozial angemessene Durchsetzung eigener Interessen und Bedürfnisse. Umgekehrt führen fehlende soziale Fähigkeiten zur sozialen Ablehnung und im Extremfall bis zu belastenden Verhaltensauffälligkeiten. Emotionale Kompetenzen zeigen sich insbesondere in einer gelingenden Emotionsregulation, also der Fähigkeit, negative und positive Gefühle angemessen und flexibel bewältigen zu können. Für alle Schulformen bilden diese Entwicklungsbereiche fundamentale Erfolgsfaktoren für das Lernen. Zur Unterstützung und Förderung stehen inzwischen effektive Verfahren zur Verfügung, die für den schulischen Alltag praktikabel sind. Diese Förderung der Lernenden stärkt zugleich die 286 psychische Gesundheit von Lehrkräften. Wenn auch der Fokus auf die Grundschule gelegt wird, so gelten die Argumente mindestens ebenso für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, insbesondere wenn deren Schülerinnen und Schüler unter Risikobedingungen aufwachsen müssen. Soziales und emotionales Lernen – eine Aufgabe für alle Schulen Die Begründung für die Vermittlung sozialer Fähigkeiten und emotionaler Kompetenzen in der Schule beruht auf sozialen, legislativen und empirischen Argumenten. Die Schule besitzt für moderne Gesellschaften bedeutende soziale Funktionen und stellt einen wichtigen Ort der psychischen Entwicklung dar. Als öffentliche Institution in einer demokratischen Staatsform erhält sie den Auftrag, zur Demokratie zu befähigen und die notwendigen Kompetenzen an die nachwachsende Generation zu vermitteln − soziale Fähigkeiten und emotionale Schule NRW 06/12 T I T E LT H E M A Durch Zuwendung besser lernen Kompetenzen gehören unverzichtbar und von Beginn an dazu. In legislativer Perspektive besteht eine der größten aktuellen Herausforderungen an das Bildungssystem im Auftrag zur Inklusion (laut UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, 2006). Die allgemeine Schule muss demnach für alle Kinder und Jugendlichen die beste Bildung ermöglichen (Artikel 24 Absatz 3 Behindertenrechtskonvention). Soziale Fähigkeiten und emotionale Kompetenzen erlauben überhaupt erst das Lernen miteinander und voneinander. Empirische Befunde weisen auf einen schulischen Alltag hin, der eine sozial-emotionale Kompetenzförderung unverzichtbar macht. Den Übergang vom Kindergarten in die Schule bewältigen die meisten Kinder mit Erfolg. Müssen sie jedoch unter biologischen, sozialen oder psychologischen Risiken aufwachsen, kann dies zu Belastungen für die Entwicklung der Kinder führen und im Extremfall auch psychische Auffälligkeiten auslösen, die für die Schullaufbahn, die Klasse oder die Lehrkräfte problematisch sind. Wie verbreitet sind psychische Auffälligkeiten im Schulalter? Unterhalb der Ebene des Menschenrechts beschreiben auch die geltenden Lehrpläne sozial-emotionale Ziele: Die unterrichtlichen Vorgaben für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen von 2008 fordern beispielsweise für das Fach Deutsch im Bereich Zuhören und Sprechen explizit die Vermittlung sozialer Fähigkeiten und emotionaler Kompetenzen für alle Schülerinnen und Schüler. Die beste aktuelle Untersuchung, die sogenannte KiGGSStudie, weist eine Prävalenz psychischer Störungen im Kindes(...) Wenn Sie weiterlesen möchten: Das aktuelle Heft erhalten Sie kostenlos, wenn Sie Schule NRW (mit BASS print und online) jetzt abonnieren. Schule NRW 06/12 287