Vermittlung von emotionaler und sozialer Kompetenz - schul

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Düsseldorf, 15. Juni 2012, 64. Jahrgang Nr. 6
Vermittlung von emotionaler
und sozialer Kompetenz
0612
Inklusion
Unterricht als gemeinsame Gestaltungsaufgabe
Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen
Mängel erkennen – Maßnahmen ergreifen
Das duale System
Mobbing in der Schule
Mit mehrsprachigen Kindern arbeiten
Gute Schule
Eduard-Dietrich-Grundschule in Ratingen
IdeenPark in Essen
Wahlkalender 2012/2013
www.schulministerium.nrw.de
Ministerium für
Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
T I T E LT H E M A
Prof. Dr. Clemens Hillenbrand,
Carl-von-Ossietzky Universität
Oldenburg
Vermittlung emotionaler
und sozialer Kompetenz zum
Schulbeginn
Ist es denn überhaupt die Aufgabe der Schule, soziale
und emotionale Kompetenzen zu vermitteln? Gehört
das nicht zum Erziehungsauftrag der Eltern? Kann die
Schule diese Aufgabe siehe oben erfolgreich leisten?
Die Förderung sozialer Fähigkeiten und emotionaler
Kompetenzen gehört auf jeden Fall zum Bildungs- und
Erziehungsauftrag der Schule dazu. Sozial-emotionales
Lernen leistet einen wirksamen Beitrag zu einer psychisch gesunden Entwicklung und zum Schulerfolg
von Schülerinnen und Schülern
Für alle Kinder stellt der Erwerb sozialer Fähigkeiten und emotionaler Kompetenzen eine wichtige Entwicklungsaufgabe dar.
Durch kompetentes Sozialverhalten gelingt in positiver Weise
der Kontakt zu Gleichaltrigen, die Lösung von Konfliktsituationen, die Beachtung sozialer Normen und Regeln sowie die sozial angemessene Durchsetzung eigener Interessen und Bedürfnisse. Umgekehrt führen fehlende soziale Fähigkeiten zur
sozialen Ablehnung und im Extremfall bis zu belastenden Verhaltensauffälligkeiten. Emotionale Kompetenzen zeigen sich
insbesondere in einer gelingenden Emotionsregulation, also
der Fähigkeit, negative und positive Gefühle angemessen und
flexibel bewältigen zu können. Für alle Schulformen bilden
diese Entwicklungsbereiche fundamentale Erfolgsfaktoren für
das Lernen.
Zur Unterstützung und Förderung stehen inzwischen effektive
Verfahren zur Verfügung, die für den schulischen Alltag praktikabel sind. Diese Förderung der Lernenden stärkt zugleich die
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psychische Gesundheit von Lehrkräften. Wenn auch der Fokus
auf die Grundschule gelegt wird, so gelten die Argumente mindestens ebenso für Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, insbesondere wenn deren Schülerinnen und Schüler unter Risikobedingungen aufwachsen müssen.
Soziales und emotionales Lernen – eine
Aufgabe für alle Schulen
Die Begründung für die Vermittlung sozialer Fähigkeiten und
emotionaler Kompetenzen in der Schule beruht auf sozialen,
legislativen und empirischen Argumenten. Die Schule besitzt
für moderne Gesellschaften bedeutende soziale Funktionen
und stellt einen wichtigen Ort der psychischen Entwicklung
dar. Als öffentliche Institution in einer demokratischen Staatsform erhält sie den Auftrag, zur Demokratie zu befähigen und
die notwendigen Kompetenzen an die nachwachsende Generation zu vermitteln − soziale Fähigkeiten und emotionale
Schule NRW 06/12
T I T E LT H E M A
Durch Zuwendung besser lernen
Kompetenzen gehören unverzichtbar und von Beginn an dazu.
In legislativer Perspektive besteht eine der größten aktuellen
Herausforderungen an das Bildungssystem im Auftrag zur
Inklusion (laut UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderung, 2006). Die allgemeine Schule muss demnach für alle Kinder und Jugendlichen die beste Bildung
ermöglichen (Artikel 24 Absatz 3 Behindertenrechtskonvention). Soziale Fähigkeiten und emotionale Kompetenzen
erlauben überhaupt erst das Lernen miteinander und voneinander.
Empirische Befunde weisen auf einen schulischen Alltag hin,
der eine sozial-emotionale Kompetenzförderung unverzichtbar
macht. Den Übergang vom Kindergarten in die Schule bewältigen die meisten Kinder mit Erfolg. Müssen sie jedoch unter biologischen, sozialen oder psychologischen Risiken aufwachsen,
kann dies zu Belastungen für die Entwicklung der Kinder führen und im Extremfall auch psychische Auffälligkeiten auslösen, die für die Schullaufbahn, die Klasse oder die Lehrkräfte
problematisch sind. Wie verbreitet sind psychische Auffälligkeiten im Schulalter?
Unterhalb der Ebene des Menschenrechts beschreiben auch die
geltenden Lehrpläne sozial-emotionale Ziele: Die unterrichtlichen Vorgaben für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen
von 2008 fordern beispielsweise für das Fach Deutsch im
Bereich Zuhören und Sprechen explizit die Vermittlung sozialer
Fähigkeiten und emotionaler Kompetenzen für alle Schülerinnen und Schüler.
Die beste aktuelle Untersuchung, die sogenannte KiGGSStudie, weist eine Prävalenz psychischer Störungen im Kindes(...)
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Schule NRW 06/12
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