REGLEMENT 2014 FÜR DAS BEREITSTELLEN DER TIERE Im Anschluss an die Veröffentlichung des neuen Ehrenkodexes und um für Transparenz gegenüber ihren Ausstellern zu sorgen, haben die Kontrollkommissionen der EXPO Bulle und der Swiss'Expo ein Reglement für das Bereitstellen der Tiere erlassen, das sich auf den Ehrenkodex der ASR für Aussteller stützt. Zwei Grundsätze sind zu befolgen : Während der Ausstellung muss das Wohlbefinden der Tiere jederzeit gewährleistet sein. Die Aussteller verhalten sich jederzeit korrekt gegenüber den Kollegen, den Richtern, den Kontrollorganen und den Ausstellungsleitungen. 1. Tierärztliche Eingriffe: a) Über tierärztliche Eingriffe (Art des Eingriffs, Wahl und Anwendung des Medikaments, Ort des Eingriffs) bestimmt alleine der Ausstellungstierarzt. b) Mit Ausnahme von Oxytocine ist das Halten sämtlicher rezeptpflichtiger Medikamente auf dem Ausstellungsareal verboten. c) Die tierärztlichen Behandlungen werden ausschliesslich vom Ausstellungstierarzt durchgeführt, mit einer einzigen Ausnahme: die Verabreichung von Oxytocin beim Melken. 2. Erlaubte Hilfsmittel: Grundsatz: Als erlaubte Hilfsmittel für die Präsentation gelten alle Handlungen resp. Substanzen, die dem Tier weder Schmerzen noch eine Einschränkung im Wohlbefinden oder gar Schäden verursachen (u.a. Waschen, Scheren, Klauenpflege, Verwendung eines geeigneten Öls). Insbesondere sind folgende Mittel erlaubt: a) Die Anwendung von Kosmetika, die weder Reizungen noch Schäden verursachen. b) Das Auflegen von Eis (nur zerkleinertes Eis in einem Beutel), welches zur Linderung einer Entzündung mit der Hand aufs Euter gehalten wird. c) Das äusserliche Versiegeln der Zitzen, solange das Wohlbefinden der Kuh nicht negativ beeinflusst wird. d) Falls nötig und um das Wohlbefinden des Tieres zu respektieren, ist eine Teilentleerung des Euters immer möglich. 3. Verbotene Handlungen: a) Das Eingeben oder Einspritzen von Substanzen, die das natürliche Temperament und das Verhalten des Tieres ändern, insbesondere Periduralanästhesie. b) Das Einsetzen von Fremdkörpern irgendwelcher Art und das Verabreichen von Substanzen in den Pansen mittels Sonde (Drenching). c) Das Verwenden von abgeschnittenen oder künstlichen Haaren zur künstlichen Verbesserung der oberen Linie (Topline). d) Jede Verwendung von Leim oder von mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderung der Zitzenform und -stellung: alle Klebstoffspuren auf den Zitzen werden bestraft, ungeachtet der natürlichen Zitzenposition und –form. e) Das enge Einbinden der Sprunggelenke sowie der Entzug von Gewebeflüssigkeit im Bereich der Sprunggelenke. f) Jeglicher Eingriff am Euter mit Hilfe von Substanzen und anderen Hilfsmitteln, mechanisch oder physisch, welche die natürliche Form des Euters verändern oder das Wohlbefinden des Tieres beeinträchtigen (insbesondere Hilfsmittel zum Betonen des Zentralbandes wie die Verwendung von dreieckigen mit Eis gekühlten Stäben). g) Die Verwendung von DairyCell ohne Verordnung des Tierarztes. h) Die Vorbereitung der Tiere ausserhalb des Ausstellungsgeländes. Wir erinnern die Aussteller daran, dass extrem belastete Euter als Folge der zu langen Melkintervalle das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen und dass der Richter auf dieses Problem aufmerksam gemacht wird. Grangeneuve, 28.11.2013/Y:\EXPO Bulle Association\Règlements\EXPO Bulle 2014\Règlement préparation swissexpo_expo bulle 2014 d.docx 4. Sanktionsschema: Ausschluss des Tieres und Verlust der Klassierung und/oder Ausschluss des Eigentümers und/oder des Tierpflegers, Meldung beim Zuchtverband. Unkorrektes Verhalten während der Ausstellung Das Halten von rezeptpflichtigen Tierarzneimitteln, mit Ausnahme von Oxytocine. Ausschluss der Besitzer des Tierarzneimitteln. Tierärztliche Behandlung durch eine nicht dazu befugte Person. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Das Eingeben oder Einspritzen von Substanzen, die das natürliche Temperament und das Verhalten des Tieres ändern. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Das Einsetzen von Fremdkörpern, Drenching. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Das Verwenden von abgeschnittenen oder künstlichen Haaren zur künstlichen Verbesserung der oberen Linie. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Jegliche Verwendung von Leim oder von mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderung der Zitzenform und -stellung. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Verwarnung, dann Verwarnung, dann Ausschluss des Tieres und Verlust der Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Das enge Einbinden der Sprunggelenke. Jeglicher Eingriff am Euter mit Hilfe von Substanzen und anderen Hilfsmitteln, mechanisch oder physisch, welche die natürliche Form des Euters verändern oder das Wohlbefinden des Tieres beeinträchtigen. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Verwendung von DairyCell ohne Verordnung des Tierarztes. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. Vorbereitung der Tiere Ausstellungsgeländes. des Tieres und Verlust der Ausschluss Klassierung, Meldung beim Zuchtverband. ausserhalb des Bei Ausschluss eines Tieres wegen Widerhandlungen nehmen sich die Organisatoren der Swiss’Expo und der EXPO Bulle das Recht den Tierhalter während mindestens einem Jahr von den Ausstellungen aus zu schliessen. Grangeneuve, 28.11.2013/Y:\EXPO Bulle Association\Règlements\EXPO Bulle 2014\Règlement préparation swissexpo_expo bulle 2014 d.docx