reglement 2014 für das bereitstellen der tiere

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REGLEMENT 2014
FÜR DAS BEREITSTELLEN DER TIERE
Im Anschluss an die Veröffentlichung des neuen Ehrenkodexes und um für Transparenz gegenüber ihren
Ausstellern zu sorgen, haben die Kontrollkommissionen der EXPO Bulle und der Swiss'Expo ein
Reglement für das Bereitstellen der Tiere erlassen, das sich auf den Ehrenkodex der ASR für Aussteller
stützt.
Zwei Grundsätze sind zu befolgen :
 Während der Ausstellung muss das Wohlbefinden der Tiere jederzeit gewährleistet sein.
 Die Aussteller verhalten sich jederzeit korrekt gegenüber den Kollegen, den Richtern, den
Kontrollorganen und den Ausstellungsleitungen.
1. Tierärztliche Eingriffe:
a) Über tierärztliche Eingriffe (Art des Eingriffs, Wahl und Anwendung des Medikaments, Ort des
Eingriffs) bestimmt alleine der Ausstellungstierarzt.
b) Mit Ausnahme von Oxytocine ist das Halten sämtlicher rezeptpflichtiger Medikamente auf dem
Ausstellungsareal verboten.
c) Die tierärztlichen Behandlungen werden ausschliesslich vom Ausstellungstierarzt durchgeführt,
mit einer einzigen Ausnahme: die Verabreichung von Oxytocin beim Melken.
2. Erlaubte Hilfsmittel:
Grundsatz: Als erlaubte Hilfsmittel für die Präsentation gelten alle Handlungen resp. Substanzen, die
dem Tier weder Schmerzen noch eine Einschränkung im Wohlbefinden oder gar Schäden
verursachen (u.a. Waschen, Scheren, Klauenpflege, Verwendung eines geeigneten Öls).
Insbesondere sind folgende Mittel erlaubt:
a) Die Anwendung von Kosmetika, die weder Reizungen noch Schäden verursachen.
b) Das Auflegen von Eis (nur zerkleinertes Eis in einem Beutel), welches zur Linderung einer
Entzündung mit der Hand aufs Euter gehalten wird.
c) Das äusserliche Versiegeln der Zitzen, solange das Wohlbefinden der Kuh nicht negativ
beeinflusst wird.
d) Falls nötig und um das Wohlbefinden des Tieres zu respektieren, ist eine Teilentleerung des
Euters immer möglich.
3. Verbotene Handlungen:
a) Das Eingeben oder Einspritzen von Substanzen, die das natürliche Temperament und das
Verhalten des Tieres ändern, insbesondere Periduralanästhesie.
b) Das Einsetzen von Fremdkörpern irgendwelcher Art und das Verabreichen von Substanzen in
den Pansen mittels Sonde (Drenching).
c) Das Verwenden von abgeschnittenen oder künstlichen Haaren zur künstlichen Verbesserung der
oberen Linie (Topline).
d) Jede Verwendung von Leim oder von mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderung der Zitzenform
und -stellung: alle Klebstoffspuren auf den Zitzen werden bestraft, ungeachtet der natürlichen
Zitzenposition und –form.
e) Das enge Einbinden der Sprunggelenke sowie der Entzug von Gewebeflüssigkeit im Bereich der
Sprunggelenke.
f)
Jeglicher Eingriff am Euter mit Hilfe von Substanzen und anderen Hilfsmitteln, mechanisch oder
physisch, welche die natürliche Form des Euters verändern oder das Wohlbefinden des Tieres
beeinträchtigen (insbesondere Hilfsmittel zum Betonen des Zentralbandes wie die Verwendung
von dreieckigen mit Eis gekühlten Stäben).
g) Die Verwendung von DairyCell ohne Verordnung des Tierarztes.
h) Die Vorbereitung der Tiere ausserhalb des Ausstellungsgeländes.
Wir erinnern die Aussteller daran, dass extrem belastete Euter als Folge der zu langen Melkintervalle
das Wohlbefinden der Tiere beeinträchtigen und dass der Richter auf dieses Problem aufmerksam
gemacht wird.
Grangeneuve, 28.11.2013/Y:\EXPO Bulle Association\Règlements\EXPO Bulle 2014\Règlement préparation swissexpo_expo bulle 2014 d.docx
4.
Sanktionsschema:
Ausschluss des Tieres und Verlust der
Klassierung
und/oder
Ausschluss
des
Eigentümers und/oder des Tierpflegers,
Meldung beim Zuchtverband.
Unkorrektes Verhalten während der Ausstellung

Das Halten von rezeptpflichtigen
Tierarzneimitteln, mit Ausnahme von Oxytocine.
Ausschluss der Besitzer des Tierarzneimitteln.
Tierärztliche Behandlung durch eine nicht dazu
befugte Person.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das
Eingeben
oder
Einspritzen
von
Substanzen, die das natürliche Temperament
und das Verhalten des Tieres ändern.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das Einsetzen von Fremdkörpern, Drenching.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das Verwenden von abgeschnittenen oder
künstlichen
Haaren
zur
künstlichen
Verbesserung der oberen Linie.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Jegliche Verwendung von Leim oder von
mechanischen Hilfsmitteln zur Veränderung der
Zitzenform und -stellung.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Verwarnung, dann
Verwarnung, dann
Ausschluss des Tieres und Verlust der
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Das enge Einbinden der Sprunggelenke.

Jeglicher Eingriff am Euter mit Hilfe von
Substanzen
und
anderen
Hilfsmitteln,
mechanisch oder physisch, welche die
natürliche Form des Euters verändern oder das
Wohlbefinden des Tieres beeinträchtigen.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Verwendung von DairyCell ohne Verordnung
des Tierarztes.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
Vorbereitung der Tiere
Ausstellungsgeländes.
des Tieres und Verlust der
Ausschluss
Klassierung, Meldung beim Zuchtverband.
ausserhalb
des
Bei Ausschluss eines Tieres wegen Widerhandlungen nehmen sich die Organisatoren der Swiss’Expo
und der EXPO Bulle das Recht den Tierhalter während mindestens einem Jahr von den Ausstellungen
aus zu schliessen.
Grangeneuve, 28.11.2013/Y:\EXPO Bulle Association\Règlements\EXPO Bulle 2014\Règlement préparation swissexpo_expo bulle 2014 d.docx
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