Bezeichnung der Maßnahme Kurze Beschreibung der Maßnahme

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Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds:
Bezeichnung der Maßnahme
(Qualifizierung unserer Mitarbeiter)
Sicherheitsschulung für Hubarbeitsbühnen
„VESTRA PRO“
„iTWO für Ausschreibung / Vergabe /
Prüfrechnung“
„VOB für Bauüberwacher“
Projektzeitraum
Kurze Beschreibung der Maßnahme
30.11. –
31.12.2016
Für den Einsatz von und die Arbeit auf Hubarbeitsbühnen gelten sowohl gesetzliche als auch
genossenschaftsrechtliche Anforderungen, die zwingend einzuhalten sind.
In dieser Schulung wurden Mitarbeiter des Bereiches Bauwerksprüfung – und diagnostik im sicheren
und effizienten Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen nach den neuesten gesetzlichen als auch
genossenschaftsrechtlichen Anforderungen in Theorie und Praxis geschult.
13.06.2016 –
28.02.2017
Erlernen des Programm „VESTRA PRO“ von AKG Software Consulting GmbH
Ziel der Maßnahme ist es, dass die Teilnehmer nach Abschluss der Grundlagen- und
Individualschulung eigenständig in der erforderlichen Qualität und unter Ausnutzung der
Möglichkeiten / Leistungen der Software Planungsprojekte im Bereich Verkehrsanlagen bearbeiten
können.
02.01. –
28.02.2017
Im Rahmen dieser Maßnahme wurden die Mitarbeiter befähigt, die Software „iTWO“ entsprechend
der Anforderungen in ihren Aufgabenbereichen (Ausschreibung / Vergabe / Abrechnung) anwenden
zu können.
Diese Kenntnisse werden immer mehr zur Voraussetzung für die Erbringung von
Ingenieurdienstleitungen in den Bereichen Planung, Bauoberleitung und Bauüberwachung.
02.01. –
28.02.2017
Die detaillierte Kenntnis der Regelungen in der VOB (Vergabeordnung Bau) ist für die rechtssichere
wie auch wirtschaftlich erfolgreiche Erbringung der Ingenieurdienstleistungen (Bauoberleitung,
Bauüberwachung) des Unternehmens unerlässlich.
Die Maßnahme zielt auf die berufliche Weiterbildung, da es zwingend erforderliche ist, dass alle an
der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter mit den aktuellen Regelungen / Änderungen im
Detail vertraut sind.
„Sicherheit auf Baustellen an Straßen und
Autobahnen“
02.01. –
31.03.2017
Im Rahmen der Maßnahme sollen die beteiligten Mitarbeiter die geltenden Richtlinien und Gesetze
kennen und anwenden lernen.
Diese Kenntnisse und vor allem deren Nachweis durch anerkannte Zertifikate sind
Grundvoraussetzung für die Leistungserbringung im Bereich Bauoberleitung / Bauüberwachung für
Verkehrsanlagen für öffentliche Auftraggeber.
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