Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds: Bezeichnung der Maßnahme (Qualifizierung unserer Mitarbeiter) Sicherheitsschulung für Hubarbeitsbühnen „VESTRA PRO“ „iTWO für Ausschreibung / Vergabe / Prüfrechnung“ „VOB für Bauüberwacher“ Projektzeitraum Kurze Beschreibung der Maßnahme 30.11. – 31.12.2016 Für den Einsatz von und die Arbeit auf Hubarbeitsbühnen gelten sowohl gesetzliche als auch genossenschaftsrechtliche Anforderungen, die zwingend einzuhalten sind. In dieser Schulung wurden Mitarbeiter des Bereiches Bauwerksprüfung – und diagnostik im sicheren und effizienten Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen nach den neuesten gesetzlichen als auch genossenschaftsrechtlichen Anforderungen in Theorie und Praxis geschult. 13.06.2016 – 28.02.2017 Erlernen des Programm „VESTRA PRO“ von AKG Software Consulting GmbH Ziel der Maßnahme ist es, dass die Teilnehmer nach Abschluss der Grundlagen- und Individualschulung eigenständig in der erforderlichen Qualität und unter Ausnutzung der Möglichkeiten / Leistungen der Software Planungsprojekte im Bereich Verkehrsanlagen bearbeiten können. 02.01. – 28.02.2017 Im Rahmen dieser Maßnahme wurden die Mitarbeiter befähigt, die Software „iTWO“ entsprechend der Anforderungen in ihren Aufgabenbereichen (Ausschreibung / Vergabe / Abrechnung) anwenden zu können. Diese Kenntnisse werden immer mehr zur Voraussetzung für die Erbringung von Ingenieurdienstleitungen in den Bereichen Planung, Bauoberleitung und Bauüberwachung. 02.01. – 28.02.2017 Die detaillierte Kenntnis der Regelungen in der VOB (Vergabeordnung Bau) ist für die rechtssichere wie auch wirtschaftlich erfolgreiche Erbringung der Ingenieurdienstleistungen (Bauoberleitung, Bauüberwachung) des Unternehmens unerlässlich. Die Maßnahme zielt auf die berufliche Weiterbildung, da es zwingend erforderliche ist, dass alle an der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter mit den aktuellen Regelungen / Änderungen im Detail vertraut sind. „Sicherheit auf Baustellen an Straßen und Autobahnen“ 02.01. – 31.03.2017 Im Rahmen der Maßnahme sollen die beteiligten Mitarbeiter die geltenden Richtlinien und Gesetze kennen und anwenden lernen. Diese Kenntnisse und vor allem deren Nachweis durch anerkannte Zertifikate sind Grundvoraussetzung für die Leistungserbringung im Bereich Bauoberleitung / Bauüberwachung für Verkehrsanlagen für öffentliche Auftraggeber.