HINWEISE ZUR VERWENDUNG VON AUTOREIFEN IN ITALIEN – GELTENDE BESTIMMUNGEN A) Winterreifen oder thermische Reifen sind eine Reifenart mit besonderen Merkmalen, die sich für den Einsatz auf verschneitem oder matschigem Untergrund und generell auf Flächen mit niedriger Haftfähigkeit eignen. Sie werden anstelle von Spikes-Reifen und Schneeketten verwendet. Erkennbar sind sie an einem speziellen Piktogramm, das auf der Außenseite des Reifens, der sogenannten Flanke, eingeprägt ist: Es handelt sich um das Alpine Symbol, das eine Schneeflocke umrahmt von einem stilisierten Bergmassiv zeigt. Die Vorschriften für das Fahren mit Winterausrüstung gelten in ganz Italien vom 15. November bis 15. April, Verlängerungen sind möglich (eine kürzere Geltungsdauer ist nicht zulässig). Von besonderer Bedeutung sind die Geschwindigkeitsklassen, die den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen müssen. Q – bis 160 km/h R – bis 170 km/h S – bis 180 km/h T – bis 190 km/h H – bis 210 km/h V – bis 240 km/h VR: über 210 km/h (ohne Angabe der Höchstgeschwindigkeit) ZR: über 240 km/h (ohne Angabe der Höchstgeschwindigkeit) ZR+W: über 240 km/h (Höchstgeschwindigkeit unter 270 km/h) ZR+Y: über 240 km/h (Höchstgeschwindigkiet unter 300 km/h) ZR+Traglastindex+W: über 240 km/h (Höchstgeschwindigkeit über 300 km/h) (alle Reifen, mit denen mehr als 240 km/h gefahren wird, müssen den Buchstaben Z tragen, der innerhalb der Angabe der Größenbezeichnung des Reifens angegeben ist) Laut Rundschreiben Nr. 1049 vom 17.01.2014 des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr ist die Verwendung von Winterreifen zeitlich nicht eingeschränkt, sofern es die zugelassenen sind, sie also genau den Angaben auf dem Fahrzeugschein entsprechen. Diese können daher in allen Monaten des Jahres verwendet werden. B) M+S-Reifen (M+S = mud and snow) können auf rutschigem Untergrund bessere Leistungen bieten als herkömmliche Reifen, sind aber hinsichtlich der garantierten Straßenhaftung nicht mit echten Winterreifen vergleichbar. Dennoch stellt die geltende italienische Straßenverkehrsordnung M+S-Reifen mit Winterreifen gleich. Wer also M+S-Reifen montiert hat, ist von einer (eventuellen) Verpflichtung zum Mitführen von Schneeketten oder zum Montieren von Winterreifen befreit. Abweichend vom oben Gesagten, ist in der entsprechenden Saison, d.h. vom 15. November bis 15. April, die Verwendung von M+S-Reifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex als im Fahrzeugschein angegeben zulässig. Das Rundschreiben Nr.1049 vom 17.01.2014 des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr stellt außerdem klar, dass vor und nach der Gültigkeitsperiode der Verordnungen (für die Verwendung von Reifen mit niedrigerer Geschwindigkeitsklasse als im Fahrzeugschein angegeben) eine einmonatige Frist für die erneute Montage der Sommerreifen gewährt wird. Der „Toleranzzeitraum“ beginnt daher am 15. Oktober und endet am 15. Mai. Vom 16. Mai bis 14. Oktober muss mit Reifen gefahren werden, die bauartbedingte Leistungsmerkmale haben. Wer sich nicht daran hält, fährt mit einem im Vergleich zu den Angaben im Fahrzeugschein veränderten Fahrzeug und riskiert de facto eine Geldstrafe (von 419 bis 1.682 Euro), den Entzug des Fahrzeugscheins und dass das Fahrzeug zur Überprüfung geschickt wird.