Vergabeverfahren RE 2016.16 - Bewertungsmatrix Bieter 1 % Erreichbare Leistungspunkte Multiplikator 1. Preis* 70 max. 10 70 2. Qualität* a.) Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter mit datenschutzrechtlicher Beratung im Bereich Social Media / Internet b.) Konzept Gewährleistung der Stellvertretung 30 sehr gut 8-10 gut/ befriedigend 4-7 ausreichend/ ungenügend 0-3 10 sehr gut/ gut 8-10 befriedigend 4-7 ausreichend/ ungenügend 0-3 sehr gut 8-10 gut/ befriedigend 4-7 ausreichend/ ungenügend 0-3 10 c.) Konzept Initialisierungsphase Gesamt Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4 Ergebnis mit Multiplikatoren (Wertungspunkte) 10 100 *siehe Erläuterungen unten Seite 1 von 2 Mai 2016 Zu 1.) Bewertung Preis: Der zu wertende Preis wird wie folgt errechnet: Stundensatz (EUR netto) x 60 + Stundensatz (EUR netto) x Anzahl der für Initialisierungsphase benötigten Stunden. Die jeweiligen erreichbaren Leistungspunkte errechnen sich durch einen Dreisatz (Bester Preis / zu bewertendes Angebot x max. Leistungspunkte = Leistungspunkte) Zu 2a.) Bewertung der Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter: Sehr gut Gut / Befriedigend Mangelhaft / Ungenügend Es besteht eine umfassende und sehr weitreichende Erfahrung bzgl. datenschutzrechtlicher Beratung auf dem Gebiet social Media/ Internet. Dies wird durch einschlägige Referenzen sowie auf andere geeignete Weise belegt. Dem Angebot nach kann eine erweiterte Expertise in diesem Bereich erwartet werden. Es besteht Erfahrung bzgl. datenschutzrechtlicher Beratung auf dem Gebiet social Media/ Internet. Dies wird durch Referenzen oder auf andere geeignete Weise belegt. Erfahrung bzgl. datenschutzrechtlicher Beratung auf dem Gebiet social Media/ Internet bestehen nur geringfügig oder gar nicht. Dem Angebot nach kann keine spezielle Expertise in diesem Bereich erwartet werden. Zu 2b.) Bewertung Konzeption Stellvertretung: Sehr gut Gut / Befriedigend Mangelhaft / Ungenügend Die Konzeption zeigt transparent und nachvollziehbar auf, wie in Fällen des Ausfalls des Datenschutzbeauftragten verfahren wird und lässt erkennen, dass die Gewährleistung der Stellvertretung zweifelsfrei gegeben ist. Aufgrund der darstellten Organisation der Stellvertretung ist ein einwandfreier Ablauf zu erwarten. Die Konzeption zeigt auf, wie in Fällen des Ausfalls des Datenschutzbeauftragten verfahren wird und lässt erwarten, dass die Gewährleistung der Stellvertretung größtenteils gegeben sein wird. Aufgrund der darstellten Organisation der Stellvertretung ist ein akzeptabler Ablauf zu erwarten. Die Konzeption zeigt nur unvollständig auf, wie in Fällen des Ausfalls des Datenschutzbeauftragten verfahren wird und lässt nur teilweise oder nicht erwarten, dass die Gewährleistung der Stellvertretung gegeben sein wird. Zu 2c.) Bewertung Konzeption Initialisierungsphase: Sehr gut Gut / Befriedigend Mangelhaft / Ungenügend Die Konzeption zeigt in vollem Maße transparent und nachvollziehbar die Herangehensweise des Auftragnehmers an die Initialisierungsphase. Die Konzeption lässt eine überaus strukturierte und effektive Planung erkennen, die eine hervorragende Durchführung der Initialisierungsphase erwarten lässt. Die Konzeption zeigt transparent und nachvollziehbar die Herangehensweise des Auftragnehmers an die Initialisierungsphase. Die Konzeption lässt eine strukturierte und effektive Planung erkennen, die eine akzeptable Durchführung der Initialisierungsphase erwarten lässt. Die Konzeption zeigt die Herangehensweise des Auftragnehmers an die Initialisierungsphase nur unvollständig oder gar nicht auf. Die Konzeption lässt eine strukturierte und effektive Planung nur teilweise bzw. nicht erkennen. Es ist lediglich eine teilweise bzw. nicht geeignete Durchführung der Initialisierungsphase zu erwarten. Seite 2 von 2 Mai 2016