Vergabeverfahren RE 2016.16 - Bewertungsmatrix

Werbung
Vergabeverfahren RE 2016.16 - Bewertungsmatrix
Bieter 1
%
Erreichbare
Leistungspunkte
Multiplikator
1. Preis*
70
max. 10
70
2. Qualität*
a.) Erfahrung der eingesetzten
Mitarbeiter mit datenschutzrechtlicher
Beratung im Bereich Social Media /
Internet
b.) Konzept Gewährleistung der
Stellvertretung
30
sehr gut 8-10
gut/ befriedigend 4-7
ausreichend/
ungenügend 0-3
10
sehr gut/ gut 8-10
befriedigend 4-7
ausreichend/
ungenügend 0-3
sehr gut 8-10
gut/ befriedigend 4-7
ausreichend/
ungenügend 0-3
10
c.) Konzept Initialisierungsphase
Gesamt
Bieter 2
Bieter 3
Bieter 4
Ergebnis mit Multiplikatoren (Wertungspunkte)
10
100
*siehe Erläuterungen unten
Seite 1 von 2
Mai 2016
Zu 1.) Bewertung Preis:
Der zu wertende Preis wird wie folgt errechnet: Stundensatz (EUR netto) x 60 + Stundensatz (EUR netto) x Anzahl der für Initialisierungsphase benötigten Stunden.
Die jeweiligen erreichbaren Leistungspunkte errechnen sich durch einen Dreisatz (Bester Preis / zu bewertendes Angebot x max. Leistungspunkte = Leistungspunkte)
Zu 2a.) Bewertung der Erfahrung der eingesetzten Mitarbeiter:
Sehr gut
Gut / Befriedigend
Mangelhaft / Ungenügend
Es besteht eine umfassende und sehr weitreichende Erfahrung bzgl. datenschutzrechtlicher Beratung auf dem Gebiet social Media/ Internet.
Dies wird durch einschlägige Referenzen sowie auf andere geeignete Weise belegt. Dem Angebot nach kann eine erweiterte Expertise in
diesem Bereich erwartet werden.
Es besteht Erfahrung bzgl. datenschutzrechtlicher Beratung auf dem Gebiet social Media/ Internet. Dies wird durch Referenzen oder auf andere
geeignete Weise belegt.
Erfahrung bzgl. datenschutzrechtlicher Beratung auf dem Gebiet social Media/ Internet bestehen nur geringfügig oder gar nicht. Dem Angebot
nach kann keine spezielle Expertise in diesem Bereich erwartet werden.
Zu 2b.) Bewertung Konzeption Stellvertretung:
Sehr gut
Gut / Befriedigend
Mangelhaft / Ungenügend
Die Konzeption zeigt transparent und nachvollziehbar auf, wie in Fällen des Ausfalls des Datenschutzbeauftragten verfahren wird und lässt
erkennen, dass die Gewährleistung der Stellvertretung zweifelsfrei gegeben ist. Aufgrund der darstellten Organisation der Stellvertretung ist ein
einwandfreier Ablauf zu erwarten.
Die Konzeption zeigt auf, wie in Fällen des Ausfalls des Datenschutzbeauftragten verfahren wird und lässt erwarten, dass die Gewährleistung
der Stellvertretung größtenteils gegeben sein wird. Aufgrund der darstellten Organisation der Stellvertretung ist ein akzeptabler Ablauf zu
erwarten.
Die Konzeption zeigt nur unvollständig auf, wie in Fällen des Ausfalls des Datenschutzbeauftragten verfahren wird und lässt nur teilweise oder
nicht erwarten, dass die Gewährleistung der Stellvertretung gegeben sein wird.
Zu 2c.) Bewertung Konzeption Initialisierungsphase:
Sehr gut
Gut / Befriedigend
Mangelhaft / Ungenügend
Die Konzeption zeigt in vollem Maße transparent und nachvollziehbar die Herangehensweise des Auftragnehmers an die Initialisierungsphase.
Die Konzeption lässt eine überaus strukturierte und effektive Planung erkennen, die eine hervorragende Durchführung der Initialisierungsphase
erwarten lässt.
Die Konzeption zeigt transparent und nachvollziehbar die Herangehensweise des Auftragnehmers an die Initialisierungsphase. Die Konzeption
lässt eine strukturierte und effektive Planung erkennen, die eine akzeptable Durchführung der Initialisierungsphase erwarten lässt.
Die Konzeption zeigt die Herangehensweise des Auftragnehmers an die Initialisierungsphase nur unvollständig oder gar nicht auf. Die
Konzeption lässt eine strukturierte und effektive Planung nur teilweise bzw. nicht erkennen. Es ist lediglich eine teilweise bzw. nicht geeignete
Durchführung der Initialisierungsphase zu erwarten.
Seite 2 von 2
Mai 2016
Herunterladen