Merkblatt Landratsamt MainMain-TauberTauber-Kreis Gesundheitsamt Albert-Schweitzer-Str. 31 97941 Tauberbischofsheim Tel.: 09341/82-5579, Fax: 09341/82-5560 E-Mail: [email protected] Internet: www.main-tauber-kreis.de Borkenflechte Erreger Borkenflechte (Impetigo contagiosa) Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ist eine bakterielle Hautinfektion und zählt zu den häufigsten Hautinfektionen bei Kindern. Sie ist sehr ansteckend und wird durch eine Schmierinfektion mit Streptokokken und Staphylokokken übertragen. Vorkommen Diese Bakterien gehören in 20-30% der Bevölkerung zur normalen Keimflora. Die Krankheit tritt häufig im Kindesalter auf. Besonders verbreitet ist sie daher in Kindergärten und Schulen. Borkenflechte befällt gewöhnlich Gesicht, Arme und Beine der Betroffenen. Infektionsweg Die Krankheit wird durch direkten Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen (Schmierinfektion). Begünstigt werden kann das Eindringen der Erreger durch eine vorbestehende Schädigung der Haut, z. B. Ekzeme oder Abschürfungen. Die Erreger halten sich auch in Handtüchern, auf Gläsern oder anderen Alltagsgegenständen, welche mit der Haut in Berührung kommen, auf. Werden diese von Infizierten und Gesunden gemeinsam benutzt, kann es zur Übertragung kommen. Inkubationszeit Der Zeitpunkt der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit beträgt meistens 2 bis 10 Tage, manchmal auch länger. Der Erkrankte ist so lange ansteckend, bis alle offenen, eitrigen Hautstellen abgeheilt sind. Symptome Typisch für die Borkenflechte sind eitrige Hautbläschen, die kurz darauf platzen und eine honiggelbe Kruste hinterlassen. Durch Kratzen können sich befallene Hautstellen über den Körper verteilen. Behandlungsmöglichkeiten Wenn Sie vermuten, dass sich Ihr Kind angesteckt hat, müssen Sie Ihren Arzt aufsuchen. Die gängige Behandlungsmethode von Borkenflechte ist die Verabreichung eines Antibiotikums. Begleitend zur medikamentösen Therapie spielen hygienische Maßnahmen eine entscheidende Rolle. • Befolgen Sie die Anweisungen Ihres Arztes genau. Ein vorzeitiges Abbrechen der Antibiotika-Therapie kann zu resistenten Bakterien führen. • Waschen Sie nach jedem Kontakt mit dem Erkrankten Ihre Hände gründlich mit Seife. Auf diese Weise entfernen Sie die infektiösen Keime. • Kurz geschnittene und saubere Nägel sind bei Kindern besonders wichtig. Kinder denken sehr oft nicht daran, dass sie sich gerade kratzen und gleich darauf etwas anderes oder jemand anderen anfassen. Kurze, saubere Fingernägel sind eine gute Hilfe den Übertragungsweg zu unterbrechen. • Vermeiden Sie es, die Wunden zu berühren oder an den wunden Stellen zu kratzen, auch dann, wenn diese jucken. Durch Berührung und Kratzen werden die Bakterien verbreitet. Um ständige Neuinfektionen zu verhindern, ist eine sorgfältige Körperhygiene notwendig. Kleidung, Bettwäsche, Handtücher usw., die mit den Bakterien in Berührung kamen, sollten bei 60 bis 90° C gewaschen werden. Das Desinfizieren von Oberflächen und Gebrauchsgegenständen ist nicht erforderlich. Schutzmaßnahmen Eine Impfung steht nicht zur Verfügung. Auf Haut-Körperkontakt mit erkrankten Personen sollte man verzichten. Auch Kontakt mit infizierten Kleidungsstücken und Gegenständen sollte vermieden werden. Gesetzliche Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz Nach §34 des Infektionsschutzgesetzes sind Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtet, das Vorliegen dieser Erkrankung oder deren Verdacht dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Eltern sind verpflichtet, die Leitung der Schule / Kindergarten über das Auftreten dieser Erkrankung bei ihrem Kind zu unterrichten. Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen usw.) dürfen erst nach Abheilen aller infizierten Hautstellen oder nach ausreichender antibiotischer Behandlung durch einen Arzt nach 1-2 Tagen wieder besucht werden. Ein ärztliches Attest ist erforderlich. Gesunde Geschwisterkinder oder Eltern, die in einem Haushalt mit dem Erkrankten leben, können weiterhin Kindergarten oder Schule besuchen. Nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes dürfen Personen, die an infizierten Wunden oder an Hautkrankheiten erkrankt sind, bei denen die Möglichkeit besteht, dass deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können, im Lebensmittelbereich (Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln, Tätigkeit in Küchen von Gaststätten und Gemeinschaftseinrichtungen) nicht tätig sein. Sollten Sie Fragen zu diesem Merkblatt haben, wenden Sie sich an das Gesundheitsamt Main-Tauber-Kreis. Stand: Oktober 2013