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Umfassende
Lebens- und
Berufsunfähigkeitsversicherungslösungen
Allianz Worldwide Care kann Ihnen ein großes
Angebot an Versicherungsschutz für Kranken-,
Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
bei einem einzigen Anbieter anbieten. Dieses
Dokument fasst Informationen unseres Lebensund Berufsunfähigkeitsversicherungsschutzes
zusammen.
Krankenversicherung
Lebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung bietet im bedauerlichen Todesfall einer versicherten Person finanzielle Vorsorge und Sicherheit für die
Begünstigten der versicherten Person. Der Leistungsbetrag wird als Einmalzahlung ausbezahlt und kann entweder einen festen Betrag
darstellen oder wird, begrenzt auf einen vereinbarten Höchstbetrag, als Faktor des Bruttojahresgehalts der versicherten Person berechnet,
wie in der Tariflichen Leistungszusage angegeben.
Die Todesfallleistung der Lebensversicherung kann (bis zu) das Zehnfache des Bruttojahresgehalts oder € 2.000.000 betragen, je nachdem
was niedriger ist, und wird als Einmalzahlung geleistet.
Der Versicherungsschutz endet wenn die versicherte Person das Alter 65 oder das in der Unternehmensvereinbarung vereinbarte Alter
erreicht.
Leistungen für Ehepartner und Kinder
Die Lebensversicherung kann auf die Angehörigen eines versicherten Mitarbeiters ausgedehnt werden, sofern versicherte Mitarbeiter
unter den Versicherungsschutz der Todesfallleistung der Lebensversicherung gemäß dem Gruppentarif fällt.
Verlängerung der Todesfallleistung der Lebensversicherung für versicherte Personen
Normalerweise endet der Versicherungsschutz, sobald die versicherte Person die in der Unternehmensvereinbarung angegebene
Altersgrenze erreicht. Auf Wunsch des Unternehmens kann die Altersgrenze, wie in der Unternehmensvereinbarung angegeben, jedoch
auf 70 Jahre erhöht werden. In diesen Fällen verringert sich die Versicherungssumme entsprechend dem Alter der versicherten Person,
wobei der Versicherungsbeitrag weiterhin auf 100%-Leistungsbasis zu zahlen ist.
Wenn die Altersgrenze beispielsweise bei 65 Jahren liegt und das Unternehmen sie auf 70 anheben möchte, dann verringert sich die
Versicherungssumme ab dem 65. Geburtstag wie folgt:
•
•
•
•
Alter von 65 bis 66 Jahren: 80% der Versicherungssumme
Alter von 67 Jahren: 60% der Versicherungssumme
Alter von 68 Jahren: 40% der Versicherungssumme
Alter von 69 bis 70 Jahren: 20% der Versicherungssumme
Wird eine Risikoprüfung bei Personen die älter als 65 Jahre sind durchgeführt, so werden die Beurteilung des Risikos und die
Beitragskalkulation auf der Basis einer hundertprozentigen Versicherungsleistung durchgeführt. Die Leistungszahlung der Todesfallleistung der Lebensversicherung basiert jedoch auf einem Prozentsatz abhängig des Alters des versicherten Mitarbeiters zum
Zeitpunkt des Todes (wie oben beschrieben).
Unheilbare Krankheiten Versicherung
Eine unheilbare Krankheit wird definiert als eine fortgeschrittene oder rasch fortschreitende, unheilbare Krankheit, bei der nach Meinung
eines behandelnden Arztes und unseres Medical Director die Lebenserwartung des versicherten Mitarbeiters nicht mehr als 12 Monate
beträgt.
Die Unheilbare Krankheiten Versicherung bietet eine vorgezogene Zahlung der versicherten Todesfallleistung der Lebensversicherung.
Bei nachgewiesener Diagnose einer unheilbaren Krankheit des versicherten Mitarbeiters (nach Inkrafttreten des Versicherungsschutzes)
zahlen wir die versicherte Leistung, sofern die unheilbare Krankheit vor Inkrafttreten des Versicherungsschutzes noch nicht vorhanden war.
Danach erlischt diese Leistung; wir haben keine weitere Verpflichtung zur Zahlung von Versicherungsleistungen der Unheilbaren
Krankheiten Versicherung. Diese Leistungszahlung darf den in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen maximalen Erstattungsbetrag
nicht übersteigen. Bei widersprüchlichen medizinischen Befunden oder Gutachten wird der Leistungsanspruch von uns nach Rücksprache
mit unserem Medical Director bestimmt.
Folgt auf eine Leistungszahlung der Unheilbaren Krankheiten Versicherung ein Leistungsantrag der Todesfallleistung der
Lebensversicherung, so wird die Einmalzahlung der Lebensversicherung um die bereits gezahlte Leistung der Unheilbaren Krankheiten
Versicherung und/oder der dauerhaften Arbeitsunfähigkeitsversicherung reduziert.
3
Lebensversicherung
Wenn der versicherte Mitarbeiter noch länger als 12 Monate lebt, behalten wir uns das Recht vor, den Leistungsanspruch erneut zu
bewerten. Wir dürfen auch ausbezahlte Beträge zurückfordern, wenn der Leistungsanspruch nicht mehr als berechtigt erachtet wird.
Die gesamte Leistung der Unheilbaren Krankheiten Versicherung ist auf das Zehnfache des Bruttojahresgehalts oder € 2.000.000, je
nachdem was niedriger ist, beschränkt und wird als Einmalzahlung geleistet.
Die Unheilbare Krankheiten Versicherung kann nur im Zusammenhang mit der Lebensversicherung gewählt werden.
Der Versicherungsschutz endet wenn die versicherte Person das Alter 65 oder das in der Unternehmensvereinbarung vereinbarte Alter
erreicht.
Unfalltod- und Unfallbedingte Invaliditätsversicherung
Es stehen drei Optionen zur Auswahl:
1. Unfalltodversicherung
2. Unfallbedingte Invaliditätsversicherung
3. Unfalltodversicherung und Unfallbedingte Invaliditätsversicherung
Die Unfalltodversicherung leistet im bedauerlichen Todesfall eines versicherten Mitarbeiters aufgrund eines Unfalls eine Einmalzahlung an
die Begünstigten des versicherten Mitarbeiters, sofern der Tod innerhalb von 365 Tagen nach dem Unfall eintritt.
Die Unfallbedingte Invaliditätsversicherung leistet im Falle des Verlusts von Gliedmaßen oder deren Funktion durch einen Unfall
eine Einmalzahlung an den versicherten Mitarbeiter, sofern die Invalidität innerhalb von 365 Tagen nach dem Unfall eintritt. Weitere
Einzelheiten zu den Leistungen der Unfallbedingte Invaliditätsversicherung können Sie der Referenztabelle auf Seite 10 entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Unfalltodversicherung sowie der Unfallbedingten Invaliditätsversicherung auf 100 % der in der
Tariflichen Leistungszusage angegebenen Versicherungssumme oder € 1.000.000, je nachdem was niedriger ist, beschränkt sind. Diese
Versicherungsleistungen können nur im Zusammenhang mit der Lebensversicherung gewählt werden.
Der Versicherungsschutz endet wenn die versicherte Person das Alter 65 oder das in der Unternehmensvereinbarung vereinbarte Alter
erreicht.
Der maximale Erstattungsbetrag für eine Kombination der Lebens-, Unfalltod- und Unfallbedingten Invaliditätsversicherung beträgt
€ 3.000.000 und wird als Einmalzahlung geleistet.
Mehrere Verletzungen derselben Gliedmaßen
Bei mehreren Verletzungen durch denselben Unfall oder durch aufeinanderfolgende Unfälle wird jede Verletzung gesondert beurteilt.
Die Summe der für Verletzungen von Gliedmaßen gezahlten Leistungen darf jedoch den in der Referenztabelle der Unfallbedingten
Invaliditätsversicherung angegebenen maximalen Erstattungsbetrag (für den vollständigen Verlust einer Gliedmaße) nicht übersteigen.
In der Referenztabelle der Unfallbedingten Invaliditätsversicherung nicht aufgeführte Verletzungen
Die Referenztabelle dient als Leitfaden zur Beurteilung des Grads der Verletzung durch Vergleich mit den darin aufgeführten Angaben.
In keinem Fall liegt die zu zahlende Summe unter dem in der Referenztabelle angegebenen, für angemessen vergleichbare Fälle oder
Verletzungen zu zahlenden Betrag.
Erschwerende Umstände
Im Falle von Verschlimmerungen von Verletzungen/Krankheiten als Folge eines Unfalls oder Umständen unabhängig eines Unfalls, wird
der Grad der Verletzung nicht anders beurteilt als hätte sich der Unfall einem gesunden Menschen zugetragen.
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Maximale Erstattungsbeträge
Bei einigen Leistungen gilt ein maximaler Erstattungsbetrag, wie beispielweise bei der Unfalltod- und Unfallbedingten
Invaliditätsversicherung in Höhe von € 1.000.000. Wenn nicht anderweitig angegeben, beträgt der maximale Erstattungsbetrag für eine
kombinierte Lebens-, Unheilbare Krankheiten und/oder Unfalltod- und Unfallbedingte Invaliditätsversicherung € 3.000.000.
Dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsversicherung bietet versicherten Mitarbeitern, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit dauerhaft
arbeitsunfähig (teilweise oder vollständig) werden und nicht mehr in der Lage sind ihren wesentlichen Pflichten einer angemessenen
Beschäftigung (wie in der Tariflichen Leistungszusage angegeben) aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nachzukommen, unter
folgenden Voraussetzungen eine Einmalzahlung:
• Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bzw. Invalidität ist endgültig und irreversibel.
• Der versicherte Mitarbeiter hat einen Einkommensverlust erlitten.
• Der Grad der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit liegt nach unserer Bewertung über 33,33%.
Folgt auf eine Leistungszahlung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeitsversicherung ein Leistungsantrag der Todesfallleistung
der Lebensversicherung, so wird die Einmalzahlung der Lebensversicherung um die bereits gezahlte Leistung der dauerhaften
Arbeitsunfähigkeitsversicherung und/oder der Unheilbaren Krankheiten Versicherung reduziert.
Wenn die dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsversicherung zusammen mit der kurzfristigen Berufsunfähigkeitsversicherung/ vorübergehenden
Arbeitsunfähigkeitsversicherung gewählt wird, bietet diese Versicherung dem versicherten Mitarbeiter eine Einmalzahlung von maximal
€ 1.000.000, außer anderweitig angegeben. Leistungszahlungen der dauerhaften Arbeitsunfähigkeitsversicherung beginnen dann erst
wenn die Leistungszahlungen der kurzfristigen Berufsunfähigkeitsversicherung/ vorübergehenden Arbeitsunfähigkeitsversicherung
ausgeschöpft sind.
Der Versicherungsschutz endet wenn die versicherte Person das Alter 65 oder das in der Unternehmensvereinbarung vereinbarte Alter
erreicht.
Unfallbedingte
Invaliditätsversicherung
Unfalltodversicherung
Lebensversicherung
Unheilbare
Krankheiten
Versicherung
Dauerhafte
Arbeitsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz für versicherte Mitarbeiter, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit
ihren beruflichen Pflichten nicht mehr nachkommen können.
Kurzfristige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherung für kurzfristige Berufsunfähigkeit bietet Schutz für versicherte Mitarbeiter, die aufgrund eines Unfalls oder einer
Krankheit ihren beruflichen Pflichten nicht mehr nachkommen können. Nach einer Wartezeit wird diese Leistung rückwirkend für einen
Zeitraum von maximal 24 Monaten gezahlt.
Die gezahlte Leistung entspricht einem (festen) Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des versicherten Mitarbeiters am Tag des Unfalls oder
Ausbruchs der Krankheit bis zum maximalen Erstattungsbetrag pro Monat oder einem festen monatlichen Betrag, wie in der Tariflichen
Leistungszusage angegeben. Sie verringert sich um das sonstige Einkommen des versicherten Mitarbeiters. Die erste und letzte Zahlung
werden auf anteiliger Basis gezahlt.
Wenn nicht anderweitig angegeben, beträgt die maximale monatliche Leistung € 20.000 (für Unternehmenskunden mit mehr als 50 zu
versichernden Personen).
Langfristige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherung für langfristige Berufsunfähigkeit bietet Schutz für versicherte Mitarbeiter, die keine ihrer Ausbildung, Qualifikation und
Erfahrung entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben können. Die Leistung wird rückwirkend bis zu der in der Unternehmensvereinbarung
angegebenen Altersgrenze monatlich gezahlt.
Die Leistungszahlung entspricht einem (festen) Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des versicherten Mitarbeiters am Tag des Unfalls
oder Ausbruchs der Krankheit bis zum maximalen Erstattungsbetrag pro Monat oder einem festen monatlichen Betrag. Sie verringert
sich um das sonstige Einkommen des versicherten Mitarbeiters. Sofern mit uns vereinbart, wird die Leistung für das Versicherungsjahr
um die im Anhang zur Unternehmensvereinbarung festgelegten Angleichung an die Lebenshaltungskosten erhöht und unterliegt den
Bestimmungen der Unternehmensvereinbarung.
Wenn nicht anderweitig angegeben, beträgt die maximale monatliche Leistung € 20.000 (für Unternehmenskunden mit mehr als 50 zu
versichernden Personen).
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherung für vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bietet Schutz für versicherte Mitarbeiter, die aufgrund eines Unfalls oder einer
Krankheit ihrer eigenen Berufstätigkeit nicht nachgehen können. Nach einer Wartezeit wird diese Leistung rückwirkend für einen Zeitraum
von maximal 12 Monaten gezahlt.
Die gezahlte Leistung entspricht einem (festen) Prozentsatz des Bruttojahresgehalts des versicherten Mitarbeiters am Tag des Unfalls oder
Ausbruchs der Krankheit bis zum maximalen Erstattungsbetrag pro Monat oder einem festen monatlichen Betrag, wie in der Tariflichen
Leistungszusage angegeben. Sie verringert sich um das sonstige Einkommen des versicherten Mitarbeiters. Die erste und letzte Zahlung
werden auf anteiliger Basis gezahlt.
Wenn nicht anderweitig angegeben, beträgt die maximale monatliche Leistung € 20.000 (für Unternehmenskunden mit mehr als 50 zu
versichernden Personen).
Rückkehr an den Arbeitsplatz auf Teilzeitbasis
Wenn versicherte Mitarbeiter von einem Arzt und von uns genehmigt für wieder arbeitsfähig erklärt werden, doch anfänglich aufgrund
der Krankheit/Verletzung (die dem Versicherungsanspruch zugrunde lag) nicht in der Lage sind, wieder gemäß ihres Arbeitsvertrags zu
arbeiten, dürfen sie auf Teilzeitbasis an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und haben Anspruch auf eine Teilzahlung für einen Zeitraum
von bis zu drei Monaten. Jeder Antrag auf Teilzahlung für einen Zeitraum von über drei Monaten wird an unseren Medical Director
weitergeleitet.
6
Kurzfristige
Berufsunfähigkeit
Leistungen werden für einen Zeitraum von
zwei Jahren gezahlt
ODER
Kurzfristige
Berufsunfähigkeit
Leistungen werden für einen Zeitraum von
zwei Jahren gezahlt
+
Langfristige
Berufsunfähigkeit
Leistungen werden monatlich bis zum 65.
Lebensjahr gezahlt
ODER
Kurzfristige
Berufsunfähigkeit
Leistungen werden für einen Zeitraum von
zwei Jahren gezahlt
+
Dauerhafte
Arbeitsunfähigkeit
Nach einer Beurteilung wird im Falle einer
irreversiblen Arbeitsunfähigkeit eine
Einmalzahlung geleistet.
Vorübergehende
Arbeitsunfähigkeit
Leistungen werden für einen Zeitraum von
einem Jahr gezahlt
ODER
Vorübergehende
Arbeitsunfähigkeit
Leistungen werden für einen Zeitraum von
einem Jahr gezahlt
+
Dauerhafte Arbeits
unfähigkeit
Nach einer Beurteilung wird im Falle einer
irreversiblen Arbeitsunfähigkeit eine
Einmalzahlung geleistet.
7
Definitionen
1.
Aktiv berufstätig bedeutet, dass der versicherte Mitarbeiter:
a) arbeitet und
b) allen Pflichten seiner eigenen Berufstätigkeit nachgeht und
c) nicht entgegen medizinischem Rat arbeitet
2.
Altersgrenze ist das in der Unternehmensvereinbarung angegebene Höchstalter, nach
dessen Erreichen der Versicherungsschutz endet.
3.
Eine angemessene Beschäftigung ist eine Beschäftigung, die für den versicherten
Mitarbeiter aufgrund seiner Ausbildung, Fähigkeiten und Erfahrung geeignet ist
4.
Die Angleichung an die Lebenshaltungskosten ist die vereinbarte (im Anhang zur
Unternehmensvereinbarung festgelegte) prozentuale Erhöhung der bei Ansprüchen
im Zusammenhang mit langfristiger Berufsunfähigkeit zu zahlenden Leistungen für das
Versicherungsjahr, vorbehaltlich der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen
maximalen Erstattungsbeträge und den Bestimmungen und Bedingungen der
Unternehmensvereinbarung.
5.
Anspruchsberechtigte Personen sind Mitarbeiter des Unternehmens, die:
• noch nicht die in der Unternehmensvereinbarung festgelegte Altersgrenze erreicht
haben
• aktiv berufstätig und beim Unternehmen beschäftigt sind und
• nicht entgegen medizinischem Rat arbeiten
Anspruchsberechtigte Personen, die bei Inkrafttreten der Unternehmensvereinbarung
oder des Versicherungsschutzes krankheitsbedingt nachweislich arbeits- oder
berufsunfähig sind, sind nach Ablauf von zwei Monaten Beschäftigung (gemäß ihres
Arbeitsvertrags) anspruchsberechtigt.
6.
Die automatische Annahmegrenze (AAG) ist ein vordefinierter Grenzwert für die
maximal mögliche Versicherungssumme pro anspruchsberechtigter Person, ohne dass
eine medizinische Risikoprüfung notwendig ist. Die automatische Annahmegrenze ist
in der Unternehmensvereinbarung festgelegt und kann jedes Jahr geändert werden.
Das Unternehmen wird schriftlich über etwaige Änderungen der automatischen
Annahmegrenze informiert.
7.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet einen Einkommensersatz für versicherte
Mitarbeiter, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit ihren beruflichen Pflichten
nicht mehr nachkommen können. Angaben zu dem für Ihr Unternehmen gültigen
Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte der Tariflichen Leistungszusage.
7.1 Die kurzfristige Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz in
Form eines Einkommens für versicherte Mitarbeiter, die aufgrund eines Unfalls
oder einer Krankheit ihrer eigenen Berufstätigkeit nicht nachgehen können. Nach
einer Wartezeit wird diese Leistung rückwirkend für einen Zeitraum von maximal
24 Monaten gezahlt. Die für den Versicherungsschutz gültige Wartezeit ist in der
Tariflichen Leistungszusage angegeben.
7.2 Die langfristige Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz in
Form eines Einkommens für versicherte Mitarbeiter, die keine ihrer Ausbildung,
Qualifikation und Erfahrung entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben können.
Die Leistung wird rückwirkend bis zur der in der Unternehmensvereinbarung
angegebenen Altersgrenze monatlich gezahlt.
7.3 Die vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz
in Form eines Einkommens für versicherte Mitarbeiter, die aufgrund eines Unfalls
oder einer Krankheit ihrer eigenen Berufstätigkeit nicht nachgehen können. Nach
einer Wartezeit wird diese Leistung rückwirkend für einen Zeitraum von maximal
12 Monaten gezahlt. Die für den Versicherungsschutz gültige Wartezeit ist in der
Tariflichen Leistungszusage angegeben.
7.4 Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsversicherung bietet versicherten Mitarbeitern,
die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig
(teilweise oder vollständig) werden und nicht mehr in der Lage sind ihren
wesentlichen Pflichten einer angemessenen Beschäftigung (wie in der Tariflichen
Leistungszusage angegeben) aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit
nachzukommen, unter folgenden Voraussetzungen eine Einmalzahlung:
a) Die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bzw. Invalidität ist endgültig und irreversibel.
b)Der versicherte Mitarbeiter hat einen Einkommensverlust erlitten.
c) Der Grad der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit liegt nach unserer Bewertung
über 33,33%.
8.
8
Wenn die dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsversicherung zusätzlich
zur kurzfristigen Berufsunfähigkeitsversicherung/ vorübergehenden
Arbeitsunfähigkeitsversicherung gewählt wird, werden die Leistungszahlungen
der dauerhaften Arbeitsunfähigkeitsversicherung (nachdem ein Anspruch
festgestellt wurde) erst beginnen wenn die Leistungszahlungen der kurzfristigen
Berufsunfähigkeitsversicherung/ vorübergehenden Arbeitsunfähigkeitsversicherung
ausgeschöpft sind.
Das Bruttojahresgehalt ist das Jahresgehalt vor Lohnsteuerabzug. Es enthält vertraglich
vereinbarte Bonuszahlungen und erworbene Provisionsansprüche. Andere Leistungen
der versicherten Person wie Firmenfahrzeug, Wohnung, Überstundenvergütung oder
Ermessensboni sind darin jedoch nicht enthalten. Bei Erhalt eines Wochensatzes wird
dieser Satz mit 52 zur Berechnung des Bruttojahresgehalts multipliziert; bei Erhalt eines
Tagessatzes wird dieser Satz zuerst mit 5 zur Berechnung eines Wochensatzes und
anschließend mit 52 zur Berechnung des Bruttojahresgehalts multipliziert.
9.
Eigene Berufstätigkeit ist die Beschäftigung des versicherten Mitarbeiters bei Eintritt
des Todesfalls (bei der Lebens- oder Unfalltodversicherung) oder des unfallbedingten
Invaliditätsfalls (bei der Unfallbedingten Invaliditätsversicherung) oder bei Eintritt der
Berufs-/Arbeitsunfähigkeit (bei der kurzfristigen Berufsunfähigkeitsversicherung oder der
vorübergehende Arbeitsunfähigkeitsversicherung).
10. Ein Einzelereignis beschreibt einen Unfall oder eine Naturkatastrophe mit einer Dauer
von höchstens 72 Stunden. Wenn die Unruhen bei einer Naturkatastrophe mehr als 72
aufeinanderfolgende Stunden anhalten, sind mehrere Ereignisse mit einer Dauer von
jeweils höchstens 72 Stunden zu berücksichtigen. Der Höchsterstattungsbetrag eines
Einzelereignisses wird in der Tariflichen Leistungszusage genannt.
Dennoch gilt folgendes:
i. Bei einem Tornado, Hurrikan, Zyklon oder Sturm müssen sich die
Leistungsansprüche auf ein Einzelereignis beziehen, wenn sie im Zusammenhang
mit der gleichen atmosphärischen Störung stehen.
ii. Bei einem Erdbeben, einem Vulkanausbruch oder einer Flutwelle müssen sich
die Leistungsansprüche auf ein Einzelereignis beziehen, wenn das Epizentrum
eindeutig und ihm gemeinsam ist.
11. Eine Erwerbstätigkeit ist jede Tätigkeit, die der versicherte Mitarbeiter ausübt und die
dem versicherten Mitarbeiter eine Form von Einkommen bereitstellt, direkt oder indirekt,
sofort oder in der Zukunft. Das Einkommen kann ein Gehalt, Sachleistungen, Gebühren
oder Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten umfassen.
12. Sonstiges Einkommen schließt folgendes ein:
• Berufsunfähigkeitsleistungen, die der Versicherte berechtigterweise von Behörden
einer anderen Versicherungsgesellschaft oder seinem Arbeitgeber erhält
• Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit
13. Die Todesfallleistung der Lebensversicherung ist die aufgrund eines Unfalls oder
einer Krankheit im Todesfall einer versicherten Person gezahlte Leistung. Genaue
Angaben zur Versicherungssumme entnehmen Sie bitte der Tariflichen Leistungszusage.
14. Ein Unfall ist ein plötzliches, unerwartetes Ereignis, das eine Verletzung verursacht und
aufgrund von außen auf die versicherte Person einwirkenden Ursachen auftritt. Ursache
und Symptome einer unfallbedingten Verletzung müssen medizinisch und objektiv
definierbar sein, eine Diagnose ermöglichen und eine Behandlung.
15. Die Unfallbedingte Invaliditätsversicherung leistet im Falle des Verlusts von
Gliedmaßen oder deren Funktion durch einen Unfall eine Einmalzahlung an den
versicherten Mitarbeiter, sofern die Invalidität innerhalb von 365 Tagen nach dem Unfall
eintritt. Nähere Angaben zu den Leistungen der Unfallbedingten Invaliditätsversicherung
sind in der Referenztabelle der Versicherungsleistungen im unfallbedingten Invaliditätsfall
zu finden. Der Versicherungsschutz endet wenn die versicherte Person das Alter 65 oder
das in der Unternehmensvereinbarung vereinbarte Alter erreicht.
16. Die Unfalltodversicherung leistet im bedauerlichen Todesfall eines versicherten
Mitarbeiters aufgrund eines Unfalls eine Einmalzahlung an die Begünstigten des
versicherten Mitarbeiters, sofern der Tod innerhalb von 365 Tagen nach dem Unfall
eintritt.
17. Eine unheilbare Krankheit wird definiert als eine fortgeschrittene oder rasch
fortschreitende, unheilbare Krankheit, bei der nach Meinung eines behandelnden Arztes
und unseres Medical Director die Lebenserwartung des versicherten Mitarbeiters nicht
mehr als 12 Monate beträgt.
18. Versicherte Person ist ein versicherter Mitarbeiter und dessen Angehörige, die uns vom
Unternehmen genannt wurden und für die das Unternehmen den entsprechenden
Versicherungsbeitrag gezahlt hat.
19. Versicherter Mitarbeiter ist eine uns vom Unternehmen namentlich mitgeteilte
Person, die gemäß der Unternehmensvereinbarung unter den Versicherungsschutz fällt
und für die das Unternehmen den entsprechenden Versicherungsbeitrag gezahlt hat.
20. Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, der gemäß der
Unternehmensvereinbarung in einem Versicherungsfall gezahlt wird. Genaue Angaben
zur Versicherungssumme sind in der Tariflichen Leistungszusage zu finden.
21. Vorerkrankungen sind Erkrankungen oder körperliche Gebrechen, für die zu einem
beliebigen Zeitpunkt im Leben der versicherten Person eines oder mehrere Symptome
aufgetreten sind, unabhängig davon, ob die versicherte Person eine medizinische
Behandlung erhalten oder einen Arzt aufgesucht hat. Eine derartige Vorerkrankung bzw.
damit verbundene Erkrankung, von der nach angemessenen Maßstäben angenommen
werden kann, dass die versicherte Person davon Kenntnis hätte haben müssen, wird als
Vorerkrankung betrachtet
22. Wartezeit (Berufsunfähigkeitsversicherungen) ist ein Zeitraum, der ab dem ersten
Tag der unfall- oder krankheitsbedingten nachgewiesenen Berufs-/Arbeitsunfähigkeit
beginnt und in dem die versicherte Person keinen Anspruch auf Leistungszahlungen hat.
Die einer Wartezeit unterliegenden Leistungen sind in der Tariflichen Leistungszusage
angegeben.
Ausschlüsse
Leistungen der Lebensversicherung werden nicht gezahlt, wenn der Tod auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:
1. Aktive Teilnahme an einem Krieg, Aufruhr, zivile Unruhen, Terrorismus, kriminelle oder anderweitige illegale Aktivitäten oder Maßnahmen
gegen ausländische Feindseligkeiten, unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt wurde oder nicht.
2. Absichtlich herbeigeführte Krankheiten und selbst verursachte Verletzungen, einschließlich eines Suizidversuchs, innerhalb eines Jahres ab
Inkrafttreten der Versicherung.
3. Aktive Teilnahme an Aktivitäten, die unterirdisch oder unter Wasser stattfinden, wie beispielsweise Bergbau unter Tage oder Tiefseetauchen.
4. Jegliche nicht maritime Offshore-Aktivitäten (wie zum Beispiel Arbeit auf einer Plattform), sofern nicht anders in der Unternehmensvereinbarung
festgelegt.
5. Chemische oder biologische Verunreinigung, Radioaktivität oder jegliches Nuklearmaterial, einschließlich der Verbrennung von
Kernbrennstoffen.
6. Passives Kriegsrisiko:
a) Aufenthalt in einem Land, obwohl die britische Regierung ihren Bürgern (dies gilt unabhängig der Nationalität der Versicherten) empfohlen hat
dieses zu verlassen und von einer Reise in dieses Land abrät, oder
b) Aufenthalt oder Reisen, die länger als 28 Tage dauern, in ein Land oder ein Gebiet, obwohl die britische Regierung von Reisen, die nicht erforderlich
und unbedingt notwendig sind, abrät.
Der Ausschluss „Passiven Kriegsrisiko“ gilt unabhängig davon, ob ein Anspruch direkt oder indirekt als Folge eines Krieges (der erklärt wurde oder
auch nicht erklärt wurde), Aufruhr, Unruhen, Terrorismus, kriminelle oder illegale Handlungen oder Maßnahmen gegen ausländische Feindseligkeiten
entstanden ist.
Leistungen der Unfalltod- und Unfallbedingten Invaliditätsversicherung sowie der dauerhaften Arbeitsunfähigkeitsversicherung werden
nicht gezahlt, wenn der Unfalltodes-, unfallbedingte Invaliditätsfall oder Leistungsfall der dauerhaften Arbeitsunfähigkeitsversicherung auf
die für die Lebensversicherung aufgeführten Ausschlüsse oder jegliche der folgenden zusätzlichen Ausschlüsse zurückzuführen ist:
7. Drogenmissbrauch: Alkohol, Lösungsmittel- oder Drogenmissbrauch. Drogenmissbrauch schließt hier außerdem den Missbrauch von
verschriebenen, nicht verschriebenen, legalen oder illegalen Drogen mit ein.
8. Flüge in einem Flugzeug, einschließlich Hubschraubern, wenn die versicherte Person kein Passagier ist und der Pilot keine rechtmäßige Lizenz hat
oder er Militärpilot ist und einen festen Flugplan eingereicht hat, sofern dies nach lokalen Vorschriften erforderlich ist.
9.
•
•
•
•
•
Fälle von Tod oder Invalidität infolge aktiver Teilnahme an körperlich gefährlichen Sportarten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
Drachenfliegen, Klettern, Bergsteigen
Fallschirmspringen oder Gleitschirmfliegen
Teilnahme an einem motorisierten Geschwindigkeitswettkampf
Professioneller Berufssport
Schnorcheln oder Tauchen (tiefer als 30 Meter). Die Leistung der Lebensversicherung wird nicht im Falle eines unqualifizierten Tauchers ausbezahlt,
der tiefer als 18 Meter taucht und nicht nach den Anweisungen eines akkreditierten Tauchlehrers vorgeht.
Leistungen der Arbeits-/Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht gezahlt, wenn die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit auf einen der für
die Lebens-, Unfalltod- und Unfallbedingte Invaliditätsversicherung aufgeführten Ausschlüsse sowie die folgenden zusätzlichen Ausschlüsse
zurückzuführen ist:
10. Gewöhnliche Schwangerschaft.
11. Leiden der versicherten Person an Geistes- oder Nervenkrankheiten, ausgenommen im Fall einer kurzfristigen Berufsunfähigkeit oder
vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, sofern nichts anderes in der Unternehmensvereinbarung angegeben ist.
Leistungen der Unheilbaren Krankheiten Versicherungen werden aufgrund eines der für die Lebens-, Unfalltod- und Unfallbedingten
Invaliditätsversicherung aufgeführten Ausschlüsse und der folgenden zusätzlichen Ausschlüsse nicht gezahlt:
12. Vorerkrankungen.
9
Referenztabelle der Leistungen im
unfallbedingten Invaliditätsfall
Teilleistung
% der zu zahlenden Versicherungssumme
1. Kopf
1.1 Irreversibler Verlust der Sehfähigkeit auf einem Auge
40%
1.2 Irreversibler Verlust der Hörfähigkeit auf einem Ohr
30%
1.3 Teilentfernung von Unterkieferknochen oder der Hälfte der Oberkieferknochen
40%
1.4 Verlust an Dicke der Knochenmasse im Schädel
1.4.1 Fläche von 3 cm² bis 5 cm²
20%
1.4.2 Fläche von mehr als 5 cm²
40%
2. Obere Gliedmaßen
Links
Rechts
2.1 Verlust eines Arms oder einer Hand
50%
60%
2.2 Verlust eines Daumens
15%
20%
2.3 Teilverlust eines Daumens
5%
10%
2.4 Dauerhafter Verlust eines Knochens im Arm 40%
50%
2.5 Erheblicher Verlust der zwei Knochen des Unterarms
30%
40%
2.6 Lähmung
2.6.1 Lähmung einer oberen Gliedmaße
55%
65%
2.6.2 Lähmung des Radialnervs (Speichennervs) im Unterarm
25%
30%
2.6.3 Lähmung des Achselnervs
15%
20%
2.6.4 Lähmung des Ellennervs
25%
30%
2.6.5 Lähmung des Radialnervs in der Hand
15%
20%
2.6.6 Lähmung des Mittelarmnervs
35%
45%
2.6.7 Lähmung des Radialnervs am Handgelenk
35%
40%
2.7 Ankylose (Versteifung)
2.7.1 Handgelenk in einer günstigen Position (gerade und Pronation)
15%
20%
2.7.2 Handgelenk in einer ungünstigen Position (Flexion, forcierte Extension oder Supination)
25%
30%
2.7.3 Ellbogen in einer günstigen Position (15 Grad um den rechten Winkel)
20%
25%
2.7.4 Ellbogen in einer ungünstigen Position
35%
40%
2.7.5 Schulter
30%
40%
2.7.6 Daumen
15%
20%
2.8 Amputation
10
2.8.1 Verlust eines Zeigefingers
10%
15%
2.8.2 Verlust von zwei Gliedern des Zeigefingers
8%
10%
2.8.3 Verlust des ungual phalanx (Endglied) des Zeigefingers
3%
5%
2.8.4 Verlust eines anderen Fingers, nicht des Daumens, Zeige- oder Mittelfingers
3%
7%
2.8.5 Verlust eines Daumens und Zeigefingers
25%
35%
2.8.6 Verlust von vier Fingern, ausschließlich eines Daumens
35%
40%
2.8.7 Verlust von vier Fingern, einschließlich eines Daumens
40%
45%
2.8.8 Verlust von drei Fingern, ausschließlich eines Daumens und Zeigefingers
15%
20%
2.8.9 Verlust von zwei Fingern, ausschließlich eines Daumens und Zeigefingers 8%
12%
2.8.10 Verlust eines Daumens und Fingers, ausschließlich Zeigefinger
20%
25%
2.8.11 Verlust eines Mittelfingers
8%
10%
Teilleistung
% der zu zahlenden Versicherungssumme
3. Untere Gliedmaßen
3.1 Verlust eines Fußes
45%
3.2 Teilverlust eines Fußes
35%
3.3 Verlust von Oberschenkelknochen oder beiden Beinknochen
60%
3.4 Beschädigung eines Kniegelenks mit starker Separation der Fragmente und erheblichen Bewegungsproblemen
40%
3.5 Beschädigung eines Kniegelenks mit Bewegungseinschränkung
20%
3.6 Verkürzung des Unterschenkels
3.6.1 Über 3 cm
20%
3.6.2 Über 5 cm
30%
3.7 Lähmung
3.7.1 Unterschenkel
60%
3.7.2 Verlust der Funktion des Wadenbeinnervs (äußerer Ast des Ischiasnervs in der Kniekehle)
30%
3.7.3 Verlust der Funktion des Schienbeinnervs (innerer Ast des Ischiasnervs in der Kniekehle)
20%
3.7.4 Vollständige Lähmung beider Nerven in der Kniekehle
40%
3.7.5 Verlust aller Zehen
25%
3.8 Ankylose (Versteifung)
3.8.1 Hüfte
40%
3.8.2 Knie
20%
3.8.3 Großer Zeh
10%
Volle Leistung
% der zu zahlenden Versicherungssumme
4. Obere und untere Gliedmaßen
4.1 Verlust beider Hände oder beider Füße oder der Sehfähigkeit beider Augen
100%
4.2 Verlust beider Arme oder beider Beine
100%
4.3 Verlust beider Füße
100%
4.4 Verlust eines Arms und eines Beins
100%
4.5 Verlust eines Arms und eines Fußes
100%
4.6 Verlust einer Hand und eines Beins
100%
4.7 Verlust einer Hand und eines Fußes
100%
4.8 Amputation des Unterkiefers
100%
4.9 Irreversibler Verlust der Sprachfähigkeit durch Trauma 100%
4.10Irreversibler Verlust der Hörfähigkeit auf beiden Ohren
100%
Hinweis: Wenn die Person laut Angabe des Begünstigten im Leistungsantrag ein Linkshänder ist, gelten die für die rechten Extremitäten
angegebenen Prozentsätze für links und umgekehrt.
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Dieses Dokument ist eine Übersetzung des original auf Englisch verfassten „Comprehensive Life and Disability Solutions“. Die englische Originalversion gilt ausschließlich als rechtlich verbindlich.
Auch wenn Unterschiede zwischen der übersetzten Version und der englischen Originalversion bestehen, gilt die englische Version als rechtlich verbindlich.
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