Wildbret - Fachbereich 10

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Wildbret – Hygiene
Vorlesung
g Fleischhygiene
yg
Andrea Bartels
Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der
J t
Justus-Liebig-Universität
Li bi U i
ität in
i Gi
Gießen
ß
Bildmaterial teilweise von Frau Grünewald
Ludwig-Maximilians-Universität München
Gesetzesmaterie
¾ Bundesjagdgesetz(BJG/idF 29.9.1976, zuletzt geändert
durch Art. 5 G v. 26.3.2008))
¾
§ 2 : Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen
¾
§ 21: Abschussregelung
¾
§ 22: Jagd- und Schonzeiten
Æ VO über die Jagdzeiten
Gesetzesmaterie
¾ Bundesjagdgesetz(BJG/idF 29.9.1976, zuletzt geändert
durch Art. 5 G v. 26.3.2008))
¾ § 22a: Bewahrung vor vermeidbaren Schmerzen
oder Leiden des Wildes
¾ § 23: Inhalt des Jagdschutzes
Æ Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot
Wildseuchen, vor wildernden Hunden und
Katzen
¾ § 24: Wildseuchen
Æ bei Behörde anzeigen und bei Bekämpfung
mithelfen
Gesetzesmaterie
¾Hessisches Jagdgesetz (HJagdG/idF 5.Juni 2001)
¾ § 21: Wald- und Feldschutz
Vermeidung von übermäßigen Verbiss- und
Schälschäden
¾ § 26: Grundsätze der Abschussregelung
Jagdbehörde legt Abschussplan fest
¾ § 26a: Verfahren der Abschussplanung
¾ § 27:
27 krankes
k
k Wild,
Wild Wildf
Wildfolge
l
Rechtsnormen, die allgemein
anzuwenden sind
¾VO(EG) Nr. 178/2002
zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des
Lebensmittelrechts zur Errichtung der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und Festlegung von Verfahren zur
Lebensmittelsicherheit
¾VO(EG) Nr.
Nr 852/2004
über Lebensmittelhygiene
¾VO(EG) Nr. 853/2004
mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen
Ursprungs
Rechtsnormen, die allgemein
anzuwenden sind
¾VO (EG) Nr. 854/2004
mit bes. Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung
g
von zum menschlichen Verzehr best. Erzeugnissen tierischen
Ursprung
¾VO zur Durchführung von Vorschriften des
gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
seit 08.08.2007 nationale Ergänzung der seit 1. Januar 2006 in
geltenden EU-Vorschriften
Deutschland unmittelbar g
¾VO ((EG)) NR. 2075/2005
mit spezifischen Vorschriften für die amtliche
Fleischuntersuchung auf Trichinen
Rechtsnormen, die allgemein
anzuwenden sind
¾Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
¾VO (EG) Nr.
Nr 1774/2002
betrifft die Entsorgung
¾ggf. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Wildbretaufkommen
Bundesrepublik Deutschland
Anzahl g
geschoss
sener Tierre
1.000.000
900.000
800.000
700.000
600 000
600.000
2006/2007
500.000
2005/2006
400.000
2004/2005
300.000
200.000
100 000
100.000
0
Wildbretaufkommen
Bundesrepublik Deutschland
Gesam
mtgewichtt Fleisch
25.000.000
20.000.000
15.000.000
2006/2007
2005/2006
10.000.000
5.000.000
0
2004/2005
VO (EG) Nr. 178/2002
Ziel: Lebensmittelsicherheit
¾erlegtes Wild ist ein Lebensmittel
¾der Jäger ist Lebensmittelunternehmer
¾Verantwortlich für die Sicherheit des Lebensmittels ist der
Lebensmittelunternehmer
¾der Lebensmittelunternehmer ist für die Einhaltung aller für
ihn
geltenden
lebensmittel-
Vorschriften verantwortlich!
und
futtermittelrechtlichen
VO (EG) Nr. 178/2002
Ziel: Lebensmittelsicherheit
¾Lebensmittel müssen sicher sein
¾gilt bereits für das Erlegen einschl. Ausweiden des Wildes
¾Lebensmittel
g
auszugehen
gelten
ist,,
als
dass
sie
nicht
sicher,
wenn
gesundheitsschädlich
g
davon
sind
oder/und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet
sind
Definition, ungeeignet:
z.B.
B verdorben,
d b
verschmutzt,
h t t kontaminiert
k t i i t
VO (EG) Nr. 178/2002
Ziel: Lebensmittelsicherheit
¾bei Abgabe von erlegtem Wild an den Großhandel oder an
Wildverarbeitungsbetriebe muss gewährleistet sein:
ƒ Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nach Artikel 14
ƒ Rückverfolgbarkeit nach Artikel 18
Jäger/Erlegungsort
Wildhändler
Verbraucher
¾bei Abgabe an Endverbraucher bzw. bei Verwendung im
privaten häuslichen Bereich
ƒ nur Angabe des Erlegungsortes bzw. woher das Wild
bezogen wurde
VO (EG) Nr. 852/2004
Wird Wild aus der Decke geschlagen, zerwirkt oder
zerlegt
Registrierung
g
g des Jägers
g
mit Angabe der Wildkammer als Betriebsstätte
Zerwirken und Zerlegen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Zerwirken und Zerlegen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Zerwirken und Zerlegen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
VO(EG) Nr. 852/2004
¾ wird Wild verarbeitet
¾ wird Wild zugekauft (von anderen Revieren / aus zugelassenen
Wildbearbeitungsbetrieben)
Registrierung
g
g des Jägers
g
als Lebensmitteleinzelhändler
LebensmittelhygieneVO
¾ Ausnahmen für die Erzeugnisse aus der Jagd sind geknüpft
g
(Art.
(
1, § 5)) für Wild in der Decke ( =
an die Direktabgabe
Primärerzeugnisse) oder Fleisch von erlegtem Wild
ƒ für den privaten häuslichen Gebrauch
ƒ für
fü kl
kleine
i Mengen
M
an den
d Endverbraucher
E d
b
h oder
d
ƒ für lokale Einzelhandelsgeschäfte mit unmittelbarer Abgabe
an Endverbraucher
LebensmittelhygieneVO
Begriffsbestimmung
¾ kleine
kl i Menge
M
:
Strecke eines Jagdtages
¾ Lokaler Einzelhandel:
Umkreis von 100 km um Wohnort des Jägers oder um Erlegeort
des Wildes
Tierische Lebensmittel-HygieneVO
¾ Ausnahmen für die Direktabgabe kleiner Mengen aber
grundsätzlich
ä
nur möglich,
ö
wenn
− keine gesundheitlich
bedenklichen Merkmalen vorliegen
¾ bei Vorlage von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen
− amtliche Fleischuntersuchung
VO(EG) Nr. 853/2004
¾ gilt, wenn Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird
¾ gilt nicht für Jäger, die kleine Mengen von Wild oder
Wildfleisch direkt an Endverbraucher oder örtliche
Einzelhandelsunternehmen zur direkten Abgabe an den
Endverbraucher abgeben
VO(EG) Nr. 853/2004
¾ Begriffsbestimmungen (Anhang I)
ƒ1.5. frei lebendes Wild:
frei lebende Huf- und Hasentiere, andere
Landsäugetiere, einschließlich Säugetieren in
geschlossenen
Gehegen
und
frei
lebende
Vogelarten, die für den menschlichen Verzehr
gejagt werden
ƒ1.6. Farmwild
Farmwild in Gehegen
- Definition -
Zuchtlaufvögel und alle Huftiere die
nicht Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd sind!
Schalenwild
Art
Unterfamilile Familie
Axishirsch
Sikawild
Damwild
Rotwild
Echte Hirsche
Elchwild
R h ild
Rehwild
Trughirsche
g
Rentier
Renhirsche
Gamswild
Steinwild
Wisent
Ziegenartige
Hornträger
Muffelwild
Schafartige
Hornträger
Schwarzwild
Wildschweine
Unterordnung Ordnung
Geweihträger
Wiederkäuer
Paarhufer
Hornträger
g
AltweltNichtschweine wiederkäuer
VO(EG) Nr. 853/2004
¾ Begriffsbestimmungen (Anhang I)
ƒ1.7.
1 7 Kleinwild:
Klein ild
frei lebendes Federwild und frei lebende
Hasentiere
ƒ1.6. Großwild:
frei lebende Landsäugetiere, die
nicht Kleinwild sind
ƒ1.18.
1.18. Wildbearbeitungsbetrieb:
ein Betrieb, von dem erlegtes Wild und
Wildbret für das Inverkehrbringen zugerichtet
werden
VO(EG) Nr. 853/2004
relevante Aspekte:
¾Schlachthygiene (Anhang III,
III Kap.
Kap IV)
Vermeidung von Kreuzkontaminationen zwischen den
verschiedenen Tierarten durch räumlich und zeitlich
getrennte Bearbeitung
VO(EG) Nr. 853/2004
Farmwildfleisch (Anhang III,
III Abschnitt III)
¾Schlachtung in Wildfarmen gehaltene Laufvögel und Huftiere
mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch am
Herkunftsort möglich, wenn
ƒTransport riskant oder aus Tierschutzgründen
nicht möglich
ƒHerde regelmäßig tierärztlich untersucht
ƒSchlachttieruntersuchung an Tiergruppe kann erfolgen
ƒEinrichtungen für Schlachtung und Entblutung vorhanden
ƒAnforderungen an Tierschutz erfüllt
ƒBeförderung
g < 2h, sonst Kühlung
g
ƒBegleitbescheinigung muss beim Transport vorliegen
VO(EG) Nr. 853/2004
Fleisch von frei lebendem Wild (Anhang III, Abschnitt IV)
¾Kapitel I: Ausbildung von Jägern in Gesundheits- und
Hygienefragen – die kundige Person
ƒSchulung von Jägern in Wildpathologie, Anatomie,
Physiologie und Verhaltensweisen von frei lebenden Wild
ƒSchulung von Hygiene- und Verfahrensvorschriften für
den Umgang mit Wildkörpern (Ausweiden,
(Ausweiden Lagern,
Lagern Befördern)
ƒRechts- und Verwaltungsvorschriften
VO(EG) Nr. 853/2004
Die kundige Person ist gefordert
¾nur bei Abgabe des Großwildes an einen zugelassenen
Wildbearbeitungsbetrieb, wenn die Organe und das Haupt
nicht beim Tierkörper verbleiben
¾immer bei Abgabe von Kleinwild an einen zugelassenen
Wildbearbeitungsbetrieb
VO(EG) Nr. 853/2004
Befugnisse und Pflichten der kundigen Person
¾U
¾Untersuchung
h
d Großwildes
des
G ß ild und
d des
d Kleinwildes
Kl i ild sowie
i
aller ausgenommenen Eingeweide auf bedenkliche
Merkmale
¾B i Großwild:
¾Bei
G ß ild Ausstellen
A
t ll einer
i
Bescheinigung
B
h i i
über
üb
Befunde der Untersuchung mit Datum, Zeitpunkt und Ort
des Erlegens
ƒ Bescheinigung begleitet den Wildkörper in den
zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb
VO(EG) Nr. 853/2004
Wer kann als „kundige Person“ fungieren ?
¾d Erleger
¾der
El
d Wildes
des
Wild
¾T il h
¾Teilnehmer
der
d Jagdgesellschaft
J d
ll h ft
¾
¾sonstige
ti Personen,
P
die
di in
i unmittelbarer
itt lb
Nähe
Näh zum
Jagdgebiet ansässig sind (z.B. Jagdaufseher, Jagdpächter,
Revierleiter))
Wenn die Person die entsprechende Fortbildung hat !
Kundige Person nicht beim Erlegen
zugegen – Was
W
d
dann ?
¾erlegende Jäger muss das erlegte Wild, incl. Eingeweide, der
kundigen Person vorlegen und ihn über vor dem Erlegen
beobachtete Verhaltensstörungen unterrichten
¾mit dem Ausstellen des Begleitscheins übernimmt die kundige
Person die Verantwortung für die Richtigkeit der der gemachten
Aussagen
¾schriftliche Zusicherung des Erlegers über die „NichtBeobachtung“ von Verhaltensstörungen vor dem Erlegen ist
Beobachtung
sinnvoll
Bescheinigung
¾ Bescheinigungen müssen nummeriert werden
¾ Tierkörper mit der entsprechenden Nummer versehen
Besonderheiten beim Kleinwild
¾eine
e e Bescheinigung
esc e gu g übe
über das Fehlen
e e gesundheitlich
gesu d e t c
bedenklicher Merkmale durch eine kundige Person ist nicht
erforderlich
¾liegen bedenkliche Merkmale vor, so ist das Wild zu entsorgen
oder
einer amtlichen Fleischuntersuchung zu unterziehen
Tierische Lebensmittel-HygieneVO
Wichtige Pflichten
im Umgang mit Großwild und Kleinwild
ƒ Kühlverpflichtung (Anlage 3 & 4)
− Großwild
G ß ild max. + 7°C
− Kleinwild max. + 4°C
ƒ Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung (§ 4,
4 Abs
Abs. 2 Nr
Nr.1)
1)
Wann ?
beim Vorliegen bedenklicher Merkmale
Wer ?
wer Wild in Eigenbesitz nimmt (auch Einzelhändler,
andere Jäger)
Wo ?
bei der für den Erlegeort- / Wohnort zuständigen
B hö d
Behörde
ƒ Pflicht zur amtlichen Trichinenuntersuchung ($ 4, Abs. 2 Nr.2)
Erlegtes
egtes frei
e lebendes
ebe des
Wild – bedenkliche Merkmale
VO(EG) Nr. 854/2004
Beispiele:
Œ
Œ
Œ
Œ
Œ
Œ
Œ
abnormes Verhalten
Verhalten, Störung des Allgemeinbefinden
Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung (Fallwild)
zahlreiche oder verteilte Geschwülste und Abszesse
Arthritiden, Orchitis, pathologische Veränderungen der Leber, Milz
alte, offene Knochenbrüche, Parasitenbefall
erhebliche Abmagerung oder Ödeme
frische Organverklebungen mit Brust- oder Bauchfell
VO(EG) Nr. 854/2004
relevante Aspekte:
ƒAnhang 1/Abschnitt IV/Kapitel VII:
Farmwild (Schlachttieruntersuchung,
Fleischuntersuchung)
ƒAnhang
g 1/Abschnitt IV/Kapitel
p
VIII:
frei lebendes Wild (Fleischuntersuchung)
VO(EG) Nr. 854/2004
relevante Aspekte:
¾ Fleischuntersuchung Farmwild
ƒ beschriebenen Verfahren der
Fleischuntersuchung bei Rindern und Schafen,
Hausschweinen und Geflügel sind auf die
entsprechenden Farmwildarten anzuwenden
VO(EG) Nr. 854/2004
relevante Aspekte:
¾ Fleischuntersuchung frei lebendes Wild
Hauskaninchen, erlegtes frei lebendes Wild – TIERKÖRPER + KOPF
Adspektion / Palpation / Inzision / zum menschlichen Verzehr (nicht geeignet)
Muskulatur
A
Fett-/Bindegewebe
A
Gelenke
A
Z
Zwerchfell
hf ll
A
Brust-/Bauchfell
A
A / P / I (bei
Verdacht)
I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich
bedenklichen Merkmalen
Nierenfett
A
bei frei lebenden Wild
Kopf
A
bei erlegten frei lebenden Wild nur bei Verdacht auf Tollwut
Zunge
A
bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich
bedenklichen Merkmalen
Nieren
VO(EG) Nr. 854/2004
relevante Aspekte:
¾ Fleischuntersuchung frei lebendes Wild
Hauskaninchen erlegtes frei lebendes Wild – GESCHLINGE + LEBER
Hauskaninchen,
Speiseröhre
A
Luftröhre mit Kehlkopf
A
Lunge
A / P / I (bei
Verdacht)
Herzbeutel
A
Herz
A
Leber
A / P / I (bei
Verdacht)
g
frei lebenden Wild nur bei ggesundheitlich
bei erlegtem
bedenklichen Merkmalen
I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich
bedenklichen Merkmalen
bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich
bedenklichen Merkmalen
I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich
bedenklichen Merkmalen
VO(EG) Nr. 854/2004
relevante Aspekte:
¾ Fleischuntersuchung frei lebendes Wild
Hauskaninchen, erlegtes frei lebendes Wild – MAGEN-/DARMTRAKT
Milz
A / P / I (bei Verdacht)
Magen, Darm, Gekröse
A
Geschlechtorgane, männlich/weiblich
A
Harnblase
A
I: bei erlegtem frei lebenden Wild
nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen
entfällt bei erlegtem frei lebenden Wild
Fleischhygieneverordnung
relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild:
¾ weiterführende Untersuchungen (Anlage 1, Kapitel III)
ƒ Untersuchung auf Trichinen
ƒ Rückstandsuntersuchung
ƒ Bakteriologische Untersuchung
ƒ sonstige Untersuchungen wie
− abweichende Fleischreifung
− Wässrigkeit
− mangelhafte Ausblutung
− Farb-, Geruchs- und Geschmacksabweichungen
Fleischhygieneverordnung
relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild:
¾ BU
und sonstige
g Untersuchungen
g insbesondere
beim Vorliegen folgender Merkmale:
− akute Entzündungen
− Leber- und Milzschwellung
g
− offene Knochenbrüche, die nicht mit dem Erlegen
g stehen
in Zusammenhang
− fremder Inhalt in den Körperhöhlen, wenn Brust –
und Bauchfell verfärbt sind
VO(EG) Nr. 2075/2005
Trichinen-VO
relevante Aspekte:
¾Definition (Kapitel I/Artikel 1):
ƒ„Trichinellen“ sind alle Nematoden, die zu
den Arten der Gattung Trichinella
gehören
¾Pflichten der Betreiber von Lebensmittelunternehmen:
ƒSchlachttierkörper
Schlachttierkörper von Wildschweinen,
Zuchtwild und frei lebendem Wild sind
y
im Rahmen der FU zu
systematisch
beproben
VO(EG) Nr. 2075/2005
Trichinen-VO
relevante Aspekte:
¾Untersuchung von anderen Tieren als Schweine
(Anhang III):
ƒdem Antebrachium,
Antebrachium der Zunge oder dem
Zwerchfell von Wildschweinen sind
Proben von mindestens 10 g zu
entnehmen
positiven Untersuchungsergebnis
g
g
ist
ƒbei p
zwecks anschließender unabhängiger
Untersuchung eine weitere 50 g schwere
Probe zu entnehmen
10 Gebote für die Wildbrethygiene
1 Ansprechen:
1.
A
h
Verhalten, Konstitution, auffällige Veränderungen
2. Jagdmethode:
Hetzen – Treiben – Qualitätsverlust
3. Schuss:
Kaliber Entfernung
Kaliber,
Entfernung, Licht
Licht, Sitz des Schusses
4. Äußerlich feststellbare Veränderungen:
Räude, Verletzungen, Abszesse
5 Aufbrechen:
5.
unverzüglich, sorgsam, sauber
10 Gebote für die Wildbrethygiene
6 IInnerlich
6.
li h feststellbare
f t t llb
Veränderungen:
V ä d
Organe, Körperhöhle, Muskulatur
7. Ausschweißen, Reinigen:
Wasser von Trinkwasserqualität
8. Auskühlen:
vor Insekten geschützt
9. Transport:
Gefahr der stickigen Reifung
10. Lagerung, Kühlung, Verarbeitung:
Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene
Aufbrechen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Aufbrechen
Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung
Erlegtes frei lebendes Wild–
Be- und Verarbeitung
VO (EG) Nr. 853
Nationale DurchführungsVO
Lebensmittelhygiene
ƒ gilt für große Mengen
ƒ gilt für kleine Mengen an
an Wild, welche an einen
Wildbearbeitungsbetrieb
abgegeben werden
Wild
Erlegtes frei lebendes Wild–
Be- und Verarbeitung
¾ Anforderungen an Räume (Wildkammern),
(Wildkammern) die
ausschließlich zum Sammeln von erlegtem Groß- und
Kleinwild dienen
Erlegtes frei lebendes Wild–
Be- und Verarbeitung
Wildkammern, ausschließlich zum Sammeln:
ƒ geeignete Kühleinrichtung, wenn aktive Kühlung erforderlich
ƒRaum muss dem Umfang der Tätigkeit angemessen sein
ƒRaum
R
k
kann auch
h einer
i
weiteren
it
Verwendung
V
d
zugeführt
füh t
werden
Kontaminationsgefahr muss dann aber durch
zeitliche Trennung sowie Reinigung & Desinfektion
ausgeschlossen werden
Erlegtes frei lebendes Wild –
Be- und Verarbeitung
Wildkammern, zum sammeln, enthäuten & zerlegen
ƒ es müssen Kühleinrichtungen (mind.
(mind Kühlschrank) vorhanden
sein
ƒ vorgeschriebenen Temperaturen müssen erreicht werden
ƒ keine zeitgleiche Lagerung von Wild in der Decke / Federkleid &
gleichen Kühleinrichtung
g
nicht umhüllten Fleisch in der g
Wichtige
Erkrankungen von frei
lebendem Wild
Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der
J t
Justus-Liebig-Universität
Li bi U i
ität in
i Gi
Gießen
ß
Tollwut-Erreger
¾ Lyssavirus, behüllter RNA- Virus
¾ Anzeigepflicht schon bei Verdacht !
¾ betroffene Tierarten: alle Säugetiere und Vögel
¾ die erste Erwähnung im Codex
E h
Eshnuma
wird
i d vor Moses
M
datiert
Tollwutüberträger
Silvatische Tollwut
Urbane Tollwut
Fledermaus-Tollwut
Tollwut-Symptomatik
Rasende Wut
¾ verändertes Verhalten: Verlust der natürlichen Scheu vor dem
Menschen
¾ Hyperaktivität, Aggressivität, ZNS-Symptomatik
¾ starrer Blick
¾ Speicheln bei offenem Kiefer (Kieferstarre)
¾ Paralysen, Tod durch Atemlähmung nach 7-10 Tagen
¾ Symptome abhängig von Virulenz und Infektionsstelle
¾ Inkubationszeit
I k b ti
it 2-8
28W
Wochen,
h
währenddessen
äh
dd
besteht
b t ht aber
b schon
h
Ansteckungsgefahr
¾ Hauptreservoir: Fuchs
Tollwut-Symptomatik
Wiederkäuer – stille Wut
¾ Anorexie, plötzlicher Abfall der Milchleistung
¾ perverser Appetit (Pica, Allotriophagie [= Benagen von Holz
oder
d ähnlichem])
äh li h ])
¾ heiseres Brüllen mit sich überschlagender Stimme
¾ Juckreiz
¾ Tenesmus
¾ Einsaugen und Auspressen von Luft, z.T. mit Einknicken in den
Fesselgelenken
¾ Speicheln (Speichel klar und fadenziehend)
¾ Schluckbeschwerden
Tollwut-Symptomatik
Wiederkäuer
¾ erhöhte sexuelle Erregbarkeit
von stiller
till W
Wutt spricht
i ht man b
beii vorwiegendem
i
d
Befall
B f ll des
d RM
¾ Trippeln, Überköten, aufsteigende
Lähmung
Tollwut-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut
(idF vom 11.4.2001)
¾ Impfung nur mit inaktivierten Erregern
AUSNAHME: wildlebende Tiere
¾ Impfung und Heilversuche seuchenverdächtiger oder -kranker
Tiere sind verboten
¾ seuchenverdächtige wildlebende Tiere – Verpflichtung der Jäger
- Erlegung & unschädliche Beseitigung
g
für Diagnostik
g
- Untersuchungsmaterial
¾ Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere ist
verboten
¾ Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger
Erzeugnisse solcher Tiere ist verboten
Tollwut-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut
(idF vom 11.4.2001)
Folgen der amtlich festgestellten Tollwut – Fuchs
¾ verstärkte Bejagung
¾ orale
l Immunisierung
I
i i
¾ verstärkte Untersuchungen von Füchsen im
entsprechendem Gebiet
Maul und Klauenseuche
¾ Rhinovirus
¾ Anzeigepflicht schon bei Verdacht !
¾ betroffene Haustierarten:
- v.a. Rind, Schaf, Ziege
- Schwein
¾auch Wildtiere betroffen
- besonders empfänglich ist Schwarzwild
- empfänglich Rot- und Damwild
- mäßig empfänglich sind auch Wildkaninchen und Igel
MKS-Ausbruch in
Goßbritannien 2001
¾letzter schwerer Seuchenzug in Europa
1951/52 (GB 2001)
¾ Inzwischen Impfverbot
p
in Deutschland seit
1991, da MKS-frei
¾Problem: EU (immer wieder Fälle in Türkei
und Griechenland)
MKS-Symptomatik
Verlauf beim Menschen
¾ erste Krankheitszeichen nach 3-5 Tagen in Form von
Fieber
¾ dann folgt ein stark juckender, schmerzhafter
Bläschenausschlag an Händen,
Händen Füssen und dem Mund
¾ Prognose des Kranken ist günstig
MKS und Fleischhygiene
¾ Epidemiologisch bedeutend: indirekte Virusübertragung
durch unbelebte Vektoren
¾ z.B. Fleisch und Schlachtprodukte aber auch tierische
Produkte
¾ Wasser, Boden, Schlamm, Luft, Staub, Bekleidung,
Gebrauchsgegenstände
¾ CAVE: in nur gesalzenen und gepökelten Fleischwaren kann
das Virus bis zu 50 Tage
g p
persistieren !
MKS-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und
Klauenseuche
(idF vom 27. Dezember 2004)
¾ Impfungen grundsätzlich verboten
AUSNAHMEN: bei Ausbruch & Wissenschaft
¾ bei Anhaltspunkten für MKS-Ausbruch:
- Tötung & unschädliche Beseitigung aller empfänglichen Tiere
& epidemiologische Nachforschungen
MKS-Wildhygiene
Verordnung
g zum Schutz g
gegen
g
die Maul- und
Klauenseuche
(idF vom 27. Dezember 2004)
¾ unschädliche Beseitigung von Fleisch, Milch, Häuten, Samen,
Eizellen Dung & Futtermitteln
Eizellen,
¾ regelt das Sperren von Betrieben
¾ regelt Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk oder Verdachtssperrbezirk
¾ regelt Viehhandel, Viehverkehr und Viehausstellungen innerhalb
eines Sperrbezirkes
MKS-Wildhygiene
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und
Klauenseuche
Auftreten von MKS bei Wildtieren
¾ gefährdeter Bezirk um Abschuss-/fundstelle
¾ Öffentliche Bekanntgabe
¾ „MKS bei Wildtieren – Gefährdeter Bezirk“
¾ Bestandsaufnahme der in diesem Bezirk liegenden Tierhalter
¾ Hunde im Freien angeleint
¾ Tiere dürfen auf öffentlichen/privaten Wegen nicht getrieben
werden
¾ Bei gesicherten Anhaltspunkten, dass MKS durch Wildtiere
verbreitet wird, kann die Tötung von Wildtieren empfänglicher
Arten angeordnet werden
Europäische
Schweinepest (ESP)
¾ ESP-Virus (Genus: Pestivirus, Familie: Flaviviridae)
¾hohe Mutationsrate
¾Anzeigepflicht!
¾hohe Tenazität
¾Verbreitungswege: aerogen, vertikal, Kontakt Wildschwein +
Ausscheidung, Zukauf, Speiseabfälle, Fahrzeuge, Sperma
¾Reservoir:
endemisch inf. Wildschweine
ESP-Symptomatik
¾ alle Altersstufen betroffen
¾hohe Saugferkelverluste,
plötzliche Todesfälle
¾fieberhafte Enteritiden bei älteren Ferkeln und adulten
Schweinen:
ƒakute Form
ƒmeist chronische und milde Verlaufsformen in den
Beständen
ƒKongenitale
Kongenitale Form
ESP-Symptomatik
¾Symptomatik:
rezidivierend hohes Fieber (41 °C), wechselnder
Appetit, Abgeschlagenheit, rezidivierend Diarrhoe, Abmagerung,
Dyspnoe, Husten, Aborte, Zyanosen, Petechien
¾Sektion:
Petechien,, Enzephalomyelitis,
p
y
, rot-schwarz mamoriete
vergrößerte Lymphknoten, “Boutons” im Colon, Enteritis
¾k i Therapie!!!
¾keine
Th
i !!!
Schweinepest
Verordnung zum Schutz gegen die Europäische
Schweinepest (idF vom 17. Juli 2003)
Auftreten von ESP bei Wildschweinen
¾ gefährdeter Bezirk um Abschuss-/fundstelle
¾ „Schweinepest bei Wildschweinen – Gefährdeter Bezirk“
g
Tierhalter
¾ Bestandsaufnahme der in diesem Bezirk liegenden
¾ Schweine dürfen auf öffentlichen/privaten Wegen nicht
getrieben werden
g
¾ Behörde kann jagdliche Maßnahmen anordnen
¾ Notimpfung
N ti f
d
durch
h Impfköder
I fköd
Schweinepest
V
Verordnung
d
zum Schutz
S h t gegen die
di E
Europäische
äi h
Schweinepest
(idF vom 17.
17 JJulili 2003)
¾ umfassende Haltungs- und Hygienemaßnahmen (SHHVO)
Tularämie auch Nageroder Hasenpest
¾ Erreger: Francisella tularensis
¾ sehr kleines, unbewegliches, gramnegatives Stäbchen;
¾ hohe Widerstandskraft gegen:
Kälte, Feuchtigkeit und Alkalien
¾ hochinfektiös, v.a. für Mensch und Nager
¾ meldepflichtig !
¾ von dem amerikanischen Forscher Francis erstmals 1913
beschrieben
¾ erstmals als Ursache einer Erkrankung bei
Erdhörnchen im südkalifornischen Städtchen
Tulare erkannt
Tularämie-Symptomatik
Symptome beim Tier
Akuter Verlauf: tödlich verlaufende hämorrhagische Septikämie
Chronischer Verlauf: Abszesse in Milz und Leber, hochgradige
Abmagerung
Tularämie-Symptomatik
y p
Symptome beim Menschen
Äußere Form: Primärläsion an der Eintrittspforte, die sich
vergrößert, einschmilzt und geschwürig zerfällt
• innerhalb von 2 d Ausbildung eines Primärkomplexes
• Regionäre
g
Lymphknoten
y p
schwellen stark an
• u.U. Vereiterung & ulzeröse Einschmelzung der Lymphknoten
Tularämie Symptomatik
Tularämie-Symptomatik
Innere Form: kann mit Lungen- und Rippenfellentzündung
(pulmonale Form)) oder mit ausgeprägten
(p
g p g
Leib-schmerzen,
Milzschwellung und Durch-fall (abdom. Form) einhergehen
Oral-glanduläre Form: Angina mit Schwellungen der
Kiefer-winkellymphknoten
Rotlauf
¾
Erreger: Erysipelothrix rhusiopathiae/insidiosa
¾
Gram-positiv, nicht sporenbildend, unbeweglich,
fakultativ anaerob, verschiedene Serovare
¾
Vorkommen:
Schwein, Fische, Geflügel, Schalentiere,
Reptilien, Wassertiere, Schaf, Hund, Pferd,
Rind
¾
Vorkommen bei wildlebenden Säugetierarten:
in Einzelfällen bei Scharzwild,
Rehen & Hasen
Rotlauf
¾Mensch: Berufskrankheit
• Fischer
• Metzger
• Hausfrauen
• Tierärzte
¾weltweites Vorkommen
Rotlauf-Infektion
¾ Erreger sehr resistent gegenüber äußerer Umwelt
¾ Infektion des Menschen über kleine Hautwunden
nach Kontakt mit
- infizierten Tieren
- infizierten Schlachttierkörpern/Fleisch
¾ wird v.a. in faekal kontaminierter
Umwelt gefunden
¾ Inkubationszeit:
age
2 - 5 ((7)) Tage
Rotlauf-Symptomatik
beim Tier
Hautform:
• Subakut
• Tiere zeigen Urticaria mit Hyperkeratose
• Backsteinblattern, Alopezie
• Verschorfungen an Schwanz und Ohren
Rotlauf-Symptomatik
beim Tier
Chronische Herzform (Herzklappenrotlauf):
alle Symptome die mit einer Endokarditis verbunden
sind: Kurzatmigkeit, Apathie…
Chronische Arthritis
Arthritis-Form:
Form:
nicht eitrige Arthritis, Tiere zeigen Stellungsanomalien,
Schmerz, verdickte Gelenke
Rotlauf-Symptomatik
beim Menschen
verschiedene Formen:
¾ lokale Kutanform
¾ generalisierte Kutanform
¾ septikämische Form mit Endokarditis
Rotlauf-Symptomatik
beim Menschen
Symptome:
¾ scharf begrenzte Rötung der Haut mit
A b it
Ausbreitungstendenz
t d
¾ Juckreiz und Schmerz
¾ Quaddel, blaurote Verfärbung Ö Erysipeloid
Q-Fieber
¾ Q steht für query (dt.: Fragezeichen)
¾ Erreger: Coxiella burnetii
¾ gram-negativ,
gram negativ polymorph,
polymorph unbeweglich
¾ Familie Rickettsiaceae, vermehrt sich nur intrazellulär
¾ niedrige Virulenz aber
beachtliche Infektiosität
Q-Fieber
¾ Primäres Reservoir:
Rinder, Schafe und Ziegen
¾ Vorkommen aber auch bei:
Wildtieren & Haustieren wie Hund und Katze
¾ Mensch, gefährdet sind:
S hl ht Tierfellverarbeiter,
Schlachter,
Ti f ll
b it
Tierhalter sowie veterinärmedizinisches
Labor-Personal
Q-Fieber
¾ C.b. resistent gegenüber:
Hitze, Austrocknung und vielen gängigen
Desinfektionsmitteln
¾ es ist befähigt
g eine Dauerform zu bilden, die es ihm
ermöglicht, außerhalb von Zellen in Staub, auf
Heu, Wolle usw. jahrelang zu überleben
¾ weltweites Vorkommen
( ß Neuseeland
(außer
N
l d und
d
Antarktis)
Q-Fieber
¾Ausscheidung des Erregers durch:
Milch, Urin, Faeces, Amnionflüssigkeit & der
Plazenta infizierter Tiere
¾Übertragung hauptsächlich über:
iinfektiösen
f ktiö
Staub
St b oder
d d
durch
h direkten
di kt Kontakt
K t kt zu
infizierten Tieren (Reste von Nachgeburten)
¾infizierte Tiere sind meist nur subklinisch erkrankt
Q-Fieber-Übertragung
¾ Zecken spielen in Deutschland eine wichtige Rolle
im Infektionszyklus zwischen Haus- und Wildtieren
¾ Verarbeitung von Fleisch oder anderen tierischen
Produkten kann durch direkten Kontakt ebenfalls
zu Infektionen führen
¾ Übertragung
Ü
durch Nahrungsmittel ist möglich
Q-Fieber-Übertragung
¾ Inkubationszeit ist abhängig von der Infektionsg in der Regel
g 2 - 3 Wochen
dosis;; beträgt
¾ Infektion von Mensch zu Mensch: sehr selten!
¾ C.b. vermehrt sich auch in der menschlichen
Plazenta, daher kann es auch zur vertikalen
Übertragung kommen
Q-Fieber-Symptomatik
beim Tier
¾ die meisten Tiere zeigen keine
Krankheitssymptome!
¾ lediglich bei Schaf und Ziege (Reh?) sind auf C.b.
Zurückzuführende Aborte beschrieben
Q-Fieber
beim Menschen
¾ 50 % aller Infektionen verlaufen asymptomatisch
oder mit milden grippeähnlichen Symptomen und
heilen spontan
p
nach 1 - 2 Wochen aus
¾ akute Infektion: zuerst hohes Fieber,
Schüttelfrost, Muskelschmerzen, ausgeprägte
Stirnkopfschmerzen; dann interstitielle Pneumonie
oder
d Hepatitis,
H
titi seltener
lt
kommt
k
t es zu MyoM
oder
d
Perikarditis oder zu Meningoenzephalitis
Q-Fieber
beim Menschen
¾ in etwa 1 % aller Infektionen entsteht eine
chronische Infektion mit Organmanifestation in
- Herz (Endokarditis); aber fast nur bei vorher
schon bestehender Herzklappenerkrankung
oder bei Immunsuppression
- Knocheninfektion (Osteomyelitis)
- Lungeninfektion (Pneumonie)
- Leberinfektion
ebe
e t o ((Hepatitis)
epat t s)
Q-Fieber-Diagnostik
¾ klinische oder klinisch-epidemiologische Verdachtsdiagnose (meist tritt die Infektion gehäuft auf,
Einzelfälle eher selten)
¾ serologischer Nachweis von Antikörpern mittels
KBR oder ELISA
¾ Erregernachweis mittels PCR oder Zellkultur; in
Biopsiematerial kann der Erreger mittels Immun
Immunfluoreszenz oder elektronenmikroskopisch nachgewiesen werden
Q-Fieber-Diagnostik
¾ bei akutem Q-Fieber: Doxycyclin
y y
über 2-3 Wochen
(Leberwerte beachten!)
¾ bei
Meningoencephalitis
kommen
alternativ
Chinolone oder Chloramphenicol in Betracht
¾ chronische Infektion: Behandlung ist schwierig!
Mindestens einjährige Kombinationstherapie, meist
mit Doxycyclin und einem Chinolon oder ggf.
Rifampicin. Alternativ auch eine
K
Kombination
bi ti aus Doxycyclin
D
li
und Chloroquin
Quelle: Robert Koch Institut, Merkblätter für Ärzte, Stand 9/2003
Milzbrand/Anthrax
¾ Erreger: Bacillus anthracis
¾ hat in Deutschland bis kurz nach dem 2. Weltkrieg eine Rolle
gespielt; heute nur noch sehr sporadisch
¾ in Afrika und Südamerika noch von Bedeutung
¾ unbewegliches Stäbchen, in vivo einzeln oder nur in wenigen
Zellen,
e e , in vitro
t o auc
auch in längeren
ä ge e Ketten
ette ge
gelagert
age t ist
st
¾ Sporenbildner
¾ anzeigepflichtig !
¾ 1876 wurde von Robert Koch die Ätiologie geklärt, wenige
Jahre später von Louis Pasteur ein Impfstoff entwickelt
¾ empfindlich gegen Penicillin
Milzbrand/Anthrax
¾ hoch empfänglich sind:
• Schaf, Ziege, Rind, Büffel, Pferd, Kamel, Rentier
• Elefant
• Nerz
N
¾mittelmäßig empfänglich sind:
• Hund, Katze
• Ratte
• Mensch
¾wenig empfänglich sind:
• Schwein
• Vögel fast resistent
Mil b
Milzbrand-Übertragung
d Üb t
¾ Infektion hauptsächlich über mit B. anthracis bzw. Sporen
kontaminierten Erdboden
¾ aber auch Reptilien und Wirbellose können als Vektoren
fungieren
Mil brand Übertrag ng
Milzbrand-Übertragung
¾ Infektion des Menschen über oralen Weg v.a. in Afrika durch
infiziertes oder kontaminiertes Fleisch
¾ Infektion des Menschen über Inhalation von Sporen möglich
(Aufbrechen infizierter Tiere, Einatmen von kontaminiertem Staub)
Milzbrand-Symptomatik
Symptome beim Tier
¾ Fleischfresser:
akuter septikämischer Milzbrand
¾ Symptome:
• pharyngeale Schwellungen
• gastrointestinale Störungen
• entzündliche Ödeme an Kopf & Nacken
• oft Erstickungstod wegen Schwellung von Zunge oder Glottis
Milzbrand-Symptomatik
Symptome beim Tier
¾ Wi
Wiederkäuer:
d kä
perakuter
k t od.
d akuter
k t
septikämischer
tikä i h
Milzbrand
¾ akut: Körpertemp.: 40 - 42,5 °C
¾ perakut: Epistaxis dunklen gerinnungsgestörten Blutes
aus allen Körperöffnungen
Mil brand
Milzbrand
beim Menschen
¾ Kutane Form
¾ Pulmonale Form
Milzbrand
Verordnung zum Schutz gegen
den Milzbrand und den Rauschbrand
vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172)
¾ Impfungen prinzipiell verboten
¾ zuständige Behörde kann Impfungen anordnen, wenn dies aus
Gründen der Seuchenbekämpfung
p
g erforderlich ist
¾ Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs von
Milzbrand:
) Besitzer muss alles für die Seuche empfängliches Vieh
absondern;
) diese
di
Ti
Tiere
dü f nicht
dürfen
i h verbracht
b
h werden
d
) Schutz vor Witterungseinflüssen bei verendeten Tieren
) Aufbewahrung der verendeten Tiere, so dass Menschen oder
Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können
Milzbrand
Verordnung zum Schutz gegen
den Milzbrand und den Rauschbrand
vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172)
) Von
V erkrankten
k
kt oder
d verdächtigen
dä hti
Ti
Tieren
stammende
t
d Teile
T il wie:
i
• Rohstoffe, Erzeugnisse, Dung, flüssige Stallabgänge,
Futtermittel & Einstreu
• sämtliche Gegenstände, die mit diesen Tieren in Berührung
gekommen sind
) Verbringung aus dem Betrieb oder sonstigen Standort nur mit
Genehmigung der zuständigen Behörde aus dem Betrieb oder
von dem sonstigen Standort verbracht werden
) an den Zufahrten und Eingängen des Betriebes und der Ställe
anzubringen: Schilder mit der Aufschrift „Milzbrand Unbefugter Zutritt verboten“
Milzbrand
Verordnung zum Schutz gegen
den Milzbrand und den Rauschbrand
vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172)
) zuständige Behörde kann die Tötung und unschädliche
Beseitigung der seuchenkranken und seuchenverdächtigen Tiere anordnen
) Seuchenkranke oder seuchenverdächtige Tiere dürfen
nicht unter Blutentzug getötet werden
) Heilversuche an seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren dürfen nur von einem Tierarzt vorgenommen werden
¾ seuchenkrankes
h k
k und
d seuchenverdächtiges
h
dä hti
Wild
Wild:
) darf nur unschädlich beseitigt oder zu diagnostischen
Zwecken verbracht werden
) das Abhäuten ist auch hier verboten !
Pasteurellose / Wild - &
Ri d
Rinderseuche,
h Hasenseuche
H
h
¾ Erreger:
g
Pasteurella multocida
¾ gramnegatives Stäbchen
¾ stirbt unter UV-Einstrahlung & Eintrocknung innerhalb von 2 3 Tagen ab
¾ in Kadavern oder Losung ca. 3 Monate ansteckungsfähig
¾ Anpassung an bestimmte Spezies sehr gut
¾ durch Immunsuppression begünstigt
¾ Ansteckung über:
•
•
•
•
SH des oberen Respirationstraktes
Fäkal
bl t
blutsaugende
d Insekten
I
kt
durch Verzehr infizierten Fleisches von
Schwarzwild
Rodentiose oder Yersiniose
= Pseudotuberkulose
¾ Erreger: Yersinia pseudotuberculosis
¾ gram-negativ & aerob
¾ Enterobacteriaceae
¾ hohe Überlebensfähigkeit in:
• Wasser
• organischen Materialien
• LM
• im Erdboden über Monate infektionstüchtig
¾ UV
UV-Licht:
Li ht
• Abtötung nach 30 min
Rodentiose oder Yersiniose
= Pseudotuberkulose
¾ weltweit verbreitet
¾ hohe Tenazität
¾ breites Wirtsspektrum
¾ v.a. in der kalten Jahreszeit
¾ betroffen v.a. Kaninchen, Hasen, Kleinnager, vereinzelt
auch Rehe & Geflügel (sog.
(sog Geflügelcholera)
Echinokokkose und
H d tid
Hydatidose
¾ Echinococcus granulosus & multilocularis:
• v.a. bei Hund, anderen Caniden & Feliden
¾ Ursache der Erkrankung des Menschen sind:
• Eier des dreigliedrigen Hundebandwurms E.granulosus
• Eier von E. multilocularis
¾ Zwischenwirte sind:
• Schaf,
Schaf Rind & Pferd
• es kommen auch alle anderen Säugetiere in Frage (E. granulosus)
• im Feld ist die Feldmaus wichtigster Zwischenwirt (E
(E. multilocularis)
Echinokokkose Erreger
Echinokokkose-Erreger
Echinococcus multilocularis –
Fuchsbandwurm
Echinococcus granulosus –
Hundebandwurm
Trichinellose
¾ Erreger: Trichinella spiralis und britovi (Nematode)
¾ Gattung Trichinella kommt weltweit vor
¾ Australien gilt als einziger Kontinent als frei von autochthonen
Infektionen
¾ ge
geringe
ge Wirtsspezifität
tsspe tät
¾ Wirte hauptsächlich Karni- und Omnivoren
¾ Infektion des Menschen durch rohes Fleisch
TrichinelloseS
Symptomatik
t
tik
Symptome beim Tier
¾ Fuchstrichinellose verläuft entweder symptomlos, oder
¾ vorübergehend Durchfall (während der Darmphase)
¾ Schluckbeschwerden und steifer Gang
g ((während Muskelphase)
p
)
¾ Füchse können auch so stark befallen sein, dass sie eingehen
(Beobachtungen aus Kärnten)
¾ Neben Zungen-, Zwerchfell- und Schenkelmuskulatur ist beim
Fuchs auch die Lunte besonders stark befallen
TrichinelloseS
Symptomatik
t
tik
Symptome
beim Menschen
¾ Inkubationszeit: 6 – 20 Tage
¾ Annahme: krankmachende Dosis mind. 70 Larven
¾ zunächst Dünndarmbeschwerden,, Erbrechen,, Durchfall,,
Leibschmerzen, Mattigkeit und Schwindel (Darmphase)
¾ Nach 2 bis 3 Wochen:
z.T. erhebliche Muskel- & Gelenkschmerzen, Fieber, Hautausschläge, Lid- und Gesichtsschwellungen (Ödeme) sowie
Schweißausbrüche
Berühmteste Trichinellose-Epidemie
(
(1897)
)
Eine Gruppe von drei
schwedischen Polarforschern
erkrankt
k
k tödlich
ödli h an T
Trichinellose.
i hi ll
Dadurch verschiebt sich die
Entdeckung des geographischen
Nordpols um weitere 12 Jahre.
Andree‘s story.
SWEDISH SOCIETY FOR ANTHROPOLOGY AND GEOGRAPHY.
THE VIKING PRESS, NEW YORK 1930
Toxoplasmose
¾ Erreger: Toxoplasma gondii, Ordnung Coccidia (Protozoon)
¾ weltweite Verbreitung
¾ einer der am häufigsten vorkommenden Parasiten beim
Menschen und bei Haus- und Wildtieren
¾ bis zu 20 % der Bevölkerung wird als latent infiziert
angegeben
a
gegebe ((BRD)) b
bzw. b
bis
s zu
u 30 % ((weltweit)
e t e t)
¾ 20-95 % aller Haus- und Wildtiere sind latent oder akut
infiziert
¾ Endwirte:
E d i
K
Katzen,
ca. 46 % in
i Deutschland
D
hl d seropositiv
ii
¾ Zwischenwirte: Schweine, Rehwild, Wiederkäuer, Nager...
Toxoplasmosep
Symptomatik
1) pränatale = angeborene = konatale
Toxoplasmose
2) erworbene Toxoplasmose mit verschiedenen
Formen (ZNS; Lymphdrüsen; Abdominalbereich;
Thoraxbereich; Augen)
¾
¾
¾
v.a. Kinder
E
Erwachsene
h
( l
(selten)
)
Immunsupprimierte (AIDS-Patienten,
Alte...)
Die
Jä
Jägersprache
h
Die Jägersprache
J d t
Jagdstrecke
k
- di
die Strecke
St
k des
d erlegten
l t
Wildes nach einer Gesellschaftsjagd
h ft j d
- die gesamte Jagdbeute eines
Jägers oder eines Jagdbezirkes innerhalb eines
Jagdjahres
Die Jägersprache
abbrunften
bb
ft
Beim
B
i A
Ausklingen
kli
d
der B
Brunftzeit
ft it
durch die Brunft körperlich
geschwächtes
h ä ht Wild
Die Jägersprache
abnicken
b i k
Wild d
durch
h einen
i
Sti
Stich
h iin d
das
Genick töten
abschärfen - Abschneiden
- Abziehen der Schwarte beim
Schwarzwild und Dachs (auch
„abschwarten
abschwarten“)) sowie der Decke
beim Bären
Abwürgen
Totbeißen eines Stückes Wild
durch einen Hund
Jägersprache
ankirren
Das Anlocken von Wild an eine
bestimmte Stelle im Revier durch
Auslegen von Futter oder Ködern
ansprechen Ein Wild erkennen und beurteilen
Jägersprachesprache
Äser
Das Maul von allem Haarwild,
Haarwild außer
beim Schwarz- und Raubwild
Äsung Die Nahrung des Wildes,
Wildes außer
beim Schwarz- und Raubwild
Bock
Männliches Reh
Geiß
Weibliches Reh
oder Ricke
Kitz
Junges Stück
Spiegel Hinterteil
Pinsel Männliches Geschlechtsteil
Jägersprachesprache
Behang
Besatz
Die herabhängenden
Jagdhunde
Ohren
der
Die Gesamtheit oder Stückzahl des in
einem Revier vorhandenen Niederwildes
ild ((außer
ß R
Rehwild)
h ild)
Bestand Die Gesamtheit oder Stückzahl der in
einem Revier vorhandenen Arten an
Hoch- und Rehwild
Jägersprache
Brandadern
Die Venen an den Innenseiten der
Keulen des Schalenwildes
Brunftkugeln Die Hoden des Schalenwildes
Klötze
Die Hoden beim männlichen
Schwarzwild
Drossel
Die Luftröhre des Schalenwildes
Drosselknopf Der Kehlkopf des Schalenwildes
Dünnung
Die Bauchdecke des Schalenwildes
fegen
Das Abstreifen des Bastes vom
Geweih oder Gehörn an jungen
Stämmen und Zweig
Jägersprache
F i t it
Feistzeit
Die Zeit
Di
Z it vom Fegen
F
bi zur Brunft.
bis
B ft
In dieser äsungsreichen Zeit wird
d Hirsch
der
Hi h sehr
h feist
f i t
feist
fett
Gebräch
Der Boden, der vom Schwarzwild
aufgewühlt
f
ühlt wurde
d
Gebrech
Der Rüssel des Schwarzwildes
Jägersprache
Gescheide
Eingeweide des Wildes
Lauscher
Die Ohren des Schalenwildes, außer
b i S
beim
Schwarzwild,
h
ild di
die Teller
T ll genanntt
werden
Feuchtblatt weibliches Geschlechtsteil
Losung
Die Exkremente des Wildes
Wildes, außer
bei Greifvögeln, die Geschmeiß
hinterlassen
Jägersprache
Luder
Jedes tote Tier,
Tier mit dem man
Raubwild und Raubzeug anlocken
möchte
Platzhirsch Der Hirsch,
Hirsch der während der
Brunft ein Rudel beherrscht
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