Wildbret – Hygiene Vorlesung g Fleischhygiene yg Andrea Bartels Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der J t Justus-Liebig-Universität Li bi U i ität in i Gi Gießen ß Bildmaterial teilweise von Frau Grünewald Ludwig-Maximilians-Universität München Gesetzesmaterie ¾ Bundesjagdgesetz(BJG/idF 29.9.1976, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 26.3.2008)) ¾ § 2 : Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen ¾ § 21: Abschussregelung ¾ § 22: Jagd- und Schonzeiten Æ VO über die Jagdzeiten Gesetzesmaterie ¾ Bundesjagdgesetz(BJG/idF 29.9.1976, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 26.3.2008)) ¾ § 22a: Bewahrung vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes ¾ § 23: Inhalt des Jagdschutzes Æ Schutz des Wildes vor Wilderern, Futternot Wildseuchen, vor wildernden Hunden und Katzen ¾ § 24: Wildseuchen Æ bei Behörde anzeigen und bei Bekämpfung mithelfen Gesetzesmaterie ¾Hessisches Jagdgesetz (HJagdG/idF 5.Juni 2001) ¾ § 21: Wald- und Feldschutz Vermeidung von übermäßigen Verbiss- und Schälschäden ¾ § 26: Grundsätze der Abschussregelung Jagdbehörde legt Abschussplan fest ¾ § 26a: Verfahren der Abschussplanung ¾ § 27: 27 krankes k k Wild, Wild Wildf Wildfolge l Rechtsnormen, die allgemein anzuwenden sind ¾VO(EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit ¾VO(EG) Nr. Nr 852/2004 über Lebensmittelhygiene ¾VO(EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Rechtsnormen, die allgemein anzuwenden sind ¾VO (EG) Nr. 854/2004 mit bes. Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung g von zum menschlichen Verzehr best. Erzeugnissen tierischen Ursprung ¾VO zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts seit 08.08.2007 nationale Ergänzung der seit 1. Januar 2006 in geltenden EU-Vorschriften Deutschland unmittelbar g ¾VO ((EG)) NR. 2075/2005 mit spezifischen Vorschriften für die amtliche Fleischuntersuchung auf Trichinen Rechtsnormen, die allgemein anzuwenden sind ¾Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ¾VO (EG) Nr. Nr 1774/2002 betrifft die Entsorgung ¾ggf. Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz Wildbretaufkommen Bundesrepublik Deutschland Anzahl g geschoss sener Tierre 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600 000 600.000 2006/2007 500.000 2005/2006 400.000 2004/2005 300.000 200.000 100 000 100.000 0 Wildbretaufkommen Bundesrepublik Deutschland Gesam mtgewichtt Fleisch 25.000.000 20.000.000 15.000.000 2006/2007 2005/2006 10.000.000 5.000.000 0 2004/2005 VO (EG) Nr. 178/2002 Ziel: Lebensmittelsicherheit ¾erlegtes Wild ist ein Lebensmittel ¾der Jäger ist Lebensmittelunternehmer ¾Verantwortlich für die Sicherheit des Lebensmittels ist der Lebensmittelunternehmer ¾der Lebensmittelunternehmer ist für die Einhaltung aller für ihn geltenden lebensmittel- Vorschriften verantwortlich! und futtermittelrechtlichen VO (EG) Nr. 178/2002 Ziel: Lebensmittelsicherheit ¾Lebensmittel müssen sicher sein ¾gilt bereits für das Erlegen einschl. Ausweiden des Wildes ¾Lebensmittel g auszugehen gelten ist,, als dass sie nicht sicher, wenn gesundheitsschädlich g davon sind oder/und für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind Definition, ungeeignet: z.B. B verdorben, d b verschmutzt, h t t kontaminiert k t i i t VO (EG) Nr. 178/2002 Ziel: Lebensmittelsicherheit ¾bei Abgabe von erlegtem Wild an den Großhandel oder an Wildverarbeitungsbetriebe muss gewährleistet sein: Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nach Artikel 14 Rückverfolgbarkeit nach Artikel 18 Jäger/Erlegungsort Wildhändler Verbraucher ¾bei Abgabe an Endverbraucher bzw. bei Verwendung im privaten häuslichen Bereich nur Angabe des Erlegungsortes bzw. woher das Wild bezogen wurde VO (EG) Nr. 852/2004 Wird Wild aus der Decke geschlagen, zerwirkt oder zerlegt Registrierung g g des Jägers g mit Angabe der Wildkammer als Betriebsstätte Zerwirken und Zerlegen Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung Zerwirken und Zerlegen Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung Zerwirken und Zerlegen Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung VO(EG) Nr. 852/2004 ¾ wird Wild verarbeitet ¾ wird Wild zugekauft (von anderen Revieren / aus zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieben) Registrierung g g des Jägers g als Lebensmitteleinzelhändler LebensmittelhygieneVO ¾ Ausnahmen für die Erzeugnisse aus der Jagd sind geknüpft g (Art. ( 1, § 5)) für Wild in der Decke ( = an die Direktabgabe Primärerzeugnisse) oder Fleisch von erlegtem Wild für den privaten häuslichen Gebrauch für fü kl kleine i Mengen M an den d Endverbraucher E d b h oder d für lokale Einzelhandelsgeschäfte mit unmittelbarer Abgabe an Endverbraucher LebensmittelhygieneVO Begriffsbestimmung ¾ kleine kl i Menge M : Strecke eines Jagdtages ¾ Lokaler Einzelhandel: Umkreis von 100 km um Wohnort des Jägers oder um Erlegeort des Wildes Tierische Lebensmittel-HygieneVO ¾ Ausnahmen für die Direktabgabe kleiner Mengen aber grundsätzlich ä nur möglich, ö wenn − keine gesundheitlich bedenklichen Merkmalen vorliegen ¾ bei Vorlage von gesundheitlich bedenklichen Merkmalen − amtliche Fleischuntersuchung VO(EG) Nr. 853/2004 ¾ gilt, wenn Wild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben wird ¾ gilt nicht für Jäger, die kleine Mengen von Wild oder Wildfleisch direkt an Endverbraucher oder örtliche Einzelhandelsunternehmen zur direkten Abgabe an den Endverbraucher abgeben VO(EG) Nr. 853/2004 ¾ Begriffsbestimmungen (Anhang I) 1.5. frei lebendes Wild: frei lebende Huf- und Hasentiere, andere Landsäugetiere, einschließlich Säugetieren in geschlossenen Gehegen und frei lebende Vogelarten, die für den menschlichen Verzehr gejagt werden 1.6. Farmwild Farmwild in Gehegen - Definition - Zuchtlaufvögel und alle Huftiere die nicht Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd sind! Schalenwild Art Unterfamilile Familie Axishirsch Sikawild Damwild Rotwild Echte Hirsche Elchwild R h ild Rehwild Trughirsche g Rentier Renhirsche Gamswild Steinwild Wisent Ziegenartige Hornträger Muffelwild Schafartige Hornträger Schwarzwild Wildschweine Unterordnung Ordnung Geweihträger Wiederkäuer Paarhufer Hornträger g AltweltNichtschweine wiederkäuer VO(EG) Nr. 853/2004 ¾ Begriffsbestimmungen (Anhang I) 1.7. 1 7 Kleinwild: Klein ild frei lebendes Federwild und frei lebende Hasentiere 1.6. Großwild: frei lebende Landsäugetiere, die nicht Kleinwild sind 1.18. 1.18. Wildbearbeitungsbetrieb: ein Betrieb, von dem erlegtes Wild und Wildbret für das Inverkehrbringen zugerichtet werden VO(EG) Nr. 853/2004 relevante Aspekte: ¾Schlachthygiene (Anhang III, III Kap. Kap IV) Vermeidung von Kreuzkontaminationen zwischen den verschiedenen Tierarten durch räumlich und zeitlich getrennte Bearbeitung VO(EG) Nr. 853/2004 Farmwildfleisch (Anhang III, III Abschnitt III) ¾Schlachtung in Wildfarmen gehaltene Laufvögel und Huftiere mit Genehmigung der zuständigen Behörde auch am Herkunftsort möglich, wenn Transport riskant oder aus Tierschutzgründen nicht möglich Herde regelmäßig tierärztlich untersucht Schlachttieruntersuchung an Tiergruppe kann erfolgen Einrichtungen für Schlachtung und Entblutung vorhanden Anforderungen an Tierschutz erfüllt Beförderung g < 2h, sonst Kühlung g Begleitbescheinigung muss beim Transport vorliegen VO(EG) Nr. 853/2004 Fleisch von frei lebendem Wild (Anhang III, Abschnitt IV) ¾Kapitel I: Ausbildung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen – die kundige Person Schulung von Jägern in Wildpathologie, Anatomie, Physiologie und Verhaltensweisen von frei lebenden Wild Schulung von Hygiene- und Verfahrensvorschriften für den Umgang mit Wildkörpern (Ausweiden, (Ausweiden Lagern, Lagern Befördern) Rechts- und Verwaltungsvorschriften VO(EG) Nr. 853/2004 Die kundige Person ist gefordert ¾nur bei Abgabe des Großwildes an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb, wenn die Organe und das Haupt nicht beim Tierkörper verbleiben ¾immer bei Abgabe von Kleinwild an einen zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb VO(EG) Nr. 853/2004 Befugnisse und Pflichten der kundigen Person ¾U ¾Untersuchung h d Großwildes des G ß ild und d des d Kleinwildes Kl i ild sowie i aller ausgenommenen Eingeweide auf bedenkliche Merkmale ¾B i Großwild: ¾Bei G ß ild Ausstellen A t ll einer i Bescheinigung B h i i über üb Befunde der Untersuchung mit Datum, Zeitpunkt und Ort des Erlegens Bescheinigung begleitet den Wildkörper in den zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb VO(EG) Nr. 853/2004 Wer kann als „kundige Person“ fungieren ? ¾d Erleger ¾der El d Wildes des Wild ¾T il h ¾Teilnehmer der d Jagdgesellschaft J d ll h ft ¾ ¾sonstige ti Personen, P die di in i unmittelbarer itt lb Nähe Näh zum Jagdgebiet ansässig sind (z.B. Jagdaufseher, Jagdpächter, Revierleiter)) Wenn die Person die entsprechende Fortbildung hat ! Kundige Person nicht beim Erlegen zugegen – Was W d dann ? ¾erlegende Jäger muss das erlegte Wild, incl. Eingeweide, der kundigen Person vorlegen und ihn über vor dem Erlegen beobachtete Verhaltensstörungen unterrichten ¾mit dem Ausstellen des Begleitscheins übernimmt die kundige Person die Verantwortung für die Richtigkeit der der gemachten Aussagen ¾schriftliche Zusicherung des Erlegers über die „NichtBeobachtung“ von Verhaltensstörungen vor dem Erlegen ist Beobachtung sinnvoll Bescheinigung ¾ Bescheinigungen müssen nummeriert werden ¾ Tierkörper mit der entsprechenden Nummer versehen Besonderheiten beim Kleinwild ¾eine e e Bescheinigung esc e gu g übe über das Fehlen e e gesundheitlich gesu d e t c bedenklicher Merkmale durch eine kundige Person ist nicht erforderlich ¾liegen bedenkliche Merkmale vor, so ist das Wild zu entsorgen oder einer amtlichen Fleischuntersuchung zu unterziehen Tierische Lebensmittel-HygieneVO Wichtige Pflichten im Umgang mit Großwild und Kleinwild Kühlverpflichtung (Anlage 3 & 4) − Großwild G ß ild max. + 7°C − Kleinwild max. + 4°C Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung (§ 4, 4 Abs Abs. 2 Nr Nr.1) 1) Wann ? beim Vorliegen bedenklicher Merkmale Wer ? wer Wild in Eigenbesitz nimmt (auch Einzelhändler, andere Jäger) Wo ? bei der für den Erlegeort- / Wohnort zuständigen B hö d Behörde Pflicht zur amtlichen Trichinenuntersuchung ($ 4, Abs. 2 Nr.2) Erlegtes egtes frei e lebendes ebe des Wild – bedenkliche Merkmale VO(EG) Nr. 854/2004 Beispiele: abnormes Verhalten Verhalten, Störung des Allgemeinbefinden Fehlen von Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung (Fallwild) zahlreiche oder verteilte Geschwülste und Abszesse Arthritiden, Orchitis, pathologische Veränderungen der Leber, Milz alte, offene Knochenbrüche, Parasitenbefall erhebliche Abmagerung oder Ödeme frische Organverklebungen mit Brust- oder Bauchfell VO(EG) Nr. 854/2004 relevante Aspekte: Anhang 1/Abschnitt IV/Kapitel VII: Farmwild (Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung) Anhang g 1/Abschnitt IV/Kapitel p VIII: frei lebendes Wild (Fleischuntersuchung) VO(EG) Nr. 854/2004 relevante Aspekte: ¾ Fleischuntersuchung Farmwild beschriebenen Verfahren der Fleischuntersuchung bei Rindern und Schafen, Hausschweinen und Geflügel sind auf die entsprechenden Farmwildarten anzuwenden VO(EG) Nr. 854/2004 relevante Aspekte: ¾ Fleischuntersuchung frei lebendes Wild Hauskaninchen, erlegtes frei lebendes Wild – TIERKÖRPER + KOPF Adspektion / Palpation / Inzision / zum menschlichen Verzehr (nicht geeignet) Muskulatur A Fett-/Bindegewebe A Gelenke A Z Zwerchfell hf ll A Brust-/Bauchfell A A / P / I (bei Verdacht) I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen Nierenfett A bei frei lebenden Wild Kopf A bei erlegten frei lebenden Wild nur bei Verdacht auf Tollwut Zunge A bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen Nieren VO(EG) Nr. 854/2004 relevante Aspekte: ¾ Fleischuntersuchung frei lebendes Wild Hauskaninchen erlegtes frei lebendes Wild – GESCHLINGE + LEBER Hauskaninchen, Speiseröhre A Luftröhre mit Kehlkopf A Lunge A / P / I (bei Verdacht) Herzbeutel A Herz A Leber A / P / I (bei Verdacht) g frei lebenden Wild nur bei ggesundheitlich bei erlegtem bedenklichen Merkmalen I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen VO(EG) Nr. 854/2004 relevante Aspekte: ¾ Fleischuntersuchung frei lebendes Wild Hauskaninchen, erlegtes frei lebendes Wild – MAGEN-/DARMTRAKT Milz A / P / I (bei Verdacht) Magen, Darm, Gekröse A Geschlechtorgane, männlich/weiblich A Harnblase A I: bei erlegtem frei lebenden Wild nur bei gesundheitlich bedenklichen Merkmalen entfällt bei erlegtem frei lebenden Wild Fleischhygieneverordnung relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild: ¾ weiterführende Untersuchungen (Anlage 1, Kapitel III) Untersuchung auf Trichinen Rückstandsuntersuchung Bakteriologische Untersuchung sonstige Untersuchungen wie − abweichende Fleischreifung − Wässrigkeit − mangelhafte Ausblutung − Farb-, Geruchs- und Geschmacksabweichungen Fleischhygieneverordnung relevante Aspekte bei erlegten frei lebendem Wild: ¾ BU und sonstige g Untersuchungen g insbesondere beim Vorliegen folgender Merkmale: − akute Entzündungen − Leber- und Milzschwellung g − offene Knochenbrüche, die nicht mit dem Erlegen g stehen in Zusammenhang − fremder Inhalt in den Körperhöhlen, wenn Brust – und Bauchfell verfärbt sind VO(EG) Nr. 2075/2005 Trichinen-VO relevante Aspekte: ¾Definition (Kapitel I/Artikel 1): „Trichinellen“ sind alle Nematoden, die zu den Arten der Gattung Trichinella gehören ¾Pflichten der Betreiber von Lebensmittelunternehmen: Schlachttierkörper Schlachttierkörper von Wildschweinen, Zuchtwild und frei lebendem Wild sind y im Rahmen der FU zu systematisch beproben VO(EG) Nr. 2075/2005 Trichinen-VO relevante Aspekte: ¾Untersuchung von anderen Tieren als Schweine (Anhang III): dem Antebrachium, Antebrachium der Zunge oder dem Zwerchfell von Wildschweinen sind Proben von mindestens 10 g zu entnehmen positiven Untersuchungsergebnis g g ist bei p zwecks anschließender unabhängiger Untersuchung eine weitere 50 g schwere Probe zu entnehmen 10 Gebote für die Wildbrethygiene 1 Ansprechen: 1. A h Verhalten, Konstitution, auffällige Veränderungen 2. Jagdmethode: Hetzen – Treiben – Qualitätsverlust 3. Schuss: Kaliber Entfernung Kaliber, Entfernung, Licht Licht, Sitz des Schusses 4. Äußerlich feststellbare Veränderungen: Räude, Verletzungen, Abszesse 5 Aufbrechen: 5. unverzüglich, sorgsam, sauber 10 Gebote für die Wildbrethygiene 6 IInnerlich 6. li h feststellbare f t t llb Veränderungen: V ä d Organe, Körperhöhle, Muskulatur 7. Ausschweißen, Reinigen: Wasser von Trinkwasserqualität 8. Auskühlen: vor Insekten geschützt 9. Transport: Gefahr der stickigen Reifung 10. Lagerung, Kühlung, Verarbeitung: Wildkammer, Kühlraum, Arbeitshygiene Aufbrechen Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung Aufbrechen Quelle: Graf Kujawski O.: Wildbrethygiene – Fleischuntersuchung; Versorgen, Verwerten, Trophäenbehandlung Erlegtes frei lebendes Wild– Be- und Verarbeitung VO (EG) Nr. 853 Nationale DurchführungsVO Lebensmittelhygiene gilt für große Mengen gilt für kleine Mengen an an Wild, welche an einen Wildbearbeitungsbetrieb abgegeben werden Wild Erlegtes frei lebendes Wild– Be- und Verarbeitung ¾ Anforderungen an Räume (Wildkammern), (Wildkammern) die ausschließlich zum Sammeln von erlegtem Groß- und Kleinwild dienen Erlegtes frei lebendes Wild– Be- und Verarbeitung Wildkammern, ausschließlich zum Sammeln: geeignete Kühleinrichtung, wenn aktive Kühlung erforderlich Raum muss dem Umfang der Tätigkeit angemessen sein Raum R k kann auch h einer i weiteren it Verwendung V d zugeführt füh t werden Kontaminationsgefahr muss dann aber durch zeitliche Trennung sowie Reinigung & Desinfektion ausgeschlossen werden Erlegtes frei lebendes Wild – Be- und Verarbeitung Wildkammern, zum sammeln, enthäuten & zerlegen es müssen Kühleinrichtungen (mind. (mind Kühlschrank) vorhanden sein vorgeschriebenen Temperaturen müssen erreicht werden keine zeitgleiche Lagerung von Wild in der Decke / Federkleid & gleichen Kühleinrichtung g nicht umhüllten Fleisch in der g Wichtige Erkrankungen von frei lebendem Wild Institut für Tierärztliche Nahrungsmittelkunde der J t Justus-Liebig-Universität Li bi U i ität in i Gi Gießen ß Tollwut-Erreger ¾ Lyssavirus, behüllter RNA- Virus ¾ Anzeigepflicht schon bei Verdacht ! ¾ betroffene Tierarten: alle Säugetiere und Vögel ¾ die erste Erwähnung im Codex E h Eshnuma wird i d vor Moses M datiert Tollwutüberträger Silvatische Tollwut Urbane Tollwut Fledermaus-Tollwut Tollwut-Symptomatik Rasende Wut ¾ verändertes Verhalten: Verlust der natürlichen Scheu vor dem Menschen ¾ Hyperaktivität, Aggressivität, ZNS-Symptomatik ¾ starrer Blick ¾ Speicheln bei offenem Kiefer (Kieferstarre) ¾ Paralysen, Tod durch Atemlähmung nach 7-10 Tagen ¾ Symptome abhängig von Virulenz und Infektionsstelle ¾ Inkubationszeit I k b ti it 2-8 28W Wochen, h währenddessen äh dd besteht b t ht aber b schon h Ansteckungsgefahr ¾ Hauptreservoir: Fuchs Tollwut-Symptomatik Wiederkäuer – stille Wut ¾ Anorexie, plötzlicher Abfall der Milchleistung ¾ perverser Appetit (Pica, Allotriophagie [= Benagen von Holz oder d ähnlichem]) äh li h ]) ¾ heiseres Brüllen mit sich überschlagender Stimme ¾ Juckreiz ¾ Tenesmus ¾ Einsaugen und Auspressen von Luft, z.T. mit Einknicken in den Fesselgelenken ¾ Speicheln (Speichel klar und fadenziehend) ¾ Schluckbeschwerden Tollwut-Symptomatik Wiederkäuer ¾ erhöhte sexuelle Erregbarkeit von stiller till W Wutt spricht i ht man b beii vorwiegendem i d Befall B f ll des d RM ¾ Trippeln, Überköten, aufsteigende Lähmung Tollwut-Wildhygiene Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (idF vom 11.4.2001) ¾ Impfung nur mit inaktivierten Erregern AUSNAHME: wildlebende Tiere ¾ Impfung und Heilversuche seuchenverdächtiger oder -kranker Tiere sind verboten ¾ seuchenverdächtige wildlebende Tiere – Verpflichtung der Jäger - Erlegung & unschädliche Beseitigung g für Diagnostik g - Untersuchungsmaterial ¾ Schlachten und Abhäuten seuchenverdächtiger Tiere ist verboten ¾ Verkauf oder Verbrauch einzelner Teile, der Milch oder sonstiger Erzeugnisse solcher Tiere ist verboten Tollwut-Wildhygiene Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (idF vom 11.4.2001) Folgen der amtlich festgestellten Tollwut – Fuchs ¾ verstärkte Bejagung ¾ orale l Immunisierung I i i ¾ verstärkte Untersuchungen von Füchsen im entsprechendem Gebiet Maul und Klauenseuche ¾ Rhinovirus ¾ Anzeigepflicht schon bei Verdacht ! ¾ betroffene Haustierarten: - v.a. Rind, Schaf, Ziege - Schwein ¾auch Wildtiere betroffen - besonders empfänglich ist Schwarzwild - empfänglich Rot- und Damwild - mäßig empfänglich sind auch Wildkaninchen und Igel MKS-Ausbruch in Goßbritannien 2001 ¾letzter schwerer Seuchenzug in Europa 1951/52 (GB 2001) ¾ Inzwischen Impfverbot p in Deutschland seit 1991, da MKS-frei ¾Problem: EU (immer wieder Fälle in Türkei und Griechenland) MKS-Symptomatik Verlauf beim Menschen ¾ erste Krankheitszeichen nach 3-5 Tagen in Form von Fieber ¾ dann folgt ein stark juckender, schmerzhafter Bläschenausschlag an Händen, Händen Füssen und dem Mund ¾ Prognose des Kranken ist günstig MKS und Fleischhygiene ¾ Epidemiologisch bedeutend: indirekte Virusübertragung durch unbelebte Vektoren ¾ z.B. Fleisch und Schlachtprodukte aber auch tierische Produkte ¾ Wasser, Boden, Schlamm, Luft, Staub, Bekleidung, Gebrauchsgegenstände ¾ CAVE: in nur gesalzenen und gepökelten Fleischwaren kann das Virus bis zu 50 Tage g p persistieren ! MKS-Wildhygiene Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (idF vom 27. Dezember 2004) ¾ Impfungen grundsätzlich verboten AUSNAHMEN: bei Ausbruch & Wissenschaft ¾ bei Anhaltspunkten für MKS-Ausbruch: - Tötung & unschädliche Beseitigung aller empfänglichen Tiere & epidemiologische Nachforschungen MKS-Wildhygiene Verordnung g zum Schutz g gegen g die Maul- und Klauenseuche (idF vom 27. Dezember 2004) ¾ unschädliche Beseitigung von Fleisch, Milch, Häuten, Samen, Eizellen Dung & Futtermitteln Eizellen, ¾ regelt das Sperren von Betrieben ¾ regelt Schutzmaßregeln für den Sperrbezirk oder Verdachtssperrbezirk ¾ regelt Viehhandel, Viehverkehr und Viehausstellungen innerhalb eines Sperrbezirkes MKS-Wildhygiene Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche Auftreten von MKS bei Wildtieren ¾ gefährdeter Bezirk um Abschuss-/fundstelle ¾ Öffentliche Bekanntgabe ¾ „MKS bei Wildtieren – Gefährdeter Bezirk“ ¾ Bestandsaufnahme der in diesem Bezirk liegenden Tierhalter ¾ Hunde im Freien angeleint ¾ Tiere dürfen auf öffentlichen/privaten Wegen nicht getrieben werden ¾ Bei gesicherten Anhaltspunkten, dass MKS durch Wildtiere verbreitet wird, kann die Tötung von Wildtieren empfänglicher Arten angeordnet werden Europäische Schweinepest (ESP) ¾ ESP-Virus (Genus: Pestivirus, Familie: Flaviviridae) ¾hohe Mutationsrate ¾Anzeigepflicht! ¾hohe Tenazität ¾Verbreitungswege: aerogen, vertikal, Kontakt Wildschwein + Ausscheidung, Zukauf, Speiseabfälle, Fahrzeuge, Sperma ¾Reservoir: endemisch inf. Wildschweine ESP-Symptomatik ¾ alle Altersstufen betroffen ¾hohe Saugferkelverluste, plötzliche Todesfälle ¾fieberhafte Enteritiden bei älteren Ferkeln und adulten Schweinen: akute Form meist chronische und milde Verlaufsformen in den Beständen Kongenitale Kongenitale Form ESP-Symptomatik ¾Symptomatik: rezidivierend hohes Fieber (41 °C), wechselnder Appetit, Abgeschlagenheit, rezidivierend Diarrhoe, Abmagerung, Dyspnoe, Husten, Aborte, Zyanosen, Petechien ¾Sektion: Petechien,, Enzephalomyelitis, p y , rot-schwarz mamoriete vergrößerte Lymphknoten, “Boutons” im Colon, Enteritis ¾k i Therapie!!! ¾keine Th i !!! Schweinepest Verordnung zum Schutz gegen die Europäische Schweinepest (idF vom 17. Juli 2003) Auftreten von ESP bei Wildschweinen ¾ gefährdeter Bezirk um Abschuss-/fundstelle ¾ „Schweinepest bei Wildschweinen – Gefährdeter Bezirk“ g Tierhalter ¾ Bestandsaufnahme der in diesem Bezirk liegenden ¾ Schweine dürfen auf öffentlichen/privaten Wegen nicht getrieben werden g ¾ Behörde kann jagdliche Maßnahmen anordnen ¾ Notimpfung N ti f d durch h Impfköder I fköd Schweinepest V Verordnung d zum Schutz S h t gegen die di E Europäische äi h Schweinepest (idF vom 17. 17 JJulili 2003) ¾ umfassende Haltungs- und Hygienemaßnahmen (SHHVO) Tularämie auch Nageroder Hasenpest ¾ Erreger: Francisella tularensis ¾ sehr kleines, unbewegliches, gramnegatives Stäbchen; ¾ hohe Widerstandskraft gegen: Kälte, Feuchtigkeit und Alkalien ¾ hochinfektiös, v.a. für Mensch und Nager ¾ meldepflichtig ! ¾ von dem amerikanischen Forscher Francis erstmals 1913 beschrieben ¾ erstmals als Ursache einer Erkrankung bei Erdhörnchen im südkalifornischen Städtchen Tulare erkannt Tularämie-Symptomatik Symptome beim Tier Akuter Verlauf: tödlich verlaufende hämorrhagische Septikämie Chronischer Verlauf: Abszesse in Milz und Leber, hochgradige Abmagerung Tularämie-Symptomatik y p Symptome beim Menschen Äußere Form: Primärläsion an der Eintrittspforte, die sich vergrößert, einschmilzt und geschwürig zerfällt • innerhalb von 2 d Ausbildung eines Primärkomplexes • Regionäre g Lymphknoten y p schwellen stark an • u.U. Vereiterung & ulzeröse Einschmelzung der Lymphknoten Tularämie Symptomatik Tularämie-Symptomatik Innere Form: kann mit Lungen- und Rippenfellentzündung (pulmonale Form)) oder mit ausgeprägten (p g p g Leib-schmerzen, Milzschwellung und Durch-fall (abdom. Form) einhergehen Oral-glanduläre Form: Angina mit Schwellungen der Kiefer-winkellymphknoten Rotlauf ¾ Erreger: Erysipelothrix rhusiopathiae/insidiosa ¾ Gram-positiv, nicht sporenbildend, unbeweglich, fakultativ anaerob, verschiedene Serovare ¾ Vorkommen: Schwein, Fische, Geflügel, Schalentiere, Reptilien, Wassertiere, Schaf, Hund, Pferd, Rind ¾ Vorkommen bei wildlebenden Säugetierarten: in Einzelfällen bei Scharzwild, Rehen & Hasen Rotlauf ¾Mensch: Berufskrankheit • Fischer • Metzger • Hausfrauen • Tierärzte ¾weltweites Vorkommen Rotlauf-Infektion ¾ Erreger sehr resistent gegenüber äußerer Umwelt ¾ Infektion des Menschen über kleine Hautwunden nach Kontakt mit - infizierten Tieren - infizierten Schlachttierkörpern/Fleisch ¾ wird v.a. in faekal kontaminierter Umwelt gefunden ¾ Inkubationszeit: age 2 - 5 ((7)) Tage Rotlauf-Symptomatik beim Tier Hautform: • Subakut • Tiere zeigen Urticaria mit Hyperkeratose • Backsteinblattern, Alopezie • Verschorfungen an Schwanz und Ohren Rotlauf-Symptomatik beim Tier Chronische Herzform (Herzklappenrotlauf): alle Symptome die mit einer Endokarditis verbunden sind: Kurzatmigkeit, Apathie… Chronische Arthritis Arthritis-Form: Form: nicht eitrige Arthritis, Tiere zeigen Stellungsanomalien, Schmerz, verdickte Gelenke Rotlauf-Symptomatik beim Menschen verschiedene Formen: ¾ lokale Kutanform ¾ generalisierte Kutanform ¾ septikämische Form mit Endokarditis Rotlauf-Symptomatik beim Menschen Symptome: ¾ scharf begrenzte Rötung der Haut mit A b it Ausbreitungstendenz t d ¾ Juckreiz und Schmerz ¾ Quaddel, blaurote Verfärbung Ö Erysipeloid Q-Fieber ¾ Q steht für query (dt.: Fragezeichen) ¾ Erreger: Coxiella burnetii ¾ gram-negativ, gram negativ polymorph, polymorph unbeweglich ¾ Familie Rickettsiaceae, vermehrt sich nur intrazellulär ¾ niedrige Virulenz aber beachtliche Infektiosität Q-Fieber ¾ Primäres Reservoir: Rinder, Schafe und Ziegen ¾ Vorkommen aber auch bei: Wildtieren & Haustieren wie Hund und Katze ¾ Mensch, gefährdet sind: S hl ht Tierfellverarbeiter, Schlachter, Ti f ll b it Tierhalter sowie veterinärmedizinisches Labor-Personal Q-Fieber ¾ C.b. resistent gegenüber: Hitze, Austrocknung und vielen gängigen Desinfektionsmitteln ¾ es ist befähigt g eine Dauerform zu bilden, die es ihm ermöglicht, außerhalb von Zellen in Staub, auf Heu, Wolle usw. jahrelang zu überleben ¾ weltweites Vorkommen ( ß Neuseeland (außer N l d und d Antarktis) Q-Fieber ¾Ausscheidung des Erregers durch: Milch, Urin, Faeces, Amnionflüssigkeit & der Plazenta infizierter Tiere ¾Übertragung hauptsächlich über: iinfektiösen f ktiö Staub St b oder d d durch h direkten di kt Kontakt K t kt zu infizierten Tieren (Reste von Nachgeburten) ¾infizierte Tiere sind meist nur subklinisch erkrankt Q-Fieber-Übertragung ¾ Zecken spielen in Deutschland eine wichtige Rolle im Infektionszyklus zwischen Haus- und Wildtieren ¾ Verarbeitung von Fleisch oder anderen tierischen Produkten kann durch direkten Kontakt ebenfalls zu Infektionen führen ¾ Übertragung Ü durch Nahrungsmittel ist möglich Q-Fieber-Übertragung ¾ Inkubationszeit ist abhängig von der Infektionsg in der Regel g 2 - 3 Wochen dosis;; beträgt ¾ Infektion von Mensch zu Mensch: sehr selten! ¾ C.b. vermehrt sich auch in der menschlichen Plazenta, daher kann es auch zur vertikalen Übertragung kommen Q-Fieber-Symptomatik beim Tier ¾ die meisten Tiere zeigen keine Krankheitssymptome! ¾ lediglich bei Schaf und Ziege (Reh?) sind auf C.b. Zurückzuführende Aborte beschrieben Q-Fieber beim Menschen ¾ 50 % aller Infektionen verlaufen asymptomatisch oder mit milden grippeähnlichen Symptomen und heilen spontan p nach 1 - 2 Wochen aus ¾ akute Infektion: zuerst hohes Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, ausgeprägte Stirnkopfschmerzen; dann interstitielle Pneumonie oder d Hepatitis, H titi seltener lt kommt k t es zu MyoM oder d Perikarditis oder zu Meningoenzephalitis Q-Fieber beim Menschen ¾ in etwa 1 % aller Infektionen entsteht eine chronische Infektion mit Organmanifestation in - Herz (Endokarditis); aber fast nur bei vorher schon bestehender Herzklappenerkrankung oder bei Immunsuppression - Knocheninfektion (Osteomyelitis) - Lungeninfektion (Pneumonie) - Leberinfektion ebe e t o ((Hepatitis) epat t s) Q-Fieber-Diagnostik ¾ klinische oder klinisch-epidemiologische Verdachtsdiagnose (meist tritt die Infektion gehäuft auf, Einzelfälle eher selten) ¾ serologischer Nachweis von Antikörpern mittels KBR oder ELISA ¾ Erregernachweis mittels PCR oder Zellkultur; in Biopsiematerial kann der Erreger mittels Immun Immunfluoreszenz oder elektronenmikroskopisch nachgewiesen werden Q-Fieber-Diagnostik ¾ bei akutem Q-Fieber: Doxycyclin y y über 2-3 Wochen (Leberwerte beachten!) ¾ bei Meningoencephalitis kommen alternativ Chinolone oder Chloramphenicol in Betracht ¾ chronische Infektion: Behandlung ist schwierig! Mindestens einjährige Kombinationstherapie, meist mit Doxycyclin und einem Chinolon oder ggf. Rifampicin. Alternativ auch eine K Kombination bi ti aus Doxycyclin D li und Chloroquin Quelle: Robert Koch Institut, Merkblätter für Ärzte, Stand 9/2003 Milzbrand/Anthrax ¾ Erreger: Bacillus anthracis ¾ hat in Deutschland bis kurz nach dem 2. Weltkrieg eine Rolle gespielt; heute nur noch sehr sporadisch ¾ in Afrika und Südamerika noch von Bedeutung ¾ unbewegliches Stäbchen, in vivo einzeln oder nur in wenigen Zellen, e e , in vitro t o auc auch in längeren ä ge e Ketten ette ge gelagert age t ist st ¾ Sporenbildner ¾ anzeigepflichtig ! ¾ 1876 wurde von Robert Koch die Ätiologie geklärt, wenige Jahre später von Louis Pasteur ein Impfstoff entwickelt ¾ empfindlich gegen Penicillin Milzbrand/Anthrax ¾ hoch empfänglich sind: • Schaf, Ziege, Rind, Büffel, Pferd, Kamel, Rentier • Elefant • Nerz N ¾mittelmäßig empfänglich sind: • Hund, Katze • Ratte • Mensch ¾wenig empfänglich sind: • Schwein • Vögel fast resistent Mil b Milzbrand-Übertragung d Üb t ¾ Infektion hauptsächlich über mit B. anthracis bzw. Sporen kontaminierten Erdboden ¾ aber auch Reptilien und Wirbellose können als Vektoren fungieren Mil brand Übertrag ng Milzbrand-Übertragung ¾ Infektion des Menschen über oralen Weg v.a. in Afrika durch infiziertes oder kontaminiertes Fleisch ¾ Infektion des Menschen über Inhalation von Sporen möglich (Aufbrechen infizierter Tiere, Einatmen von kontaminiertem Staub) Milzbrand-Symptomatik Symptome beim Tier ¾ Fleischfresser: akuter septikämischer Milzbrand ¾ Symptome: • pharyngeale Schwellungen • gastrointestinale Störungen • entzündliche Ödeme an Kopf & Nacken • oft Erstickungstod wegen Schwellung von Zunge oder Glottis Milzbrand-Symptomatik Symptome beim Tier ¾ Wi Wiederkäuer: d kä perakuter k t od. d akuter k t septikämischer tikä i h Milzbrand ¾ akut: Körpertemp.: 40 - 42,5 °C ¾ perakut: Epistaxis dunklen gerinnungsgestörten Blutes aus allen Körperöffnungen Mil brand Milzbrand beim Menschen ¾ Kutane Form ¾ Pulmonale Form Milzbrand Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172) ¾ Impfungen prinzipiell verboten ¾ zuständige Behörde kann Impfungen anordnen, wenn dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung p g erforderlich ist ¾ Im Falle des Ausbruchs oder des Verdachts des Ausbruchs von Milzbrand: ) Besitzer muss alles für die Seuche empfängliches Vieh absondern; ) diese di Ti Tiere dü f nicht dürfen i h verbracht b h werden d ) Schutz vor Witterungseinflüssen bei verendeten Tieren ) Aufbewahrung der verendeten Tiere, so dass Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können Milzbrand Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172) ) Von V erkrankten k kt oder d verdächtigen dä hti Ti Tieren stammende t d Teile T il wie: i • Rohstoffe, Erzeugnisse, Dung, flüssige Stallabgänge, Futtermittel & Einstreu • sämtliche Gegenstände, die mit diesen Tieren in Berührung gekommen sind ) Verbringung aus dem Betrieb oder sonstigen Standort nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde aus dem Betrieb oder von dem sonstigen Standort verbracht werden ) an den Zufahrten und Eingängen des Betriebes und der Ställe anzubringen: Schilder mit der Aufschrift „Milzbrand Unbefugter Zutritt verboten“ Milzbrand Verordnung zum Schutz gegen den Milzbrand und den Rauschbrand vom 23. Mai 1991 (BGBl. I S. 1172) ) zuständige Behörde kann die Tötung und unschädliche Beseitigung der seuchenkranken und seuchenverdächtigen Tiere anordnen ) Seuchenkranke oder seuchenverdächtige Tiere dürfen nicht unter Blutentzug getötet werden ) Heilversuche an seuchenkranken oder seuchenverdächtigen Tieren dürfen nur von einem Tierarzt vorgenommen werden ¾ seuchenkrankes h k k und d seuchenverdächtiges h dä hti Wild Wild: ) darf nur unschädlich beseitigt oder zu diagnostischen Zwecken verbracht werden ) das Abhäuten ist auch hier verboten ! Pasteurellose / Wild - & Ri d Rinderseuche, h Hasenseuche H h ¾ Erreger: g Pasteurella multocida ¾ gramnegatives Stäbchen ¾ stirbt unter UV-Einstrahlung & Eintrocknung innerhalb von 2 3 Tagen ab ¾ in Kadavern oder Losung ca. 3 Monate ansteckungsfähig ¾ Anpassung an bestimmte Spezies sehr gut ¾ durch Immunsuppression begünstigt ¾ Ansteckung über: • • • • SH des oberen Respirationstraktes Fäkal bl t blutsaugende d Insekten I kt durch Verzehr infizierten Fleisches von Schwarzwild Rodentiose oder Yersiniose = Pseudotuberkulose ¾ Erreger: Yersinia pseudotuberculosis ¾ gram-negativ & aerob ¾ Enterobacteriaceae ¾ hohe Überlebensfähigkeit in: • Wasser • organischen Materialien • LM • im Erdboden über Monate infektionstüchtig ¾ UV UV-Licht: Li ht • Abtötung nach 30 min Rodentiose oder Yersiniose = Pseudotuberkulose ¾ weltweit verbreitet ¾ hohe Tenazität ¾ breites Wirtsspektrum ¾ v.a. in der kalten Jahreszeit ¾ betroffen v.a. Kaninchen, Hasen, Kleinnager, vereinzelt auch Rehe & Geflügel (sog. (sog Geflügelcholera) Echinokokkose und H d tid Hydatidose ¾ Echinococcus granulosus & multilocularis: • v.a. bei Hund, anderen Caniden & Feliden ¾ Ursache der Erkrankung des Menschen sind: • Eier des dreigliedrigen Hundebandwurms E.granulosus • Eier von E. multilocularis ¾ Zwischenwirte sind: • Schaf, Schaf Rind & Pferd • es kommen auch alle anderen Säugetiere in Frage (E. granulosus) • im Feld ist die Feldmaus wichtigster Zwischenwirt (E (E. multilocularis) Echinokokkose Erreger Echinokokkose-Erreger Echinococcus multilocularis – Fuchsbandwurm Echinococcus granulosus – Hundebandwurm Trichinellose ¾ Erreger: Trichinella spiralis und britovi (Nematode) ¾ Gattung Trichinella kommt weltweit vor ¾ Australien gilt als einziger Kontinent als frei von autochthonen Infektionen ¾ ge geringe ge Wirtsspezifität tsspe tät ¾ Wirte hauptsächlich Karni- und Omnivoren ¾ Infektion des Menschen durch rohes Fleisch TrichinelloseS Symptomatik t tik Symptome beim Tier ¾ Fuchstrichinellose verläuft entweder symptomlos, oder ¾ vorübergehend Durchfall (während der Darmphase) ¾ Schluckbeschwerden und steifer Gang g ((während Muskelphase) p ) ¾ Füchse können auch so stark befallen sein, dass sie eingehen (Beobachtungen aus Kärnten) ¾ Neben Zungen-, Zwerchfell- und Schenkelmuskulatur ist beim Fuchs auch die Lunte besonders stark befallen TrichinelloseS Symptomatik t tik Symptome beim Menschen ¾ Inkubationszeit: 6 – 20 Tage ¾ Annahme: krankmachende Dosis mind. 70 Larven ¾ zunächst Dünndarmbeschwerden,, Erbrechen,, Durchfall,, Leibschmerzen, Mattigkeit und Schwindel (Darmphase) ¾ Nach 2 bis 3 Wochen: z.T. erhebliche Muskel- & Gelenkschmerzen, Fieber, Hautausschläge, Lid- und Gesichtsschwellungen (Ödeme) sowie Schweißausbrüche Berühmteste Trichinellose-Epidemie ( (1897) ) Eine Gruppe von drei schwedischen Polarforschern erkrankt k k tödlich ödli h an T Trichinellose. i hi ll Dadurch verschiebt sich die Entdeckung des geographischen Nordpols um weitere 12 Jahre. Andree‘s story. SWEDISH SOCIETY FOR ANTHROPOLOGY AND GEOGRAPHY. THE VIKING PRESS, NEW YORK 1930 Toxoplasmose ¾ Erreger: Toxoplasma gondii, Ordnung Coccidia (Protozoon) ¾ weltweite Verbreitung ¾ einer der am häufigsten vorkommenden Parasiten beim Menschen und bei Haus- und Wildtieren ¾ bis zu 20 % der Bevölkerung wird als latent infiziert angegeben a gegebe ((BRD)) b bzw. b bis s zu u 30 % ((weltweit) e t e t) ¾ 20-95 % aller Haus- und Wildtiere sind latent oder akut infiziert ¾ Endwirte: E d i K Katzen, ca. 46 % in i Deutschland D hl d seropositiv ii ¾ Zwischenwirte: Schweine, Rehwild, Wiederkäuer, Nager... Toxoplasmosep Symptomatik 1) pränatale = angeborene = konatale Toxoplasmose 2) erworbene Toxoplasmose mit verschiedenen Formen (ZNS; Lymphdrüsen; Abdominalbereich; Thoraxbereich; Augen) ¾ ¾ ¾ v.a. Kinder E Erwachsene h ( l (selten) ) Immunsupprimierte (AIDS-Patienten, Alte...) Die Jä Jägersprache h Die Jägersprache J d t Jagdstrecke k - di die Strecke St k des d erlegten l t Wildes nach einer Gesellschaftsjagd h ft j d - die gesamte Jagdbeute eines Jägers oder eines Jagdbezirkes innerhalb eines Jagdjahres Die Jägersprache abbrunften bb ft Beim B i A Ausklingen kli d der B Brunftzeit ft it durch die Brunft körperlich geschwächtes h ä ht Wild Die Jägersprache abnicken b i k Wild d durch h einen i Sti Stich h iin d das Genick töten abschärfen - Abschneiden - Abziehen der Schwarte beim Schwarzwild und Dachs (auch „abschwarten abschwarten“)) sowie der Decke beim Bären Abwürgen Totbeißen eines Stückes Wild durch einen Hund Jägersprache ankirren Das Anlocken von Wild an eine bestimmte Stelle im Revier durch Auslegen von Futter oder Ködern ansprechen Ein Wild erkennen und beurteilen Jägersprachesprache Äser Das Maul von allem Haarwild, Haarwild außer beim Schwarz- und Raubwild Äsung Die Nahrung des Wildes, Wildes außer beim Schwarz- und Raubwild Bock Männliches Reh Geiß Weibliches Reh oder Ricke Kitz Junges Stück Spiegel Hinterteil Pinsel Männliches Geschlechtsteil Jägersprachesprache Behang Besatz Die herabhängenden Jagdhunde Ohren der Die Gesamtheit oder Stückzahl des in einem Revier vorhandenen Niederwildes ild ((außer ß R Rehwild) h ild) Bestand Die Gesamtheit oder Stückzahl der in einem Revier vorhandenen Arten an Hoch- und Rehwild Jägersprache Brandadern Die Venen an den Innenseiten der Keulen des Schalenwildes Brunftkugeln Die Hoden des Schalenwildes Klötze Die Hoden beim männlichen Schwarzwild Drossel Die Luftröhre des Schalenwildes Drosselknopf Der Kehlkopf des Schalenwildes Dünnung Die Bauchdecke des Schalenwildes fegen Das Abstreifen des Bastes vom Geweih oder Gehörn an jungen Stämmen und Zweig Jägersprache F i t it Feistzeit Die Zeit Di Z it vom Fegen F bi zur Brunft. bis B ft In dieser äsungsreichen Zeit wird d Hirsch der Hi h sehr h feist f i t feist fett Gebräch Der Boden, der vom Schwarzwild aufgewühlt f ühlt wurde d Gebrech Der Rüssel des Schwarzwildes Jägersprache Gescheide Eingeweide des Wildes Lauscher Die Ohren des Schalenwildes, außer b i S beim Schwarzwild, h ild di die Teller T ll genanntt werden Feuchtblatt weibliches Geschlechtsteil Losung Die Exkremente des Wildes Wildes, außer bei Greifvögeln, die Geschmeiß hinterlassen Jägersprache Luder Jedes tote Tier, Tier mit dem man Raubwild und Raubzeug anlocken möchte Platzhirsch Der Hirsch, Hirsch der während der Brunft ein Rudel beherrscht