Ambrosia - Erkennungsmerkmale Männlicher Blütenstand Weiblicher Blütenstand Keimling Stängel Samen Jugendstadium Blattoberseite Grösse:30 cm bis 150 cm Blüte: gelblich-grün Blätter: doppelt fiederteilig, erste gegenständig, spätere wechselständig, nicht aromatisch (grasig) Stängel: behaart, oft stark verzweigt © Strickhof Fachstelle Pflanzenschutz, 2006 Blattunterseite R. Gämperle, M. Hochstrasser; C. Bohren, ACW Anhang III Bekämpfung der Ambrosia (aufrechtes Traubenkraut) Varianten Ausreissen Chemisch Schnitt Bodenbearbeitung Mit Wurzeln entsorgen: bis Anfang Blüte in Kompost, später in Kehrichtverbrennung Effektivste Methode für kleine Bestände „Lontrel Clio“ gute Wirkung auf 10 bis 20 cm hohe Pflanzen (bis 40 cm möglich) „Glyphosate“ gute Wirkung auf 10 cm bis 40 cm hohe Pflanzen (bis Blüte möglich) Schnitt vor Beginn Blüte verhindert Pollenflug, Schnittgut evt. liegengelassen Schnitt im Zeitfenster 5. bis 15. Tag nach Abblühen des Haupttriebes verhindert Samenreifung (ca. 5. bis 15. Sept.), Entsorgung über Kehrichtverbrennung Einfräsen der Bestände bis Beginn Samenbildung möglich Evtl. sofortige Einsaat einer Grasmischung (Säuberungsschnitt nach ca. 3 Wochen) Unbedingt beachten! Je nach Situation sind auch kombinierte Bekämpfungsmassnahmen sinnvoll Während der Blüte ist das Tragen einer Feinstaubschutzmaske zu empfehlen Nachkontrollen sind in jedem Fall nötig: Als Nachbehandlungen kommen Ausreissen, chemische Bekämpfung oder Fräsen in Frage (Wiederaustriebe sitzen tief, Schnitt deshalb ungeeignet) Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Auf und an Strassen*, auf Wegen und Plätzen, in Naturschutzflächen, Hecken und Feldgehölzen und in einem 3 m breiten Streifen entlang von Oberflächengewässern ist das Ausbringen von Herbiziden verboten (* ausgenommen sind National- und Kantonsstrassen). In einem 3 m breiten Pufferstreifen entlang von Naturschutzflächen, Gehölzen sowie auf Böschungen von Strassen und Geleisen sind nur Einzelstockbehandlungen erlaubt. In der Gewässerschutzzone S1 gilt ein absolutes Herbizidverbot, in S2 und S3 dürfen „Lontrel Clio“ und „Glyphosat“ eingesetzt werden, falls auf diesen Flächen vertraglich nichts anderes festgehalten ist. Verwechslungsmöglichkeiten Rainfarn Gelbe Reseda Gemeiner Beifuss 40 - 120 cm Blüte: goldgelb Blätter fiederschnittig, jederseits mit 7-15 gezähnten Abschnitten, stark aromatisch 20 - 60 cm Blüte: hellgelb, Köpfchen stehend Blüte sechszählig Blätter dreiteilig bis fiederteilig Stängel kahl 40 - 140 cm Büte: gelb bis rotbraun oberseits grün, unterseits weissfilzig (Wermut beidseits) stark aromatisch Weitere Verwechslungsmöglichkeiten im vegetativen Stadium: Kreuzkräuter, Färberkamille, Schafgarbe, weisser Gänsefuss, Kamillen, Mohn, Eisenkraut, u.v.a. Fachstelle Pflanzenschutz Tel: 081 758 13 23/24/25 [email protected]