Ambrosia - Erkennungsmerkmale

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Ambrosia - Erkennungsmerkmale
Männlicher Blütenstand
Weiblicher Blütenstand
Keimling
Stängel
Samen
Jugendstadium
Blattoberseite
Grösse:30 cm bis 150 cm
Blüte: gelblich-grün
Blätter: doppelt fiederteilig, erste gegenständig, spätere wechselständig,
nicht aromatisch (grasig)
Stängel: behaart, oft stark verzweigt
© Strickhof Fachstelle Pflanzenschutz, 2006
Blattunterseite
R. Gämperle, M. Hochstrasser; C. Bohren, ACW
Anhang III
Bekämpfung der Ambrosia (aufrechtes Traubenkraut)
Varianten
Ausreissen
Chemisch
Schnitt
Bodenbearbeitung
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Mit Wurzeln entsorgen: bis Anfang Blüte in Kompost, später in Kehrichtverbrennung
Effektivste Methode für kleine Bestände
„Lontrel Clio“ gute Wirkung auf 10 bis 20 cm hohe Pflanzen (bis 40 cm möglich)
„Glyphosate“ gute Wirkung auf 10 cm bis 40 cm hohe Pflanzen (bis Blüte möglich)
Schnitt vor Beginn Blüte verhindert Pollenflug, Schnittgut evt. liegengelassen
Schnitt im Zeitfenster 5. bis 15. Tag nach Abblühen des Haupttriebes verhindert
Samenreifung (ca. 5. bis 15. Sept.), Entsorgung über Kehrichtverbrennung
Einfräsen der Bestände bis Beginn Samenbildung möglich
Evtl. sofortige Einsaat einer Grasmischung (Säuberungsschnitt nach ca. 3 Wochen)
Unbedingt beachten!
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Je nach Situation sind auch kombinierte Bekämpfungsmassnahmen sinnvoll
Während der Blüte ist das Tragen einer Feinstaubschutzmaske zu empfehlen
Nachkontrollen sind in jedem Fall nötig: Als Nachbehandlungen kommen Ausreissen, chemische Bekämpfung oder Fräsen in Frage (Wiederaustriebe sitzen tief, Schnitt deshalb ungeeignet)
Einschränkungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
ƒ Auf und an Strassen*, auf Wegen und Plätzen, in Naturschutzflächen, Hecken und Feldgehölzen und in
einem 3 m breiten Streifen entlang von Oberflächengewässern ist das Ausbringen von Herbiziden verboten
(* ausgenommen sind National- und Kantonsstrassen).
ƒ In einem 3 m breiten Pufferstreifen entlang von Naturschutzflächen, Gehölzen sowie auf Böschungen von
Strassen und Geleisen sind nur Einzelstockbehandlungen erlaubt.
ƒ In der Gewässerschutzzone S1 gilt ein absolutes Herbizidverbot, in S2 und S3 dürfen „Lontrel Clio“ und
„Glyphosat“ eingesetzt werden, falls auf diesen Flächen vertraglich nichts anderes festgehalten ist.
Verwechslungsmöglichkeiten
Rainfarn
Gelbe Reseda
Gemeiner Beifuss
40 - 120 cm
Blüte: goldgelb
Blätter fiederschnittig, jederseits
mit 7-15 gezähnten Abschnitten,
stark aromatisch
20 - 60 cm
Blüte: hellgelb, Köpfchen stehend
Blüte sechszählig
Blätter dreiteilig bis fiederteilig
Stängel kahl
40 - 140 cm
Büte: gelb bis rotbraun
oberseits grün, unterseits
weissfilzig (Wermut beidseits)
stark aromatisch
Weitere Verwechslungsmöglichkeiten im vegetativen Stadium: Kreuzkräuter, Färberkamille, Schafgarbe,
weisser Gänsefuss, Kamillen, Mohn, Eisenkraut, u.v.a.
Fachstelle Pflanzenschutz
Tel: 081 758 13 23/24/25
[email protected]
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