Kurzbericht

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Pädagogischer Leitfaden zur Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz gegenüber Muslimen
Mit Bildungsarbeit gegen Islamophobie
Herausgegeben vom OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR)
Warschau 2012, ISBN/ISSN 978-92-9234-822-9, erhältlich in Deutsch, Englisch, Französisch, Russisch und
Spanisch. Online-Version > www.osce.org/de/odihr/91299
Der vorliegende Leitfaden wurde vom OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR)1
gemeinsam mit dem Europarat und der UNESCO und in enger Kooperation mit Expertinnen und Experten entwickelt. Das BDIMR, eine der wichtigstem Institution der OSZE, arbeitet im Bereich Toleranz und Nichtdiskriminierung v.a. zu den Themen Hassverbrechen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus, Diskriminierung
und Intoleranz gegenüber Musliminnen und Muslimen sowie Religions- und Glaubensfreiheit.
Die Publikation gehört zu einer Reihe, die verschiede Formen von Diskriminierung behandelt. Zuvor erschien
„Antisemitismus Thematisieren: Warum und Wie? Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen“, Warschau
(OSZE/BDIMR und Yad Vashem) 2007.2
Inhalt/Zielsetzung
Einleitend werden mit Begriffsbestimmungen, der Auseinandersetzung des konzeptionellen Ansatzes und der
Darstellung von Erscheinungsformen von Diskriminierung und Intoleranz gegenüber Muslimen und Musliminnen
sowie deren Auswirkungen das Themenfeld und Einsatzmöglichkeit definiert bzw. abgegrenzt. Dem nicht ganz
unproblematischen – asymmetrischen – Konzept „Toleranz“ wird die Definition der UNESCO zugrunde gelegt
(Erklärung von Prinzipien der Toleranz 1995). Eingegangen wird auch auf das schwierige Thema des Rechts auf
freie Meinungsäußerung und dessen Grenzen.3
Im methodischen Kapitel nähert man sich – unter besonderer Berücksichtigung anti-muslimischer Vorurteile und
Feindseligkeiten – verschiedenen Vorgehensweisen (Menschenrechtsansatz, partizipatorischer Ansatz, Raum für
Diskussionen, laufende Beurteilung, Religionen und Kulturen als Lehrinhalt) zur Förderung von gegenseitigem
Verständnis. Die Vorschläge werden durch konkrete Beispiele veranschaulicht.
Noch konkreter wird es im darauffolgenden Kapitel, das sich möglichen Umgangsstrategien in Schulen widmet.
Der Leitfaden behandelt das Thema unter drei Aspekten: Verhalten und Maßnahmen bei Diskriminierung, Gewalt
und anderen schwerwiegenden Vorkommnissen; Präventions- und Schutzmaßnahmen sowie Lernaktivitäten zur
Förderung des Reflektionsvermögens und kritischen Denkens.
Da es sich bei der Förderung von Diversität und einer nachhaltigen Bekämpfung aller Arten von Diskriminierung
um eine herausfordernde Aufgabe handelt, wird abschließend auch noch auf mögliche Schwierigkeiten bzw.
deren Verhinderung eingegangen.
Das letzte Drittel der Publikation besteht aus einer umfangreichen Zusammenstellung von Webtipps, Hinweisen
auf internationale Abkommen und andere (normative) Dokumente, Politikempfehlungen sowie zu weiterführender Literatur. Präsentiert werden im Anhang auch (internationale) staatliche und nichtstaatliche Organisationen
und deren Arbeitsschwerpunkte. Diese bieten eine reiche Auswahl an Informationsangeboten, Lehr- und Lernmaterialien, Bildungsnetzwerken – etwa zum europäisch-arabischen Dialog und Studien. Das umfassende
Angebot an weiterführenden Informationen versucht, der breiten Zielgruppe und ihren unterschiedlichen
Situationen gerecht zu werden.
Einsatzmöglichkeiten/Praktikabilität
Für eine Einschätzung der Praxisrelevanz muss vorausgeschickt werden, dass es sich bei dem Leitfaden um ein
internationales Dokument handelt, das für eine breite Zielgruppe bestimmt ist und unter Einbeziehung verschiedenster Fachleute und Organisationen aus ganz Europa, aber auch den USA und der Türkei verfasst wurde.
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www.osce.org/odihr
www.osce.org/de/odihr/29892 (17.10.12)
euro|topics Debatten Verfolgen: Islamkritik und Meinungsfreiheit. Wo endet die Meinungsfreiheit: Bei der Verletzung religiöser Gefühle,
bei der Gefährdung von Menschenleben – oder gar nicht? www.eurotopics.net/de/home/debatten/links-2012-09-islamkritik/ etwa, gibt
einen Einblick in die diesbezügliche aktuelle Debatte.
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Die internationale Gemeinschaft sieht die Bekämpfung von Diskriminierung als Priorität, was in zahlreichen Verpflichtungen zum Ausdruck gebracht wird. Exemplarisch kann die im Jahr 2010 verabschiedete Europarats-Charta
zur Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung4 genannt werden, auf die der Leitfaden Bezug nimmt und in
der empfohlen wird, pädagogische Konzepte zur Bekämpfung von jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt
zu fördern. Dass Lehrkräfte dabei eine zentrale Rolle spielen, wird anerkannt und betont.
Die Erstellung des Pädagogischen Leitfadens zur Bekämpfung von Diskriminierung und Intoleranz gegenüber
Muslimen und andere Maßnahmen sollen Pädagoginnen und Pädagogen bei ihrer Arbeit unterstützen. Als Hilfe
zur Umsetzung effektiver Maßnahmen adressiert das Dokument aber den gesamten schulischen Bereich, ebenso
wie Politik, Verwaltung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Gewerkschaften, Berufsverbänden oder NGOs.
Deutlich gemacht wird, dass die Aufgabe von Lehrkräften nicht darin besteht, politische und soziale Spannungen
zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu lösen, dass sie aber
„entscheidenden Einfluss auf Einstellungen und Verhaltensweisen von Jugendlichen ausüben. Bei der
Entwicklung einer respektvollen Haltung gegenüber menschlicher Vielfalt und von gegenseitigem Verständnis
spielen Handlungsweisen und Konzepte von Lehrkräften und Schulleitungen eine wichtige Rolle – sowohl in der
Schule als auch im gesellschaftspolitischen Bereich. Darüber hinaus tragen auch enge Partnerschaften mit
Medien und Zivilgesellschaft zu einem sozialen Wandel – dem Ziel der Menschenrechtsbildung – bei.“
Der größte Wert der Handreichung liegt wahrscheinlich in der Sensibilisierung für die verschiedenen Erscheinungsformen von Diskriminierung, oft auch Mehrfachdiskriminierung. Das Spektrum an Diskriminierungserfahrungen von Opfern, Zeuginnen und Zeugen umfasst verbale und körperliche Angriffe, religiöses Profiling,
Ungleichbehandlung in den Bereichen Beschäftigung, Wohnen, Gesundheit und Bildung sowie Einschränkungen
der Möglichkeiten öffentlicher Religionsäußerung oder geschlechtsspezifische Diskriminierung. Alleine durch
diese Aufzählung wird die Komplexität des Problems deutlich, das auch dementsprechend differenziert bearbeitet
werden muss. In der Publikation wird zwar versucht zu berücksichtigen, dass die pädagogischen und
gesellschaftlichen Gegebenheiten sowohl zwischen als auch innerhalb der einzelnen Länder selbst sehr
unterschiedlich sind, dennoch sollten die Handlungsanleitung an die spezifischen Bedingungen vor Ort angepasst
werden. Besonders gilt das für die Fallbeispiele.
Resümee/Weiterentwicklungspotenzial
• Den Herausgebern ist bewusst, dass lediglich die Veröffentlichung dieses Leitfadens für die Bekämpfung von
Diskriminierung unzureichend ist und zusätzliche Unterstützung in Form von Fortbildungen oder Lehrmaterial, das spezifische Problematiken detaillierter behandelt, notwendig ist. Die Handreichung wird als
ein erster Schritt betrachtet.
• Diskriminierung und Intoleranz gegenüber Musliminnen und Muslimen stellen Formen von Rassismus,
Fremdenfeindlichkeit und vieler anderer Arten damit zusammenhängender Intoleranz dar. Da es aber auch
zielgruppenspezifische Ausformungen gibt, sind eigene Methoden zum Umgang mit gruppenspezifischen
Stereotypen notwendig. Die meisten der vorgestellten Strategien und Konzepte können daher auch zur
Bekämpfung anderer Formen von und Diskriminierung eingesetzt werden.
• Mit dem Dokument zur Bewusstseinsbildung über Erscheinungsformen von Diskriminierung und Intoleranz
gegenüber muslimischen Menschen und Handlungsmöglichkeiten für die Prävention steht ein leicht zugänglicher Referenztext zur Verfügung. Er enthält viele Beispielen und Anregungen zur Weiterarbeit und wird
bereichert durch das Material auf der Informationsplattform TANDIS (Toleranz und Nichtdiskriminierung)
www.tandis.odihr.pl.
• Die Texte dürfen unter Angabe der Quelle frei zitiert oder vervielfältigt werden. OSZE/BDIMR, Europarat
und UNESCO muss lediglich ein Belegexemplar der jeweiligen Veröffentlichung überlassen werden.
• Wie bereits aus dem Titel ersichtlich ist, wird die sprachliche Gleichbehandlung im deutschsprachigen Text
nicht durchgehend berücksichtigt. Gerade bei einem Text rund um das Thema Diskriminierung wäre
wünschenswert, dass diesem Aspekt mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Sigrid Steininger, www.politik-lernen.at, Wien im Oktober 2012
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Rundschreiben Nr. 15, GZ BMUKK-33.466/0119-I/6a/2012 v. 10.9.2012, s. www.politik-lernen.at/site/basiswissen/erlaesse
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