ein Beitrag zur Fachkräftesicherung für kleinere Unternehmen

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Kooperatives Personalmanagement – ein Beitrag zur Fachkräftesicherung für
kleinere Unternehmen
Thomas Hartmann – tamen. Entwicklungsbüro Arbeit und Umwelt GmbH – Juni
2008
Die Bedeutung der Kleinst- und Kleinunternehmen
96,3 Prozent der Brandenburger Betriebe mit sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigten sind Kleinst- (1-9 Beschäftigte) und Kleinunternehmen (10-49
Beschäftigte) mit einem bis 49 Beschäftigten. Diese Betriebe stellen fast die Hälfte
aller Arbeitsplätze (48 %). In Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten
arbeiten lediglich 21 % der Brandenburger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. In
der Summe gab es in den letzten Jahren einen Zuwachs an Beschäftigung lediglich
in den kleinsten Unternehmen, große Unternehmen bauten dagegen kontinuierlich
Arbeitsplätze ab (vgl. die jährlichen Betriebspanels – MASGF Forschungsberichte Nr.
29, 28, 27, 23; vgl. auch Bauer u.a. 2008). Die Ursachen dafür bzw. auch die
Abhängigkeiten der Beschäftigungsgewinne und -verluste von konjunkturellen
Schwankungen sowie Vergleiche zwischen regionalen Wirtschaftsräumen etc.
können hier nicht diskutiert werden. Es soll an dieser Stelle lediglich die Bedeutung
von kleineren Betrieben in der Schaffung und Stabilisierung von regionaler
Beschäftigung betont werden. Insofern ist die Beachtung der Besonderheiten von
kleineren Unternehmen gerade in ihrer Funktion als Arbeitgeber von großer
Bedeutung, wenn es um Strategien und Konzepte der Fachkräftesicherung und des
Managements des regionalen Arbeitsvermögens geht. Worin bestehen die
Besonderheiten der kleineren Unternehmen, was gilt es bei der Bindung und
Entwicklung von Fachkräften zu beachten?
Erweiterung der Ressourcen durch Kooperation
In der Regel besitzen kleinere Unternehmen nicht die zeitlichen, personellen und
finanziellen Ressourcen für eine vorausschauende Personalentwicklung und planung. Um in einem sich verschärfenden Wettbewerb um knapper werdende gut
qualifizierte Fachkräfte mithalten zu können, benötigen sie Unterstützung. Das
Eingehen von Kooperationen mit anderen Unternehmen stellt eine
Unterstützungsmöglichkeit in Form einer Selbsthilfe dar, um über Synergiegewinne
zusätzliche Ressourcen zu erhalten. Arbeitgeberzusammenschlüsse (siehe
www.arbeitgeberzusammenschluesse.de sowie MASGF Forschungsbericht Nr. 31,
April 2008) sind feste Kooperationen zwischen Unternehmen, um Fachkräfte, die das
einzelne Unternehmen allein nicht auslasten kann, gemeinsam einzustellen und zu
binden. Allerdings entstehen Arbeitgeberzusammenschlüsse wie viele anderen
Kooperationen nicht allein auf Initiative der Unternehmen, sondern bedürfen oft eines
externen Anschubs in Form von Engagement und auch finanzieller Unterstützung.
Das Land Brandenburg ermöglicht mit der „Richtlinie des Ministeriums für Arbeit,
Soziales, Gesundheit und Familie zur Förderung von Kooperationen zwischen
kleinen und mittleren Unternehmen in Qualifizierungsnetzwerken und in
Arbeitgeberzusammenschlüssen im Land Brandenburg“ vom 05. Februar 2008 die
anteilige Finanzierung eines externen Netzwerkmanagements zum Aufbau von
Arbeitgeberzusammenschlüssen über zwei Jahre. Innerhalb einer solchen Förderzeit
sollte sich ein neu gegründeter Arbeitgeberzusammenschluss soweit konsolidiert
haben, dass er sich und ein entsprechend notwendige Management selbst trägt.
Was sind Arbeitgeberzusammenschlüsse?
Für Betriebe ist es oft schwierig, für saisonale und befristete Beschäftigung sowie für
spezifischen Teilbedarf gute und zuverlässige Fachkräfte zu rekrutieren und zu
binden. In Frankreich wurde deshalb zu Beginn der 1980er Jahre das Modell der
"Groupements d‘employeurs" - „Arbeitgeberzusammenschlüsse“ (AGZ) entwickelt.
AGZ sind Zusammenschlüsse von Betrieben, die sich qualifizierte Arbeitskräfte
teilen. Im Sinne eines kooperativen Personalmanagements bringen sie den
Arbeitskräftebedarf, der über das Stammpersonal der Mitgliedsbetriebe hinausgeht,
zusammen und stimmen ihn ab. Aus diesen Teilbedarfen mehrerer Betriebe lassen
sich Arbeitsplätze, in der Regel Vollzeitarbeitsplätze, kombinieren. Die Beschäftigten
werden erst dann beim Arbeitgeberzusammenschluss eingestellt, wenn die Stellen
durch die Nachfrage der Mitgliedsbetriebe abgesichert sind. Für die flexibel in den
Mitgliedsbetrieben eingesetzten Beschäftigten ist der Arbeitgeberzusammenschluss
der alleinige Arbeitgeber. 1985 wurden die Arbeitgeberzusammenschlüsse in
Frankreich auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ein
Arbeitgeberzusammenschluss stellt für die Mitgliedsbetriebe gemäß ihrer
zusätzlichen Bedarfe Arbeitskräfte ein, qualifiziert sie entsprechend den
Anforderungen weiter und managt den Einsatz in den beteiligten Betrieben. In
Frankreich existieren derzeit etwa 5.000 solcher Zusammenschlüsse, in denen mehr
als 40.000 Beschäftigte arbeiten.
In Deutschland gibt es mittlerweile fünf Arbeitgeberzusammenschlüsse (vier in
Brandenburg und einen in Thüringen) und mehrere Initiativen zum Aufbau von AGZ
(in Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen). Es wurden Leitfäden zum
Aufbau von AGZ entwickelt sowie juristische Gutachten zur Umsetzung des Modells
unter deutschen Bedingungen erarbeitet. Die Genossenschaft ist hier die geeignete
juristische Form, es kann aber auch eine GmbH sein mit über Kooperationsverträge
gebundenen Betrieben.
Arbeitgeberzusammenschlüsse bieten Vorteile für die Betriebe und die
Beschäftigten
Die gemeinsame Verantwortlichkeit der Betriebe für den Zusammenschluss und sein
Personal ist ein wesentliches Merkmal von Arbeitgeberzusammenschlüssen. Die
Betriebe werden von Personalmanagementaufgaben entlastet und sie haben
eingearbeitete Fachkräfte für Teilbedarfe bzw. die Zeit ihres erhöhten
Arbeitsaufkommens. Durch die gemeinsame Verantwortlichkeit, die Teilung des
Beschäftigungsrisikos und die Sicherheit, dass für die Beschäftigten Einsatzbetriebe
zur Verfügung stehen, kann der Zusammenschluss kostengünstig arbeiten,
Fachkräfte binden, Kompetenzen entwickeln und den Beschäftigten eine hohe
Arbeitsplatzsicherheit bieten.
Arbeitgeberzusammenschlüsse finanzieren sich in der Regel über einen
prozentualen Aufschlag auf die von den Betrieben in Anspruch genommenen
Arbeitsstunden. Größere Zusammenschlüsse werden von einem eigenen
Management geleitet, bei kleineren übernimmt das Management üblicherweise ein
Mitgliedsbetrieb. Hauptaufgaben des Managements sind die Identifikation von
Teilbedarfen der Betriebe, die Kombination dieser Nachfrage zu Arbeitsstellen für die
Beschäftigten, das Management des Arbeitseinsatzes, die Personalentwicklung und akquisition. Arbeitgeberzusammenschlüsse sind ein Instrument der regionalen
Fachkräftesicherung, da sie mit ihrem überbetrieblichen Blick und ihrem integrativen
Vorgehen sowohl die Situation der Region, der Betriebe als auch von Beschäftigten
sowie Zielgruppen des Arbeitsmarktes mit berücksichtigen und bearbeiten können.
Aspekte der Sicherung von Fachkräften für kleinere Betriebe durch AGZ
Ein Großteil der derzeit neu entstehenden Arbeitsplätze sind so genannte „nicht
standardisierte“ und oftmals prekäre Arbeitsverhältnisse: „Mitte 2006 waren in
Brandenburg ebenso wie in Ost- und in Westdeutschland 34 Prozent aller
Beschäftigungsverhältnisse nicht standardisiert. Bei den Frauen lag dieser Anteil in
Brandenburg mit 48 Prozent deutlich höher, denn insbesondere in
„frauendominierten“ Branchen spielen nicht standardisierte
Beschäftigungsverhältnisse eine große Rolle. Während die Gesamtrelationen
zwischen standardisierten und nicht standardisierten Beschäftigungsverhältnissen
zwischen Brandenburg, Ost und West ähnlich sind, zeigen sich in der Struktur der
flexiblen Beschäftigungsverhältnisse einige Unterschiede. So sind
sozialversicherungspflichtige Teilzeit, geförderte Arbeitsverhältnisse und befristete
ungeförderte Arbeitsverhältnisse in Brandenburg etwas stärker ausgeprägt, MiniJobs demgegenüber deutlich stärker in Westdeutschland.“ (MASGF: Reihe
Forschungsberichte Nr. 29, Juni 2007, S. 5)
Viele kleinere Unternehmen schaffen gezwungenermaßen solche prekäre
Arbeitsverhältnisse, da sie für das von ihnen benötigte Personal bzw. für einen Teil
des Personals das Beschäftigungsrisiko nicht tragen können. Die Gründe dafür
liegen in der oftmals unsicheren Situation des gesamten Unternehmens, in
schwankenden Auftragslagen, saisonalen Schwankungen oder/und in einer
unzureichenden finanziellen Ressourcenlage. Arbeitsplatzsicherheit, Möglichkeiten
der beruflichen Weiterentwicklung, die Vielfalt und Qualität der Arbeit und eine gute
Bezahlung sind jedoch die ausschlaggebenden Gründe für eine erfolgreiche Bindung
von qualifizierten Fachkräften. Für kleinere Unternehmen oft ein Teufelskreis: Eine
prekäre Situation des Unternehmens hat unsichere Arbeitsverhältnisse zur Folge, es
gibt keine Ressourcen und Kompetenzen für eine perspektivische
Personalentwicklung und -planung, Investitionen in Aus- und Weiterbildung werden
vernachlässigt, die Bindung und Entwicklung guter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
gelingt nur unvollständig, die unsichere Situation des Unternehmens verstärkt sich.
Hier können Arbeitgeberzusammenschlüsse einen Ausweg und eine langfristige und
auf Kontinuität angelegte Lösung bieten. Durch die Kombination von Teilbedarfen im
Personalbereich werden sichere und perspektivreiche Arbeitsverhältnisse
geschaffen, für die die beteiligten Unternehmen das Beschäftigungsrisiko gemeinsam
tragen. Arbeitsverhältnisse werden dadurch aber nicht nur sicherer, auch die
Attraktivität und Qualität der Arbeit kann sich durch Kombinationen, unterschiedliche
Arbeitsumgebungen und gezielte Nutzung der vorhandenen Kompetenzen erhöhen.
Die dadurch verstärkte Bindung von Personal macht Investitionen in Weiterbildung
und Kompetenzentwicklung für die Betriebe lohnend und erfordert die Ausbildung
von Strukturen und Kompetenzen für eine abgestimmte Personalplanung und
strategische Personalentwicklung. Dabei erhalten die Betriebe Unterstützung und
Entlastung durch das Management des AGZ, das die Erfahrungen aus den
beteiligten Betrieben bündelt und mit seinem überbetrieblichen Blick zur Erhöhung
der Antizipationsfähigkeit des Zusammenschlusses beiträgt.
Unterschiedliche Funktionen eines AGZ für die Beschäftigten und die Betriebe
Ein Arbeitgeberzusammenschluss erfüllt unterschiedliche Funktionen, von denen
einige im Folgenden skizziert werden sollen:
Die Kernfunktion ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen durch die
Kombination betrieblicher Bedarfe, die jeweils für sich allein keine Arbeitsstelle
begründen können. Dies ermöglicht für die Betriebe die Flexibilisierung von Arbeit bei
gleichzeitiger Bindung und Entwicklung von Fachkräften. Für die Beschäftigten in
den Zusammenschlüssen erhöht sich die Sicherheit des Arbeitsverhältnisses, und
durch gezielte Bildungsmaßnahmen und Kompetenzentwicklung erweitern sich ihre
beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.
Das Teilen von „Spezialisten“ eröffnet Alternativen zur Selbständigkeit. Beispiele
dafür sind Bereiche der Qualitätssicherung und Überwachung, Einrichtung und
Pflege von Informations- und Kommunikationssystemen, Logistik, aber auch
Marketing und Akquisition oder die Instandhaltung von Gebäuden und Anlagen.
Einerseits vernachlässigen viele Betriebe solche Bereiche, da sie sich entsprechende
Leistungen teuer einkaufen müssten. Andererseits entstehen in diesen
Dienstleistungsbereichen oftmals unsichere und prekäre Selbständigkeiten. Das
gemeinsame Anstellen und Auslasten von Spezialisten in einem
Arbeitgeberzusammenschluss schafft Sicherheit und Verlässlichkeit auf beiden
Seiten.
Arbeitgeberzusammenschlüsse können auch eine Integrationsfunktion für schwer
vermittelbare Arbeitskräfte ausüben. Oftmals scheuen sich Betriebe trotz eines
vorhandenen Bedarfes Menschen aus den so genannten „Zielgruppen des
Arbeitsmarktes“, z.B. Langzeitarbeitslose, einzustellen, da der Aufwand für die
Einarbeitung für sie zu hoch und die Gefahr des Scheiterns eines
Arbeitsverhältnisses als zu groß eingeschätzt wird. Hier kann das Teilen des
„Risikos“ zwischen mehreren Betrieben in einem AGZ die Einstellungsschwelle
absenken, zumal das AGZ-Management als Intermediär zwischen Betrieb und
Beschäftigten eine zusätzliche Betreuungsfunktion übernehmen kann. Diese
Integrationsfunktion von Arbeitgeberzusammenschlüssen gewinnt in Zeiten eines
zunehmenden Fachkräftebedarfs an Bedeutung, da die Entwicklung von Fachkräften
auch aus den Zielgruppen für die Betriebe immer mehr zu einer Notwendigkeit wird.
Im Bereich der Ausbildung bietet ein Arbeitgeberzusammenschluss für die
Mitgliedsbetriebe Unterstützung bei der Organisation von Verbundausbildung, er
ermöglicht das „Teilen“ von Ausbildern zwischen mehreren Betrieben und sorgt auch
hier durch das Senken der Einstellungsschwelle für eine Erleichterung des
Übergangs nach der Ausbildung in eine Festanstellung. Zudem sorgt er für eine
strukturelle Verbindung von Aus- und Weiterbildung.
Nicht zuletzt hat ein Arbeitgeberzusammenschluss auch die Funktion eines
regionalen Akteurs. Mit seinem überbetrieblichen Blick auf die Personalsituation
seiner Mitgliedsbetriebe und seine Aufgaben im Bereich der Personalrekrutierung
versteht er sich als Teil eines Managements des regionalen Arbeitsvermögens. Das
beinhaltet die aktive Gestaltung von entsprechenden Rahmenbedingungen, weichen
Standortfaktoren ebenso wie den Ausbau einer regionalen Lerninfrastruktur.
Fazit
Arbeitgeberzusammenschlüsse sind ein Instrument im Rahmen einer regionalen
Strategie der Fachkräftesicherung. Gerade für kleinere Betriebe sind sie eine
Möglichkeit, über Kooperation die Wettbewerbsfähigkeit in der Konkurrenz um gutes
Personal zu erhöhen und über eine dauerhafte Unterstützung des
Personalmanagements, der Personalplanung und -entwicklung die betriebliche
Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
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