GRASOC - Goethe University Frankfurt

Werbung
GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC)
Präambel
Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) bündelt die
Graduiertenförderung am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften an der GoetheUniversität Frankfurt am Main für Promovenden und Postdocs. Seine Aufgabe ist es,
Promovierenden die bestmöglichen Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion zu
gewährleisten, Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Arbeit zu unterstützen und die
Karriereentwicklung von Postdocs durch gezielte Trainings- und Beratungsangebote zu
fördern. Darüber hinaus will das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) die
Vernetzung von Promovierenden und Postdocs am Fachbereich und der GoetheUniversität verbessern.
§1 Rechtsstellung
(1) Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) ist eine Einrichtung des
Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Johann Wolfgang GoetheUniversität Frankfurt am Main.
(2) Für Promotionen im Rahmen des GraduiertenCenter Sozialwissenschaften
(GRASOC) gilt die Promotionsordnung des Fachbereichs in der jeweils geltenden
Fassung.
(3) Der Promotionsausschuss des Fachbereichs ist für die Durchführung der
Promotionen zuständig. Die Aufgabenstellung des GraduiertenCenters
Sozialwissenschaften (GRASOC) berührt nicht das Promotionsrecht des
Fachbereichs.
§ 2 Aufgaben
Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) hat die Aufgabe, die
bestmöglichen Bedingungen für die Nachwuchsförderung am Fachbereich zu
gewährleisten. Dazu zählt die Förderung von Promovierenden und Postdocs sowie die
Unterstützung von Betreuer_innen. Um dies zu erreichen, bündelt das
GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) interne Kompetenzen und
Ressourcen und stellt in Kooperation mit GRADE unterschiedliche Instrumente zur
Verfügung:
-
Doc AGs zur selbstorganisierten Förderung in peer groups
Kolloquien, Workshops und Kongresse mit externen Gästen
Gezielte Trainings in Methoden und Analysetechniken
Workshops zu Schlüsselkompetenzen (Präsentationstechniken, Publizieren in
Fachzeitschriften, Drittmitteleinwerbung)
Trainings in Arbeitsorganisation (Schreibwerkstatt Dissertation,
Arbeitsorganisation, Disputation)
Beratung zu Karrieremöglichkeiten
-
Ausschreibung und Vergabe von Stipendien
Beratung zu Stipendienbewerbungen
Unterstützung bei Auslandsaufenthalten und –stipendien
Unterstützung der Durchführung bi-nationaler Promotionsverfahren
Konfliktmediation
§ 3 Geltungsbereich
(1) Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) ist für alle
Promovierenden, die zum Stichtag 01.10.2014 vom Promotionsausschuss des
Fachbereich 03 angenommen sind sowie alle Postdocs, die Mitglieder des
Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften sind, zuständig. Eine gesonderte
Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen.
(2) Gastforscher_innen, die den Fachbereich für einen kürzeren Aufenthalt besuchen,
haben die Möglichkeit, die Services des GraduiertenCenter Sozialwissenschaften
(GRASOC) auf Antrag während ihres Aufenthalts am Fachbereich wahrzunehmen.
Hierzu ist ein Antrag beim Unterausschuss GraduiertenCenter
Sozialwissenschaften (GRASOC) zu stellen, der von einem professoralen Mitglied
des Fachbereichs zu unterstützen ist.
§ 4 Unterausschuss des Promotionsausschusses
(1) Die Aufgaben des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) werden
durch den Unterausschuss des Promotionsausschusses des Fachbereichs
Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main
wahrgenommen;
(2) die Mitglieder des Unterausschusses werden auf Vorschlag der Institute sowie
der Mittelbauvertretung vom Fachbereichsrat für jeweils zwei Jahre gewählt;
(3) dem Unterausschuss gehören jeweils zwei professorale Vertreter_innen aus den
beiden Instituten für Politologie und Soziologie an, sowie ein/e Vertreter_in für
die Promovierenden und ein/e Vertreter_in für die Postdocs als
stimmberechtigte Mitglieder an;
(4) Prodekan_in des Fachbereichs und wissenschaftliche/r Koordinator_in sind
beratende Mitglieder.
(5) Der Unterausschuss untersteht dem Promotionsausschuss des Fachbereichs. Er
berät über alle inhaltlichen und konzeptionellen Belange des GraduiertenCenters
Sozialwissenschaften (GRASOC) und berichtet dem Promotionsausschuss. Der
Promotionsausschuss beschließt über den Bericht.
(6) Zu den Aufgaben des Unterausschusses gehören insbesondere:
a. Wahl eines /einer Vorsitzenden
b. Beratung über die Besetzung von Personalstellen im GraduiertenCenter
Sozialwissenschaften (GRASOC) im Einvernehmen mit dem Dekanat
c. Planung und Konzeption der Qualifizierungsangebote GraduiertenCenters
Sozialwissenschaften (GRASOC)
d. Budgetplanung des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC)
e. Initiation und Überwachung der Kooperation mit anderen
Graduiertenfördereinrichtungen
f. Ausschreibung und Vergabe von Stipendien nach der geltenden
Stipendienrichtlinie unter Berücksichtigung der Forschungsschwerpunkte
des Fachbereichs
§ 5 Vorsitz
(1) Die Mitglieder des Ausschusses wählen eine/n Professor_in aus ihrer Mitte
zur/m Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter_in für eine Amtszeit von zwei
Jahren.
(2) Er/sie leitet den Unterausschuss und vertritt diesen nach außen. Die
Befugnisse des Präsidiums und des Dekanats des Fachbereichs bleiben
unberührt.
(3) Der/die Vorsitzende beruft jährlich mindestens vier ordentliche Sitzungen
des Unterausschuss ein und leitet sie.
(4) In allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung hat der/die
Vorsitzende einen Beschluss des Unterausschusses herbeizuführen. In
unaufschiebbaren Einzelfällen hat er/sie das Erforderliche zu veranlassen,
sofern nicht rechtzeitig eine Sitzung des Unterausschusses einberufen
werden kann. Er/sie hat darüber dem Unterausschuss in der nächsten
ordentlichen Sitzung zu berichten.
(5) Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder
gefasst. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des oder der Vorsitzenden.
(6) Er/sie berichtet regelmäßig dem Promotionsausschuss und einmal jährlich
dem Fachbereichsrat.
§ 6 Wissenschaftliche Koordination
(1) Der/die wissenschaftliche Koordinator_in unterstützt den Unterausschuss, sowie
die/den Vorsitzende/n, in der Leitung sowie in der Vertretung des
GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) nach außen. Zu
seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere die Vorbereitung und Entwicklung
von Vorschlägen zur strategischen Ausrichtung des GraduiertenCenters
Sozialwissenschaften (GRASOC), die Organisation der in §2 beschriebenen
Qualifizierungsangebote sowie die Betreuung der Promotionsverläufe.
(2) Der/die wissenschaftliche Koordinator_in wird auf Vorschlag des
Unterausschusses von dem/der Dekan_in des Fachbereichs bestellt.
§ 7 Integration von Drittmittelprojekten am Fachbereich
Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) fördert in Kooperation mit
GRADE die Einwerbung von Drittmittelvorhaben, die speziell auf die
Förderung/Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler_innen ausgerichtet sind, wie
Graduiertenkollegs oder –programmen, oder solchen, in denen Nachwuchsförderung
einen besonderen Stellenwert hat, wie Sonderforschungsbereiche oder
Forschergruppen.
Erfolgreich eingeworbene Drittmittelprojekte dieser Art partizipieren am GRASOC,
indem sie
- 10% Stellenmittel;
oder
- Eine Kopfpauschale an GRASOC abführen.
§ 8 Konfliktmediation
Konflikte im Verlauf eines Promotionsverfahrens werden zunächst an den Prodekan/die
Prodekanin herangetragen, der/die im Rahmen der Möglichkeiten versucht, zu
vermitteln. Ist dort keine einvernehmliche Lösung möglich, wird das Ethics Board des
Fachbereichs eingeschaltet.
Auf Wunsch der Promovierenden ist es ebenso möglich, Konflikte an den
Ombudsmann/die Ombudsfrau der Goethe-Universität zu leiten.
§ 9 Betreuungsvereinbarung
Die Betreuungsvereinbarung des Fachbereich Gesellschaftswissenschaftenregelt die
Rechte und Pflichten der Promovierenden und ihrer Betreuer_innen sowie das
Betreuungsverhältnis. Sie enthält eine Verpflichtung auf die Standards guter
wissenschaftlicher Praxis.
§ 10 Ausschreibung von Stipendien
(1) Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) kann im Umfang der
Verfügbarkeit von Mitteln Stipendien vergeben.
(2) Ausschreibung und Vergabe unter besonderer Berücksichtigung der
Forschungsschwerpunkte sind Aufgabe des Unterausschusses des
GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC).
§ 11 Doc AGs
Doc AGs sind ein wesentliches Instrument des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften
(GRASOC), um Promovierenden und Postdoks in ihrer individuellen Entwicklung zu
fördern und zugleich ihre Vernetzung untereinander und am Fachbereich zu
unterstützen.
Eine DocAG besteht aus mindestens fünf Nachwuchswissenschaftler_innen
(Promovierenden und Postdocs) des Fachbereichs 3, die als selbstorganisierte
Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen zusammenkommen. Ansprechpartner_in und
antragsberechtigt für Fördermittel sind ausschließlich Promovierende und Postdocs des
Fachbereichs 3. Näheres regelt die Ausführungsbestimmung des Unterausschusses.
§ 12 Inkrafttreten
Die Ordnung tritt mit Beschluss des Fachbereichsrates und des Präsidiums nach
Veröffentlichung in Kraft.
Herunterladen