GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) Präambel Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) bündelt die Graduiertenförderung am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften an der GoetheUniversität Frankfurt am Main für Promovenden und Postdocs. Seine Aufgabe ist es, Promovierenden die bestmöglichen Bedingungen für eine erfolgreiche Promotion zu gewährleisten, Betreuerinnen und Betreuer in ihrer Arbeit zu unterstützen und die Karriereentwicklung von Postdocs durch gezielte Trainings- und Beratungsangebote zu fördern. Darüber hinaus will das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) die Vernetzung von Promovierenden und Postdocs am Fachbereich und der GoetheUniversität verbessern. §1 Rechtsstellung (1) Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) ist eine Einrichtung des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Johann Wolfgang GoetheUniversität Frankfurt am Main. (2) Für Promotionen im Rahmen des GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) gilt die Promotionsordnung des Fachbereichs in der jeweils geltenden Fassung. (3) Der Promotionsausschuss des Fachbereichs ist für die Durchführung der Promotionen zuständig. Die Aufgabenstellung des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) berührt nicht das Promotionsrecht des Fachbereichs. § 2 Aufgaben Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) hat die Aufgabe, die bestmöglichen Bedingungen für die Nachwuchsförderung am Fachbereich zu gewährleisten. Dazu zählt die Förderung von Promovierenden und Postdocs sowie die Unterstützung von Betreuer_innen. Um dies zu erreichen, bündelt das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) interne Kompetenzen und Ressourcen und stellt in Kooperation mit GRADE unterschiedliche Instrumente zur Verfügung: - Doc AGs zur selbstorganisierten Förderung in peer groups Kolloquien, Workshops und Kongresse mit externen Gästen Gezielte Trainings in Methoden und Analysetechniken Workshops zu Schlüsselkompetenzen (Präsentationstechniken, Publizieren in Fachzeitschriften, Drittmitteleinwerbung) Trainings in Arbeitsorganisation (Schreibwerkstatt Dissertation, Arbeitsorganisation, Disputation) Beratung zu Karrieremöglichkeiten - Ausschreibung und Vergabe von Stipendien Beratung zu Stipendienbewerbungen Unterstützung bei Auslandsaufenthalten und –stipendien Unterstützung der Durchführung bi-nationaler Promotionsverfahren Konfliktmediation § 3 Geltungsbereich (1) Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) ist für alle Promovierenden, die zum Stichtag 01.10.2014 vom Promotionsausschuss des Fachbereich 03 angenommen sind sowie alle Postdocs, die Mitglieder des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften sind, zuständig. Eine gesonderte Mitgliedschaft ist nicht vorgesehen. (2) Gastforscher_innen, die den Fachbereich für einen kürzeren Aufenthalt besuchen, haben die Möglichkeit, die Services des GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) auf Antrag während ihres Aufenthalts am Fachbereich wahrzunehmen. Hierzu ist ein Antrag beim Unterausschuss GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) zu stellen, der von einem professoralen Mitglied des Fachbereichs zu unterstützen ist. § 4 Unterausschuss des Promotionsausschusses (1) Die Aufgaben des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) werden durch den Unterausschuss des Promotionsausschusses des Fachbereichs Gesellschaftswissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt am Main wahrgenommen; (2) die Mitglieder des Unterausschusses werden auf Vorschlag der Institute sowie der Mittelbauvertretung vom Fachbereichsrat für jeweils zwei Jahre gewählt; (3) dem Unterausschuss gehören jeweils zwei professorale Vertreter_innen aus den beiden Instituten für Politologie und Soziologie an, sowie ein/e Vertreter_in für die Promovierenden und ein/e Vertreter_in für die Postdocs als stimmberechtigte Mitglieder an; (4) Prodekan_in des Fachbereichs und wissenschaftliche/r Koordinator_in sind beratende Mitglieder. (5) Der Unterausschuss untersteht dem Promotionsausschuss des Fachbereichs. Er berät über alle inhaltlichen und konzeptionellen Belange des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) und berichtet dem Promotionsausschuss. Der Promotionsausschuss beschließt über den Bericht. (6) Zu den Aufgaben des Unterausschusses gehören insbesondere: a. Wahl eines /einer Vorsitzenden b. Beratung über die Besetzung von Personalstellen im GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) im Einvernehmen mit dem Dekanat c. Planung und Konzeption der Qualifizierungsangebote GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) d. Budgetplanung des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) e. Initiation und Überwachung der Kooperation mit anderen Graduiertenfördereinrichtungen f. Ausschreibung und Vergabe von Stipendien nach der geltenden Stipendienrichtlinie unter Berücksichtigung der Forschungsschwerpunkte des Fachbereichs § 5 Vorsitz (1) Die Mitglieder des Ausschusses wählen eine/n Professor_in aus ihrer Mitte zur/m Vorsitzenden sowie eine/n Stellvertreter_in für eine Amtszeit von zwei Jahren. (2) Er/sie leitet den Unterausschuss und vertritt diesen nach außen. Die Befugnisse des Präsidiums und des Dekanats des Fachbereichs bleiben unberührt. (3) Der/die Vorsitzende beruft jährlich mindestens vier ordentliche Sitzungen des Unterausschuss ein und leitet sie. (4) In allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung hat der/die Vorsitzende einen Beschluss des Unterausschusses herbeizuführen. In unaufschiebbaren Einzelfällen hat er/sie das Erforderliche zu veranlassen, sofern nicht rechtzeitig eine Sitzung des Unterausschusses einberufen werden kann. Er/sie hat darüber dem Unterausschuss in der nächsten ordentlichen Sitzung zu berichten. (5) Beschlüsse werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des oder der Vorsitzenden. (6) Er/sie berichtet regelmäßig dem Promotionsausschuss und einmal jährlich dem Fachbereichsrat. § 6 Wissenschaftliche Koordination (1) Der/die wissenschaftliche Koordinator_in unterstützt den Unterausschuss, sowie die/den Vorsitzende/n, in der Leitung sowie in der Vertretung des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC) nach außen. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere die Vorbereitung und Entwicklung von Vorschlägen zur strategischen Ausrichtung des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC), die Organisation der in §2 beschriebenen Qualifizierungsangebote sowie die Betreuung der Promotionsverläufe. (2) Der/die wissenschaftliche Koordinator_in wird auf Vorschlag des Unterausschusses von dem/der Dekan_in des Fachbereichs bestellt. § 7 Integration von Drittmittelprojekten am Fachbereich Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) fördert in Kooperation mit GRADE die Einwerbung von Drittmittelvorhaben, die speziell auf die Förderung/Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler_innen ausgerichtet sind, wie Graduiertenkollegs oder –programmen, oder solchen, in denen Nachwuchsförderung einen besonderen Stellenwert hat, wie Sonderforschungsbereiche oder Forschergruppen. Erfolgreich eingeworbene Drittmittelprojekte dieser Art partizipieren am GRASOC, indem sie - 10% Stellenmittel; oder - Eine Kopfpauschale an GRASOC abführen. § 8 Konfliktmediation Konflikte im Verlauf eines Promotionsverfahrens werden zunächst an den Prodekan/die Prodekanin herangetragen, der/die im Rahmen der Möglichkeiten versucht, zu vermitteln. Ist dort keine einvernehmliche Lösung möglich, wird das Ethics Board des Fachbereichs eingeschaltet. Auf Wunsch der Promovierenden ist es ebenso möglich, Konflikte an den Ombudsmann/die Ombudsfrau der Goethe-Universität zu leiten. § 9 Betreuungsvereinbarung Die Betreuungsvereinbarung des Fachbereich Gesellschaftswissenschaftenregelt die Rechte und Pflichten der Promovierenden und ihrer Betreuer_innen sowie das Betreuungsverhältnis. Sie enthält eine Verpflichtung auf die Standards guter wissenschaftlicher Praxis. § 10 Ausschreibung von Stipendien (1) Das GraduiertenCenter Sozialwissenschaften (GRASOC) kann im Umfang der Verfügbarkeit von Mitteln Stipendien vergeben. (2) Ausschreibung und Vergabe unter besonderer Berücksichtigung der Forschungsschwerpunkte sind Aufgabe des Unterausschusses des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC). § 11 Doc AGs Doc AGs sind ein wesentliches Instrument des GraduiertenCenters Sozialwissenschaften (GRASOC), um Promovierenden und Postdoks in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern und zugleich ihre Vernetzung untereinander und am Fachbereich zu unterstützen. Eine DocAG besteht aus mindestens fünf Nachwuchswissenschaftler_innen (Promovierenden und Postdocs) des Fachbereichs 3, die als selbstorganisierte Arbeitsgruppe in regelmäßigen Abständen zusammenkommen. Ansprechpartner_in und antragsberechtigt für Fördermittel sind ausschließlich Promovierende und Postdocs des Fachbereichs 3. Näheres regelt die Ausführungsbestimmung des Unterausschusses. § 12 Inkrafttreten Die Ordnung tritt mit Beschluss des Fachbereichsrates und des Präsidiums nach Veröffentlichung in Kraft.