"WA Am Pfingstberg III" und

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GEMEINDE
SALCHING
ELSA-BRÄNDSTRÖM-STR. 3, D-94327 BOGEN
FON 09422 / 805450, FAX -/805451
[email protected]
www.eska-bogen.de
DECKBLATT NR. 21
ZUM
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
DER GEMEINDE SALCHING
FÜR DEN BEREICH ALLGEMEINE WOHNGEBIETE
„AM PFINGSTBERG III“ UND „AM NIEDERPIEBINGER GRABEN“
Gemeinde Salching über VG Aiterhofen
Landkreis Straubing-Bogen
Regierungsbezirk Niederbayern
BEGRÜNDUNG UND UMWELTBERICHT
Aufstellungsbeschluss vom 21.03.2016
Billigungsbeschluss vom ……………..
Satzungsbeschluss vom ……………..
Vorhabensträger:
Aufgestellt:
Gemeinde Salching
über VG Aiterhofen
vertreten durch Herrn Ersten
Bürgermeister Alfons Neumeier
Straubinger Straße 4
D-94328 Aiterhofen
Büro Dipl.-Ing. Gerald Eska
Landschaftsarchitekt
Elsa-Brändström-Str. 3
Fon 09421/9969-0
Fax 09421/9969-25
[email protected]
Fon 09422/8054-50
Fax 09422/8054-51
[email protected]
...............................
Alfons Neumeier
Erster Bürgermeister
............................................
Gerald Eska
Landschaftsarchitekt
15-25-01-P
D-94327 Bogen
-2DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
BEGRÜNDUNG ................................................................................................................ 3
1.
Allgemeines ............................................................................................................. 3
1.1 Anlass und Planungsinhalt........................................................................................ 3
1.2 Planungsrechtliche Ausgangsvoraussetzungen ....................................................... 3
1.3 Übersichtslageplan (ohne Maßstab) ......................................................................... 4
1.4 Luftbildausschnitt (ohne Maßstab) ............................................................................ 5
1.5 Kurze Gebietsbeschreibung, derzeitige Nutzung ...................................................... 6
2.
Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung................................... 6
3.
Erschließung, Ver- und Entsorgung...................................................................... 6
4.
Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................. 7
5.
Denkmalpflegerische Belange ............................................................................... 7
6.
Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 BauGB .. 9
UMWELTBERICHT......................................................................................................... 10
1.
Einleitung .............................................................................................................. 10
1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes ......................................................... 10
1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und Art
deren Berücksichtigung .......................................................................................... 10
2.
Beschreibung und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen......... 14
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .................................... 15
4.
Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen ........... 15
5.
Alternative Planungsmöglichkeiten .................................................................... 16
6.
Zusätzliche Angaben ............................................................................................ 16
6.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung ..................................... 16
6.2 Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring) ....................... 17
6.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung........................................................... 17
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Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen,
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-3DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
BEGRÜNDUNG
1.
Allgemeines
1.1 Anlass und Planungsinhalt
In der Gemeinde Salching besteht aufgrund der positiven gewerblichen Entwicklung, der
günstigen Lage an der Staatsstraße 2141 und der Nähe zu Straubing unverändert eine
anhaltende Nachfrage nach attraktiven Baugrundstücken. Derzeit liegen in der Gemeinde 130 (!) Vormerkungen auf Baugrundstücke vor.
Nachdem die Parzellen des im Jahr 2006 zuletzt erschlossenen, angrenzenden Wohngebietes „Am Pfingstberg-Erweiterung“ bereits alle verkauft und überwiegend bebaut
sind und auch schon für die 9 Parzellen der letzten Wohngebietsplanung „Pieringer Weg“
konkrete Interessenten vorhanden sind, beabsichtigt die Gemeinde die Erweiterung des
„Pfingstberg-Areals“ in östliche Richtung.
Mit der vorliegenden Planung sollen weitere Wohnbauflächen in städtebaulich angebundener Lage und an landschaftsplanerisch geeigneter Stelle für die Entwicklung der Gemeinde bereitgestellt werden.
1.2 Planungsrechtliche Ausgangsvoraussetzungen
Für die Gemeinde Salching liegt ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan mit Genehmigungsbescheid der Regierung von Niederbayern vom 21.07.1986, Nr. 420-4621/929 vor.
Dieser – einschließlich eines rechtskräftigen Deckblattes Nr. 13 - stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Zeitgleich soll daher im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB für einen Teilbereich von
ca. 2,4 ha der Fl. Nr. 246 und 244 TF Gmkg. Oberpiebing ein Bebauungs- mit Grünordnungsplan aufgestellt werden.
Ein Landschaftsplan für das Gemeindegebiet Salching befindet sich derzeit in Aufstellung.
Der Änderungsbereich umfasst einen ca. 150 m breiten und bis zu ca. 250 m langen Geländestreifen im östlichen Anschluss an das Baugebiet „Am Pfingstberg“ sowie eine ca.
40 x 65 m große Teilfläche am Westrand des Ortsteils von Niederpiebing. Der Gesamtumfang der neu dargestellten WA-Flächen umfasst ca. 3,9 ha.
Zwischen westlichen und östlichen Teil ist nachrichtlich das sog. „Trenngrün Nr. 14“ zwischen den Ortsteilen Salching und Oberpiebing gemäß der Karte „Freiraumgliederung,
Trenngrün“ des Regionalplans Donau-Wald dargestellt. Die Gemeinde bemüht sich hier
um einen Erwerb des ca. 50 m breiten, verbleibenden Grundstücksteils zur Entwicklung
als Freiraum und ggfs. als gemeindliche Ausgleichsfläche.
Der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.03.2016 den Aufstellungsbeschluss für das
vorliegende Deckblatt getroffen.
Das Landschaftsplanungs- und Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Gerald Eska in Bogen wurde mit der Erstellung der erforderlichen Unterlagen beauftragt.
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-4DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
1.3 Übersichtslageplan (ohne Maßstab)
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-5DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
1.4 Luftbildausschnitt (ohne Maßstab)
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-6DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
1.5 Kurze Gebietsbeschreibung, derzeitige Nutzung
Das Planungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand von Salching südlich der Brückenstraße
(SR 9) in Richtung Niederpiebing. Es handelt sich um ein ca. 2,37 ha großes Areal im
östlichen Anschluss an das bereits bestehende Baugebiet „Am Pfingstberg“. Im Süden,
Osten und nördlich der SR 9 grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Der annähernd quadratische Geltungsbereich erstreckt sich ca. 150 m in West-Ost-Richtung und
ca. 145 bis 175 m in Nord- Süd-Richtung.
Das Plangebiet befindet sich in leicht südwest-orientierter Hanglage und wird derzeit als
Ackerfläche genutzt. Es befindet sich außerhalb landschaftsökologisch und wasserwirtschaftlich sensibler Bereiche, aber innerhalb des Bodendenkmals D-2-7141-0281.
Gemäß FiS-Natur Online (FIN-Web) sind keine ausgewiesenen Schutzgebiete von der
Planung betroffen oder befinden sich in der näheren oder weiteren Umgebung.
2.
Ziel, Zweck und wesentliche Auswirkungen der Planung
Mit der geplanten Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes „Am Pfingstberg III“ wird
in angebundener Lage an das Baugebiet „Am Pfingstberg“ aus den Jahren 2006/2007
eine sinnvolle städtebauliche Erweiterung am Ortsrand von Salching erreicht. Die Fläche
kann von Norden her über die Kreisstraße SR 9 optimal erschlossen werden.
Damit werden u.a. Ziele des § 1 BauGB „nachhaltige städtebauliche Entwicklung...“ umgesetzt.
3.
Erschließung, Ver- und Entsorgung
Die Verkehrserschließung ist ausgehend von der SR 9 mit Zufahrt an der Nordostecke
des Grundstücks mittels einer 4,50 m breiten Ringstraße und begleitenden Gehwegen
vorgesehen.
An der Südseite der Kreisstraße SR 9, westlich der geplanten Zufahrt ins Baugebiet, ist
eine neue Bushaltestelle als öffentliche ÖPNV-Anbindung geplant.
Die Stromversorgung soll durch Anschluss an das Versorgungsnetz der Stadtwerke
Straubing AG vorgesehen.
Von der Gemeinde ist eine Erdgasversorgung des Plangebietes vorgesehen.
Alle Grundstücke werden mit Glasfaser angeschlossen.
Bauherren und Ausführungsfirmen haben die Sicherheitsbestimmungen zum Schutz von
Erdkabeln auf ihren Privatflächen Pflanzabstände, Trassierung der Leitungen, Bauarbeiten in Leitungsnähe etc. beim Versorgungsunternehmen zu erfragen.
Die Trink- und Löschwasserversorgung ist durch den Anschluss an den Zweckverband zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe geplant.
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-7DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
Ist das Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des Löschwasserbedarfes nicht ausreichend, hat
die Gemeinde dem Zweckverband die Kosten für zusätzliche Maßnahmen zu erstatten.
Die Abwasserentsorgung ist über den vorhandenen Kanal zwischen Niederpiebing und
Salching südlich des Niederpiebinger Grabens zur Kläranlage Salching geplant.
Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dach- und versiegelten Flächen ist auf den
Baugrundstücken bestmöglich zu versickern bzw. über kombinierte Retentions- und Speicherzisternen aufzufangen und zu puffern. Überschusswasser soll neu geplanten Regenrückhaltebecken weiter südlich zugeleitet werden.
Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt
und Land (ZAW). Die entsorgungstechnischen Vorgaben des Zweckverbandes sind von
den Bauherren zu beachten. Wieder verwertbare Abfälle und Grüngut werden im örtlichen
Wertstoffhof gesammelt und recycelt bzw. fachgerecht entsorgt.
4.
Wasserwirtschaftliche Belange
Gemäß dem Informationsdienst „Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ (IÜG) des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt befindet das Planungsgebiet außerhalb von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten oder von sog. Wassersensiblen Bereichen.
Wasserrechtliche Gestattungen sind allenfalls in Verbindung mit neu geplanten Regenrückhaltebecken erforderlich.
5.
Denkmalpflegerische Belange
Bodendenkmäler
Gemäß Bayern-Viewer-Denkmal befinden sich im Geltungsbereich selbst folgende bekannten Bodendenkmäler:
•
D-2-7141-0281 Siedlung und Grabenwerk der Münchshöfener Kultur, Station des
Jungpaläolithikums und Siedlungen des Mittelneolithikums (Stichbandkeramik),
des Jungneolithikums (Altheimer Kultur), der späten Bronze- und der Urnenfelderzeit sowie des frühen und hohen Mittelalters, Bestattungsplatz der Schnurkeramik,
der frühen und mittleren Bronzezeit und der Urnenfelderzeit sowie Siedlung und
Brandgräber der römischen Kaiserzeit.
In der Nähe (ca. 1 km Radius) befinden sich weitere folgende bekannte Bodendenkmäler:
•
•
D-2-7141-0276 Bestattungsplatz des frühen Mittelalters;
D-2-7141-0281 Siedlung und Grabenwerk der Münchshöfener Kultur, Station des
Jungpaläolithikums und Siedlungen des Mittelneolithikums (Stichbandkeramik),
des Jungneolithikums (Altheimer Kultur), der späten Bronze- und der Urnenfelderzeit sowie des frühen und hohen Mittelalters, Bestattungsplatz der Schnurkeramik,
der frühen und mittleren Bronzezeit und der Urnenfelderzeit sowie Siedlung und
Brandgräber der römischen Kaiserzeit;
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-8DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
•
•
D-2-7141-0308 Siedlung der Urnenfelder- und Hallstattzeit;
D-2-7141-0311 Siedlung und verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher
Zeitstellung sowie Bestattungsplatz der älteren Urnenfelderzeit.
Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler hat aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege Priorität. Bodeneingriffe sind daher auf das unabweisbar notwendige
Mindestmaß zu beschränken.
Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht, Bodeneingriffe jeder Art (vgl. Art. 1 Abs. 2
u. 2 DSchG) sind nach Art. 7 DSchG genehmigungspflichtig und daher unbedingt mit der
Kreisarchäologie oder dem Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege abzustimmen.
Bei Überplanung bzw. Bebauung hat der Antragsteller im Bereich von Denkmalflächen
eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Im Planbereich muss daher so frühzeitig wie möglich von Baubeginn auf Kosten des
Bauträgers eine unter der Aufsicht einer Fachkraft stehende, bauvorgreifende Sondagegrabung durchgeführt werden. Sollte die Sondage ein Bodendenkmal erbringen, so ist
auf Kosten des Verursachers eine archäologische Untersuchung durchführen zu lassen.
Bau- und Kunstdenkmäler
Im Plangebiet selbst und in näheren Umfeld (ca. 500 m) befinden sich keine Baudenkmäler/Ensembles gemäß Art. 1 Abs. 2 und 3 DSchG.
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-9DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
6.
Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 BauGB
1. Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Landshut
2. Landratsamt Straubing-Bogen, (6-fach: Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Kreisstraßenbaubehörde,
Gesundheitsbehörde, Kreisarchäologie)
3. Regionaler Planungsverband Donau-Wald im Landratsamt Straubing-Bogen
4. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf
5. Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Straubing
6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Straubing
7. Bayerischer Bauernverband, Straubing
8. Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Landau a.d. Isar
9. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G23 – Bauleitplanung, Postfach 10 02 03, 80076 München
10. Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing-Bogen
11. Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Straubing-Bogen
12. Stadtwerke Straubing Strom und Gas GmbH
13. Zweckverband zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe
14. Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW)
15. Kreisbrandrat Albert Uttendorfer
16. Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL Süd PTI 12
17. Deutsche Post AG
18. Energienetze Bayern/ESB GmbH & Co. KG, Regional-Center Arnstorf
19. E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG, München
20. Amplus AG, Teisnach
21. R-Kom, Regensburg
22. Katholisches Pfarramt Oberpiebing-Salching
23. Benachbarte Gemeinden: Aiterhofen, Feldkirchen, Leiblfing, Oberschneiding
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- 10 DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
UMWELTBERICHT
1.
Einleitung
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist mit Wirkung der BauGB-Novellierung vom 20.07.2004 zu
Bauleitplänen eine Umweltprüfung und hierfür die Erstellung eines Umweltberichtes erforderlich. Er beschreibt und bewertet voraussichtliche, erhebliche Auswirkungen auf
unterschiedliche Umweltbelange in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Vorhaben.
Der Umweltbericht ist gem. § 2a BauGB der Begründung zur Bauleitplanung als gesonderter Teil beizufügen.
1.1 Inhalt und wichtigste Ziele des Bauleitplanes
Der vorliegende Bebauungs- mit Grünordnungsplan regelt die zukünftige städtebauliche
Ordnung des Gebietes, die landschaftsgerechte Einbindung in seine Umgebung, berücksichtigt dabei ortstypische Bauweisen und Bepflanzungen und trifft verbindliche Aussagen zur Eingriffsminimierung und –vermeidung gem. § 15 BNatSchG.
Lage und Ausdehnung
Der Änderungsbereich des vorliegenden FNP-Deckblattes befindet sich am östlichen
Ortsrand von Salching südlich der Brückenstraße (SR 9) in Richtung Niederpiebing.
Es handelt sich zum einen um ein ca. 3,7 ha großes Areal im östlichen Anschluss an das
bestehende Baugebiet „Am Pfingstberg“ sowie zum anderen – nach einem ca. 50 m breiten „Trenngrün“-Streifen – um eine kleine, ca. 0,26 ha große Erweiterungsfläche im
westlichen Anschluss an den Ortsteil Niederpiebing.
Im Umfeld grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
1.2 Festgelegte Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen und Fachplänen und
Art deren Berücksichtigung
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Stand 01.09.2013
Lage der Gemeinde Salching gem. der Strukturkarte im „allgemeinen ländlichen Raum“
in der Region 12 „Donau-Wald“.
Auszüge aus relevanten Festlegungen, Ziele (Z) und Grundsätze (G):
1.
Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung
Bayerns
1.1 Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit
1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen:
(Z) In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potenziale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur
Verwirklichung dieses Ziels beizutragen.
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- 11 DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
(G) Hierfür sollen insbesondere die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung
und Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden.
1.1.3 Ressourcen schonen
(G) Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen.
1.2 Demografischer Wandel
(G) Die raumstrukturellen Voraussetzungen für eine räumlich möglichst ausgewogene Bevölkerungsentwicklung des Landes und seiner Teilräume sollen geschaffen werden.
(Z) Der demografische Wandel ist bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung zu
beachten.
2.
Raumstruktur
2.2 Gebietskategorien
2.2.5 Entwicklung und Ordnung des ländlichen Raums
(G) Der ländliche Raum soll so entwickelt und geordnet werden, dass
- er seine Funktion als eigenständiger Lebens- und Arbeitsraum nachhaltig sichern
und weiter entwickeln kann,
- seine Bewohner mit allen zentralörtlichen Einrichtungen in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt sind,
- er seine eigenständige Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur bewahren kann und
- er seine landschaftliche Vielfalt sichern kann.
3.
Siedlungsstruktur
3.1 Flächensparen
(G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden.
(G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden.
3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung
(Z) In den Siedlungsgebieten sind die vorh. Potentiale der Innenentwicklung möglichst
vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potentiale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen.
3.3 Vermeidung von Zersiedelung
(G) Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige
Siedlungsstruktur sollen vermieden werden.
(Z) Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen.
Berücksichtigung:
•
•
Nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung ländlichen Raums;
Bereitstellen einer Entwicklungsfläche für ein weiteres Allgemeines Wohngebiet
entsprechend dem örtlichen Bedarf;
• direkte Anbindung an ein bestehendes Wohngebiet als geeignete Siedlungseinheit;
• ressourcenschonende Umsetzung mit wirtschaftlicher Erschließungsplanung unter
Einbeziehung vorhandener Straßen und Wege, gesicherte Ver- und Entsorgung.
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- 12 DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
Regionalplan Region Donau-Wald (RP 12) Stand 30.04.2016
Gem. Karte Nah- und Mittelbereiche bzw. Raumstruktur liegt Salching im Ländlichen
Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll sowie im Stadtund Umlandbereich des Oberzentrums Straubing.
Auszüge aus relevanten Festlegungen, Ziele (Z) und Grundsätze (G):
B II –Siedlungswesen
1.
Siedlungsentwicklung
1.1
G
Die Siedlungsentwicklung soll in allen Gemeinden der Region bedarfsgerecht erfolgen. Die Siedlungsentwicklung soll so weit als möglich auf die
Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden.
1.2
G
Die für die Region charakteristischen Siedlungsstrukturen sollen erhalten
und behutsam weiterentwickelt werden.
1.3
G
Die Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen möglichst schonend in die Landschaft eingebunden werden. Für das Orts- und Landschaftsbild wichtige Siedlungsränder sollen erhalten und strukturreiche
Übergänge zwischen Siedlung und Freiraum angestrebt werden.
1.4
G
Es ist von besonderer Bedeutung, dass der Nachfrage nach Siedlungsflächen durch eine vorausschauende kommunale Bodenpolitik Rechnung
getragen wird.
2.
Siedlungsgliederung
2.1
G
Die innerörtlichen Grünsysteme sollen erhalten, wenn notwendig erweitert
und mit den siedlungsnahen Freiräumen im Umland verknüpft werden.
2.2
Z
Zur Verhinderung großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen sind
raumwirksame Freiflächen zwischen den Siedlungseinheiten als Trenngrün zu erhalten. Als Trenngrün werden Freiflächen bestimmt zwischen:
14 Salching und Oberpiebing (Gemeinde Salching)
Berücksichtigung:
Maßvolle Flächenausweisung in angebundener Lage für den örtlichen Bedarf. Die Erschließung ist gewährleistet. Das Baugebiet definiert hier die langfristigen Ortsränder von
Salching und Niederpiebing.
Als Trenngrün ist ein ca. 50 m breiter Geländestreifen nachrichtlich im Deckblatt Nr. 21
dargestellt.
Flächennutzungsplan
Der Geltungsbereich ist im rechtskräftigen FNP derzeit als landwirtschaftliche Nutzfläche
dargestellt.
Berücksichtigung:
Im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB soll für eine knapp 2,4 ha große Teilfläche ein
erster Bebauungs- mit Grünordnungsplan aufgestellt werden.
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- 13 DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
Naturschutzrecht
Von der Planung sind keine gesetzlich geschützten Flächen nach dem BNatSchG betroffen. Grünordnerische Festsetzungen zur konkreten Umsetzung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
werden gem. Art. 4 BayNatSchG im Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
getroffen.
Denkmalschutzrecht
Bodendenkmäler
Gemäß Bayern-Viewer-Denkmal befinden sich im Geltungsbereich selbst folgende bekannten Bodendenkmäler:
•
D-2-7141-0281 Siedlung und Grabenwerk der Münchshöfener Kultur, Station des
Jungpaläolithikums und Siedlungen des Mittelneolithikums (Stichbandkeramik),
des Jungneolithikums (Altheimer Kultur), der späten Bronze- und der Urnenfelderzeit sowie des frühen und hohen Mittelalters, Bestattungsplatz der Schnurkeramik,
der frühen und mittleren Bronzezeit und der Urnenfelderzeit sowie Siedlung und
Brandgräber der römischen Kaiserzeit.
In der Nähe (ca. 1 km Radius) befinden sich weitere folgende bekannte Bodendenkmäler:
•
•
•
•
D-2-7141-0276 Bestattungsplatz des frühen Mittelalters;
D-2-7141-0281 Siedlung und Grabenwerk der Münchshöfener Kultur, Station des
Jungpaläolithikums und Siedlungen des Mittelneolithikums (Stichbandkeramik),
des Jungneolithikums (Altheimer Kultur), der späten Bronze- und der Urnenfelderzeit sowie des frühen und hohen Mittelalters, Bestattungsplatz der Schnurkeramik,
der frühen und mittleren Bronzezeit und der Urnenfelderzeit sowie Siedlung und
Brandgräber der römischen Kaiserzeit;
D-2-7141-0308 Siedlung der Urnenfelder- und Hallstattzeit;
D-2-7141-0311 Siedlung und verebnetes Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher
Zeitstellung sowie Bestattungsplatz der älteren Urnenfelderzeit.
Der ungestörte Erhalt dieser Denkmäler hat aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für
Denkmalpflege Priorität.
Bodeneingriffe sind daher auf das unabweisbar notwendige Mindestmaß zu beschränken. Bodendenkmäler unterliegen der Meldepflicht, Bodeneingriffe jeder Art (vgl. Art. 1
Abs. 2 u. 2 DSchG) sind nach Art. 7 DSchG genehmigungspflichtig und daher unbedingt
mit der Kreisarchäologie oder dem Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege abzustimmen.
Bei Überplanung bzw. Bebauung hat der Antragsteller im Bereich von Denkmalflächen
eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Im Planbereich muss daher so frühzeitig wie möglich von Baubeginn auf Kosten des
Bauträgers eine unter der Aufsicht einer Fachkraft stehende, bauvorgreifende Sondagegrabung durchgeführt werden. Sollte die Sondage ein Bodendenkmal erbringen, so ist
auf Kosten des Verursachers eine archäologische Untersuchung durchführen zu lassen.
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- 14 DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
Bau- und Kunstdenkmäler
Im Plangebiet selbst und in näheren Umfeld (ca. 500 m) befinden sich keine Baudenkmäler/Ensembles gemäß Art. 1 Abs. 2 und 3 DSchG.
2.
Beschreibung und Bewertung der festgestellten Umweltauswirkungen
Der § 18 Abs. 1 BNatSchG sieht für Bauleitpläne oder Satzungen eine Entscheidung
über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB
vor, wenn auf Grund dieser Verfahren Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten
sind. Die Eingriffsermittlung erfolgt nach den Kriterien des Leitfadens „Eingriffsregelung
in der Bauleitplanung“ – ergänzte Fassung von Januar 2003 – des Bayer. Staatministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.
Bestandsaufnahme und Bewertung
Der Änderungsbereich liegt am östlichen Ortsrand von Salching bzw. am westlichen
Ortsrand von Niederpiebing südlich der Brückenstraße (SR 9).
Im Umfeld befinden sich keine Natura-2000-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile bzw. Naturdenkmale. Ebenso sind
keine amtlich ausgewiesenen Biotope bzw. nach Art. 23 BayNatSchG / § 30 BNatSchG
geschützte Strukturen vorhanden.
Bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Pflanzen- und Tierarten des
Anhangs IV FFH-Richtlinie und alle europäische Vogelarten nach Art. 1 der VogelschutzRichtlinie) sind keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG zu
erwarten.
Das Plangebiet befindet sich in leicht, südwest-orientierter Hanglage und wird derzeit als
Ackerfläche genutzt.
Es befindet sich außerhalb landschaftsökologisch und wasserwirtschaftlich sensibler Bereiche, aber innerhalb des Bodendenkmals D-2-7141-0281. Bei Überplanung bzw. Bebauung hat der Antragsteller im Bereich von Denkmalflächen eine Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen. Im Planbereich ist daher vor Baubeginn auf
Kosten des Bauträgers eine unter der Aufsicht der Kreisarchäologie stehende, bauvorgreifende Sondagegrabung durchzuführen.
Der Ausweisung des Allgemeinen Wohngebietes steht daher aus Sicht der Gemeinde
keine überwiegenden Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege oder des Städtebaus entgegen.
Überschlägige Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Gem. o.g. Leitfaden liegt der für die vorliegende Planung (Allgemeine Wohngebiete im
Umfang von ca. 3,9 ha) erforderliche, baurechtliche Kompensationsbedarf bei einem
gewählten Ausgleichsfaktor von 0,3 insgesamt voraussichtlich bei ca. 1,2 ha und soll
über (eine) gemeindliche Ökokontofläche(n) ausgeglichen werden.
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Büro Dipl.- Ing. Gerald Eska, Landschaftsarchitekt, Elsa-Brändström-Str. 3, D-94327 Bogen,
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- 15 DB Nr. 21 zum FNP der Gemeinde Salching - Begründung und Umweltbericht
3.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
Bei Durchführung der Planung
Der Bau von Erschließungseinrichtungen wie Kanal, Wasser, Straßen etc. und die Errichtung von Wohnbebauung bringt vorübergehend Lärm- und Abgasemissionen der
entsprechenden Baumaschinen mit sich.
Teile der Grundstücke bis max. GRZ 0,4 werden zukünftig überbaut und somit versiegelt,
andere Teile werden im Vergleich zur derzeitigen intensiven Ackernutzung durch
Pflanzmaßnahmen ökologisch aufgewertet und als neuer Lebensraum für Tiere und
Pflanzen entwickelt. Verbleibende Beeinträchtigungen werden mit Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Baugebietes kompensiert. Durch die Umsetzung des Baugebietes
erfolgt eine städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung im Südosten von Salching.
Bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der vorliegenden Planung würden die Flächen weiter intensiv
landwirtschaftlich genutzt werden.
4.
Geplante Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen
Vermeidungsmaßnahmen
•
Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche mittels Baugrenzen und einer
zulässigen Grundflächenzahl GRZ von max. 0,40
•
Verlegung von Ver-/Entsorgungsleitungen außerhalb zukünftiger Baumstandorte
•
Kein größerer Erschließungsaufwand aufgrund der Lage unmittelbar an einer geeigneten Erschließungsstraße (Kreisstraße SR 9)
•
Überwiegende Versickerung von öffentlichen Oberflächenwasser im straßenbegleitenden Grünstreifen
•
Einbau von kombinierten Puffer- und Speicherzisternen auf jeder Parzelle bereits
im Zusammenhang mit den Erschließungsmaßnahmen
•
Umwelt- und grundwasserfreundliche Versickerung von überschüssigem Oberflächenwasser in neuen Regenrückhaltebecken am Talrand des Niederpiebinger
Grabens südlich des Baugebietes
Verringerungsmaßnahmen
o Öffentliche Durchgrünung des Baugebietes durch Baumpflanzungen und Gehölzpflanzungen entlang aller Erschließungsstraßen
o Festsetzung privater grünordnerischer Maßnahmen zur Grundstücksdurch- bzw.
eingrünung (hier: Einzelbaumpflanzungen)
o Ausschluss von Einzäunungen und Einfriedungen zur Vermeidung von Wanderungsbarrieren für Kleinsäuger.
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Ausgleichsmaßnahmen
o Ausweisung von geeigneten Ausgleichsflächen.
5.
Alternative Planungsmöglichkeiten
Die ausgewählten Standorte weisen im Vergleich zu anderen Standorten innerhalb der
Gemeinde folgende günstige Standortfaktoren auf:
− Siedlungsstrukturelle Anbindung an eine vorhandene Wohnbebauung
− Gute verkehrstechnische Erreichbarkeit über eine bereits vorhandene Kreisstraße
(SR 9)
− Gesicherte Ver- und Entsorgung
− Weniger störende Fernwirkung aufgrund des unmittelbaren Anschlusses an die vorhandene Wohnbebauung
− Ökologisch unsensible, landwirtschaftlich genutzte Ausgangsflächen.
Zudem sind keine erheblichen Beeinträchtigungen von Schutzgütern oder sonstigen öffentlichen Belangen zu befürchten. Alternativ wäre die Beibehaltung der bisherigen
landwirtschaftlichen Nutzung anzuführen.
6.
Zusätzliche Angaben
6.1 Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Umweltprüfung
Daten zu natürlichen Grundlagen und zur Bestandsbeschreibung wurden folgenden Quellen entnommen:
- Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur)
- Bodeninformationssystem Bayern (BIS Bayern)
- Informationsdienst überschwemmungsgefährdeter Gebiete in Bayern (IÜG Bayern)
- Bayern-Atlas
- Bayerischer Denkmal-Atlas
- Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP des Landkreises Straubing-Bogen 2007)
- Flächennutzungsplan der Gemeinde Salching
- Örtliche Geländeerhebungen durch das Büro Eska (2015 und 2016).
Die Analyse und Bewertung des Plangebietes erfolgte verbal-argumentativ. Zur Bewertung
der Umweltauswirkungen sowie zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs wurde der Leitfaden
„Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“ angewandt. Besondere Schwierigkeiten im
Rahmen der Umweltprüfung traten im vorliegenden Fall nicht auf.
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6.2 Beschreibung der geplanten Überwachungsverfahren (Monitoring)
Planbedingte erhebliche Umweltauswirkungen werden durch die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erwartet. Eine Überwachung unvorhersehbarer erheblicher Umweltauswirkungen ist durch die Gemeinde erst auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs- mit Grünordnungsplan) bzw. bei der konkreten Planungsumsetzung möglich.
6.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Auf insgesamt ca. 3,9 ha großen Teilflächen am Ortsrand von Salching und Niederpiebing ist im Anschluss an vorhandene Wohnbebauung eine Ergänzung mit Allgemeinen
Wohngebieten geplant.
Der Deckblattbereich befindet sich in leicht süd(west)-orientierten Hanglagen und wird
derzeit als Ackerflächen genutzt. Er befindet sich außerhalb landschaftsökologisch und
wasserwirtschaftlich sensibler Bereiche, aber innerhalb des Bodendenkmals D-2-71410281.
Eingriffsvermeidende und –minimierende grünordnerische Maßnahmen werden in Bebauungs- mit Grünordnungsplänen festgesetzt. Verbleibende Beeinträchtigungen werden durch die Höhe des Kompensationsfaktors und damit die Größe und Qualität der
Ausgleichsfläche(n) kompensiert.
Insgesamt sind damit nach derzeitigem Kenntnisstand keine nachhaltigen oder erheblichen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Landschaft
oder sonstige Güter zu erwarten.
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