ANLEITUNGEN ZUR AKTIVIERUNG DER LASTSCHRIFT AUF

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ANLEITUNGEN ZUR AKTIVIERUNG DER LASTSCHRIFT AUF KONTOKORRENT FÜR
DIE ZAHLUNG DER DEM ACI GESCHULDETEN BETRÄGE
Für die durch Lastschrift auf Kontokorrent erfolgende Zahlung der Beträge, die dem ACI auf die telematisch
abgewickelten Formalitäten des öffentlichen Kraftfahrzeugregisters PRA oder auf Rechnungen betreffend
die verschiedenen Dienste (Einsichtnahmen, Integra, Kfz-Steuern usw.) geschuldet sind, müssen die
Dienststellen (Agenturen, AC der jeweiligen Provinzen, Außenstellen, Fahrschulen) den Zahlungsauftrag bei
der Bank durch das so genannte SEPA-Mandat B2B aktivieren.
Das Mandat B2B ist ein auf Papier verfasstes Dokument, mit dem der Kunde gleichzeitig den
Zahlungsempfänger und die eigene Bank ermächtigt, von seinem Kontokorrent die Beträge einzuziehen, die
ein bestimmtes Vertragsverhältnis betreffen; die Kontobelastungen werden vom Zahlungsempfänger (ACI)
direkt von der Bank gefordert, und zwar durch telematische Zusendung des sog. SDD B2B (SEPA Direct
Debit – Business To Business). Das Lastschriftverfahren B2B SEPA hat ab 1. Juli 2014 das
zwischenbankliche RID-Verfahren endgültig ersetzt und ist somit für die von einem Kontokorrent erfolgende
Einziehung von Beträgen zu verwenden, die Geschäftsverträge zwischen Unternehmen betreffen (es kann
nicht für Privatpersonen benützt werden).
Die Unterzeichnung des SEPA-Mandats ist in folgenden Fällen erforderlich:
1) neu aktivierte Dienststelle im ACI-Dienst
2) bereits tätige Dienststelle, die das Kontokorrent für den Auftrag zur direkten Belastung der dem ACI
geschuldeten Beträge ändert
3) bereits aktive Dienststelle, die seit der Umstellung auf SEPA nie eine Belastung auf Konto hatte.
Zur Aktivierung der B2B-Lastschrift muss das SEPA-Mandat in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt,
unterzeichnet und zuerst bei der Bank und dann beim ACI eingereicht werden, wobei folgendermaßen
vorzugehen ist:
a) ausschließlich online erfolgendes Ausfüllen des Mandats (das Formular kann nicht unausgefüllt
ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden, da darin ein Algorithmus – die persönliche
Identifikationsnummer - enthalten ist, der sich automatisch durch Eingabe der Daten der
Steuernummer und des IBAN des Zahlungspflichtigen bildet); zum Ausfüllen des Mandats B2B ist
das ausdruckbare PDF-Format zu verwenden, welches wie folgt online zu finden und auszufüllen ist:
-
-
direkt von der Webseite der Provinzialstelle des ACI des eigenen Gebietsbereichs (z.B. WebAdresse: up.aci.it/provinzname/) und darauf folgendem Eintritt in die Abschnitte > Telematischer
Schalter des Kfz-Fahrers > Wie bekommt man die Genehmigung zur Ausübung des STA-Dienstes
(im Falle einer Aktivierung der STA-Lastschriften);
bei der eigenen Provinzialstelle des ACI, die dafür sorgen wird, das Mandat mit den betreffenden
Online-Anwendungen (sowohl für STA als auch für die anderen ACI-Dienste) aufgrund der von der
Kundenagentur/-Außenstelle bereitgestellten Daten auszufüllen;
durch das bei den Automobile Club der jeweiligen Provinzen und den Außenstellen des ACI
verwendete Online-Anwendersystem mit der Bezeichnung „Titano“ (sowohl für STA als auch für die
anderen ACI-Dienste).
Das Formular muss ausgefüllt, bezüglich der Genauigkeit der eingesetzten Daten (insbesondere IBAN,
Steuernummer und Personalangaben des Kunden sowie Angabe des ACI-Dienstes, auf den sich die
Lastschrift bezieht, falls dieser vom Telematischen Schalter verschieden sein sollte) überprüft, darauf in
dreifacher Ausfertigung ausgedruckt (für die Dienststelle, für die Bank und für den ACI) und vom
Kunden unterzeichnet werden. Die drei Ausfertigungen müssen der Bank übergeben werden, in
welcher das zu belastende Konto geführt wird, damit diese die zur Aktivierung erforderlichen Daten
erwirbt.
WICHTIGER HINWEIS: Wesentlich ist für den guten Ausgang der Lastschriften B2B SEPA, dass:
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die Bank die erste Zeile der auf dem Mandat angeführten Daten erwirbt, die den ACI und den zu
belastenden Kunden identifizieren (SIA-Code, Art der Lastschrift, Identifikationsnummer des
Kunden);
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das zu belastende Kontokorrent von der Bank als Konto „no consumer“ erfasst ist;
das zu belastende Kontokorrent auf die Dienststelle (im Falle einer Gesellschaft) oder auf seinen
Inhaber (bei einer Einzelfirma) lautet; es ist nicht möglich, ein Konto zu belasten, das auf ein
anderes Rechtsubjekt lautet.
Nach dem Erwerb der Daten muss die Bank dem Kunden zwei Ausfertigungen des Mandats (für den ACI
und für die Dienststelle) zurückerstatten, die mit dem Stempel und der Unterschrift derselben Bank zur
Bestätigung des erfolgten Erwerbs und der Aktivierung des SEPA-Mandats zu versehen sind.
Die von der Bank abgestempelte und von dieser sowie vom Kunden unterzeichnete Ausfertigung muss bei
der Provinzialstelle bzw. beim AC der betreffenden Provinz (bei dem für die Übergabe der Unterlagen zur
Aktivierung des Dienstes als Bezug geltenden Büro) eingereicht werden, damit das SEPA-Mandat zu den
Dokumenten gelegt wird, die den Kunden betreffen; im Falle einer ersten Aktivierung des Dienstes kann das
ACI-Büro, welches die Unterlagen erhält, die Passwörter zur Durchführung der Geschäftsvorgänge nur nach
Erhalt des mit dem Stempel der Bank versehenen B2B-Mandats übergeben.
Für alle Auskünfte oder Probleme wende man sich an die zuständige Provinzialstelle des ACI oder an den
AC des eigenen Gebietsbereichs.
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