ANLEITUNGEN ZUR AKTIVIERUNG DER LASTSCHRIFT AUF KONTOKORRENT FÜR DIE ZAHLUNG DER DEM ACI GESCHULDETEN BETRÄGE Für die durch Lastschrift auf Kontokorrent erfolgende Zahlung der Beträge, die dem ACI auf die telematisch abgewickelten Formalitäten des öffentlichen Kraftfahrzeugregisters PRA oder auf Rechnungen betreffend die verschiedenen Dienste (Einsichtnahmen, Integra, Kfz-Steuern usw.) geschuldet sind, müssen die Dienststellen (Agenturen, AC der jeweiligen Provinzen, Außenstellen, Fahrschulen) den Zahlungsauftrag bei der Bank durch das so genannte SEPA-Mandat B2B aktivieren. Das Mandat B2B ist ein auf Papier verfasstes Dokument, mit dem der Kunde gleichzeitig den Zahlungsempfänger und die eigene Bank ermächtigt, von seinem Kontokorrent die Beträge einzuziehen, die ein bestimmtes Vertragsverhältnis betreffen; die Kontobelastungen werden vom Zahlungsempfänger (ACI) direkt von der Bank gefordert, und zwar durch telematische Zusendung des sog. SDD B2B (SEPA Direct Debit – Business To Business). Das Lastschriftverfahren B2B SEPA hat ab 1. Juli 2014 das zwischenbankliche RID-Verfahren endgültig ersetzt und ist somit für die von einem Kontokorrent erfolgende Einziehung von Beträgen zu verwenden, die Geschäftsverträge zwischen Unternehmen betreffen (es kann nicht für Privatpersonen benützt werden). Die Unterzeichnung des SEPA-Mandats ist in folgenden Fällen erforderlich: 1) neu aktivierte Dienststelle im ACI-Dienst 2) bereits tätige Dienststelle, die das Kontokorrent für den Auftrag zur direkten Belastung der dem ACI geschuldeten Beträge ändert 3) bereits aktive Dienststelle, die seit der Umstellung auf SEPA nie eine Belastung auf Konto hatte. Zur Aktivierung der B2B-Lastschrift muss das SEPA-Mandat in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt, unterzeichnet und zuerst bei der Bank und dann beim ACI eingereicht werden, wobei folgendermaßen vorzugehen ist: a) ausschließlich online erfolgendes Ausfüllen des Mandats (das Formular kann nicht unausgefüllt ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden, da darin ein Algorithmus – die persönliche Identifikationsnummer - enthalten ist, der sich automatisch durch Eingabe der Daten der Steuernummer und des IBAN des Zahlungspflichtigen bildet); zum Ausfüllen des Mandats B2B ist das ausdruckbare PDF-Format zu verwenden, welches wie folgt online zu finden und auszufüllen ist: - - direkt von der Webseite der Provinzialstelle des ACI des eigenen Gebietsbereichs (z.B. WebAdresse: up.aci.it/provinzname/) und darauf folgendem Eintritt in die Abschnitte > Telematischer Schalter des Kfz-Fahrers > Wie bekommt man die Genehmigung zur Ausübung des STA-Dienstes (im Falle einer Aktivierung der STA-Lastschriften); bei der eigenen Provinzialstelle des ACI, die dafür sorgen wird, das Mandat mit den betreffenden Online-Anwendungen (sowohl für STA als auch für die anderen ACI-Dienste) aufgrund der von der Kundenagentur/-Außenstelle bereitgestellten Daten auszufüllen; durch das bei den Automobile Club der jeweiligen Provinzen und den Außenstellen des ACI verwendete Online-Anwendersystem mit der Bezeichnung „Titano“ (sowohl für STA als auch für die anderen ACI-Dienste). Das Formular muss ausgefüllt, bezüglich der Genauigkeit der eingesetzten Daten (insbesondere IBAN, Steuernummer und Personalangaben des Kunden sowie Angabe des ACI-Dienstes, auf den sich die Lastschrift bezieht, falls dieser vom Telematischen Schalter verschieden sein sollte) überprüft, darauf in dreifacher Ausfertigung ausgedruckt (für die Dienststelle, für die Bank und für den ACI) und vom Kunden unterzeichnet werden. Die drei Ausfertigungen müssen der Bank übergeben werden, in welcher das zu belastende Konto geführt wird, damit diese die zur Aktivierung erforderlichen Daten erwirbt. WICHTIGER HINWEIS: Wesentlich ist für den guten Ausgang der Lastschriften B2B SEPA, dass: - die Bank die erste Zeile der auf dem Mandat angeführten Daten erwirbt, die den ACI und den zu belastenden Kunden identifizieren (SIA-Code, Art der Lastschrift, Identifikationsnummer des Kunden); - das zu belastende Kontokorrent von der Bank als Konto „no consumer“ erfasst ist; das zu belastende Kontokorrent auf die Dienststelle (im Falle einer Gesellschaft) oder auf seinen Inhaber (bei einer Einzelfirma) lautet; es ist nicht möglich, ein Konto zu belasten, das auf ein anderes Rechtsubjekt lautet. Nach dem Erwerb der Daten muss die Bank dem Kunden zwei Ausfertigungen des Mandats (für den ACI und für die Dienststelle) zurückerstatten, die mit dem Stempel und der Unterschrift derselben Bank zur Bestätigung des erfolgten Erwerbs und der Aktivierung des SEPA-Mandats zu versehen sind. Die von der Bank abgestempelte und von dieser sowie vom Kunden unterzeichnete Ausfertigung muss bei der Provinzialstelle bzw. beim AC der betreffenden Provinz (bei dem für die Übergabe der Unterlagen zur Aktivierung des Dienstes als Bezug geltenden Büro) eingereicht werden, damit das SEPA-Mandat zu den Dokumenten gelegt wird, die den Kunden betreffen; im Falle einer ersten Aktivierung des Dienstes kann das ACI-Büro, welches die Unterlagen erhält, die Passwörter zur Durchführung der Geschäftsvorgänge nur nach Erhalt des mit dem Stempel der Bank versehenen B2B-Mandats übergeben. Für alle Auskünfte oder Probleme wende man sich an die zuständige Provinzialstelle des ACI oder an den AC des eigenen Gebietsbereichs.