Einbürgerungs - Verwaltungsdurchklick

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HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN
UND FÜR SPORT
Entscheiden Sie sich für Ihre
Einbürgerung !
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1. Einbürgerung: Was ist das?
• Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer;
sie erfolgt auf Antrag durch die Einbürgerungsbehörden.
• Keine Einbürgerung ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes. Wer bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, wird automatisch, also
ohne Antrag und ohne Behördenentscheidung, Deutscher.
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2. Gesetzlicher Erwerb der deutschen
Staatsangehörigkeit mit der Geburt
• Ein Elternteil ist Deutscher
• Geburt im In- oder Ausland*)
• Eltern sind Ausländer
• Ein Elternteil
- hat seit acht Jahren rechtmäßig
seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland und
- ist Unions- oder Schweizerbürger
oder gleichgestellt oder besitzt eine
Niederlassungserlaubnis oder eine
unbefristete Aufenthaltserlaubnis-EU.
• Geburt in Deutschland
Deutscher mit Geburt
Deutscher mit Geburt *)
Abstammungsprinzip
- ius sanguinis -
Territorialprinzip
- ius soli -
*Besonderheiten:
bei Auslandsgeburten
* Besonderheit: Bei entstehender Mehrstaatigkeit Optionsverpflichtung mit 18
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3. Einbürgerung: Das persönliche Interesse
• Die zusammenwachsende Europäische Union macht die nationale
Staatsangehörigkeit nicht überflüssig:
Nur der Besitz der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates führt zur
Unionsbürgerschaft.
• Die deutsche Staatsangehörigkeit vermittelt Rechte und Pflichten,
die für Ausländer nur eingeschränkt oder überhaupt nicht bestehen:
- Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit
- Berufsfreiheit
- Ausweisungs- und Auslieferungsschutz
- Reiseerleichterungen
- Wahlrecht
- politische Betätigung
- Wehrpflicht
- Ehrenämter: Wahlhelfer, Schöffen
Eine Einbürgerung ist auch für Sie wichtig!
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4. Einbürgerung: Das staatliche Interesse
• Deckungsgleichheit Wohnbevölkerung/Staatsvolk als
verfassungspolitische Forderung
• „Kein Staat kann es auf Dauer hinnehmen, dass ein
zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über
Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft
und außerhalb der Loyalitätspflichten ihm gegenüber steht.“
„Sie sind uns als deutsche Staatsangehörige bzw.
als deutscher Staatsangehöriger willkommen!“
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5. Einbürgerung: Wie geht das?
„Einfacher als Sie vielleicht
denken“
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6. Einbürgerung: Die gesetzlichen
Voraussetzungen im Regelfall, §§ 10 ff. StAG
• Unions- oder Schweizerbürger oder gleichgestellt,
Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
• acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in
Deutschland
• Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Sozial- und
Arbeitslosenhilfe
• ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
• staatsbürgerliches Grundwissen, Kenntnisse der
Grundsätze und Werte unserer Verfassung
• Aufgabe/Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
• keine strafrechtliche Verurteilung
• keine Anhaltspunkte für Verfassungsfeindschaft
oder Ausländerextremismus
• kein Ausweisungsgrund wegen Gefährdung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder
Gewalt als Mittel der politischen
Auseinandersetzung
• Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung
Also mindestens:
• gesicherter
Aufenthaltsstatus
• acht Jahre Inland
• Unterhaltsfähigkeit
• Deutsch
• Staatsbürgerliches
Grundwissen
• keine Mehrstaatigkeit
• loyal und unbescholten
Rechtsanspruch auf Einbürgerung
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7. Einbürgerung: Erforderliche
Deutschkenntnisse
• sich auf einfache Art in
deutscher Sprache
verständigen können
Genügt nicht
• Ausreichende Kenntnisse
der deutschen Sprache
Sprachkenntnisse B 1:
• Sie können das Wichtigste
verstehen, wenn einfache
Sprache verwendet wird und
es um Vertrautes, wie
Arbeit, Schule, Freizeit,
geht.
• Sie können einfach und
zusammenhängend über
vertraute Themen sprechen.
• Sie können über vertraute
Themen einfache Texte
schreiben.
• Beherrschen der
deutschen Sprache
Nicht
erforderlich
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Erforderlich
8. Sind Ihre Deutschkenntnisse ausreichend?
• Falls Sie einen der folgenden Nachweise besitzen,
lautet die Antwort schon jetzt JA:
- Vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Deutsch „ausreichend“
- Hauptschulabschluss oder Versetzung in die 10. Klasse einer
deutschsprachigen Schule mit Deutsch „ausreichend“
- Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule
- erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
- erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- Zertifikat Deutsch oder ein gleich- oder höherwertiges Sprachdiplom
• Ansonsten müssen Sie einen Sprachtest ablegen und bestehen. Hierauf können Sie sich durch Kurse vorbereiten.
Informationen – auch zu Ausnahmen – erteilt die Einbürgerungsbehörde.
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9. Einbürgerung:
Staatsbürgerliches Grundwissen
 Wer eingebürgert werden will, muss die Grundsätze und
Werte unserer Verfassung kennen und über staatsbürgerliches Grundwissen verfügen.
 Dazu gehören Kenntnisse insbesondere zu folgenden
Themen:
- Demokratie
- Grundrechte
- Konfliktlösungen in der demokratischen Gesellschaft
- Rechts- und Sozialstaat
- Teilhabe an der politischen Gestaltung
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Geschichte und Verantwortung
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10. Einbürgerung:
Nachweis des staatsbürgerlichen Grundwissens
 Sie besitzen einen deutschen Hauptschulabschluss oder
einen höheren Schulabschluss, der ausreichende Kenntnisse bestätigt: Nachweis erbracht.
 Ansonsten müssen Sie einen Einbürgerungstest bestehen
- Aus einem Katalog von 310 Fragen werden 33 Fragen
gestellt, 17 müssen richtig beantwortet werden.
- Den Test führen die Prüfstellen des Bundeamtes für
Migration und Flüchtlinge durch: er kostet 25 Euro.
- Vorbereiten kann man sich auf den Test in Einbürgerungskursen, die von den hessischen Volkshochschulen
und sonstigen Instituten angeboten werden.
 Weitere Informationen – auch zu Ausnahmen – erteilen die
Einbürgerungsbehörden.
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11. Einbürgerung:
Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Grundsatz  Der Besitz zweier oder mehrerer Staatsangehörigkeiten
kann für den Betroffenen, aber auch für seine Heimatstaaten zu Problemen führen, die nicht immer leicht zu
lösen sind. Voraussetzung für eine Einbürgerung ist
daher nach der Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers die Aufgabe/der Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit.
 Ausnahmen gibt es nur für Unions- und Schweizerbürger und wenn die bisherige Staatsangehörigkeit
überhaupt nicht oder nur unter besonders schwierigen
Bedingungen aufgegeben werden kann.
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12. Einbürgerung:
Vermeidung von Mehrstaatigkeit - Ausnahmen
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Unions- oder Schweizerbürger
Heimatrecht kennt keinen Verlust der Staatsangehörigkeit
Heimatstaat verweigert Entlassungen regelmäßig
Heimatstaat verweigert Entlassung im Einzelfall aus Gründen,
die der Ausländer nicht zu vertreten hat
Heimatstaat macht Entlassung von unzumutbaren Bedingungen
abhängig
Heimatstaat entscheidet nicht in angemessener Zeit
bei älteren Personen stößt die Entlassung auf
unverhältnismäßige Schwierigkeiten, besondere Härte
Aufgabe der Staatsangehörigkeit führt zu erheblichen
Nachteilen
politisch Verfolgte
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13. Einbürgerung:
Das hessische Verwaltungsverfahren
Einbürgerungsantrag
Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern,
ansonsten Landkreis
Sachbearbeitung
Entscheidung
Regierungspräsidium Darmstadt/Gießen/Kassel
Einstufiges Verfahren
Zweistufiges Verfahren
Zurückstellung/Ablehnung
• Eingangsbestätigung
• Eingangsbestätigung
• Einbürgerungszusicherung
• Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit
• Kostenbescheid
• Feierliches Bekenntnis
• Einbürgerungsurkunde
• Eingangsbestätigung
• Anhörung
• Zurückstellung oder
Ablehnungsbescheid
• Kostenbescheid
• Feierliches Bekenntnis
• Einbürgerungsurkunde
Personalausweis/
Pass auf Antrag
Bürgermeister, allgemeine
Ordnungsbehörde
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14. Warum haben Sie noch nicht Ihre
Einbürgerung beantragt?
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Ich habe Familie und Freunde im Herkunftsstaat.
Ich möchte meinen Lebensabend in der alten Heimat verbringen.
Ich würde schon, aber mein Mann/meine Frau/meine Eltern wollen nicht.
Ich lege Wert auf meine kulturellen, religiösen und nationalen Bindungen zum Herkunftsstaat.
Persönliche Motive
Auch als Eingebürgerter werde ich in Deutschland nicht ausreichend
akzeptiert.
Ich erhalte gegenüber meiner jetzigen Rechtsstellung keine Vorteile, die
wichtig für mich sind.
Ich habe Probleme mit den Deutschkenntnissen oder dem
staatsbürgerlichen Grundwissen.
Ich möchte meine bisherige
Staatsangehörigkeit
Rechtliche
Probleme nicht aufgeben.
Die Einbürgerung ist mir zu teuer.
Das Verwaltungsverfahren schreckt mich ab.
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15. Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung!
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Überprüfen Sie ihre persönlichen Motive!
Die rechtlichen Voraussetzungen sind in der Regel leicht zu erfüllen.
Lassen Sie sich beraten:
- Von der Einbürgerungsstelle Ihrer Gemeinde oder Ihres
Landkreises oder
- von Ihrer Einbürgerungsbehörde
Regierungspräsidium Darmstadt
www.rp-darmstadt.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen
www.rp-giessen.hessen.de
Regierungspräsidium Kassel
www.rp-kassel.hessen.de
„Sie sind uns als deutsche Staatsangehörige bzw.
als deutscher Staatsangehöriger willkommen!“
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