Aufklärungs- und Einwilligungsbogen für die operative Entfernung

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Aufklärungs- und Einwilligungsbogen für die operative Entfernung von
Weisheitszähnen (bei Erwachsenen und Kindern)
Liebe Patientin, lieber Patient, liebe Eltern,
dieser Aufklärungsbogen dient der Grundinformation über die vorgesehene
operative Entfernung von Weisheitszähnen. Sprechen sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem
Arzt über alle Fragen, die nach dem Lesen dieses Bogens bleiben. Warum sie/er die
Weisheitszahnentfernung für sinnvoll und angebracht hält und welche Alternativen
es gibt, wird Ihnen gerne erklärt werden, auch wird sie/er Ihnen jeweilig Vor- und
Nachteile schildern.
Vorgesehene Maßnahme:
Entfernung:
18 ( )
28 ( )
38 ( )
48 ( )
……. ( )
Warum eine Weisheitszahnentfernung?
Weisheitszähne brechen normalerweise zwischen dem 16. und 20. Lebensjahr
sowohl im Ober- als auch Unterkiefer durch.
Vielfach ist jedoch nicht ausreichend Platz im Kiefer vorhanden, damit sich die
durchbrechenden Weisheitszähne in die Reihe der anderen Zähne einstellen
können.
Daher verursachen Weisheitszähne oft Schwierigkeiten, die ihre Entfernung
notwendig machen.
Zu den häufigsten Gründen für die Entfernung von Weisheitszähnen zählen:
•
Ein Weisheitszahn kann nicht richtig
durchbrechen,
weil nicht genügend Platz vorhanden ist
•
Die Wurzelspitze eines Weisheitszahnes hat
sich entzündet
•
Die ungünstige Lage eines Weisheitszahns
kann zu Entzündungen und Vereiterungen
(Abszessen) der umgebenden Region führen
•
Ein Weisheitszahn ist die Ursache für eine
Entzündung in der Kieferhöhle
•
Ein Hohlraum hat sich gebildet (Zyste) und
entzündet sich
•
Ein Weisheitszahn beschädigt benachbarte
Zähne
•
Ein Weisheitszahn verschiebt die benachbarte
Zahnreihe
•
Ein Weisheitszahn gefährdet den Erfolg
anderer zahnregulierender Maßnahmen
•
Ein Weisheitszahn stellt einen Herd für andere
Erkrankungen dar (Herz- und
Rheumaerkrankungen)
•
Ein Weisheitszahn verursacht
Gesichtsschmerzen bzw. verschlimmert diese
Die genaue Lage des zu entfernenden Weisheitszahnens wird normalerweise mit
einer Panorama-Röntgenaufnahme dargestellt. Mit einer solchen Aufnahme erhält
Ihre Ärztin/Ihr Arzt auch genaue Informationen über die benachbarten Strukturen
(Kieferhöhle etc.). Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird mit Ihnen die individuellen Gründe
besprechen, welche für die Weisheitszahnentfernung bei Ihnen oder Ihrem Kind
maßgeblich sind.
Wie wird die Entfernung durchgeführt?
Die Weisheitszahnentfernung kann in lokaler/regionaler Betäubung oder seltener
in Vollnarkose erfolgen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird die Vor- und Nachteile bei beiden
Methoden mit Ihnen besprechen.
Wenn bei Ihnen/Ihrem Kind ein Weisheitszahn aus dem Unterkiefer in
lokaler/regionaler Betäubung entfernt wird, spritzt Ihre Ärztin/Ihr Arzt mit einer
feinen Nadel Betäubungsmittel auf der Innenseite des Kiefers und am zu
entfernenden Zahn ein.
Im Falle der Entfernung von Weisheitszähnen im Oberkiefer wird das
Betäubungsmittel sowohl von der Mundhöhle aus als auch vom Raum zwischen
Backe und Oberkieferrund um den zu entfernenden Zahn eingespritzt.
Jetzt wird die Schleimhaut eingeschnitten und Knochengewebe so weit entfernt,
bis der Weisheitszahn frei liegt und mit einer Zange oder mit einem Hebel entfernt
werden kann.
Manchmal kann der Weisheitszahn so fest sitzen, dass er im Ganzen nicht entfernt
werden kann, sondern zunächst geteilt werden muss.
Allgemeine Risiken einer Weisheitszahnentfernung
Weisheitszähne werden heute natürlich routinemäßig entfernt. Trotzdem kann es,
wie immer in der Medizin, zu Komplikationen kommen, die extrem selten
lebensbedrohlich werden können. Das Risiko ist auch abhängig von Ihrer
körperlichen Verfassung und Ihren Vorerkrankungen.
•
Blutergüsse und Entzündungen treten an Einstichstellen von Spritzen auf
(Spritzenabszess, Gewebeabsterben), die evtl. behandelt werden müssen.
Es können auch sehr selten Nervschädigungen durch die Injektionskanüle
auftreten, die dann Taubheitsgefühle und der Lippe oder Zunge zur Folge
haben, die meist nach 3-6 Monaten verschwinden und sehr selten
dauerhaft sind
•
Hautausschlag und Juckreiz an Einstichstellen sind meist allergische
Reaktionen oder Überempfindlichkeit auf verabreichte Betäubungsmittel
und Medikamente. Sie klingen meist bald wieder ab.
•
Auch ein eventueller Brechreiz ist meist auf eine allergische Reaktion
zurückzuführen.
•
Schwere allergische Reaktionen auf die eingesetzten Medikamente und
Spritzen führen – sehr selten – zur Verschlechterung der Atemfunktion
und/oder – äußerst selten – zu Herz-Kreislaufstörungen, die leider auch
lebensbedrohlich werden können. Daraus kann dann auch eine
Minderdurchblutung von Organen wie Hirn oder Nieren resultieren,
woraus sich Organschäden entwickeln können (z.B. Hirnschädigung mit
Krampfanfällen, Nierenversagen)
•
Wenn es – wie sehr selten – zu einer Verschleppung von Keimen in die
Blutbahn kommt (Bakteriämie), kann als Folge eine
Keimüberschwemmung im Blut (Sepsis) entstehen, die u. U. auch
Organschäden verursachen kann, so z.B. eine Herzinnenwandentzündung
(Endokarditis). In einem solchen Fall ist eine intensivmedizinische
Behandlung notwendig.
•
Äußerst selten kommen auch Thrombosen und Embolien vor
(Verstopfung eines Blutgefäßes), die zu einer Lungenembolie oder zu
einem Schlaganfall führen können.
•
Feine Wurzelspitzen können abbrechen. Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird diese
ggf. herausoperieren.
•
Durch das Hebeln und die Nutzung von Zangen und sonstigen
chirurgischen Instrumenten können Nachbarzähne beschädigt werden.
Eine fachgerechte Behandlung muss dann anschließend durchgeführt
werden.
•
Die Wurzeln von Weisheitszähnen im Oberkiefer ragen häufig in die
Kieferhöhle hinein, so dass diese bei der Entfernung eröffnet werden
kann. Sie muss dann wieder mit Schleimhaut verschlossen werden.
•
Trotz Verschlusses kommt es aber zu Kieferhöhlenentzündungen, die mit
Antibiotika behandelt werden. Reicht dies nicht aus, kann auch eine
Kieferhöhlenoperation notwendig werden.
•
Bei der Entfernung von Weisheitszähnen im Unterkiefer kommt es
manchmal zu einer mechanischen Schädigung des Unterkiefernervs, der
relativ nahe an den Wurzeln der Weisheitszähne verläuft. Die Folge sind
Gefühlsstörungen am Unterkiefer und an der Unterlippe.
•
Auch die Zunge kann in Mitleidenschaft gezogen werden, da ihr Nerv
ebenfalls nahe an den Weisheitszähnen vorbeiläuft. Daraus resultieren
manchmal Geschmacks und Gefühlsstörungen sowie Taubheitsgefühle.
•
Diese Nervstörungen vergehen normalerweise von selbst wieder.
Manchmal kann jedoch eine Nervennaht notwendig werden, um sie zu
beseitigen. Selten können solche Störungen überhaupt nicht beseitigt
werden.
•
Da Unterkiefer-Weisheitszähne häufig tief in den Unterkiefer
hineinragen, kommen Unterkieferbrüche bei der Entfernung vor.
Aufgrund der Schwächung des Unterkiefers durch die
Weisheitszahnentfernung gibt es solche Brüche auch noch Tage oder
einige Wochen später. Ein solcher Bruch muss behandelt werden, heilt
aber in der Regel dann schnell wieder.
Einwilligungserklärung
Nach dem Lesen dieses Patientenaufklärungsbogens und nach dem
Aufklärungsgespräch mit der Ärztin/dem Arzt Frau/Herrn Dr. med.
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fühle ich mich voll und ausreichend informiert und aufgeklärt. Meine Fragen,
insbesondere über die Operation, ihre Vor- und Nachteile, und die Alternativen
wurden dargestellt und mögliche Komplikationen besprochen.
Ich habe die Aufklärung vollständig verstanden, konnte alle mich bewegenden
Fragen stellen und habe keine weiteren Fragen mehr.
Nach den Verhaltenshinweisen werde ich mich richten.
Ich willige nach reichlicher Überlegung in den vorgesehen Eingriff ein.
Ich beachte die vorübergehende Einschränkung meiner
Straßenverkehrstauglichkeit durch Betäubungs-, Schmerz oder Beruhigungsmittel
und das Rauchverbot.
Unterschreibt ein Elternteil allein, so erklärt er mit seiner Unterschrift
zugleich, dass ihm das Sorgerecht allein zusteht oder dass im Einverständnis
mit dem anderen Elternteil gehandelt wurde.
Ich willige auch in notwendige Änderungen oder Erweiterungen der Operation ein,
wenn dies während der Operation notwendig erscheint.
Ich versage meine Einwilligung in den Eingriff. Über die möglichen
gesundheitlichen Nachteile meiner Ablehnung wurde ich informiert.
Vermerk des Arztes über das Aufklärungsgespräch, etwaige Beschränkungen der
Einwilligung bzw. mögliche Folgen der Ablehnung:
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OP-Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, da sonst eine Gebühr
nach GOÄ und GOZ erhoben werden kann!
Ort:
Datum:
Unterschrift:
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