Tätowieren und Piercen

Werbung
Bayerisches Landesamt
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Tätowieren und Piercen
Tätowieren und Piercen hatten - und haben - in vielen fremdländischen Kulturen eine
lange Tradition; oftmals haben sie einen rituellen Hintergrund, oder dienen als
Statussymbol. Mittlerweile erfreut sich insbesondere das Piercen auch bei uns einer
wachsenden Beliebtheit. Der Fantasie bezüglich der Auswahl der Schmuckstücke und
der Lokalisation des Piercings (und des Tattoos) sind dabei offensichtlich keine Grenzen
gesetzt.
Gesundheitsgefahren
Warum können Tätowieren und Piercing zu Gesundheitsschäden führen?
Worauf sollten Sie beim Tätowieren achten?
Worauf sollten Sie beim Piercing achten?
Mehr zu diesem Thema
Gesundheitsgefahren
Wer sich solchen "Schönheitseingriffen" unterziehen will, sollte neben rein künstlerischen
Aspekten jedoch auch gesundheitliche Belange berücksichtigen. Leider hat sich nämlich
gezeigt, dass Tätowieren und Piercing aus gesundheitlicher Sicht nicht ganz
unproblematisch sind.
Diese Information soll Ihnen eine kurze Übersicht über die möglichen
Gesundheitsschäden geben, insbesondere solche, die durch Hygienemängel entstehen
können; denn durch Einhaltung von bestimmten Hygieneregeln - deren Durchführung Sie
zum Teil selbst kontrollieren oder erfragen können - kann das Risiko einer
Gesundheitsschädigung weitgehend ausgeschaltet werden.
Warum können Tätowieren und Piercing zu Gesundheitsschäden
führen?
Beim Tätowieren und Piercing werden zwangsläufig Wunden verursacht, aus denen Blut
und Serum austreten; schon kleinste, mit dem bloßen Auge oft nicht erkennbaren Blutoder Serumtröpfchen können bei Infizierten große Mengen gefährlicher
Krankheitserreger (z.B. die Viren, die AIDS oder Gelbsucht verursachen) enthalten. Bei
Nichteinhaltung der Hygiene-Regeln ist eine Weitergabe solcher Erreger möglich, vor
allem durch kontaminiertes Instrumentarium. Besonders gefährdet ist nach der
unsachgemäßen "Behandlung" eines Infizierten der jeweils nächste Kunde. Auch der
Tätowierer / Piercer kann, wenn er selbst Krankheitsträger ist, durch
unvorschriftsmäßiges Arbeiten Infektionen, z.B. über kleinste Verletzungen an seinen
Händen, an seine Kunden weitergeben.
Unverträglichkeitsreaktionen (Allergien) können beim Tätowieren durch die in den
Farben enthaltenen Schwermetalle und beim Piercing durch die Schmuckmaterialien
(zum Beispiel Nickel) auftreten. Einige Tätowierfarben enthalten sogenannte AzoFarbstoffe, deren gesundheitliche Langzeitfolgen nach Deponierung in der Haut derzeit
noch kaum absehbar sind.
Beim Piercing sind zusätzlich Schäden durch Gewebsverletzungen möglich. Neben der
Entwicklung einer eitrigen Wundentzündung besteht immer die Gefahr einer Verletzung
von Blutgefäßen oder Nerven. Außerdem können sich an der Wunde wuchernde narbige
Veränderungen ( "wildes Fleisch") bilden. Diese Folgen sind auch bei strikter Einhaltung
der Hygieneregeln möglich.
Worauf sollten Sie beim Tätowieren achten?
Der Tätowier-Arbeitsplatz sollte sich in einem eigenen Raum - abgegrenzt von den
übrigen Bereichen des Studios - befinden. In diesem Raum dürfen nur die Gegenstände
vorhanden sein, die für die Durchführung des Tätowierens unbedingt erforderlich sind. In
der Nähe des Arbeitsplatzes (oder in einem angrenzenden Raum) muss ein
Waschbecken mit Seifen- und Desinfektionsmittelspender sowie ein Halter mit
Einmalhandtüchern installiert sein.
Beim Tätowieren werden Farbstoffe in die Haut eingestochen. Die hierzu verwendeten
Nadeln werden in der Regel bei mehreren Kunden verwendet. Eine hygienisch korrekte
Aufbereitung dieser Nadeln gehört zu den wichtigsten Hygieneregeln beim Tätowieren.
Die Nadeln müssen keimfrei (steril) sein. Nadel, Nadelhalter und Griffstück sollten erst
unmittelbar vor Beginn des Tätowierens aus der Verpackung entnommen und
zusammengesetzt werden.
Vor dem Tätowieren muss die Haut mit Seife gewaschen und anschließend desinfiziert
werden. Das für die Hautdesinfektion verwendete Mittel wird nicht nur aufgesprüht,
sondern auch mit Einmal-Papiertüchern oder Tupfern eingerieben.
Während des Tätowierens muss der Tätowierer Einmalhandschuhe tragen. Vor der
Entnahme aus dem Handschuhspender muss er eine Händedesinfektion durchführen,
die mindestens 30 Sekunden dauert.
Nach dem Tätowieren wird die Haut mit Wundsalbe behandelt und mit einem sterilen
Verband abgedeckt.
Worauf sollten Sie beim Piercing achten?
Beim Piercing (engl.: to pierce = durchstechen) werden mittels eines Stifts oder einer
Hohlnadel verschiedene Haut- und Gewebsbereiche so durchstoßen, dass ein
Stichkanal mit einer Eintritts- und Austrittsöffnung entsteht. Es resultiert also
zwangsläufig eine offene Wunde, aus der mehr oder weniger große Mengen an Blut und
Gewebsflüssigkeit austreten können, in die aber auch leicht Krankheitserreger
eindringen können. Für das Piercen gelten damit zunächst einmal dieselben
Hygieneregeln wie für das Tätowieren. Sie sollten also auf Folgendes achten:
Alle verwendeten Instrumente (zum Beispiel Hohlnadeln, Zangen, Scheren) und
die eingesetzten Materialien (Stecker, Ringe) müssen steril sein. Aus
hygienischer Sicht ist es für Sie vorteilhaft, wenn alle für das Piercing
erforderlichen Gegenstände in Ihrem Beisein erst unmittelbar vor dem Eingriff aus
der Sterilisationsverpackung entnommen werden.
Die Haut muss im Ein- und Austrittsbereich des Stichkanals sorgfältig desinfiziert
werden (siehe bei Tätowieren).
Beim Piercen ist die Verwendung steriler Handschuhe erforderlich, vor Anziehen
der Handschuhe muss eine Händedesinfektion erfolgen.
Nach dem Einlegen des Schmuckstücks muss eine Reinigung, Desinfektion und
Abdeckung der Einstichstelle erfolgen.
Die durch das Piercing entstandene Wunde bedarf einer sorgfältigen
Nachbehandlung. Lassen Sie sich vom Piercer stets ausführlich über die
Wundpflege, den Heilungsverlauf und mögliche Komplikationen informieren.
Tätowieren und Piercing bei Minderjährigen: Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit
Zustimmung der Sorgeberechtigten behandelt werden.
Mehr zu diesem Thema
Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung)
vom Bayerischen Staatsministerium des Innern
Dokument aktualisiert am: 23.07.2008
Autor: Dr. Heribert Bischoff - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit
Herunterladen