Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Tätowieren und Piercen Tätowieren und Piercen hatten - und haben - in vielen fremdländischen Kulturen eine lange Tradition; oftmals haben sie einen rituellen Hintergrund, oder dienen als Statussymbol. Mittlerweile erfreut sich insbesondere das Piercen auch bei uns einer wachsenden Beliebtheit. Der Fantasie bezüglich der Auswahl der Schmuckstücke und der Lokalisation des Piercings (und des Tattoos) sind dabei offensichtlich keine Grenzen gesetzt. Gesundheitsgefahren Warum können Tätowieren und Piercing zu Gesundheitsschäden führen? Worauf sollten Sie beim Tätowieren achten? Worauf sollten Sie beim Piercing achten? Mehr zu diesem Thema Gesundheitsgefahren Wer sich solchen "Schönheitseingriffen" unterziehen will, sollte neben rein künstlerischen Aspekten jedoch auch gesundheitliche Belange berücksichtigen. Leider hat sich nämlich gezeigt, dass Tätowieren und Piercing aus gesundheitlicher Sicht nicht ganz unproblematisch sind. Diese Information soll Ihnen eine kurze Übersicht über die möglichen Gesundheitsschäden geben, insbesondere solche, die durch Hygienemängel entstehen können; denn durch Einhaltung von bestimmten Hygieneregeln - deren Durchführung Sie zum Teil selbst kontrollieren oder erfragen können - kann das Risiko einer Gesundheitsschädigung weitgehend ausgeschaltet werden. Warum können Tätowieren und Piercing zu Gesundheitsschäden führen? Beim Tätowieren und Piercing werden zwangsläufig Wunden verursacht, aus denen Blut und Serum austreten; schon kleinste, mit dem bloßen Auge oft nicht erkennbaren Blutoder Serumtröpfchen können bei Infizierten große Mengen gefährlicher Krankheitserreger (z.B. die Viren, die AIDS oder Gelbsucht verursachen) enthalten. Bei Nichteinhaltung der Hygiene-Regeln ist eine Weitergabe solcher Erreger möglich, vor allem durch kontaminiertes Instrumentarium. Besonders gefährdet ist nach der unsachgemäßen "Behandlung" eines Infizierten der jeweils nächste Kunde. Auch der Tätowierer / Piercer kann, wenn er selbst Krankheitsträger ist, durch unvorschriftsmäßiges Arbeiten Infektionen, z.B. über kleinste Verletzungen an seinen Händen, an seine Kunden weitergeben. Unverträglichkeitsreaktionen (Allergien) können beim Tätowieren durch die in den Farben enthaltenen Schwermetalle und beim Piercing durch die Schmuckmaterialien (zum Beispiel Nickel) auftreten. Einige Tätowierfarben enthalten sogenannte AzoFarbstoffe, deren gesundheitliche Langzeitfolgen nach Deponierung in der Haut derzeit noch kaum absehbar sind. Beim Piercing sind zusätzlich Schäden durch Gewebsverletzungen möglich. Neben der Entwicklung einer eitrigen Wundentzündung besteht immer die Gefahr einer Verletzung von Blutgefäßen oder Nerven. Außerdem können sich an der Wunde wuchernde narbige Veränderungen ( "wildes Fleisch") bilden. Diese Folgen sind auch bei strikter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Worauf sollten Sie beim Tätowieren achten? Der Tätowier-Arbeitsplatz sollte sich in einem eigenen Raum - abgegrenzt von den übrigen Bereichen des Studios - befinden. In diesem Raum dürfen nur die Gegenstände vorhanden sein, die für die Durchführung des Tätowierens unbedingt erforderlich sind. In der Nähe des Arbeitsplatzes (oder in einem angrenzenden Raum) muss ein Waschbecken mit Seifen- und Desinfektionsmittelspender sowie ein Halter mit Einmalhandtüchern installiert sein. Beim Tätowieren werden Farbstoffe in die Haut eingestochen. Die hierzu verwendeten Nadeln werden in der Regel bei mehreren Kunden verwendet. Eine hygienisch korrekte Aufbereitung dieser Nadeln gehört zu den wichtigsten Hygieneregeln beim Tätowieren. Die Nadeln müssen keimfrei (steril) sein. Nadel, Nadelhalter und Griffstück sollten erst unmittelbar vor Beginn des Tätowierens aus der Verpackung entnommen und zusammengesetzt werden. Vor dem Tätowieren muss die Haut mit Seife gewaschen und anschließend desinfiziert werden. Das für die Hautdesinfektion verwendete Mittel wird nicht nur aufgesprüht, sondern auch mit Einmal-Papiertüchern oder Tupfern eingerieben. Während des Tätowierens muss der Tätowierer Einmalhandschuhe tragen. Vor der Entnahme aus dem Handschuhspender muss er eine Händedesinfektion durchführen, die mindestens 30 Sekunden dauert. Nach dem Tätowieren wird die Haut mit Wundsalbe behandelt und mit einem sterilen Verband abgedeckt. Worauf sollten Sie beim Piercing achten? Beim Piercing (engl.: to pierce = durchstechen) werden mittels eines Stifts oder einer Hohlnadel verschiedene Haut- und Gewebsbereiche so durchstoßen, dass ein Stichkanal mit einer Eintritts- und Austrittsöffnung entsteht. Es resultiert also zwangsläufig eine offene Wunde, aus der mehr oder weniger große Mengen an Blut und Gewebsflüssigkeit austreten können, in die aber auch leicht Krankheitserreger eindringen können. Für das Piercen gelten damit zunächst einmal dieselben Hygieneregeln wie für das Tätowieren. Sie sollten also auf Folgendes achten: Alle verwendeten Instrumente (zum Beispiel Hohlnadeln, Zangen, Scheren) und die eingesetzten Materialien (Stecker, Ringe) müssen steril sein. Aus hygienischer Sicht ist es für Sie vorteilhaft, wenn alle für das Piercing erforderlichen Gegenstände in Ihrem Beisein erst unmittelbar vor dem Eingriff aus der Sterilisationsverpackung entnommen werden. Die Haut muss im Ein- und Austrittsbereich des Stichkanals sorgfältig desinfiziert werden (siehe bei Tätowieren). Beim Piercen ist die Verwendung steriler Handschuhe erforderlich, vor Anziehen der Handschuhe muss eine Händedesinfektion erfolgen. Nach dem Einlegen des Schmuckstücks muss eine Reinigung, Desinfektion und Abdeckung der Einstichstelle erfolgen. Die durch das Piercing entstandene Wunde bedarf einer sorgfältigen Nachbehandlung. Lassen Sie sich vom Piercer stets ausführlich über die Wundpflege, den Heilungsverlauf und mögliche Komplikationen informieren. Tätowieren und Piercing bei Minderjährigen: Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten behandelt werden. Mehr zu diesem Thema Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) vom Bayerischen Staatsministerium des Innern Dokument aktualisiert am: 23.07.2008 Autor: Dr. Heribert Bischoff - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit