Übersicht Ebola-Fieber / Marburg-Fieber

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Ebolavirus-Infektionen
Übersicht Ebola-Fieber / Marburg-Fieber
Stand: 11.08.2014
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Erreger
Vorkommen
Infektionsweg
Inkubationszeit
Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Klinische Symptomatik
Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine importierte Ebola-/Marburgvirus-Erkrankung
Differenzierung von Personen nach Expositionsrisiko
◦ Hohes Expositionsrisiko
◦ Niedriges Expositionsrisiko
Diagnostik
◦ Differenzialdiagnostik
◦ Labordiagnostik
◦ Probenversand
Therapie
Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen
◦ 1. Präventive Maßnahmen
◦ 2. Maßnahmen bei Erkrankten und Krankheitsverdächtigen
◦ 3. Umgang mit Kontaktpersonen
◦ 4. Eigenschutz beim Umgang mit Erkrankten und Krankheitsverdächtigen
◦ 5. Postexpositionsprophylaxe
◦ 6. Dekontamination
◦ 7. Maßnahmen bei Todesfällen
Meldepflicht
Spezialdiagnostik und Beratung
Ausgewählte Informationsquellen
Erreger
Das Ebolavirus und das Marburgvirus sind morphologisch identisch, besitzen aber eine unterschiedliche
Antigenstruktur. Sie gehören zur Familie der Filoviridae.
Von den bisher bekannten Spezies des Ebolavirus haben drei Spezies große Krankheitsausbrüche beim
Menschen ausgelöst (Zaire, Sudan, Bundibugyo). Wegen des klinischen Verlaufs werden sie zu den Viren
gezählt, die virale hämorrhagische Fieber (VHF) hervorrufen können.
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Vorkommen
Als tierisches Reservoir dieser Viren werden in Subsahara-Afrika lebende Flughunde (Fledertiere)
angenommen.1,2 Bei diesen wurden in jüngeren Studien Marburgvirus-RNA und -Antikörper
nachgewiesen, ohne dass diese Tiere jedoch Symptome aufwiesen.3,4
Es handelt sich um vergleichsweise seltene Erkrankungen. Große Ausbrüche der Ebolavirus-Erkrankung
wurden seit 1976 in der Demokratischen Republik Kongo (vormals Zaire), der Republik Kongo, im
heutigen Südsudan, Uganda und Gabun verzeichnet.5 Im März 2014 wurde ein Ausbruch mit dem ZaireEbolavirus im westafrikanischen Guinea bekannt. Von dort hat sich das Geschehen auf weitere
Nachbarstaaten ausgeweitet und stellt inzwischen den bislang größten jemals erfassten Ebola-Ausbruch
dar. Weitere Informationen zum aktuellen Ausbruch in Westafrika finden Sie auf den Seiten des European
Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO):
Der erste bekannte Marburgvirus-Ausbruch fand 1967 in Marburg / Deutschland statt und ließ sich auf
Kontakt zu importierten infizierten Affen zurückführen. Weitere größere Ausbrüche gab es in der
Demokratischen Republik Kongo und Angola sowie Einzelfälle in verschiedenen süd- und ostafrikanischen
Ländern.
Infektionsweg
Das Reservoir ist nicht eindeutig gesichert. Als Überträger werden Menschenaffen und vor allem
Flughunde vermutet.1,2 Infektionen des Menschen entstehen durch Kontakte zu infizierten Tieren (z.B.
durch Wildjagd, Verzehr und Zubereitung von Wildtierprodukten).
Eine Übertragung von Mensch-zu-Mensch ist durch den ungeschützten Kontakt mit Blut oder anderen
Körperflüssigkeiten von erkrankten Menschen oder Verstorbenen möglich.6 Da Ebola-/ Marburgviren in
flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage infektionsfähig bleiben können, ist eine Ansteckung
auch über Gegenstände wie Spritzen möglich, die mit infektiösen Körperflüssigkeiten kontaminiert sind.7
Eine besondere Gefahr besteht für betreuende Personen und medizinisches Personal mit direktem
Kontakt zu Patienten sowie für das Laborpersonal. Hier sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.
Für Reisende in Epidemiegebiete besteht nur ein sehr geringes Infektionsrisiko, solange sie keinen
direkten Kontakt mit erkrankten oder verstorbenen Menschen und Tieren bzw. deren Körperflüssigkeiten
haben (siehe auch Informationen für Reisende des ECDC (Druckversion), PDF, Datei ist nicht barrierefrei).
Es gibt bisher keine Hinweise auf eine Übertragung von Filoviren auf den Menschen durch die Atemluft.5
Inkubationszeit
Ebolavirus-Erkrankungen: 2-21 Tage, meistens 8-10 Tage.8
Für Marburgviren wird eine ähnliche Inkubationszeit angenommen. Die Angaben der Literatur sind hierzu
uneinheitlich.
Grundsätzlich ist die Inkubationszeit großzügig zu betrachten, da sie abhängig von der
Erregerkonzentration ist und in der Frühphase der Erkrankung unspezifische Symptome auftreten können,
die möglicherweise nicht als relevant betrachtet werden.
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Dauer der Ansteckungsfähigkeit
Eine Weitergabe der Infektion während der Inkubationszeit wurde bislang nicht beschrieben.
Erkrankte sind solange kontagiös, wie Symptome - vor allem Fieber - bestehen. Dabei korreliert die
Ansteckungsgefahr mit der Schwere der Erkrankung. Das Übertragungsrisiko ist in der Spätphase der
Erkrankung am größten, wenn die Viruslast am höchsten ist.9 In Ausbruchsgeschehen findet die
Ansteckung häufig über Kontakt zu den Körpern Verstorbener statt (z.B. durch Beerdigungsrituale).
Klinische Symptomatik
Die Erkrankung beginnt plötzlich mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen,
Konjunktivitis, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Bei einigen Patienten kommt es zusätzlich u.a. zum
Auftreten einer Pharyngitis und eines makulo-papulösen Exanthems.11
Ab dem 5.-7. Krankheitstag sind bei einer Mehrzahl von Patienten Schleimhautblutungen (u.a. aus dem
Gastrointestinal- und Genitaltrakt), bisweilen auch Ekchymosen zu beobachten. Relativ häufig sind
Oligurie oder Anurie bis zum drohenden Nierenversagen. Auch Zeichen einer Enzephalitis können
auftreten. Häufige Laborbefunde sind Thrombozytopenie, Lymphozytopenie und
Transaminasenerhöhungen als Zeichen der Leberbeteiligung.
Die Letalität beträgt je nach Virusart zwischen 30-90%. In der Vergangenheit war sie in Ausbrüchen der
Ebola-Zaire-Virusspezies besonders ausgeprägt, 70-90% der Patienten starben unter dem Bild eines
kardiopulmonalen Schocks.
Vorliegen eines begründeten Verdachts auf eine importierte Ebola-/MarburgvirusErkrankung
(siehe Literatur 8,12)
Patient mit Fieber (>38,5°C) mit oder ohne weitere Symptome (s. klinische Symptomatik),
• der in den 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn unter hohem oder niedrigem Expositionsrisiko (s.
Differenzierung von Personen nach Expositionsrisiko) Kontakt mit einem Ebola-/ MarburgvirusErkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatte.
oder
• der in den 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn im In- oder Ausland in einem Labor oder in einer
sonstigen Einrichtung gearbeitet hat, in der ein Umgang mit Ebola-/ Marburgviren, erregerhaltigem
Material, Ebola-/ Marburgvirus infizierten Tieren oder erkrankten Personen möglich ist.
oder
• der sich bis zu 21 Tagen vor Erkrankungsbeginn in einem bekanntem Endemiegebiet (Land, in dem
in der Vergangenheit Fälle beschrieben wurden) oder in einem Gebiet aufgehalten hat, in dem in
den vorausgegangenen zwei Monaten bestätigte oder vermutete Fälle von Ebola-/ Marburgvirus
aufgetreten sind,
und
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◦ dort möglicherweise direkten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten an Ebola-/
Marburgvirus infizierter oder toter Tiere (z.B. Affen, Nagetiere, Fledermäuse, („bushmeat“)
hatte,
oder
◦ sich dort in Höhlen oder Minen aufgehalten hatte,
oder
◦ an einer gesteigerten Blutungsneigung (hämorrhagischen Diathese) oder einem ungeklärtem
Schock leidet.
Liegt ein begründeter Verdacht vor, so sollte umgehend das zuständige Gesundheitsamt sowie das
zuständige Kompetenzzentrum informiert werden, um weitere Schritte zu Schutzmaßnahmen sowie zur
Labordiagnostik einzuleiten (s. auch Labordiagnostik und Maßnahmen bei Erkrankten und
Krankheitsverdächtigen). Ergibt die Labordiagnostik den Hinweis einer akuten Ebola-/ MarburgvirusInfektion, ist der Fall bestätigt. Sobald zwei Patientenproben im Abstand von mindestens 48 Stunden
labordiagnostisch negativ getestet werden, liegt kein Verdachtsfall mehr vor.13
Abbildung:
Quelle: Fock et al.; Med Welt 5/2001; 52: 126-32 (aktualisiert: 25.03.2014)
Maßnahmen bei Verdacht
auf Virales Hämorrhagisches
Fieber (Druckversion) (PDF,
108KB, Datei ist nicht
barrierefrei)
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Differenzierung von Personen nach Expositionsrisiko
(siehe Literatur 14,15)
Hohes Expositionsrisiko
Eine Person, die in den letzten 21 Tagen
• perkutane-, z.B. Nadelstich oder Schleimhaut-Exposition gegenüber virus-kontaminierten
Körperflüssigkeiten eines Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankten hatte,
• direkten ungeschützten Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten von an Ebola-/
Marburgvirus-Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatte,
• engen Kontakt ohne Schutzkleidung zu einem schwer mit Ebola-/ Marburgvirus- Erkrankten hatte,
der z.B. gehustet, sich erbrochen, Durchfall oder Nasenbluten hatte,
• in einem Endemiegebiet ohne angemessene Schutzkleidung direkten Kontakt zu einem
Verstorbenen hatte, z.B. während einer Beerdigung-Zeremonie.
Niedriges Expositionsrisiko
Eine Person, die keine hohe Risikoexposition hatte, die aber in den letzten 21 Tagen
• einen fiebrigen, aber noch nicht schwer mit Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankten oder
Krankheitsverdächtigen medizinisch versorgt, gepflegt, körperlich untersucht, Fieber oder Blutdruck
gemessen hat,
• Kontakt (<1m) mit einem Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen hatte (inkl.
Haushaltskontakte, Flugpassagiere*),
• Kontakt zu möglicherweise mit Ebola-/ Marburgvirus-kontaminierter Kleidung / Gegenständen hatte.
*Passagiere, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Indexfall gesessen haben (+/- 1 Sitz in alle
Richtungen, auch ggf. über den Gang).16
Diagnostik
Differenzialdiagnostik
(siehe Literatur 12)
Malaria ist im Hinblick auf Tropenkrankheiten die wichtigste Differentialdiagnose und muss deshalb zuerst
ausgeschlossen bzw. bestätigt werden. Des Weiteren sollten Erkrankungen durch andere Erreger viral
hämorrhagischer Fieber (z.B. Gelbfiebervirus, Lassavirus, Denguevirus, Vertreter von Hantaviren, KrimKongo-Virus) ausgeschlossen werden. Auch nicht-virale Erkrankungen wie Typhus abdominalis,
Rickettsiosen, Meningokokken-Sepsis bzw. andere Sepsisformen, Leptospirose, hämorrhagische Formen
des Rückfallfiebers, bakterielle Ruhr, evtl. auch Intoxikationen müssen ggf. berücksichtigt werden.
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Labordiagnostik
Die Labordiagnostik muss in einem speziell hierfür befugten Labor erfolgen. Für die mikrobiologische
Diagnostik stehen das Konsiliarlabor für Filoviren am Institut für Virologie der Philipps-Universität Marburg
sowie das Nationale Referenzzentrum für tropische Infektionserreger am Bernhard-Nocht-Institut Hamburg
zur Verfügung (s. Spezialdiagnostik und Beratung).
Inaktivierte Proben können für eine Ausschlussdiagnostik auch im Zentrum für Biologische Gefahren und
Spezielle Pathogene, Hochpathogene Viren des Robert Koch-Institutes oder dem Institut für Mikrobiologie
der Bundeswehr in München analysiert werden.
Folgende Methoden können zur Diagnostik eingesetzt werden:
Virusnachweis aus dem Blut während der akuten Krankheitsphase mittels PCR, elektronenmikroskopische
Untersuchung oder Nachweis von spezifischen Antikörpern (IgM, IgG) mittels IF, ELISA, NT.17 Eine
Virusanzucht darf nur in Laboren der Sicherheitsstufe 4 vorgenommen werden.
Probenversand
Vor dem Versand von Verdachtsproben muss unbedingt mit den diagnostizierenden Laboren Kontakt
aufgenommen werden, um die Proben anzumelden und die Versandmodalitäten abzustimmen.
Vorschriften für den Umgang mit hochinfektiösem Untersuchungsmaterial und dessen Transport müssen
beachtet werden.
Der Versand von ansteckungsgefährlichen Stoffen ist im Wesentlichen durch das Europäische
Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geregelt. Der
Versand von Ebola-/ Marburgvirus-Diagnostikproben oder Verdachtsproben zur Ebola-/ MarburgvirusDiagnostik erfolgt somit als Kategorie A: Klasse 6.2. Für diese gilt die Verpackungsvorschrift P620 mit der
Kennzeichnung UN2814 „Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für den Menschen (humanpathogen)“.
Therapie
Bei Erkrankten erfolgt eine intensivmedizinische Betreuung und Isolierung in einem geeigneten
Behandlungszentrum für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen (Sonderisolierstation). Da
eine Kausaltherapie derzeit nicht verfügbar ist, werden Patienten mit Ebola- oder MarburgvirusErkrankungen symptomatisch behandelt. Die wenigen spezifischen medikamentösen Ansätze sind
experimentell. Das gleiche gilt für die Postexpositionsprophylaxe. Gegen Filoviren zeigt Ribavirin keine
Wirkung.
Präventiv- und Bekämpfungsmaßnahmen
1. Präventive Maßnahmen
Direkter Kontakt zu einem Ebola-Patienten muss vermieden werden. Medizinisches Personal, welches
einen Patienten betreut, muss strenge Hygiene- und Isolationsvorschriften einhalten (Isolation des
Patienten und sogenanntes Barrier Nursing).
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Zur Verhütung der Einschleppung von Ebola- und Marburgviren sind die Vorschriften für importierte Tiere
und Tierprodukte einzuhalten (Einfuhr und Zollvorschriften). Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass
infizierte tote Tiere oder deren Fleisch („bushmeat“) illegal nach Deutschland importiert werden. Eine
mögliche Gefährdung besteht dabei für das Personal der Zollbehörden an den internationalen
Umschlagsstellen (Flughäfen, Schiffshäfen). Das Risiko wird für Deutschland jedoch als sehr gering
eingestuft (Merkblatt: Umgang von Zollbehörden mit Paket- und Frachtsendungen aus EbolaEndemiegebieten)
2. Maßnahmen bei Erkrankten und Krankheitsverdächtigen
(siehe Literatur 8,12,15)
Bei klinischem Verdacht auf eine Ebola-/ Marburgvirus-Infektion ist immer kritisch zu prüfen, ob bei dem
Patienten eine Reiseanamnese vorliegt, ob der jeweilige Krankheitserreger in dem Land endemisch ist und
ob dort in der letzten Zeit Krankheitsausbrüche zu verzeichnen waren (s.u.: Vorliegen eines begründeten
klinischen Verdachts auf importierte Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankung).
Krankheitsverdächtige werden hinsichtlich des seuchenhygienischen Managements wie Erkrankte
behandelt.
Bis zur Entscheidung, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, sollte der Patient im derzeitigen Umfeld (zu
Hause, Arztpraxis, Aufnahmebereich Krankenhaus) verbleiben. Zugang zum Patienten erfolgt nur mit
entsprechender persönlicher Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, mindestens FFP3-Halbmaske,
Kopfhaube, wasserabweisender Schutzkittel). Jeder kontaminierte Bereich ist im Falle einer Bestätigung
einer Ebola-/ Marburgvirus-Erkrankung den Vorschriften entsprechend zu dekontaminieren (s.
Dekontamination).
Wird der Verdacht bestätigt, ist eine strikte Isolierung in einer Sonderisolierstation in Behandlungszentrum
für hochkontagiöse und lebensbedrohliche Erkrankungen unverzüglich anzustreben. Wenn das
Krankheitsbild eine sofortige Behandlung erfordert, darf die Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus
der Regelversorgung unter den Bedingungen eines "barrier nursings" (vorläufiger Isolierbereich) im
Einzelzimmer („Kontakt- und Tröpfchen-Isolierung“, inkl. Schutzkleidung) nicht verzögert werden. Eine
anschließende schnellstmögliche Verlegung in ein Behandlungszentrum bei Transportfähigkeit ist
weiterhin anzustreben.
Isolation und Beobachtung müssen bis zur Bestätigung / Ausschluss der Diagnose durchgeführt werden.
Maßnahmen können aufgehoben werden, sobald zwei Patientenproben im Abstand von mindestens 48
Stunden labordiagnostisch negativ getestet werden.13
Kompetenzzentren für seltene hochkontagiöse Erkrankungen beraten 24 Stunden an 7 Tagen in der
Woche zum Management eines Ebola-/ Marburgvirus-Falles sowie zu antiepidemischen Maßnahmen. Ggf.
kann Hilfestellung zu Entscheidungen über Verlegung des Patienten und der Organisation eines
adäquaten Krankentransports gegeben werden.
3. Umgang mit Kontaktpersonen
(siehe Literatur 8,15)
Das Management von Kontaktpersonen erfordert spezifische Maßnahmen. Es sind alle Personen zu
ermitteln, die unmittelbaren Kontakt zum Erkrankten nach Ausbruch seiner Erkrankung hatten und alle
Personen, die mit infektiösem Material des Erkrankten in Kontakt gekommen sein könnten, u.a.
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medizinisches Personal, Flugpassagiere.16 Insbesondere Körperflüssigkeiten und Körperausscheidungen
(Blut, Urin, Erbrochenes, etc.) sind bei direktem Kontakt hochkontagiös, eine Infektion über die Luft ist
nicht beschrieben.
Kontaktpersonen sollten für die Dauer der Inkubationszeit (21 Tage) hinsichtlich unspezifischer Symptome,
Fieber (2 x täglich Temperaturmessung) und anderer klinischer Zeichen (s. klinische Symptomatik)
regelmäßig überwacht werden.
Treten Symptome auf, soll die Person bis zur Entscheidung, ob ein begründeter Verdacht vorliegt, im
derzeitigen Umfeld (zu Hause sofern es der Zustand des Patienten zulässt, Arztpraxis, Aufnahmebereich
Krankenhaus) verbleiben. Beim Zugang zum Patienten muss eine entsprechende persönliche
Schutzkleidung (Handschuhe, Schutzbrille, mindestens FFP3-Halbmaske, Kopfhaube, wasserabweisender
Schutzkittel) getragen werden. Kontaktpersonen sind zu erfassen und das zuständige Gesundheitsamt ist
umgehend zu informieren; jeder kontaminierte Bereich ist im Falle einer Bestätigung eines Ebola-/
Marburgvirus-Erkrankung den Vorschriften entsprechend zu dekontaminieren (s. Dekontamination).
Molekularbiologische / serologische Untersuchungen völlig asymptomatischer Kontaktpersonen sind
grundsätzlich nicht angezeigt.15
Eine Immunisierung steht nicht zur Verfügung.
4. Eigenschutz beim Umgang mit Erkrankten und Krankheitsverdächtigen
Patientenzimmer nur mit geeigneter Schutzkleidung betreten (s. Maßnahmen bei Erkrankten und
Krankheitsverdächtigen).
Personen, die Haut- oder Schleimhautkontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten oder
Ausscheidungen von Patienten mit VHF-Verdacht hatten, müssen die betroffenen Körperstellen
unverzüglich mit Wasser und Seife waschen bzw. mit einem Händedesinfektionsmittel mit mindestens
begrenzt viruzider Wirksamkeit behandeln (Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten
Desinfektionsmittel und -verfahren). Schleimhäute sollten ausgiebig mit reichlich Wasser oder
Kochsalzlösung, bzw. geeigneten Schleimhautantiseptika gespült werden.
Da Ebola-/ Marburgviren noch bis zu drei Monate nach Beginn der Symptomatik des Erkrankten in der
Samenflüssigkeit nachgewiesen werden konnten10, sollten importierte Fälle nach Deutschland zu diesem
Übertragungsrisiko beraten werden und zur Feststellung der Infektiösität evtl. molekulargenetische
Untersuchungen aus respiratorischen Sekreten, Urin, Sperma und Vaginalsekret durchgeführt werden.
Zur Prävention einer möglichen Mutter-Kind-Übertragung sollten bereits genesene Erkrankte ebenfalls für
drei Monate nach Beginn der Symptomatik auf das Stillen verzichten.10
5. Postexpositionsprophylaxe
Derzeit gibt es keine zugelassene Chemoprophylaxe gegenüber Ebola-/ Marburgviren.
6. Dekontamination
Filoviren gehören zu den behüllten Viren. Für anfallende Desinfektionsmaßnahmen sind daher
Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirkung einzusetzen. Geeignet
sind z.B. Mittel mit dem Wirkungsbereich AB aus der Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und
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anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren. Für eine ggf. erforderliche Raumdesinfektion im Rahmen
der Schlussdesinfektion kommen die in der RKI-Liste aufgeführten Verfahren mittels Verdampfung von
Formaldehyd oder Wasserstoffperoxid in Betracht.
7. Maßnahmen bei Todesfällen
(siehe Literatur 18)
Tätigkeiten im Umgang mit an Ebola-/ Marburgvirus-Verstorbenen sollten auf ein Minimum beschränkt
sein. Ist eine innere Leichenschau nötig, sollte diese nur unter Bedingungen der Schutzstufe S 4 durch
besonders qualifiziertes Personal erfolgen. Zur Diagnosesicherung ist eine begrenzte Anzahl von
geeigneten Proben zu entnehmen (Urin, Liquor, Kardialblut, Gewebe). Der Leichnam soll in eine
flüssigkeitsdichte Plastikhülle verbracht und in dieser aufbewahrt werden. Der verschlossene und durch
Wischdesinfektion außen desinfizierte Sarg sollte sich in einem separaten und gesicherten Bereich
(Kühlraum) befinden und entsprechend gekennzeichnet sein. Manipulationen an der Leiche (z.B.
Einbalsamierung) sind nicht zulässig. Die Bestatter sollten über das bestehende Infektionsrisiko bei
ungeschütztem Kontakt mit dem Leichnam aufgeklärt werden. Eine Kremation ist der Erdbestattung
vorzuziehen.
Meldepflicht
Namentliche Meldepflicht bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1g
Infektionsschutzgesetz (IfSG) (virusbedingtes hämorrhagisches Fieber) und bei direktem oder indirektem
Erregernachweis in Verbindung mit einer akuten Infektion unabhängig vom klinischen Bild gemäß § 7 Abs.
1 Nr. 12 bzw. 30 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt. Diese Meldungen werden gemäß § 11 IfSG
über die zuständigen Landesbehörden an das RKI übermittelt.19
Zusätzlich ist das Auftreten einer Erkrankung mit Ebola-/ Marburgvirus auch nach § 12 IfSG
übermittlungspflichtig: Das Gesundheitsamt hat unverzüglich die zuständige oberste
Landesgesundheitsbehörde und diese unverzüglich das Robert Koch-Institut (RKI), Abteilung für
Infektionsepidemiologie zu informieren. Das RKI hat die Informationen zu bewerten und gemäß
Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) an die WHO und gemäß Beschluss 1082/2013/EU an die
Europäische Kommission und die EU Mitgliedstaaten weiter zu leiten.
Spezialdiagnostik und Beratung
Konsiliarlabor für Filoviren
Institut für Virologie
Klinikum der Philipps-Universität Marburg
Hans-Meerwein-Str. 2
35043 Marburg
Ansprechpartner: Prof. Dr. S. Becker, Herr Dr. Eickmann
Telefon: 06421 28 -66254; 06421 28-64315
Telefax: 06421 28-68962
E-Mail: [email protected]; [email protected]
Homepage: Philipps-Universität Marburg
http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/E/Ebola/Uebersicht.html?nn=2370426
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Nationales Referenzzentrum für tropische Infektionserreger
Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin
Bernhard-Nocht-Str. 74
20359 Hamburg
Leitung: Prof. Dr. B. Fleischer
Telefon: 040 42818-401; 040 42818-0 (Zentrale)
Telefax: 040 42818-400
E-Mail: [email protected]
Fragen zu diagnostischen Indikationen und Verfahren: Mikrobiologische Zentraldiagnostik
Telefon: 040 42818-211
E-Mail: [email protected]
Fragen zur Therapie: Ambulanz der Klinischen Abteilung
Tel.: 040 312851
Homepage: Bernhard-Nocht-Institut Hamburg
Ausgewählte Informationsquellen
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Emerg Infect Dis. 2012 Jul;18(7):1207-9.
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19. Falldefinitionen des Robert Koch-Instituts zur Übermittlung von Erkrankungs- oder Todesfällen und
Nachweisen von Krankheitserregern
Stand: 11.08.2014
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