Vorlage für Lerneinheiten 2003

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1.1 Kapitel 1
1.
Lösung der Übungsaufgaben
1.1
Kapitel 1
Aufgabe 6
Welche Funktion hat der Markt in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung?
Der Markt ist der ökonomische Ort des Tausches. Auf ihm treffen
die Angebote der Unternehmen mit den Nachfragen der Haushalte
zusammen. Die Unternehmen versuchen entsprechend dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip, möglichst viel Gewinn bzw. Rentabilität zu erzielen, während die Haushalte ihren Nutzen maximieren
wollen. Dem Markt kommen dabei folgende Funktionen zu:
Belohnungs-/Bestrafungsfunktion
Trifft das Angebot eines Unternehmens auf viel Nachfrage- ist das
Angebot also knapp- kann das Unternehmen einen guten Preis dafür
erzielen. Unternehmen, deren Angebot auf wenig Nachfrage stößt,
werden durch einen schlechten Preis am Markt bestraft.
Steuerungsfunktion
Ein Unternehmen, das mit seinem Angebot Verluste macht, wird
andere Unternehmen abschrecken ihm nachzueifern. Gewinne dagegen werden weitere Unternehmen anlocken, dem erfolgreichen Anbieter zu folgen. Durch den Markt wird folglich der Einsatz von Produktionsfaktoren so gesteuert, dass sich ein der Nachfrage entsprechendes Angebot einpendelt.
Aufgabe 7
Was sind Produktionsfaktoren?
Man unterscheidet zwischen dispositiven Arbeitsleistungen und elementaren Produktionsfaktoren. Zu den elementaren Produktionsfaktoren zählen:
Betriebsmittel
Betriebsmittel sind alle im Betrieb verwendeten Gegenstände, die
nicht Bestandteil des Outputs werden; hierzu gehören z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen sowie Werkzeuge und Betriebsstoffe (z.B. Energie –und Brennstoffe)
Werkstoffe
Werkstoffe sind alle Roh-, Halb-, und Fertigfabrikate, die ganz oder
teilweise in den Output eingehen, also Bestandteil des Erzeugnisses
werden.
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1 Lösung der Übungsaufgaben
Objektbezogene Arbeitsleistungen
Objektbezogene Arbeitsleistungen befassen sich ausschließlich mit
der unmittelbaren Durchführung der betrieblichen Vorgänge.
Dispositive Arbeitsleistungen sind die Tätigkeiten einer Person, die
sich mit der Leitung und Lenkung der betrieblichen Vorgänge beschäftigt und Entscheidungen vorbereitet und auch trifft.
Originäre Führungsentscheidungen sind solche, die den Weitblick
und das „Fingerspitzengefühl“ eines „dynamischen Unternehmers“
erfordern. Sie sind nicht delegierbar und auch nicht im Voraus bewertbar. Der Markt entscheidet dann, ob die Entscheidung gut (Gewinn) war beziehungsweise schlecht (Verlust).
Beispiele hierfür sind die Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren sowie das Aufspüren neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte.
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1.1 Kapitel 1
Aufgabe 8
Preisbildung auf dem freien Markt
Eine Marktfrau bietet auf dem Wochenmarkt Eier an. Angebot und
Nachfrage werden lediglich über den Preismechanismus des freien
Marktes gesteuert. Über die Verhaltensweise der Marktteilnehmer ist
folgendes bekannt:
Für einen Preis von 0,29 € nimmt die Marktfrau die Mühen des
Marktganges nicht auf sich, bleibt lieber zu Hause und isst die Eier
selbst. Für einen Preis von 0,30 € pro Ei ist sie lediglich bereit, einen
kleinen Korb zu packen und 50 Eier anzubieten. Für jeden Cent, den
sie darüber hinaus zu erzielen glaubt, würde sie jeweils 50 Eier mehr
mit zum Markt bringen.
Für die Kunden, die auf dem Markt preiswert einkaufen wollen,
lohnt sich bei einem Preis von 0,51 € der Marktgang nicht, da jedes
Geschäft in ihrer Nähe diesen Preis bietet. Erst bei einem Preis von
0,50 € würden 50 Eier nachgefragt. Jeder weitere Cent Preisnachlass
würde die Nachfrage jeweils um 50 Eier steigen lassen.
a)
Formulieren Sie die Angebots- und Nachfragefunktion!
b)
Die Marktfrau entschließt sich, 700 Eier anzubieten. Welchen Preis verlangt sie für diese Menge? Welche Menge sind
die Nachfrager bereit, bei diesem Preis abzunehmen? Entsteht ein Angebots- oder Nachfrageüberhang?
c)
Bei welchem Preis und welcher Menge befindet sich der
Markt im Gleichgewicht?
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1 Lösung der Übungsaufgaben
1.2
Kapitel 2
Aufgabe 1
Welchen Zwecken dient die Strukturierung des Aufbaus
einer Institution?
Durch die Strukturierung wird ein System formaler Regeln aufgebaut.
Bei der Aufbauorganisation stehen die Teilaufgaben der Aufgabenträger und die zwischen ihnen existierende Beziehung im Mittelpunkt.
Im Gegensatz dazu steht die Ablauforganisation, bei der die sachlichen, räumlichen und zeitlichen Aspekte der ablaufenden Geschäftsprozesse im Mittelpunkt stehen, die sich zwischen den Aufgabenträgern vollziehen.
Aufgabe 2
Was ist das Ergebnis der Aufgabensynthese?
Die Gesamtaufgabe eines Betriebes wird in Teilaufgaben zerlegt und
nach bestimmten Kriterien gegliedert.
Aus den Ergebnissen der Analyse entstehen Aufgabengliederungspläne. Die in solchen Aufgabengliederungsplänen dargestellten Teilaufgaben werden dann in einem Funktionen- Diagramm nach den
Merkmalen Rangstufe und Phase weiter untergliedert. Daraus resultieren die Aspekte der Aufgabensynthese, d.h. der Stellenbildung.
Aufgabe 3
Was ist das besondere der Matrixorganisation?
Die Besonderheit der Matrixorganisation liegt in der Trennung von
Projektkonzeption und Projektabwicklung. Die Sparten im Unternehmen sind allein für die Konzeption bestimmter Produkte verantwortlich. Für ihre Realisierung sind dagegen selbständige Funktionsbereiche zuständig. Die Sparten selbst verfügen also selbst über
keine eigenen Funktionsbereiche. Ihre Aufgabe ist es, ihre Projekte
möglichst zügig durch die einzelnen Funktionsbereiche zu schleusen.
Daraus ergibt sich auch die besondere Problematik dieser Organisationsform: Die Abstimmung von Funktionsbereichen und Sparten
erfordert ein sehr hohes Maß an Koordinationsfähigkeit und beinhaltet daher auch ein erhebliches Konfliktpotenzial, wobei die für die
effiziente Abwicklung der Produkte zuständigen Funktionsbereiche
„das letzte Wort“ haben. Andererseits ist die Matrixorganisation
sehr anpassungsfähig an neue, komplexe Produkte.
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1.2 Kapitel 2
Aufgabe 4
Erörtern Sie das Konzept der Management-Holding?
Eine Holding – Gesellschaft besteht aus mehreren organisatorischen
selbständigen Tochtergesellschaften, an denen die HoldingGesellschaft mit Kapital beteiligt ist. Den rechtlichen Rahmen stellt
der Konzern dar. Nach § 18 Aktiengesetz wird der Konzern als eine
Zusammenfassung von mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen unter einheitlicher Leitung definiert.
In der Management- Holding besteht Führungsanspruch gegenüber
Tochtergesellschaften. Sie ist eine Geschäftsbereichsorganisation
und weist dementsprechend Geschäftsbereiche, Zentralbereiche und
eine Unternehmensleitung auf. Die operativen Aufgaben und die
Gewinnverantwortung obliegen denn rechtlich selbständigen Geschäftsbereichen.
Sie weist somit folgende wesentliche Kennzeichen auf:
– Die Trennung strategischer Aufgaben der Unternehmensleitung
(Muttergesellschaft) von den operativen Aufgaben der geschäftsführenden Bereiche (Tochtergesellschaften)
– Die Identität von Rechts- und Organisationsstruktur
So wird infolge der rechtlichen Selbständigkeit der Bereiche die
Angliederung von Akquisitionen und die Abspaltung von Unternehmen, die nicht mehr in das Konzept passen, erheblich erleichtert.
Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, Töchter, die in der
Rechtsform AG geführt werden an die Börse zu bringen, was das
Gesamtunternehmen stark entlastet. Diese Vorteile werden dadurch
erkauft, dass teilweise auf die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Geschäftsbereichen verzichtet werden muss.
Die Finanz-Holding übernimmt ausschließlich Aufgaben, die Beteiligungen zu halten und zu verwalten. Dies bedeutet, dass durch die
Obergesellschaft der Holding keine Führungsfunktion gegenüber den
Tochter-Unternehmen wahrgenommen wird. Diese nehmen die operativen Angelegenheiten selbständig wahr und haben auch bei den
strategischen Entscheidungen in der Regel eine hohe Verantwortung.
Zu den Aufgaben der Beteiligungsverwaltung zählen die Planung,
Steuerung und Kontrolle der Finanzströme der Beteiligungs- Portfolios. Da die Finanz-Holding die Investitionsmittel verteilt, nimmt sie
indirekt Einfluss auf die strategischen Entscheidungen der einzelnen
Geschäftsfelder und somit auf die Führung der Geschäftsfelder.
Hiermit ist die Möglichkeit der Überschneidungen der FinanzHolding und der Management-Holding gegeben.
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1 Lösung der Übungsaufgaben
1.3
Lösung der Übungsaufgaben zu Kapitel 3 und 4
Aufgabe 1
Wie kann man die erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen gliedern?
Aufgabe 2
Bei welchen Behörden und Institutionen müssen Unternehmungen
gemeldet werden?
Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, ein Unternehmen zu gründen
(Gewerbefreiheit). Das Unternehmen muss dabei zunächst in das
Gewerberegister der zuständigen Gemeinde (Gewerbeamt) eingetragen werden. In bestimmten Bereichen, wenn z.B. ein besonderes
Schutzinteresse der Allgemeinheit besteht, kann hier unter Umständen die Genehmigung durch die zuständige Behörde erforderlich
sein. Als nächstes muss die Mitgliedschaft in der Industrie- und
Handelskammer (bzw. Handwerkskammer) erwirkt werden. Außerdem muss man das zuständige Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft sowie eine Krankenkasse (Allgemeine Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse) von der Unternehmensgründung in Kenntnis
setzen. Schließlich sind noch Anmeldevorschriften zum Handelsregister zu beachten.
Aufgabe 3
Beschreiben Sie die Rechtsform Maier& Co.
Das Unternehmen Maier& Co hat die Rechtsform einer offenen
Handelsgesellschaft. Diese Personengesellschaft erfordert wenigstens zwei Gesellschafter, die beide persönlich und unbeschränkt für
die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Außerdem sind
grundsätzlich alle zur Geschäftsführung befugt. Im vorliegenden
Fall wurde im Gesellschaftsvertrag Herr oder Frau Maier zum geschäftsführenden Gesellschafter bestellt; der ( die) Kompagnon (s)
haben darauf verzichtet, haften aber dennoch mit ihrem gesamten
Vermögen. Der Zusatz e.K. bedeutet: ( ins Handelsregister) eingetragener Kaufmann (bzw. –frau). Dieser Zusatz ist zwingend vorgeschrieben für Einzelkaufleute und Personengesellschaften.
Aufgabe 4
Welches sind die Organe einer Aktiengesellschaft und welche Kompetenzen haben Sie?
Die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft verteilt sich auf drei
Organe:
Der Vorstand führt eigenverantwortlich die laufenden Geschäfte der
Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand.
Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Eigentümer (Aktionäre) der Gesellschaft. Sie bestellt den Aufsichtsrat und entscheidet über zentrale Fragen des Unternehmens.
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1.3 Lösung der Übungsaufgaben zu Kapitel 3 und 4
Aufgabe 7
Für die Schätzung des ursprünglichen Steuerbilanz-Gewinns (G)
muss ausgehend von der Ermittlung der Körperschaftssteuer (25%)
und der Gewebeertragssteuer (5% und Hebesatz 300%) auf die gesamte Steuerschuld
( KSt. + GewESt. ) zurückgerechnet werden. Es gilt:
I: KSt. = 0.25 ·(G – GewESt.)
II: GewESt. = 0.05 (G -GewESt)·3 = 0.15 ·(G –GewESt.)
Aus I + II.: ( KSt. + GewESt) = 0.4 ·(G –GewESt.)
(1/0.40) ·( KSt. + GewESt) = (G –GewESt.)
aus II:
GewESt. = (0.15/1.15) · G
in I + II:
(1/0.40) · ( KSt. + GewESt.) = G - (0.15/1.15) · G
(1.15/0.40) · ( KSt. + GewESt.) = G
G = 2.87 · ( KSt. + GewESt.)
Bei einer gesamten Steuerschuld in Höhe von 40 Millionen € ergibt
sich somit ein Steuerbilanzgewinn von ungefähr
(2,87 · 40 Mio. = ) 114,8 Millionen € (vor Steuern)
bzw. 74,8 Millionen € ( nach Steuern).
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