1.1 Kapitel 1 1. Lösung der Übungsaufgaben 1.1 Kapitel 1 Aufgabe 6 Welche Funktion hat der Markt in einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung? Der Markt ist der ökonomische Ort des Tausches. Auf ihm treffen die Angebote der Unternehmen mit den Nachfragen der Haushalte zusammen. Die Unternehmen versuchen entsprechend dem erwerbswirtschaftlichen Prinzip, möglichst viel Gewinn bzw. Rentabilität zu erzielen, während die Haushalte ihren Nutzen maximieren wollen. Dem Markt kommen dabei folgende Funktionen zu: Belohnungs-/Bestrafungsfunktion Trifft das Angebot eines Unternehmens auf viel Nachfrage- ist das Angebot also knapp- kann das Unternehmen einen guten Preis dafür erzielen. Unternehmen, deren Angebot auf wenig Nachfrage stößt, werden durch einen schlechten Preis am Markt bestraft. Steuerungsfunktion Ein Unternehmen, das mit seinem Angebot Verluste macht, wird andere Unternehmen abschrecken ihm nachzueifern. Gewinne dagegen werden weitere Unternehmen anlocken, dem erfolgreichen Anbieter zu folgen. Durch den Markt wird folglich der Einsatz von Produktionsfaktoren so gesteuert, dass sich ein der Nachfrage entsprechendes Angebot einpendelt. Aufgabe 7 Was sind Produktionsfaktoren? Man unterscheidet zwischen dispositiven Arbeitsleistungen und elementaren Produktionsfaktoren. Zu den elementaren Produktionsfaktoren zählen: Betriebsmittel Betriebsmittel sind alle im Betrieb verwendeten Gegenstände, die nicht Bestandteil des Outputs werden; hierzu gehören z.B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen sowie Werkzeuge und Betriebsstoffe (z.B. Energie –und Brennstoffe) Werkstoffe Werkstoffe sind alle Roh-, Halb-, und Fertigfabrikate, die ganz oder teilweise in den Output eingehen, also Bestandteil des Erzeugnisses werden. 1 1 Lösung der Übungsaufgaben Objektbezogene Arbeitsleistungen Objektbezogene Arbeitsleistungen befassen sich ausschließlich mit der unmittelbaren Durchführung der betrieblichen Vorgänge. Dispositive Arbeitsleistungen sind die Tätigkeiten einer Person, die sich mit der Leitung und Lenkung der betrieblichen Vorgänge beschäftigt und Entscheidungen vorbereitet und auch trifft. Originäre Führungsentscheidungen sind solche, die den Weitblick und das „Fingerspitzengefühl“ eines „dynamischen Unternehmers“ erfordern. Sie sind nicht delegierbar und auch nicht im Voraus bewertbar. Der Markt entscheidet dann, ob die Entscheidung gut (Gewinn) war beziehungsweise schlecht (Verlust). Beispiele hierfür sind die Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren sowie das Aufspüren neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte. 2 1.1 Kapitel 1 Aufgabe 8 Preisbildung auf dem freien Markt Eine Marktfrau bietet auf dem Wochenmarkt Eier an. Angebot und Nachfrage werden lediglich über den Preismechanismus des freien Marktes gesteuert. Über die Verhaltensweise der Marktteilnehmer ist folgendes bekannt: Für einen Preis von 0,29 € nimmt die Marktfrau die Mühen des Marktganges nicht auf sich, bleibt lieber zu Hause und isst die Eier selbst. Für einen Preis von 0,30 € pro Ei ist sie lediglich bereit, einen kleinen Korb zu packen und 50 Eier anzubieten. Für jeden Cent, den sie darüber hinaus zu erzielen glaubt, würde sie jeweils 50 Eier mehr mit zum Markt bringen. Für die Kunden, die auf dem Markt preiswert einkaufen wollen, lohnt sich bei einem Preis von 0,51 € der Marktgang nicht, da jedes Geschäft in ihrer Nähe diesen Preis bietet. Erst bei einem Preis von 0,50 € würden 50 Eier nachgefragt. Jeder weitere Cent Preisnachlass würde die Nachfrage jeweils um 50 Eier steigen lassen. a) Formulieren Sie die Angebots- und Nachfragefunktion! b) Die Marktfrau entschließt sich, 700 Eier anzubieten. Welchen Preis verlangt sie für diese Menge? Welche Menge sind die Nachfrager bereit, bei diesem Preis abzunehmen? Entsteht ein Angebots- oder Nachfrageüberhang? c) Bei welchem Preis und welcher Menge befindet sich der Markt im Gleichgewicht? 3 1 Lösung der Übungsaufgaben 1.2 Kapitel 2 Aufgabe 1 Welchen Zwecken dient die Strukturierung des Aufbaus einer Institution? Durch die Strukturierung wird ein System formaler Regeln aufgebaut. Bei der Aufbauorganisation stehen die Teilaufgaben der Aufgabenträger und die zwischen ihnen existierende Beziehung im Mittelpunkt. Im Gegensatz dazu steht die Ablauforganisation, bei der die sachlichen, räumlichen und zeitlichen Aspekte der ablaufenden Geschäftsprozesse im Mittelpunkt stehen, die sich zwischen den Aufgabenträgern vollziehen. Aufgabe 2 Was ist das Ergebnis der Aufgabensynthese? Die Gesamtaufgabe eines Betriebes wird in Teilaufgaben zerlegt und nach bestimmten Kriterien gegliedert. Aus den Ergebnissen der Analyse entstehen Aufgabengliederungspläne. Die in solchen Aufgabengliederungsplänen dargestellten Teilaufgaben werden dann in einem Funktionen- Diagramm nach den Merkmalen Rangstufe und Phase weiter untergliedert. Daraus resultieren die Aspekte der Aufgabensynthese, d.h. der Stellenbildung. Aufgabe 3 Was ist das besondere der Matrixorganisation? Die Besonderheit der Matrixorganisation liegt in der Trennung von Projektkonzeption und Projektabwicklung. Die Sparten im Unternehmen sind allein für die Konzeption bestimmter Produkte verantwortlich. Für ihre Realisierung sind dagegen selbständige Funktionsbereiche zuständig. Die Sparten selbst verfügen also selbst über keine eigenen Funktionsbereiche. Ihre Aufgabe ist es, ihre Projekte möglichst zügig durch die einzelnen Funktionsbereiche zu schleusen. Daraus ergibt sich auch die besondere Problematik dieser Organisationsform: Die Abstimmung von Funktionsbereichen und Sparten erfordert ein sehr hohes Maß an Koordinationsfähigkeit und beinhaltet daher auch ein erhebliches Konfliktpotenzial, wobei die für die effiziente Abwicklung der Produkte zuständigen Funktionsbereiche „das letzte Wort“ haben. Andererseits ist die Matrixorganisation sehr anpassungsfähig an neue, komplexe Produkte. 4 1.2 Kapitel 2 Aufgabe 4 Erörtern Sie das Konzept der Management-Holding? Eine Holding – Gesellschaft besteht aus mehreren organisatorischen selbständigen Tochtergesellschaften, an denen die HoldingGesellschaft mit Kapital beteiligt ist. Den rechtlichen Rahmen stellt der Konzern dar. Nach § 18 Aktiengesetz wird der Konzern als eine Zusammenfassung von mehreren rechtlich selbständigen Unternehmen unter einheitlicher Leitung definiert. In der Management- Holding besteht Führungsanspruch gegenüber Tochtergesellschaften. Sie ist eine Geschäftsbereichsorganisation und weist dementsprechend Geschäftsbereiche, Zentralbereiche und eine Unternehmensleitung auf. Die operativen Aufgaben und die Gewinnverantwortung obliegen denn rechtlich selbständigen Geschäftsbereichen. Sie weist somit folgende wesentliche Kennzeichen auf: – Die Trennung strategischer Aufgaben der Unternehmensleitung (Muttergesellschaft) von den operativen Aufgaben der geschäftsführenden Bereiche (Tochtergesellschaften) – Die Identität von Rechts- und Organisationsstruktur So wird infolge der rechtlichen Selbständigkeit der Bereiche die Angliederung von Akquisitionen und die Abspaltung von Unternehmen, die nicht mehr in das Konzept passen, erheblich erleichtert. Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, Töchter, die in der Rechtsform AG geführt werden an die Börse zu bringen, was das Gesamtunternehmen stark entlastet. Diese Vorteile werden dadurch erkauft, dass teilweise auf die Nutzung von Synergieeffekten zwischen Geschäftsbereichen verzichtet werden muss. Die Finanz-Holding übernimmt ausschließlich Aufgaben, die Beteiligungen zu halten und zu verwalten. Dies bedeutet, dass durch die Obergesellschaft der Holding keine Führungsfunktion gegenüber den Tochter-Unternehmen wahrgenommen wird. Diese nehmen die operativen Angelegenheiten selbständig wahr und haben auch bei den strategischen Entscheidungen in der Regel eine hohe Verantwortung. Zu den Aufgaben der Beteiligungsverwaltung zählen die Planung, Steuerung und Kontrolle der Finanzströme der Beteiligungs- Portfolios. Da die Finanz-Holding die Investitionsmittel verteilt, nimmt sie indirekt Einfluss auf die strategischen Entscheidungen der einzelnen Geschäftsfelder und somit auf die Führung der Geschäftsfelder. Hiermit ist die Möglichkeit der Überschneidungen der FinanzHolding und der Management-Holding gegeben. 5 1 Lösung der Übungsaufgaben 1.3 Lösung der Übungsaufgaben zu Kapitel 3 und 4 Aufgabe 1 Wie kann man die erwerbswirtschaftlichen Unternehmungen gliedern? Aufgabe 2 Bei welchen Behörden und Institutionen müssen Unternehmungen gemeldet werden? Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, ein Unternehmen zu gründen (Gewerbefreiheit). Das Unternehmen muss dabei zunächst in das Gewerberegister der zuständigen Gemeinde (Gewerbeamt) eingetragen werden. In bestimmten Bereichen, wenn z.B. ein besonderes Schutzinteresse der Allgemeinheit besteht, kann hier unter Umständen die Genehmigung durch die zuständige Behörde erforderlich sein. Als nächstes muss die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (bzw. Handwerkskammer) erwirkt werden. Außerdem muss man das zuständige Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft sowie eine Krankenkasse (Allgemeine Ortskrankenkasse oder Ersatzkasse) von der Unternehmensgründung in Kenntnis setzen. Schließlich sind noch Anmeldevorschriften zum Handelsregister zu beachten. Aufgabe 3 Beschreiben Sie die Rechtsform Maier& Co. Das Unternehmen Maier& Co hat die Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft. Diese Personengesellschaft erfordert wenigstens zwei Gesellschafter, die beide persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Außerdem sind grundsätzlich alle zur Geschäftsführung befugt. Im vorliegenden Fall wurde im Gesellschaftsvertrag Herr oder Frau Maier zum geschäftsführenden Gesellschafter bestellt; der ( die) Kompagnon (s) haben darauf verzichtet, haften aber dennoch mit ihrem gesamten Vermögen. Der Zusatz e.K. bedeutet: ( ins Handelsregister) eingetragener Kaufmann (bzw. –frau). Dieser Zusatz ist zwingend vorgeschrieben für Einzelkaufleute und Personengesellschaften. Aufgabe 4 Welches sind die Organe einer Aktiengesellschaft und welche Kompetenzen haben Sie? Die Geschäftsführung der Aktiengesellschaft verteilt sich auf drei Organe: Der Vorstand führt eigenverantwortlich die laufenden Geschäfte der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand. Die Hauptversammlung ist die Versammlung aller Eigentümer (Aktionäre) der Gesellschaft. Sie bestellt den Aufsichtsrat und entscheidet über zentrale Fragen des Unternehmens. 6 1.3 Lösung der Übungsaufgaben zu Kapitel 3 und 4 Aufgabe 7 Für die Schätzung des ursprünglichen Steuerbilanz-Gewinns (G) muss ausgehend von der Ermittlung der Körperschaftssteuer (25%) und der Gewebeertragssteuer (5% und Hebesatz 300%) auf die gesamte Steuerschuld ( KSt. + GewESt. ) zurückgerechnet werden. Es gilt: I: KSt. = 0.25 ·(G – GewESt.) II: GewESt. = 0.05 (G -GewESt)·3 = 0.15 ·(G –GewESt.) Aus I + II.: ( KSt. + GewESt) = 0.4 ·(G –GewESt.) (1/0.40) ·( KSt. + GewESt) = (G –GewESt.) aus II: GewESt. = (0.15/1.15) · G in I + II: (1/0.40) · ( KSt. + GewESt.) = G - (0.15/1.15) · G (1.15/0.40) · ( KSt. + GewESt.) = G G = 2.87 · ( KSt. + GewESt.) Bei einer gesamten Steuerschuld in Höhe von 40 Millionen € ergibt sich somit ein Steuerbilanzgewinn von ungefähr (2,87 · 40 Mio. = ) 114,8 Millionen € (vor Steuern) bzw. 74,8 Millionen € ( nach Steuern). 7 Verzeichnisse Verzeichnisse Raum für verschiedenste Verzeichnisse. Gleichen Sie bitte die Überschrift Ihrem Inhalt an. 8