zahn info

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9. Jahrgang, Nr. 3 / September 2014
www.wgkk.at
zahn
info
INFOR MATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE
Kieferregulierungen
für Kinder und
Jugendliche
zahn info
INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Inhalt Vorwort
Kieferregulierungen
für Kinder und Jugendliche
Seite 3
Zum Verhältnis Extraktion eines Zahnes (E) zu
Operativer Entfernung eines Zahnes (OZ) Seite 6
Juristische Infobox:
Notfall in der zahnärztlichen Ordination
Seite 8
Die Frage des Quartals:
Warum wird von im gemeinsamen Haushalt
lebenden Familienangehörigen 50 % des Honorars
für die Behandlung in Abzug gebracht? Seite 10
Fit in der Zahnarztpraxis:
Therapie Aktiv – „Diabetes im Griff“
Seite 11
Geschichten aus der Zahnpraxis:
Die Wandergebisse des Teichgräbers
Seite 15
Impressum
Kontaktadresse:
Abteilung Controlling, Organisation und Betriebswirtschaft,
Peggy Schmid, Telefon +43 1 601 22-2233
E-Mail: [email protected]
Herausgeber & Druck:
Wiener Gebietskrankenkasse
Alle: 1100 Wien, Wienerbergstraße 15–19
Satz- und Druckfehler vorbehalten
Bildquelle: Bilderbox, WGKK
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher
Genehmigung der WGKK gestattet
2
Sehr geehrte Frau Doktorin!
Sehr geehrter Herr Doktor!
Der Gesetzgeber sieht vor, ab Juli 2015 die
Versorgung im Bereich der Kieferregulierungen
durch ein Bundesgesetz neu zu regeln. Zur
Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit
soll der Index of Orthodontic Treatment Need
(IOTN) behilflich sein. Im Artikel „Kieferregulierungen für Kinder und Jugendliche“ wird ein
Überblick über jene Fehlstellungen gegeben,
für die ab Juli 2015 ein Sachleistungsanspruch
bestehen soll.
Die Begründung und Vorgehensweise bei einer besonders überdurchschnittlichen Verschiebung im Verhältnis von abgerechneten
Extraktionen zu Gunsten der Operativen Zahnentfernung werden von OMR Dr. Riefler beschrieben.
Ist eine/ein Zahnärztin/-arzt verpflichtet Erste
Hilfe zu leisten? Die „Juristische Infobox“ dieser Ausgabe informiert über die allgemeine
Verpflichtung zur Leistung der erforderlichen
Hilfe bei einem Unglücksfall sowie im Zuge einer zahnärztlichen Behandlung bei einer Notfallsituation.
Stoffwechselerkrankungen, insbesondere Diabetes mellitus sind weit verbreitet. Welche Ursachen und Risiken damit verbunden sind und
welche Leistungen die WGKK anbietet, finden
Sie in der Rubrik „Fit in der Zahnarztpraxis“.
Warum - von im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen - 50 % des Honorars für die Behandlung in Abzug gebracht
wird, ist in der Sparte „Frage des Quartals“
nachzulesen.
Seit der Septemberausgabe 2011 werden
regelmäßig Auszüge aus dem Buch „Freche
Tratschgeschichten aus der Zahnpraxis“ von
der Autorin Elfi Wanjek veröffentlicht. In der
vorliegenden Ausgabe publizieren wir die heitere Episode über einen Teichgräber und seine
verschwundenen Gebisse.
Wir hoffen, dass auch in dieser Ausgabe interessante Artikel für Sie dabei sind.
Peggy Schmid
Kieferregulierungen für Kinder und
Jugendliche
Ab 01.07.2015 wird durch ein Bundesgesetz
die Versorgung im Bereich der Kieferregulierungen neu geregelt. Anspruchsberechtigt sollen Kinder und Jugendliche sein, sofern zu Behandlungsbeginn die Volljährigkeit noch nicht
erreicht ist und eine Mindestabweichung von
der Normverzahnung vorliegt.
Für zukünftige Leistungserbringer sieht der
Gesetzgeber den Nachweis einer entsprechenden Mindestqualifikation vor. Ein Qualitätssicherungssystem zur Sicherstellung, dass
Leistungen laufend bei qualifizierten Behandlern eingekauft werden, muss ebenfalls eingerichtet werden.
Um Entscheidungen nicht auf subjektiver Einschätzung oder Erfahrung der/des Behandlerin/Behandlers basieren zu lassen, wurden in
den letzten Jahrzehnten unterschiedliche Indizes entwickelt, um bei der Feststellung der
Behandlungsnotwendigkeit behilflich zu sein.
Ein weit verbreiteter Index ist der Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN). Dieser Index unterteilt die Abweichung von der Normverzahnung in fünf Grade wobei die Grade 4
und 5 den künftigen Sachleistungsbereich
umfassen sollen und etwa 30-40 % der Kinder
eines Jahrganges darstellen.
Im Folgenden wollen wir insbesondere jenen
Vertragspartnern, die nicht Leistungserbringer sein werden, einen einfachen Überblick
über jene Fehlstellungen geben, für die ab
01.07.2015 ein Sachleistungsanspruch bestehen soll.
Dr.in med. dent. Bettina Lohmann
kieferorthopädisch tätige
Zahnärztin im Zahngesundheitszentrum Mariahilf
 Kraniofazialen Anomalien (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte oder vergleichbar)
 Frontzahnstufe > 6mm
Das Augenmerk liegt auf jenen Kindern die
sich zum Untersuchungszeitpunkt bereits in
der Spätphase des zweiten Wechselgebisses
befinden. In dieser Darstellung noch nicht
berücksichtigt sind vorerst die Frühbehandlungen.
Eine Überweisung an eine/einen Vertragszahnärztin/-arzt für Zahnregulierungen wird
jedenfalls angezeigt sein bei:
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INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
 Fehlenden Zähnen
(einschließlich Nichtanlagen, ektopische
Zähne und impaktierte Zähne mit Ausnahme der Weisheitszähne) und überzählige Zähne
 Kreuzbiss, Höcker-Höcker Verzahnung im Seitenzahnbereich
Nichtanlage der Zähne 12, 22, 31, 41, 42,
persistierende Zähne 53, 63
Ektopische Zähne
Retinierter Zahn 23
Überzähliger Zahn 22
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 Scherenbiss
 Tiefbiss mit Einbiss in den Gaumen
 Offener Biss (> 4mm)
 Durchbruchstörung von bleibenden
Zähnen (Ausnahme von Weisheitszähnen) und von Milchzähnen (mindestens zwei Höcker sind nicht durchgebrochen)
 Kontaktpunktverschiebungen >4mm
(zwischen benachbarten bleibenden
Zähnen im Frontzahnbereich)
Retinierter Zahn 55, 16
5
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INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Zum Verhältnis Extraktion eines Zahnes (E)
zu Operativer Entfernung eines Zahnes (OZ)
Patientinnen/Patienten unbehandelt nach
Hause schicken, wenn z.B. ein Zahn tief zerstört ist und der OZ Durchschnitt bereits überschritten wurde.
Ein Hinterfragen der Ursachen ist allerdings
sicher nicht vermessen, wenn starke Abweichungen in der Statistik auftreten. So stechen
besonders jene Positionen ins Auge, die eine
bestimmte zahnärztliche Leistung betreffen,
wie z.B. die Zahnentfernung. Diese weist im
Kassenvertrag aber unter Pos.2 (Extraktion
eines Zahnes) und Pos.30 (operative Entfernung eines Zahnes) einen unterschiedlichen
Leistungsumfang sowie eine verschieden
hohe Honorierung auf.
Anfrage des Schlichtungsausschusses
OMR Dr. Günther Riefler
Referent für Kassenangelegenheiten
der Landeszahnärztekammer Wien,
Vertreter im Schlichtungsauschuss
Statistische Daten sind - wie in allen wissenschaftlichen Disziplinen – auch in der
Zahnmedizin ein wichtiges Hilfsmittel. So
geben in der zahnärztlichen Kassenabrechnung Vergleichszahlen auch einen Hinweis
auf die Behandlungsmethoden.
Eine/Ein vorwiegend konservierend behandelnde/r Zahnärztin/-arzt wird natürlich ein
ganz anderes Bild ihrer/seiner durchschnittlichen Abrechnungspositionen bieten, als eine/
ein Kieferorthopädin/-orthopäde oder eine/ein
chirurgisch ausgerichtete/r Kollegin/Kollege.
Niemand trachtet nach einer völligen Gleichschaltung aller Zahnärztinnen/-ärzte, niemand
wünscht sich die/den Normzahnärztin/-arzt,
der zu den Nachbarkolleginnen/-kollegen
völlig idente Durchschnittszahlen seiner
erbrachten Leistungen aufweist. Die/Der
Normzahnärztin/-arzt, die/der ihre/seine Ordination nach der Statistik führt, müsste viele
6
Fällt in einer Abrechnung eine besonders
überdurchschnittliche Verschiebung im Verhältnis von abgerechneten Extraktionen zu
Gunsten der OZ auf, so ist es Usus, dass der
Schlichtungsausschuss bei den jeweiligen
Zahnärztinnen/-ärzten Anfragen stellt.
Dabei wird die Angelegenheit in vielen Fällen rasch aus der Welt geschaffen, wenn es
sich z.B. um eine besonders kieferchirurgisch
orientierte Ordination handelt oder Überweisungen von Nachbarkolleginnen/-kollegen
vorliegen. Andererseits kommt es immer wieder zu irrtümlichen Vertragsauslegungen, bei
denen man sich auf eine Reduzierung der verrechneten OZ einigt.
Beobachtungszeitraum
Der Schlichtungsausschuss, der paritätisch
von der Landeszahnärztekammer und der
WGKK besetzt wird, hatte schon vor vielen
Jahren darüber beraten, dass die Statistik
eines einzelnen Quartals wenig aussagekräftig
ist. In diesem kurzen Zeitraum können, wie bei
einer Momentaufnahme, immer wieder zufällige Abweichungen auftreten. Wer hat es nicht
schon in der Praxis erlebt, dass gelegentlich
etliche ähnlich gelagerte Fälle hintereinander
auftreten, wie man es sonst seit langer Zeit
nicht gesehen hatte.
Daher wurde für die Prüfung des Verhältnisses
von E zu OZ der Beobachtungszeitraum auf
Wie errechnet sich die Anzahl der umzuwandelnden Operativen Entfernungen eines
Zahnes (OZ)?
• Datenbasis sind die Abrechnungsdaten eines Jahres.
• Die Anzahl der im Beobachtungszeitraum verrechneten Extraktion eines Zahnes (E) und Operative Entfernung eines
Zahnes (OZ) werden addiert und mit 30 % multipliziert.
• Falls die Anzahl der verrechneten OZ mehr als 30 % der errechneten Summe ergibt, wird der Vertragspartner von
OMR Dr. Riefler kontaktiert.
Beispiel:
JAHRESAUFSTELLUNG E : OZ
I. Quartal
2013
E
OZ
II. Quartal
2013
E
OZ
III. Quartal
2013
E
OZ
IV. Quartal
2013
E
OZ
Dr. Mustermann Max
30
20
28
16
21
13
13
17
Dr. Muster Maria
43
33
22
20
21
15
34
16
Dr. Mustermaier Hans
31
19
28
28
21
15
13
5
Behandler
I. – IV. Quartal 2013
E:OZ
92+66=158x30%=47
66–47=19
120+84=204x30%=61
84–61=23
93+67=160x30%=48
67–48=19
• Im gemeinsamen Einverständnis wird die Anzahl der Umwandlung einer OZ in eine E festgelegt und der WGKK mitgeteilt.
• Die WGKK informiert den Vertragspartner mit einer „Vorentscheidung“ über den Betrag der Umwandlung und führt
den Abzug in der nächsten Honorarabrechnung durch.
Warum ausgerechnet 30 %?
Dass sich bei 100 gezogenen Zähnen rund 70 als normale Extraktion (E) und 30 als Operative Zahnentfernung (OZ)
herausstellen können, gilt in der Wiener Schlichtung als langjährige Spruchpraxis.
Dieser Wert wurde festgelegt, indem man Durchschnittswerte und Abrechnungen von Kieferchirurginnen/-chirurgen
durchforstet hat und mit einem Risikozuschlag aufgewertet hat.
ein ganzes Jahr ausgedehnt. Dadurch wird
sicherlich ein besserer Überblick geboten.
Die immer wieder vorkommenden plötzlichen
Häufungen von OZ innerhalb eines Quartals,
werden demnach, wenn sie vorübergehend
sind, im Schlichtungsausschuss nicht weiter
behandelt.
Fristen
So weit, so gut. Bis ein findiger Anwalt, der
eine Kollegin in einem Schlichtungsfall vertreten hatte, sich bezüglich der Jahresaufstellung
von E : OZ auf ein Fristversäumnis der WGKK
berufen hatte.
Laut Gesamtvertrag § 36 (6) sind vom Schlichtungsausschuss Einwendungen gegen die
Abrechnung spätestens 6 Monate nach Einlangen der Honorarabrechnung vorzubringen.
Diese Frist wurde durch die Jahresaufstellung
überschritten und die Schlichtung aus rein formaljuristischen Gründen beendet. Dies völlig
unabhängig davon, ob die umstrittenen Leistungen nun erbracht wurden oder nicht.
Daher ist man im Schlichtungsausschuss dazu
übergegangen, die sinnvolle Jahresaufstellung
bezüglich OZ zwar beizubehalten, aber aus
erwähnten formaljuristischen Gründen des Fristenlaufs das jeweilige Quartal dennoch vorsichtshalber zu beanstanden.
Dies sorgt gelegentlich für Verwirrung bei etlichen Zahnärztinnen/-ärzten, denen Briefe
bezüglich Einspruch gegen die Abrechnung
wegen OZ seitens der WGKK zugehen, dann
aber nie wieder zu diesem Thema etwas zu
hören bekommen.
Da sich, wie gesagt, der Schlichtungsausschuss nur mit der Jahresaufstellung befasst,
sich in vielen Fällen aber das Verhältnis E : OZ
in den nächsten Quartalen ausgeglichen hatte, werden diese Beanstandungen einzelner
Quartale als erledigt betrachtet.
Ich hoffe, mit diesen Zeilen der Aufklärung
gedient zu haben, stehe aber für alle Fragen
der Kassenabrechnung immer gerne zur Verfügung.
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zahn info
INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Juristische Infobox
Verhältnissen notwendigen und somit zur Leistung Erster Hilfe erforderlichen Notfallmedikationen vorrätig zu halten.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung zur Hilfeleistung im Notfall kann schwerwiegende
rechtliche Folgen nach sich ziehen. So ist jedenfalls mit disziplinarrechtlichen, zusätzlich
aber auch mit zivil- und verwaltungsstrafrechtlichen Folgen zu rechnen. Je nach den Folgen
des Unterlassens einer Erste Hilfe Leistung
durch eine/einen Ärztin/Arzt können von der
„einfachen“ Körperverletzung bis hin zur Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zudem
verschiedene strafrechtliche Tatbestände erfüllt sein.
Mag.a Sarah Szadrowsky
Abteilung Vertragspartnerverrechnung
und Verhandlung in der WGKK
Notfall in der zahnärztlichen
Ordination
In § 48 des Ärztegesetzes findet sich eine
ausdrückliche Verpflichtung für alle Ärztinnen/
Ärzte zur Leistung von Erster Hilfe im Falle drohender Lebensgefahr. Hierbei ist davon auszugehen, dass sich diese Verpflichtung sowohl
auf jegliche Patientinnen/Patienten bezieht,
welche in der Ordination in eine lebensgefährliche Situation geraten als auch auf Personen,
welche sich außerhalb der Ordination – gegebenenfalls auch in der Freizeit der/des Ärztin/
Arztes – in Lebensgefahr befinden. § 57 Ärztegesetz sieht weiters auch für Ärztinnen/Ärzte,
welche nicht zur Führung einer Hausapotheke berechtigt sind, eine Verpflichtung vor, die
nach Art der Praxis und nach den örtlichen
8
Als im Jahr 2005 das Zahnärztegesetz erlassen wurde, ist von einer Übernahme dieser
Verpflichtung abgesehen worden. Es findet
sich im Zahnärztegesetz keine Regelung wie
in einem Erste Hilfe Fall vorzugehen ist bzw.
ob entsprechende Arzneimittel vorrätig gehalten werden müssen. Es stellt sich nun die
Frage, ob sich aus dem Fehlen einer entsprechenden Regelung ableiten lässt, dass
für Zahnärztinnen/-ärzte keine Verpflichtung
besteht, gegebenenfalls Notfallmaßnahmen
zu setzen oder Notfallmedikation zu verabreichen.
Eine entsprechende Anfrage wurde an das
damals zuständige Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend gestellt, welches
eine Verpflichtung aus den im Folgenden dargelegten Gründen auch mangels eigener Regelung im Zahnärztegesetz bejaht.
Verpflichtung aus dem Strafrecht
Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass
auch für Angehörige des zahnärztlichen Berufes die allgemeinen Verpflichtungen zur Hilfeleistung aus dem Strafgesetzbuch gelten. So
kann in diesem Zusammenhang die Verpflichtung genannt werden, bei einem Unglücksfall
oder einer Gemeingefahr Hilfe zu leisten (§ 95
StGB). Wird die zur Rettung eines Menschen
aus einer Todesgefahr oder vor einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheits-
schädigung offensichtlich erforderliche Hilfe
nicht geleistet, kann eine Freiheitsstrafe von
bis zu sechs Monaten, bei Todesfolge sogar
bis zu einem Jahr drohen, insofern die Hilfeleistung auch tatsächlich zumutbar war.
Auch das Imstichlassen eines Verletzten ist
unter Strafe gestellt (§ 94 StGB): Wer eine Person – wenn auch unter Umständen nicht widerrechtlich – am Körper verletzt, hat dieser in
der Folge die erforderliche Hilfe zu leisten.
Verpflichtung zur gewissenhaften
Behandlung
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Verpflichtungen trifft Zahnärztinnen/-ärzte gemäß §
16 ZÄG die Verpflichtung, ausnahmslos jede
in zahnärztliche Beratung oder Behandlung
übernommene Person gewissenhaft zu betreuen und hierbei das „Wohl der Kranken und
den Schutz der Gesunden nach Maßgabe der
zahnmedizinischen Wissenschaft und Erfahrung sowie unter Einhaltung der bestehenden
Vorschriften zu wahren.“ Wenn daher im Zuge
der zahnärztlichen Behandlung eine Situation
auftreten sollte, welche eine Erste Hilfe Leistung durch die/den Zahnärztin/-arzt erforderlich macht, ist davon auszugehen, dass diese
Hilfeleistung im Rahmen der gewissenhaften
Behandlung zu erbringen ist.
In diesem Zusammenhang führte das Ministerium auch aus, dass Notfallmedikamente unter
die „zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes
notwendigen Arzneimittel“ gemäß § 37 ZÄK
fallen und daher vorrätig zu halten seien.
Zahnärztliche vs. Ärztliche
Hilfeleistungspflicht
Die Regelung im Ärztegesetz, welche Ärztinnen/Ärzte zur Leistung Erster Hilfe verpflichtet soll laut Bundesministerium gewährleisten,
dass „niemand bei drohender Lebensgefahr
ohne ärztliche Hilfe bleibt und dass diese so
rasch wie möglich geleistet wird, und geht damit über die vom/von der Arzt/Ärztin in seine/
ihre ärztliche Beratung und Behandlung über-
Für Angehörige des zahnärztlichen Berufes
gelten die allgemeinen Verpflichtungen aus dem
Strafgesetzbuch
nommenen Personen hinaus.“ Die ärztliche
Hilfeleistungspflicht ist hiermit als eine weiterreichende anzusehen, als die zahnärztliche.
Schlussfolgerung
Zahnärztinnen/-ärzte sind wie auch der Rest
der Bevölkerung an die allgemeinen Hilfe-
9
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INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
leistungspflichten gebunden. Innerhalb des
Ordinationsbetriebes sind sie zusätzlich zur gewissenhaften Behandlung und in diesem Rahmen auch zu entsprechenden Eingriffen und
Hilfeleistungen in Notsituationen verpflichtet.
Die geeigneten Mittel hierzu sind bereitzuhalten. Eine weiterführende Pflicht zur Ersten
Hilfe, wie sie im Ärztegesetz verankert ist,
besteht für Angehörige des zahnärztlichen Berufes indes nicht.
Die Frage des Quartals
Warum wird – von im gemeinsamen Haushalt lebenden
Familienangehörigen – 50 %
des Honorars für die Behandlung in Abzug gebracht?
Doris Bauer
Leiterin der Gruppe Abrechnungsstelle
für Zahnbehandlerinnen/-behandler
10
In der Sonderregelung für die Vertragszahnärztinnen/-ärzte – gültig ab 8. Juli 1957
- wird bestimmt, dass die/der Vertragsärztin/arzt im Falle der Anspruchsberechtigung für
die Behandlung der/des Ehegattin/-gatten,
der Kinder, Enkel und Eltern, soweit diese im
gemeinsamen Haushalt leben, dem Krankenversicherungsträger nur 50 v. H. der in der
Honorarordnung vorgesehenen Tarifsätze verrechnet wird.
Dazu muss im Zuge der elektronischen Abrechnung laut Datensatzaufbau das Zusatzkennzeichen im Feld „ZUSKZ“ mit 40 (Leistung bei Angehörigen des Abrechners) befüllt
werden.
Sollte ihre Abrechnung von der Landeszahnärztekammer für Wien erfasst werden, ersuchen wir Sie, dies am Abrechnungsbeleg zu
vermerken, damit Ihre Abrechnungsstelle diese Fälle richtig an die Wiener Gebietskrankenkasse übermitteln kann.
Die Honorierung einer Selbstbehandlung ist
vertraglich nicht vorgesehen.
GSP-­‐Rossa 22. Juli 2014 Fit in der Zahnarztpraxis
„Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ In zunehmendem Maße ist unser Alltag von Hektik und Stress bestimmt. Dabei vergessen wir oft das Wichtigste – unsere Gesundheit. Leider bemerken wir oft erst beim Auftreten einer Krankheit wie „Therapie Aktiv – Diabetes im
wichtig ein bewusster Umgang mit unserem Organismus ist. Daher geht es in diesem Artikel um eine Griff“ deren Auftreten aber auch deren Verlauf man mit der Änderung einiger liebgewonnener Erkrankung, Gewohnheiten positiv beeinflussen ann: Dvon
iabetes mellitus Typ 2. In zunehmendem
Maße
ist unser kAlltag
Hektik und Stress bestimmt. Dabei vergessen
wir oft das Wichtigste – unsere Gesundheit.
Diabetes mellitus bezeichnet eine Gruppe von Stoffwechselerkrankungen, die auf einer chronischen Leider bemerken wir oft erst beim Auftreten
Erhöhung des Blutzuckerspiegels, der Hyperglykämie, beruhen. In Österreich geht man von einer einer Krankheit wie wichtig ein bewusster
1
Gesamtprävalenz von 8 bis 9 % aus, was rund 573.000 bis 645.000 Personen entspricht.
Dabei sind Umgang mit unserem Organismus ist. Daher
2
geht es
diesem
Artikel
eine Erkrankung,
rund 5 inbis 10 % von um
Typ-­‐1-­‐Diabetes
betroffen, der durch einen absoluten Insulinmangel deren
Auftreten
aber
auch
deren
Verlauf
man
gekennzeichnet ist. Der Großteil der Erkrankten ist jedoch vom Typ-­‐2-­‐Diabetes betroffen, wobei die mit der Änderung einiger liebgewonnener GeHyperglykämien durch einen relativen Insulinmangel und durch eine Insulinresistenz entstehen. wohnheiten positiv
beeinflussen
kann: DiabeNeben anderen tes mellitus
Typ 2. spezifischen Diabetestypen spielt außerdem der Gestationsdiabetes eine Diabetes mellitus
eine Gruppe von
bedeutende Rolle. bezeichnet
Stoffwechselerkrankungen, die auf einer chro nischen Erhöhung des Blutzuckerspiegels, der
Ursachen Hyperglykämie, beruhen. In Österreich
geht und Risikofaktoren man von einer Gesamtprävalenz von 8 bis 9 %
aus, was
rund genetischen 573.000 bis 645.000
Personen
Neben einer Prädisposition tragen der Lebensstil aber auch Umweltfaktoren zur entspricht. Dabei sind rund 5 bis 10 % von
Krankheitsmanifestation ls Hauptursache Typ-1-Diabetes betroffen,bei. derAdurch
einen ab- für den Typ-­‐2-­‐Diabetes gilt Übergewicht. Ein erhöhter Bauchumfang mit gekennzeichnet
vermehrter Fetteinlagerung ist besonders ungünstig und mit soluten Insulinmangel
ist. Der
Großteil der Erkranktenund ist jedoch
Typ- Risiko für Gefäßerkrankungen verbunden. Weitere Entzündungsprozessen einem vom
erhöhten 2-Diabetes betroffen, wobei die HyperglykäRisikofaktoren stellen eine fettreiche hochkalorische Ernährung, Bewegungsmangel und Rauchen mien
durch einen relativen Insulinmangel und
3
dar.
durch Da ab dem 40. Lebensjahr das Krankheitsrisiko ebenfalls steigt, sollten Personen mit weiteren eine Insulinresistenz entstehen. Neben
Mag.a Martina Rossa
anderen spezifischen
Diabetestypenregelmäßig spielt au- überprüfen lassen. Vorsorgeuntersuchungen können Risikofaktoren ihren Zuckerspiegel Gesundheitsservice und
ßerdem der
Gestationsdiabetes
bedeu- geben. Abteilung
Aufschluss über ein potentielles Deine
iabetesrisiko Prävention
in der WGKK
tende Rolle.
Ursachen und
Risikofaktoren
1
Österreichischer Diabetesbericht 2013
www.oedg.org
3
Österreichischer Diabetesbericht 2013 2
Neben einer genetischen Prädisposition tragen der Lebensstil aber auch Umweltfaktoren
zur Krankheitsmanifestation bei.
Als Hauptursache für den Typ2-Diabetes gilt Übergewicht. Ein
erhöhter Bauchumfang mit vermehrter Fetteinlagerung ist besonders ungünstig und mit Entzündungsprozessen und einem
erhöhten Risiko für Gefäßerkrankungen verbunden. Weitere Risikofaktoren stellen eine fettreiche
hochkalorische Ernährung, Bewe gungsmangel und Rauchen dar.
11
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INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Gemeinsam mit der/dem Ärztin/Arzt werden erreichbare Therapieziele
vereinbart
Da ab dem 40. Lebensjahr das Krankheitsrisiko ebenfalls steigt, sollten Personen mit
weiteren Risikofaktoren ihren Zuckerspiegel
regelmäßig überprüfen lassen. Vorsorgeuntersuchungen können Aufschluss über ein potentielles Diabetesrisiko geben.
Aber auch von zu Hause ist die Einschätzung
seines persönlichen Diabetesrisikos möglich –
dazu steht Ihnen der FINDRISK-Fragebogen
online auf der Homepage der WGKK zur Verfügung. Abrufbar ist er unter folgendem Pfad:
www.wgkk.at  Service  Online-Ratgeber
 Online-Ratgeber Ernährung  Online-Ratgeber „Diabetes-Risiko-Test“.
Die Gefahr von Folge- und
Begleiterkrankungen
Eine sehr große Gefahr bei einem Typ-2Diabetes geht von seiner Unscheinbarkeit in
frühen Stadien aus. Da man moderat erhöhte
Blutzuckerspiegel nicht spürt, kommt es vor,
dass ein Diabetes erst erkannt wird, wenn
bereits Folge- oder Begleiterkrankungen vorliegen. Ständige oder immer wiederkehrende
hohe Blutzuckerspiegel können im Laufe der
Zeit zu Veränderungen an kleinen und großen
Gefäßen sowie an den Nerven führen. Erkrankungen wie eine Rethinopathie, Nephropathie
oder Neuropathie können im schlimmsten Fall
eine Erblindung, Dialysepflichtigkeit und Amputation von Gliedmaßen bedingen. Wenn
zusätzlich zur Diabeteserkrankung eine Hypertonie vorliegt, erhöht sich das Risiko für
Herz-Kreislauferkrankungen dramatisch und
12
Herzinfarkte oder Schlaganfälle können die
Folge sein. Daneben fördern Faktoren wie
starkes Übergewicht, Bewegungsmangel, erhöhte Blutfette, Rauchen sowie anhaltender
Dystress das Auftreten von Folgeerkrankungen. Um Betroffene darin zu unterstützen,
die zuvor genannten Folge- und Begleiterkrankungen zu verhindern bzw. in ihrer Entstehung
zu verzögern, wurde in Österreich das erste
Disease Management Programm (DMP) „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ eingeführt.
„Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“
Mit „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ wurde ein Langzeitbetreuungsprogramm für Typ2-Diabetikerinnen und –Diabetiker ins Leben
gerufen, das auf eine verbesserte Lebensqualität und eine Verlängerung des Lebens bei
Betroffenen abzielt. Den Schwerpunkt bildet
die individuelle und umfassende Betreuung
durch speziell geschulte Ärztinnen und Ärzte.
Gemeinsam werden sinnvolle und erreichbare
Ziele festgelegt, die sich an der Lebenssituation und dem Gesundheitszustand der bzw.
des Erkrankten richten. Damit man als Patient/
in zum/zur Partner/in in der Behandlung werden kann, benötigt man Informationen, Hintergrundwissen und Beratung. Die im Programm
vorgesehene intensive Diabetesschulung verfolgt das Ziel, Betroffene in ihrer Selbstverantwortung zu stärken und Strategien zu erarbeiten, die Erkrankung bestmöglich in den
Alltag zu integrieren. Des Weiteren erhalten
alle Teilnehmenden ein Diabeteshandbuch, in
der Administrationsstelle für Fragen zur Verfügung: Hotline: +43 1 601 22-­‐3800 E-­‐Mail: therapie-­‐[email protected] dem man auch zu Hause immer wieder nach- erhoben und dokumentiert. Auf diese Weise
schlagen
kann, verschiedene Broschüren so- erhalten sowohl die/der Ärztin/Arzt als auch
wie eine DVD, auf der verschiedene Themen- die Patientinnen und Patienten einen Überblick
über
den Verlauf
der Erkrankung.
bereiche in kurzen Informations-Länger und Motivatileben bei guter Gesundheit trotz Diabetes mellitus Ty
onsfilmen dargestellt werden.
Haben Sie Fragen?
Programmablauf
Weitere Informationen zu „Therapie Aktiv –
Sie auf
unserer
Die bereits dargestellten Lebensstiländerungen eine wichtige Säule be
Entscheidet sich eine/ein Diabetikerin/Diabe- Diabetes im Griff“ erhaltensind Homepage
unter
www.therapie-aktiv.at.
Unter
tiker zur Teilnahme an „Therapie Aktiv“, wird
ihr Diabetes mellitus Typ 2. Da es nicht immer ganz einfach ist, theoretisches Wi
bzw. sein aktueller Gesundheitszustand der Rubrik „Therapie Aktiv-Ärzte“ finden Sie
auf einem sogenannten Dokumentationsbo- eine Liste mit allen teilnehmenden Ärztinnen
liebgewonnene zu Ihnen
ändern, bietet d
in Wien. Außerdem stehen
genumzusetzen festgehalten. Nebenund aktuellen
Blut- und und ÄrztenGewohnheiten unsere
Mitarbeiter/innen
in
der
AdministratiHarnwerten werden darin bereits bestehende
verschiedene Unterstützungen für all jene Personen an, die ihr Leben gesünd
Beschwerden oder Erkrankungen, die Ergeb- onsstelle für Fragen zur Verfügung:
Hotline: +43 1 601 22-3800
nisse
der Augen- und m
Fußuntersuchung,
ein
Nachfolgend öchten w
ir I
hnen einige Initiativen vorstellen. allfälliger Tabakkonsum, die Themenbereiche E-Mail: [email protected]
der vereinbarten Ziele sowie die subjektiv
empfundene Lebensqualität festgehalten. Länger leben bei guter Gesundheit
Typ 2
Therapieziele können sowohl die Blutzucker-, trotz Diabetes mellitus
Rauchstopp Blutdruck- und Fettstoffwechseleinstellung als Die bereits dargestellten Lebensstiländerungen
auch
Lebensstilbereiche wie Gewicht, Ernäh- sind eine wichtige Säule bei der Behandlung
rung, Bewegung und Rauchen umfassen.
des Diabetes mellitus Typ 2. Da es nicht immer
Schädlichkeit Tabakrauch gilt mittlerweile als unumstritten. Für ein
In Die weiterer
Folge sollten dievon Patientinnen
ganz einfach
ist, theoretisches Wissen
auch
und Patienten regelmäßig bei ihrer „Thera- in die Praxis umzusetzen und liebgewonnene
nie zu spät. werden,
Das Rauchfrei Telefon ist bietet
ein die
kostenfreies, österreichw
pie daher Aktiv“-Ärztin/Arzt
vorstellig
wel- Gewohnheiten
zu ändern,
Sozialverche Kontrolluntersuchungen durchführen und sicherung verschiedene Unterstützungen für
rund Inum die Personen
Themen Tabak und Rauchstopp. Eine die Informationsangebot Therapie an die Ergebnisse anpassen.
all jene
an, die
ihr Leben
gesünder
jährlichen Abständen wird der Gesundheitszu- gestalten möchten. Nachfolgend möchten wir
erhalten Sie durch die Rdetailliert
auchfrei App. Nähere Informationen siehe Kasten. stand
der Teilnehmenden
neuerlich
Ihnen einige Initiativen vorstellen.
13
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INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E
Ernährungsberatung
Die Gesundheitszentren der Wiener Gebietskrankenkassen stehen mit ihren ernährungsmedizinischen Beratungsstellen für Fragen
einer ausgewogenen Ernährung vor allem in
Hinblick auf Übergewicht, Diabetes mellitus,
Bluthochdruck,
Fettstoffwechselstörungen,
Gicht oder erhöhter Harnsäure sowie Lebensmittelunverträglichkeiten kostenlos zur Verfügung.
Gewichtsreduktion
Alle teilnehmenden Personen erhalten
das Patientenhandbuch, in dem man alles
Wissenswerte über die Diabeteserkrankung auch
zu Hause nachlesen kann
Rauchstopp
GSP-­‐Rossa Die Schädlichkeit von Tabakrauch gilt mittlerweile als unumstritten. Für einen Rauchstopp
ist es daher nie zu spät. Das „Rauchfrei Telefon“ ist ein kostenfreies, österreichweites
Beratungs- und Informationsangebot rund
um die Themen Tabak und Rauchstopp. Eine
interaktive Begleitung erhalten Sie durch die
Rauchfrei App. Nähere Informationen siehe
Kasten.
Wer das persönliche Gespräch
und medizi nischen Rat sucht, ist in den Gesundheitszentren der Wiener
Gebietskrankenkasse gut
aufgehoben.
Neben
Beratungsangeboten werden von
Raucherberaterinnen/Raucherberatern
auch kostenlose Einzel- und
Gruppentherapien angeboten.
Die Wiener Gebietskrankenkasse unterstützt
das Projekt „rundum-gesund“ – einem Angebot des Instituts für Frauen und Männergesundheit FEM Süd und MEN. Dabei werden Kurse zur Änderung des Lebensstils bei
starkem Übergewicht für Frauen und Männer
über einen Zeitraum von acht Monaten angeboten. In dem Zeitraum werden in wöchentlichen ganzheitlichen Kursen Unterstützung in
den Bereichen Ernährung, Bewegung sowie
psychosoziale Aspekte des Lebensstils gegeben. Ergänzt werden diese durch Kochworkshops, Einkaufstrainings etc.
GSP-­‐Rossa 22. Juli 2014 Wer das persönliche Gespräch und medizinischen Rat sucht, ist in den Gesundheitszentren der Wiener Gebietskrankenkasse gut aufgehoben. Neben Beratungsangeboten werden von 14
Raucherberaterinnen/Raucherberatern auch kostenlose Einzel-­‐ und Gruppentherapien angeboten. Evtl. Adressen der GZ? Geschichten aus der Zahnpraxis
Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete Schätze zum Vorschein
kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche Tratschgeschichten aus einer Zahnarztpraxis“.
Die Autorin Elfi Wanjek - auch die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten
Erlebnisse mit Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Lesen Sie in der Zahn-Info einige
Auszüge aus diesem Buch. Vielleicht kommt Ihnen die eine oder andere Episode bekannt vor, weil
Sie sie selbst auch schon in Ihrem Berufsalltag erlebt haben. Viel Spaß beim Lesen!
Die Wandergebisse des
Teichgräbers
Der kleine, stämmige Mann kam sogar aus
Ebreichsdorf. Über das erste Gebiss will ich
nicht viele Worte verlieren, denn er verlor es
bereits in der ersten Nacht. Als er ausprobieren wollte, ob man mit ihm auch „Wein beißen“
könne. Um vier Uhr früh kam er heim – ohne
Zähne. Beklagte sich bei seiner Frau, dass ihm
fürchterlich übel gewesen wäre. Wo, wüsste er
nicht mehr. Keine Kanalbrigade hat es jemals
zutage gefördert, das Prachtgebiss. Auch in
keinem Fundamt ist es je aufgetaucht.
Aber der Gute war nicht kleinlich. Bald ließ er
sich wieder eine Zahnprothese anfertigen. Sie
war noch attraktiver als die erste. Der Teichgräber war darin so reizvoll anzusehen wie
King-Kong in seinen besten Jahren. Meine innigsten Segenswünsche begleiteten den wieder beißgewaltigen Patienten. Aber bald war
auch dieses Gebiss verschwunden, vierzehn
Tage lang. Er hatte schon wieder begonnen,
sich vorwiegend auf „flüssige“ Nahrung umzustellen, als es seine junge, hübsche Gattin
endlich fand: im Tiefkühlfach des Eiskastens.
Neben dem Spinat, der angeblich Kraft gibt.
Nun, verdorben war es dort wenigstens nicht,
umso weniger, als sie selten Spinat aßen.
Nachher kam eine recht harmonische Zeit – er
hatte Frieden geschlossen mit seinem Gebiss.
Bis er eines Tages wieder vor mir stand und
ein neues verlangte. „Ja, wo ist es denn schon
wieder?“ wunderte ich mich. „Wir hobn a Künetten grobn, dann hobn ma in der Gruaben
glei gfruastuckt – und auf amoi woas Gebiss
weg. Mir hobn in alle Röhrln einigschaut, aber
gfunden hobn ma’s nimma!“.
Also fertigte ich eiligst das dritte Gebiss an, es
hatte sogar zwei Goldzähne drin. Aber er trägt
es nicht…, denn seine lebenslustige Frau hatte sich mittlerweile von ihm scheiden lassen.
Also letztlich eine Tragödie?
Wenn man nur mehr mit dem Wein „verheiratet“ ist, braucht man nicht mehr schön wie
King-Kong zu sein! Ohne störendes Gebiss
ist diese Liebe wenigstens ohne Angst und
Schrecken.
Zur Autorin:
Elfi Wanjek wurde 1923 geboren. Nach
einer siebenjährigen Ausbildung mit Abschluss einer staatlichen Dentistenprüfung hat sie im Industrieort Wiener Neudorf 1952 eine Zahnpraxis eröffnet, die
sie bis 1978 erfolgreich führte. Mit dem
Schreiben hat sie sich einen langjährigen
Jugendwunsch erfüllt. Im Jahr 1988 ist
die Autorin verstorben. Die Literarische
Gesellschaft Mödling verwaltet den
Nachlass der Autorin und hat der WGKK
ihr Einverständnis zur Veröffentlichung
der Texte gegeben.
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