Belehrung über das Verhalten in den Laboren des Instituts für

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Belehrung über das Verhalten in den Laboren des Instituts für
Hochfrequenztechnik und Halbleiter-Systemtechnologien
Im Rahmen des Praktikums „Herstellung einer Solarzelle“ wird in den Reinräumen des
Institutsteils Einsteinufer 25 gearbeitet. Bei allen Tätigkeiten in diesen Räumen sind folgende
Regeln unbedingt zu beachten:
•
Es ist strengstens verboten, in den Laboren zu rauchen, zu essen oder zu trinken. Auch
Kaugummis, Bonbons o.Ä. sind nicht erlaubt. Handy dürfen nicht mitgeführt werden
und müssen vor dem Betreten des Labors im Schleusenbereich verbleiben.
•
Das Tragen von Kontaktlinsen ist untersagt.
•
Die Labore sind nur in vollständiger Reinraumkleidung zu betreten. Diese umfasst
eine Kopfhaube, einen Overall, Reinraumschuhe und Handschuhe. Die Handschuhe
sind aus Gründen der persönlichen Sicherheit und der Sauberkeit während der
gesamten Zeit im Reinraum zu tragen. Das Umkleiden erfolgt in der
Reinraumschleuse (eng) und ist sachgerecht durchzuführen (d.h. von oben nach
unten).
•
Das zeitweise Verlassen des Reinraumes ist auf das unbedingt notwendige Maß zu
beschränken, da bei jedem erneuten Betreten des Raumes eine deutliche
Partikelverschleppung entsteht, die den Reinraumzustand verschlechtert.
•
Sämtliche Gegenstände, die der Qualität des Labors schaden könnten, sind außerhalb
der Reinräume bzw. in den Eingangsschleusen aufzubewahren. Insbesondere gehören
hierzu Taschen und Jacken.
•
Während des Aufenthalts in den Laboren sind sämtliche Geräte und
Laboreinrichtungen sowie Chemikalien nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch
die betreuenden Technologinnen oder wissenschaftlichen Mitarbeiter zu berühren
bzw. zu gebrauchen.
•
Nicht in Richtung der Arbeitsflächen und der Wafer husten oder niesen. Mit den
Handschuhen nicht das Gesicht berühren und dann Geräte oder Wafer berühren.
•
Bei der Arbeit mit Chemikalien ist eine besondere Arbeitsschutzkleidung zu tragen.
Hierzu gehören neben der Reinraumkleidung geeignete Schutzhandschuhe,
Gesichtsschutz und ein spezieller Schutzanzug. Es ist genau darauf zu achten, daß die
Chemikalien nur mit den Aufbewahrungsflaschen, den Silizium-Scheiben, den
Reagenzgläsern und den Pinzetten in Kontakt kommen. Eine Berührung mit
Handschuhen ist unbedingt zu vermeiden. Die Pinzetten werden nach jeder Benutzung
sofort in ein Glas mit deionisiertem Wasser getaucht. Die Silizium-Scheiben und auch
alle Laborgläser sind nach dem Kontakt mit Chemikalien sofort mit deionisiertem
Wasser zu reinigen.
•
Einige Chemikalien entwickeln gefährliche oder die Atemwege reizende Dämpfe bzw.
Gase. Hierzu gehören insbesondere Flußsäure, Schwefelsäure und Salzsäure. Die
Arbeit mit diesen und anderen Chemikalien ist nur unter einem genügend starken
Abzug gestattet, so daß ein Einatmen der Gase ausgeschlossen wird. Das Gesicht darf
sich nie über der Chemikalie oder im Bereich über dem Labortisch befinden.
•
Vor Beginn der Arbeiten mit den räumlichen Gegebenheiten im Labor vertraut
machen und mit den Betreuern eine Sicherheitsbegehung durchführen. Die Positionen
der Fluchtwege, Feuerlöscher, Augendusche, Notdusche, Not-Aus Schalter und
Gaswarnanlage müssen bekannt sein.
Hiermit bestätige ich, daß ich die Belehrung gelesen und verstanden habe. Weiterhin wurde
ich mündlich detailliert über die Gefährlichkeit der einzelnen Chemikalien informiert, die
während des Praktikums benutzt werden. In einem Laborrundgang wurden mir besondere
Sicherheitseinrichtungen, wie die Notausstiege, die Gefahrendusche, die Augendusche,
Feuerlöscher, Not-Aus für Gase und elektrischen Strom gezeigt und deren Bedienung erklärt.
Ich akzeptiere die oben festgelegten Regeln, werde diese einhalten und die Hinweise des
Technologinnen bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiters genau beachten.
...........................................................................
(Datum und Unterschrift der Studentin/ des Studenten)
Belehrung über das Verhalten in den Laboren des Instituts für
Hochfrequenztechnik und Halbleiter-Systemtechnologien
Im Rahmen des Praktikums „Herstellung einer Solarzelle“ wird in den Reinräumen des
Institutsteils Einsteinufer 25 gearbeitet. Bei allen Tätigkeiten in diesen Räumen sind folgende
Regeln unbedingt zu beachten:
•
Es ist strengstens verboten, in den Laboren zu rauchen, zu essen oder zu trinken. Auch
Kaugummis, Bonbons o.Ä. sind nicht erlaubt. Handy dürfen nicht mitgeführt werden
und müssen vor dem Betreten des Labors im Schleusenbereich verbleiben.
•
Das Tragen von Kontaktlinsen ist untersagt.
•
Die Labore sind nur in vollständiger Reinraumkleidung zu betreten. Diese umfasst
eine Kopfhaube, einen Overall, Reinraumschuhe und Handschuhe. Die Handschuhe
sind aus Gründen der persönlichen Sicherheit und der Sauberkeit während der
gesamten Zeit im Reinraum zu tragen. Das Umkleiden erfolgt in der
Reinraumschleuse (eng) und ist sachgerecht durchzuführen (d.h. von oben nach
unten).
•
Das zeitweise Verlassen des Reinraumes ist auf das unbedingt notwendige Maß zu
beschränken, da bei jedem erneuten Betreten des Raumes eine deutliche
Partikelverschleppung entsteht, die den Reinraumzustand verschlechtert.
•
Sämtliche Gegenstände, die der Qualität des Labors schaden könnten, sind außerhalb
der Reinräume bzw. in den Eingangsschleusen aufzubewahren. Insbesondere gehören
hierzu Taschen und Jacken.
•
Während des Aufenthalts in den Laboren sind sämtliche Geräte und
Laboreinrichtungen sowie Chemikalien nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch
die betreuenden Technologinnen oder wissenschaftlichen Mitarbeiter zu berühren
bzw. zu gebrauchen.
•
Nicht in Richtung der Arbeitsflächen und der Wafer husten oder niesen. Mit den
Handschuhen nicht das Gesicht berühren und dann Geräte oder Wafer berühren.
•
Bei der Arbeit mit Chemikalien ist eine besondere Arbeitsschutzkleidung zu tragen.
Hierzu gehören neben der Reinraumkleidung geeignete Schutzhandschuhe,
Gesichtsschutz und ein spezieller Schutzanzug. Es ist genau darauf zu achten, daß die
Chemikalien nur mit den Aufbewahrungsflaschen, den Silizium-Scheiben, den
Reagenzgläsern und den Pinzetten in Kontakt kommen. Eine Berührung mit
Handschuhen ist unbedingt zu vermeiden. Die Pinzetten werden nach jeder Benutzung
sofort in ein Glas mit deionisiertem Wasser getaucht. Die Silizium-Scheiben und auch
alle Laborgläser sind nach dem Kontakt mit Chemikalien sofort mit deionisiertem
Wasser zu reinigen.
•
Einige Chemikalien entwickeln gefährliche oder die Atemwege reizende Dämpfe bzw.
Gase. Hierzu gehören insbesondere Flußsäure, Schwefelsäure und Salzsäure. Die
Arbeit mit diesen und anderen Chemikalien ist nur unter einem genügend starken
Abzug gestattet, so daß ein Einatmen der Gase ausgeschlossen wird. Das Gesicht darf
sich nie über der Chemikalie oder im Bereich über dem Labortisch befinden.
•
Vor Beginn der Arbeiten mit den räumlichen Gegebenheiten im Labor vertraut
machen und mit den Betreuern eine Sicherheitsbegehung durchführen. Die Positionen
der Fluchtwege, Feuerlöscher, Augendusche, Notdusche, Not-Aus Schalter und
Gaswarnanlage müssen bekannt sein.
Hiermit bestätige ich, daß ich die Belehrung gelesen und verstanden habe. Weiterhin wurde
ich mündlich detailliert über die Gefährlichkeit der einzelnen Chemikalien informiert, die
während des Praktikums benutzt werden. In einem Laborrundgang wurden mir besondere
Sicherheitseinrichtungen, wie die Notausstiege, die Gefahrendusche, die Augendusche,
Feuerlöscher, Not-Aus für Gase und elektrischen Strom gezeigt und deren Bedienung erklärt.
Ich akzeptiere die oben festgelegten Regeln, werde diese einhalten und die Hinweise des
Technologinnen bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiters genau beachten.
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(Datum und Unterschrift der Studentin/ des Studenten)
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