I o n NAD EL n f o ST r m at I i C V H s b ER ZUNGEN T E L ü r e h sc o r Definition Risiken Arbeitskräfte des Gesundheitswesens und in der Pflege sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem hohen Risiko der Exposition gegenüber Blut und Körperflüssigkeiten ausgesetzt. Sie können sich durch kleinste Verletzungen an Hohlnadeln, Kanülen, Skalpellen und anderen spitzen und scharfen Instrumenten mit blutübertragbaren Erregern, wie dem HI-Virus, dem Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Virus, infizieren. Dennoch werden das Risiko und die Folgen einer Nadelstichverletzung häufig unterschätzt. Nadelstichverletzungen (NSV) an blutgefüllten Hohlnadeln zählen wegen der damit verbundenen Infektionsgefahr mit lebensbedrohlichen Krankheiten zu einer der größten Gefahren für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen (siehe Abb. 1).(3) Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wunde geblutet hat oder nicht. Auch durch Blutspritzer in Auge oder Mund kann infektiöses Material übertragen werden. Immunologisch betrachtet kommt es hierbei zu einer unbeabsichtigten Bluttransfusion. Aufgrund des steigenden Kostendrucks und Personalmangels im Krankenhaussektor und den damit verbundenen Faktoren, wie Zeitdruck, Arbeitsdichte und Überforderung, wird sich das Risiko für Verletzungen weiter erhöhen. Experten zufolge verletzen sich Beschäftigte im Gesundheitswesen durchschnittlich alle zwei Jahre an einem gebrauchten, spitzen oder scharfen Instrument. (4) Ein nicht zu vernachlässigendes Infektionsrisiko besteht auch durch Blutspritzer auf Schleimhäute oder auf ungeschützte Haut. Als Medizinproduktehersteller sehen wir uns deshalb in der Verpflichtung Produkte zu entwickeln, die Patient und Anwender dank modernster Technologien mit intelligenten Sicherheitskonzepten schützen und die sowohl nationalen als auch internationalen Richtlinien und Empfehlungen entsprechen. Nadelstichverletzung (NSV) im Sinne der TRBA 250(1) ist jede Stich-, Schnitt- und Kratzverletzung der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente, die durch Patientenmaterial verunreinigt sind – unabhängig davon, ob die Wunde blutet oder nicht. NSV können durch alle benutzten medizinischen Instrumente, die die Haut penetrieren können, wie Nadeln, Lanzetten, Kanülen, Skalpelle, chirurgische Drähte verursacht werden.(2) 2 Nadelstichverletzungen Abb. 1 Arbeitsgeräte, die Stich- und Schnittverletzungen verursacht haben Hohlna Scharfe Andere Gegen Glas Hohlnadeln Scharfe Gegenstände Andere unbekannte Gegenstände Glas Abb. 2 Mitarbeitergruppen, die bei Stich- und Schnittverletzungen gegenüber Blut- und Körperflüssigkeiten besonders gefährdet sind Pflegekräfte und Ärzte sind in ihrem Arbeitsalltag dem höchsten Risiko von Nadelstichverletzungen ausgesetzt. (Abb. 2). (3) Immer häufiger melden Pflegepersonal aber auch ReinigungsÄrzte Techniker kräfte, WäschereimitarAndere beiter und sogar das Kü- Pflegepersonal Ärzte Techniker Andere chenpersonal in Kliniken Nadelstichverletzungen, weil Instrumente nicht sachgemäß entsorgt wurden. 3 Nadelstichverletzungen Ursachen Die Ursachen von Nadelstichverletzungen sind meist einfache, vermeidbare Fehler beim Umgang eines spitzen medizinischen Arbeitsgerätes wie z.B. Die meisten Nadelstichverletzungen ereignen sich während und nach der Durchführung einer klinischen Maßnahme (siehe Abb 3). (3) Dabei besteht die größte Infektionsgefahr während und nach der Anwendung eines Arbeitsgerätes, jedoch noch vor dessen Entsorgung. direkte Weitergabe blutgefüllter Kanülen von Hand zu Hand zurückstecken blutgefüllter Kanülen in die Schutzhülle (Recapping) ungeschützte Wege blutgefüllter Kanülen zum Abwurfbehältnis Folgen Durch Nadelstichverletzungen können mehr als 20 lebensbedrohliche Infektionen übertragen werden. (3) Zwar bildet intakte Haut einen effektiven Schutz vor Krankheitserregern, wird diese jedoch verletzt, genügen geringste Blutmengen um sich zu infizieren: Ein typischer Nadelstich überträgt 1 µl Blut ! Abb. 3 Zeitpunkte von Nadelstichverletzungen Währendder derAnwendung Anwendung Während Nachder Anwendung jedoch vor vor der der Entsorgung Nach Anwendung, jedoch Entsorgung Währendbzw. bzw.nach nachder derEntsorgung Entsorgung Während Andere Andere Die typische Nadelstichverletzung ist daher nicht der Schnitt an einer zerbrochenen Medikamentenampulle, sondern der Stich mit einer benutzten Kanüle oder der Schnitt an einem gebrauchten Skalpell. Hektik und Arbeitsdruck erhöhen das Verletzungsrisiko zusätzlich! Weniger als 50 Viren genügen für eine Infektion ! Nicht sichtbare Mengen Blut genügen für eine Infektion ! Die größte Bedeutung bei der Übertragung von Krankheitserregern durch Nadelstichverletzungen (NSV) haben das Hepatitis-B-Virus (HBV), das Hepatitis-C-Virus (HCV) und das Human-Immundefizienz-Virus (HIV). Übertragungswahrscheinlichkeit bei Nadelstichverletzungen(3) Hepatitis-B-Virus Hepatitis-C-Virus HI-Virus – – – 300 von 1.000 Fällen 30 von 1.000 Fällen 3 von 1.000 Fällen Im Arbeitsalltag verletzen sich Beschäftigte im Gesundheitsdienst häufig mit spitzen oder scharfen Gegenständen. Diese Verletzungen sind meistens nur klein – sie sind aber gefährlich, wenn dabei Patientenblut übertragen wird. 4 5 Nadelstichverletzungen Kosten 500.000 Nadelstichverletzungen verursachen allein in Deutschland jährlich Kosten in Höhe von ca. 47 Millionen € (23 Mio. € durch nicht gemeldete Verletzungen und 24 Mio. € durch gemeldete Verletzungen, wobei von einer Meldequote von lediglich 10 % ausgegangen wird). (5) Kosten einer gemeldeten Nadelstichverletzung ohne Verwaltungskosten(6) Diagnostik und Behandlung: 480 € Arbeitgeberanteil: 170 € Kosten einer gemeldeten Nadelstichverletzung mit Verwaltungskosten Diagnostik und Behandlung: 1.601 € Arbeitgeberanteil: 847 € (7) Grundsätzlich sind Schutzmaßnahmen nach dem bewährten TOP-Schema des Arbeitsschutzgesetzes (§4 ArbSchG) umzusetzen: Nach diesem Grundsatz sind technische Schutzmaßnahmen vorrangig vor organisatorischen Maßnahmen und dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstung! T echnische Arbeitsschutzmaßnahmen O rganisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen P ersönlich wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen Prävention Der Arbeitsschutz in der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlich im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei allen Schutzmaßnahmen den Stand der Technik einzuhalten (§4 ArbSchG). Um dies zu gewährleisten und den fortschreitenden technischen Entwicklungen Rechnung tragen zu können, überarbeitet und ergänzt der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) im Sinne der Biostoffverordnung regelmäßig die sogenannten „Technischen Regeln“. Diese geben den aktuellen Stand der Technik wieder. Im Streitfall muss der Arbeitgeber dann juristisch nachvollziehbar nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten, bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe, nachgekommen ist. Ist dies der Fall nehmen Gerichte regelmäßig an, dass der Stand der Technik eingehalten wurde. Auch die Verwendung Sicherer Instrumente zum Schutz vor Nadelstichverletzungen gehört zum Stand der Technik und ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. 6 7 Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe Schutzmaßnahmen Vor Gericht wird das Einhalten von Technischen Regeln als Einhalten des Standes der Technik gewertet. Werden ausschließlich sichere Instrumente gemäß den Vorschriften der TRBA 250 verwendet und entsprechen auch alle anderen Abläufe der Norm, ist der Arbeitgeber rechtlich abgesichert: Kommt es in Folge einer Nadelstichverletzung zu Infektionen kann ihm keine Schuld zugesprochen werden. In diesem Fall tritt die zuständige gesetzliche Unfallversicherung (i. d. R. Berufsgenossenschaft) im Rahmen der Gefährdungshaftung ein. k t u e ll e a r ß ä gem Häufig erhalten Beschäftigte von den Arbeitgebern keine sicheren Instrumente, obwohl die TRBA 250 die Verwendung ausdrücklich vorschreibt. Kommt es zu einer Nadelstichverletzung wird die zuständige Unfallversicherung sehr genau untersuchen, inwiefern grobe Fahrlässigkeit vorlag. Hierzu ermittelt sie, ob die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten und die übliche Sorgfalt beachtet wurde. Dies kann juristische und finanzielle Folgen mit sich bringen. Damit Patienten und Beschäftigte optimal vor Nadelstichverletzungen geschützt werden können, sieht die TRBA 250 unter Abschnitt 4.2.5 (1) Maßnahmen vor, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren. Dabei ist ein integrierter Ansatz zur Minimierung des Risikos von Nadelstichverletzungen (NSV) unter Ausschöpfung aller technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen notwendig. Dies schließt Fragen der Arbeitsorganisation und die Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins sowie das Verfahren für die Erfassung von NSV und die Durchführung von Folgemaßnahmen mit ein. Der Arbeitgeber hat fachlich geeignetes Personal in ausreichender Anzahl einzusetzen, um Stich- und Schnittverletzungen, z.B. durch Fehlbedienung aufgrund von Hektik, zu vermeiden. l e d a N r n o v e g z n t u u z h t e Sc l r e v h c i st Die TRBA 250 stellt die wichtigste konkrete Vorschrift zum Schutz vor Nadelstichverletzungen in Kliniken, Praxen, Pflegeeinrichtungen sowie bei der ambulanten Betreuung von Pflegekunden dar. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei allen Schutzmaßnahmen den Stand der Technik einzuhalten (§4 ArbSchG). 8 50 Die Neufassung der TRBA 250(1) vom 27. März 2014 konkretisiert die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV)(8), die seit dem 23. Juli 2013 den Einsatz sicherer Instrumente sowie deren korrekte Entsorgung vorschreibt. Anlass war die Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/32/EU (9) zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor in nationales Recht. TRBA 250 Weiterhin sind Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge festzulegen: 1. Verwendung von nadelfreien Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräten, die den Einsatz spitzer und scharfer medizinischer Instrumente überflüssig machen. Wie z.B.: Nadelfreie Infusionssysteme mit Rückschlagventil zur Konnektion mit Venenzugängen für das Zuspritzen von Medikamenten und für die Blutentnahme. (10) 2. Verwendung von Arbeitsgeräten mit Sicherheitsmechanismen (im folgenden „Sicherheitsgeräte“), bei denen keine oder eine geringere Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht, soweit dies zur Vermeidung einer Infektionsgefährdung erforderlich und technisch möglich ist. (11) 9 Sicherheitsgeräte Abfallbehältnisse Sicherheitsgeräte sind bei folgenden Tätigkeiten bzw. in folgenden Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr einzusetzen oder bei Tätigkeiten, bei denen durch mögliche Stichverletzungen eine Infektionsgefahr besteht oder angenommen werden kann(11). Gebrauchte, spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. gem ß ä r Die Abfallbehältnisse müssen folgende Eigenschaften aufweisen:(13) l e d a N r n o v e g z n t u u z h t e Sc l r e v h c i t s Sicherheitsgeräte müssen folgende Eigenschaften erfüllen:(12) Sie dürfen weder Patienten noch Beschäftigte gefährden. Sie müssen einfach und anwendungsorientiert zu benutzen sein. Der Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem Zubehör. Die Aktivierung des Sicherheitsmechanismus muss: selbstauslösend sein oder einhändig erfolgen können, sofort nach Gebrauch möglich sein, einen erneuten Gebrauch ausschließen und durch ein deutliches Signal (fühlbar, sichtbar oder hörbar) gekennzeichnet sein. 10 u t e ll e k a Sie sind fest verschließbare Einwegbehältnisse. Sie geben den Inhalt, z.B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei. Sie sind durchdringfest. Ihre Beschaffenheit wird durch Feuchtigkeit nicht beeinträchtigt. Behältergröße und Einfüllöffnung sind abgestimmt auf das zu entsorgende Gut. Sie öffnen sich beim Abstreifen von Kanülen nicht. Sie sind eindeutig und verwechslungssicher als Abfallbehältnisse zu erkennen (Farbe, Form, Beschriftung). Die Abfallbehältnisse sind auf die Entsorgungskonzeption und auf die verwendeten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung für verschiedene Kanülenanschlüsse) abgestimmt. Ihre maximale Füllmenge ist angegeben, ihr Füllgrad ist erkennbar. 50 Behandlung und Versorgung von Patienten, die nachgewiesenermaßen durch Erreger der Risikogruppe 3 oder höher infiziert sind Behandlung fremdgefährdender Patienten Tätigkeiten im Rettungsdienst und in der Notfallaufnahme Tätigkeiten in Krankenhäusern bzw. -stationen im Justizvollzug Blutentnahmen sonstige Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten Legen von Gefäßzugängen Katheterisieren Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall sicher umschließen. Dabei sind die Behälter so nah wie möglich am Verwendungsort der spitzen, scharfen oder zerbrechlichen medizinischen Instrumente aufzustellen. Sie dürfen nicht umgefüllt werden. TRBA 250 11 Nadelfreie Infusionssysteme Kanülen bionecteur® Nadelfreies Konnektionssystem zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen und Prävention Gefäßkatheterassoziierter Infektionen. Sicherheitsprodukte seldisafe® Jederzeit geschlossen Neutrales Spülvolumen Vermeidung von Infektionen Sicherheitspunktionskanüle für die Seldingertechnik gemäß TRBA 250 zum Schutz vor Nadelstichverletzungen. Vermeidung von Nadelstichverletzungen Vermeidung von Blutspritzern Keine Änderung der Anwendergewohnheiten autoflush® Nadelfreies Konnektionssystem mit positivem Spülvolumen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen und Prävention von Katheterspitzenokklusionen. Jederzeit geschlossen Positives Spülvolumen Vermeidung von Okklusionen microsafe® Sicherheitskanülen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen. Schutz vor Nadelstichen Einfache Punktion Flexible Zuleitung octopus®mit bionecteur® Totraumminimierte Zuleitungen mit nadelfreiem Konnektionssystem. Entfernung des Manipulationsortes Jederzeit geschlossen biovalve safe® Sicherheitsvenenverweilkanülen zum Schutz vor Nadelstichverletzungen. Totraumminimiert Schutz vor Nadelstichen Schutz vor Blutspritzern Einfache Punktion perfusafe2® mit autoflush® octopus ® mit Rückschlagventil Zweilumige totraumminimierte Zuleitungen mit Rückschlagventil. Dreiwegehahnersatz Jederzeit geschlossen Sicherheitspunktionskanülen mit Huberschliff zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen bei der Portpunktion. Schutz vor Nadelstichen Hochdruckgeeignet Flaches Profil Totraumminimiert 12 13 Sicherheitsprodukte Kathetersets multicathexpert safe® leadercath safe® Katheter aus Polyethylen zur peripheren Blutdruckmessung mit Sicherheitskanüle seldisafe® und druckfester Zuleitung mit nadelfreiem Konnektionssystem. Vermeidung von Nadelstichverletzungen Dämpfungsfreie Druckmessung Blutarmer Wechsel von Druckmess-Systemen Doppelt Sicher! Katheter mit inkorporierter Silberverbindung nach Seldinger mit Sicherheitspunktionskanüle seldisafe® für mehr Patienten- und Anwendersicherheit. Vermeidung von Nadelstichverletzungen Silberionen-inkorporierter Katheter Knickstabiler J-Guide mit EKG-Markierung multicath safe® Einfach Sicher! Katheter nach Seldinger mit Sicherheitspunktionskanüle seldisafe® zum Schutz der Anwender vor Nadelstichverletzungen und den damit verbundenen Infektionsrisiken. 14 Vermeidung von Nadelstichverletzungen Knickstabiler J-Guide mit EKG-Markierung Thermosensibles Kathetermaterial multistar+ safe® Rundum Sicher! Antibiotika- und Antimykotikainkorporierte Katheter nach Seldinger mit Sicherheitspunktionskanüle seldisafe® für maximale Patienten- und Anwendersicherheit. Vermeidung von Nadelstichverletzungen Rifampicin/Miconazolinkorporierter Katheter Knickstabiler J-Guide mit EKG-Markierung 15 Sicherheitsprodukte Platzierungssets unibasissetsafety peeloff® Einfach sicher und effektiv Basissets mit Sicherheitskanülen und neuartigen Peel-Off-Lochtuch zur Vorbereitung einer zentralvenösen Katheterisierung oder Regionalanästhesie. + Safety-Kanülen Das aktive Sicherheitssystem schützt zuverlässig vor Nadelstichverletzungen gemäß TRBA 250. zvkmultisetsafety ekg® Hygienisches Arbeiten Lochtuch mit Peel-Off-System Sicherheitskanülen + Safety- Filteraufziehkanüle Ein in die Kanüle integrierter 5 µm Filter schützt vor Partikelkontamination. Rundum sicher und effektiv Komplettset für eine aseptische, stichsichere und präzise Platzierung zentraler Venenkatheter nach Seldinger mittels Elektro-Kardio-Graphischer Lagekontrolle. + Safety-Kanülen Das aktive Sicherheitssystem schützt zuverlässig vor Nadelstichverletzungen gemäß TRBA 250. Vermeidung von Nadelstichverletzungen Maximale Keimbarriere Lochtuch mit Peel-OffSystem + Safety- Filteraufziehkanüle Ein in die Kanüle integrierter 5 µm Filter schützt vor Partikelkontamination. multisonosetsafety® Vielseitg sicher unter Sicht Sonosets mit Sicherheitskanülen für die ultraschallgestützte Regionalanästhesie oder Gefäßkatheteranlage. + Safety-Kanülen Das aktive Sicherheitssystem schützt zuverlässig vor Nadelstichverletzungen gemäß TRBA 250. Universallochtuch Langer Sondenüberzug und Gel Sicherheitskanülen + Safety- Filteraufziehkanüle Ein in die Kanüle integrierter 5 µm Filter schützt vor Partikelkontamination. Weiterführende Informationen zu unseren Sicherheitsprodukten finden Sie auf unserer Website unter www.vygon.de/198n25/Themenwelten/Stichsichere-Instrumente.htm 16 17 Nadelstichverletzungen Literatur (1) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRBA 250 (27.03.2014). Im Internet: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html; Stand: 25.06.2014 (2) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRBA 250 (27.03.2014), Abs. 2.8. Im Internet: http://www.baua.de/de/Themen-vonA-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html; Stand: 25.06.2014 (3) (4) 18 Centers for Disease Control and Prevention. Workbook for Designing, Implementing, and Evaluating a Sharps Injury Prevention Program 2008. Im Internet: http://www.cdc.gov/sharpssafety/pdf/sharpsworkbook_2008. pdf; Stand: 25.06.2014 Wicker S, Gottschalk R, Rabenau HF: Gefährdungen durch Nadelstichverletzungen: Betrachtung aus arbeitsmedizinischer und virologischer Sicht. Dtsch Arztebl 2007; 104(45): A 3102–7 (5) Wittmann A. Kosten durch Nadelstichverletzungen. ErgoMed / Prakt. Arb. med. 3/ 2011;35:8–12 (6) Wittmann A.: Kosten von Nadelstichverletzungen und wirtschaftlicher Nutzen neuer Sicherheitsprodukte. Prakt. Arb. med. 2006; 5: 40-41. (7) Wagner-Ferrer, D., Hartmann W.: Kostenanalyse einer Nadelstichverletzung, Anästh Intensivmed 2006; 47: 63-66. (8) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV). Im Internet: http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/biostoffv.html; Stand: 25.06.2014 (9) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). RICHTLINIE 2010/32/EU DES RATES (2010). Im Internet: http://eur-lex.europa.eu/ LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:134:0066:0072:DE:PDF; Stand: 25.06.2014 (10) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRBA 250 (27.03.2014), Abs. 4.2.5 (3). Im Internet: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html; Stand: 25.06.2014 (11) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRBA 250 (27.03.2014), Abs. 4.2.5 (4). Im Internet: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html; Stand: 25.06.2014 (12) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRBA 250 (27.03.2014), Abs. 4.2.5 (4) Punkt 4. Im Internet: http://www.baua.de/de/ Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html; Stand: 25.06.2014 (13) Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). TRBA 250 (27.03.2014), Abs. 4.2.5 (6). Im Internet: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html; Stand: 25.06.2014 19 Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: [email protected] Vygon GmbH & Co. KG – Prager Ring 100 • 52070 AACHEN • DEUTSCHLAND Tel.: +49 (0)241 9130 - 0 Fax: +49 (0)241 9130 - 106 Email: [email protected] • www.vygon.de www.vygon.de 99829.000 / Stand 2014-07