Im Original veränderbare Word-Dateien Das föderalistische Prinzip der Gewaltenteilung Aufgabe 1 Erläutern Sie das föderalistische Prinzip der Gewaltenteilung. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Aufgabe 2 Nennen Sie die wichtigsten Funktionen des Reichstags im Heiligen Römischen Reich. Aufgabe 3 Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Q1 Der sogenannte Quaternionenadler mit den Reichsständen als Symbol des Reiches, Holzschnitt vonCopyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Hans Burgkmair d. Ä., 1510 (http://de.wikipedia.org/ 02.10.11) Betrachten Sie die Abbildung (Q1). Beschreiben Sie die dargestellte politische Symbolik. Aufgabe 4 Q2 Die politische Struktur des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation: Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de „Das ‚Alte Reich‘ war kein Staat im modernen Sinne; es entzieht sich modernen verfassungsrechtlichen Kategorien. Es war weder ein Nationalstaat, noch ein Machtstaat, noch auch ein Rechtsstaat, aber auch kein Staatenbund ähnlich der EU. Es hatte keine systematische schriftliche Verfassung; es kannte keine Rechtsgleichheit, auch nicht als Ideal, nicht einmal ein Reichsbürgerrecht; es hatte kein geschlossenes Territorium mit festen Grenzen; es hatte keine souveräne höchste Gewalt, keine unabhängige Exekutive; kein stehendes Heer usw., also alles das, was moderne Staatlichkeit in der Regel kennzeichnet. Copyright www.park-koerner.de Das ‚Alte Reich‘ war vielmehr Copyright www.park-koerner.de www.park-koerner.de ein im Mittelalter historisch gewachsener,Copyright traditionaler, hierarchisch gegliederter, nur lose integrierter Personen-, Rechts- und Leistungsverband sehr unterschiedlicher Glieder mit dem gewählten deutschen König bzw. Kaiser als Oberhaupt. Grundlage des Verbandes war zum einen das mittelalterliche Lehnswesen, das alle Reichsfürsten als Vasallen durch ein persönliches Treueverhältnis an Kaiser und Reich band und deren territoriale Herrschaftsrechte von Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz Im Original veränderbare Word-Dateien Kaiser und Reich herleitete und legitimierte. Der Kaiser erhob Anspruch auf universale Schirmherrschaft über die gesamte Christenheit, seine Herrschaft wurde verstanden als Fortsetzung des antiken römischen Kaisertums auf die Deutschen. Zum anderen beruhte der Zusammenhalt des Verbandes in der Frühen Neuzeit auf einer Reihe von gemeinsamen Institutionen, die sich in der Zeit der sog. ‚Reichsreform‘ oder ‚Verfassungsverdichtung‘ um 1500 herausbildeten. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Unmittelbare Glieder des Reiches, d. h. ohne einen anderen Herrn als den Kaiser über sich, waren etwa 100 Territorialherren (Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Herren, Prälaten, Ritter) und etwa 50 Reichsstädte. Die verschiedenen Reichsglieder waren von sehr unterschiedlicher Größe, ständischem Rang und politischem Gewicht. Die größten Territorialherren bildeten im Laufe der Frühen Neuzeit die Landeshoheit in ihren Territorien zu quasi-souveräner Stellung aus, einige wurden im 18. Jahrhundert Könige in Ländern außerhalb des Reiches. Die kleinsten (Reichsritter) hatten oftmals Herrschaft nur über ein paar Bauernhöfe inne. Auch geistliche Amtsträger (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Äbtissinnen) waren Reichsstände und zugleich Inhaber weltlicher Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Landeshoheit. Das Interesse der Reichsglieder an gemeinsamem politischem Agieren war sehr unterschiedlich ausgeprägt; ebenso die Fähigkeit zu eigenständiger Politik. Die kleinen, mindermächtigen Reichsstände waren vielfältig abhängig von den großen […]. Große und mächtige Reichsstände entzogen sich (vor allem im 18. Jahrhundert) der Loyalität gegenüber dem Reichsganzen, während mittlere und kleine darauf existenziell angewiesen waren. […] Der Kaiser als Reichsoberhaupt war höchster Lehnsherr, höchster Richter, höchster Wahrer von Frieden und Recht im Reich. Seine Macht lag allerdings in erster Linie darin, dass er die höchste Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Quelle www.park-koerner.de aller Legitimität im Reich war; er verfügte über wenige Möglichkeiten, seinen Willen ohne Copyright Zustimmung der mächtigen Reichsglieder durchzusetzen. Er wurde vom festen Kreis der Kurfürsten gewählt, die Wahlmodalitäten waren in der Goldenen Bulle (1356) auf der Grundlage älteren Gewohnheitsrechts festgeschrieben. Nach Karl V. (1530) ließ sich kein König mehr vom Papst zum Kaiser krönen, sondern die Kaiser führten diesen Titel allein aufgrund der Wahl.“ (http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/ 11.10.11) A) Erläutern Sie die politischen Aufgaben und Funktionen des Kaisers und der anderen Herrschaftsträger im Reich. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de B) Nennen Sie Unterschiede zwischen dem Heiligen Römischen Reich und einem modernen Staat. C) Erklären Sie anhand der Quelle, warum sich in Deutschland kein zentralistisches Staatswesen wie in Frankreich, sondern ein föderalistisches Staatswesen ausgebildet hat. Aufgabe 5 Q3 Der Historiker Paul Münch über den frühneuzeitlichen Reichstag: Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de „Der Reichstag, der seit 1663 ‚Immerwährender Reichstag‘, d. h. als ständiges Gremium, in Regensburg versammelt war, blieb trotz seiner verfahrensmäßigen Schwerfälligkeit einer der wichtigsten Garanten der Reichseinheit. Obwohl die auf ihm vertretenen Stände nach 1648 wegen der konfessionellen Trennung in ein ‚Corpus Catholicorum‘ und ein ‚Corpus Evangelicorum‘ oft nur schwer zu einer Einigung gelangten, wuchs aus dem kontinuierlichen Zwang zum gütlichen Vergleich dem Reichstag die Rolle einer pazifizierenden Clearing-Stelle zu. Seine legislative Aufgabe, die vielfach die Basis und den Rahmen der territorialen Gesetzgebungen bildete, fand jedochwww.park-koerner.de wie früher da eine Grenze, Copyright wo die Interessen des Reiches mit den Interessen der Länder www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright kollidierten und sich die partikularen Obrigkeiten um die Durchsetzung der Reichsgesetze nur lässig oder überhaupt nicht kümmerten. Der Reichstag gehört eher zur Vor- als zur Frühgeschichte der modernen Parlamente, da in seinen drei Kurien – Kurfürstenkolleg, Reichsfürstenrat, Kollegium der Reichsstädte – nur die politisch und sozial privilegierten Stände vertreten waren. Eine Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz Im Original veränderbare Word-Dateien Repräsentation erfuhren mithin allein und exklusiv die höheren adligen und – mit Einschränkung – die stadtbürgerlichen Schichten der Bevölkerung, während die Interessen des niederen Adels, des entstehenden Bürgertums und der ländlichen Gesellschaft keine oder allenfalls eine indirekte Berücksichtigung fanden.“ (Paul Münch, Das Jahrhundert des Zwiespalts. Deutschland 1600-1700. Stuttgart 1999, S. 94f.) Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de A) Erarbeiten Sie sich die zentralen Thesen des Textes. Copyright www.park-koerner.de B) Erläutern Sie, welche Aussagen man anhand der Thesen im Hinblick auf die Themen Föderalismus und Parlamentarismus machen kann. Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Copyright www.park-koerner.de Kopierrechte (gedruckt und digital) für alle eigenen Schüler bei Erwerb Privatlizenz, für alle Schüler und Lehrer der Schule bei Erwerb Schüler-Lehrer-Lizenz