sicherheitsdatenblatt

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A
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Produkt:
LUPERFOAM® 329
Seite: 1 / 9
Datum 29.05.2015 (Annuliert und ersetzt : 08.02.2013)
Datenblattnummer: 002479-001 (Version 3.0 )
1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1. Produktbezeichnung
Bezeichnung des Gemisches: LUPERFOAM® 329
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemisches :
Schaumbildner
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Lieferant
Arkema
ADDITIFS FONCTIONNELS
ARKEMA GmbH
Tersteegenstr. 28
D 40474 DÜSSELDORF
Telefon: +49 211 45 52 0
Telefax: +49 211 45 52 350
http://www.arkema.com
[email protected]
Email-Adresse
1.4. Notrufnummer
+33 1 49 00 77 77
Europäische Notrufnummer : 112
2. MÖGLICHE GEFAHREN
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008):
Korrosiv auf Metalle, 1, H290
Oral: Akute Toxizität, 4, H302
Haut: Akute Toxizität, 4, H312
Augenreizung, 2, H319
Einstufung gemäss EU-Richtlinien 1999/45/EG :
Xn; R21/22
Xi; R36
Zusätzliche Hinweise:
Den vollen Wortlaut der hier genannten R, H, EUH-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnungselemente (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008):
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:
tert-Butylhydrazinmonohydrochlorid
Gefahrenpiktogramme:
Signalwort:
Achtung
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Datenblattnummer: 002479-001 (Version 3.0)
Datum 29.05.2015 (Annuliert und ersetzt : 08.02.2013)
Gefahrenhinweise:
H290 : Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 : Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 : Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H319 : Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise:
Prävention:
P234 : Nur im Originalbehälter aufbewahren.
P280 : Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Reaktion:
P312 : Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P361 : Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P390 : Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
2.3. Sonstige Gefahren
Mögliche Gesundheitsauswirkungen:
Hautkontakt: Geringe Reizung der Haut.
Umweltschädigende Wirkungen:
Schädlich für Daphnien.
Physikalische und chemische Gefahren:
Thermische Zersetzung in giftige und ätzende Produkte. Entwickelt bei Kontakt mit Metallen (Korrosion) entzündlichen und explosiven
Wasserstoff.
Zersetzungsprodukte: siehe Kapitel 10
Andere:
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung : Die Übergangszeit gemäß der REACH Richtlinie, Paragraph 23, ist noch nicht abgelaufen.
3. ZUSAMMENSETZUNG/ ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.2. Gemische
1
Chemische Charakterisierung des Gemisches :
Wässrige Lösung
Zubereitung auf Basis von:
Gefährliche Inhaltsstoffe (gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) :
1
Chemische Bezeichnung & REACH
2
Registrierungsnummer
EG-Nr.
CAS-Nr.
Konzentration
tert-Butylhydrazinmonohydrochlorid
231-001-6
7400-27-3
32 %
Eisentrichlorid (01-2119497998-05)
231-729-4
7705-08-0
<6%
Einstufung
Richtlinie
67/548/EWG
Xi; R36/37/38
Einstufung
VERORDNUNG (EG) Nr.
1272/2008
Skin Irrit. 2; H315
Eye Irrit. 2; H319
STOT SE 3; H335
Xn; R22
Xi; R38-R41
Met. Corr. 1; H290
Acute Tox. 4 (Oral); H302
Skin Irrit. 2; H315
Eye Dam. 1; H318
1
: Für die genaue Transportbezeichnung s. Kapitel 14
:Siehe Vorschriftentext für zulässige Ausnahmen oder Bestimmungen : Die Übergangszeit gemäß der REACH Richtlinie, Paragraph 23, ist
noch nicht abgelaufen.
Den vollen Wortlaut der hier genannten R, H, EUH-Sätze finden Sie in Abschnitt 16.
2
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1. Beschreibung der notwendigen Erst-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Hinweise:
Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen.
Einatmen:
Einatmen der Dämpfe/Nebel: An die frische Luft bringen. Sauerstoff oder, falls erforderlich, künstliche Beatmung. Unter ärztliche Aufsicht
stellen. Bei Beschwerden: Ins Krankenhaus bringen.
Hautkontakt:
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Sofort und gründlich mit viel Wasser abwaschen (± Seife). Bei Kontakt mit größeren Mengen: Unter ärztliche Aufsicht stellen. Bei
Beschwerden: Ins Krankenhaus bringen.
Augenkontakt:
Sofort und gründlich mit viel Wasser ausspülen und dabei Augenlider auseinanderhalten. Bei anhaltendem Reiz einen Augenarzt aufsuchen.
Verschlucken:
KEIN Erbrechen herbeiführen. Ins Krankenhaus bringen.
Schutz der Ersthelfer:
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Schutzkleidung.
4.2. Wichtigste Symptome/Wirkungen, akute und verzögerte: keine Daten vorhanden.
4.3. Angaben zu einer gegebenenfalls benötigten sofortigen ärztlichen Hilfe und Spezialbehandlung: keine Daten vorhanden.
5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Kohlendioxid (CO2), Löschpulver
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Entwickelt bei Kontakt mit Metallen (Korrosion) entzündlichen und explosiven Wasserstoff.
Beim Erhitzen können gefährliche Gase frei werden:
Chlorwasserstoffgas, Chlor
Bei Verbrennung : Bildung giftiger Produkte:
Stickoxide, Kohlenstoffoxide
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung:
Besondere Löschhinweise:
Durch Brand in der Nähe gefährdete Behälter entfernen. Container/Tanks mit Wassersprühstrahl kühlen.
Spezielle Schutzmaßsnahmen für Feuerwehrleute:
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Säurebeständige Kleidung.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren:
Alle nicht notwendigen Personen und Personen ohne persönliche Schutzausrüstung evakuieren. Zu vermeiden : Berührung mit der Haut, den
Augen und Einatmen der Dämpfe. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Eindämmen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Reinigungsverfahren:
Nach der Reinigung Spuren mit Wasser wegspülen. Verunreinigtes Waschwasser zurückhalten und entsorgen.
Rückgewinnung:
Produkt aufsaugen. Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen. Kleine Mengen : Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen
(Vermiculit, Sauberer Sand).
Beseitigung:
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte: Kein(e,er).
7. HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung:
Technische Maßnahmen/ Vorsichtsmaßnahmen:
Handhabungs- und Lagerungsvorschriften für Produkte: Flüssig. Reizend. Gesundheitsschädlich.
Auf gute Belüftung und Abzug an den Verarbeitungsmaschinen achten. Für Augen- und Körpernotduschen sorgen. Wasseranschluss in der
Nähe vorsehen. Auf umluftunabhängiges Atemschutzgerät (Isoliergerät) in der Nähe muss geachtet werden.
Hinweise für sichere Handhabung:
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Zur Vermeidung thermischer Zersetzung nicht überhitzen. Mögliche thermische Zersetzung unter Freisetzung von Chlorwasserstoff. Spritzen
während der Handhabung vermeiden. Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Hygienemaßnahmen:
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Zu vermeiden : Berührung mit der Haut, den Augen und Einatmen der Dämpfe. Bei der
Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Nach der Handhabung Hände waschen. Verunreinigte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten von Essräumen ausziehen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
Dicht verschlossen halten. Auffangwanne und korrosionsständiges elektrisches Gerät vorsehen. Gefrieren beeinflußt den physikalischen
Zustand, beschädigt aber nicht das Material. Vor Gebrauch auftauen und durchmischen.
Lagertemperatur: > 10 °C (um Kristallisation zu vermeiden).
Lagertemperatur: < 30 °C (um die technischen Eigenschaften des Produkts zu bewahren).
Unverträgliche Produkte:
Starke Oxidationsmittel, Peroxide, Säuren, Basen
Verpackungsmaterial:
Empfohlen: Kunststoffe und Legierungen (Titan)
Zu vermeiden: Übliche Metalle (Normalstahl), Kupfer, Natur- oder Kunstgummi, Metalle ohne Innenschutz, Rostfreier Stahl
7.3. Spezifische Endanwendungen: Kein(e,er).
8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
8.1. Zu überwachende Parameter:
Expositionsgrenzwerte
Eisentrichlorid
Quelle
Datum
ACGIH (US)
Werttyp
02 2012
Wert
(ppm)
–
TWA
Wert
(mg/m3)
1
Anmerkungen
als Fe berechnet
Konzentration, bei der keine Wirkung auf den Menschen zu erwarten ist (DNEL):
Die Übergangszeit gemäß der REACH Richtlinie, Paragraph 23, ist noch nicht abgelaufen.
Konzentration, bei der keine Wirkung auf die Umwelt zu erwarten ist (PNEC):
Die Übergangszeit gemäß der REACH Richtlinie, Paragraph 23, ist noch nicht abgelaufen.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Allgemeine Schutzmaßnahmen:
Persönliche Schutzausrüstung:
Atemschutz:
Handschutz:
Augen-/Gesichtsschutz:
Haut- und Körperschutz:
Für ausreichenden Luftwechsel und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen
Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen.
Beim Auftreten gefährlichen Rauchs umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Säurebeständige Handschuhe (PVC, Neopren)
Schutzbrille
Wasserdichte Schutzkleidung, Säurebeständige Schürze, Stiefel
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition: Siehe Kapitel 6
9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen:
Physikalischer Zustand (20 °C):
flüssig
Farbe:
bernsteinfarben, oder, grün
Geruch:
Geruchsschwellenwert:
pH-Wert:
Kristallisationstemperatur :
Salzsäure
keine Daten vorhanden.
Temperatur 20 °C, pH-Wert 2
< 10 °C
Siedepunkt/Siedebereich:
keine Daten vorhanden.
Flammpunkt:
> 100 °C
Verdampfungsgeschwindigkeit:
keine Daten vorhanden.
Entzündbarkeit (fest, gasförmig):
Entzündlichkeit:
Nicht anwendbar
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Dampfdruck:
Datum 29.05.2015 (Annuliert und ersetzt : 08.02.2013)
23 hPa , bei 20 °C (Schätzung)
123 hPa , bei 50 °C (Schätzung)
Dampfdichte:
keine Daten vorhanden.
Dichte:
1.110 kg/m3 , bei 20 °C
Wasserlöslichkeit:
löslich
Verteilungskoeffizient: n-
EISENTRICHLORID : anorganisch, Nicht anwendbar
Octanol/Wasser:
Selbstentzündungstemperatur:
Nicht anwendbar (Zersetzt sich beim Erhitzen)
Zersetzungstemperatur:
Beginn ab 100 °C
• Bildung von:
Eisentrichlorid (Dampf)
Viskosität:
keine Daten vorhanden.
Explosive Eigenschaften:
Explosionsgefährlichkeit:
Entwickelt bei Kontakt mit Metallen (Korrosion) entzündlichen und explosiven Wasserstoff.
Oxidierende Eigenschaften:
Nicht relevant
9.2. Sonstige Angaben:
Löslichkeit in anderen
Lösemittel, in denen das Produkt lösbar ist: Methanol , Ethanol , Propanon
Lösungsmitteln:
Brechungsindex:
1,41 bei 20 °C
10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität: keine Daten vorhanden.
10.2. Chemische Stabilität:
Produkt stabil unter normalen Lagerungs- und Handhabungsbedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen:
Entwickelt bei Kontakt mit Metallen (Korrosion) entzündlichen und explosiven Wasserstoff.
Reaktion mit Oxydationsmitteln unter Bildung von Chlor
10.4. Zu vermeidende Bedingungen:
Temperaturen unter 10 °C
(um Kristallisation zu vermeiden).
Temperaturen über 30 °C
(um die technischen Eigenschaften des Produkts zu bewahren).
Nicht an Temperaturen aussetzen, die höher sind als: 50 °C
10.5. Unverträgliche Materialien:
Starke Oxidationsmittel, Peroxide, Säuren, Basen, Übliche Metalle (Normalstahl), Kupfer, Natur- oder Kunstgummi, Rostfreier Stahl,
Metalloxide, Rost
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Thermische Zersetzung:
Zersetzungstemperatur: Beginn ab 100 °C
Beim Erhitzen können gefährliche Gase frei werden:
Chlorwasserstoffgas, Chlor
Bei Verbrennung : Bildung giftiger Produkte:
Stickoxide (NOx), Kohlenstoffoxide
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
Alle verfügbaren und einschlägigen Daten für dieses Produkt und/oder die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile und/oder die analogen
Substanzen/Metaboliten wurden für die Risikobetrachtung berücksichtigt.
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen:
Akute Toxizität:
Verschlucken:
• Beim Tier :
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
LD50/Ratte: 1.497 mg/kg (Methode: OECD Prüfrichtlinie 401)
Haut:
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
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• Beim Tier :
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LD50/Kaninchen: 1.080 - 1.135 mg/kg (Methode: OECD Prüfrichtlinie 402)
Lokale Effekte ( Zerstörung / Reizung / Schwere Augenschädigung ):
Hautkontakt:
• Beim Tier :
geringfügig reizend für die Haut
Schwache Hautreizung (Nach verschließenden Kontakt, Kaninchen, Expositionszeit: 4 Stunde)
Augenkontakt:
• Beim Tier :
Verursacht schwere Augenreizung.
Augenreizung, Auswirkungen, die innerhalb von ein paar Tagen reversibel sind (OECD Prüfrichtlinie
405, Kaninchen)
Sensibilisierung der Atemwege/Haut:
Einatmen:
keine Daten vorhanden.
Hautkontakt:
keine Daten vorhanden.
CMR-Wirkungen :
Mutagenität:
Auf Basis der vorliegenden Informationen kann das Gefahrenpotenzial dieses Gemischs nicht
vorhergesagt werden.
In Vitro
TERT-BUTYLHYDRAZINMONOHYDROCHLORID :
In-Vitro-Genmutationstest an Säugetierzellen: Ohne Wirkung
EISENTRICHLORID :
Die gesamten in Vitro und in Vivo Untersuchungen führen nicht zu einer Bewertung des Produkts als
genotoxisch
Kanzerogenität:
keine Daten vorhanden.
Reproduktionstoxizität:
Fruchtbarkeit:
• Beim Tier :
Entwicklung des Fötus:
• Beim Tier :
Anhand der verfügbaren Daten wird nicht vermutet, dass die Substanz fortpflanzunggefährdes
Potential besitzt.
Screeningtest für Auswirkungen auf die Fortpflanzung/Entwicklung: Wirkung auf die Fruchtbarkeit,
Nebenwirkungen infolge maternaler Toxizität., Keine Effekte auf die embryo-fötale und postnatale
Entwicklung.
NOAEL ( Elterliche Toxizität ): 50 mg/kg bw/Tag
NOAEL ( Fruchtbarkeit ): 50 mg/kg bw/Tag
NOAEL ( Entwicklungsschädigung ): 500 mg/kg bw/Tag
(Ratte, Haut)
Anhand der verfügbaren Daten wird nicht vermutet, dass die Substanz Entwicklungstoxizität
Potential besitzt.
Exposition während der Schwangerschaft: Embryotoxische Wirkung und nachteilige Wirkung auf die
Nachkommen wurden nur bei hohen, für die Mutter toxischen Dosen festgestellt, Keine teratogene
Effekte
NOAEL ( Entwicklungsschädigung ): 80 mg/kg bw/Tag
NOAEL ( Maternale Toxizität ): 80 mg/kg bw/Tag
(Methode: OECD Richtlinie 414, Ratte, Haut)
Spezifische Zielorgan-Toxizität :
Einmalige Exposition :
Einatmen:
Bei hohen Dampf-Nebel Konzentrationen : Reizung der Atemwege möglich
TERT-BUTYLHYDRAZINMONOHYDROCHLORID :
Bei hohen Konzentrationen , Geringe Reizung der Atemwege, Ratte
Wiederholte Einwirkung:
• Beim Tier :
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.
- Dermal: Lokale Reizung
Änderungen des Körpergewichts, NOAEL= 50 mg/kg (Ratte, 3 Monate)
Bei hohen Dosen :
Hämatologische Störungen
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Aspirationsgefahr:
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Datum 29.05.2015 (Annuliert und ersetzt : 08.02.2013)
Nicht zutreffend
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
Beurteilung Ökotoxizität:
Alle verfügbaren Daten für dieses Produkt und/oder die in Abschnitt 3 genannten Bestandteile
und/oder die analogen Substanzen/Metaboliten wurden für die Risikobetrachtung berücksichtigt.
Akute aquatische Toxizität : Schädlich für Wasserorganismen.
12.1. Toxizität :
Fisch:
Auf Basis der vorliegenden Informationen kann das Gefahrenpotenzial dieses Gemischs nicht
vorhergesagt werden.
EISENTRICHLORID :
LC50, 96 Stunde (Lepomis macrochirus) : 20,3 mg Fe/l
Aquatische Invertebraten:
Kann wegen seiner Zusammensetzung betrachtet werden als : Schädlich für Daphnien.
EISENTRICHLORID :
EC50, 48 Stunde (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)) : 9,6 mg Fe/l (Methode: OECD- Prüfrichtlinie
202)
Mikroorganismen:
EISENTRICHLORID :
EC50, 4 Stunde (Belebtschlamm) : 95 mg Fe/l
Aquatische Toxizität / Langzeittoxizität:
Fisch:
EISENTRICHLORID :
NOEC, 33 Tage (Pimephales promelas) : 0,32 mg Fe/l (Frühes Lebensstadium)
Aquatische Invertebraten:
EISENTRICHLORID :
NOEC, 21 Tage (Daphnia magna (Großer Wasserfloh)) : 0,7 mg Fe/l (reproduktion)
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit :
Biologischer Abbau (Im
Wasser):
Auf Basis der vorliegenden Informationen kann das Gefahrenpotenzial dieses Gemischs nicht
vorhergesagt werden.
EISENTRICHLORID :
anorganisch, Nicht anwendbar
12.3. Bioakkumulationspotenzial :
Bioakkumulation:
Auf Basis der vorliegenden Informationen kann das Gefahrenpotenzial dieses Gemischs nicht
vorhergesagt werden.
EISENTRICHLORID :
anorganisch, Nicht anwendbar
12.4. Mobilität im Boden - Verteilung zwischen den Umweltkompartimenten: keine Daten vorhanden.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung :
Die Übergangszeit gemäß der REACH Richtlinie, Paragraph 23, ist noch nicht abgelaufen.
12.6. Andere schädliche Wirkungen: Keine bekannt.
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Datum 29.05.2015 (Annuliert und ersetzt : 08.02.2013)
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Abfallhandhabung:
Produkt:
Abfälle nicht in den Ausguss schütten. Ist eine Wiederverwertung nicht möglich, unter Beachtung der
örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. ARKEMA BEFRAGEN
Verpackungen:
Nicht in die Umwelt gelangen lassen. Behälter mit Wasser reinigen und Waschwasser zurrückhalten.
Verpackungen durch Verbrennung entsorgen (in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen
gesetzlichen Bestimmungen).
Zurückgewonnenes Prozesswasser in Übereinstimmung mit den örtlichen und nationalen gesetzlichen
Bestimmungen beseitigen.
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
Vorschrift
14.1. UNNummer
ADR
ADN
RID
IATA Cargo
IATA Passenger
IMDG
2582
2582
2582
2582
2582
2582
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
EISEN(III)CHLORID, LÖSUNG
EISEN(III)CHLORID, LÖSUNG
EISEN(III)CHLORID, LÖSUNG
Ferric chloride solution
Ferric chloride solution
FERRIC CHLORIDE SOLUTION
*Beschreibung:
14.3.
Klasse*
Etikett
14.4.
PG*
14.5.
Umweltgefahren
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
8
III
III
III
III
III
III
nein
nein
nein
nein
nein
nein
14.6. Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für
den Verwender
EmS Number: F-A, S-B
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code: Nicht zutreffend
15. RECHTSVORSCHRIFTEN
Sicherheitsdatenblätter: gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch:
Zusätzliche Vorschriften ( Europäische Union ) :
Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) (2007 BGBl. I, 33, 25/072007).
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) (2010
BGBl. I, 40,1065, 5/08/2010). Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von
Umweltschäden (Umweltschadensgesetz - USchadG) (2007 BGBl. I, 19, 666, 14/05/2007.
Gilt
Gilt
Deutsche Vorschriften
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
Störfallverordnung
Unterliegt nicht der 12. BImSchV
Wassergefährdungsklasse
WGK 1 : schwach wassergefährdend.VwVwS A4
Lagerklasse
8BL: Nichtbrennbare ätzende Stoffe, flüssig
Gemäß VCI-Konzept
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung:
Die Übergangszeit gemäß der REACH Richtlinie, Paragraph 23, ist noch nicht abgelaufen.
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Produkt:
Datenblattnummer: 002479-001 (Version 3.0)
VERZEICHNISSE:
EINECS:
TSCA:
DSL:
IECSC (CN):
ENCS (JP):
ISHL (JP):
KECI (KR):
PICCS (PH):
AICS:
NZIOC:
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Datum 29.05.2015 (Annuliert und ersetzt : 08.02.2013)
Übereinstimmend
Übereinstimmend
Alle Bestandteile dieses Produkts sind auf der kanadischen DSL- Liste.
Übereinstimmend
Übereinstimmend
Übereinstimmend
Nicht übereinstimmend
Nicht übereinstimmend
Übereinstimmend
Übereinstimmend
16. SONSTIGE ANGABEN
Vollständiger Wortlaut der in den Kapiteln 2 und 3 aufgeführten R, H, EUH-Sätze
R21/22
R22
R36
R36/37/38
R38
R41
H290
H302
H312
H315
H318
H319
H335
Bibliographie
Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken.
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Reizt die Augen.
Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.
Reizt die Haut.
Gefahr ernster Augenschäden.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
Verursacht Hautreizungen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann die Atemwege reizen.
Fiche toxicologique INRS N°154 : Chlorure ferrique et solutions aqueuses
Stand:
Überarbeitete SDB-Kapitel
2
Einstufung und Kennzeichnung
12
12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN
11
11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN
14
14. ANGABEN ZUM TRANSPORT
15
Verzeichnisse
Typ:
abgeändert
abgeändert
abgeändert
abgeändert
abgeändert
Thesaurus:
NOAEL : Dosis ohne beobachtete schädigende Wirkung (NOAEL)
LOAEL : Niedrigste geprüfte Konzentration/Dosis, bei der noch schädliche Wirkungen beobachtet werden (LOAEL)
bw : Körpergewicht
food : oral, im Futter
dw : Trockengewicht
vPvB : Sehr Persistent und sehr Biokkumulativ
PBT : Persistent, Bioakkumulativ und Toxisch
Dieses Datenblatt gilt ausschließlich für das gelieferte Produkt gemäß der Spezifizierung von ARKEMA. Falls Formulierungen oder Mischungen mit
diesem Produkt hergestellt werden, ist sicherzustellen, dass keine neuen Gefahren entstehen. Die in diesem Datenblatt enthaltenen Informationen
werden guten Glaubens gegeben und stützen sich auf die letzten Kenntnisse bezüglich dieses Produkts bei Druck des Datenblatts. Der
Verbraucher wird auf die eventuellen Risiken bei anderweitiger Verwendung als ursprünglich angenommen hingewiesen. Dieses Datenblatt darf nur
zu Präventions- und Sicherheitszwecken benutzt und vervielfältigt werden. Die Aufzählung der Texte bezüglich der Gesetzgebung, der
Anordnungen und Verwaltungsvorschriften darf nicht als vollständig betrachtet werden. Der Empfänger des Produkts wird auf die gesamten
offiziellen Texte bezüglich der Verwendung, der Lagerung und der Handhabung des Produkts, für die er allein verantwortlich ist, verwiesen. Der
Anwender des Produkts ist verpflichtet, allen Personen, die mit dem Produkt in Kontakt kommen (bei Verwendung, Lagerung, Reinigung der
Behälter, verschiedenen Einsätzen) die für Arbeitssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz notwendigen Informationen in Form dieses
Sicherheitsdatenblatts zu übergeben.
NB: In diesem Dokument wird als Tausendertrennzeichen “.” (Punkt) sowie als Dezimaltrennzeichen “,“ (Komma) verwendet.
ARKEMA
Quick-FDS [17334-35081-21677-018459] - 2015-06-16 - 09:44:42
420 rue d’Estienne d'Orves - 92700 Colombes – FRANCE
Zugehörige Unterlagen
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