Kindesschutz bei häuslicher Gewalt – ein Überblick

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Kindesschutz bei häuslicher Gewalt –
ein Überblick
Wenn er meiner Schwester etwas getan hätte, dann,
dann ….
(15-jähriger Bruder)
Bern, 5. Juli 2011
Kantonale Fachtagung
Heidi Simoni
Mitarbeit von Sabine Brunner
Marie Meierhofer-Institut für das Kind Zürich
www.mmi.ch
Nein, …. …. …. mir hat er nichts gemacht …. ….
(17-jährige Schwester)
…. und denn mach i so: Halt Mami – Halt Papi!
…. und ich ha au es Schwärt, wo im Dunkle lüchtet …
(5-Jähriger)
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
„Kindeswohl“: eine interdisziplinäre Konzeption
Erkenntnisse
Hohe Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen durch häusliche
Gewalt
Schädigung von Kindern und Jugendlichen durch häusliche Gewalt als
Opfer und als ZeugInnen
vgl. u.a. Seith, Kahnemann
Leitfragen
Wie erleben, verstehen und bewältigen Kinder und Jugendliche
häusliche Gewalt / elterliche Gewaltbeziehungen?
Wohl des Kindes – best interests of the child
Kindesinteressen = Bedürfnisse und Rechte
Ein am Wohl des Kindes ausgerichtetes Handeln orientiert sich an
den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern.
Vgl. Maywald, Jörg: Kinderrechte als Leitbild in der Arbeit mit Kindern; Vortrag
anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Marie Meierhofer-Institut für das Kind,
29.6.07, www.mmi.ch
Was stärkt Kinder und Jugendliche in dieser Situation?
…. die für die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes oder
Jugendlichen günstige Relation zwischen seiner Bedürfnislage
und seinen Lebensbedingungen.
Nicht Thema: Kinder/Jugendliche als „TäterInnen“
Dettenborn, H., Walter, E.: Familienrechtspsychologie. Ernst Reinhard: München,
Basel, 2002.
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
1
UN-Konvention über die Rechte von Kindern
Übergreifende Bestimmungen und materielle Rechte
Begriffsbestimmung (Artikel 1)
Kind ist jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat
Diskriminierungsverbot (Artikel 2)
Recht auf Schutz vor Diskriminierung in jeder Form
Wohl des Kindes (Artikel 3)
Wohl des Kindes als vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt
Verwirklichung der Kindesrechte (Artikel 4)
Staatenverpflichtung zur Verwirklichung der Rechte und
internationale Zusammenarbeit
Drei Säulen des Kinderrechtsgebäudes:
Schutzrechte, Förderrechte, Partizipationsrechte
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
3v-Bezugspersonen: vertraut, verlässlich, verfügbar
– Martin Buber: „Der Mensch wird am Du zum Ich“
– Herzka: „dialogische Entwicklung, autoritätskritische Erziehung“
Verhältnis Kind - Eltern
Respektierung des Elternrechts (Artikel 5)
Achtung der Rechte und Verantwortung der Eltern, das Kind
gemäss der Entwicklung seiner Fähigkeiten zu leiten und zu führen.
auch: Verantwortung der Eltern, dem Kind die Ausübung seiner
Rechte zu ermöglichen
Trennung von den Eltern (Artikel 9)
Das Recht des Kindes, bei seinen Eltern zu leben, es sei denn, ein
solches Zusammenleben werde als unvereinbar mit dem höheren
Interesse des Kindes betrachtet;
das Recht, bei einer Trennung von einem oder beiden Elternteilen
den Kontakt mit beiden Eltern aufrechtzuhalten
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Kinder und häusliche Gewalt
Missachtung kindlicher Bedürfnisse
Gefährdung gelingender Entwicklung und Gesundheit
•
•
Misshandlung (körperlich, seelisch, sexuell)
Vernachlässigung
körperliche Unversehrtheit, existentielle Sicherung und Sicherheit
entwicklungsförderliche Anregungen und Herausforderungen
– Orientierung, Strukturen
– auf individuelle Unterschiede zugeschnittene Erfahrungen
– vielfältige Beziehungen, Zugehörigkeit
ausserdem Gefährdung durch:
• feindselige Auseinandersetzungen im nahen oder weiteren
Umfeld
•
eingeschränkte Autonomieentwicklung
•
Überforderung/Unterforderung: emotional, kognitiv, sozial
stabile, unterstützende Gemeinschaften und kulturelle Kontinuität
eine persönliche Entwicklungsperspektive
eine sichere Zukunft für die Menschheit
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Kinder und häusliche Gewalt
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Kinder und häusliche Gewalt
2
Kinder in Gewaltbeziehungen
Direkte Bedrohung und Gefährdung, Misshandlung (als ZeugIn und als
Opfer)
Indirekte Gefährdung, Vernachlässigung durch Einschränkungen bei
beiden Eltern
•Verletzung der körperlichen und psychischen Integrität
•Überforderung: emotional, kognitiv, sozial
•Akute und chronische Traumatisierungen
•manifeste und subtile Folgedefizite für individuelle und soziale
Entwicklung
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Kinder und häusliche Gewalt
Beeinträchtigung von Kindern und Jugendlichen
durch häusliche Gewalt
Entwicklung behindert, da Balance zwischen Sicherheitsbedürfnis und
Erkundungslust gestört
Angst
–
–
–
–
vor (mindestens) einem Elternteil
um (mindestens) einen Elternteil
um Geschwister
um sich selbst
Auseinandersetzung mit sich und der Welt nur eingeschränkt möglich
Erleben von Isolation, Tabuisierung, Sprachlosigkeit
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Kinder und häusliche Gewalt
Erleben und Verstehen von häuslicher Gewalt
Gewaltbeziehungen tangieren die kindliche
Entwicklung auf verschiedenen Ebenen
Im Vorschulalter
– existentielle Bedrohung
– alterstypische Fantasien, Zwiespälte, Ängste, Wut
– Allmacht ⇔ Ohnmacht
– Widersprüchen ausgeliefert
Im Primarschulalter
– Angst, Versagensgefühle, Ohmacht, Wut
– Gefühl durch Fehlverhalten VerusacherIn zu sein
– Recht ⇔ Unrecht, moralische Entrüstung
Im Jugendalter
– Schuldgefühle aufgrund von Ablösungswünschen und
Verantwortungsübernahme
– Versagensgefühle, Ohnmacht, Wut
Emotionale und kognitive Entwicklung
Regulation von Gefühlen
Verstehen, einordnen von Erfahrungen
Selbstwert, Selbstvertrauen, Selbstwirksamkeit
Identität, Geschlechtsidentität, Elternidentität
Fehlende positive Modelle, Vorbilder
Umgang mit Konflikten, Streitkultur
Umgang mit körperlicher Stärke, mit Aggression
Umgang mit Überlegenheit, mit Macht
Bedeutung von Respekt, Wertschätzung
Moralische Entwicklung, Werte
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Kinder und häusliche Gewalt
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Kinder und häusliche Gewalt
3
Kinder in hoch konflikthaften Familiensystemen
4-Ebenen-Systematik (nach J. Schreiner)
Symptome
Dynamik und System ➞ innere Konflikte, Spannungsfelder
Psychische Anpassungs- und Überlebensstrategien
Coping, Bewältigung
Ein Symptom kann verschiedene Ursachen haben
Eine Ursache kann zu verschiedenen Symptomen führen
Mögliche psychische Beeinträchtigungen
Ängste, Alpträume, Zwänge
Freudlosigkeit, Erstarrung, Einsamkeit
Hilflosigkeit, Orientierungslosigkeit
Scham-, Schuldgefühle
Impulsdurchbrüche
Verlust des Gefühls emotionaler Geborgenheit
Alle Reaktionen sind – mehr oder weniger funktionale – Versuche
der Bewältigung
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Kinder und häusliche Gewalt
Mögliche körperliche Beeinträchtigungen
Bauchschmerzen, Appetitstörungen, Essstörungen
Kopfschmerzen
Schlafstörungen
Erhöhte Krankheitsanfälligkeit
Chronische Krankheiten
Beeinträchtigte Motorik
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Kinder und häusliche Gewalt
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Kinder und häusliche Gewalt
Mögliche Schwierigkeiten im Sozialverhalten
Zeichen von Überforderung
Aggressives, hyperaktives Verhalten
Rückzug
Schulschwierigkeiten, Konzentrationsstörungen
Überverantwortliches Verhalten
Gestörtes Bindungsverhalten
Veränderter Umgang mit Gleichaltrigen
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Kinder und häusliche Gewalt
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Mögliche Störungsbilder
Entwicklungsrückstände und –störungen
Depressive Störungen
Selbstverletzendes Verhalten
Dissoziatives Verhalten
Mutistisches Verhalten
Suizidalität
Posttraumatische Belastungsstörung
Posttraumatische Belastungsstörung
„verzögerte oder protrahierte Reaktion auf ein belastendes Ereignis
oder eine Situation kürzerer oder längerer Dauer, mit aussergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophenartigem Ausmass, die bei
fast jedem eine tiefe Verzweiflung hervorrufen würde.“ (ICD-10)
•beharrliches Wiedererleben des Ereignisses in Gedanken, Träumen
oder Handlungen
•anhaltendes Vermeidungsverhalten
•anhaltende Symptome erhöhter Erregung
•länger als einen Monat + klinisch bedeutsam
Kinder/Jugendliche bei häuslicher Gewalt:
-Ereignisse in der frühen Kindheit nicht erinnerbar
-akute und chronische Traumatisierung
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Kinder und häusliche Gewalt
Psychische Anpassungs- und Überlebensstrategien
Solidarisierung
Überidentifikation
radikale Parteinahme
radikale Ablehnung
Beziehungsverweigerung
Übernahme von Elternverantwortung
aktives Konfliktmanagement
…
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Kinder und häusliche Gewalt
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
Bewältigungsstrategien
Distanzierung, altersgemässe Abgrenzung
Hilfe holen
Eigene Interventionen ins Gewaltgeschehen
Rückzug in die eigene (Spiel-)welt
Orientierung an Gleichaltrigen und Drittpersonen, die nicht in die
Gewalt verstrickt sind
Bewältigung durch Humor
....
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Kinder und häusliche Gewalt
5
System und Dynamik bei häuslicher Gewalt
Zu wem gehört das Kind?
• Individuum – Dyade(n) – Triade – Familie – erweiterte Familie
• Kinder erleben bei häuslicher Gewalt eine verstörende familiale Triade
mit instabilen dyadischen Beziehungen
• wer ist in, wer ist out?
• Elternbeziehung: oft schwierig nachvollziehbar
• eigene Beziehung zur Mutter – eigene Beziehung zum Vater
zum Opfer?
nicht zum Täter? nicht zur Täterin?
zum nicht gewalttätigen Elternteil?
nicht zum gewalttätigen Elternteil?
zum weniger gewalttätigen Elternteil?
• Teufelskreise rund um Schuld und Schuldgefühle, Macht und
Ohnmacht, „Liebe“ und Angst und Hass, Hoffnung und Enttäuschung
• eigene Interessen ↔ Interessen der Familie
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Kinder und häusliche Gewalt
trotz allem: zu beiden?
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
Scheinlösungen
Recht auf beide Eltern?
1) „Ich zwinge mein Kind nicht – es darf schon, wenn es will ...“
Kinder brauchen:
• mindestens eine 3v-Bezugsperson, besser sind mehrere
• ein vielfältiges, verlässliches Beziehungsnetz
• Möglichkeiten, ihr Verhältnis zu beiden Eltern zu klären
Scheinheiliger Rückgriff auf den Kindeswillen und Abschieben der
Verantwortung (vgl. Metapher „Emotionale Brücke“ von
Schreiner)
2) Das PAS Konzept (Parental Alienation Syndrom)
Bei
•
•
•
•
Misshandlung, häuslicher Gewalt, Vernachlässigung:
Schutz
überschaubare Verhältnisse, Vorhersehbarkeit
Information und Orientierungshilfen
individuelle Lösungen
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Kinder und häusliche Gewalt
Entwertung des Willens und des Beitrags des Kindes zur
Problemlösung
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Kinder und häusliche Gewalt
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Beziehung und Entfremdung
1.
2.
3.
4.
5.
Kontinuum von Kind-Elternbeziehungen
Nach: KELLY, J. / JOHNSTON, J., The alienated child. A reformulation of
parental alienation syndrome., Family Court Review, 2001, 39, 249-266.
Entfremdung ist beunruhigend.
Vorlieben und Bündnisse sind normal.
Entfremdung setzt Beziehung voraus.
Distanzierung ist (auch) eine Leistung.
Das Fehlen von Ambivalenzen ist (meist) alarmierend
Kerima Kostka, Einfache Lösungen für komplexe Situationen? «PAS» und
gemeinsames elterliches Sorgerecht – ein Bericht aus Deutschland,
FamPra.ch, 4/2005, 802 ff.
Heidi Simoni, Beziehung und Entfremdung, FamPra.ch, 4/2005, 772 ff.
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
Obhut und Kontakt bei häuslicher Gewalt
-
Obhut beim nicht gewalttätigen Elternteil
sofern nicht andere Gründe dagegen sprechen
bei Bedarf Unterstützung bei der Erziehung
-
Schutz vor dem gewalttätigen Elternteil
Schutz vor Überforderung und Retraumatisierung
Möglichkeit Verhältnis zu klären (unmittelbar und/oder vermittelt,
direkt und/oder indirekt, jetzt oder später)
-
Perspektive(n) des Kindes berücksichtigen
seine Geschichte, seine Sichtweise, seine Zukunftsaussichten
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Kinder und häusliche Gewalt
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
Kindeswohl und Kindeswille:
kein Widerspruch!
Eine Willensäusserung ist mehr als JA oder NEIN. Sie ist durch
Bedürfnisse und Ziele motiviert.
Willensäusserungen des Kindes sind hilfreich – für das Kind selbst
und für die Erwachsenen.
Je jünger ein Kind ist, desto unmittelbarer müssen seine
Äusserungen/seine Bedürfnisse beantwortet werden.
Das Kind zu hören ist Teil seines Schutzes.
Je besser die Erwachsenen selber mit Widersprüchen umgehen
können, desto besser gelingt dies dem Kind.
partizipieren ≠ entscheiden
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Kinder und häusliche Gewalt
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Folie 28
HS2
Heidi Simoni; 09.11.2009
Erkenntnisse aus der Resilienzforschung
Sonderheft des Informationszentrums Kindesmisshandlung/
Kindesvernachlässigung des Deutschen Jugendinstitut e.V „UNKinderrechtskonvention. Impulse für den Kinderschutz“:
Wiesner, Reinhard (2009). Partizipation als Modus des
Kinderschutzes. Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die
Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe. IzKK-Nachrichten , 21-23.
1. kein angeborenes Persönlichkeitsmerkmal (keine Superkids)
2. dynamischer Anpassungs- und Entwicklungsprozess
3. das Ergebnis des Zusammenwirkens individueller und sozialer
Faktoren
Personal:
Sozial:
Erfahrung von Selbstwirksamkeit
aufmerksame, interessierte Personen
Bedeutsam: Sinnhaftigkeit, roter Faden in der Biografie
vgl. u.a.: Kumpfer, 1999; Luthar, Cicchetti & Becker, 2000; Opp &
Fingerle, 2007; Rutter, 2000; Werner & Smtih 2001; Wustmann
2004/2008
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Kinder und häusliche Gewalt
Kinder unterstützen - Orientierung ermöglichen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
beim Mitteilen von Erfahrungen
beim Einordnen von Erfahrungen (Realitätskontrolle)
beim Wahrnehmen eigener Gefühlen
beim Ausloten eigener Bedürfnisse, Möglichkeiten
beim Umgang mit Widersprüchen
beim Planen, beim Umgang mit Zeit
beim Finden von Schutzmöglichkeiten
beim Finden von Bewältigungsmöglichkeiten
beim Erleben von Selbstwirksamkeit
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Kinder und häusliche Gewalt
5.7.2011 / H. Simoni / MMI
Kinder und häusliche Gewalt
Kinder in schwierigen Lebensumständen
unterstützen
durch echtes Interesse am Kind
durch die eigene triadische Kapazität und Kompetenz
Klärung der Position des Kinds im Familiensystem
durch eigene Fähigkeiten zur Perspektivenübernahme
durch die eigene Kompetenz im Umgang mit Widersprüchen und
Ambivalenzen
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Kinder und häusliche Gewalt
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Leitfragen für Intervention
Ist das Kind ausreichend geschützt?
Wird es durch eine Intervention gefährdet?
Anhaltende Gefährdung trotz Trennung, durch Kontakte?
Befinden und Verhalten des Kind?
Beziehungsverhalten des Kindes?
Beziehungsverhalten von Bezugspersonen?
Dynamik in der Familie?
Gesamtbelastung der Familie?
Wie kann das Kind ausreichend Raum für sich und seine
Entwicklung erhalten?
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Kinder und häusliche Gewalt
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