Ratgeber Gefahrenstoffe

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IZA – Sicherheit und Gesundheit
Ratgeber Gefahrenstoffe
Richtig reagieren, Unfälle vermeiden
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Ratgeber Gefahrenstoffe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung ................................................................................................................................................................. 3
Was sind Gefahrenstoffe? ....................................................................................................................................... 3
Kennzeichnung von Gefahrenstoffen- das GHS ...................................................................................................... 4
Gefahrenstoffe im Alltag .......................................................................................................................................... 8
Vorgehensweise bei Vermutung einer Intoxikationn .............................................................................................. 10
Das ABCD-Schema ............................................................................................................................................... 12
Hinweise zur Vermeidung von Unfällen mit Gefahrenstoffen ................................................................................. 13
Checkliste: Was tun im Chemikalien-Notfall .......................................................................................................... 14
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Ratgeber Gefahrenstoffe
Einleitung
Chemikalien sind aus unserem Leben nicht
wegzudenken. Farben, Reinigungsmittel,
Chemikalien in der Industrie, Dünger,
Pflanzenschutzmittel aber auch elektronische Geräte,
Möbel, Autos und viele andere alltägliche
Gegenstände enthalten chemische Stoffe. Während
viele dieser Stoffe neben den nützlichen auch
gefährliche Eigenschaften aufweisen, sind die
Herstellung, der Handel und die Verwendung
diversen gesetzlichen Regelungen unterstellt. Doch was sind Gefahrenstoffe? Ab wann
werden Sie zu einer Gefahr?
Was sind Gefahrenstoffe?
Die in diesem Ratgeber vorkommenden Begriffe Chemikalien und Reizgase werden unter
dem Oberbegriff „Gefahrenstoff“ zusammengefasst. Nach Bernd Mayer sind Gefahrenstoffe
feste, flüssige oder gasförmige Substanzen, welche aufgrund ihrer physikalischen,
biologischen oder chemisch-toxischen Eigenschaften eine Gefahr für den Menschen oder
die Umwelt darstellen können. In seiner Arbeit definiert der Autor chemische Gefahrenstoffe
als Substanzen mit folgenden Eigenschaften:
-
brandfördernd
explosionsgefährdet
entzündlich (Entzündlich, leicht- und hochentzündlich)
giftig
gesundheitsschädlich
reizend
ätzend
sensibilisierend
kanzerogen
genmutierend
umweltgefährlich
Darüber hinaus unterscheiden sich Gefahrenstoffe auch durch die Reaktionszeit. Beim
Spättyp tritt die Schädigung erst Minuten bis Stunden ein, beim Akuttyp hingegen
unmittelbar.
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Kennzeichnung von Gefahrenstoffen – das GHS
Durch eine einheitliche Kennzeichnung von Stoffen mit einheitlichen Gefahrensymbolen
sollen Gefahren für den Menschen und die Umwelt minimiert werden. Der Auftakt für die
Entwicklung eines einheitlichen Informationssystems über Gefahrenstoffe arrangierte die
Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung bereits 1992. Im Jahr 2002
verabschiedete die UN-Kommission das GHS (Globally Harmonised System of
Classification and Labelling of Chemicals). Die EU hat sich mit der Verabschiedung der
Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und
Gemischen am 3. September 2008 dem neuen System angeschlossen. Die Einführung des
GHS in der Schweiz erfolgte schrittweise und ist immer noch nicht abgeschlossen. Damit
alle Beteiligten entlang der Lieferkette genügend Zeit zur Umstellung auf GHS haben, wird
es bis 2015 in der Schweiz noch eine Übergangsphase mit beiden Systemen, dem GHS und
dem bisherigen System, geben. Da dieses neue System auch in der Schweiz vollständig
eingeführt werden wird, wird in diesem Ratgeber das GHS beschrieben.
Zur Kennzeichnung werden insgesamt neun Symbole (Piktogramme) einzeln oder auch in
Kombination verwendet. Es handelt sich um ein rot umrandetes Trapez mit schwarzem
Piktogramm auf weissem Grund. Während sich die bisherige Kennzeichnung der
Gefahrenstoffe auf Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrenhinweise stützte, sieht GHS
Gefahrenklassen vor, die die Natur der Gefahr beschreiben.
-
physikalische Gefahr: Zum Beispiel entzündbare Stoffe, Gase unter Druck,
organische Peroxide
Gesundheitsgefahr: akute Toxizität, Erstickungsgefahr, hautreizende /-ätzende
Wirkung
Umweltgefahr: zum Beispiel wassergefährdend
Weiter unterteilt das GHS die Gefahrenklassen in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial
eines Stoffes in Gefahrenkategorien. So werden zum Beispiel entflammbare Flüssigkeiten in
Abhängigkeit vom Flammpunkt in drei Gefahrenkategorien unterteilt. Die
Gefahrenkategorien werden als einfache Zahl dargestellt und können weiter noch in Typen
unterteilt werden, welche mit Grossbuchstaben benannt werden. Je nach Gefahrenkategorie
wird dem Stoff dann ein bestimmtes Gefahrensymbol (Piktogramm) zugeordnet (siehe
Abbildung).
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Ratgeber Gefahrenstoffe
Physikalische Gefahr
Piktogramm
Bezeichnung
Bedeutung
Explodierende
Bombe
GHS01
Explosive Stoffe, Gemische und Gegenstände
sowie solche, die thermisch instabil oder zu
empfindlich sind, um sie unter normalen
Bedingungen zu verwenden.
Beispiele: Pikrinsäure, TNT
Flamme
GHS02
Entzündbare Gase, Flüssigkeiten, Aerosole und
Feststoffe.
Weitere Gruppen:
Stoffe u. Gemische, die bei Berührung mit
Wasser entzündbare Gase bilden
Selbstentzündliche Flüssigkeiten und
Feststoffe
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische
Organische Peroxide
Beispiele: Propan, Butan, Ether, Acetaldehyd
Flamme
über
einem Kreis
GHS03
Entzündend wirkende Feststoffe, Flüssigkeiten und
Gase
Beispiele: Sauerstoff, Chlordioxid, Hypochlorit
Gasflasche
GHS04
Gase und Gasgemische, die in einem Behälter
eingeschlossen sind und normalerweise ein viel
grösseres Volumen einnehmen würden.
Verdichtet unter Druck stehende Gase
Verflüssigte Gase
Gelöste Gase
Tiefgekühlt verflüssigte Gase
Beispiele: Druckgasflaschen, Flüssiggase
Ätzwirkung
GHS05
Stoffe und Gemische, die auf Metalle chemisch
einwirken und sie beschädigen oder sogar
zerstören.
.
Beispiele: starke Säuren
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Gesundheitsgefahr
Piktogramm
Bezeichnung
Bedeutung
Ätzwirkung
GHS05
Stoffe und Gemische, die Verätzungen
(irreversible Haut- und Gewebeschäden) und
schwere Augenschäden verursachen.
Beispiele: Salzsäure, Natronlauge, Flusssäure
Totenkopf
GHS06
Chemikalien, die bereits in kleinen Mengen nach
Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die
Haut schwere akute Gesundheitsschäden
hervorrufen und sogar zum Tod führen können.
Beispiele: Flusssäure, Brom, Blausäure
Ausrufezeichen
GHS07
Weniger stark gesundheitsgefährliche Stoffe und
Gemische mit diesen Eigenschaften:
Akut gesundheitsschädlich durch Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut
Reizend für Haut und Augen
Verursachen von allergischer Hautreaktionen
Reizung der Atemwege
Betäubende Wirkung
Beispiele: Kohlenwasserstoffe, Limonen, Capsaicin
Gesundheitsgefahr
GHS04
Stoffe
und
Gemische
mit
verschiedenen
organspezifischen Giftwirkungen oder langfristig
gesundheitsgefährlichen Eigenschaften:
Krebserregende, fortpflanzungsgefährdende
oder erbgutverändernde Wirkung
Irreversible Wirkungen auf die menschliche
Gesundheit nach einmaliger oder längerer
Exposition
Flüssigkeiten, welche nach dem Verschlucken
schwere Lungenschäden verursachen
Stoffe, die beim Einatmen Atembeschwerden
oder Allergien verursachen können
Beispiele: Benzol, Petrol, Isocyanate, Methanol
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Umweltgefahren
Piktogramm
Bezeichnung
Bedeutung
Umwelt
GHS09
Stoffe und Gemische, die akute / längerfristige
schädliche Wirkungen gegenüber
Wasserorganismen hervorrufen
Akut wassergefährdend
Chronisch wassergefährdend
Beispiele: Javellösung, Insektizide, Ammoniak
Ausrufezeichen
GHS06
Stoffe und Gemische, welche zu einem Abbau der
Ozonschicht führen
Die Ozonschicht schädigend
Beispiele: Tetrachlorkohlenstoff,
1,1,1-Trichlorethan
Was gilt es bei der GHS-Kennzeichnung zu beachten?
-
-
Die Piktogramme machen nur summarische Aussagen. Es sind immer die einzelnen
Gefahrenhinweise (H-Sätze) und die Sicherheitshinweise (P-Sätze) (siehe Anhang) zu
beachten.
Es gibt auch Chemikalien, welche ohne Piktogramm gefährliche Eigenschaften
aufweisen. Diese Chemikalien erfordern genauso eine sorgfältige Handhabung und
Entsorgung. Auf der Etikette oder der Gebrauchsanweisung befinden sich adäquate
Hinweise.
Ausführliche Informationen zum sicheren und umweltgerechten Umgang mit einem
Stoff und dessen Eigenschaften findet man im Sicherheitsdatenblatt. Das
Sicherheitsdatenblatt dient als Brücke zwischen GHS und dem bisherigen System in
der Schweiz.
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Ratgeber Gefahrenstoffe
Gefahrenstoffe im Alltag
Wer die Begriffe Gefahrstoff oder Gefahrgut hört denkt zuerst an Tanklastzüge mit Heizöl
oder Dieselkraftstoff. Das ist auch einleuchtend, denn diese brennbaren Flüssigkeiten
machen einen grossen Anteil der gefährlichen Güter aus. Aber auch täglich, sei es zu
Hause oder am Arbeitsplatz, werden wir täglich mit verschiedensten Chemikalien und
Gefahrenstoffen konfrontiert. Die nachfolgende Tabelle listet einige wichtige alltägliche
Gefahrstoffe auf. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll aufzeigen,
wie breit das Spektrum der Gefahrenstoffe ist.
Gefahrstoffe
Aggregatszustand
Aufnahme
Wirkung
Gase (allgemein)
gasförmig
inhalativ
toxisch, akut
Rauchgas
gasförmig
inhalativ, Haut
toxisch akut
Säuren
flüssig
fest, pulverförmig,
flüssig, gasförmig
oral, Haut
Pestizide
pulverförmig, flüssig
oral, inhalativ, Haut
Reinigungsmittel
pulverförmig, flüssig
oral, inhalativ, Haut
Farben/Lacke
Flüssig, gasförmig
oral, inhalativ, Haut
Lösungsmittel
Flüssig, gasförmig
fest, pulverförmig,
flüssig, gasförmig
pulverförmig, flüssig
oral, inhalativ, Haut
ätzend akut
ätzend, toxisch,
andauernd, akut
ätzend, toxisch,
andauernd, akut
ätzend, toxisch,
andauernd, akut
ätzend, toxisch,
andauernd, akut
toxisch, akut
oral, inhalativ, Haut
toxisch, akut
oral, inhalativ, Haut
akut
pulverförmig, flüssig
pulverförmig, flüssig,
gasförmig
oral, inhalativ, Haut
akut
oral, inhalativ, Haut
toxisch, akut
Düngemittel
Brenn- u Treibstoffe
Zement
Verputze
Leime
oral, inhalativ, Haut
Folgend wird auf ausgewählte Gefahrenstoffe vertieft eingegangen.
Kohlenmonoxid
Beim Verbrennen von verschiedenster Materialien liegt eine Kombination mehrerer Giftgase
vor. Am häufigsten erfolgt die Aufnahme verschiedenster Gifte dadurch bei der
Rauchgasintoxikation. Die klassische Rauchgasvergiftung ist die Kohlenmonoxidvergiftung.
Entstehen kann Kohlenmonoxid also vor allem durch defekte Öfen und Schornsteinalnlagen,
Schwelbrände oder Abgase in abgeschlossenen Räumen.
Kohlenmonoxid lagert sich an das Hämoglobin im Blut, bildet Carboxyhämoglobin und
verdrängt somit die Sauerstoffmoleküle. Bei längerem Kontakt mit Kohlenmonoxid erscheint
die Haut auffallend rosig. Gefährlich ist diese Art von Vergiftung vor allem weil man diese
kaum bemerkt. Symptome wie Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit und auch Augenflimmern
geben keine eindeutigen Hinweise auf eine Kohlenmonoxidvergiftung. Bei einem
Carboxyhämoglobi Anteil von 25% im Blut treten erste Vergiftungserscheinungen auf, bei 50
% Ohnmacht und bei mehr als 60% Koma oder schliesslich der Tod.
Die Behandlung der Rauchgasintoxikation erfolgt nach den ABCD-Richtlinien (siehe ABCD
Schema). In erster Linie muss die Aufnahme des Gases unterbrochen werden, der Arzt
informiert werden, die Atemwege freigehalten, und Ansprechbarkeit und Atmung kontrolliert
werden. Ein Geruch nach Bittermandeln kann auf eine Blausäurevergiftung hinweisen.
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Ratgeber Gefahrenstoffe
Flusssäure
Flusssäure, auch bekannt als Fluorwasserstoff, ist eine stechend riechende, stark ätzende
und giftige, farblose Lösung von Fluorwasserstoff in Wasser. Verwendung findet sie vor
allem in der Galvanotechnik, metallverarbeitenden Industrie, in der Halbleitertechnik und in
glasverarbeitenden Betrieben.
Blausäure kann durch Inhalation und über die Haut aufgenommen werden. Das Einatmen
von Dämpfen, zum Beispiel aus kontaminierter Kleidung, verursacht Verätzungen der
Atemwege. Ein toxisches Lungenödem kann mit Verzögerung auftreten. Bei Kontakt über
die Haut entsteht die typische Ätzwirkung und schmerzhafte Entzündungen. Die Flusssäure
dringt tief in tiefere Gewebsschichten ein bis hin zu den Knochen. Weiter kann es durch
einen dramatischen Konzentrationsabfall von körpereigenem Calcium zu
Herzrhythmusstörungen kommen, da Fluoride Calcium und Magnesium binden.
Auch hier erfolgt die Behandlung nach dem ABCD-Schema.
Brenn- und Treibstoffe
Motorenbenzin ist gesundheitsschädlich und enthält krebserregendes Benzol.
Unsachgemässer Umgang mit Benzin führt vermehrt zu Unfällen, auch durch Verschlucken
oder Einatmen. Motorenbenzin ist hochentzündlich und umweltgefährdend, weshalb es im
Chemikalienrecht geregelt wird. Aufgrund von Ausnahmeregelungen wird Benzin aber in
Selbstbedienung abgegeben und kann aus dem Alltag der meisten Menschen nicht mehr
weggedacht werden.
Ein grosser Teil der Unfälle mit Motorenbenzin entstehen durch verschlucken. Diese
Aufnahmeart kann zu Verätzungen der Schleimhäute und zu einer lebensgefährlichen
chemischen Lungenentzündung führen. Viele solche Unfälle passieren durch ansaugen von
Benzin durch einen Schlauch zum Entleeren eines falsch gefüllten Tanks. Auch mit Benzin
gefüllte Trinkflaschen bilden eine grosse Gefahr. Das Einatmen von Benzin führt zu
Schwindel, Kopfschmerzen, Erbrechen, Benommenheit und in schweren Fällen zu
Ohnmacht. Benzin kann auch über die Haut aufgenommen werden zum Beispiel wenn
Personen die Hände mit Motorenbenzin zur Reinigung von Öl waschen.
Bei Einatmen von Benzin sollte sofort frische Luft aufgesucht werden. Wenn nicht rasch
Erholung eintritt sollte der Arzt gerufen werden. Bei Hautkontakt die betroffenen Stellen mit
Wasser und Seife waschen, aber nicht schrubben. Bei Verschlucken muss sofort der
Notarzt gerufen werden. Keinesfalls darf Erbrechen herbeigeführt werden, wegen der
Gefahr einer chemischen Lungenentzündung. Wen die Person wach ist, ein bis zwei
Schlucke Wasser zu trinken geben.
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Vorgehensweise bei Vermutung einer Intoxikation
Je nach Gefahrenstoff sind die Schäden und Wirkungen unterschiedlich. Das bedingt auch
unterschiedliche erste Hilfe oder Rettungsmassnahmen. Im Verdachtsfall soll eine
individuelle Beurteilung durch die Dienstärzte am Tox-Zentrum erfolgen.
Bei Vergiftungen
-
kein Wasser geben
Patient darf nicht erbrechen
Der Patient sollte nie alleine gelassen werden
Umgehend das Tox-Zentrum anrufen unter der Nummer 145: Das Tox-Zentrum soll
nach der „W-Regel“ informiert werden. Falls die Person keine Lebenszeichen mehr von
sich gibt, sollte sofort die Nummer 144 gewählt werden. Hier reicht das Tox-Zentrum
nicht aus.
Die „W-Regel“:
Wer:
Wie alt ist die Person, was wiegt er? Vorerkrankungen? Berufstätigkeit bei
Betriebsunfall. Eigene Telefonnummer angeben.
Was:
Genaue Beschreibung des geschluckten Mittels. Wenn möglich
Verpackung vorlesen.
Wie:
Geschluckt? Eingeatmet? Auf die Haut? In die Augen?
Wie viel: Menge des geschluckten Mittels.
Wann: Wie lange ist es her, seit der Patient das Mittel verschluckt hat.
Was noch: Erste Symptome, sind erste Massnahmen bereits erfolgt?
Bei Verbrennungen
Es gibt drei Arten von Verbrennungen:
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Verbrennung 1. Grades: Schmerzhafte Hautrötungen etwa Sonnenbrand
Verbrennung 2. Grades: Es bilden sich so genannte Brandblasen. Die Verbrennung ist
sehr schmerzhaft und muss ärztlich behandelt werden.
Verbrennung 3. Grades: Bei dieser Verbrennung wird die Haut verkohlt. Diese
Verbrennungen gehören immer in ärztliche Behandlung.
Behandlung:
Kleinere Verbrennungen können mit gekühltem Wasser gekühlt werden, um die Schmerzen
zu lindern und die Ausbreitung des betroffenen Areals durch heisse Gewebeteile zu
vermeiden. Das Wasser sollte keimfrei sein und nicht zu kalt. Von Eiswürfeln ist abzuraten,
da sie das Risiko bergen Erfrierungen zu verursachen. Das Thema Kühlung ist sehr
umstritten. Die einzig erwiesen positive Folge der Kühlung ist der schmerzlindernde Effekt,
welcher das Kühlen bei kleinflächigen Verbrennungen als sinnvoll erscheinen lässt.
Verbrannte Kleider oder andere eingebrannte Gegenstände dürfen auf keinen Fall entfernt
werden.
Sollte der Betroffene Bewusstlos werden gilt die Basis der Ersten Hilfe (stabile Seitenlage,
Wiederbelebung). Die Brandwunde sollte nach dem Kühlen mit einer sterilen, nicht faserigen
Wundauflage abgedeckt und dem Arzt vorgestellt werden. Auf die Brandwunde sollten keine
Hausmittel wie Öl oder Ähnliches aufgetragen werden. Ebenso sollte die Salben- oder
Gelbehandlung vom Arzt gutgeheissen werden.
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Bei Verätzungen
Bei der Verätzung wird die Haut oder Schleimhaut durch chemische Stoffe, meistens starke
Säuren oder Laugen, beschädigt. Säuren führen zur so genannten Koagulationsnekrose.
Dabei gerinnen die Zelleiweisse ähnlich wie beim Erhitzen eines Spiegeleis in der Pfanne.
Durch das Verklumpen der Eiweissmoleküle wird die Säure daran gehindert, tiefer in das
Gewebe einzudringen. Die Lauge hingegen verursacht die Kolliquationsnekrose, wobei das
Gewebe verflüssigt wird. Dadurch bannt sich die Lauge einen Weg in die Tiefe. Verätzungen
durch Laugen führen deshalb zu weit ausgedehnteren Schädigungen.
Behandlung:
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-
-
Zu Beginn muss die Verätzung mit fliessendem Wasser gespült werden. Bei einer
hohen Konzentration einer Säure oder Lauge sollte diese erst mit einem Tuch, da
andernfalls hohe Temperaturen bei der Reaktion mit Wasser entstehen. Ausgeprägte
Verletzungen erfordern immer die Behandlung durch Rettungsdienst und Notarzt.
Bei Verätzungen der Augen ist es sehr wichtig, dass das Auge lange und mit viel
Wasser gespült wird. Ausser bei Verätzungen mit ungelöschtem Kalk (Zement) darf
kein zusätzliches Wasser mit dem Auge in Verbindung gebracht werden. Dieses hätte
eine weitere Verätzung zur Folge. Ungelöschter Kalk muss von einem Arzt mechanisch
aus dem Auge entfernt werden.
Falls einprozentige Natronlösung (bei Verletzung durch Säure) oder einprozentige
Borlösung (bei Verätzung durch Lauge) für Augenwaschflaschen bereitstehen, können
auch diese Lösungen zur Spülung genutzt werden.
Kommt es zu einer Verätzung im Mund- und Rachenraum, ist es wichtig Erbrechen zu
vermeiden, da sonst die Chemikalie noch mehr Verätzungen verursacht.
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Das ABCD-Schema
Um erste Hilfe zu leisten bei einem Unfall mit Chemikalien kann nach dem allgemeinen
ABCD-Schema vorgegangen werden. Je nach Art des Gefahrenstoffes und der Lage muss
dieses auf die Situation angepasst werden. Da es in erster Linie aber darum geht, erste Hilfe
zu leisten bis der Notfallarzt eintrifft ist es doch ein hilfreiches System, da die ersten Schritte
bei allen Notfällen in ähnlicher Weise ablaufen sollten.
Vielerorts wurde das ABCD-Schema zum CAP-Schema transformiert. Das mit der
Begründung, dass bei der ABCD-Vorgehensweise zu viel Zeit verloren geht bis zur
Kompression und Beatmung. Bezogen auf Unfälle mit Chemikalien ist das ABCD-Schema
aber nach wie vor geeignet, da es vor allem in erster Linie darum geht, die Kontamination zu
unterbrechen und den Notarzt richtig zu informieren (siehe „W-Regel“).
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Hinweise zur Vermeidung von Unfällen mit
Gefahrenstoffen
Richtig handeln im Notfall bei Kontakt mit einem Gefahrenstoff ist eine Sache. Eine noch
bessere Sache ist Unfälle gleich im Voraus schon zu vermeiden. Das gilt im privaten
Haushalt genauso wie am Arbeitsplatz.
Dafür gibt es einige wichtige Punkte, die zu beachten sind:
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Die alten Kennzeichnungen sind noch nicht aus den Köpfen verschwunden: Durch die
Anpassung an die EU-Gefahrensymbole entsteht vielerorts Verwirrung. Personen, die
sich noch an den alten Kennzeichnungen orientieren, sind der Meinung, dass Produkte
ohne eine solche Kennzeichnung ungefährlich sind.
Die Gefahrensymbole müssen beachtet werden, sowohl die neuen oder bei bestimmten
Produkten noch die alten. Die Bedeutung der Symbole müssen bekannt sein.
Gefahrenhinweise und Gebrauchshinweise müssen beachtet werden.
Beim Kauf von ätzenden und explosionsgefährlichen Chemikalien sollte beim Kauf
unbedingt geschultes Personal in Anspruch genommen werden. Das Verkaufspersonal
ist verpflichtet, über die gefährlichen Eigenschaften und erforderlichen
Schutzmassnahmen zu informieren.
Gefahrenstoffe, ob jetzt im Haushalt oder am Arbeitsplatz müssen richtig aufbewahrt
werden. Viele Unfälle passieren, weil Chemikalien in andere Behälter umgefüllt wurden
und chemische Produkte nicht am vorgesehenen Platz gelagert werden. Bei vielen
Stoffen muss eine entsprechende Umgebungstemperatur geschaffen werden oder sie
müssen in extra dafür vorgesehenen Behälter und Räumen gelagert werden. Die
Chemikalien jeder Art sollten in ihrer Originalverpackung aufbewahrt und am besten
weggeschlossen werden.
Werden in einem Betrieb für die berufliche Verwendung chemische Produkte
verwendet, muss das betroffene Personal die Kompetenz besitzen damit zu arbeiten
und regelmässig geschult und informiert werden.
Überschüssige Chemikalien, welche nicht mehr benötigt werden, sollten fachgerecht
entsorgt werden. Sie können in die Verkaufsstellen zurückgebracht werden. Giftige
Stoffe gehören keinesfalls in den Ausguss oder in den Abfallsack.
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Checkliste: Was tun im Chemikalien-Notfall
Nach Einnahme:
Nur wenn der Betroffene bei Bewusstsein ist:
Wasser, Tee oder Sirup zu trinken geben. Bei schäumenden Produkten nur einen
Schluck, bei ätzenden Substanzen möglichst schnell, bis maximal 30 Minuten nach der
Einnahme.
Nur auf telefonische Absprache mit Notarzt: Verabreichung von Aktivkohle,
schaumhemmenden Medikamenten oder Milch sowie das Auslösen von Erbrechen.
Nach Einatmen:
Für frische Luft sorgen; Vorsicht ist geboten in geschlossenen Räumen, Silos oder
Gruben. Der Helfer darf selbst nicht gefährdet werden.
Patienten beruhigen
Nach Hautkontakt:
Benetzte Kleider rasch entfernen, falls Kleider eingebrannt sind oder an der Haut
kleben nicht entfernen
Betroffene Hautbereiche ausgiebig unter fliessendem Wasser spülen
Bei nicht verätzter Haut gründlich mit Seife und Wasser nachreinigen.
Nach Augenspritzern:
Augen unverzüglich während mindestens 10 Minuten unter fliessendem Wasser spülen,
Augenlieder dabei gut offen halten
Bei Bewusstlosigkeit:
Bewusstlose Person in stabile Seitenlage bringen, Kopf nach unten gewendet
Immer ärztliche Hilfe anfordern
Keine Flüssigkeiten verabreichen
Kein Brechversuch
Atem- und Kreislaufstillstand:
Unverzüglich 144 alarmieren
Falls sich Fremdkörper wie künstliches Gebiss, Tablettenreste, Erbrochenes im Mund
des Betroffenen befinden, diese aus Mund und Rachen entfernen.
Enge Kleidungsstücke lockern
Bei Atemstillstand: Beatmung mit der am besten beherrschenden Methode (Vorsicht:
bei Blausäurevergiftung, bemerkbar am Bittermandelgeruch, ist die Mund zu Mund
Beatmung möglichst zu vermeiden).
Bei Herzstillstand: Herzmassage durch geübte Helfer oder Fachleute
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